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- Franz Waldemar Bayer
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1 K2 Fernklausurenkurs 2. Examen Hören Sie auf Ihren Korrektor NEU: K2 mit AUDIO-KORREKTUR Ihre Vorteile auf einen Blick: staatlich zugelassener Fernklausurenkurs mit individueller Audio-Korrektur, die Ihre Klausurlösung bespricht und bewertet NEU seit Juli 2017 zusätzlich erhalten Sie Ihre mit Randbemerkungen versehene Ausarbeitung sowie eine Musterlösung die Musterlösung enthält auch klausurtaktische Vorüberlegungen und themenbezogene Vertiefungshinweise die Klausuraufgaben sind von ausbildungserfahrenen Praktikern (als Aktenauszug wie im Examen) erstellt Alle Infos unter Alpmann Schmidt
2 Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Alter Fischmarkt Münster
3 Klausuren für das 2. Examen B 25 Aktenauszug Ermittlungsverfahren gegen Jens Scherer StA (GrL) Dr. Martin Soyka
4 2 B 25 Heute Mittag gegen Uhr erhielt ich einen Anruf von Herrn Scherer. Er sagte: Kommen Sie her und holen Sie Ihren missratenen Sohn ab. Bringen Sie aber 30 mit, Ihr Sohn hat den Mercedes-Stern an meinem Wagen abgebrochen. Dann legte er auf. Ich ging zur Hebbelstr. 12, wo Scherer mir öffnete. Er ging sofort mit mir zu seinem Auto, das vor dem Haus geparkt war. Er sagte: Sehen Sie sich an, was Ihr Flegel gemacht hat. Ich habe endgültig die Nase voll; geben Sie mir die 30 für den Stern, sonst zeige ich Ihren Sohn an. Ich lehnte die Zahlung ab und erwiderte, ich wolle zunächst mit meinem Sohn reden. Darauf schrie Scherer mich an, ich solle ihm das Geld geben und mit meinem Sohn verschwinden, er habe genug von dem Ärger mit Kindern, die zum sozialen Abschaum gehörten. Ich sagte ihm, er solle die Äußerung zurücknehmen. Scherer brüllte, er denke nicht daran, Dreck sei nun einmal Dreck. Ich forderte jetzt, Scherer möge mich zu meinem Sohn bringen. Zuerst weigerte er sich, aber als ich ihm sagte, notfalls würde ich mir mit Gewalt Einlass verschaffen, gingen wir ins Haus. Klaus war im Wohnzimmer. Ich nahm ihn, und wir verließen das Haus. Scherer rief mir nach: Sie werden noch von mir hören, Sie Null! Auf dem Heimweg erzählte Klaus mir, Scherer habe ihn kräftig geohrfeigt, dann habe er im Wohnzimmer auf mich warten müssen. Er sei mit seinem Freund Dirk zusammen gewesen, dieser habe aber weglaufen können. Ich stelle Strafantrag wegen des Verhaltens des Scherers mir und meinem Sohn gegenüber. Es ist das erste Mal, dass mein Sohn so etwas gemacht hat.
5 B 25 3 Der Zeuge wurde vor seiner Vernehmung ergänzend kindgerecht belehrt. Ich habe mit meinem Freund Dirk Kuhlmann in der Nähe der Hebbelstraße auf dem Fußballplatz gespielt. Auf dem Heimweg nach Hause, wir mussten zum Essen, kamen wir in der Hebbelstraße an dem Haus eines Lehrers aus unserer Schule, Herrn Scherer, vorbei, bei dem wir selbst aber keinen Unterricht haben. Vor dem Haus stand sein Auto, ein alter Mercedes 200 D. Um Herrn Scherer mal zu ärgern, habe ich den Stern auf der Motorhaube abgeknickt. In unserer Schule haben viele Jungen so einen Stern. Herr Scherer muss uns vom Haus aus beobachtet haben. Er kam raus und hielt mich fest. Dirk konnte weglaufen. Herr Scherer war sehr wütend und schrie: Endlich habe ich Dich mal erwischt, mir reicht's jetzt!. Ich musste ihm ins Haus folgen, wo er mich ins Wohnzimmer brachte und mir befahl, mich nicht von der Stelle zu rühren. Er gab mir zwei heftige Ohrfeigen. Dann ging er raus und telefonierte. Ich hörte, dass er meinen Vater anrief. Kurze Zeit später kam mein Vater vorbei. Ich konnte hören, dass die beiden heftig miteinander stritten. Dann kam mein Vater mit Herrn Scherer ins Wohnzimmer und nahm mich mit. Nach dem Mittagessen am Nachmittag fuhr mein Vater mit mir zur Polizei. Der Mercedes-Stern blieb bei Herrn Scherer. Der Zeuge erschien in Begleitung seines Vaters, der während der Vernehmung anwesend war.
