Aktenzeichen 116/2014
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- Viktor Mann
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1 Klausuren für das 2. Examen B 35 Aktenauszug StA-Klausur Ermittlungsverfahren gegen Rischmöller, Fuchs und Bommel Dr. Frauke Jaeschke/Dr. Martin Soyka Dienststelle Polizeizentralstation Wyk auf Föhr Bootshafenstr Wyk auf Föhr Strafanzeige Aktenzeichen 116/2014 Sammelaktenzeichen Fallnummer Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Sachbearbeitung Telefon Nebenstelle Fax 04681/ Angaben zum Tatort und zum Tatzeitraum Tatzeit am/tatzeitraum von (Wochentag, Datum, Uhrzeit) bis (Wochentag, Datum, Uhrzeit) , gegen Uhr Tatort (PLZ, Ort, Gemeinde, Kreis, Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk, AG-Bezirk) Nieblum auf Föhr, Kneipe Zum Klabautermann, Wyk auf Föhr, Inselkiosk sowie Kreiskrankenhaus Tatörtlichkeit Öffentlicher Verkehrsraum Beweismittel (auch Spuren, Asservate) Zeugenaussagen Erlangtes Gut./. Asservatennummer Gesamtwert (EUR) Sachverhalt: Am Abend des lief in der Leitstelle in Harrislee/Flensburg ein Notruf über die Notrufnummer 110 von der Insel Föhr auf. Der Anrufer meldete, er habe soeben einen Überfall auf das Bistro/Kneipe Zum Klabautermann in Nieblum auf Föhr durch das Fenster beobachtet. Er sei gegen Uhr mit seinem Hund Aska noch die letzte Runde Gassi um den Block gegangen, als er in der Kneipe Zum Klabautermann verdächtige Bewegungen wahrgenommen habe. Er sei daraufhin stehen geblieben und habe durch das Fenster in das Innere der Kneipe geschaut. Dort habe er einen Mann gesehen, der hektisch Geldscheine in einem Leinenbeutel verstaut habe. Die Tresenkraft habe wie paralysiert hinter dem Tresen gestanden und sich nicht gerührt. Er habe dann noch beobachten können, wie der Täter in dem am Eingangsbereich liegenden Vorratsraum verschwunden sei. Der sei immer verschlossen, das wisse er, weil er selbst oft Gast im Klabautermann sei. Als der Täter wieder herausgekommen sei, habe er offensichtlich Flaschen in der Tasche verstaut und sei dann sehr schnell nach draußen gelaufen. Er selbst habe sich dann in den Schutz der Bäume am Straßenrand zurückgezogen, um nicht erkannt zu werden. Aus der Entfernung habe er noch sehen können, wie der Täter in einen dunklen Opel mit Kennzeichen NF für Nordfriesland eingestiegen sei. Er habe dann über sein Mobiltelefon den Notruf gewählt und den Überfall gemeldet. Den Täter hat der Anrufer wie folgt beschreiben können: Männlich, ca Jahre alt. Schlanke Statur, ca. 1,80 m groß. Bekleidet mit einer Jogginghose und einer dunklen Kapuzenjacke mit Streifen. Die Leitstelle hat die Personalien des Anrufers wie folgt aufgenommen: Bandik Bandiksen Ohl Dörp Nieblum/Föhr POM Hansen und Unterzeichner haben daraufhin sofort den Tatort aufgesucht. In der Kneipe Zum Klabautermann trafen wir auf die angestellte Aushilfe Kati Fuchs. Die Zeugin machte einen hektischen, nervösen Eindruck und brach gelegentlich in Tränen aus. Die Herbeiziehung eines Arztes hat sie abgelehnt, es ginge ihr gut und sie wolle die notwendige Befragung jetzt hinter sich bringen. Weitere Einzelheiten siehe Zeugenvernehmung Fuchs. Wyk,
2 2 B 35 Dienststelle Polizeizentralstation Wyk auf Föhr Bootshafenstr Wyk auf Föhr Aktenzeichen 116/2014 Sammelaktenzeichen Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Sachbearbeitung Telefon Nebenstelle Fax 04681/ Fallnummer Zeugenvernehmung Beginn der Vernehmung (Datum, Uhrzeit) Ort der Vernehmung Uhr Gastraum der Kneipe Zum Klabautermann Mir wurde eröffnet, zu welcher Sache ich gehört werden soll. