Hinweise zur Abfassung einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Grundkurs Zivilrecht. (Lehrstuhl Prof. Dr. S. Lepsius)
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- Cornelius Gerstle
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1 Hinweise zur Abfassung einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Grundkurs Zivilrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. S. Lepsius) I. Allgemeines Die Hausarbeiten sind mit einem Textverarbeitungsprogramm, nicht in handgeschriebener Form und nicht mit Schreibmaschine, zu erstellen und müssen in einem Schnellhefter oder in gebundener Form abgegeben werden. Eine wissenschaftliche Arbeit setzt sich im Regelfall aus einem Inhaltsverzeichnis, einem Literaturverzeichnis und einer Ausarbeitung samt Fußnoten zusammen. Die gesamte Hausarbeit ist in dem Ephorus-Anti-Plagiatsprogramm hochzuladen. Der entsprechende Link und das Kennwort werden auf der Homepage des Lehrstuhls angegeben. Die wissenschaftliche Hausarbeit im Grundkurs besteht in nachstehender Reihenfolge aus: Deckblatt Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Ausarbeitung / Gutachten samt Fußnoten Erklärung über die eigenständige Erstellung Ephorus-Bestätigung Im Folgenden wird ein Kurzüberblick samt Gestaltungsvorschlägen über die genannten Punkte gegeben. Einige Dinge eher allgemeiner Natur sind zwingend, die konkrete Ausgestaltung (z.b. die konkrete Zitierweise) in ihren Nuancen ist oft Geschmackssache. Wichtig sind in jedem Fall die Einheitlichkeit der formalen Gestaltung sowie eine möglichst gute Nachvollziehbarkeit von Gedankengang und verwendeter Literatur für den/die Leser/ Leserin. II. Deckblatt Das Deckblatt enthält Namen und Vornamen des/der Verfassers/Verfasserin, Fachsemester, Anschrift, -Adresse, Matrikelnummer, Bezeichnung der Lehrveranstaltung und Namen des/der jeweiligen AG-Leiters/AG-Leiterin und der Arbeit. Eine Vorlage befindet sich auf der Homepage des Lehrstuhls. III. Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis umfasst den Verweis auf das Literaturverzeichnis und die Gliederung des Gutachtens samt den auch in der Ausarbeitung zu findenden Abschnittsüberschriften. Bei jedem Gliederungspunkt ist in einer gesonderten Spalte am rechten Rand darauf hinzuweisen, auf welcher Seite der Arbeit der Gliederungspunkt sich befindet. Üblicherweise erfolgt die Gliederung nach Buchstaben sowie römischen und arabischen Ziffern: A. I. 1. a) aa) (i) usw. Auf jeder Gliederungsebene müssen mindestens zwei Gliederungspunkte vorkommen. 1
2 IV. Literaturverzeichnis Im Literaturverzeichnis soll die für die Ausarbeitung verwendete Literatur jeweils mit vollständigem Haupt- und Untertitel (maßgeblich ist das oberste Innendeckblatt, nicht der Buchrücken). Zitierfähig sind nur wissenschaftliche Arbeiten, nicht hingegen Repetitoroder Professorenskripte u.ä. Nicht ins Literaturverzeichnis aufgenommen werden Gesetze und Gesetzessammlungen, Gerichtsentscheidungen und Entscheidungssammlungen. Nur die in der Arbeit zitierte, aber auch sämtliche, Literatur ist aufzunehmen. Literatur, die nur gelesen, aber nicht konkret verwendet wurde, wird nicht genannt. Die Auflistung erfolgt alphabetisch nach den Nachnamen der Autoren. Akademische Titel der Autoren sind nicht zu nennen. Eine thematische Unterteilung nach Literaturgattungen wird nicht vorgenommen. Bei mehreren Auflagen ist die aktuelle zu verwenden, es sei denn, in der Vorauflage finden sich Passagen, die sich