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2 Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Alter Fischmarkt Münster
3 Klausuren für das 2. Examen C 130 Aktenauszug Volksbank Dorsten e.g../. Dorstener Grundstücks GbR RiOLG Wolfgang Dötsch Dr. Ernst Franzen Rechtsanwalt Amtsgericht Dorsten Alter Postweg Dorsten Amtsgericht Dorsten E I N G E G A N G E N Dr. Ernst Franzen Rechtsanwalt Voßkamp Dorsten Telefon: (02362) Telefax: (02362) Bankverbindung Sparkasse Vest Recklinghausen BLZ: Konto Nr.: Dorsten, den In dem Zwangsvollstreckungsverfahren der Volksbank Dorsten e.g., Südwall 23 25, Dorsten, vertreten durch den Vorstand, Gläubigerin, g e g e n die Dorstener Grundstücks GbR, Brauckweg 21, Dorsten, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Claudio Arndt, Schuldnerin, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Franzen, Voßkamp 12, Dorsten lege ich namens und mit Vollmacht der Schuldnerin gegen die am erfolgte Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel durch den Notar Dr. Bernd Malek zu der notariellen Urkunde vom (UR-Nr. 981/1998) Erinnerung ein. Ich beantrage, die Zwangsvollstreckung der Gläubigerin aus der durch den Notar Dr. Bernd Malek in Dorsten am erteilten Rechtsnachfolgeklausel zu der notariellen Urkunde vom (UR-Nr. 981/1998) für unzulässig zu erklären. Begründung: Im Jahre 1998 erwarb die damals als Immental & Partner Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts bezeichnete, in Dorsten ansässige und aus den Herren Manfred Immental und Paul Raabe bestehende Schuldnerin das Grundstück Auf der Lehmkuhl 3 in Dorsten zum Zwecke der Bebauung. Beweis: Grundbuchauszug, Anlage 1 Zu diesem Zweck nahm die Gesellschaft bei der Gläubigerin ein Darlehen auf, das mit notarieller Urkunde vom durch Bestellung einer Grundschuld besichert wurde. Beweis: Grundschuldbestellungsurkunde, Anlage 2
4 2 C 130 In der Folgezeit teilte der Gesellschafter Paul Raabe seinen Gesellschaftsanteil und übertrug ihn in notarieller Form je zur Hälfte auf den Gesellschafter Manfred Immental sowie den neuen Gesellschafter Claudio Arndt. Herr Raabe schied aus der Gesellschaft aus. Gleichzeitig wurde die Gesellschaft in Dorstener Grundstücks GbR umbenannt. Der Gesellschafterwechsel wurde im Grundbuch eingetragen. Beweis: Grundbuchauszug, Anlage 1 Anfang 2017 stellte die Gläubigerin das restliche Darlehen von umgerechnet ,- zur Rückzahlung fällig und drohte die Zwangsvollstreckung in das mit der Grundschuld belastete Grundstück an. Am erwirkte sie bei dem beurkundenden Notar eine gegen die aus dem Grundbuch ersichtlichen Gesellschafter gerichtete vollstreckbare Ausfertigung mit dem Ziel, die Anordnung der Zwangsverwaltung des Grundstücks zu erwirken. Davon erfuhren die Gesellschafter durch Zustellung der Klausel am Einen früheren Anordnungsantrag der Gläubigerin hatte das Amtsgericht wegen fehlender Identität der im Titel aufgeführten Schuldner mit den aus dem Grundbuch ersichtlichen Gesellschaftern abgelehnt. Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen die Gesellschafter Manfred Immental und Claudio Arndt ist nicht zulässig. Dafür sind folgende Gründe maßgebend: Eine Vollstreckung aus der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde ist bereits deshalb unzulässig, weil die dort erklärte Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus der Urkunde unwirksam ist. Das folgt aus 1193 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB. Danach wird das Kapital der Grundschuld erst nach vorheriger Kündigung fällig. Abweichende Bestimmungen sind unzulässig. Nach der Rechtsprechung ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche (teil-)rechtsfähig. Sie kann folgerichtig insbesondere als solche Grundeigentum erwerben und ist im Grundbuch als Eigentümerin einzutragen. Auch die Zwangsvollstreckung richtet sich naturgemäß gegen die Gesellschaft. Eine gegen die Gesellschafter gerichtete Vollstreckungsklausel ergibt rechtlich keinen Sinn. Denn eine Vollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft aus einer solchen Klausel kommt nicht in Betracht. Eine Rechtsgrundlage für die Umschreibung des Titels auf die jetzigen Gesellschafter ist nicht ersichtlich und wird auch in der vollstreckbaren Ausfertigung nicht genannt. Insbesondere liegt eine Rechtsnachfolge im Sinne des 727 ZPO nicht vor. Eigentümerin des Grundstücks ist nach wie vor die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Außerdem sind entgegen 750 Abs. 2 ZPO die bei Umschreibung vorgelegten Urkunden nicht mit zugestellt worden. Nicht beachtet hat die Gläubigerin auch, dass der Gesellschafter Manfred Immental keine Geschäftsführungsbefugnis hatte. Beweis: Protokoll der Gesellschafterversammlung vom , Anlage 3 Die Klausel ist außerdem insofern fehlerhaft, als sie nicht einmal die derzeitigen Gesellschafter zutreffend aufführt. Der Gesellschafter Manfred Immental ist am verstorben und von Herrn Karlheinz Immental, seinem Sohn, beerbt worden. Der Gesellschaftsvertrag sieht bei Tod eines Gesellschafters vor, dass die Gesellschaft mit dem testamentarischen Erben fortgesetzt wird. Herr Manfred Immental hat seinen Sohn als Erben eingesetzt. Dieser hat die Erbschaft angenommen. Beweis: Auszug aus dem notariellen Testament vom (Anlage 4) Im Übrigen könnte gegen den verstorbenen Manfred Immental ohnehin nicht vollstreckt werden. (Rechtsanwalt)