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass bei Fragen nach dem Vornamen, Familien-, Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort, der Wohnung und der Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit Geldbuße bedroht ist. Personalien Name Fuchs Geburtsname Fuchs Geburtsdatum Geburtsort/-kreis/-staat Lfd. Nr. Vorname(n) Kati Wyk auf Föhr Anschrift Dörpsend 44, Midlum auf Föhr Familienstand Ausgeübter Beruf Staatsangehörigkeit(en) Verh. Kauffrau deutsch Telefonische Erreichbarkeit 04681/3519 Personensorgeberechtigte(r)/Gesetzliche(r) Vertreter Akademischer Grad Ich bin gemäß 55 Abs. 1 StPO darüber belehrt worden, dass ich das Recht habe, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung für mich selbst oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr nach sich ziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Außerdem kann ich den Verzicht auf das Verweigerungsrecht auch während der Vernehmung widerrufen. Ich bin/war mit der/dem Betroffenen/Beschuldigten nicht verheiratet, in Lebenspartnerschaft lebend, verlobt, geschieden, verwandt oder verheiratet, in Lebenspartnerschaft lebend, verlobt, geschieden, verwandt oder verschwägert. Sie/Er ist/war mein(e) Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bei Vernehmung als Verletzte/als Verletzter: x wurde mir ausgehändigt. liegt mir vor. Das Merkblatt über Rechte und Befugnisse wurde mir nicht ausgehändigt. im Strafverfahren Zur Sache: Ich bin seit dem Sommer als Aushilfe in der Kneipe Zum Klabautermann in Nieblum auf Föhr angestellt. Wenn die Hochsaison anfängt und die Touristen kommen, ist in der Gastronomie immer viel zu tun. Ich helfe dann je nach Absprache stundenweise am Abend aus. Ansonsten bin ich hier bei den Verkehrsbetrieben angestellt. Ich kümmere mich darum, dass im Schiffverkehr alles reibungslos funktioniert. Am gestrigen Abend hatte ich Schlussdienst und war also allein in der Kneipe. Ich war am Aufräumen und Spülen. So kurz nach eins ging dann plötzlich die Tür. Die war nicht abgeschlossen, das machen wir hier auf der Insel erst, wenn wir endgültig den Laden zumachen. Ja, und auf einmal war dann der Typ da, der hat auch mal hier gearbeitet, der heißt Alex oder Alexander oder so. Genau weiß ich das nicht, wir Aushilfen arbeiten immer an verschiedenen Tagen und da läuft man sich dann nicht unbedingt über den Weg. Ich hatte wohl mal gehört, dass es da Stress mit dem Chef gegeben hatte, weil der Alexander wohl noch Geld zu kriegen hatte. Er hat mir auch mal so einen Schrieb vom Gericht gezeigt, dass er sich mit unserem Chef vor dem Arbeitsgericht gezofft hat, bis die dann so einen Vergleich geschlossen haben. Der Alexander hatte noch drei Mo-
3 B 35 3 natslöhne zu kriegen, also insgesamt. Ich hab dann nur mitgekriegt, dass er wohl seinem Geld hinterher gerannt ist und der Chef ihn immer weiter vertröstet hat. Tja, ich weiß dann eigentlich nur noch, dass an dem Abend der Alexander auf einmal bei mir am Tresen stand. Danach habe ich einen Blackout, ich war so erschrocken, dass ich nicht mehr mitgeschnitten hab, was in der Folgezeit alles passiert ist. Richtig zu mir gekommen bin ich eigentlich erst wieder, als die Polizei hier im Laden stand. Wenn ich jetzt gefragt werde, ob ich mitgekommen habe, dass der Alex noch in dem Vorratsraum vorne an der Tür drinnen gewesen sein soll, dann kann ich nur sagen, dass ich das nicht mitbekommen habe. Da war ich wohl zu geschockt. Und jetzt will ich nach Hause, meine Katze muss raus. Ende der Vernehmung (Datum, Uhrzeit) Uhr Geschlossen: Hansen, POM Kati Fuchs (Name, Amtsbezeichnung, Unterschrift) Unterschrift Dolmetscher(in) Unterschrift
4 4 B 35 Polizeizentralstation Wyk auf Föhr Aktenzeichen: 116/2014 Polizeilicher Ermittlungsbericht: Kurz nach Aufnahme des Sachverhalts erreichte uns ein Funkspruch der Zentrale, die uns zum Inselkiosk im Haus der Fischer in Wyk auf Föhr beorderte. Dort soll ein alkoholisierter Autofahrer nach einem Unfall in Nieblum von Zeugen festgehalten werden. POM Ziegenbein und ich haben uns daraufhin sofort nach Wyk begeben. Auf der Fahrt dorthin mussten wir Sonderrechte in Anspruch nehmen, da kurz vor dem Ortsausgang Nieblum eine Wandergruppe des Deutschen Alpenvereins die Straße blockierte. Für die Strecke von 2 km nach Wyk brauchten wir ca. vier Minuten und trafen gegen Uhr am Kiosk ein. Dort erblickten wir eine aufgebrachte Personengruppe und bemerkten sofort einen am Straßerand abgestellten dunklen Opel mit dem amtlichen Kennzeichen NF-TH 500. Innerhalb der Menschengruppe konnten wir den uns bekannten Alex Rischmöller * in Dresden wohnhaft Hauptstr Nieblum/Föhr ausmachen, der von einem aufgebrachten Mann festgehalten wurde. Wir