von der aktuellen Auflage unterscheiden und die für die Arbeit gerade relevant sind. Autoren werden kursiv gesetzt. Falls zwei Autoren oder Herausgeber vorhanden sind, werden sie durch / voneinander getrennt, s.u. Nachnamen mehrerer Autoren oder Verlagsorte (ab 3 Stück) werden so zitiert, dass man nur den Nachnamen des erstgenannten Verfassers angibt und danach ein u.a. setzt. Im Detail ist so zu zitieren: a) Monographien: Nachname, Vorname des Verfassers, Titel des Werks. Untertitel (falls vorhanden), x. Aufl., Ort Jahr. Medicus, Dieter/Petersen, Jens, Bürgerliches Recht. Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung, 22. Aufl., Köln b) Unselbstständige Veröffentlichungen (=Aufsätze, die sich zusammen mit Aufsätzen anderer Autoren in einem Sammelband/Festschrift befinden): Nachname, Vorname des/der Verfassers/Verfasserin, Titel des Beitrags. Untertitel des Beitrags (falls vorhanden), in: Nachname, Vorname des Herausgebers (Hrsg.), Titel des Gesamtwerks. Untertitel des Gesamtwerks (falls vorhanden), Ort Jahr, S. x-y. Die Seitenangaben x-y stehen für die Anfangs- und die Endseite des Beitrags. Canaris, Claus-Wilhelm, Das Rangverhältnis der klassischen Auslegungskriterien, demonstriert an Standardproblemen aus dem Zivilrecht, in: Volker Beuthien/Maximilian Fuchs u.a. (Hrsg.), Festschrift für Dieter Medicus zum 70. Geburtstag, Köln u.a. 1999, S c) Aufsätze in Zeitschriften: Nachname, Vorname des Verfassers, Titel des Beitrags. Untertitel des Beitrags (falls vorhanden), in: Name der Zeitschrift (ausgeschrieben) Jahr, S. x-y. Lorenz, Stephan, Die Reichweite der kaufrechtlichen Nacherfüllungspflicht durch Neulieferung, in: Neue Juristische Wochenschrift 2009, S d) Kommentare erscheinen als Ganze bzw. als ganze Bände im Literaturverzeichnis, nicht nach den einzelnen Bearbeitern: 2
3 Nachname, Vorname des Herausgebers (Hrsg.), Name des Kommentars, x. Aufl., Ort Jahr. Palandt, Otto (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Aufl., München e) Fundstellen von Gerichtsentscheidungen erscheinen nicht einzeln im Literaturverzeichnis. Aufgeführt werden dagegen Anmerkungen zu Urteilen, die in der Arbeit zitiert werden. Diese werden wie ein Aufsatz zitiert: Nachname, Vorname, Anmerkung zu Urteil, Ort Jahr. Born, Winfried, Anmerkung zu BGH, XII ZR 62/07 (Urteil v ), in: Neue Juristische Wochenschrift 2009, S. x. f) Quellen aus dem Internet sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Unproblematisch sind natürlich beck-online.de, juris.de u.ä. Es sollte genau geprüft werden, ob es sich um wissenschaftliches (!) Material handelt, das sich für Hausarbeiten eignet. V. Ausarbeitung des Gutachtens samt Fußnoten 1. Generell zum wissenschaftlichen Arbeiten Die Ausarbeitung folgt einer stringenten Gliederung, die die Probleme angemessen in Teilfragen aufteilt. Zum Gliederungsschema s. o. Im Gutachten sind alle gestellten Fragen, aber auch ausschließlich diese, zu beantworten. Überflüssige Ausführungen gehören nicht in das Gutachten. Nach Nennung der zu prüfenden Anspruchsgrundlage (Wer, von wem, was, woraus?) führt das Gutachten durch die Prüfung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des Anspruchs zur Rechtsfolge der geprüften Anspruchsgrundlage. Sollte eine Rechtsfrage in Literatur oder Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet werden, ist dieser Meinungsstreit darzustellen. Kommen die unterschiedlichen Auffassungen für den konkreten Fall zum gleichen Ergebnis, so ist auch dies