Abrechnungsübersicht Rechnung + Gebührenbescheid
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- Wilfried Hofmeister
- vor 8 Jahren
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1 Bismarckstraße Kaiserslautern Seite 1 von 13 K7082 AE165 A. Vertrags-, Gebührenkonto Bitte bei Zahlungen und Rückfragen stets angeben _ Herrn Max Mustermann Musterstrasse Musterstadt Datum Kundennummer Ansprechpartner Telefon Telefax Homepage Geschäftszeiten Kundenservice 0631/ / kundenservice@swk-kl.de Montag - Freitag 8-17 Uhr Verbrauchsstelle: Max Mustermann Musterstrasse Musterstadt Rechnung/Bescheid: Abrechnungsübersicht Rechnung + Gebührenbescheid Sehr geehrter Herr Musterman, für den Abrechnungszeitraum vom stellen wir Ihnen folgenden Verbrauch in Rechnung bzw. werden folgende Gebühren erhoben: Sparte Betrag Übersicht Stromrechnung incl. 170,62 EUR USt ,62 EUR Übersicht Gasrechnung incl. 451,64 EUR USt ,70 EUR Übersicht Wasserrechnung incl. 25,93 EUR USt. 396,29 EUR Übersicht Gebühren Abwasser/Oberflächenwasser 240,60 EUR Zwischensumme 4.534,21 EUR gezahlte Abschläge Strom incl. 165,11 EUR USt ,00 EUR gezahlte Abschläge Gas incl. 544,50 EUR USt ,00 EUR gezahlte Abschläge Wasser incl. 30,91 EUR USt. -473,00 EUR gezahlte Abschläge Abwasser/Oberflächenwasser -363,00 EUR Summe gezahlte Abschläge ,00 EUR Zwischensumme -745,79 EUR Forderung 1. Abschlag 434,00 EUR Gesamtbetrag (Guthaben) -311,79 EUR Ihr Guthaben in Höhe von 311,79 EUR werden wir Ihnen in den nächsten Tagen auf folgendes Bankkonto überweisen: IBAN: DE BIC: MALADE51KUS Konto-Nr.: BLZ: Bankname: Stadtsparkasse Kaiserslautern Mandatsreferenz: Die detaillierten Berechnungen einschließlich Veranlagung, Abgaben und Steuern finden Sie auf den folgenden Seiten. LP JUNERS1228 AE165
2 Abrechnungsübersicht Seite 2 von 13 Zukünftige Abschläge Aus den voraussichtlichen Verbrauchswerten und den aktuellen Preisen ergibt sich der künftig zu entrichtende Abschlag in Höhe von 434,00 Euro. Dieser neue Abschlag wird jeweils an folgenden Terminen abgebucht: , , , , , , , , , , Sparte Abschlag darin enthaltene Umsatzsteuer Netto Strom 97,00 EUR 15,49 EUR ( 19,0 %) 81,51 EUR Gas 279,00 EUR 44,55 EUR ( 19,0 %) 234,45 EUR Wasser 36,00 EUR 2,36 EUR ( 7,0 %) 33,64 EUR Abwasser/Oberflächenwasser 22,00 EUR 0,00 EUR ( 0,0 %) 22,00 EUR Gesamtbetrag 434,00 EUR Lieber Kunde, bei der Ermittlung Ihres neuen Abschlags legen wir im Regelfall die Energieverbräuche des abgerechneten Jahres zugrunde. Diese schwanken jedoch je nach Witterung und individuellem Verbrauchsverhalten von Jahr zu Jahr. Im Abrechnungsjahr 2014 wurde, verursacht durch den ungewöhnlich milden Winter, allgemein weniger Energie verbraucht. Dies würde im Regelfall zu einer deutlichen Absenkung des Abschlags und - bei normalem Witterungsverlauf - zu einer möglicherweise höheren Nachzahlung für das Jahr 2015 führen. Wir gehen davon aus, dass dies auch von Ihnen nicht gewünscht wird. Daher haben wir, um Sie vor einer Nachzahlung in der kommenden Jahresabrechnung zu bewahren, den neuen Abschlag für das Jahr 2015 auf der Grundlage eines durchschnittlichen Temperaturverlaufs ermittelt. Sie haben noch Fragen oder möchten dennoch Ihren Abschlag ändern? Dann besuchen Sie uns doch in unserem Kundenportal unter Neben unserer Musterrechnung, die Ihnen dabei hilft Ihre Rechnung besser zu verstehen, finden Sie hier auch die Möglichkeit Ihren Abschlag anzupassen. Sie erreichen uns auch unter den auf der ersten Seite genannten Kontaktdaten. LP JUNERS1228 AE165
