Kindertagesstätten & Kindertagespflege Landkreis Hameln-Pyrmont. Landkreis Hameln-Pyrmont

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1 Fortschreibung Bedarfsplan Kindertagesstätten & Kindertagespflege Stand: Mai 2017 Süntelstraße Hameln Telefon: 05151/903-0 Telefax: 05151/ landkreis@hameln-pyrmont.de 1

2 Fortschreibung Bedarfsplan für Kindertagesstätten & Tagespflege 2017 bis 2022 Herausgeber: Datenerhebung, -erfassung, -visualisierung und Realisierung: Ilka Jentsch, Magdalena König-Waldek; Dezernat 3 Nachdruck ist nur gestattet mit Quellenangabe und Genehmigung des Herausgebers 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Rechtliche Grundlagen Erläuterungen zu den Datenquellen und Berechnungen Einwohnerzahlen Zuwanderung Beteiligung der Einrichtungen Berechnung der Platzanzahl in Gruppen Elternbefragung Tagespflegeportal Bedarfsermittlung und Maßnahmenableitung Bedarfsfeststellung (Zusammenfassung) Kindertagesstätten im Kindertagespflege im Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Elternbefragung U3-Betreuung Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose U3 - und Ü3 - Betreuung Integrationsangebot Hortangebot und Nachmittagsbetreuung von Schulkindern Bedarfsfeststellung innerhalb der Kommunen Flecken Aerzen Kindertagesstätten im Flecken Aerzen Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Belegungssituation in der Kindertagespflege Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose

4 6.1.6 Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Stadt Bad Münder Kindertagesstätten in der Stadt Bad Münder Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Belegungssituation in der Kindertagespflege Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Stadt Bad Pyrmont Kindertagesstätten in der Stadt Bad Pyrmont Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Belegungssituation in der Kindertagespflege Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Flecken Coppenbrügge Kindertagesstätten im Flecken Coppenbrügge Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Belegungssituation in der Kindertagespflege Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Gemeinde Emmerthal Kindertagesstätten in der Gemeinde Emmerthal Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Belegungssituation in der Kindertagespflege Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen

5 6.5.5 Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Stadt Hameln Kindertagesstätten in der Stadt Hameln Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Belegungssituation in der Kindertagespflege Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Stadt Hessisch Oldendorf Kindertagesstätten in der Stadt Hessisch Oldendorf Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Belegungssituation in der Kindertagespflege Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Flecken Salzhemmendorf Kindertagesstätten im Flecken Salzhemmendorf Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Belegungssituation in der Kindertagespflege Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Ausblick Anlagen Literaturverweise

6 1. Vorwort Die Kindertagesstättenbedarfsplanung ist als Teil der Jugendhilfeplanung vom örtlichen Träger der Jugendhilfe durchzuführen 1. Mit dem vorliegenden Bericht werden die Planungsergebnisse sowie perspektiven und das Planungsverfahren des Landkreises Hameln-Pyrmont für den vorgeschriebenen Zeitraum von sechs Jahren ( ) vorgestellt. Der Planungsbericht ist als stichtagsbezogene Betrachtung ( ) zu sehen, die einen Einblick in die aktuelle Situation der Kinderbetreuung gibt sowie Tendenzen und Möglichkeiten aufzeigt. Die tatsächlichen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung unterliegen einer Dynamik. Festgestellt werden können neben dem stichtagsbezogenen, vorhandenen Betreuungsangebot die rechnerisch benötigten Plätze. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern/Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens. Prognostisch werden Entwicklungen über einen Zeitraum von sechs Jahren dargestellt, diese sind jährlich zu überprüfen und fortzuschreiben. In der vorliegenden Planung wurde das Vorhaben verfolgt, die Planung ortsnah vorzunehmen. Neben Daten und Rückmeldungen aus den Kindertagesstätten des Landkreises wurden Planungsgespräche mit den acht kreisangehörigen Städten und Gemeinden geführt. Diese dienten zur Reflektion der anhand der Daten gewonnenen Erkenntnisse. Weiterhin dienten die Gespräche zur Klärung möglicher Maßnahmen, um der aktuellen und perspektivischen Bedarfslage gerecht werden zu können. Als unterstützendes Instrument der Bedarfsermittlung wurde eine Elternbefragung durchgeführt. Die Planung orientiert sich eng an den Gegebenheiten und tatsächlichen Bedarfen vor Ort. Diese Zielrichtung soll auch in der Fortschreibung der Planung eingehalten werden. Nach dem allgemeinen Teil zu rechtlichen Hintergründen und der Datenerhebung/-analyse folgt die Zusammenfassung für den Landkreis in Kapitel 5. Ebenfalls auf Kreisebene betrachtet werden das Integrationsangebot und die Nachmittagsbetreuung für Schulkinder. Die Ergebnisse der diesjährigen Elternbefragung werden auf Kreisebene dargestellt. Der als Flächenlandkreis weist unterschiedliche Entwicklungen im städtischen und ländlichen Bereich auf. Daher erfolgt im Kapitel 6 die Darstellung der Planung, die sich jeweils an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Die Kapitel zu den Kommunen schließen jeweils mit Maßnahmen ab, die auf kommunaler Ebene zur Bedarfsdeckung und zum quantitativen wie qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung abgestimmt wurden. Nach der Darstellung der Situation innerhalb der Kommunen folgt der Ausblick für den kommenden Planungszeitraum. 1 gemäß 80 SGBVIII; 13 KiTaG 6

7 2. Rechtliche Grundlagen Mit dem Besuch einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege beginnt für die meisten Kinder in Deutschland erstmals ein Leben außerhalb der vertrauten Familie. Seit dem hat ein Kind ab dem ersten Geburtstag grundsätzlich einen Anspruch auf die Betreuung in einer Kindertagesstätte / Kindertagespflege. Gesetzlich ist dies in 24 Abs. 2 und 3 SGBVIII festgeschrieben: (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Kinder, die ihr erstes Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Betreuungsanspruch in einer Kindertagesstätte / Kindertagespflege, diese Voraussetzungen sind zum Beispiel die berufliche Tätigkeit oder eine Ausbildung des / der Erziehungsberechtigten. Festgelegt ist dies im 24 Abs. 1 SGBVIII: (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn -diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder -die Erziehungsberechtigten -einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, -sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder -Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung richtet sich auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe 2. Es besteht ein Anspruch auf einen Platz entweder in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege, grundsätzlich haben Eltern dabei ein Wahlrecht. Dies bezieht sich jedoch auf vorhandene Plätze, ein Anspruch auf Erweiterung von Kapazitäten besteht nicht. Eine Zusammenfassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu Gruppengrößen und Raumbedarf in Kindertagesstätten und der Kindertagesbetreuung kann den Anlagen 1-4 entnommen werden. 3. Erläuterungen zu den Datenquellen und Berechnungen Auf Grundlage der vorliegenden Daten wurde für die Folgejahre die Anzahl der Kinder in der Altersgruppe 0-6 Jahren prognostiziert. Dies basiert auf eigenen Berechnungen, aus denen der errechnete Bedarf abgeleitet wurde. 3.1 Einwohnerzahlen Für die vorliegende Planung wurden die Daten zu in den Kommunen gemeldeten Kindern bei den Einwohnermeldeämtern abgefragt. Der Stichtag für diese Abfrage war der vgl. 12 Abs. 1 KiTaG. Der Rechtsanspruch kann auch durch das Angebot eines Platzes in einer Nachmittagsgruppe eines Kindergartens erfüllt werden, soweit ein ausreichendes Angebot an Vormittagsplätzen nicht zur Verfügung steht (vgl. 12 Abs. 3 KiTaG). 7

8 Zum Stichtag eines jeden Jahres werden sowohl die Einwohner/-innen der gesamten Geburtsjahrgänge als auch unterjährige Geburtszeiträume (Geburtskohorten: , und ) abgefragt. Die Geburtskohorten geben beispielsweise Aufschluss darüber, wer vermutlich zum Ablauf eines Kindergartenjahres den Kindergarten verlässt bzw. neu aufgenommen wird. Insgesamt lässt sich für den ein Bevölkerungszuwachs feststellen: 2015 waren der Altersgruppe der 0-6 Jährigen Kinder zuzuordnen, 2017 sind es Kinder. 3.2 Zuwanderung Auch in der diesjährigen Bedarfsplanung stellt sich die Frage einer angemessenen Berücksichtigung der Entwicklung im Bereich Zuwanderung. Die Zuwanderungen aus den Jahren 2015 und 2016 sind in den von den Einwohnermeldeämtern gelieferten Einwohnerdaten enthalten. Valide Prognosen über zukünftige Zuwanderungszahlen lassen sich nicht treffen. Nach der derzeitigen Zuweisungsquote zum Stichtag (voraussichtlich gültig bis ) müsste der 485 Flüchtlinge aufnehmen. Aufgrund der bisherigen, tatsächlichen Aufnahmen waren zum Stand 3. Kalenderwoche 2017 noch 355 Flüchtlinge in 2017 aufzunehmen. Diese verteilen sich je nach bisheriger Aufnahme unterschiedlich auf die einzelnen Kommunen. Im Januar waren im ca. 17,7 % der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz der Altersklasse 0-5 Jahre zuzuordnen. Für die statistische Berechnung wurde diese Altersklasse auf die einzelnen Jahrgänge aufgeteilt. Bei der prognostischen Feststellung des Platzbedarfs wurden diese Werte bei den Kommunen nur berücksichtigt, wenn sich bei der Aufteilung ein Wert größer 1 pro Jahrgang ergab. Dies ist lediglich bei den Kommunen Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf (je 1 Kind pro Jahrgang) sowie Hameln (5 Kinder pro Jahrgang) der Fall. 3.3 Beteiligung der Einrichtungen Die Kindertagesstätten wurden zum gebeten, die für die Planung relevanten Daten zur Verfügung zu stellen, hierzu wurden entsprechende Fragebögen über die Kommunen versandt. Abgefragt wurden die generelle Gruppensituation (welches Angebot ist vorhanden?) sowie die Belegungssituation zum Stichtag Weiterhin wurden einrichtungsbezogene Daten, wie beispielsweise Sonderöffnungszeiten oder Randzeitenbetreuung durch Tagespflegepersonen, abgefragt. Die Angaben der Einrichtungen wurden ausgewertet und für die Berechnung des Platzangebotes genutzt. Hieraus ergibt sich eine Planung, die sich eng an den Gegebenheiten vor Ort orientiert Berechnung der Platzanzahl in Gruppen Die Platzanzahl in den Gruppen der Kindertagesstätten wurde so berechnet, wie sie laut Betriebserlaubnis maximal belegt werden kann 3. Eine Besonderheit ergibt sich bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Plätze in altersübergreifenden Gruppen. 3 Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt vom niedersächsischen Landesjugendamt. 8

