Umsetzung der Prüfrichtlinie zur Scheinwerfereinstellung bei der HU ab Thema: Anforderungen an Einstellprüfplatz und Prüffläche

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1 Umsetzung der Prüfrichtlinie zur Scheinwerfereinstellung bei der HU ab Thema: Anforderungen an Einstellprüfplatz und Prüffläche

2 Hier von sind alle Prüfstützpunkte (PSP) zur Durchführung von Hauptuntersuchungen bei einer Neueinrichtung / Neuanerkennung nach dem 01.Januar 2015 bzw. bereits bestehende PSP ab dem 01.Januar 2017 betroffen. Matthias Klingenstein 2

3 Eine Hauptuntersuchung kann bei Nichterfüllung dieser Richtlinie von externen Prüfingenieuren nicht mehr durchgeführt werden. Diese einheitlichen Qualitätsstandards bei der Scheinwerfereinstellung gelten auch für Betriebe ohne Prüfstützpunktanerkennung, wenn Scheinwerfereinstellungen durchgeführt werden. Im Zuge der Neubau- / Umbaumaßnahmen muss diese Richtlinie und der DIN mit umgesetzt und beachtet werden. Matthias Klingenstein 3

4 Folgende wesentliche Vorgaben wurden hierzu festgeschrieben: Die bisher notwendige Belastung des Fahrersitzes bei mehrspurigen Fahrzeugen entfällt (75 kg). Die Aufstellfläche des Scheinwerfereinstellprüfgerät (SEP) und die Aufstellfläche des Fahrzeuges muss parallel zueinander sein. Für beide Aufstellflächen gibt es geltende Grenzwerte bezüglich Neigung und Unebenheiten. Matthias Klingenstein 4

5 Es gibt unterschiedliche Toleranzwerte für Fahrzeuge über und unter 2,5 m Radstand. Aufstellfläche (Fz) und SEP sind alle 24 Monate einer Stückprüfung durch einen Sachkundigen zu prüfen. Am SEP muss ein Fabrikschild mit Angaben des Typs, des Herstellers und einer Baumusterfreigabe angebracht sein. (DIN 18202) Matthias Klingenstein 5

6 Beschaffung der Aufstellflächen Maximaler Abstand zwischen Fahrspuren : 1,4 m a) Mindestbreite für Fz der Klasse M1,N1: 2,0 m N2,N3,M2,M3,T: 2,3 m b) Mindestlänge für Fz der Klasse M1,N1: 4,0 m N2,N3,M2,M3,T: 8,5 m L: 2,5 m Matthias Klingenstein 6

7 Matthias Klingenstein 7

8 Anforderungen an den Aufstellflächen/ Fahrspuren Die Aufstellflächen / Fahrspuren müssen so angelegt sein, dass folgende Bedingungen eingehalten werden: n Die zulässige Unebenheit der Aufstellfläche / Fahrspur zeigt folgende Abbildung Matthias Klingenstein 8

9 Matthias Klingenstein 9

10 n Festigkeit Die Festigkeit der Fahrspuren muss dauerhaft gewährleisten, dass die Beschaffenheitsanforderungen auch bei max. Belastungen eingehalten werden. Matthias Klingenstein 10

11 Anforderungen an die Aufstellfläche SEP n Unebenheit der Aufstellfläche darf max. 1 mm auf 1 m betragen. n Die Anforderungen an die Ebenheit der Aufstellfläche kann unberücksichtigt bleiben, wenn das Scheinwerfereinstellgerät (SEP) diese Unebenheiten ausgleichen kann. Matthias Klingenstein 11

12 Anforderungen an die Prüffläche n Die Prüffläche muss senkrecht zur Aufstellfläche des Kraftfahrzeuges und rechtwinklig zur Längsmittelebene des Fahrzeuges sein. Matthias Klingenstein 12

13 Matthias Klingenstein 13

14 Prüfeinrichtungen zur Überwachung n Die Prüfmittel müssen auf nationale oder internationale Normen rückführbar sein. n Im Einzelnen sind für die horizontalen Messungen Prüfmittel mit einer Genauigkeit von mindestens 0,2 mm/m. Für die Abstands- und Höhenmessungen sind Prüfmittel mit einem Skalenteilungswert von mindestens 1 mm zu verwenden. n Wird für die Höhenmessung ein Standlineal verwendet, so darf die Standfläche max. 50 x 50 mm betragen. Matthias Klingenstein 14

15 Stückgutprüfung n Die Stückgutprüfung umfasst eine Beschaffenheitsprüfung, Sicht- und Funktionsprüfung, sowie eine messtechnische Überprüfung. n Prüfbescheinigungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Matthias Klingenstein 15

16 Prüfpersonal n Stückgutprüfungen dürfen nur von Sachkundigen durchgeführt werden. n Hersteller oder Importeur des SEP n Prüflabore n Sachverständigenorganisationen n Kraftfahrzeuginnungen oder Landesverbände Matthias Klingenstein 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Matthias Klingenstein 17

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