Hören Sie auf Ihren Korrektor NEU: K2 mit AUDIO-KORREKTUR

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hören Sie auf Ihren Korrektor NEU: K2 mit AUDIO-KORREKTUR"

Transkript

1 K2 Fernklausurenkurs 2. Examen Hören Sie auf Ihren Korrektor NEU: K2 mit AUDIO-KORREKTUR NEU seit Juli 2017 Ihre Vorteile auf einen Blick: z staatlich zugelassener Fernklausurenkurs mit individueller Audio-Korrektur, die Ihre Klausurlösung bespricht und bewertet z zusätzlich erhalten Sie Ihre mit Randbemerkungen versehene Ausarbeitung sowie eine Musterlösung z die Musterlösung enthält auch klausurtaktische Vorüberlegungen und themenbezogene Vertiefungshinweise z die Klausuraufgaben sind von ausbildungs- erfahrenen Praktikern (als Aktenauszug wie im Examen) erstellt Alle Infos unter Alpmann Schmidt

2 Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Alter Fischmarkt Münster

3 Klausuren für das 2. Examen C 130 Aktenauszug Volksbank Dorsten e.g../. Dorstener Grundstücks GbR RiOLG Wolfgang Dötsch Dr. Ernst Franzen Rechtsanwalt Amtsgericht Dorsten Alter Postweg Dorsten Amtsgericht Dorsten E I N G E G A N G E N Dr. Ernst Franzen Rechtsanwalt Voßkamp Dorsten Telefon: (02362) Telefax: (02362) Bankverbindung Sparkasse Vest Recklinghausen BLZ: Konto Nr.: Dorsten, den In dem Zwangsvollstreckungsverfahren der Volksbank Dorsten e.g., Südwall 23 25, Dorsten, vertreten durch den Vorstand, Gläubigerin, g e g e n die Dorstener Grundstücks GbR, Brauckweg 21, Dorsten, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Claudio Arndt, Schuldnerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Franzen, Voßkamp 12, Dorsten lege ich namens und mit Vollmacht der Schuldnerin gegen die am erfolgte Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel durch den Notar Dr. Bernd Malek zu der notariellen Urkunde vom (UR-Nr. 981/1998) Erinnerung ein. Ich beantrage, die Zwangsvollstreckung der Gläubigerin aus der durch den Notar Dr. Bernd Malek in Dorsten am erteilten Rechtsnachfolgeklausel zu der notariellen Urkunde vom (UR-Nr. 981/1998) für unzulässig zu erklären. Begründung: Im Jahre 1998 erwarb die damals als Immental & Partner Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts bezeichnete, in Dorsten ansässige und aus den Herren Manfred Immental und Paul Raabe bestehende Schuldnerin das Grundstück Auf der Lehmkuhl 3 in Dorsten zum Zwecke der Bebauung. Beweis: Grundbuchauszug, Anlage 1 Zu diesem Zweck nahm die Gesellschaft bei der Gläubigerin ein Darlehen auf, das mit notarieller Urkunde vom durch Bestellung einer Grundschuld besichert wurde. Beweis: Grundschuldbestellungsurkunde, Anlage 2

4 2 C 130 In der Folgezeit teilte der Gesellschafter Paul Raabe seinen Gesellschaftsanteil und übertrug ihn in notarieller Form je zur Hälfte auf den Gesellschafter Manfred Immental sowie den neuen Gesellschafter Claudio Arndt. Herr Raabe schied aus der Gesellschaft aus. Gleichzeitig wurde die Gesellschaft in Dorstener Grundstücks GbR umbenannt. Der Gesellschafterwechsel wurde im Grundbuch eingetragen. Beweis: Grundbuchauszug, Anlage 1 Anfang 2017 stellte die Gläubigerin das restliche Darlehen von umgerechnet ,- zur Rückzahlung fällig und drohte die Zwangsvollstreckung in das mit der Grundschuld belastete Grundstück an. Am erwirkte sie bei dem beurkundenden Notar eine gegen die aus dem Grundbuch ersichtlichen Gesellschafter gerichtete vollstreckbare Ausfertigung mit dem Ziel, die Anordnung der Zwangsverwaltung des Grundstücks zu erwirken. Davon erfuhren die Gesellschafter durch Zustellung der Klausel am Einen früheren Anordnungsantrag der Gläubigerin hatte das Amtsgericht wegen fehlender Identität der im Titel aufgeführten Schuldner mit den aus dem Grundbuch ersichtlichen Gesellschaftern abgelehnt. Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen die Gesellschafter Manfred Immental und Claudio Arndt ist nicht zulässig. Dafür sind folgende Gründe maßgebend: Eine Vollstreckung aus der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde ist bereits deshalb unzulässig, weil die dort erklärte Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus der Urkunde unwirksam ist. Das folgt aus 1193 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB. Danach wird das Kapital der Grundschuld erst nach vorheriger Kündigung fällig. Abweichende Bestimmungen sind unzulässig. Nach der Rechtsprechung ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche (teil-)rechtsfähig. Sie kann folgerichtig insbesondere als solche Grundeigentum erwerben und ist im Grundbuch als Eigentümerin einzutragen. Auch die Zwangsvollstreckung richtet sich naturgemäß gegen die Gesellschaft. Eine gegen die Gesellschafter gerichtete Vollstreckungsklausel ergibt rechtlich keinen Sinn. Denn eine Vollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft aus einer solchen Klausel kommt nicht in Betracht. Eine Rechtsgrundlage für die Umschreibung des Titels auf die jetzigen Gesellschafter ist nicht ersichtlich und wird auch in der vollstreckbaren Ausfertigung nicht genannt. Insbesondere liegt eine Rechtsnachfolge im Sinne des 727 ZPO nicht vor. Eigentümerin des Grundstücks ist nach wie vor die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Außerdem sind entgegen 750 Abs. 2 ZPO die bei Umschreibung vorgelegten Urkunden nicht mit zugestellt worden. Nicht beachtet hat die Gläubigerin auch, dass der Gesellschafter Manfred Immental keine Geschäftsführungsbefugnis hatte. Beweis: Protokoll der Gesellschafterversammlung vom , Anlage 3 Die Klausel ist außerdem insofern fehlerhaft, als sie nicht einmal die derzeitigen Gesellschafter zutreffend aufführt. Der Gesellschafter Manfred Immental ist am verstorben und von Herrn Karlheinz Immental, seinem Sohn, beerbt worden. Der Gesellschaftsvertrag sieht bei Tod eines Gesellschafters vor, dass die Gesellschaft mit dem testamentarischen Erben fortgesetzt wird. Herr Manfred Immental hat seinen Sohn als Erben eingesetzt. Dieser hat die Erbschaft angenommen. Beweis: Auszug aus dem notariellen Testament vom (Anlage 4) Im Übrigen könnte gegen den verstorbenen Manfred Immental ohnehin nicht vollstreckt werden. (Rechtsanwalt)