9 Kindertagesstätten können altersübergreifende Gruppen bilden, in denen Kinder unterschiedlicher Jahrgänge zusammengefasst werden, hierbei gibt es je nach anteiliger Belegung der Altersgruppen Verschiebungen der Gesamtgruppengröße (vgl. Anlage 2). In der Regel werden altersübergreifende Gruppen mit 25 Plätzen genehmigt 4, die übliche Belegung entspricht dabei 5x U3 und 15x Ü3 somit ist die Auslastung der 25 Plätze gegeben, da U3-Kinder doppelt zählen, sobald mehr als 3 Kinder in einer Gruppe untergebracht sind (vgl. Anlage 2). Einige Kindertagesstätten haben eine Zulassung für insgesamt 20, 21 oder 22 Plätze erhalten, in der Regel ist dies auf eine geringere Raumgröße zurückzuführen (vgl. Anlage 3). Die Belegungssituation bei altersübergreifenden Gruppen ist flexibel gestaltbar, je nach Anteil der U3-Kinder verringert sich der mögliche Anteil an Ü3-Kindern. Für die Berechnung in der vorliegenden Planung wurden die theoretisch zur Verfügung stehenden Plätze so berechnet, wie sie tatsächlich zum Stichtag belegt waren. Daher ist das Platzangebot in Bezug auf die Verteilung zwischen U3 und Ü3 flexibel zu betrachten, weil sich die Belegungssituation und somit die Platzkapazität unterjährig verändern kann. Dies gilt ebenso für Krippengruppen, bei denen sich die Gesamtplatzzahl von 15 Kindern ebenfalls reduziert, wenn mehr als 7 Kinder unter 2 Jahren in der Gruppe sind (vgl. Anlage 2). Die Berechnung der tatsächlichen Belegungszahlen bei altersübergreifenden Gruppen und Krippengruppen wurde jeweils auf kommunaler Ebene abgestimmt. 3.4 Elternbefragung Ein weiterer, wesentlicher Baustein der Bedarfsplanung sind die Bedarfe der Eltern / Erziehungsberechtigten. Anfang 2017 wurde eine kreisweite Elternbefragung zur U3-Betreuung durchgeführt, die mit einer Rücklaufquote von 35,3% als repräsentativ zu bewerten ist. Mittels anonymer Befragung durch einen Fragebogen wurden alle Eltern befragt, deren Kinder in der Zeit vom bis geboren sind und die ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse auf Kreisebene wird im vorliegenden Bericht vorgestellt (vgl. Kapitel 5). Die Städte und Gemeinden haben die Detaildaten 5 für ihren jeweiligen Bereich zur Nutzung im Rahmen der örtlichen Planungen erhalten. 3.5 Tagespflegeportal Die Tagespflege stellt ein wesentliches Angebot in der Betreuung von Kindern dar. In der vorliegenden Planung wurde die Auslastung der Tagespflege zum Stichtag berücksichtigt. Die Daten wurden dem Tagespflegeportal des Landkreises entnommen. Eventuelle Kapazitäten 6, die über die aktuelle Belegung hinausgehen, wurden aus den Familienund Kinderservicebüros der Kommunen zurückgemeldet. 4 Das niedersächsische Landesjugendamt stellt die Betriebserlaubnis aus, in der unter anderem die genehmigte Gruppengröße und die Gruppenzusammensetzung festgelegt werden. 5 Die Befragung wurde anonym durchgeführt, die Daten dementsprechend zur Verfügung gestellt. 6 Teilweise haben Kindertagespflegepersonen noch freie Plätze. Die Kenntnis darüber haben die Familien- und Kinderservicebüros. 9

10 4. Bedarfsermittlung und Maßnahmenableitung Um einen zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen ableiten zu können, bedarf es der Festlegung von Wahrscheinlichkeiten für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung. Unter Auswertung der Versorgungsquoten zum und der Wartelisten der Kindertagesstätten wurden in den Planungsgesprächen mit den Städten und Gemeinden voraussichtliche Inanspruchnahmequoten ermittelt. Diese wurden durch die Ergebnisse aus der Elternbefragung untermauert. Anders als bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016 wurde im U3-Bereich in diesem Jahr nicht mit kreisweiten Durchschnittsquoten geplant. Innerhalb des Landkreises haben sich im Bereich der U3-Betreuung heterogene Bedarfe abgezeichnet, die eine unterschiedliche Quoten- Annahme zuließen. Die Quoten der perspektivischen Inanspruchnahme von U3-Betreuung bewegen sich im Kreisgebiet zwischen 30,0% und 45,0%, die jeweilige Quote, die für die Berechnungen der einzelnen Städte und Gemeinden zugrunde gelegt wurde, ist dem Kapitel 6 zu entnehmen. Bei der Betreuung der Ü3-Kinder wurde für alle Städte und Gemeinden eine Inanspruchnahmequote von 95,0% abgestimmt. Das Vorgehen ist als sozialräumlich orientierte Planung zu verstehen und soll zukünftig mit diesem Ansatz fortgeführt werden. Die Bedarfsprognose wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Quoten auf Grundlage eigener Berechnungen erstellt und soll einen Überblick über die möglichen Entwicklungen geben. Die Prognose wird in der jährlichen Fortschreibung regelmäßig überprüft. Grundsätzlich besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mit Vollendung des ersten Lebensjahres, unabhängig vom Kindergartenjahr. Abgänge erfolgen in der Regel aber nur zum Ende des Kindergartenjahres. Tatsächlich müssen zur Erfüllung des Rechtsanspruches also auch unterjährig Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Um die Spanne zwischen Abgängen zum Ende des Kindergartenjahres und den tatsächlich unterjährig bestehenden Bedarf zu berücksichtigen, wurde die diesjährige Prognose zum Stichtag erstellt. Die zu diesem Stichtag benötigten Plätze wurden festgestellt, darüber hinaus wurde die Anzahl der noch im Juni/Juli maximal rechnerisch zu erwartenden Kinder als mögliche Größe mit genannt. In der Regel erfolgt kurz vor Ende des Kindergartenjahres aber eine geringere Aufnahme, da die Eltern den Beginn des nächsten Kindergartenjahres (01.08.) abwarten. Die folgende Grafik dient der Veranschaulichung des nachwachsenden Jahrganges : 10

11 Zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) ist der Kindergarten im Ü3-Bereich mit 3-6-Jährigen belegt. Diese Kinder bleiben in der Regel das ganze Jahr über im Kindergarten; eine Reduzierung der Kinderzahl findet erst wieder zum Ende des Kindergartenjahres statt, wenn die schulpflichtigen Kinder den Kindergarten verlassen (kenntlich gemacht durch die dunkelblaue Fläche). Gleichzeitig gibt es im Laufe des Kindergartenjahres aber einen nachwachsenden Jahrgang, mittelblau dargestellt, der einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Für diese Kinder sind Kapazitäten vorzusehen. Dies erfordert allerdings zu Beginn des Kindergartenjahres Leerplätze. Ausschlaggebend bezüglich der Ableitung möglicher Maßnahmen zur Bedarfsdeckung waren die Gespräche mit den Kommunen. Hierbei wurden Ideen entwickelt, wie auf kommunaler Ebene angemessen auf die spezifischen Bedarfe reagiert werden kann. Die Maßnahmen finden sich im Kapitel 6 wieder. 11

12 5. Bedarfsfeststellung (Zusammenfassung) In diesem Kapitel erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse für den gesamten Landkreis. Örtlich zu berücksichtigende Besonderheiten sind dem Kapitel 6 zu entnehmen. 5.1 Kindertagesstätten im Insgesamt verfügt das Kreisgebiet über ca. 90 Kindertageseinrichtungen 7, davon halten 25 ein Integrationsangebot vor. Es bestehen 2 Kindertageseinrichtungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf (vgl. Kapitel 5.6). Insgesamt besuchen 25 Kinder, die ihren Wohnsitz außerhalb des Kreisgebietes haben, Kindertageseinrichtungen im. Zum Stichtag werden im Landkreis Plätze im U3-Bereich und Plätze im Ü3- Bereich vorgehalten, die sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden verteilen: 7 Inklusive Außenstellen 12