haben die Personalien des Mannes durch Personalausweis wie folgt festgestellt: Gunther Neumeier geb. : in Mühlheim/Ruhr wohnhaft Westerallee Essen Der Zeuge Neumeier hat sodann nach Belehrung über seine zeugenschaftlichen Rechte und Pflichten angegeben, er habe beobachtet, wie der Rischmöller als Fahrer des abgeparkten dunklen Opels in Nieblum an der Kreuzung Sandweg/Hauptstraße Richtung Wyk so dicht an einem am Straßenrand geparkten Porsche Cayenne vorbeigefahren sei, dass der linke Außenspiegel des Wagens abgerissen sei. Es habe ihn verärgert, dass der Fahrer nicht einmal seine Fahrt verlangsamt habe, besonders habe es ihn aber wegen des Schadens an dem schönen Auto erbost. Außerdem habe der Fahrer die Musik so laut aufgedreht gehabt, dass man das über die halbe Straße habe schallen hören. Er selber habe sich mit seinem Auto im Kreuzungsbereich Sandweg/Hauptstraße befunden und habe gerade auf die Hauptstraße einbiegen wollen, um an der Tankstelle Zigaretten zu holen. Angesichts seiner Beobachtung habe er sich sofort entschlossen, den Wagen zu verfolgen und habe sich an der folgenden Kreuzung mit seinem Fahrzeug neben ihn gesetzt. Durch das offene Fenster habe er dem Beschuldigten zugerufen, dass er einen Unfall verursacht habe und anhalten solle. Beim ersten Mal habe der Mann ihn offenbar wegen der lauten Musik nicht verstanden. Nachdem er die Musik leiser gedreht habe, habe er seinen Zuruf wiederholt. Der Beschuldigte habe aber nur gebrüllt, dass er ihn in Ruhe lassen solle und sei einfach weitergefahren. Da der Zeuge ja wisse, dass es auf der Insel immer mal etwas dauern könne, bis die Polizei vor Ort sei, habe er dann den Wagen bis zum Inselkiosk verfolgt und habe den Fahrer zur Rede gestellt. Dieser habe ihn aber nur angeschrien, was er denn noch wolle und er habe keinen Unfall bemerkt. Im Rahmen des Wortwechsels sei ihm dann noch aufgefallen, dass der Mann Alkoholgeruch verströmte, weswegen er ihn bis zu unserem Eintreffen festgehalten habe. Der Rischmöller verströmte deutlichen Alkoholgeruch, weswegen er von uns sofort als Beschuldigter im Strafverfahren belehrt und über seine Rechte informiert worden ist. Der Beschuldigte hat keine weiteren Angaben machen wollen.
5 B 35 5 Im Rahmen der Inaugenscheinnahme des Pkw Opel, der am Straßenrand abgeparkt war, haben wir Unfallspuren am rechten Seitenspiegel feststellen können. Der Spiegel wies abgeplatzte Lackstellen sowie eine deutliche Delle an der Außenseite auf. Auf Befragen hat der Beschuldigte bekundet, er könne sich nicht erklären, wie es zu der Beschädigung gekommen sei. Er habe jedenfalls nichts von einem Anstoß oder einem Unfall bemerkt. Er sei aus Nieblum gekommen, weil ihm das Bier ausgegangen sei. Deshalb sei er zum Kiosk nach Wyk gefahren. Bei genauerer Inaugenscheinnahme des Beschuldigten ist uns aufgefallen, dass die Personenbeschreibung des Zeugen Bandiksen auf den Beschuldigten zutraf. Dieser war bekleidet mit einer Jogginghose und einer Adidas-Trainingsjacke mit seitlichen Streifen auf der Schulter. Auf Befragen, ob der Beschuldigte im Klabautermann gewesen sei, reagierte der Beschuldigte nervös und fragte, warum wir das wissen wollten. Sodann erklärte er, mit der Polizei nicht mehr reden zu wollen, die würde ihm sowieso immer nur das Wort im Mund umdrehen. Da zumindest - der Anfangsverdacht einer Trunkenheit im Verkehr sowie eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort bestand, ist dem Beschuldigten die vorläufige Festnahme erklärt worden. Sein Führerschein ist sichergestellt und zu den Akten genommen worden, obwohl der Beschuldigte hiergegen lautstark protestierte. Weiterhin ist die Entnahme einer Blutprobe wegen Gefahr im Verzug angeordnet worden, da in den Nachtstunden kein Richter zu erreichen war und die Rufnummer des Bereitschaftsdienstes der StA über einen Zeitrum von Uhr bis Uhr besetzt war. Um Beweismittelverlust aufgrund des Abbaus der Alkoholkonzentration im Blut zu vermeiden, ist der Beschuldigte daraufhin von uns um Uhr im Dienstfahrzeug zum Kreiskrankenhaus Wyk auf Föhr verbracht worden. Dort hat der diensthabende Notarzt Dr. Otto zunächst nicht