6 4 B 25 Vor seiner Vernehmung wurde der Zeuge ergänzend kindgerecht belehrt. Dem Zeugen wurde die Vernehmungsniederschrift des Zeugen Klaus Wenzel vorgelesen. Was Klaus gesagt hat, stimmt. Wir wollten Herrn Scherer ärgern. Wenn Herr Scherer Pausenaufsicht hat, müssen wir immer auf den Schulhof und dürfen nicht in der Pausenhalle bleiben. Wir haben keinen Unterricht bei Herrn Scherer. Klaus meinte, wir sollten irgendetwas an seinem Auto machen. Während ich mir noch etwas ausdachte, brach Klaus den Stern an der Motorhaube ab. Plötzlich kam Herr Scherer aus dem Haus gelaufen. Ich konnte wegrennen. Als ich mich umdrehte, sah ich, dass Herr Scherer Klaus erwischt hatte und ihn anschrie. Herr Scherer nahm Klaus mit in sein Haus. Ich bin nach Hause gelaufen. Zu Hause habe ich nichts erzählt. Der Zeuge erschien in Begleitung seiner Mutter, die während der Vernehmung anwesend war.
7 B 25 5
8 6 B 25 Am Samstag Mittag beobachtete ich zwei Jugendliche, von denen einer den Stern an der Motorhaube meines Mercedes abbrach. Ich erkannte die beiden als die Jungen, die öfter in meinem Garten Blumenbeete mit ihrem Fußball beschädigt hatten. Den, der den Stern abgebrochen hatte er wohnt in der Nachbarschaft und heißt Klaus Wenzel konnte ich erwischen und mit ins Haus nehmen. Es kann sein, dass ich ihm in meiner Erregung Ohrfeigen verpasst habe. Ich rief den Vater von Klaus an, der mir den Schaden an meinem Auto ersetzen sollte. Ich weiß, dass die Eltern für ihre Kinder haften und ging davon aus, dass der Vater deshalb den Schaden übernehmen würde. Wenzel weigerte sich aber. Daher sah ich keine Veranlassung, den Jungen gehen zu lassen. Wir haben uns gestritten. Es ist möglich, dass die Ausdrücke, die in der Anzeige erwähnt und mir vorgehalten werden, gefallen sind. Ich war sehr wütend. Wenzel hat seinen Sohn dann mitgenommen, ohne den Schaden zu begleichen. Ich zeige hiermit den Klaus Wenzel wegen Sachbeschädigung und wegen versuchten Diebstahls an. Frage: Wissen Sie, wie alt der Junge ist? Antwort: Nein, aber ich glaube, so 14 oder 15 Jahre. Dem Beschuldigten wird das Alter des Klaus Wenzel mitgeteilt. Er erklärt daraufhin: Ich nehme meine Strafanzeige zurück.