fallbezogen festzuhalten. Ein Streitentscheid muss dann nicht bzw. kann in einer Fußnote erfolgen. Führen die unterschiedlichen Meinungen im konkreten Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen, muss der Streit unter Abwägung aller bekannten und möglichst zusätzlicher eigener Argumente entschieden werden. An diesen Stellen soll eine Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur erfolgen. In einer Hausarbeit werden hier, je nach Relevanz der Frage für die konkrete Falllösung, vertiefte Darstellungen erwartet. Wer sich einfach einer h.m." anschließt, genügt den Anforderungen nicht. Unproblematisches hingegen ist knapp zu behandeln. In den Fußnoten werden die Fundstellen des verwendeten Gedankenguts zitiert. Dabei können wörtliche oder indirekte Zitate verwendet werden. Jeder Gedanke Ihrer Arbeit, der nicht von Ihnen selbst entwickelt wurde bzw. sich nicht unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, muss belegt werden. Bitte achten Sie auf genaues Zitieren. Ohne genaue Angabe haben Zitate keinen Aussagewert. Die Fußnoten müssen unbedingt alle das jeweilige Argument tragen oder auf Literaturstimmen verweisen, die dem entgegenstehen ( eigene von fremden Gedanken unterscheiden sonst Plagiatsgefahr! ). Grundsätzlich ist die Original-Fundstelle zu nennen, die man auch selbst gelesen und verarbeitet hat (keine Blindzitate ) 3
4 Die Fußnoten sind im Fließtext, wenn möglich, nach dem den Gedanken abschließenden Satzzeichen (. ; :,) unter Verwendung der entsprechenden Funktion des Textverarbeitungsprogramms zu setzen. Zwischen Satzzeichen und Fußnotenzahl kommt kein Leerzeichen. Eine Fußnote nach einem einzelnen Begriff ist nur dann einzufügen, wenn nur dieser eine Begriff zitiert werden soll. Am Ende jeder Fußnote steht ein Punkt! Beinhaltet eine Fußnote mehrere Fundstellen, so werden diese durch ein ; voneinander getrennt. Nach Möglichkeit sind die zitierten Beiträge innerhalb einer Fußnote alphabethisch nach den Nachnamen der Autoren zu sortieren; falls verschiedene Meinungen zitiert werden, ist eine Sortierung nach Gedankengut (hm und aa unter knapper Nennung von Gründen pro und contra) oder eine chronologische Anordnung mit dementsprechender Kennzeichnung ebenso sinnvoll. 2. Wissenschaftlicher Fußnotenapparat Da die ausführliche Zitation im Literaturverzeichnis erfolgt, dürfen soweit die gleichen Auflagen benutzt wurden die Titel in den Fußnoten etwas abgekürzt werden: 1) Erstes Zitat eines Titels in einer Fußnote (= Erstzitate): a) Monographien: Nachname, Titel (ohne Untertitel; bei längerem Titel reicht der Anfang, sofern eindeutig identifizierbar), x. Aufl. Jahr, S. x, Rn. x. Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 22. Aufl. 2009, Rn b) Unselbstständige Veröffentlichungen: Nachname, Titel (ohne Untertitel; bei längerem Titel reicht der Anfang, sofern eindeutig identifizierbar), Ort Jahr, S. x (Beginn des Aufsatzes), S. x-y (konkrete Fundstelle des Zitates). c) Zeitschriftenbeiträge: Nachname, Name der Zeitschrift in der allg. gebräuchlichen Kurzform Jahr, x (Seitenzahl des Beginns des Beitrags) y (Seitenzahl der konkret zitierten Stelle). Lorenz, NJW 2009, 1633 (1635). d) Kommentare werden in der Regel nach Art./ und Randnummer zitiert, Lexika nach Spalten. Der jeweilige Autor wird genannt und kursiv gesetzt. Palandt/Bassenge, Titel des Kommentars, 903 BGB, Rn. 1. Gängige Abkürzungen, insb. bei Kommentaren, können bereits im Erstzitat verwandt werden: MüKo/Westermann, 433 BGB, Rn. 1. g) Rechtsprechung: Einzelne Gerichtsentscheidungen werden nach der amtlichen Sammlung oder dem sonstigen Abdruckort zitiert. Die Entscheidungssammlungen werden nach Kürzel, Band und Anfangsseite (in Klammern konkrete Seite) zitiert: BGH, XII ZR 62/07 (Urteil v ), in: NJW 2009, S. x. 4