angetroffen werden können. Von der diensthabenden Krankenschwester war zu erfahren, dass dieser mit der Transportvorbereitung für einen Schwerverletzten beschäftigt sei, der unverzüglich mit dem Rettungshubschrauber ausgeflogen werden müsse. Auf unser Drängen hin ist dann Dr. Otto durch die diensthabende Schwester verständigt worden. Er hat erklärt, immer noch mit den Transportvorbereitungen des schwerverletzten Patienten beschäftigt zu sein und mitgeteilt, er werde einen anderen Arzt herbeirufen. In unserem Beisein hat er den uns bekannten freiberuflich tätigen Badearzt Dr. Immanuel Bommel angerufen und diesen gebeten, ins Krankenhaus zu kommen, um eine Blutprobe abzunehmen. Mittlerweile hat uns ein weiterer Einsatzbefehl der Zentrale erreicht, in Utersum auf Föhr gäbe es eine Schlägerei zwischen alkoholisierten Kurgästen auf dem dortigen Dorffest. Da in diesem Moment die Rettungswagenbesatzung des Rettungsdienstes Wyk auf Föhr, Rettungsassistent Bergmann und Holpe, mit einem Leichtverletzten ebenfalls in der Notaufnahme eintraf und zusagte, darauf zu achten, dass der Beschuldigte sich nicht eigenmächtig entfernen würde, haben POM Hansen und Unterzeichner sich auf den Weg zum Einsatzort in Utersum gemacht. Kurz darauf erhielten wir von der Leitstelle erneut den Auftrag, ins Kreiskrankenhaus zu kommen, da es dort seitens des Rischmöller eine Widerstandshandlung gegeben habe. Da wir den Einsatz in Utersum beendet hatten, suchten wir unverzüglich erneut das Kreiskrankenhaus auf, wo wir gegen Uhr eintrafen. Dort waren anwesend der Beschuldigte, der einen aufgebrachten Eindruck machte, der Arzt Dr. Bommel sowie die Rettungsassistenten Bergmann und Holpe. Näheres siehe Zeugenvernehmungen. Da aufgrund einer Inaugenscheinnahme des Wagens vermeintlicher Marihuanageruch festgestellt werden konnte und einige uns nur vom Sehen bekannte Personen auf dem Dorffest in Utersum geäußert hatten, dass der Rischmöller öfters mal eine Portion Drogen einschmeiße, wurde durch den Unterzeichner um Uhr die Entnahme einer weiteren Blutprobe angeordnet, die um Uhr von Dr. Otto ordnungsgemäß entnommen worden ist. Zuvor war abermals erfolglos versucht worden, den zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt zu erreichen., zugegen: Hansen, POM
6 6 B 35 Dienststelle Aktenzeichen 116/2014 Polizeizentralstation Wyk auf Föhr Bootshafenstr Wyk auf Föhr Beschuldigtenvernehmung Sammelaktenzeichen Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Sachbearbeitung Telefon Nebenstelle Fax 04681/ Fallnummer Mir wurde eröffnet, welche Tat(en) mir zur Last gelegt wird/werden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass es mir nach dem Gesetz freisteht, mich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass es mir freisteht, auch schon vor dieser Vernehmung einen von mir zu wählenden Verteidiger zu befragen und dass ich zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann. Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass bei Fragen nach Vornamen, Familien-, Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort, der Wohnung und der Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach 111 Ordnungswidrigkeitengesetz mit Geldbuße bedroht ist. Name Rischmöller Geburtsname s.o. Vorname(n Alexander) Akademische Grade/Titel (freiwillige Angabe) Sonstige Namen (FR = Früherer-, GS = Geschiedenen-, VW = Verwitweten-, GN = Genannt-, KN = Künstler-, ON = Ordens-, SP = Spitz-, SN = nicht zugeordneter Name) Geschlecht männlich Familienstand Geburtsdatum Ausgeübter Beruf Servicekraft Geburtsort/-kreis/-staat Dresden ledig Anschrift Hauptstr. 35, Nieblum auf Föhr Telefonische Erreichbarkeit keine Sonstige Erreichbarkeit Staatsangehörigkeit(en) deutsch Ich möchte mich zur Sache äußern Ich möchte mich nicht zur Sache äußern Ich werde einen Verteidiger / Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen (Name, Amtsbezeichnung, Unterschrift) A. Rischmöller (Unterschrift Beschuldigte/Beschuldigter)