13 Zu den Betreuungszeiten ist festzustellen, dass im U3-Bereich 43,0% durch Ganztagsbetreuung abgedeckt wird, im Ü3-Bereich macht die Ganztagsbetreuung einen Anteil von 29,0% aus. Platzangebot U3 nach Betreuungszeiten Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeiten 43% 14% 43% 29% 38% 33% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag 5.2 Kindertagespflege im Kindertagespflege ist neben den Kindertagesstätten ein Angebot zur Deckung des Betreuungsbedarfes. Eltern entscheiden sich überwiegend gezielt für die Betreuung ihres Kindes in der Kindertagespflege, um dem Kind eine intensive und familiennahe Betreuung außerhalb des Elternhauses zu ermöglichen. Die Stärken der Kindertagespflege liegen in einer höheren Flexibilität bezüglich der Betreuungszeiten. Dies kann beispielsweise für Eltern, die im Schichtdienst tätig sind, von Interesse sein. Einige Eltern nutzen Kindertagespflege als ergänzendes Betreuungsangebot zur Kindertagesstätte, beispielsweise, wenn die Betreuungszeiten in der KiTa nicht ausreichen. Diese Kinder sind in der Übersicht als parallel in KiTa aufgeführt. Es handelt es sich dabei mehrheitlich um Ü3-Kinder. Im Planungsbericht werden die zum Stichtag belegten Plätze als perspektivische Kapazitäten dargestellt. Zum Stichtag stellt sich die Inanspruchnahme von Kindertagespflege wie folgt dar: 13

14 5.3 Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen In folgender Übersicht sind die Geburtenzahlen nach Geburtsjahrgängen ab 2010 sowie die statistische Hochrechnung dargestellt. Daraus ergibt sich die unten abgebildete Anzahl an Kindern, die jeweils dem U3-Bereich und dem Ü3-Bereich zuzuordnen sind: Die Prognose der Kinderzahlen erfolgt zum des jeweiligen Jahres, da für diesen Stichtag die Bedarfsfeststellung erfolgt (vgl. Kapitel 4). 5.4 Elternbefragung U3-Betreuung Ergänzend zur Datenerhebung und den kommunalen Planungsgesprächen (vgl. Kapitel 3) wurde eine Elternbefragung durchgeführt, um Bedarfe von Eltern / Erziehungsberechtigten zu ermitteln. Die diesjährige Befragung bezog sich auf die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern. Die Ergebnisse der Elternbefragung werden hier zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich haben die Kommunen die Detaildaten vollständig zur Nutzung im Rahmen der örtlichen Planungen erhalten. In der Befragung wurden alle Kinder berücksichtigt, die in der Zeit vom bis geboren sind und ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben. Insgesamt wurden Eltern befragt, der Rücklauf an Fragebögen betrug 35,3% (1.275 Fragebögen). Die Beteiligung lag in allen Kommunen über 30,0%. Zum Befragungszeitpunkt befanden sich von den Eltern, die an der Befragung teilgenommen haben, 762 Kinder (59,8%) nicht in Betreuung. Von diesen Eltern wollen 27,6% keine Betreuung für ihr Kind unter drei Jahren in Anspruch nehmen. Inanspruchnahme (relativer Anteil) 72,4% 27,6% Keine Betreuung erwünscht Betreuung erwünscht Von den Befragten befanden sich 513 Kinder (40,2%) zum Befragungszeitpunkt in Betreuung. Davon waren 86,2% in Kindertagesstätten und 13,8% in Kindertagespflege untergebracht. 14

15 Für die 513 betreuten Kinder wurde rund zur Hälfte die Form der Dreiviertel-Betreuung (5 bis 8 Stunden) in Anspruch genommen (54,2%). 15,4% der betreuten Kinder befanden sich in Halbtagsbetreuung (Betreuungszeit bis 5 Stunden) und 29,0% der Kinder in Ganztagsbetreuung. 8 Kreisweit wurde für 7 Kinder eine Betreuung von mehr als 10 Stunden pro Tag genutzt, diese allerdings teilweise nicht regelmäßig täglich, sondern tageweise je nach Berufstätigkeit der Eltern (Tätigkeit im Schichtdienst). Prozentuale Verteilung Betreuungszeiten (Inanspruchnahme) 1,4% 29,0% 15,4% 54,2% halbtags dreiviertel ganztags über 10 Std. Für 2 Kinder wurde zum Befragungszeitpunkt Betreuung am Wochenende genutzt, hierbei handelte es sich um Vollzeitbetreuung, die nicht an jedem Wochenende, sondern bei beruflicher Tätigkeit (unregelmäßige Berufstätigkeit im Schichtdienst) genutzt wurde. Von den 513 Eltern mit Kindern in Betreuungsverhältnissen (Kindertagesstätte und Kindertagespflege) bewerteten 85,0% die aktuelle Betreuungssituation als ausreichend. 15,0% schätzten die gegenwärtige Betreuungssituation als nicht ausreichend ein, hier wurden mehrheitlich die Ausweitung von Betreuungszeiten und / oder ein flexiblerer Umgang mit Betreuungszeiten gewünscht. Insgesamt haben 628 Eltern angegeben, dass sie ihr Kind vor Vollendung des 3. Lebensjahres betreuen lassen möchten. Von diesen Eltern waren 79 Kinder zum Befragungszeitpunkt in einer Betreuungssituation, die für die Eltern nicht ausreichend war. Von den insgesamt 628 Eltern mit Betreuungswunsch haben 550 Eltern konkrete Angaben zum benötigten Betreuungsumfang (montags bis freitags) gemacht. Folgendes Bild zeichnete sich dabei ab: Prozentuale Verteilung Betreuungszeiten (Betreuungswunsch, Mo.-Fr.) 4,5% 26,8% 54,2% 14,5% halbtags dreiviertel ganztags über 10 Std. 8 Die Angaben beziehen sich auf die durchschnittliche Inanspruchnahme von Betreuungszeiten von montags bis freitags. 15

16 Gut die Hälfte der Eltern benötigt einen Betreuungsumfang von 5 bis 8 Stunden, 26,8% der Eltern benötigt einen Ganztagsplatz für ihr Kind. Mehr als 10 Stunden Betreuung pro Tag werden von 4,5% der 550 Eltern gewünscht. Von den insgesamt 628 Eltern mit Betreuungswunsch haben 14 Eltern konkrete Angaben zum benötigten Betreuungsumfang (samstags) und davon 5 Eltern Angaben zum benötigten Betreuungsumfang (sonntags) gemacht. In Relation zu den Rückmeldungen insgesamt benötigen 1,1% aller Eltern eine Wochenendbetreuung, zuzüglich der beiden Kinder, die sich zum Befragungszeitpunkt bereits in Wochenendbetreuung befanden, sind es 1,3%. Die Betreuung an Wochenenden wird überwiegend zu unregelmäßigen Zeiten benötigt. Nachgefragt wird diese von Eltern, die im Schichtdienst tätig sind. Das Betreuungsangebot am Wochenende müsste also flexibel zur Verfügung stehen. Aufgrund der hohen Ansprüche an die Flexibilität der Betreuung ist eine Deckung des gemeldeten Bedarfs durch Kindertagespflege denkbar. 658 Eltern haben Angaben zur gewünschten Betreuungsart gemacht. Von diesen Eltern bevorzugen 94,5% (622) die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und 5,5% (36) die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson. Die Kriterien bei der Wahl der Kinderbetreuung lassen Rückschlüsse darauf zu, was Eltern bei der Auswahl eines Betreuungsplatzes wichtig ist. Von den Rückmeldungen verteilen sich die Angaben zu den Kriterien folgendermaßen: (66,7%) Kriterien bei der Wahl der Kinderbetreuung 870 (68,2%) 932 (73,1%) 1013 (79,5%) 253 (19,8%) 97 (7,6%) Anzahl der Angaben in absoluten Zahlen (rel. Anteil in Klammern) Besonders hervorzuheben ist die Wichtigkeit der Nähe zum Wohnort (für Eltern wichtig) sowie die Bedeutung der Betreuungszeiten (entscheidend für 932 Eltern). Dies spiegelt sich auch in den Rückmeldungen im Freitext-Bereich (s. unten) wieder. Unter Sonstiges wurden weitere, freie Rückmeldungen aufgenommen. Hierbei auffällig waren folgende Angaben: Für 47 Eltern ist kompetentes und freundliches Personal ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Kinderbetreuung, ebenso ist der liebevolle Umgang des Personals mit dem Kind entscheidend. Für 19 Eltern ist entscheidend, dass Geschwisterkinder dieselbe Einrichtung bzw. 9 Mehrfachnennungen waren möglich 16

17 Tagespflegeperson besuchen. Der Betreuungsschlüssel ist von 16 Eltern explizit benannt worden, hierbei wurde mehrheitlich der Wunsch nach kleinen Gruppen geäußert. In der Befragung wurde die Möglichkeit gegeben, weitere Anmerkungen textlich zu formulieren. Die Betrachtung dieser Ergebnisse lässt Rückschlüsse auf etwaige Bedarfe zu, die innerhalb der Kommunen detailliert betrachtet werden. Im Rahmen der Gesamtauswertung auf Landkreisebene wird die Betrachtung der Rückmeldungen hinsichtlich der Betreuungszeiten vorgenommen. Insgesamt haben 286 Eltern eine Rückmeldung zur Fragestellung Haben Sie weitere Anmerkungen? gegeben Rückmeldungen Freitext-Bereich (absolute Zahlen) Rückmeldungen Freitext-Bereich (absolute Zahlen) Auffällig ist, dass 51 Eltern den Wunsch nach flexibleren Betreuungszeiten geäußert haben. Die Betreuung soll insgesamt besser an Arbeitszeiten angepasst werden können, die sich tageweise unterscheiden. Das Kind soll also tageweise zu unterschiedlichen Zeiten gebracht oder abgeholt werden können, wobei hier vor allem auch längere Öffnungszeiten wichtig sind. 26 Eltern haben explizit den Wunsch nach längeren Öffnungszeiten, teilweise bis Uhr, geäußert (berufliche Tätigkeit im Schichtdienst). Wichtig ist den Eltern auch, das Kind nur an einigen Tagen in die Betreuung geben zu können. 16 Eltern betonten nochmal deutlich den Wunsch nach einem Betreuungsplatz in Wohnortnähe. Hier spielt die zeitliche Komponente eine wesentliche Rolle, da teilweise eine längere Betreuungszeit nur benötigt wird, um etwaige Fahrtzeiten mit abzudecken. 17