5 C ANLAGE 1
6 4 C 130
7 C Nummer 981 meiner Urkundenrolle für 1998 Verhandelt ANLAGE 2 zu Dorsten am 06. August 1998 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichneten Notar Dr. Bernd Malek mit dem Amtssitz in Dorsten 1) Herr Manfred Immental, geb. am , wohnhaft Redigerstraße 21, Münster, 2) Herr Paul Raabe, geb. am , wohnhaft Am Wall 23, Dorsten. Die Erschienenen sind dem Notar von Person bekannt. Die Erschienenen baten um Beurkundung einer Grundschuldbestellung mit persönlicher Haftungsübernahme und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Die Erschienenen erklärten: 1 Vorbemerkung, Grundbuchstand Beim Amtsgericht Dorsten, Grundbuch von Lembeck, Blatt ist folgender Grundbesitz verzeichnet: Lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses Gemarkung Lembeck, Flur 23, Flurstück Nr. 181, Auf der Lehmkuhl 3. Als Eigentümer sind eingetragen die Erschienenen zu 1) und 2) als Gesellschafter der Immental & Partner Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts in Dorsten, Brauckweg 21. In Abt. II und III sind keine Rechte eingetragen. 2 Grundschuld Die Eigentümer bestellen hiermit an dem vorstehend unter 1 näher beschriebenen Grundbesitz für die Volksbank Dorsten e.g., Südwall 23 25, Dorsten nachstehend auch Gläubigerin genannt eine Grundschuld in Höhe von ,- DM (in Worten: Zwei Millionen DM) mit dem folgenden weiteren Inhalt. Die Grundschuld ist vom heutigen Tage an mit 15% 15 vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils am ersten Tag des Kalenderjahres für das vergangene Jahr zu entrichten.
8 6 C 130 Die Grundschuld ist sofort fällig, ohne dass es einer Kündigung bedürfte. 3 Dingliche Vollstreckungsunterwerfung Wegen des Grundschuldkapitals samt Zinsen und Nebenleistungen unterwerfen sich die Grundstückseigentümer gemäß 800 ZPO der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundbesitzes zulässig sein soll. 4 Grundbuchanträge, Vollmacht Die Eigentümer bewilligen und beantragen, die bestellte Grundschuld an der bedungenen Rangstelle, jedenfalls aber an nächstoffener Rangstelle und die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das Grundbuch einzutragen. Der Notar wird mit dem Vollzug dieser Urkunde beauftragt und zur uneingeschränkten Vertretung bei der Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ermächtigt, insbesondere dazu, Eintragungsanträge aus dieser Urkunde einzeln und getrennt zu stellen, abzuändern oder zurückzunehmen. Der Notar wird auch dazu ermächtigt, eine Eintragung zunächst an nächstoffener Rangstelle zu beantragen. 5 Persönliche Haftung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Für die Zahlung eines Geldbetrags, dessen Höhe der bewilligten Grundschuld entspricht, übernehmen die Eigentümer die persönliche Haftung. Die Eigentümer unterwerfen sich wegen des vorstehend begründeten Zahlungsanspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in ihr gesamtes Vermögen. Der Gläubiger ist berechtigt, die Eigentümer aus dieser persönlichen Haftung schon vor der Vollstreckung in den Pfandbesitz in Anspruch zu nehmen. 6 Kosten, Abschriften Die Kosten dieser Urkunde und ihres grundbuchamtlichen Vollzuges und der Klauselerteilung tragen die Eigentümer. Es wird beantragt, den Eigentümern und dem Grundbuchamt je eine beglaubigte Abschrift sowie dem Gläubiger eine Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen. Die Eigentümer beauftragen und ermächtigen den Notar, der Gläubigerin sofort eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen. Die vorstehende Niederschrift wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar wie folgt eigenhändig unterschrieben (Notar)
9 C Die Gläubigerin erklärt, sich mit den Eigentümern über das Vorstehende einig zu sein, und erkennt die Erklärungen als vertraglich bindend an. Vorstehende Ausfertigung wird der Volksbank Dorsten e.g., Südwall 23 25, Dorsten erteilt zum Zwecke der dinglichen Zwangsvollstreckung gegen die Herren Manfred Immental und Claudio Arndt, Brauckweg 21, Dorsten, als Gesellschafter bürgerlichen Rechts. Dorsten, (Notar)
10 8 C 130 Gegenwärtig als Gesellschafter: Protokoll der Gesellschafterversammlung der Dorstener Grundstücks GbR vom ) Manfred Immental 2) Claudio Arndt ANLAGE 3 Zu TOP 3: Mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft wird einstimmig der Gesellschafter Claudio Arndt bis auf Widerruf betraut. Ein Anstellungsvertrag wird gesondert abgeschlossen.