7 B 35 7 Fortsetzung der Beschuldigtenvernehmung: Zur Sache: Ich bin heute freiwillig hier bei der Polizei erschienen, weil ich zu der Sache von gestern was sagen will. Beziehungsweise will ich was richtigstellen, ich stehe jetzt hier nämlich in einem völlig falschen Licht da. Also, die Sache war so. Ich habe seit Beginn der Saison im Klabautermann in Nieblum gearbeit. Die brauchten dringend Personal für die anstehende Hochsaison. Am Anfang lief auch alles ganz ok, dann aber fing der Chef an, an meiner Arbeit rumzunörgeln. Ich hätte nicht genügend Stunden, ich würde meine Arbeit nicht richtig machen, ich sei faul oder was der sonst noch so hatte. Irgendwann im Juni hab ich dann keinen Lohn gekriegt. Der Chef meinte dann, der Steuerberater habe das auf das falsche Konto angewiesen. Damit habe ich mich noch zufrieden gegeben. Kann ja mal passieren. Im nächsten Monat hatte ich wieder kein Geld auf dem Konto. Ich hab mich dann wieder an den Chef gewandt und der meinte, es müsse sich um ein Bankversehen handeln. Naja, weitergearbeitet habe ich dann trotzdem. Der Chef meinte ja immer, ich würde das Geld kriegen. Am Ende des dritten Monats hatte ich dann wieder kein Geld auf dem Konto, ich hatte mittlerweile schon meine Miete und meine Lebenshaltungskosten vom Sparbuch genommen und war echt sauer. Mein Urlaubsgeld fehlte mir auch noch und eine in Aussicht gestellte Prämie, weil das Geschäft im Juni so gut lief. Insgesamt Gehalt und die Extras waren das. Ich bin dann zum Chef und hab ihn angebrüllt, dass ich mir das nicht länger bieten lassen würde und das ich sofort mein Geld haben wolle und bis dahin auch keinen Handschlag mehr rühren würde. Der Chef hat mich aber voll auflaufen lassen und meinte nur, alles zu seiner Zeit. Am nächsten Morgen bin ich zum Anwalt gegangen, der Nahmen Brodersen ist der Vater von einem Kumpel und hat immer einen Rat für mich. Er hat dann in meinem Namen eine Klage auf Zahlung meines Geldes vor dem Arbeitsgericht Niebüll eingereicht. Zum Termin musste ich auch mit hin, das wollte der Richter so. Ich hab zwar nicht viel von dem ganzen Hin und Her mitgekriegt, aber letztlich gab es einen Vergleich. Ich krieg die drei Monatsgehälter, verzichte auf das Urlaubsgeld und die Prämie und dafür kann ich sofort aufhören, da zu arbeiten und sollte auch noch ein gutes Zeugnis vom Chef kriegen. Das Zeugnis hat er auch rausgerückt, nachdem ich ihm mehrfach drauf angesprochen habe. Aber auf das Geld hab ich vergeblich gewartet. Ich bin dann irgendwann mal abends im Klabautermann gewesen, als ich mal frei hatte und die Kati Dienst hatte. Es war wenig los an dem Abend und wir sind dann ins Gespräch gekommen. Ich hab dann vorgeschlagen, dass mir die Kati doch die 2400,- aus der Kasse geben könnte. Aber ich wusste, dass sie mir ja nicht so einfach das Geld geben könne, denn das wäre ja aufgefallen, denn dieses moderne Kassensystem kann ja nicht nur feststellen, welcher Mitarbeiter gerade eingebucht ist, sondern auch alles, was in die Kasse eingebucht wird und wann die Kassenlade aufgemacht wird. Das System berechnet automatisch den Umsatz, der dann mit dem Kassenbetrag übereinstimmen muss. Die Kassenkassette wird nach Schichtende immer im Tresor verschlossen. Während der Schicht hat immer nur sozusagen der schichtleitende Angestellte Zugang zur Kasse mit so einem Chip, andere sollten da gar nicht rankommen, damit, wenn was nicht stimmt, man weiß, wer dafür dann auch verantwortlich ist. Es war dann meine Idee so zu tun, als ob die Kati überfallen worden wäre. Dann hätte sie ja sozusagen nichts dafür gekonnt, dass das Geld gefehlt hätte. Die Kati war erst gar nicht begeistert von der Idee, aber ich tat ihr wohl offenbar leid mit meiner Misere und ich hab sie dann auch ziemlich überredet. Naja, wir haben dann ausgemacht, dass ich am Abend des gegen Schichtende in die Kneipe komme. Das hab ich auch gemacht. Entgegen meiner festen Annahme waren aber nur in der Kasse. Das war natürlich Mist, aber was sollte ich machen? Man kann das Geld, das nicht da ist, ja nicht schnitzen. Ich hab dann notgedrungen die genommen, die Kati mir aus der Kasse gegeben hat, und bin Richtung Ausgang. Mit der Kati hatte ich nicht weiter abgesprochen, wie sie sich verhalten sollte, das war mir auch egal, ich wollte vor allem mein Geld haben.