9 B 25 7 U.m.A. der Staatsanwaltschaft in Dortmund zur weiteren Veranlassung übersandt. Lünen, (Koch, KM) Staatsanwaltschaft Dortmund, den Js 3371/17 Vfg. 1. Vorläufige Einstellung gemäß 153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 7 StPO 2. Zu schreiben an den Beschuldigten Scherer Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Körperverletzung und weiterer Straftaten Sehr geehrter Herr Scherer, ich beabsichtige, das Verfahren gegen Sie gemäß 153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO vorläufig einzustellen und ihnen aufzuerlegen, innerhalb von drei Monaten einen Geldbetrag in Höhe von 150,- an den Caritasverband für die Stadt Dortmund e. V. zu zahlen (IBAN: ). Weisen Sie innerhalb dieser Frist die Überweisung des Betrages in geeigneter Form nach, werde ich dies als Zustimmung werten und das Verfahren endgültig einstellen. Die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Anderenfalls werde ich davon ausgehen, dass Sie an einer außergerichtlichen Verfahrensbeendigung kein Interesse haben und über den weiteren Fortgang des Verfahrens befinden. Mit freundlichen Grüßen 3. Zu schreiben Bescheid ohne Belehrung an den Antragsteller Wenzel [von einem Abdruck wird abgesehen] 4. Frist: 1 Monat (Reaktion?) Konrad Staatsanwalt
10 8 B 25 Staatsanwaltschaft Dortmund, den Js 3371/17 1. Vermerk: Vfg. Heute übersandte der Beschuldigte Jens Scherer die Fotokopie eines Verrechnungsschecks i.h.v. 150 zugunsten des Caritasverbandes Dortmund. Auf telefonische Anfrage beim Caritasverband wurde bestätigt, dass dort gestern dieser Scheck eingereicht wurde. Der Beschuldigte hat damit die ihm gemäß 153 a Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 StPO auferlegten Pflichten erfüllt. 2. Herrn Dez. Wiedemann Rechtspfleger Staatsanwaltschaft Dortmund, den Js 3371/17 1. Endgültige Einstellung des Verfahrens gemäß 153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 7 StPO. 2. Einstellungsnachricht an Beschuldigten 3. Weglegen Vfg. Konrad Staatsanwalt Staatsanwaltschaft Dortmund, den Js 3371/17 Eilt 1. Heute wurde seitens des Caritasverbandes mitgeteilt, dass der Scheck des Beschuldigten Scherer mangels Kontodeckung nicht eingelöst worden sei. Auf telefonische Rückfrage bei Herrn Scherer teilte dieser mit, er sei zurzeit ziemlich verschuldet. Er habe aber den Scheck eingereicht und damit die ihm auferlegte Pflicht erfüllt. Er denke nicht daran, sein Konto zu decken oder erneut Zahlung zu leisten. Für ihn sei die Sache erledigt, er verweise dazu auf den Bescheid der Staatsanwaltschaft. 2. Herrn Dez. Wiedemann Rechtspfleger
11 B 25 9 Vermerk für die Bearbeitung I. Der Sachverhalt ist dahin zu begutachten, ob der Beschuldigte einer oder mehrerer Straftaten hinreichend verdächtig ist. Die Entschließung der Staatsanwaltschaft ist zu entwerfen. Ordnungswidrigkeiten sind nicht zu erörtern f StPO sind nicht anzuwenden. Die tatsächliche Würdigung des Sachverhaltes ist bei den einzelnen Merkmalen der untersuchten Straftatbestände vorzunehmen. Sollten weitere Ermittlungen oder sonstige Maßnahmen für notwendig gehalten werden, so ist davon auszugehen, dass diese durchgeführt worden sind und keine neuen Gesichtspunkte ergeben haben. Die Durchführung einer nicht im Aktenstück enthaltenen verantwortlichen Vernehmung darf nicht unterstellt werden. Im Falle der Anklageerhebung oder Stellung dieser gleichstehenden Anträge ist von einer Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen abzusehen. Örtlich zuständig sind das Amtsgericht Lünen bzw. das Landgericht Dortmund. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dortmund (Az.: 26 Js 3371/17) ergeht am II. Bei den Akten befinden sich die Bundeszentralregisterauszüge des Beschuldigten. Er ist nicht vorbelastet. Bitte geben Sie am Ende der Klausur an, 1. welche Auflagen der zugelassenen Kommentare Sie benutzt haben, 2. auf welchem Stand sich die von Ihnen verwendeten Gesetzestexte befunden haben, III. 3. ob Sie bei der Entschließung dem in Norddeutschland oder Süddeutschland üblichen Aufbau folgen, möglichst mit Angabe des Bundeslandes, 4. ob von dem für Sie zuständigen Prüfungsamt üblicherweise Teile der Bearbeitung erlassen sind (z.b. die Begleitverfügung). Hinweis: Der von Ihnen genutzte Aufgabentext wird nicht zur Korrektur genommen. Bezugnahmen oder Verweisungen, die nur durch Einsicht in das von Ihnen benutzte Exemplar des Aktenstückes verständlich werden, verbieten sich deshalb. Unsere Musterlösung folgt dem in Norddeutschland üblichen Aufbau (vgl. AS-Skript Die staatsanwaltliche Assessorklausur [2017]).
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