5 C ANLAGE 1

6 4 C 130

7 C Nummer 981 meiner Urkundenrolle für 1998 Verhandelt ANLAGE 2 zu Dorsten am 06. August 1998 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichneten Notar Dr. Bernd Malek mit dem Amtssitz in Dorsten 1) Herr Manfred Immental, geb. am , wohnhaft Redigerstraße 21, Münster, 2) Herr Paul Raabe, geb. am , wohnhaft Am Wall 23, Dorsten. Die Erschienenen sind dem Notar von Person bekannt. Die Erschienenen baten um Beurkundung einer Grundschuldbestellung mit persönlicher Haftungsübernahme und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Die Erschienenen erklärten: 1 Vorbemerkung, Grundbuchstand Beim Amtsgericht Dorsten, Grundbuch von Lembeck, Blatt ist folgender Grundbesitz verzeichnet: Lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses Gemarkung Lembeck, Flur 23, Flurstück Nr. 181, Auf der Lehmkuhl 3. Als Eigentümer sind eingetragen die Erschienenen zu 1) und 2) als Gesellschafter der Immental & Partner Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts in Dorsten, Brauckweg 21. In Abt. II und III sind keine Rechte eingetragen. 2 Grundschuld Die Eigentümer bestellen hiermit an dem vorstehend unter 1 näher beschriebenen Grundbesitz für die Volksbank Dorsten e.g., Südwall 23 25, Dorsten nachstehend auch Gläubigerin genannt eine Grundschuld in Höhe von ,- DM (in Worten: Zwei Millionen DM) mit dem folgenden weiteren Inhalt. Die Grundschuld ist vom heutigen Tage an mit 15% 15 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils am ersten Tag des Kalenderjahres für das vergangene Jahr zu entrichten.

8 6 C 130 Die Grundschuld ist sofort fällig, ohne dass es einer Kündigung bedürfte. 3 Dingliche Vollstreckungsunterwerfung Wegen des Grundschuldkapitals samt Zinsen und Nebenleistungen unterwerfen sich die Grundstückseigentümer gemäß 800 ZPO der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundbesitzes zulässig sein soll. 4 Grundbuchanträge, Vollmacht Die Eigentümer bewilligen und beantragen, die bestellte Grundschuld an der bedungenen Rangstelle, jedenfalls aber an nächstoffener Rangstelle und die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das Grundbuch einzutragen. Der Notar wird mit dem Vollzug dieser Urkunde beauftragt und zur uneingeschränkten Vertretung bei der Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ermächtigt, insbesondere dazu, Eintragungsanträge aus dieser Urkunde einzeln und getrennt zu stellen, abzuändern oder zurückzunehmen. Der Notar wird auch dazu ermächtigt, eine Eintragung zunächst an nächstoffener Rangstelle zu beantragen. 5 Persönliche Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Für die Zahlung eines Geldbetrags, dessen Höhe der bewilligten Grundschuld entspricht, übernehmen die Eigentümer die persönliche Haftung. Die Eigentümer unterwerfen sich wegen des vorstehend begründeten Zahlungsanspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in ihr gesamtes Vermögen. Der Gläubiger ist berechtigt, die Eigentümer aus dieser persönlichen Haftung schon vor der Vollstreckung in den Pfandbesitz in Anspruch zu nehmen. 6 Kosten, Abschriften Die Kosten dieser Urkunde und ihres grundbuchamtlichen Vollzuges und der Klauselerteilung tragen die Eigentümer. Es wird beantragt, den Eigentümern und dem Grundbuchamt je eine beglaubigte Abschrift sowie dem Gläubiger eine Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen. Die Eigentümer beauftragen und ermächtigen den Notar, der Gläubigerin sofort eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen. Die vorstehende Niederschrift wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar wie folgt eigenhändig unterschrieben (Notar)

9 C Die Gläubigerin erklärt, sich mit den Eigentümern über das Vorstehende einig zu sein, und erkennt die Erklärungen als vertraglich bindend an. Vorstehende Ausfertigung wird der Volksbank Dorsten e.g., Südwall 23 25, Dorsten erteilt zum Zwecke der dinglichen Zwangsvollstreckung gegen die Herren Manfred Immental und Claudio Arndt, Brauckweg 21, Dorsten, als Gesellschafter bürgerlichen Rechts. Dorsten, (Notar)

10 8 C 130 Gegenwärtig als Gesellschafter: Protokoll der Gesellschafterversammlung der Dorstener Grundstücks GbR vom ) Manfred Immental 2) Claudio Arndt ANLAGE 3 Zu TOP 3: Mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft wird einstimmig der Gesellschafter Claudio Arndt bis auf Widerruf betraut. Ein Anstellungsvertrag wird gesondert abgeschlossen.