3 STROM Seite 3 von 13 STROM-Verbrauch, Vertrag , Strom SWK garant Solo/Familia Haushalt Zählernummer Zeitraum Zählerstand (kwh) AA Differenz * Faktor Verbrauch von - bis alt - neu (kwh) (kwh) HT (330 T) , ,6 A 3.215,700 * 1, , HT (35 T) , ,9 H 419,300 * 1,00 419,30 Summe 3.635,00 AA=Ableseart A = Ablesung durch SWK K = Ablesung durch Kunde S = Schätzung H = Hochrechnung Zu Ihrer Information Vertragslaufzeit von - bis: Kündigungsfrist: 1 Monat(e) Nächstmöglicher Kündigungstermin: Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um 6 Monate. Ihr Stromverbrauch im Vergleich Jahr 2013: HT 3.528,90 kwh Jahr 2014: HT 3.635,00 kwh STROM-Kosten, Vertrag Zählpunkt: DE Strom Lieferung SWK Bezeichnung Zeitraum Verbrauch * Preis Nettobetrag Bruttobetrag von - bis Einheit EUR/Einheit EUR EUR Arbeitspreis HT ,00 kwh * 0, / 1 804,90 Grundpreis (365 T) 365 T * 93, / ,10 Zwischensumme 898,00 898,00 Umsatzsteuer 19,00 % 170,62 Rechnungsbetrag Strom 1.068,62 Im Arbeitspreis ist die EEG-Umlage in Höhe von 6,240 Cent/kWh enthalten. Codenummer des Netzbetreibers: Im oben ausgewiesenen Rechnungsbetrag sind nachfolgende Einzelpositionen für das Netznutzungsentgelt vom Netzbetreiber enthalten. Konzessionsabgabe ,00 kwh * 0, ,80 Netznutzungsentgelt ,00 kwh * 0, ,48 KWK-Aufschlag 9 KWKModG ,00 kwh * 0, ,47 Grundpreis Netz ,00 ST * 18, ,00 Offshore-Haftungsumlage ,00 kwh * 0, ,09 Umlage 19 NEV ,00 kwh * 0, ,34 Umlage 18 AbLaV ,00 kwh * 0, ,33 Messstellenbetrieb ,00 ST * 8, ,35 Messstellendienstleistung ,00 ST * 5, ,20 Abrechnungspreis ,00 ST * 12, ,20 Summe (ohne Umsatzsteuer) 291,26
4 Vergleich Ihres Stromverbrauchs für Vertrag Seite 4 von , ,00 Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen? Stromkennzeichnung gemäß 42 EnWG
5 GAS Seite 5 von 13 GAS-Verbrauch, Vertrag , Gas Sondervertrag garant _ Zählernummer Zeitraum Zählerstand (m 3 ) AA Differenz * z-zahl * Abrechnungs- Verbrauch von - bis alt - neu (m 3 ) brennwert(kwh/m 3 ) (kwh) (330 T) A * 0,9430 * 11, (35 T) H 824 * 0,9430 * 11, Summe AA=Ableseart A = Ablesung durch SWK K = Ablesung durch Kunde S = Schätzung H = Hochrechnung Zu Ihrer Information Vertragslaufzeit von - bis: Kündigungsfrist: 1 Monat(e) Nächstmöglicher Kündigungstermin: Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um 6 Monate. Ihr Gasverbrauch im Vergleich Jahr 2013: ,00 kwh Jahr 2014: ,00 kwh GAS-Kosten, Vertrag Zählpunkt: DE AAAAA Gas Lieferung SWK Bezeichnung Zeitraum Verbrauch * Preis Nettobetrag Bruttobetrag von - bis Einheit EUR/Einheit EUR EUR Verbrauchspreis kwh * 0, / ,21 Erdgassteuer kwh * 0, / 1 244,85 Gas Grundpreis (365 T) 365 T * 120, / ,00 Zwischensumme 2.377, ,06 Umsatzsteuer 19,00 % 451,64 Rechnungsbetrag Gas 2.828,70 Codenummer des Netzbetreibers: Im oben ausgewiesenen Rechnungsbetrag sind nachfolgende Einzelpositionen für das Netznutzungsentgelt vom Netzbetreiber enthalten. Konzessionsabgabe ,00 kwh * 0, ,36 Verbrauchspreis ,00 kwh * 0, ,53 Abrechnungspreis ,00 ST * 11, ,36 Messstellenbetrieb ,00 ST * 10, ,31 Messstellendienstleistung ,00 ST * 2, ,84 Sockelbetrag Arbeit/ Leistung ,00 ST * 19, ,78 Summe (ohne Umsatzsteuer) 650,18
6 Vergleich Ihres Erdgasverbrauchs für Vertrag Seite 6 von , ,00 Hinweis im Rahmen des Energiesteuergesetzes Für das nach diesem Vertrag zu liefernde Erdgas, das mit dem ermäßigtem Steuersatz von z.z 0,0055 EUR/kWh versteuert ist, gilt folgender Hinweis gemäß 107 EnergieStV: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt." Dem Kunde ist bekannt, dass er bei einer Zuwiderhandlung auch der zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dies kann unter anderem in Folge einer Nachforderung von Energiesteuer der Fall sein.