8 8 B 35 Was die Kati allerdings nicht mitbekommen hat, ist, dass ich auf dem Weg zur Tür an dem abgeschlossenen Vorratsraum vorbeigekommen bin und mir überlegt hab, dass ich mir den Rest meines Geldes sozusagen in Naturalien holen würde. Ich wusste, dass in dem Raum die alkoholischen Getränke aufbewahrt wurden und einen Schlüssel hatte ich auch noch für den Raum. Ich habe dann 5 Flaschen von dem teuren Havanna mitgenommen, der kostet 20,- die Flasche, weil der lange im Eichfass gereift ist. Ich war halt sauer, dass nicht für mich genügend Geld in der Kasse war und ich wollte sozusagen auf meine Kosten kommen. Das ist alles. Genauso ist es gewesen und eigentlich ist der Chef an allem Schuld. Der hat mich sozusagen zum Kriminellen gemacht. Ende der Vernehmung: Uhr geschlossen: Wyk, A. Rischmöller
9 B 35 9 Dienststelle Polizeizentralstation Wyk auf Föhr Bootshafenstr Wyk auf Föhr Aktenzeichen 116/14 Sammelaktenzeichen Fallnum- Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Sachbearbeitung Telefon Nebenstelle Fax 04681/ Zeugenvernehmung Beginn der Vernehmung (Datum, Uhrzeit) Ort der Vernehmung , Uhr Dienststelle Mir wurde eröffnet, zu welcher Sache ich gehört werden soll. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass bei Fragen nach dem Vornamen, Familien-, Geburtsnamen, nach Ort und Tag der Geburt, nach dem Familienstand, dem Beruf, dem Wohnort, der Wohnung und der Staatsangehörigkeit die Pflicht zur vollständigen und richtigen Beantwortung besteht und die Verletzung dieser Pflicht nach 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit Geldbuße bedroht ist. Personalien Name Bergmann Geburtsname Bergmann Geburtsdatum Geburtsort/-kreis/-staat Lfd. Nr. Vorname(n) Dennis Süsel/Kreis Schleswig Anschrift Dorfstr. 6, Wyk auf Föhr Familienstand Ausgeübter Beruf Staatsangehörigkeit(en) ledig Rettungsassistent deutsch, Telefonische Erreichbarkeit 04681/ (über Rettungsleitstelle des Kreises Nordfriesland) Personensorgeberechtigte(r)/Gesetzliche(r) Vertreter Akademischer Grad Ich bin gemäß 55 Abs. 1 StPO darüber belehrt worden, dass ich das Recht habe, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung für mich selbst oder einen der in 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr nach sich ziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Außerdem kann ich den Verzicht auf das Verweigerungsrecht auch während der Vernehmung widerrufen. Ich bin/war mit der/dem Betroffenen/Beschuldigten nicht verheiratet, in Lebenspartnerschaft lebend, verlobt, geschieden, verwandt oder verschwägert. verheiratet, in Lebenspartnerschaft lebend, verlobt, geschieden, verwandt oder verschwägert. Sie/Er ist/war mein(e) Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bei Vernehmung als Verletzte/als Verletzter: wurde mir ausgehändigt. liegt mir vor. Das Merkblatt über Rechte und Befugnisse im Strafverfahren wurde mir nicht ausgehändigt. Zur Sache: Ich bin hier erschienen, um zu einem Vorfall Angaben zu machen, der sich kürzlich ereignet hat. Über meine Rechte und Pflichten als Zeuge bin ich von dem Polizeibeamten umfassend belehrt worden. Ich habe diese Belehrung verstanden und kann Folgendes berichten: In der Nacht vom auf den hatte ich mit meinem Kollegen Thomas Holpe Nachtdienst. Irgendwann nach zwei Uhr morgens sind wir mit einem Patienten, der sich eine Schnittwunde an der Hand zugezogen hatte, das Krankenhaus angelaufen. Die Wunde war sehr tief und musste genäht werden. Als wir in der Notambulanz eintrafen, waren dort bereits die beiden Polizeibeamten mit dem mir bekannten Alex Rischmöller. Dieser machte einen zumindest angetrunkenen Eindruck. Der diensthabende Notarzt, Dr. Otto, war mit der Transportvorbereitung für einen Notfall, der ausgeflogen werden musste, beschäftigt. Mein Kollege und ich hatten bereits über Funk mitbekommen,