11 C Nummer 101 meiner Urkundenrolle für 2002 Verhandelt ANLAGE 4 zu Dorsten am 25. Februar 2002 erschien heute: Vor mir, dem unterzeichneten Notar Dr. Bernd Malek mit dem Amtssitz in Dorsten Herr Manfred Immental, geb. am , wohnhaft Redigerstraße 21, Münster, Der Erschienene ist dem Notar von Person bekannt. Der Erschienene bat um Beurkundung eines Er erklärte: 3 Rechtsnachfolge Grundstücks-GbR Testamentes Zum Nachlass gehört ein Anteil von 75% an der Dorstener Grundstücks GbR mit Sitz in Dorsten. Der Gesellschaftsvertrag sieht die Fortsetzung der Gesellschaft mit dem von dem verstorbenen Gesellschafter bestimmten Erben vor. Zum Erben bestimme ich deshalb meinen Sohn Karlheinz Immental, geb. am , wohnhaft Auf der Lehmkuhl 3 in Dorsten. (Notar)

12 10 C 130 Paulmann Rechtsanwälte Dr. Frank Paulmann Dr. Dominik Merten Tobias Kraska Silvia Berns Amtsgericht Dorsten Alter Postweg Dorsten Amtsgericht Dorsten Eingang: Brunnenplatz Dorsten Telefon Telefax info@paulmann.de Unser Zeichen: 612/14 Ihr Zeichen: 18 M 467/17 Datum: 29. Mai 2017 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren der Volksbank Dorsten e.g., Südwall 23 25, Dorsten, vertreten durch den Vorstand, Gläubigerin, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Paulmann, Brunnenplatz 12, Dorsten g e g e n die Dorstener Grundstücks GbR, Brauckweg 21, Dorsten, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Claudio Arndt, Schuldnerin, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Franzen, Voßkamp 12, Dorsten - bestellen wir uns für die Gläubigerin. Wir beantragen, die Erinnerung zurückzuweisen. Begründung: Entgegen der Ansicht der Schuldnerin hat der Notar die Vollstreckungsklausel betreffend Manfred Immental und Claudio Arndt als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zum Zwecke der dinglichen Vollstreckung zu Recht erteilt. Ein wirksamer Vollstreckungstitel liegt vor. Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist nach ständiger Rechtsprechung wirksam. Der Hinweis auf 1193 BGB liegt nach hiesiger Auffassung neben der Sache. Was die Schuldnerin mit dem Hinweis auf die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezweckt, ist nicht ersichtlich. Sie scheint zu übersehen, dass die vollstreckbare Urkunde sowohl eine Vollstreckung gegen die Gesellschafter persönlich als auch eine solche gegen die Gesellschaft ermöglicht. Schuldnerin des Titels mag in erster Linie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein. Zur Konkretisierung ist aber für die Vollstreckung ebenso wie für die Eintragung im Grundbuch die Benennung der Gesellschafter erforderlich. Diese Auffassung hat das Amtsgericht Dorsten

13 C jedenfalls im Verfahren betreffend die Anordnung der Zwangsverwaltung vertreten. Sofern die Identität der Gesellschafter sich im Laufe der Zeit geändert hat, muss es möglich sein, den Titel insoweit zu aktualisieren. Das ist im vorliegenden Fall geschehen. Die Gläubigerin überlässt dem Gericht die Entscheidung darüber, ob die Zustellung der Klausel an die ihr bekannten Gesellschafter zu beanstanden ist oder nicht. Dass Claudio Arndt geschäftsführender Gesellschafter ist, war ihr nicht bekannt. Ebenso wenig war der Gläubigerin bekannt, dass der Gesellschafter Manfred Immental verstorben sein soll. Es mag sein, dass der Gesellschaftsvertrag die behauptete Nachfolgeregelung enthält und Herr Karlheinz Immental als Erbe in Betracht kommt. Das kann die Gläubigerin nicht beurteilen. Vorsorglich müssen diese Behauptungen aber ebenso bestritten werden wie die angebliche Annahme der Erbschaft durch Herrn Karlheinz Immental. (Berns, Rechtsanwältin)

14 12 C 130 Bearbeitervermerk: Die Entscheidung des Amtsgerichts ist zu entwerfen. Entscheidungszeitpunkt ist der Sollte die Unzulässigkeit des Rechtsbehelfes angenommen werden, ist in einem Hilfsgutachten die Begründetheit zu prüfen. Bei Zweifeln hinsichtlich des zugrunde zu legenden Sachverhalts ist zu unterstellen, dass trotz Wahrnehmung der richterlichen Aufklärungspflicht keine weitere Aufklärung zu erzielen war.

VERHANDELT. vor dem unterzeichnenden Notar. geschaftsansässig [.]

VERHANDELT. vor dem unterzeichnenden Notar. geschaftsansässig [.] VERHANDELT zu [ ] am [ ] vor dem unterzeichnenden Notar [ ] geschaftsansässig [.] erschien heute: Herr [Philip Nijenhuis] handelnd als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer für RoodMicrotec GmbH,

Mehr

Urkundenrolle-Nr. /2013. Verhandelt. zu Haren. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Ulrich Wilde. mit dem Amtssitz in Haren (Ems)

Urkundenrolle-Nr. /2013. Verhandelt. zu Haren. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. Ulrich Wilde. mit dem Amtssitz in Haren (Ems) 1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) 2) 3) - Übergeber - - Übernehmer oder Erwerber - Die Erschienenen

Mehr

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der Nr. der Urkundenrolle für Verhandelt zu am. In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar mit dem Amtssitz in, erschienen heute: 1. Frau: Anja Eichler geboren: wohnhaft: handelnd in ihrer Eigenschaft

Mehr

Leitsatz. 39 Abs. 1 GBO

Leitsatz. 39 Abs. 1 GBO eitsatz 39 Abs. 1 GBO Pfändet der Gläubiger die gegen den Grundstückseigentümer titulierte Forderung seines Schuldners samt der zu deren Sicherung für den Schuldner eingetragenen Zwangshypothek, muss das

Mehr

Institut für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin SoSe 2006 Immobilienerwerb und -errichtung in der Praxis Notarin Dr. K.

Institut für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin SoSe 2006 Immobilienerwerb und -errichtung in der Praxis Notarin Dr. K. Muster 1 Auszug (Kaufvertrag Teilfläche allgemein ohne Notaranderkonto)??ENTWURF UR Nr. /2006 Verhandelt zu Zossen am??.??. 2006 Vor mir, der unterzeichneten Notarin Dr. Katrin Brose-Preuß Notarin zu Zossen

Mehr

Vollmachtsformular vom. Vorsorgevollmacht. nachfolgende Vorsorgevollmacht, zur Regelung meiner unten angegeben Angelegenheiten.