5 f) Zitate aus dem Internet: Zunächst wird nach den allgemeinen Zitiervorschriften das Dokument oder der Beitrag zitiert. Anschließend erfolgt die Angabe der Webadresse. In Klammern steht danach das Datum des letzten Aufrufes. Hondius, Ewoud, Auf dem Weg zu einem europäischen Haftungsrecht, Vortrag vor dem Europainstitut der Universität des Saarlandes unter: (abgerufen am ). Im Zweitzitat kann unter Verweis auf das Erstzitat vereinfacht zitiert werden. Ausnahme sind Gerichtsentscheidungen. Nachname, Titel in abgekürzter Form (wie oben Fn. x), S. x. VI. Umfang der Arbeit und Einhaltung der Fristen Es ist Teil der Prüfungsleistung, die Hausarbeit in der vorgegebenen Zeit und in dem vorgesehenen Umfang zu bearbeiten. Die Frist zur Abgabe ist deshalb ebenso strikt einzuhalten wie die vorgesehene Seitenzahl und die Formatierungsvorgaben. VII. Erklärung über eigenständige Erstellung der Hausarbeit Der Hausarbeit ist eine Erklärung über die eigenständige Erstellung der Hausarbeit beizufügen. Der Verfasser/die Verfasserin muss bestätigen, dass er/sie die Hausarbeit eigenständig erstellt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat. Ebenso muss erklärt werden, dass die Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder Sinn nach anderen Werken entnommen wurden, kenntlich gemacht wurden. Eine Vorlage für die Eigenständigkeitserklärung wird auf der Homepage des Lehrstuhls, unter Grundkurs Zivilrecht, bereitgestellt. VIII. Ephorus-Bestätigung Nachdem die Arbeit in das Ephorus-Anti-Plagiatsprogramm hochgeladen wurde, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung. Diese ist der Arbeit in ausgedruckter Form beizufügen. Weitere Hinweise sind auf dem Sachverhalt der Hausarbeit zu finden. IX. Sonstiges Nach S., Fn., und Rn. sind geschützte Leerzeichen zu setzen. Ein geschütztes Leerzeichen erzeugt man, indem man die Tastenkombination Strg+Umschalttaste+Leerzeichen drückt. Die Arbeit ist mit Seitenzahlen zu versehen. Dabei erhält das Gutachten eine eigenständige Nummerierung mit arabischen Zahlen; die erste Seite des Gutachtens beginnt also mit 1. Die restlichen Seiten der Hausarbeit, also Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis,, sind dagegen mit römischen Zahlen zu nummerieren, beginnend beim Inhaltsverzeichnis mit I. Diese Zählweise erleichtert es den Korrektoren, zu überprüfen, ob die Seitenzahlenhöchstvorgabe für das Gutachten eingehalten wurde. Das Deckblatt wird nicht nummeriert. 5
6 X. Abkürzungsverzeichnis Ein Abkürzungsverzeichnis ist nicht erforderlich. Abkürzungen sind möglichst selten zu verwenden. Eigenschöpfungen sind gänzlich zu vermeiden. Im Zweifel: Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 8. Aufl., Berlin Weiterführende Literatur zur Erstellung wissenschaftlicher Hausarbeiten Rollmann, Die juristische Hausarbeit, JuS 1988, 42ff. Dietrich, Die Formalien der juristischen Hausarbeit, Jura 1998, Jaroschek, Praktische Hinweise zur Erstellung von juristischen Hausarbeiten, Jura 1998, 142ff. Jahn, Norm und Form Die äußere Gestalt der juristischen Hausarbeit, JABI 2002, Byrd/Lehmann, Zitierfibel für Juristen, München
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