Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen

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1 Rolf-Günther Nolden, Ernst Bizer, Julius Plasberg, Klaus Glötzel, Johannes Kolbe Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen Band 2 9. Auflage Bestellnummer 7171

2 Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine an Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. Bildungsverlag EINS GmbH Sieglarer Straße 2, Troisdorf ISBN Copyright 2009: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Vierter Abschnitt: Anlagewirtschaft Anschaffung einer Verpackungsmaschine für ,00 EUR am 12. März. Voraussichtliche Nutzungsdauer: 10 Jahre. Die Maschine wird linear abgeschrieben. Jährlicher Abschreibungsbetrag = ,00 EUR : 10 = ,00 EUR Abschreibungsbetrag im 1. Teiljahr: ,00 10/12 = ,00 EUR Abschreibungsbeträge in den folgenden 9 Jahren insgesamt = ,00 EUR Abschreibungsbetrag im letzten Teiljahr: ,00 2/12 = 5 000,00 EUR Summe der Abschreibungsbeträge = ,00 EUR 2.5 Buchung der Abschreibung Als Aufwendungen werden Abschreibungen auf dem Aufwandskonto 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf dem entsprechenden Anlagekonto. Fortsetzung des obigen s Abschreibung des ersten Teilbetrags von ,00 EUR Buchung im Grundbuch: 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen ,00 an 0700 Techn. Anlagen u. Maschinen ,00 Der auf dem Anlagekonto ermittelte Restwert (Buchwert) ist in das Schlussbilanzkonto (SBK) zu übertragen. Fortsetzung des vorigen s Buchungen im Grundbuch: 8020 GuV ,00 an 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen , SBK ,00 an 0700 Techn. Anlagen u. Maschinen , Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter Seit 2008 betrachtet das Steuerrecht als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens, die selbstständig bewertbar und nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Die Bestimmungen zur buchungstechnischen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter (insbes. 6 Abs. 2 EStG) dienen der Steuerung des Wirtschaftswachstums und unterliegen häufigen Änderungen. Für Wirtschaftsgüter, die seit dem angeschafft wurden, gilt Folgendes: GWG können wie alle anderen abnutzbaren Anlagegüter entsprechend ihrer gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Stattdessen besteht für GWG bis 150 Euro die Möglichkeit der Erfassung als Sofortaufwand Zielkauf eines Bürostuhls im Oktober 2010 für 140,00 EUR zzgl. 19 % USt Buchung im Grundbuch 6800 Büromaterial 140, Vorsteuer 26,60 an 4400 Verbindlichk. a.l.u.l. 166,60 195

4 Vierter Abschnitt: Anlagewirtschaft für GWG bis 410 Euro die Möglichkeit der Vollabschreibung im Anschaffungsjahr Zielkauf eines Kopierers im März 2010 für 330,00 EUR zzgl. 19 % USt Buchungen im Grundbuch 0890 Geringw. Gegenstände BGA 330, Vorsteuer 62,70 an 4400 Verbindl. a.l.u.l. 392,70 Vollabschreibung am Jahresende 2010: 6540 Abschreibungen auf GWG 330,00 an 0890 Geringw. Gegenstände BGA 330,00 x steht für die Endziffer des Anschaffungsjahres; z. B. Anschaffung in 2010: = GWG 10 BGA für GWG über 150 bis Euro die Möglichkeit der Erfassung als Sammelposten mit Abschreibung über 5 Jahre. In diesem Fall werden die GWG auf den Konten 0791x Geringwertige Anlagen und Maschinen und 0891x Geringwertige Wirtschaftsgüter der Betriebs- und Geschäftsausstattung gesammelt und unabhängig von der Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibung wird auf entsprechenden Abschreibungskonten erfasst; z. B = Abschreibungen auf GWG 10 Durch Veräußerung, Entnahmen, Untergang einzelner GWG wird der Sammelposten ( Pool ) nicht beeinflusst. Zielkauf eines PC im November 2010 für 990,00 EUR zzgl. 19 % USt Buchungen im Grundbuch GWG 10 BGA 990, Vorsteuer 188,10 an 4400 Verbindl. a.l.u.l ,10 20 % Abschreibung am Jahresende 2010: Abschreibungen auf GWG ,00 an GWG 10 BGA 198,00 Im Handelsrecht finden sich zur buchungstechnischen Behandlung der GWG keine speziellen Vorschriften. Sie können deshalb wie andere bewegliche Anlagegegenstände aktiviert und abgeschrieben werden. Nach allgemeiner Auffassung können sie aber auch in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften abgeschrieben werden, wenn sie bezogen auf das gesamte abnutzbare Anlagevermögen von untergeordneter Bedeutung sind. Letzteres wird in diesem Buch aus Vereinfachungsgründen unterstellt. 196