7 WASSER Seite 7 von 13 WASSER-Verbrauch, Vertrag , Wasser Haushalt _ Zählernummer Zeitraum Zählerstand (m 3 ) AA Differenz * Faktor Verbrauch von - bis alt - neu (m 3 ) (m 3 ) (330 T) 168, ,000 A 169,393 * 1,00 169, (35 T) 338, ,866 H 18,866 * 1,00 19,000 Summe 188,000 AA=Ableseart A = Ablesung durch SWK K = Ablesung durch Kunde S = Schätzung H = Hochrechnung Zu Ihrer Information Ihr Wasserverbrauch im Vergleich Verbrauch 2013 Verbrauch ,00 m3 188,00 m3 Der Wasserpreis beinhaltet das von der Landesregierung Rheinland-Pfalz am festgelegte Wasserentgelt gemäß dem Wasserentnahmegesetz (LWEntG). Das Wasserentnahmeentgelt wird an das Land Rheinland-Pfalz weitergeleitet und dort zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung verwendet. Der Härtebereich für das Trinkwasser in Kaiserslautern ist mit dem Wert "weich" einzustufen. WASSER-Kosten, Vertrag Bezeichnung Zeitraum Verbrauch * Preis Nettobetrag Bruttobetrag von - bis Einheit EUR/Einheit EUR EUR Arbeitspreis Wasser ,00 m3 * 1, / 1 313,96 Grundpreis Wasser (365 T) 365 T * 56, / ,40 Zwischensumme 370,36 370,36 Umsatzsteuer 7,00 % 25,93 Rechnungsbetrag Wasser 396,29
8 WASSER Seite 8 von 13 WASSER-Verbrauch, Vertrag , Wasser Gartenzähler ohne Verrechnung _ Zählernummer Zeitraum Zählerstand (m 3 ) AA Differenz * Faktor Verbrauch von - bis alt - neu (m 3 ) (m 3 ) (330 T) 502, ,000 A 113,000 * 1,00 113, (35 T) 615, ,000 H 12,000 * 1,00 12,000 Summe 125,000 AA=Ableseart A = Ablesung durch SWK K = Ablesung durch Kunde S = Schätzung H = Hochrechnung Zu Ihrer Information Ihr Wasserverbrauch im Vergleich Verbrauch 2013 Verbrauch ,00 m3 125,00 m3 Der Wasserpreis beinhaltet das von der Landesregierung Rheinland-Pfalz am festgelegte Wasserentgelt gemäß dem Wasserentnahmegesetz (LWEntG). Das Wasserentnahmeentgelt wird an das Land Rheinland-Pfalz weitergeleitet und dort zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung verwendet. Der Härtebereich für das Trinkwasser in Kaiserslautern ist mit dem Wert "weich" einzustufen.