18 5.5 Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose U3 - und Ü3 - Betreuung Die Bedarfsprognose wurde auf Grundlage eigener Berechnungen erstellt und soll einen Überblick über die möglichen Entwicklungen geben. Die Prognose wird jährlich überprüft und angepasst. Bei den zugrunde gelegten Betreuungsquoten (vgl. Kapitel 4) ergibt sich folgender Platzbedarf zum des Jahres 10 : In folgender Übersicht werden die benötigten Plätze den in Kindertagesstätten und Kindertagespflege vorhandenen Plätzen gegenüber gestellt. Daraus wird ein zusätzlicher Bedarf auf kommunaler Ebene und auf Kreisebene abgeleitet. Hierbei muss beachtet werden, dass die rein statistische Angabe der Platzzahlen keinen genauen Rückschluss auf die Gegebenheiten vor Ort zulässt. Teilweise handelt es sich bei den zum Stichtag freien Plätzen um Kapazitäten in Ortsteilen, im Kerngebiet besteht jedoch ein Engpass. Die genaue Platzsituation muss daher für jede Kommune gesondert betrachtet werden (vgl. Kapitel 6), an dieser Stelle kann lediglich ein Überblick zur Orientierung geboten werden. Erläuterung zur Aufstellung: Zahlen, die mit Minus versehen sind, bedeuten ein (stichtagsbezogenes) Überangebot an Plätzen, die Zahlen ohne Minus sind tatsächliche Fehlplätze 10 Die theoretisch noch im Juni und Juli aufzunehmenden Kinder sind hier noch nicht berücksichtigt. Die Anzahl ist jeweils pro Kommune im Kapitel 6 ausgewiesen. 18

19 Festgestellt werden können die rechnerisch benötigten Plätze sowie das stichtagsbezogene, vorhandene Betreuungsangebot. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern/Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens Integrationsangebot An dieser Stelle erfolgt die gesonderte Aufstellung des Integrationsangebotes im Landkreis Hameln-Pyrmont in Bezug auf die Platz- / Belegungssituation zum Stichtag KiTas mit Integrationsangebot Anzahl Integrationsgruppen Anzahl reguläre Plätze Anzahl Kinder Ev. Kita Bad Münder Arche Noah Ev. Kita Bad Pyrmont Reesenhof Ev. Kita Bad Pyrmont St. Johannes DRK-Kita Beber-Rohrsen 0 Einzelintegration 1 Ev. Kita Coppenbrügge DRK-Kita Eimbeckhausen DRK-Kita Emmerthal, Distelflecken Städt. Kita Fischbeck Städt. Kita Flegessen Ev. Kita Groß Berkel Ev. Kita Grupenhagen Städt. Kita Hameln, Domeierstraße DRK-Kita, Hameln, Fr.List-Str Kita Hameln, Leuthenstr. E. V. 0 Einzelintegration 1 Kath. Kita Hameln, Lohstraße AWO-Kita Hameln, Senator-Ebenb DRK-Kita Hämelschenburg Ev. Kita Hastenbeck Städt. Kita Hess. Oldendorf AWO-Kita Klein Berkel, Barchusen Städt. Kita Nienstedt Stoppelhosper, Thüste Gesamt Krippen mit Integrationsangebot Anzahl Integrationsgruppen Anzahl reguläre Plätze Anzahl Kinder PLSW Weltentdecker Hameln Ev. Kita Hameln, Richard-Wagner-Str. 1 max.3 0 Stoppelhosper, Thüste 1 max.3 0 Gesamt

20 Die Belegung der beiden Kindertagesstätten für Kinder mit besonderem Förderbedarf sieht zum Stichtag wie folgt aus: Belegungssituation, Stand U3 Ü3 Sprachheilkindergarten Burgwiese möglich 0 64 belegt 0 64 unbelegt 0 0 Hameln: 30 Hessisch Oldendorf: 12 Bad Münder: 6 Bad Pyrmont: 5 Aerzen: 4 Emmerthal: 3 Salzhemmendorf: 3 Coppenbrügge: 1 Anzahl der Kinder Wohnort/Herkunft Heilpädagogischer Kindergarten "Wirbelwind" möglich 0 44 belegt 0 44 unbelegt 0 0 Hameln: 22 Aerzen: 7 Hessisch Oldendorf: 6 Bad Pyrmont: 4 Bad Münder: 2 Emmerthal: 1 Coppenbrügge: Hortangebot und Nachmittagsbetreuung von Schulkindern Im Kreisgebiet bieten vier Kindertagesstätten klassische Hortgruppen 11 zur Betreuung von Schulkindern im Nachmittagsbereich an. Insgesamt stehen in diesem Rahmen 157 Plätze zur Verfügung, die sich wie folgt verteilen: Hortgruppen in Kindertagesstätten in Bad Pyrmont Hortgruppen in Kindertagesstätten in Hameln Die nachschulische Betreuung der Grundschulkinder erfolgt im überwiegend örtlich angebunden an die Schulen. Die Städte und Gemeinden als Schulträger gestalten das örtliche, nachschulische Betreuungsangebot unterschiedlich. Dies richtet sich in erster Linie danach, in welcher Form die Grundschulen geführt werden (verlässliche Grundschule oder Ganztagsschulbetrieb in offener, teilgebundener oder gebundener Form). Die Abbildung dieses Betreuungsbereiches ist nicht Gegenstand der Kindertagesstättenbedarfsplanung, wird hier aber ergänzend zur Hortbetreuung zusammengefasst beschrieben, um einen groben Gesamtüberblick über die Betreuung von Schulkindern zu geben. 11 Gruppen in Kindertageseinrichtungen, die Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreuen (Horte), vgl. 1 KiTaG 20

21 Bad Pyrmont bietet neben den Hortgruppen, in denen überwiegend Schulkinder aus den ersten beiden Jahrgängen betreut werden, fünf offene Ganztagsschulen mit Nachmittagsbetreuung nach Bedarf an. In Hameln und Hessisch Oldendorf bestehen überwiegend verlässliche Grundschulen, in denen ein etwaiger Betreuungsbedarf im Nachmittagsbereich durch zusätzlich installierte Betreuungsangebote abgedeckt wird. In Aerzen besteht eine verlässliche Grundschule, bei der Nachmittagsbetreuung ebenfalls nach Bedarf zur Verfügung gestellt wird, und eine offene Ganztagsschule mit Betreuungsangeboten im Nachmittagsbereich. Bad Münder betreibt alle vier Grundschulen nach dem Konzept der Ganztagsschule, überwiegend wird die offene Form angeboten. Nachmittagsbetreuung ist in diesem Rahmen nach Bedarf abgedeckt. In Salzhemmendorf, Coppenbrügge und Emmerthal sind sämtliche Grundschulen offene Ganztagsschulen mit Betreuungsangeboten im Nachmittagsbereich. Mehrheitlich wird in den Städten und Gemeinden ein steigender Bedarf an Nachmittagsbetreuung beobachtet. Teilweise besteht eine erhöhte Nachfrage nach einzelnen Tagen oder spezifischen Angeboten, so dass Angebote auf örtlicher Ebene schwer zu konzipieren sind. 6. Bedarfsfeststellung innerhalb der Kommunen Im Kapitel 6 wird ein Überblick über die Situation in den einzelnen Kommunen gegeben. Dieser Planungsansatz entspricht dem Gedanken einer sozialräumlich orientierten Planung, die sich möglichst eng am tatsächlichen Bedarf orientiert. Pro Kommune wird nach einer geografischen Übersicht über die Kindertagesstätten die Belegungssituation zum dargestellt. Es folgen die errechnete Prognose zur Entwicklung der Kinderzahlen und die Bedarfsfeststellung / Bedarfsprognose unter Berücksichtigung der kommunal abgestimmten Betreuungsquoten (vgl. Kapitel 4). Die Kapitel schließen jeweils mit möglichen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung auf kommunaler Ebene ab. 21

22 6.1 Flecken Aerzen Der Flecken Aerzen verfügt über 4 Kindertageseinrichtungen, die sich wie folgt verteilen: Kindertagesstätten im Flecken Aerzen Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Tabellarisch dargestellt werden folgend die einzelnen Kindertagesstätten jeweils mit ihrem Gruppenangebot und der möglichen Belegung sowie der tatsächlichen Belegungssituation zum Stichtag Als unbelegt werden die freien Plätze zum Stichtag angegeben, diese Belegungssituation ändert sich im Laufe des Jahres. 22

23 Mehr belegte als verfügbare Plätze: Statistische Abbildung von U3-Kindern, die zeitnah das 3. Lebensjahr vollenden. Sie belegen nur kurzfristig einen U3-Platz in einer Regelgruppe/altersübergreifenden Gruppe. Gesamtanzahl an U3 - und Ü3 - Plätzen in der Kita beachten! Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten verteilen sich folgendermaßen: Platzangebot U3 nach Betreuungszeit 7,5% 92,5% Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeit 25,9% 74,1% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag Belegungssituation in der Kindertagespflege Die Belegungssituation in der Kindertagespflege sieht zum Stichtag wie folgt aus: Stand Anzahl Betreuungen Parallel in KiTa Unter 3 Jahren 3 5 Jahre Aerzen