10 10 B 35 dass der Rettungshubschrauber Christoph 37 angefordert worden war, denn nachts fahren ja keine Fähren und der Patient musste auf die Intensivstation verbracht werden. Wir mussten also alle warten. Dem Rischmöller sollte eine Blutprobe abgenommen werden. Die beiden Polizeibeamten haben sich dann bei der Schwester nach dem Verbleib von Dr. Otto erkundigt. Dieser kam dann auch kurz darauf und hat erklärt, er sei im Moment völlig mit dem schwer verletzten Patienten beschäftigt und hat dann Dr. Bommel angerufen und gebeten, zu kommen und auszuhelfen. Dr. Bommel ist freiberuflicher Badearzt, er behandelt nur Privatpatienten nach alternativen Heilmethoden, die wegen rheumatischer oder asthmatischer Beschwerden an die Nordsee kommen und hier Linderung suchen. Kurz bevor Dr. Bommel erschien, hatten die beiden Polizeibeamten einen weiteren Einsatz. Es war Dorffest in Utersum und mit steigendem Alkoholpegel gibt es dort nachts häufiger Schlägereien. Damit der Rischmöller da im Wartezimmer nicht unbeaufsichtigt sitzen blieb, haben mein Kollege und ich angeboten, ein Auge auf den zu haben, bis der Arzt dann da wäre. Wir mussten mit unserem Patienten ja sowieso auch dort warten. Kurz nachdem dann die Polizisten gegangen sind, fing der Rischmöller an aufzumucken und meinte, er wolle jetzt nach Hause. Mein Kollege hat ihm dann aber gesagt, dass er die Füße stillhalten soll und dann ging das auch wieder ne Weile gut. Dann kam endlich Dr. Bommel und bereitete alles vor, um dem Rischmöller eine Blutprobe zu entnehmen. Der drehte aber auf einmal völlig auf, meinte, der Dr. Bommel sei gar kein richtiger Arzt und weigerte sich, die Jacke auszuziehen, um sich Blut abnehmen zu lassen. Man muss dazu sagen, dass Dr. Bommel zwar mit seinen 1,60 m recht klein ist und schmal gebaut, aber dennoch Mediziner ist. Der Rischmöller hat sich dann von dem Dr. Bommel auch beruhigen lassen, der hat ganz beschwichtigend auf ihn eingeredet. Der Dr. Bommel hat ihm dann um Uhr Blut abgenommen, die Ampulle verschlossen, beschriftet und in den Korb für die Laborauswertung getan. Kurze Zeit später kamen dann die beiden Polizeibeamten wieder und teilten mit, dass sie im Wagen, den der Rischmöller gefahren hatte, Marihuana-Geruch festgestellt hätten. Auf dem Dorffest in Utersum hätten sie außerdem gehört, dass der Rischmöller häufiger mal Drogen konsumieren solle. Deshalb hat der Polizeibeamte Ziegenbein dann die Entnahme einer zweiten Blutprobe angeordnet. Noch bevor wir das gleiche Theater mit dem Rischmöller und dem Dr. Bommel erneut hatten, kam dann der Dr. Otto, der den Notfall mittlerweile fertig versorgt hatte. Der hat dann die zweite Blutprobe abgenommen, beschriftet, mit Uhrzeit versehen und ebenfalls in den Laborkorb getan. Dann sind mein Kollege und ich wieder gefahren, der Rischmöller durfte dann auch gehen. Das ist alles, was ich zum Sachverhalt sagen kann. Ende der Vernehmung (Datum, Uhrzeit) Uhr Geschlossen: D. Bergmann (Name, Amtsbezeichnung, Unterschrift) Unterschrift Dolmetscher(in) Unterschrift Zusatz zur Vernehmung des Dennis Bergmann: Mein Name ist Holger Holpe, ich wohne im Dorfkrug 2 in Midlum auf Föhr. Geboren worden bin ich am in Niebüll. Der Beamte Ziegenbein hat hier gerade meine Personalien aufgeschrieben und mir erklärt, worum es geht. Ich bin der Arbeitskollege von Dennis Bergmann und hatte in der fraglichen Nacht mit ihm zusammen Dienst. Ich habe die Aussage meines Kollegen Dennis Bergmann nach ordnungsgemäßer Belehrung über meine Rechte und Pflichten als Zeuge sorgfältig durchgelesen. Es ist alles so richtig, wie es dort steht, genauso ist es gewesen. Das bestätige ich mit meiner Unterschrift und mache mir die Angaben von Dennis Bergmann zu eigen. Holger Holpe,
11 B Polizeizentralstation Wyk auf Föhr Tagebuch-Nr.: 116/2014 Bootshafenstr. 2 Wyk, den Abschließender Ermittlungsvermerk: Der Beschuldigte Rischmöller erschien aus freien Stücken auf der Dienststelle, um Angaben zum Sachverhalt zu machen. Hierzu ist ein gesondertes Protokoll gefertigt worden. Die nunmehr als Beschuldigte zu betrachtende Fuchs wurde nochmals ordnungsgemäß vorgeladen, um zu den Angaben des Rischmöller befragt zu werden. Sie hat der Vorladung keine Folge geleistet. Es ist davon auszugehen, dass sie keine weiteren Angaben zum Sachverhalt machen will. Aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten Rischmöller im Hinblick auf den Arzt Dr. Bommel und seine Stellung als freiberuflich hinzugezogener Arzt im Wege der Entnahme einer Blutprobe ist der Beschuldigte Dr. Bommel per Vorladung vorgeladen worden. Er hat der Ladung keine Folge geleistet, wird aber nunmehr im Vorgang offiziell