11 C Nummer 101 meiner Urkundenrolle für 2002 Verhandelt ANLAGE 4 zu Dorsten am 25. Februar 2002 erschien heute: Vor mir, dem unterzeichneten Notar Dr. Bernd Malek mit dem Amtssitz in Dorsten Herr Manfred Immental, geb. am , wohnhaft Redigerstraße 21, Münster, Der Erschienene ist dem Notar von Person bekannt. Der Erschienene bat um Beurkundung eines Er erklärte: 3 Rechtsnachfolge Grundstücks-GbR Testamentes Zum Nachlass gehört ein Anteil von 75% an der Dorstener Grundstücks GbR mit Sitz in Dorsten. Der Gesellschaftsvertrag sieht die Fortsetzung der Gesellschaft mit dem von dem verstorbenen Gesellschafter bestimmten Erben vor. Zum Erben bestimme ich deshalb meinen Sohn Karlheinz Immental, geb. am , wohnhaft Auf der Lehmkuhl 3 in Dorsten. (Notar)
12 10 C 130 Paulmann Rechtsanwälte Dr. Frank Paulmann Dr. Dominik Merten Tobias Kraska Silvia Berns Amtsgericht Dorsten Alter Postweg Dorsten Amtsgericht Dorsten Eingang: Brunnenplatz Dorsten Telefon Telefax info@paulmann.de Unser Zeichen: 612/14 Ihr Zeichen: 18 M 467/17 Datum: 29. Mai 2017 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren der Volksbank Dorsten e.g., Südwall 23 25, Dorsten, vertreten durch den Vorstand, Gläubigerin, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Paulmann, Brunnenplatz 12, Dorsten g e g e n die Dorstener Grundstücks GbR, Brauckweg 21, Dorsten, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Claudio Arndt, Schuldnerin, - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Franzen, Voßkamp 12, Dorsten - bestellen wir uns für die Gläubigerin. Wir beantragen, die Erinnerung zurückzuweisen. Begründung: Entgegen der Ansicht der Schuldnerin hat der Notar die Vollstreckungsklausel betreffend Manfred Immental und Claudio Arndt als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zum Zwecke der dinglichen Vollstreckung zu Recht erteilt. Ein wirksamer Vollstreckungstitel liegt vor. Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist nach ständiger Rechtsprechung wirksam. Der Hinweis auf 1193 BGB liegt nach hiesiger Auffassung neben der Sache. Was die Schuldnerin mit dem Hinweis auf die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezweckt, ist nicht ersichtlich. Sie scheint zu übersehen, dass die vollstreckbare Urkunde sowohl eine Vollstreckung gegen die Gesellschafter persönlich als auch eine solche gegen die Gesellschaft ermöglicht. Schuldnerin des Titels mag in erster Linie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein. Zur Konkretisierung ist aber für die Vollstreckung ebenso wie für die Eintragung im Grundbuch die Benennung der Gesellschafter erforderlich. Diese Auffassung hat das Amtsgericht Dorsten
13 C jedenfalls im Verfahren betreffend die Anordnung der Zwangsverwaltung vertreten. Sofern die Identität der Gesellschafter sich im Laufe der Zeit geändert hat, muss es möglich sein, den Titel insoweit zu aktualisieren. Das ist im vorliegenden Fall geschehen. Die Gläubigerin überlässt dem Gericht die Entscheidung darüber, ob die Zustellung der Klausel an die ihr bekannten Gesellschafter zu beanstanden ist oder nicht. Dass Claudio Arndt geschäftsführender Gesellschafter ist, war ihr nicht bekannt. Ebenso wenig war der Gläubigerin bekannt, dass der Gesellschafter Manfred Immental verstorben sein soll. Es mag sein, dass der Gesellschaftsvertrag die behauptete Nachfolgeregelung enthält und Herr Karlheinz Immental als Erbe in Betracht kommt. Das kann die Gläubigerin nicht beurteilen. Vorsorglich müssen diese Behauptungen aber ebenso bestritten werden wie die angebliche Annahme der Erbschaft durch Herrn Karlheinz Immental. (Berns, Rechtsanwältin)
14 12 C 130 Bearbeitervermerk: Die Entscheidung des Amtsgerichts ist zu entwerfen. Entscheidungszeitpunkt ist der Sollte die Unzulässigkeit des Rechtsbehelfes angenommen werden, ist in einem Hilfsgutachten die Begründetheit zu prüfen. Bei Zweifeln hinsichtlich des zugrunde zu legenden Sachverhalts ist zu unterstellen, dass trotz Wahrnehmung der richterlichen Aufklärungspflicht keine weitere Aufklärung zu erzielen war.
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