5 1.1.4 Rückstellungen Notwendigkeit und Arten von Rückstellungen Zur periodengerechten Erfolgsabgrenzung ist es erforderlich, am Bilanzstichtag auch solche Aufwendungen zu erfassen, deren Höhe und/oder Fälligkeit noch ungewiss sind, die wirtschaftlich jedoch in das laufende Geschäftsjahr gehören. Als zukünftige Verpflichtungen sind sie unter der Position Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Siebter Abschnitt: Jahresabschluss Im Unterschied zu den Sonstigen Verbindlichkeiten sind bei Rückstellungen Höhe und/ oder Fälligkeit der zu leistenden Zahlung am Bilanzstichtag noch ungewiss. 321

6 Es besteht Passivierungspflicht. Rückstellungstatbestände Nach 249 (1) HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. Pensionsverpflichtungen, Steuernachveranlagungen, noch zu zahlende Umsatzrückvergütung, Prozesskosten, gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen, Bürgschaftsverpflichtungen), drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (z. B. Preisrückgang bei gekauften, aber noch nicht gelieferten Rohstoffen), im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (sogenannte Kulanzleistungen). Für andere Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden ( 249 (2) HGB). Rückstellungen dürfen nicht mit Rücklagen verwechselt werden! Letztere stellen Eigenkapital dar und werden in Kapitel behandelt. Nach 253 (1) und (2) HGB sind Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Das ist der Betrag, der unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen nach vernüftiger kaufmännischer Beurteilung im Zeitpunkt des tatsächlichen Anfalls der Aufwendungen fällig wird. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind abzuzinsen, und zwar mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre (Sonderregelung für Pensionsrückstellungen). Die Bildung von Rückstellungen ohne vertretbare wirtschaftliche Begründung ist nicht statthaft. Für zukünftige, nach Höhe und Fälligkeit ungewisse Verpflichtungen, die aufwandsmäßig in das laufende Geschäftsjahr gehören, sind Rückstellungen zu bilden. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Buchungen zur Bildung und Auflösung von Rückstellungen Bildung von Rückstellungen Bei der Bildung von Rückstellungen wird der anzusetzende Betrag auf das entsprechende Aufwandskonto im Soll gebucht. Der Betrag der Rückstellung kommt somit als Aufwand in die Erfolgsrechnung des alten Jahres. Die Gegenbuchung erfolgt auf dem Konto Rückstellungen im Haben. Buchung: Aufwandskonto an Rückstellungen In Anlehnung an die Bilanzgliederung ( 266 HGB) sind für Rückstellungen folgende Konten vorgesehen; 3700 Pensionsrückstellungen 3800 Steuerrückstellungen 3900 Sonstige Rückstellungen Auflösung von Rückstellungen Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund dafür entfallen ist. Da der Rückstellungsbetrag und die tatsächlich zu leistende Zahlung oftmals nicht übereinstimmen, ergeben sich bei der Auflösung drei Möglichkeiten. 322

7 2 Bewertung des Vermögens und der Schulden Im Rahmen des Jahresabschlusses müssen alle Vermögensteile und Schulden bewertet werden. Da sich die Bewertung auf den Jahreserfolg sowie auf die Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens auswirkt, darf sie nicht willkürlich erfolgen. Der Gesetzgeber hat daher Bewertungsvorschriften erlassen, die willkürliche Über- und Unterbewertungen verhindern sollen. Dabei sind handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften zu unterscheiden. Siebter Abschnitt: Jahresabschluss 2.1 Unterschiedliche Zielsetzungen handels- und steuerrechtlicher Bewertungsvorschriften Die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften ( HGB) dienen neben der möglichst umfassenden und realistischen Information der Bilanzleser der Kapitalerhaltung und dem Gläubigerschutz. Sie verhindern eine Überbewertung des Vermögens und eine Unterbewertung der Schulden. Hierbei ist das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht ein wichtiger Bewertungsgrundsatz. Deshalb setzen die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften Wertobergrenzen für das Vermögen und Wertuntergrenzen für die Schulden fest. Ziel der steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften ( 5 7 EStG) ist die objektive Gewinnermittlung zum Zweck der Steuerbemessung. Um eine Unterbewertung von Vermögensteilen und eine Überbewertung von Schulden zu verhindern, setzen sie Wertuntergrenzen für das Vermögen und Wertobergrenzen für die Schulden fest. Unterschiedliche Zielsetzungen handels- und steuerrechtlicher Bewertungsvorschriften Handelsrecht Kapitalerhaltung Gläubigerschutz Steuerrecht objektive Gewinnermittlung Wertobergrenzen für Vermögen Wertuntergrenzen für Vermögen Wertuntergrenzen für Schulden Wertobergrenzen für Schulden 335