Vollmachtsformular vom. Vorsorgevollmacht. nachfolgende Vorsorgevollmacht, zur Regelung meiner unten angegeben Angelegenheiten. Vorsorgevollmacht Vollmachtsformular vom Hiermit erteile ich: Name:... Vorname:... Geburtsname:... Straße,Wohnort:... nachfolgende Vorsorgevollmacht, zur Regelung meiner unten angegeben Angelegenheiten.

Mehr

Zum Rechtsgrund eines abstrakten Schuldversprechens

Zum Rechtsgrund eines abstrakten Schuldversprechens DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 11zr202_08 letzte Aktualisierung: 28.11.2011 BGH, 20.9.2011 - XI ZR 202/08 BGB 780, 781, 812 Zum Rechtsgrund eines abstrakten Schuldversprechens 1. Personalsicherheiten

Mehr

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der

xxx handelnd in ihrer Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigtes, von den Beschränkungen des 181 BGB befreites Vorstandsmitglied der Nr. der Urkundenrolle für Verhandelt zu am. In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar mit dem Amtssitz in, erschienen heute: 1. Frau: Anja Eichler geboren: wohnhaft: handelnd in ihrer Eigenschaft

Mehr

Kaufvertragsmuster Grundstückskaufvertrag ohne Anderkonto. Die Erschienenen erklärten: Wir schließen den nachstehenden K A U F V E R T R A G,

Kaufvertragsmuster Grundstückskaufvertrag ohne Anderkonto. Die Erschienenen erklärten: Wir schließen den nachstehenden K A U F V E R T R A G, Kaufvertragsmuster Grundstückskaufvertrag ohne Anderkonto Die Erschienenen erklärten: Wir schließen den nachstehenden K A U F V E R T R A G, in welchem der Erschienene zu 1) im Folgenden kurz als "der

Mehr

Tübingen-Lustnau / Dettenhausen

Tübingen-Lustnau / Dettenhausen II Urkundenrolle 2016 Nr.. Notariat Tübingen-Lustnau Tübingen-Lustnau / Dettenhausen Geschehen am i. W.: Vor mir, Notarin Barbara Haußmann, beim Notariat Tübingen-Lustnau ist in 72074 Tübingen-Lustnau,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Mai in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Mai in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 64/16 BESCHLUSS vom 17. Mai 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 750 Abs. 1 Satz 1 Will eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten

Mehr

HINWEISE DER NOTARE. Nachfolgend finden Sie das aktuelle Kaufvertragsmuster

HINWEISE DER NOTARE. Nachfolgend finden Sie das aktuelle Kaufvertragsmuster HINWEISE DER NOTARE Auch bei der Versteigerung von Immobilien ist der mit dem Zuschlag zustande kommende Kaufvertrag beurkundungsbedürftig. Der weiter hinten abgedruckte Mustertext (in der für das jeweilige

Mehr

Grundschuldbestellung mit Übernahme der persönlichen Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Grundschuldbestellung mit Übernahme der persönlichen Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Grundschuldbestellung mit Übernahme der persönlichen Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung UR-Nr. Heute, am erschien(en) vor mir Nach Unterrichtung über den Grundbuchinhalt beurkunde ich folgende

Mehr

Verhandelt zu Plön am. Jens Hollborn

Verhandelt zu Plön am. Jens Hollborn Verhandelt zu Plön am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Jens Hollborn mit dem Amtssitz in Plön erschien Die Erschienene ist dem Notar von Person bekannt; ihre zweifelsfreie Identifikation erfolgte bereits

Mehr

Autor: M.Herr Version 1.0 Seite 2 von 5

Autor: M.Herr Version 1.0 Seite 2 von 5 Musterkaufvertrag Verhandelt am... Es erschienen A. (Verkäufer: Beruf, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, zustellungsfähige Anschrift) - Verkäufer - B. (Käufer: Beruf, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, zustellungsfähige

Mehr

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufvertrag GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Nummer XXX der Urkundenrolle für 2017 V e r h a n d e l t zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar XXX XXX im Bezirk des Oberlandesgerichts mit

Mehr

Muster Umfassende Vorsorgevollmacht

Muster Umfassende Vorsorgevollmacht Muster Umfassende Heute, den erschienen vor mir Notar in in den Amtsräumen in (Beruf, Anschrift, Güterstand, Geburtsdatum) Der Beteiligte wies sich aus durch einen amtlichen Reisepaß. Auf Ansuchen des

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 13w5_11 letzte Aktualisierung: OLG Hamburg, W 5/11. BGB 899a; GBO 29, 47; ZPO 736, 867

DNotI. Dokumentnummer: 13w5_11 letzte Aktualisierung: OLG Hamburg, W 5/11. BGB 899a; GBO 29, 47; ZPO 736, 867 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 13w5_11 letzte Aktualisierung: 11.11.2011 OLG Hamburg, 10.2.2011-13 W 5/11 BGB 899a; GBO 29, 47; ZPO 736, 867 Zwangsvollstreckung am Grundbesitz einer GbR

Mehr

Reichweite der gegenseitigen Bevollmächtigung mehrerer Käufer zur Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten

Reichweite der gegenseitigen Bevollmächtigung mehrerer Käufer zur Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx133_10 letzte Aktualisierung: 13.12.2010 OLG München, 21.10.2010-34 Wx 133/10 BGB 133, 167; GBO 29 Abs. 1 Reichweite der gegenseitigen Bevollmächtigung

Mehr

A-Stadt. Geschehen am 24. August (in Worten: vierundzwanzigster August zweitausendfünfzehn) Notar N mit Amtssitz in A-Stadt,

A-Stadt. Geschehen am 24. August (in Worten: vierundzwanzigster August zweitausendfünfzehn) Notar N mit Amtssitz in A-Stadt, 5 Anlage URNr. 527/2015 A-Stadt Geschehen am 24. August 2015 (in Worten: vierundzwanzigster August zweitausendfünfzehn) Vor mir, Notar N mit Amtssitz in A-Stadt, erscheinen heute in meinen Amtsräumen:

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 154/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht Dab 8 O 119/01 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht B e s c h l u s s In dem Prozeßkostenhilfeverfahren S... S...,... Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 -

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 - - 1 - NOTAR (Name des Notars / Ort) Urkundenrolle Nr. 1234 / 4321 Verhandelt in Musterstadt am 93. Juli 0999 Vor mir Notar (Vor- und Nachname) ist/sind heute, im Notarbüro in 11111 Musterstadt, Musterstraße

Mehr

Workshop 2 Vereinsrecht

Workshop 2 Vereinsrecht Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im

Mehr

Kauf- und Verkaufsangebot

Kauf- und Verkaufsangebot URNr. /2017 Kauf- und Verkaufsangebot Heute, den -... - erschienen vor mir,... 1. nach Angabe... hier h a n d e l n d als - kurz: - 2. nach Angabe... hier h a n d e l n d als Vertreter des Klinikum Aschaffenburg-Alzenau

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Sofort Start Unternehmergesellschaft

Sofort Start Unternehmergesellschaft Kaufvertrag Unternehmergesellschaft - UG Nummer XXX der Urkundenrolle für 2016 V e r h a n d e l t zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit Amtssitz in, erschienen

Mehr

der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45

der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45 Juristische Lehrgänge Verlagsges.mbH & Co. KG Alter Fischmarkt 8 48143 MÜNSTER Seit einiger Zeit bieten wir den Kunden des Klausurenkurses mit Korrektur die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen auch

Mehr

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag. auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Straße 115 90429 Nürnberg Anlagen: 1. beglaubigte Ablichtung der aktuellen Teilhaberliste nach 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG

Mehr

Urkunde Nummer /2014. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. mit dem Amtssitz in

Urkunde Nummer /2014. Verhandelt zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar. mit dem Amtssitz in Urkunde Nummer /2014 Verhandelt zu am.. 2014 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar erschien heute: mit dem Amtssitz in 1. Frau/Herr.., geboren am., geschäftsansässig:, dem Notar von Person bekannt [ausgewiesen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF V ZA 35/15 BESCHLUSS vom 25. Februar 2016 in dem Zwangsversteigerungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:250216BVZA35.15.0 - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Oktober in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. Oktober in dem Zwangsvollstreckungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 40/05 BESCHLUSS vom 4. Oktober 2005 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein ZPO 726 Abs. 1 Ist ein Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlossen worden,

Mehr

Notarielle Fachprüfung 2011/I. Vortrag F Dieser Aufgabentext umfasst 13 Seiten einschließlich Anlagen

Notarielle Fachprüfung 2011/I. Vortrag F Dieser Aufgabentext umfasst 13 Seiten einschließlich Anlagen Notarielle Fachprüfung 2011/I Vortrag F 21-7 Dieser Aufgabentext umfasst 13 Seiten einschließlich Anlagen Vorbereitungszeit: 1 Stunde Vortragsdauer: Höchstens 12 Minuten A. Sachverhalt Notar Stefan S.

Mehr

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814

S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 8814 4 Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt Grundbuch von Anlage S-Stadt S-Stadt S-Stadt Blatt 884 Bestandsverzeichnis Laufende Bisherige Bezeichnung Grundstücke und mit dem Eigentum verbundenen Rechte Größe Nummer

Mehr

Leseprobe Text. Verfügungen über Rechte am Grundstück. A. Der Begriff der Verfügung

Leseprobe Text. Verfügungen über Rechte am Grundstück. A. Der Begriff der Verfügung Leseprobe Text Verfügungen über Rechte am Grundstück A. Der Begriff der Verfügung Der Begriff der Verfügung spielt im Grundstücksrecht eine wichtige Rolle. Deshalb muss man unbedingt die Definition kennen

Mehr

Ausnahmsweiser Verzicht auf Vorlage des Gesellschaftsvertrags bei Grundbuchunrichtigkeit, falls Unrichtigkeitsnachweis in anderer Form erbracht wird

Ausnahmsweiser Verzicht auf Vorlage des Gesellschaftsvertrags bei Grundbuchunrichtigkeit, falls Unrichtigkeitsnachweis in anderer Form erbracht wird DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8t147_07 letzte Aktualisierung: 23.8.2007 LG Mainz, 23.8.2007-8 T 147/07 GBO 29, 35; BGB 705 Ausnahmsweiser Verzicht auf Vorlage des Gesellschaftsvertrags

Mehr

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufvertrag Unternehmergesellschaft - UG Nummer XXX der Urkundenrolle für 2017 V e r h a n d e l t zu am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar XXX XXX im Bezirk des Oberlandesgerichts mit Amtssitz in, erschienen

Mehr

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis

Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Allgemeine Hinweise anlässlich der Schulungsveranstaltung für die Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Landgerichtsbezirk Göttingen am 11.10.2014 in Ebergötzen

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 82/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 012 6 O 477/04 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 08.02.2006 Verkündet am 08.02.2006 Farin Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde 1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschien: Der Erschienene ist dem Notar persönlich bekannt. Der Notar hat

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 Wx 11/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 T 4/06 Landgericht Neuruppin Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Grundbuchsache betreffend das im Grundbuch des Amtsgerichts Oranienburg

Mehr

- Entwurf - Verhandelt am (...) in

- Entwurf - Verhandelt am (...) in - Entwurf - Vertrag über die Vermögensübertragung der BadnerHalle Rastatt Betriebs-GmbH auf die Große Kreisstadt Rastatt (Kultur und Veranstaltungen - Eigenbetrieb der Stadt Rastatt -) Anlage 1 zu DS Nr.