24 6.1.4 Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Die Tabelle zeigt die Anzahl an Kindern in den Geburtsjahrgängen 2010 bis Ab 2017 wurde mit dem Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gerechnet, hierbei handelt es sich um eine jährlich zu überprüfende Hochrechnung. Die folgende Aufstellung berücksichtigt, dass alle Kinder, die bis zum des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind und die Kindertageseinrichtung verlassen. Zu beachten ist, dass es im Laufe eines Kindergartenjahres zu weiteren Belegungen kommen kann, z.b. wenn ein Kind innerhalb des Kindergartenjahres seinen ersten, zweiten oder dritten Geburtstag feiert 12 oder zuzieht. Um diesem Umstand einerseits Rechnung zu tragen, andererseits aber zu vermeiden, dass zum Kindergartenjahresbeginn zu viele Leerplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wurde die mögliche Kinderzahl zum Stichtag berechnet Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Tabellarisch dargestellt sind die errechneten, benötigten Plätze 14 für die kommenden Kindergartenjahre sowie die Platzanzahl, die zum Stichtag in Kindertagesstätten und Tagespflege vorgehalten wurde 15. Statistisch betrachtet können für das Kindergartenjahr 2017/18 im Juni/Juli noch maximal 15 Ü3- Kinder zusätzlich zum oben dargestellten Bedarf hinzukommen 16. Festgestellt werden können die rechnerisch benötigten Plätze sowie das stichtagsbezogene, vorhandene Betreuungsangebot. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern / Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens. 12 Unterjährige Aufnahmen werden praktiziert. 13 Im Juni und Juli können ebenfalls noch Kinder unterjährig aufgenommen werden, die maximal zu erwartende Anzahl wird unter der Bedarfsprognose dargestellt. 14 Erläuterung zur Aufstellung: Zahlen, die mit Minus versehen sind, bedeuten ein (stichtagsbezogenes) Überangebot an Plätzen, die Zahlen ohne Minus sind die tatsächlichen Fehlplätze. 15 Hierbei sind die Hinweise zur Berechnung der Gruppen (vgl. Kapitel 3) zu beachten; eine Verschiebung des U3-/Ü3-Angebotes ist unterjährig möglich. 16 In der Regel erfolgen in den Monaten Juni/Juli geringere Aufnahmen oder Wechsel von Kindern, da der Beginn des nächsten Kindergartenjahres abgewartet wird. 24

25 Insgesamt besuchen zum Stichtag Kinder aus Aerzen den Sprachheilkindergarten / den heilpädagogischen Kindergarten, diese müssen bei der Bedarfsfeststellung für Einrichtungen des Fleckens abgezogen werden. Für Aerzen wurde eine Quote von 45,0% für den U3-Bereich und 95,0% für den Ü3-Bereich abgestimmt. Die Quoten sind als Orientierungsgrößen zu verstehen, die dem örtlichen Bedarf bzw. den örtlichen Entwicklungen entsprechen. Zur langfristigen Erfüllung der Quoten werden im Folgenden Maßnahmen zur Bedarfsdeckung aufgezeigt Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Folgende Maßnahmen können zur Bedarfsdeckung umgesetzt werden oder sind bereits in Planung: Maßnahme Zielgruppe Plätze Bemerkungen Schaffung neuer Plätze in Kindertagespflege Neuschaffung von Plätzen durch Neubau in Groß Berkel Neuschaffung von Plätzen durch Neubau in Aerzen (Kerngebiet) U Maßnahme als kurzfristige Übergangslösung geeignet - Maßnahme geplant zum U3 Ü3 U3 Ü3 +15 U3 +25 Ü3 +15 U3 +15 Ü3 - Maßnahme geplant zum Frühjahr 2019 (Inbetriebnahme) - Maßnahme geplant zum Frühjahr 2019 (Inbetriebnahme) Das derzeitige Angebot deckt nicht den errechneten Bedarf. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen können die errechneten Bedarfe voraussichtlich gedeckt werden. 25

26 6.2 Stadt Bad Münder Bad Münder verfügt über 13 Kindertagesstätten, die sich wie folgt verteilen: Kindertagesstätten in der Stadt Bad Münder Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Tabellarisch dargestellt werden folgend die einzelnen Kindertagesstätten jeweils mit ihrem Gruppenangebot und der möglichen Belegung sowie der tatsächlichen Belegungssituation zum Stichtag Als unbelegt werden die freien Plätze zum Stichtag angegeben, diese Belegungssituation ändert sich im Laufe des Jahres. 26

27 Mehr belegte als verfügbare Plätze: Statistische Abbildung von U3-Kindern, die zeitnah das 3. Lebensjahr vollenden. Sie belegen nur kurzfristig einen U3-Platz in einer Regelgruppe/altersübergreifenden Gruppe. Gesamtanzahl an U3 - und Ü3 - Plätzen in der Kita beachten! Für Bad Münder muss beachtet werden, dass freie Kapazitäten überwiegend in Ortsteilen zur Verfügung stehen. Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten verteilen sich folgendermaßen: 27

28 Platzangebot U3 nach Betreuungszeiten Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeiten 16,0% 53,6% 30,4% 13,6% 42,6% 43,8% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag Belegungssituation in der Kindertagespflege Die Belegungssituation in der Kindertagespflege sieht zum Stichtag wie folgt aus: Stand Anzahl Betreuungen Parallel in KiTa Unter 3 Jahren 3 5 Jahre Bad Münder Zum Stichtag sind in der Kindertagespflege 19 Plätze im U3-Bereich unbelegt Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Die Tabelle zeigt die Anzahl an Kindern in den Geburtsjahrgängen 2010 bis Ab 2017 wurde mit dem Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gerechnet, hierbei handelt es sich um eine jährlich zu überprüfende Hochrechnung. Die folgende Aufstellung berücksichtigt, dass alle Kinder, die bis zum des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind und die Kindertageseinrichtung verlassen. Zu beachten ist, dass es im Laufe eines Kindergartenjahres zu weiteren Belegungen kommen kann, z.b. wenn ein Kind innerhalb des Kindergartenjahres seinen ersten, zweiten oder dritten Geburtstag feiert 17 oder zuzieht. Um diesem Umstand einerseits Rechnung zu tragen, andererseits aber zu vermeiden, dass zum Kindergartenjahresbeginn zu viele Leerplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wurde die mögliche Kinderzahl zum Stichtag berechnet Unterjährige Aufnahmen werden praktiziert. 18 Im Juni und Juli können ebenfalls noch Kinder unterjährig aufgenommen werden, die maximal zu erwartende Anzahl wird unter der Bedarfsprognose dargestellt. 28

29 6.2.5 Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Tabellarisch dargestellt sind die errechneten, benötigten Plätze 19 für die kommenden Kindergartenjahre sowie die Platzanzahl, die zum Stichtag in Kindertagesstätten und Tagespflege vorgehalten wurde 20. Statistisch betrachtet können für das Kindergartenjahr 2017/18 im Juni/Juli noch maximal 20 Ü3- Kinder zusätzlich zum oben dargestellten Bedarf hinzukommen 21. Festgestellt werden können die rechnerisch benötigten Plätze sowie das stichtagsbezogene, vorhandene Betreuungsangebot. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern / Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens. Für Bad Münder wurde eine Quote von 40,0% für den U3-Bereich und 95,0% für den Ü3-Bereich abgestimmt. Die Quoten sind als Orientierungsgrößen zu verstehen, die dem örtlichen Bedarf bzw. den örtlichen Entwicklungen entsprechen. In Bad Münder liegt die tatsächliche Inanspruchnahme im Ü3-Bereich über dem kreisweit abgestimmten Wert von 95%. Um das Betreuungsangebot an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, und somit den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung voranzubringen, werden im Folgenden Maßnahmen aufgezeigt Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Folgende Maßnahmen können zur Verbesserung des Betreuungsangebotes umgesetzt werden oder sind bereits in Planung: Maßnahme Zielgruppe Bemerkungen Bedarfsorientierte Anpassung von Öffnungszeiten in KiTas Ausbau der Kindertagespflege U3 Ü3 U3 Ü3 - erste Datengrundlage für Anpassung: Ergebnisse der kreisweiten Elternbefragung weitere Erörterung von zusätzlichen Kern- und/oder Sonderöffnungszeiten entsprechend den konkreten Bedarfen vor Ort mit den einzelnen KiTa-Leitungen und Elternvertretungen - Zielsetzung: Abdeckung von familiär/beruflich bedingten, speziellen Betreuungszeiten/-wünschen, die durch KiTa nicht bzw. nicht voll umfänglich erfüllt werden können (bedarfsorientiert) 19 Erläuterung zur Aufstellung: Zahlen, die mit Minus versehen sind, bedeuten ein (stichtagsbezogenes) Überangebot an Plätzen, die Zahlen ohne Minus sind die tatsächlichen Fehlplätze. 20 Hierbei sind die Hinweise zur Berechnung der Gruppen (vgl. Kapitel 3) zu beachten; eine Verschiebung des U3-/Ü3-Angebotes ist unterjährig möglich. 21 In der Regel erfolgen in den Monaten Juni/Juli geringere Aufnahmen oder Wechsel von Kindern, da der Beginn des nächsten Kindergartenjahres abgewartet wird. 29

30 Anpassung spezifischer Gruppenarten im Verlauf des KiTa-Jahres - Betreuungsangebote vorwiegend für Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres - Maßnahme geplant 2017/18 - Anpassung an jeweilige Betreuungsbedarfe vor Ort durch Umwandlung/Nutzung nicht beanspruchter Regelplätze in U3 Plätze und umgekehrt Das Platzangebot in Bad Münder ist insgesamt auskömmlich. Freie Plätze stehen überwiegend in Ortsteilen zur Verfügung und könnten ggf. übergangsweise für andere Kommunen zur Verfügung gestellt werden. 30

31 6.3 Stadt Bad Pyrmont Bad Pyrmont verfügt über 8 Kindertagesstätten 22, die sich wie folgt verteilen: Kindertagesstätten in der Stadt Bad Pyrmont Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Tabellarisch dargestellt werden folgend die einzelnen Kindertagesstätten jeweils mit ihrem Gruppenangebot und der möglichen Belegung sowie der tatsächlichen Belegungssituation zum Stichtag Als unbelegt werden die freien Plätze zum Stichtag angegeben, diese Belegungssituation ändert sich im Laufe des Jahres. 22 Der Waldkindergarten Löwensen ist institutionell an die Kindertagesstätte Löwensen angebunden. 31