8 2.2 Handelsbilanz und Steuerbilanz Die nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Bilanz wird als Handelsbilanz bezeichnet. Die in ihr ausgewiesenen Werte sind grundsätzlich in die Steuerbilanz zu übernehmen. Man spricht daher vom Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Trotzdem unterscheidet sich die Steuerbilanz in der Regel erheblich von der Handelsbilanz, weil das Steuerrecht in vielen Fällen vom Handelsrecht abweichende Wertansätze vorschreibt/zulässt oder sogar handelsrechtliche Wertansätze verbietet. In der Handelsbilanz sind für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen zu bilden; diese sind in der Steuerbilanz nicht erlaubt. Die Steuerbilanz stellt in der Regel ein weitgehend selbstständiges Zahlenwerk dar. Die Abweichungen vom handelsrechtlichen Jahresabschluss müssen allerdings lt. 5 (1) Satz 2 EStG in in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. Die Aufstellung einer oftmals von kleinen Unternehmen angestrebten Einheitsbilanz (Handels- und Steuerbilanz identisch) ist nur möglich, wenn es bezüglich der Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz keine Abweichungen gibt. Im Rahmen des Jahresabschlusses müssen für alle Vermögensteile und Schulden Wertansätze festgelegt werden. Die Bewertung wirkt sich auf den Jahreserfolg sowie auf die Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens aus. Bei der Bewertung sind handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften zu beachten. Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind die Wertansätze der Handelsbilanz in die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit das Steuerrecht keine andere Bewertung vorschreibt/zulässt. 2.3 Bewertungsmaßstäbe Für die Bewertung des Vermögens und der Schulden kommen insbesondere folgende Bewertungsmaßstäbe in Betracht: Anschaffungskosten Herstellungskosten Zeitwert (Tageswert) Erfüllungsbetrag steuerlicher Teilwert Anschaffungskosten Anschaffungskosten sind nach 255 (1) HGB die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Anschaffungsnebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungsspreisminderungen sind abzusetzen. 336

9 Berechnung der Anschaffungskosten Anschaffungspreis (Listenpreis) Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten = Anschaffungskosten Anschaffungspreisminderungen können sein: Rabatte, Skonti, Boni, Preisnachlässe aufgrund von Mängelrügen u. a. Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören z. B. Kosten der Begutachtung, Notariats- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Grundstücks, Einfuhrzölle, Aufwendungen für Provisionen, Transport- und Montagekosten, Umbaukosten, wenn z. B. im Zuge der Anschaffung einer neuen Maschine Mauern niedergerissen oder wieder errichtet werden müssen. Finanzierungskosten, z. B. Kreditzinsen, Disagio zählen dagegen grundsätzlich nicht zu den Anschaffungsnebenkosten. Zu den nachträglichen Anschaffungskosten zählen Aufwendungen, die erst nach dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes anfallen, z. B. Erschließungskosten für ein erworbenes Betriebsgrundstück, die Kosten der Anschaffung ergänzender Geräte für eine vorher erworbene maschinelle Anlage. Für die Anschaffung einer neuen Fertigungsmaschine liegen folgende Belege vor: Lieferantenrechnung Listenpreis ,00 EUR 10 % Rabatt ,00 EUR ,00 EUR 3 % Skonto ,00 EUR ,00 EUR +19 % Umsatzsteuer ,20 EUR ,20 EUR Spediteurrechnung ,00 EUR (einschl. Umsatzsteuer) Montagerechnung ,00 EUR (einschl. Umsatzsteuer) Um den Skonto ausnutzen zu können, wurde ein Bankkredit in Anspruch genommen. Dadurch entstanden 1 500,00 EUR Zinsen und Bankspesen. Nachträgliche Anschaffungskosten fallen nicht an. Berechnung der Anschaffungskosten Anschaffungspreis ,00 EUR Anschaffungspreisminderungen ,00 EUR ,00 EUR + Anschaffungsnebenkosten ,00 EUR + nachträgliche Anschaffungskosten..., Anschaffungskosten ,00 EUR Disagio = Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Sie darf nicht in die Anschaffungskosten eingerechnet werden. Herstellungskosten Zu den Herstellungskosten der im eigenen Betrieb hergestellten Vermögensgegenstände (z. B. unfertige und fertige Erzeugnisse, selbst erstellte Anlagen) gehören nach 255 (2) und (3) HGB mindestens die Einzelkosten der 337