als Beschuldigter geführt. Der Halter des beschädigten Pkw Porsche Cayenne hat ebenfalls am heutigen Tag ein Fax mit den veranschlagten Reparaturkosten an die hiesige Dienststelle übersandt. Danach belaufen sich die Reparaturkosten für den beschädigten Spiegel inklusive Behebung der aufgetretenen Lackschäden auf 1487,25. in der Anlage folgt das entsprechende Fax. Es enthält eine Reparaturkalkulation einer örtlichen Werkstatt über exakt den oben angegebenen Betrag - Die BAK des Rischmöller ist nach telefonischer Vorabangabe des gerichtsmedizinischen Instituts in Flensburg mit 1,48 Promille festgestellt worden. Schriftliches Gutachten folgt Das formal ordnungsgemäß erstellte schriftliche BAK-Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin in Flensburg vom befindet sich bei der Akte und weist einen Wert von 1,48 Promille Alkohol (1. BAK, Entnahmezeit Uhr) und 1,45 Promille Alkohol (2.BAK, Entnahmezeit Uhr) auf Polizeizentralstation Wyk auf Föhr Tagebuch-Nr.: 116/2014 Bootshafenstr. 2 Wyk, den Wyk auf Föhr 1. Abgabevermerk: Die Ermittlungen sind abgeschlossen. 2. Urschriftlich mit Akten nebst Führerschein der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht in Flensburg zur rechtlichen Würdigung und weiteren Bearbeitung zuständigkeitshalber übersandt. Eingangstempel StA Flensburg: Datum: Aktenzeichen: 113 Js 791/15
12 12 B 35 Vermerk für die Bearbeitung: I. Der Sachverhalt ist zu begutachten und die Entschließung der Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigten Rischmöller, Fuchs und Dr. Bommel zu entwerfen, welche am durch StA Hellmax ergeht. 153 ff. StPO sind nicht anzuwenden. Im Gutachten ist bei der Erörterung der untersuchten Straftatbestände nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht zu prüfen, ob gegen die Beschuldigten nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens hinreichender Tatverdacht wegen der Begehung von Straftaten besteht. Straftaten außerhalb des StGB und Ordnungswidrigkeiten sind nicht zu prüfen. Es ist davon auszugehen, dass die eingesetzten Beamten sachlich und örtlich zuständig sind und die notwenigen Formalien eingehalten und die erteilten Belehrungen korrekt erteilt worden sind. Ein amtsrichterlicher Bereitschaftsdienst wird in den Nachtstunden beim Amtsgericht Niebüll nicht vorgehalten. Sollten weitere Ermittlungen für erforderlich gehalten werden, so ist davon auszugehen, dass diese durchgeführt worden sind und keine neuen Gesichtspunkte ergeben haben. Der Auszug aus dem BZR enthält hinsichtlich aller Beschuldigten keine Eintragungen. Wird Anklage erhoben, ist von der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen abzusehen. Der Tatort liegt im Amtsgerichtsbezirk Niebüll und im Landgerichtsbezirk Flensburg. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, am Ende der Klausur anzugeben, a) welche Auflagen der zugelassenen Kommentare Sie benutzt haben und II. b) auf welchem Stand (Ergänzungslieferung) sich die von Ihnen benutzten Beck schen Textausgaben befunden und/oder welche Ausgaben der Nomos-Gesetzestexte Sie verwendet haben. Hinweis: Der von Ihnen genutzte Aufgabentext wird nicht zur Korrektur genommen. Bezugnahmen oder Verweisungen, die nur durch Einsicht in das von Ihnen benutzte Exemplar des Aufgabentextes verständlich werden, verbieten sich deshalb. Besonderer Hinweis für die Teilnehmer des Klausurenkurses zur Vorbereitung auf das Assessorexamen aus Bayern und Baden-Württemberg: Soweit Sie eine Entschließung der Staatsanwaltschaft für erforderlich halten, die in der Form von dem in Norddeutschland üblichen Aufbau abweicht, vermerken Sie dies bitte auf dem Deckblatt Ihrer Klausurlösung (z.b. Bay oder Ba-Wü ). Die Korrektur erfolgt dann unter Zugrundelegung der entsprechenden Aufbaumuster. Unsere Lösung folgt dem in Norddeutschland üblichen Aufbau (vgl. AS-Skript Die staatsanwaltliche Assessorklausur (2014).
Von dem diensthabenden Arzt wurde dem Beschuldigten Schmedding nachfolgend eine Blutprobe
Klausuren für das 2. Examen B 62 Aktenauszug StA-Klausur Ermittlungsverfahren gegen Schmedding 28.10.2013 Dr. André Neumann Vermerk: Am 23.09.2013 fuhren der Unterzeichner und POM Berger mit dem Streifenwagen
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