Mehr

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde

Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde Lehrveranstaltung Vertiefung Zivilrecht Prof. Dr. Michael Becker Vertiefung Zivilrecht 16. Stunde A Stoff zur selbständigen Vor- und Nachbereitung Abschluss: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis; Einführung

Mehr

General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung Notar XXXXXXXXXXX Urk. Rolle Nr. /2013 Vom 2013 General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung Heute, den zweitausenddreizehn erschienen vor mir, Notar - 2013 - in meinen Amtsräumen

Mehr

BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27

BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx179_11 letzte Aktualisierung: 27.10.2011 OLG München, 17.06.2011-34 Wx 179/11 BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27 Bei betreuungsrechtlicher

Mehr

Der Erschienene zu 1) nachfolgend handelnd nicht nur im eigenen Namen, sondern zugleich für ( Verkäufer)

Der Erschienene zu 1) nachfolgend handelnd nicht nur im eigenen Namen, sondern zugleich für ( Verkäufer) 1. der vereidigte Grundstücksauktionator, Herr Mark Karhausen, geb. am 13.04.1940, geschäftsansässig Hubertusallee 24, 14193 Berlin, - von Person bekannt 2. Herr Matthias Knake geb. am 02.09.1976, geschäftsansässig

Mehr

Geschäfts- und Kommanditanteilskaufvertrag bei GmbH & Co. KG

Geschäfts- und Kommanditanteilskaufvertrag bei GmbH & Co. KG Nummer der Urkundenrolle für... Geschäfts- und Kommanditanteilskaufvertrag bei GmbH & Co. KG Verhandelt zu Dresden am... In der Geschäftsstelle des Notars und vor Notar... mit dem Amtssitz in... erschienen

Mehr

Fall 8. Kann B die Berichtigung des Grundbuchs gem. 894 BGB bewirken? 1937,

Fall 8. Kann B die Berichtigung des Grundbuchs gem. 894 BGB bewirken? 1937, Fall 8 F ist gestorben. F s Sohn S ist als gesetzlicher rbe des F als igentümer des Grundstücks eingetragen worden. S stirbt drei Jahre später und wird von seiner Tochter A beerbt. Nachdem die Umschreibung

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliches Vermögen: körperliche Gegenstände in bewegliches Vermögen: Forderungen in unbewegliches Vermögen Sicherungshypothek Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung

Mehr

Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts und Anfechtung des Kausalgeschäfts

Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts und Anfechtung des Kausalgeschäfts DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx085_10 letzte Aktualisierung: 1.10.2010 OLG München, 20.9.2010-34 Wx 085/10 GBO 19, 20, 53 Abs. 1 Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts

Mehr

GRÜNDUNG EINER SEP D r. O l i v e r V o s s i u s N o t a r i n M ü n c h e n

GRÜNDUNG EINER SEP D r. O l i v e r V o s s i u s N o t a r i n M ü n c h e n UR.Nr. /2009 vom 18.09.2006 Dr. V GRÜNDUNG EINER SEP Heute, den achtzehnten September zweitausendsechs erscheint vor mir, - 18.09.2006 - D r. O l i v e r V o s s i u s N o t a r i n M ü n c h e n in der

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG Urkundenrolle für _*** Nummer *** Verhandelt Vor Notar/Notarin *** Anschrift: handelnd e r s c h i e n : a) im Namen der im Handelsregister des Amtsgerichtes

Mehr

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1 Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1. Vorbemerkung: Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus juristischer Person und Personengesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass

Mehr

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung

Immobiliarsachenrecht. Gliederung der Vorlesung Gliederung der Vorlesung a) in der Ausübungskonkurrenz b) in der Vollstreckungskonkurrenz a) gesetzliche b) gewillkürte 3. Der Rangvorbehalt 4. Rangänderungen 28. Juni 2012 Notar Dr. Christian Kesseler

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,

Mehr

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Dr. Claire Reifner Charts Nr. 18 1 Grundpfandrechte Hypothek 1113 ff BGB Grundschuld 1191 ff BGB akzessorisch nicht akzessorisch (Verbindung über Sicherungsabrede

Mehr

Grundsätzlich keine Verlautbarung einer von der Person des Eigentümers abweichenden Verfügungsbefugnis im Grundbuch

Grundsätzlich keine Verlautbarung einer von der Person des Eigentümers abweichenden Verfügungsbefugnis im Grundbuch DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 10w641_10 letzte Aktualisierung: 7.9.2010 OLG Nürnberg, 16.7.2010-10 W 641/10 GBO 20, 29, 52; GBV 9, 10; InvG 31 Grundsätzlich keine Verlautbarung einer von

Mehr

Landgericht Potsdam. Beschluß. betreffend die Grundbücher von Blatt lfd. Nr. 3 Flur Flurstück und lfd. Nr. 4 Flur Flurstück

Landgericht Potsdam. Beschluß. betreffend die Grundbücher von Blatt lfd. Nr. 3 Flur Flurstück und lfd. Nr. 4 Flur Flurstück Landgericht Potsdam Beschluß In der Grundbuchsache betreffend die Grundbücher von Blatt lfd. Nr. 3 Flur Flurstück und lfd. Nr. 4 Flur Flurstück. Blatt (Gebäude- und Grundstücksgrundbuch) lfd. Nr. 3 Flur

Mehr

Übertragung eines Erbteils ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

Übertragung eines Erbteils ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 15w1799_13 letzte Aktualisierung: 9.12.2013 OLG Nürnberg, 25.9.2013-15 W 1799/13 GBO 40 Übertragung eines Erbteils ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

Mehr

Nr. der Urkundenrolle für Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am

Nr. der Urkundenrolle für Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am Nr. der Urkundenrolle für 2017 Beurkundet zu Walldorf im Hause Dietmar-Hopp-Allee 16, wohin sich der Notar auf Wunsch begeben hat, am 2017 - erschienen heute: Vor mir, Notar Dr. Ulrich Hoffmann-Remy mit

Mehr

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern Arsenalstraße 9 19053 Schwerin Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 U 185/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 11 O 409/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 06.09.2006 Verkündet am 06.09.2006 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches

Mehr

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen; besondere Bemerkungen auf gesondertem Blatt. Rechtsanwaltskammer Bockenheimer Anlage 36 60322 Frankfurt

Mehr

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG

Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG Muster: Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH & Co. KG Urkundenrolle für _*** Nummer *** Verhandelt Vor Notar/Notarin e r s c h i e n / e n : a) *** aa) handelnd als von den Beschränkungen des 181 BGB befreite(r)