10 Fertigung (Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sondereinzelkosten der Fertigung), die Materialgemeinkosten sowie die Fertigungsgemeinkosten. Darüber hinaus dürfen angemessene Teile der Verwaltungsgemeinkosten eingerechnet werden, jedoch keine Forschungs- und Vertriebkosten. Die diesbezüglichen steuerrechtlichen Vorschriften stimmen mit den handelsrechtlichen überein. Pflichtbestandteile Berechnung der Herstellungskosten (HK) nach Handels- und Steuerrecht Fertigungsmaterial + Fertigungslöhne + Sondereinzelkosten der Fertigung + Materialgemeinkosten + Fertigungsgemeinkosten = Wertuntergrenze (Mindestwert) + Verwaltungsgemeinkosten = Wertobergrenze (Höchstwert) Für die Eigenfertigung von Werkzeugen sind folgende Kosten angefallen: Fertigungsmaterial ,00 EUR Fertigungsgemeinkosten ,00 EUR Materialgemeinkosten ,00 EUR Modellkosten ,00 EUR Fertigungslöhne ,00 EUR Die auf die Herstellung der Werkzeuge entfallenden Verwaltungsgemeinkosten beliefen sich auf 3 900,00 EUR. Berechnung der Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht Wahlbest. Fertigungsmaterial 9 000,00 Fertigungslöhne ,00 Sondereinzelkosten der Fertigung 1 800,00 Materialgemeinkosten 2 100,00 Fertigungsgemeinkosten 4 100,00 Wertuntergrenze ,00 Verwaltungsgemeinkosten 3 900,00 Wertobergrenze ,00 Zeitwert (Tageswert) Der Zeitwert (Tageswert) entspricht dem Marktpreis am Bilanzstichtag. Ist ein Marktpreis nicht vorhanden, ist der Zeitwert mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden zu ermitteln. Wenn auch das nicht möglich ist, sind die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen ( 255 (4) HGB). 338

11 Erfüllungsbetrag Dieser Wertsatz ist für die Bewertung von Verbindlichkeiten von Bedeutung. Der Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bei Fälligkeit zu bezahlen ist. Steuerlicher Teilwert Nach 6 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 3 EStG ist der steuerliche Teilwert der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Der Teilwert ist aus der Überlegung heraus entstanden, dass an Marktwerten orientierte Wertansätze für Vermögensteile, die auf die Dauer im Betrieb verbleiben sollen, nicht sinnvoll sind. An die Stelle der preisabhängigen Bewertung soll daher eine ertragsabhängige Bewertung treten. Sie müsste sich an dem Nettoertrag orientieren, den der zu bewertende Gegenstand von der Beschaffung bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb erbringt. Bis heute gibt es jedoch noch keine hinreichend genaue Methode, den Ertragswert eines einzelnen Vermögensgegenstandes zu ermitteln. In der Bewertungspraxis wird daher der Teilwert von marktabhängigen Werten (z. B. Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Tageswert) abgeleitet. Arbeitsaufträge 1. Kauf eines LKW am 1. April: Listenpreis ,00 EUR netto. Wir erhalten 4 % Rabatt und 2 % Skonto für sofortige Zahlung. Überführungskosten 800,00 EUR netto, Zulassungskosten einschließlich Nummernschilder 140,00 EUR netto. Die Kfz-Steuer in Höhe von 1 056,00 EUR sowie die Kfz-Versicherung von 1 800,00 EUR werden bei der Anschaffung für ein Jahr im Voraus entrichtet. a) Ermitteln Sie die Anschaffungskosten des Lkw. b) Wie sind die mit der Anschaffung zusammenhängenden Vorgänge zu buchen, wenn alle Zahlungen unmittelbar durch Bankschecks erfolgen? 2. Kauf eines Rohstoffpostens am 15. Februar, Nettowarenwert ,00 EUR, Bezugskosten (netto) 400,00 EUR. Beim Rechnungsausgleich werden 3 % Skonto vom Nettowarenwert abgezogen. Berechnen Sie die Anschaffungskosten des Rohstoffpostens. 3. Anfang Oktober erwarb ein Unternehmen ein m 2 großes Grundstück, auf dem eine neue Fabrikhalle errichtet werden soll, zum m 2 -Preis von 200,00 EUR. Für den Erwerb dieses Grundstücks waren ,00 EUR Grunderwerbsteuer, 7 500,00 EUR Notariatskosten (netto) sowie 2 500,00 EUR Grundbuchkosten zu bezahlen. Ein Gutachten über die Bodenbeschaffenheit kostete 1 500,00 EUR netto. Außerdem fielen 3 000,00 EUR Zwischenfinanzierungskosten an. Berechnen Sie die Anschaffungskosten des Grundstücks. 4. Über die Anschaffung eines neuen Stanzautomaten liegen folgende Belege vor: Lieferantenrechnung über die Lieferung der Maschine ,00 EUR 19 % Umsatzsteuer ,00 EUR Spediteurrechnung ,00 EUR 19 % Umsatzsteuer ,00 EUR Rechnung für Transportversicherung ,00 EUR Lieferantenrechnung über Montage und Inbetriebsetzung der Maschine ,00 EUR 19 % Umsatzsteuer ,00 EUR Für die Anschaffung der Maschine wurde ein Kredit aufgenommen; dadurch entstanden Zinsen und Bankspesen in Höhe von 1 400,00 EUR. Berechnen Sie die Anschaffungskosten der Maschin. 339