32 Mehr belegte als verfügbare Plätze: Statistische Abbildung von U3-Kindern, die zeitnah das 3. Lebensjahr vollenden. Sie belegen nur kurzfristig einen U3-Platz in einer Regelgruppe/altersübergreifenden Gruppe. Gesamtanzahl an U3 - und Ü3 Plätzen in der Kita beachten! Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten verteilen sich folgendermaßen: Platzangebot U3 nach Betreuungszeiten Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeiten 4,8% 23,8% 32,46% 27,23% 71,4% 40,31% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag 32

33 6.3.3 Belegungssituation in der Kindertagespflege Die Belegungssituation in der Kindertagespflege sieht zum Stichtag wie folgt aus: Stand Anzahl Betreuungen Parallel in KiTa Unter 3 Jahren 3 5 Jahre Bad Pyrmont Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Die Tabelle zeigt die Anzahl an Kindern in den Geburtsjahrgängen 2010 bis Ab 2017 wurde mit dem Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gerechnet, hierbei handelt es sich um eine jährlich zu überprüfende Hochrechnung. Die folgende Aufstellung berücksichtigt, dass alle Kinder, die bis zum des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind und die Kindertageseinrichtung verlassen. Zu beachten ist, dass es im Laufe eines Kindergartenjahres zu weiteren Belegungen kommen kann, z.b. wenn ein Kind innerhalb des Kindergartenjahres seinen ersten, zweiten oder dritten Geburtstag feiert 23 oder zuzieht. Um diesem Umstand einerseits Rechnung zu tragen, andererseits aber zu vermeiden, dass zum Kindergartenjahresbeginn zu viele Leerplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wurde die mögliche Kinderzahl zum Stichtag berechnet Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Tabellarisch dargestellt sind die errechneten, benötigten Plätze 25 für die kommenden Kindergartenjahre sowie die Platzanzahl, die zum Stichtag in Kindertagesstätten und Tagespflege vorgehalten wurde Unterjährige Aufnahmen werden praktiziert. 24 Im Juni und Juli können ebenfalls noch Kinder unterjährig aufgenommen werden, die maximal zu erwartende Anzahl wird unter der Bedarfsprognose dargestellt. 25 Erläuterung zur Aufstellung: Zahlen, die mit Minus versehen sind, bedeuten ein (stichtagsbezogenes) Überangebot an Plätzen, die Zahlen ohne Minus sind die tatsächlichen Fehlplätze. 26 Hierbei sind die Hinweise zur Berechnung der Gruppen (vgl. Kapitel 3) zu beachten; eine Verschiebung des U3/Ü3-Angebotes ist unterjährig möglich. 33

34 Statistisch betrachtet können für das Kindergartenjahr 2017/18 im Juni/Juli noch maximal 22 Ü3- Kinder zusätzlich zum oben dargestellten Bedarf hinzukommen 27. Festgestellt werden können die rechnerisch benötigten Plätze sowie das stichtagsbezogene, vorhandene Betreuungsangebot. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern / Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens. Für Bad Pyrmont wurde eine Quote von 35,0% für den U3-Bereich und 95,0% für den Ü3-Bereich abgestimmt. Die Quoten sind als Orientierungsgrößen zu verstehen, die dem örtlichen Bedarf bzw. den örtlichen Entwicklungen entsprechen. Zur langfristigen Erfüllung der Quoten werden im Folgenden Maßnahmen zur Bedarfsdeckung aufgezeigt Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Folgende Maßnahmen können zur Bedarfsdeckung umgesetzt werden oder sind bereits in Planung: Maßnahme Zielgruppe Plätze Bemerkungen Neuschaffung einer altersübergreifenden Gruppe (Pestalozzi-KiTa) Neuschaffung einer Regelund einer Krippengruppe (Pestalozzi-KiTa) U3 Ü3 U3 Ü3 +5 U3 +15 Ü3 +15 U3 +25 Ü3 - Maßnahme umgesetzt zum Maßnahme geplant zum Das derzeitige Angebot deckt nicht den errechneten Bedarf. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen können die errechneten Bedarfe voraussichtlich gedeckt werden. 27 In der Regel erfolgen in den Monaten Juni/Juli geringere Aufnahmen oder Wechsel von Kindern, da der Beginn des nächsten Kindergartenjahres abgewartet wird. 34

35 6.4 Flecken Coppenbrügge Der Flecken Coppenbrügge verfügt über 5 Kindertageseinrichtungen, die sich wie folgt verteilen: Kindertagesstätten im Flecken Coppenbrügge Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Tabellarisch dargestellt werden folgend die einzelnen Kindertagesstätten jeweils mit ihrem Gruppenangebot und der möglichen Belegung sowie der tatsächlichen Belegungssituation zum Stichtag Als unbelegt werden die freien Plätze zum Stichtag angegeben, diese Belegungssituation ändert sich im Laufe des Jahres. 35

36 Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten verteilen sich folgendermaßen: Platzangebot U3 nach Betreuungszeiten 11,1% 88,9% Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeiten 9,6% 59,0% 31,4% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag Belegungssituation in der Kindertagespflege Die Belegungssituation in der Kindertagespflege sieht zum Stichtag wie folgt aus: Stand Anzahl Betreuungen Parallel in KiTa Unter 3 Jahren 3 5 Jahre Coppenbrügge

37 6.4.4 Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Die Tabelle zeigt die Anzahl an Kindern in den Geburtsjahrgängen 2010 bis Ab 2017 wurde mit dem Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gerechnet, hierbei handelt es sich um eine jährlich zu überprüfende Hochrechnung. Die folgende Aufstellung berücksichtigt, dass alle Kinder, die bis zum des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind und die Kindertageseinrichtung verlassen. Zu beachten ist, dass es im Laufe eines Kindergartenjahres zu weiteren Belegungen kommen kann, z.b. wenn ein Kind innerhalb des Kindergartenjahres seinen ersten, zweiten oder dritten Geburtstag feiert 28 oder zuzieht. Um diesem Umstand einerseits Rechnung zu tragen, andererseits aber zu vermeiden, dass zum Kindergartenjahresbeginn zu viele Leerplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wurde die mögliche Kinderzahl zum Stichtag berechnet Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Tabellarisch dargestellt sind die errechneten, benötigten Plätze 30 für die kommenden Kindergartenjahre sowie die Platzanzahl, die zum Stichtag in Kindertagesstätten und Tagespflege vorgehalten wurde 31. Statistisch betrachtet können für das Kindergartenjahr 2017/18 im Juni/Juli noch maximal 6 Ü3- Kinder zusätzlich zum oben dargestellten Bedarf hinzukommen 32. Festgestellt werden können die rechnerisch benötigten Plätze sowie das stichtagsbezogene, vorhandene Betreuungsangebot. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern / Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens. 28 Unterjährige Aufnahmen werden praktiziert. 29 Im Juni und Juli können ebenfalls noch Kinder unterjährig aufgenommen werden, die maximal zu erwartende Anzahl wird unter der Bedarfsprognose dargestellt. 30 Erläuterung zur Aufstellung: Zahlen, die mit Minus versehen sind, bedeuten ein (stichtagsbezogenes) Überangebot an Plätzen, die Zahlen ohne Minus sind die tatsächlichen Fehlplätze. 31 Hierbei sind die Hinweise zur Berechnung der Gruppen (vgl. Kapitel 3) zu beachten; eine Verschiebung des U3-/Ü3-Angebotes ist unterjährig möglich. 32 In der Regel erfolgen in den Monaten Juni/Juli geringere Aufnahmen oder Wechsel von Kindern, da der Beginn des nächsten Kindergartenjahres abgewartet wird. 37

38 Für Coppenbrügge wurde eine Quote von 40,0% für den U3-Bereich und 95,0% für den Ü3-Bereich abgestimmt. Die Quoten sind als Orientierungsgrößen zu verstehen, die dem örtlichen Bedarf bzw. den örtlichen Entwicklungen entsprechen. Zur langfristigen Erfüllung der Quoten werden im Folgenden Maßnahmen zur Bedarfsdeckung aufgezeigt Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Folgende Maßnahmen können zur Bedarfsdeckung umgesetzt werden oder sind bereits in Planung: Maßnahme Zielgruppe Plätze Bemerkungen Neuschaffung und Umstrukturierung von Plätzen durch verschiedene Baumaßnahmen (u.a. Anbau in der KiTa Bisperode) Ausbau Kindertagespflege U3 Ü3 U3 Ü3 * - Veränderung der aktuell bestehenden Gruppenstruktur (Einrichtung von Krippengruppen und Regelgruppen) - Maßnahme geplant 2018/19 - hauptsächlich zur Abdeckung von Randzeitenbetreuungsbedarfen *Durch die Maßnahme (Umstrukturierung der derzeit eingerichteten altersübergreifenden Gruppen) wird eine verlässliche Anzahl an Krippenplätzen / Regelplätzen geschaffen Im Rahmen der Baumaßnahmen fallen ab Sommer 2017 übergangsweise zehn Ü3-Plätze weg. Insgesamt sind dann bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen nur noch 178 statt der in der vorigen Tabelle 188 dargestellten Plätze verfügbar, diese Situation ändert sich mit Fertigstellung der Baumaßnahmen wieder. Es wird eine verlässliche, bedarfsorientierte Anzahl an U3- und Ü3- Plätzen geschaffen. 33 Das Platzangebot ist in Coppenbrügge insgesamt knapp. Es sind keine Reserven vorhanden, die Inanspruchnahme von U3-Betreuung ist steigend. 33 In den aktuell geführten altersübergreifenden Gruppen variiert die Platzanzahl je nach Belegung (vgl. Kapitel 3.3.1). 38