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 19t40_10 letzte Aktualisierung: LG Frankfurt/Oder, T 40/10

DNotI. Dokumentnummer: 19t40_10 letzte Aktualisierung: LG Frankfurt/Oder, T 40/10 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 19t40_10 letzte Aktualisierung: 6.7.2010 LG Frankfurt/Oder, 4.2.2010-19 T 40/10 BGB 1030, 1059, 1092, 1093; ZPO 857; GBO 16, 44, 71 Gleichzeitige Bestellung

Mehr

Titel: Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung

Titel: Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung OLG München, Beschluss v. 23.06.2016 34 Wx 189/16 Titel: Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung Normenketten: BGB 1193 GBO 53 Abs. 1 ZPO 726,

Mehr

Vor dem Notar mit Amtssitz in

Vor dem Notar mit Amtssitz in UR-Nr. /201 Verhandelt zu am. Vor dem Notar mit Amtssitz in erschien: Herr/Frau, geboren am, wohnhaft,, deutscher Staatsangehöriger, dem Notar von Person bekannt, - nachstehend Vollmachtgeber" -. Dieser

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724)

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Amtliche Abschrift des Titels Vollstreckungsklausel - einfache - qualifizierte Rechtsnachfolge etc. Bedingungseintritt etc. Folie 24 Voraussetzungen der Klauselerteilung

Mehr

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) GESELLSCHAFTSRECHT GR05 Stand: Februar 2009 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Kommanditgesellschaft (KG) Allgemeines Die

Mehr

Der damals als Schlichter tätige Notar hat mittlerweile seinen Amtssitz verlegt. Das Amt wird derzeit durch einen Notariatsverwalter verwaltet.

Der damals als Schlichter tätige Notar hat mittlerweile seinen Amtssitz verlegt. Das Amt wird derzeit durch einen Notariatsverwalter verwaltet. DNotI Deutsches Notarinstitut Fax-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Fax-Abruf-Nr.: 90418# letzte Aktualisierung: 10. März 2009 EGZPO 15a; BaySchlG Art. 18 f.; ZPO 794 Abs. 1 Nr. 1 Vollstreckbare

Mehr

Kein Erlöschen eines Vorkaufsrechts durch Gesellschafterwechsel und Formwechsel zwischen Personengesellschaften

Kein Erlöschen eines Vorkaufsrechts durch Gesellschafterwechsel und Formwechsel zwischen Personengesellschaften DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 10w1639_11 letzte Aktualisierung: 08.06.2012 OLG Nürnberg, 19.3.2012-10 W 1639/11 BGB 1094, 1097; GBO 13, 71 Kein Erlöschen eines Vorkaufsrechts durch Gesellschafterwechsel

Mehr

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Hiermit lege ich, Hans Schmidt, geb., wohnhaft., meinen letzten Willen wie folgt fest: 1. Zu meinem Alleinerben setze ich den Gemeinnützigen Verein der Katzenfreunde«mit

Mehr

des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg

des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg Urkundenrolle Nr. des Notars Carsten Ribbrock in Flensburg Verhandelt zu Flensburg am 10.02.2015 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Carsten Ribbrock im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes

Mehr

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Straße 30 50668 Köln 615,00 EUR Verwaltungsgebühr fällig mit Antragstellung Antrag auf Zulassung

Mehr

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51952 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Inhalt: 1. Entstehung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 2 2.

Mehr

Satzung. vom 17. Juli Name und Sitz des Vereins

Satzung. vom 17. Juli Name und Sitz des Vereins Wohnungs- und Hauseigentum Interessengemeinschaft e. V. Satzung vom 17. Juli 1992 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Wohnungs- und Hauseigentum Interessengemeinschaft e. V. Der Sitz

Mehr

BGB 873, 1154 Abs. 3, 1192 Abs. 1; GBO 19; GBV 15 Abs. 1

BGB 873, 1154 Abs. 3, 1192 Abs. 1; GBO 19; GBV 15 Abs. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx153_10 letzte Aktualisierung: 14.2.2011 OLG München, 13.12.2010-34 Wx 153/10 BGB 873, 1154 Abs. 3, 1192 Abs. 1; GBO 19; GBV 15 Abs. 1 Voraussetzungen einer

Mehr

*** - NOTAR ZU *** -

*** - NOTAR ZU *** - UR. Nr. für *** Verhandelt zu *** am Vor mir, *** - NOTAR ZU *** - erschienen: 1. ***, geboren am ***, wohnhaft in ***, geschäftsansässig in 52070 Aachen, Wilhelmstraße 25, hier handelnd nicht im eigenen

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

LANDGERICHT HAMBURG AZ: 318 T 183/ C 101/ Beschluss. in der Sache./. erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 18.

LANDGERICHT HAMBURG AZ: 318 T 183/ C 101/ Beschluss. in der Sache./. erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 18. LANDGERICHT HAMBURG AZ: 318 T 183/07 711 C 101/07 Beschluss 09.07.2008 in der Sache./. erkennt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 18 für Recht: 2 Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der

Mehr

Klausur aus dem Familienrecht (Arbeitszeit 5 Stunden) - überarbeitet - Anton Wimmer Weilheim, Pöltnerstraße 1 Rechtsanwalt

Klausur aus dem Familienrecht (Arbeitszeit 5 Stunden) - überarbeitet - Anton Wimmer Weilheim, Pöltnerstraße 1 Rechtsanwalt Klausur aus dem Familienrecht (Arbeitszeit 5 Stunden) - überarbeitet - Auszug aus den Akten des Amtsgerichts Weilheim, Az. 2 F 100/16 Anton Wimmer Weilheim, 10.02.2016 Pöltnerstraße 1 An das Familiengericht

Mehr

Nr.: [...] der Urkundenrolle für das Jahr [...] Stand: 18.11.2008

Nr.: [...] der Urkundenrolle für das Jahr [...] Stand: 18.11.2008 Nr.: [...] der Urkundenrolle für das Jahr [...] Stand: 18.12008 Verhandelt in [...], am [...] Vor dem unterzeichnenden Notar [...] mit dem Amtssitz in [...] e r s c h i e n e n h e u t e : Herr Ulrich