12 5. Berechnen Sie für folgenden Bestand an Fertigerzeugnissen a) die Bewertungsobergrenze, b) die Bewertungsuntergrenze. Materialeinsatz ,00 EUR Fertigungslöhne ,00 EUR Für Materialgemeinkosten sind 20 % des Materialeinsatzes, für Fertigungsgemeinkosten 140 % der Fertigungslöhne anzusetzen. Die auf den Bestand entfallenden Verwaltungsgemeinkosten betragen ,00 EUR, die anteiligen Vertriebsgemeinkosten ,00 EUR. 6. Im letzten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres haben wir durch unsere Betriebshandwerker eine neue Montagehalle erstellen lassen. Dafür sind folgende Einzelkosten angefallen: Baugenehmigung 2 000,00 EUR, Statik 1 200,00 EUR, Materialkosten ,00 EUR, Lohnkosten ,00 EUR, Bauabnahme 600,00 EUR. Für Materialgemeinkosten sind 40 % der Materialkosten, für Fertigungsgemeinkosten 80 % der Lohnkosten anzusetzen. Die auf den Bau entfallenden Verwaltungskosten betragen ,00 EUR. Berechnen Sie die Bewertungsuntergrenze für die Bilanzierung der neuen Montagehalle. 7. Die Coltec GmbH, Essen, erhält folgende Eingangsrechnungen: (1) Lieferantenrechnung vom 10. Oktober Elektromotoren ,00 EUR Verpackung 1 155,00 EUR ,00 EUR 19% Umsatzsteuer 2 790,15 EUR ,15 EUR (2) Speditionsrechnung vom 12. Oktober 03 Transport von 150 Elektromotoren von Magdeburg nach Essen 610,50 EUR 19 % Umsatzsteuer 116,00 EUR 726,50 EUR Die Elektromotoren werden von der Coltec GmbH in die von ihr gefertigten Kühlschränke eingebaut. Sie wurden just in time geliefert und entsprechend gebucht. a) Ermitteln Sie die Anschaffungskosten für 150 Elektromotoren, wenn die Lieferantenrechnung unter Abzug von 2 % Skonto beglichen wird. b) Wie wurden die Eingangsrechnungen gebucht? 8. In einem Industrieunternehmen wurde im vergangenen Monat eine Fertigungsmaschine durch den eigenen Betrieb hergestellt. Dafür fielen folgende Einzelkosten an: Fertigungsmaterial ,00 EUR, Fertigungslöhne ,00 EUR, Sondereinzelkosten der Fertigung 2 500,00 EUR. Im Betriebsabrechnungsbogen der vergangenen Abrechnungsperiode wurden folgende Gemeinkostenzuschlagsätze ermittelt: Materialgemeinkosten 8 %, Fertigungsgemeinkosten 21 %, Verwaltungsgemeinkosten 10 %, Vertriebsgemeinkosten 7 %. a) Berechnen Sie die Bewertungsobergrenze für die Bilanzierung der o. g. Maschine. b) Bilden Sie den Buchungssatz für die Aktivierung der Maschine zum Jahresende. 9. Beim Kauf eines neuen Lkw sind folgende Kosten angefallen: a) Überführungskosten b) Kosten für Anbringung des Firmennamens c) Zulassungsgebühren d) Kraftfahrzeugsteuervorauszahlung für das erste Jahr e) Kosten für den Einbau einer Sprechfunkanlage Welche der genannten Kosten dürfen nicht aktiviert werden? 340