9 Hinweise zum Energiesparen Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Service und Energiesparangebote finden Sie auf der Internetseite Weitere Informationen über Energiedienstleister, Anbieter von Energieeffizienz (BfEE) unter Verbraucherservice und Schlichtungsstelle Seite 9 von 13 Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie auch schriftlich an das Beschwerdemanagement Beschwerdemanagement der SWK Stadtwerke Bismarckstr. 14 Kaiserslautern Versorgungs-AG richten Kaiserslautern Tel.: 0631/ beschwerdemanagement@swk-kl.de Zur Beilegung von Streitigkeiten können Sie ein Schlichtungsstelle Energie e.v. Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Friedrichstraße 133 Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das Berlin Beschwerdemanagement der SWK Stadtwerke Kaiserslautern informiert wurde und es zu keiner, für Tel.: 030/ beide Seiten zufriedenstellenden Lösung kam. Fax: 030/ info@schlichtungsstelle-energie.de Internet: Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter den nebenstehenden Kontaktdaten erreichbar. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 / Bonn Tel.: 030/ oder 01805/ bundesweites Infotelefon - Mo.-Fr. von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreis maximal 43 ct/min) Fax: 030/ verbraucherservice-energie@bnetza.de Entstörungsmanagement Störung: 0631/ ; Notfallservice: 0800/ (gebührenfrei) Bei Gasgeruch: 0631/ ; Notfallservice: 0800/ (gebührenfrei) Datenschutz Alle Daten dieses Rechnungsformulars sowie die Zahlungsvorgänge werden im Rahmen der Datenschutzgesetze auf einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert.
10 Begriffserklärungen Seite 10 von 13 Abschlag Abrechnungsbrennwert Arbeitspreis Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht. Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis einer verbrauchten Einheit. (Kilowattstunde (kwh) bei Strom, Gas und Fernwärme, Kubikmeter (m 3 ) bei Wasser). Codenummer des Die Codenummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Netzbetreibers Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist. EEG-Umlage Faktor der Messeinrichtung Gassteuer Stromsteuer Grundpreis Konzessionsabgabe KWK-Umlage Messdienstleistung Messstellenbetrieb Netznutzungsentgelte Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z.b. Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren. Diese Steuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Gas-/Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis zusammen. Entgelte an die Kommune für die Benutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende, gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden auf alle Verbraucher umgelegt. Eine Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauches sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Messdienstleister in Rechnung gestellt. Der Messstellenbetrieb umfasst Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt. Entgelte des Energienetzbetreibers für Transport und Verteilung der Energie sowie für damit verbundene Dienstleistungen. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Stromkennzeich- Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die nung Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen. Thermische Gasabrechnung Verbrauch (GAS) Verbrauch (STROM) Verbrauchsstelle Vertragskonto Zählpunkt/ Zählpunktbezeichnung Zustandszahl (z-zahl) Erdgas wird in Kubikmetern (m 3 ) abhängig von Druck und Temperatur gemessen. Die in m 3 gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kwh) umgerechnet, damit es ohne Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m 3 mit der Zustandszahl (z-zahl) und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert. Der Gaszähler kann den Verbrauch nur in Kubikmetern messen. Da aber der im Erdgas tatsächlich enthaltene Energiegehalt in Kilowattstunden (kwh) abzurechnen ist, wird der Gasverbrauch nach den Grundsätzen der thermischen Gasabrechnung ermittelt. Der Stromzähler misst die Arbeit für den jeweiligen Abrechnungszeitraum in Kilowattstunden. Der Verbrauch kann tageszeitabhängig erfasst werden (z.b. Hoch/Niedertarif). Ort an dem die Energielieferung und die Dienstleistung erbracht wird. Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle und alle Zahlungsvorgänge erfasst. Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Verbrauchsstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbe- bezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Verbrauchsstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden. Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben werden. 19 StromNEV- Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten Umlage finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