Mehr

BGH, Beschl. v IXa ZB 288/03, NJW 2004, 3632

BGH, Beschl. v IXa ZB 288/03, NJW 2004, 3632 BGH, Beschl. v. 16.7.2004 - IXa ZB 288/03, NJW 2004, 3632 Leitsatz: Aus der wirksam in eine Grundschuldurkunde aufgenommenen und im Grundbuch eingetragenen Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer

Mehr

Satzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot

Satzung, Ermächtigung, Geschäftsführer, Liquidator, 181 BGB, Befreiung, Selbstkontrahierungsverbot Gericht OLG Zweibrücken Aktenzeichen 3 W 62/11 Datum Beschluss vom 06.07.2011 Vorinstanzen AG Montabaur, 14.04.2011, Az. 6 HRB 5357 Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Gesellschaftsrecht Satzung, Ermächtigung,

Mehr

Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags)

Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags) Stadt Leichlingen Fachbereich 3 -Bauen und Wohnen- Eingangsvermerk/Aktenzeichen Antrag auf Akteneinsicht in Baugenehmigungsakten (Hinweis: Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen nach Eingang des

Mehr

Herr/Frau, geb. am in wohnhaft

Herr/Frau, geb. am in wohnhaft Herr/Frau, geb. am in wohnhaft dem Notar von Person bekannt, ausgewiesen durch _ Der Notar befragte die/den Erschienene/n, ob er oder einer der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Rechtsanwälte

Mehr

Amtsgericht Achim. Beschluss. - Ausfertigung - 11M in der Zwangsvolistreckungssache. Quelle GmbH, - Gläubigerin - Verfahrensbevollmächtigte :

Amtsgericht Achim. Beschluss. - Ausfertigung - 11M in der Zwangsvolistreckungssache. Quelle GmbH, - Gläubigerin - Verfahrensbevollmächtigte : - Ausfertigung - Amtsgericht Achim Beschluss 11M504112 in der Zwangsvolistreckungssache Quelle GmbH, - Gläubigerin - Verfahrensbevollmächtigte : Az.1655264 - Schuldnerin - Weiterer Beteiligter : Obergerichtsvollzieher

Mehr

Göttingen gegen. Gründe:

Göttingen gegen. Gründe: Aus der Rechtsprechung Voraussetzung für die Erteilung der Vollstreckungsklausel ist die Vollstreckbarkeit des Anspruchs. Eine Vollstreckungsklausel kann nicht erteilt werden, wenn die Gläubigerin kein

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 20w258_13 letzte Aktualisierung: OLG Frankfurt a. Main, W 258/13 BGB 158, 163, 1896; GBO 18, 29

DNotI. Dokumentnummer: 20w258_13 letzte Aktualisierung: OLG Frankfurt a. Main, W 258/13 BGB 158, 163, 1896; GBO 18, 29 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 20w258_13 letzte Aktualisierung: 3.4.2014 OLG Frankfurt a. Main, 9.10.2013-20 W 258/13 BGB 158, 163, 1896; GBO 18, 29 Vollmachtsauslegung: Unbedingte Vollmachtserteilung

Mehr

Ausfertigung. r Verkündet am Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. der' Klägerin, Rechtsanwalt!

Ausfertigung. r Verkündet am Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. der' Klägerin, Rechtsanwalt! 2 um* k'jw z ''X t r o p. : - Ausfertigung r Verkündet am 27.08.2012 Kamps Justizbesc als Urkun äftsstelle Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der' Klägerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

VIII. Gesellschafterwechsel

VIII. Gesellschafterwechsel VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 34wx063_08 letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 063/08

DNotI. Dokumentnummer: 34wx063_08 letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 063/08 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx063_08 letzte Aktualisierung: 21.10.2009 OLG München, 7.10.2008-34 Wx 063/08 GBO 71; GBV 15 Abs. 1 Buchst. b; ZPO 319 Abs. 1 Kein Beschwerderecht des Grundstückseigentümers

Mehr

~ Amtsgericht Maulbronn

~ Amtsgericht Maulbronn Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-

Mehr

Aktenauszug. Catrin Castor Lüchow, Rechtsanwältin. Klage

Aktenauszug. Catrin Castor Lüchow, Rechtsanwältin. Klage Fall: Einziehungsklage Aktenauszug Catrin Castor Lüchow, 08.07.2014 Rechtsanwältin An das Amtsgericht 29451 Dannenberg Eingang: 09.07.2014 Klage der Firma TP-Haustechnik GmbH, Poststraße 31, 29439 Lüchow,

Mehr

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht Entscheidender Zeitpunkt, in dem der nicht Berechtigte fälschlich im Grundbuch eingetragen sein muss: Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs Entscheidender Zeitpunkt,

Mehr

Merkblatt zur Auflösung eingetragener Vereine

Merkblatt zur Auflösung eingetragener Vereine Merkblatt zur Auflösung eingetragener Vereine Informationen und Links können Sie auf unserer Homepage www.ag-fulda.justiz.hessen.de unter Service > Registergericht > Vereine finden. Hier stehen auch Muster

Mehr

Was ist eigentlich ein Notar? Notarielle Tätigkeit in Betreuungssituationen

Was ist eigentlich ein Notar? Notarielle Tätigkeit in Betreuungssituationen Notarielle Tätigkeit in Betreuungssituationen Landshut, den 13.12.2013 Was ist eigentlich ein Notar? Ein Jurist. Die Grundausbildung ist dieselbe wie bei anderen Juristen (z. B. Rechtsanwalt, Richter).

Mehr

Leitsatz 20 GBO. OLG Dresden, Beschluss vom W 1025/10

Leitsatz 20 GBO. OLG Dresden, Beschluss vom W 1025/10 eitsatz 20 GBO Sind die Gesamthandseigentümer in Abteilung I des Grundbuchs nicht unmittelbar namentlich benannt, sondern als die in näher bezeichneten anderen Grundbuchblättern hinsichtlich bestimmter

Mehr