39 6.5 Gemeinde Emmerthal Die Gemeinde Emmerthal verfügt über 6 Kindertageseinrichtungen, die sich wie folgt verteilen: Kindertagesstätten in der Gemeinde Emmerthal Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Tabellarisch dargestellt werden folgend die einzelnen Kindertagesstätten jeweils mit ihrem Gruppenangebot und der möglichen Belegung sowie der tatsächlichen Belegungssituation zum Stichtag Als unbelegt werden die freien Plätze zum Stichtag angegeben, diese Belegungssituation ändert sich im Laufe des Jahres. 39

40 Mehr belegte als verfügbare Plätze: Statistische Abbildung von U3-Kindern, die zeitnah das 3. Lebensjahr vollenden. Sie belegen nur kurzfristig einen U3-Platz in einer Regelgruppe/altersübergreifenden Gruppe. Gesamtanzahl an U3 - und Ü3 - Plätzen in der Kita beachten! Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten verteilen sich folgendermaßen: Platzangebot U3 nach Betreuungszeiten Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeiten 26,2% 30,3% 35,2% 61,5% 12,3% 34,5% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag Belegungssituation in der Kindertagespflege Die Belegungssituation in der Kindertagespflege sieht zum Stichtag wie folgt aus: Stand Anzahl Betreuungen Parallel in KiTa Unter 3 Jahren 3 5 Jahre Emmerthal

41 6.5.4 Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Die Tabelle zeigt die Anzahl an Kindern in den Geburtsjahrgängen 2010 bis Ab 2017 wurde mit dem Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gerechnet, hierbei handelt es sich um eine jährlich zu überprüfende Hochrechnung. Die folgende Aufstellung berücksichtigt, dass alle Kinder, die bis zum des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind und die Kindertageseinrichtung verlassen. Zu beachten ist, dass es im Laufe eines Kindergartenjahres zu weiteren Belegungen kommen kann, z.b. wenn ein Kind innerhalb des Kindergartenjahres seinen ersten, zweiten oder dritten Geburtstag feiert 34 oder zuzieht. Um diesem Umstand einerseits Rechnung zu tragen, andererseits aber zu vermeiden, dass zum Kindergartenjahresbeginn zu viele Leerplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wurde die mögliche Kinderzahl zum Stichtag berechnet Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Tabellarisch dargestellt sind die errechneten, benötigten Plätze 36 für die kommenden Kindergartenjahre sowie die Platzanzahl, die zum Stichtag in Kindertagesstätten und Tagespflege vorgehalten wurde 37. Statistisch betrachtet können für das Kindergartenjahr 2017/18 im Juni/Juli noch maximal 11 Ü3- Kinder zusätzlich zum oben dargestellten Bedarf hinzukommen 38. Festgestellt werden können die rechnerisch benötigten Plätze sowie das stichtagsbezogene, vorhandene Betreuungsangebot. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern / Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens. 34 Unterjährige Aufnahmen werden praktiziert. 35 Im Juni und Juli können ebenfalls noch Kinder unterjährig aufgenommen werden, die maximal zu erwartende Anzahl wird unter der Bedarfsprognose dargestellt. 36 Erläuterung zur Aufstellung: Zahlen, die mit Minus versehen sind, bedeuten ein (stichtagsbezogenes) Überangebot an Plätzen, die Zahlen ohne Minus sind die tatsächlichen Fehlplätze. 37 Hierbei sind die Hinweise zur Berechnung der Gruppen (vgl. Kapitel 3) zu beachten; eine Verschiebung des U3-/Ü3-Angebotes ist unterjährig möglich. 38 In der Regel erfolgen in den Monaten Juni/Juli geringere Aufnahmen oder Wechsel von Kindern, da der Beginn des nächsten Kindergartenjahres abgewartet wird. 41

42 Für Emmerthal wurde eine Quote von 40,0% für den U3-Bereich und 95,0% für den Ü3-Bereich abgestimmt. Die Quoten sind als Orientierungsgrößen zu verstehen, die dem örtlichen Bedarf bzw. den örtlichen Entwicklungen entsprechen. Zur langfristigen Erfüllung der Quoten werden im Folgenden Maßnahmen zur Bedarfsdeckung aufgezeigt Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Folgende Maßnahmen können zur Bedarfsdeckung umgesetzt werden oder sind bereits in Planung: Maßnahme Zielgruppe Bemerkungen Erhalt der Kinderbetreuung Emmern e.v. Ü3 - Die Plätze im Kerngebiet werden weiterhin benötigt, um den Bedarf decken zu können Das Platzangebot in Emmerthal bietet keine Platzreserven für Kinder, die unterjährig aufzunehmen wären. Für Emmerthal muss daher das tatsächliche Anmeldeverhalten der Eltern genau beobachtet werden, um ggf. unterjährig auf zusätzliche Bedarfe reagieren zu können. 42

43 6.6 Stadt Hameln Im Gebiet der Stadt Hameln befinden sich 33 Kindertageseinrichtungen, die sich wie folgt verteilen: Kindertagesstätten in der Stadt Hameln Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Tabellarisch dargestellt werden unten die einzelnen Kindertagesstätten jeweils mit ihrem Gruppenangebot und der möglichen Belegung sowie der tatsächlichen Belegungssituation zum Stichtag Als unbelegt werden die freien Plätze zum Stichtag angegeben, diese Belegungssituation ändert sich im Laufe des Jahres. 43

44 44

45 Mehr belegte als verfügbare Plätze: Statistische Abbildung von U3-Kindern, die zeitnah das 3. Lebensjahr vollenden. Sie belegen nur kurzfristig einen U3-Platz in einer Regelgruppe/altersübergreifenden Gruppe. Gesamtanzahl an U3 - und Ü3 - Plätzen in der Kita beachten! Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten verteilen sich folgendermaßen: Platzangebot U3 nach Betreuungszeiten Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeiten 66,4% 16,8% 16,8% 44,0% 12,4% 43,5% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag 45

46 6.6.3 Belegungssituation in der Kindertagespflege Die Belegungssituation in der Kindertagespflege sieht zum Stichtag wie folgt aus: Stand Anzahl Betreuungen Parallel in KiTa Unter 3 Jahren 3 5 Jahre Hameln Zum Stichtag waren in der Kindertagespflege 10 Plätze unbelegt Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Die Tabelle zeigt die Anzahl an Kindern in den Geburtsjahrgängen 2010 bis Ab 2017 wurde mit dem Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gerechnet, hierbei handelt es sich um eine jährlich zu überprüfende Hochrechnung. Die folgende Aufstellung berücksichtigt, dass alle Kinder, die bis zum des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind und die Kindertageseinrichtung verlassen. Zu beachten ist, dass es im Laufe eines Kindergartenjahres zu weiteren Belegungen kommen kann, z.b. wenn ein Kind innerhalb des Kindergartenjahres seinen ersten, zweiten oder dritten Geburtstag feiert 39 oder zuzieht. Um diesem Umstand einerseits Rechnung zu tragen, andererseits aber zu vermeiden, dass zum Kindergartenjahresbeginn zu viele Leerplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wurde die mögliche Kinderzahl zum Stichtag berechnet Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Tabellarisch dargestellt sind die errechneten, benötigten Plätze 41 für die kommenden Kindergartenjahre sowie die Platzanzahl, die zum Stichtag in Kindertagesstätten und Tagespflege vorgehalten wurde Unterjährige Aufnahmen werden in der Regel nicht praktiziert. 40 Im Juni und Juli können ebenfalls noch Kinder unterjährig aufgenommen werden, die maximal zu erwartende Anzahl wird unter der Bedarfsprognose dargestellt. 41 Erläuterung zur Aufstellung: Zahlen, die mit Minus versehen sind, bedeuten ein (stichtagsbezogenes) Überangebot an Plätzen, die Zahlen ohne Minus sind die tatsächlichen Fehlplätze. 42 Hierbei sind die Hinweise zur Berechnung der Gruppen (vgl. Kapitel 3) zu beachten; eine Verschiebung des U3-/Ü3-Angebotes ist unterjährig möglich. 46

47 Statistisch betrachtet können für das Kindergartenjahr 2017/18 im Juni/Juli noch maximal 72 Ü3- Kinder zusätzlich zum oben dargestellten Bedarf hinzukommen 43. Insgesamt besuchen zum Stichtag Kinder aus Hameln den Sprachheilkindergarten / den heilpädagogischen Kindergarten, diese müssen bei der Bedarfsfeststellung berücksichtigt werden. Festgestellt werden können die rechnerisch benötigten Plätze sowie das stichtagsbezogene, vorhandene Betreuungsangebot. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern / Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens. Für Hameln wurde eine Quote von 35,0% für den U3-Bereich und 95,0% für den Ü3-Bereich abgestimmt. Die Quoten sind als Orientierungsgrößen zu verstehen, die dem örtlichen Bedarf bzw. den örtlichen Entwicklungen entsprechen. Zur langfristigen Erfüllung der Quoten werden im Folgenden Maßnahmen zur Bedarfsdeckung aufgezeigt. Die Belegungspraxis in der Stadt Hameln unterscheidet sich von allen anderen Kommunen, da Kinder in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres 44 aufgenommen werden. Durch diese Praxis wird der gesetzliche Platzanspruch ab Vollendung des ersten Lebensjahres jedoch nicht für alle Kinder erfüllt. Kinder, die in der U3-Betreuung sind und das 3. Lebensjahr vollenden, verbleiben bis zum Beginn des Kindergartenjahres in der U3-Betreuung, soweit keine Plätze zur Verfügung stehen. Im laufenden Kindergartenjahr werden U3-Kinder aufgenommen, soweit Plätze frei sind Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Folgende Maßnahmen können zur Bedarfsdeckung umgesetzt werden oder sind bereits in Planung: Maßnahme Zielgruppe Plätze Bemerkungen Einrichtung einer Regelgruppe (Kleingruppe) im Mütterzentrum Einrichtung einer Regelgruppe (Gebäude der ehem. Ev. KiTa Klütstraße) Umwandlung einer Hortgruppe in eine Regelgruppe (DRK-KiTa Königstraße) Schaffung von Plätzen für U3 in der Großtagespflege (Ev. Kita Süntelzwerge) Ü Maßnahme zum geplant Ü Maßnahme zum geplant Ü Maßnahme zum geplant U Maßnahme zum geplant 43 In der Regel erfolgen in den Monaten Juni/Juli geringere Aufnahmen oder Wechsel von Kindern, da der Beginn des nächsten Kindergartenjahres abgewartet wird. 44 Zum 01. August 47