11 Gebührenbescheid Gebührenbescheid der Stadt Kaiserslautern über die Festsetzung der Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung und die Abwasserabgabe ABWASSER Seite 11 von 13 ABWASSER-Verbrauch, Gebührennummer , Abwasser / Oberflw./Unterzähl. _ Zählernummer Zeitraum Zählerstand (m 3 ) AA Differenz * Faktor Verbrauch von - bis alt - neu (m 3 ) (m 3 ) (330 T) 502, ,000 A 113,000 * 1,00 113, (35 T) 615, ,000 H 12,000 * 1,00 12, (330 T) 168, ,000 A 169,393 * 1,00 169, (35 T) 338, ,866 H 18,866 * 1,00 19,000 AA=Ableseart A = Ablesung durch SWK K = Ablesung durch Kunde S = Schätzung H = Hochrechnung Zu Ihrer Information Ihr Abwasserverbrauch im Vergleich Verbrauch 2013 Verbrauch ,00 m3 63,00 m3 Gebührenbescheid Abwasser/Oberflächenwasser, Gebührennummer Abwasserentsorgung Bezeichnung Zeitraum Verbrauch * Preis Nettobetrag Bruttobetrag von - bis Einheit EUR/Einheit EUR EUR Schmutzwasser abz. GZ ,00 m3 * 1, / 1 107,10 107,10 Betrag Oberflächenwasser ,00 m2 * 0, / m 2 133,50 133,50 Betrag Abwasser 240,60 Stadtentwässerung Kaiserslautern Gläubiger ID: DE68ZZZ LP JUNERS1228 Werkdirektor: Dipl.-Ing. (FH) Rainer Grüner Bankverbindung der : Stadtsparkasse Kaiserslautern BIC MALADE51KLS IBAN DE
12 Gebührenbescheid Seite 12 von 13 Zukünftige Abschläge Aus den voraussichtlichen Verbrauchswerten und den aktuellen Gebühren ergibt sich künftig ein Abschlag für Abwasser/Oberflächenwasser von 22,00 Euro. Dieser neue Abschlag wird jeweils an folgenden Terminen abgebucht: , , , , , , , , , , Sparte Abschlag darin enthaltene Umsatzsteuer Netto Abwasser/Oberflächenwasser 22,00 0,00 EUR ( 0,0 %) 22,00 EUR Gesamtbetrag 22,00 EUR Achtung: Der Abschlagsbetrag ist bereits in der Übersicht auf Seite 2 berücksichtigt. Stadtentwässerung Kaiserslautern Gläubiger ID: DE68ZZZ LP JUNERS1228 Werkdirektor: Dipl.-Ing. (FH) Rainer Grüner Bankverbindung der : Stadtsparkasse Kaiserslautern BIC MALADE51KLS IBAN DE
13 Gebührenbescheid Seite 13 von 13 Erläuterungen 1. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem individuellen Verbrauch des abgerechneten Verbrauchszeitraumes. Ändern sich die Abnahmeverhältnisse wesentlich, steht es dem Kunden frei, die Änderungen der Stadtentwässerung, Eigenbetrieb Kaiserslautern, zur Angleichung der Abschläge mitzuteilen. 2. Bei einer Erhöhung von Gebühren sowie bei Änderung von Abgabesätzen während des Abrechnungsjahres wird der bisherige Verbrauch unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen abgegrenzt. 3. Bei dem Gebührenbescheid für die Grundstücksentwässerung handelt es sich um einen Verwaltungsakt der Stadtverwaltung Kaiserslautern. 4. Die Stadt Kaiserslautern - Stadtentwässerung Kaiserslautern - ermächtigt die die Gebührenforderung im Namen und für Rechnung der Stadt Kaiserslautern auf Grundlage und bei Bestehen einer wirksamen Einzugsermächtigung von dem Gebührenschuldner einzuziehen. Der Gebührenschuldner wird darauf hingewiesen, dass er mit Gebührenschuld befreiender Wirkung auch an die leisten kann. 5. Guthaben werden mit dem ersten Abschlag verrechnet. Besteht nach Verrechnung noch ein Guthaben, wird dieses bei Bankzahlern auf das angegebene Konto überwiesen. Barzahler teilen uns bitte mit, auf welches Konto wir das Guthaben überweisen können. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Festsetzung der Gebühren für Grundstücksentwässerung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtentwässerung Kaiserslautern, Blechhammerweg 50, Kaiserslautern oder beim Stadtrechtsausschuss, Rathaus Nord, Benzinoring 1, Kaiserslautern, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Der Widerspruch hat gem. 80 Abs. 2 VwGo keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Zahlung muss zunächst trotzdem geleistet werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter " aufgeführt sind. Hinweis Alle Daten dieses Gebührenbescheids sowie die Zahlungsvorgänge werden im Rahmen der Datenschutzgesetze auf einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage ist die Abgabensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Kaiserslautern über die Erhebung von Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und die Abwälzung der Abwasserabgabe in der jeweils gültigen Fassung. Die Gebühren- und Beitragssätze werden jeweils in der Haushaltssatzung festgesetzt. Stadtentwässerung Kaiserslautern Gläubiger ID: DE68ZZZ LP JUNERS1228 Werkdirektor: Dipl.-Ing. (FH) Rainer Grüner Bankverbindung der : Stadtsparkasse Kaiserslautern BIC MALADE51KLS IBAN DE
Postbank Essen 51 80-437 (BLZ 360 100 43) IBAN: DE53360100430005180437 BIC: PBNKDEFFXXX
1. 2. 3. 4. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 1. Für Rückfragen finden Sie hier alle Kontakdaten aufgeführt. 2. Die Information zu Nachzahlung oder Rückerstattung wird hier als Rechnungsbetrag oder
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