48 Weiterer Ausbau Kindertagespflege (Großtagespflege) Belegung von Plätzen in Einrichtungen Dritter Umwandlung von 10 Halbtagsin Ganztagsplätze (AWO KiTa Barchusen) U Maßnahme geplant U3 Ü3 +max.19 (gesamt) - Maßnahme geplant - bedarfsorientierte Anpassung der Betreuungszeiten (keine Erweiterung der Platzkapazitäten) Das Platzangebot in Hameln ist derzeit nicht ausreichend. Mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen werden benötigte Plätze geschaffen, um ein auskömmliches Platzangebot zur Verfügung zu stellen. Das tatsächliche Anmeldeverhalten der Eltern muss genau beobachtet werden, um ggf. unterjährig auf zusätzliche Bedarfe reagieren zu können. Eine Möglichkeit zur Schaffung neuer Ü3- Plätze kann die Einrichtung von Waldgruppen sein. 48

49 6.7 Stadt Hessisch Oldendorf Hessisch Oldendorf verfügt über 14 Kindertageseinrichtungen, die sich wie folgt verteilen: Kindertagesstätten in der Stadt Hessisch Oldendorf Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Tabellarisch dargestellt werden folgend die einzelnen Kindertagesstätten jeweils mit ihrem Gruppenangebot und der möglichen Belegung, sowie der tatsächlichen Belegungssituation zum Stichtag Als unbelegt werden die freien Plätze zum Stichtag angegeben, diese Belegungssituation ändert sich im Laufe des Jahres. 49

50 Für Hessisch Oldendorf muss beachtet werden, dass freie Kapazitäten überwiegend in Ortsteilen zur Verfügung stehen. Das Kerngebiet, in dem eine hohe Nachfrage besteht, ist ausgelastet. Zur besseren Übersicht wird im Folgenden die sozialräumliche Planung der Stadt dargestellt, die eine Zuteilung der Kindertagesstätten zu örtlichen Entwicklungsbereichen vorsieht: 50

51 Entwicklungsraum Kindertagesstätte Freie Platzkapazitäten zum Stichtag Entwicklungsraum Kindergarten Storchennest U3: 3 Hessisch Oldendorf Entwicklungsraum Nordweser Entwicklungsraum Fischbeck Entwicklungsraum Südweser Kindergarten Zwergenland Krippe Hessisch Oldendorf Kindertagesstätte Großenwieden U3: 3 Kindertagesstätte Segelhorst Kindergarten Zersen Ü3: 26 (davon 25 Plätze als Nachmittagsgruppe) Ü3: 11 Integrative Kindertagesstätte Fischbeck U3: - Kath. Marienkindergarten Fischbeck Kindergarten Haddessen Ü3: 22 Kindertagesstätte Hemeringen U3: 7 Kindergarten Heßlingen Familiengruppe Rumbeck Kindergarten Fuhlen Kindergarten Lachem-Haverbeck Ü3: 22 Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten verteilen sich folgendermaßen: 12,7% Platzangebot U3 nach Betreuungszeiten Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeiten 12,9% 4,7% 87,3% 82,4% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag Belegungssituation in der Kindertagespflege Die Belegungssituation in der Kindertagespflege sieht zum Stichtag wie folgt aus: Stand Anzahl Betreuungen Parallel in KiTa Unter 3 Jahren 3 5 Jahre Hessisch Oldendorf

52 6.7.4 Prognose: Entwicklung der Kinderzahlen Die Tabelle zeigt die Anzahl an Kindern in den Geburtsjahrgängen 2010 bis Ab 2017 wurde mit dem Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gerechnet, hierbei handelt es sich um eine jährlich zu überprüfende Hochrechnung. Die folgende Aufstellung berücksichtigt, dass alle Kinder, die bis zum des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind und die Kindertageseinrichtung verlassen. Zu beachten ist, dass es im Laufe eines Kindergartenjahres zu weiteren Belegungen kommen kann, z.b. wenn ein Kind innerhalb des Kindergartenjahres seinen ersten, zweiten oder dritten Geburtstag feiert 45 oder zuzieht. Um diesem Umstand einerseits Rechnung zu tragen, andererseits aber zu vermeiden, dass zum Kindergartenjahresbeginn zu viele Leerplätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wurde die mögliche Kinderzahl zum Stichtag berechnet Bedarfsfeststellung und Bedarfsprognose Tabellarisch dargestellt sind die errechneten, benötigten Plätze 47 für die kommenden Kindergartenjahre sowie die Platzanzahl, die zum Stichtag in Kindertagesstätten und Tagespflege vorgehalten wurde 48. Statistisch betrachtet können für das Kindergartenjahr 2017/18 im Juni/Juli noch maximal 22 Ü3- Kinder zusätzlich zum oben dargestellten Bedarf hinzukommen 49. Festgestellt werden können die rechnerisch benötigten Plätze sowie das stichtagsbezogene, vorhandene Betreuungsangebot. Das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten von Eltern / 45 Unterjährige Aufnahmen werden praktiziert. 46 Im Juni und Juli können ebenfalls noch Kinder unterjährig aufgenommen werden, die maximal zu erwartende Anzahl wird unter der Bedarfsprognose dargestellt. 47 Erläuterung zur Aufstellung: Zahlen, die mit Minus versehen sind, bedeuten ein (stichtagsbezogenes) Überangebot an Plätzen, die Zahlen ohne Minus sind die tatsächlichen Fehlplätze. 48 Hierbei sind die Hinweise zur Berechnung der Gruppen (vgl. Kapitel 3) zu beachten; eine Verschiebung des U3-/Ü3-Angebotes ist unterjährig möglich. 49 In der Regel erfolgen in den Monaten Juni/Juli geringere Aufnahmen oder Wechsel von Kindern, da der Beginn des nächsten Kindergartenjahres abgewartet wird. 52

53 Erziehungsberechtigten kann abweichen. Die Bedarfsplanung dient damit der Aufstellung von Leitlinien und zur Absteckung eines Orientierungsrahmens. Insgesamt besuchen zum Stichtag Kinder aus Hessisch Oldendorf den Sprachheilkindergarten / den heilpädagogischen Kindergarten, diese müssen bei der Bedarfsfeststellung berücksichtigt werden. Für Hessisch Oldendorf wurde eine Quote von 35,0% für den U3-Bereich und 95,0% für den Ü3- Bereich abgestimmt. Die Quoten sind als Orientierungsgrößen zu verstehen, die dem örtlichen Bedarf bzw. den örtlichen Entwicklungen entsprechen. Zur langfristigen Erfüllung der Quoten werden im Folgenden Maßnahmen zur Bedarfsdeckung aufgezeigt Maßnahmen zur Bedarfsdeckung Folgende Maßnahmen können zur Bedarfsdeckung umgesetzt werden oder sind bereits in Planung: Maßnahme Zielgruppe Plätze Bemerkungen Ausbau der Kindertagespflege Neuschaffung von Krippenplätzen durch Neubau U3 +ca Maßnahme geplant. Plätze stehen je nach vollendeter Qualifizierung der neuen Tagespflegepersonen im Laufe des Jahres 2017 zur Verfügung U Maßnahme läuft. Fertigstellung 2018 (Inbetriebnahme) Das derzeitige Angebot im U3-Bereich deckt nicht den errechneten Bedarf. Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen können die errechneten Bedarfe voraussichtlich gedeckt werden. 53

54 6.8 Flecken Salzhemmendorf Der Flecken Salzhemmendorf verfügt über 5 Kindertageseinrichtungen, die sich wie folgt verteilen: Kindertagesstätten im Flecken Salzhemmendorf Belegungssituation in den Kindertageseinrichtungen Tabellarisch dargestellt werden folgend die einzelnen Kindertagesstätten jeweils mit ihrem Gruppenangebot und der möglichen Belegung sowie der tatsächlichen Belegungssituation zum Stichtag Als unbelegt werden die freien Plätze zum Stichtag angegeben, diese Belegungssituation ändert sich im Laufe des Jahres. 54

55 Mehr belegte als verfügbare Plätze: Statistische Abbildung von U3-Kindern, die zeitnah das 3. Lebensjahr vollenden. Sie belegen nur kurzfristig einen U3-Platz in einer Regelgruppe/altersübergreifenden Gruppe. Gesamtanzahl an U3 - und Ü3 - Plätzen in der Kita beachten! Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten verteilen sich folgendermaßen: Platzangebot U3 nach Betreuungszeit Platzangebot Ü3 nach Betreuungszeit 9,1% 90,9% 43,6% 7,9% 48,5% 1/2 3/4 1/1 1/2 3/4 1/1 - Halbtagsbetreuung: bis 4,5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. ohne Mittagsverpflegung) - Dreiviertelbetreuung: ab 5 Std. Betreuungszeit pro Tag (i.d.r. mit Mittagsverpflegung) - Ganztagsbetreuung: ab 8 Std. Betreuungszeit pro Tag Belegungssituation in der Kindertagespflege Die Belegungssituation in der Kindertagespflege sieht zum Stichtag wie folgt aus: Stand Anzahl Betreuungen Parallel in KiTa Unter 3 Jahren 3 5 Jahre Salzhemmendorf Zum Stichtag sind in der Kindertagespflege noch 3 Plätze U3 unbelegt. 55

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