13 2.4 Bewertungsgrundsätze Das Prinzip der Einzelbewertung besagt, dass grundsätzlich jedes Wirtschaftsgut bei der Erstellung der Bilanz einzeln bewertet werden muss ( 252 [1] Ziff. 3 HGB). Die Gesamtbewertung eines Lagers, einer Fertigungsstätte oder eines Betriebes ist nicht statthaft. Es gibt jedoch Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung, so z. B. für die Durchschnitts- und Verbrauchsfolgebewertung. Nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern-Prinzip) ist bei der Bewertung von der Weiterführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit sind die beim Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden (z. B. Wertansätze und Abschreibungsmethoden) beizubehalten ( 252 [1] Ziff. 6 HGB). Abweichungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Oberster Bewertungsgrundsatz ist das Prinzip der Vorsicht ( 252 [1] Ziff. 4 HGB), nach dem Vermögensgegenstände stets zum niedrigeren, Schulden dagegen zum höheren Wert anzusetzen sind, sofern mehrere Wertansätze in Frage kommen. Seine konkrete Ausprägung findet das Prinzip der Vorsicht im Anschaffungswertprinzip und Niederstwertprinzip für das Vermögen sowie im Höchstwertprinzip für die Schulden. Anschaffungswertprinzip Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen dürfen die Anschaffungsoder Herstellungskosten nicht überschritten werden; sie stellen die Bewertungsobergrenze dar, die auch dann nicht überschritten werden darf, wenn die Wiederbeschaffungskosten über den Anschaffungskosten liegen. Dadurch wird sichergestellt, dass Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich erzielt, d. h. durch einen Umsatz realisiert worden sind. Zum Anlagevermögen des Unternehmers Werner Falter e. K. gehört ein unbebautes Grundstück, das seinerzeit im Hinblick auf eine evtl. erforderlich werdende Erweiterung des Werksgeländes für ,00 EUR gekauft wurde. Der heutige Wert des Grundstücks beträgt ,00 EUR (Tageswert). Solange das Grundstück nicht verkauft ist, darf es höchstens mit den Anschaffungskosten von ,00 EUR bilanziert werden; der nicht realisierte Gewinn von zurzeit ,00 EUR darf aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht nicht ausgewiesen werden. Niederstwertprinzip Stehen am Bilanzstichtag für einen Vermögensgegenstand zwei Wertansätze zur Wahl z. B. der Tageswert und die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten, so ist grundsätzlich der niedrigere zu wählen. Es ist jedoch zwischen dem strengen und dem gemilderten Niederstwertprinzip zu unterscheiden. Strenges Niederstwertprinzip Für Gegenstände des Umlaufvermögens ist die Bewertung zum niedrigeren Wert durch 253 (4) HGB zwingend vorgeschrieben. Die Kabelwerke AG hat t Kupfer für ,00 EUR gekauft. Am Bilanzstichtag liegt der Kurs an der Kupferbörse bei 250,00 EUR für 100 kg. Der Bestand ist folglich mit dem niedrigeren Wert von ,00 EUR anzusetzen. Der nicht realisierte Wertverlust wird aus Vorsichtsgründen so behandelt, als ob er eingetreten wäre. Siebter Abschnitt: Jahresabschluss Die Durchschnittsund Verbrauchsfolgebewertung werden im Kapitel dargestellt. Die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung. Näheres dazu finden Sie im folgenden Kapitel. 341

14 Gemildertes Niederstwertprinzip Gegenstände des Anlagevermögens müssen dagegen nur dann mit dem niedrigeren Wert angesetzt werden, wenn bei ihnen eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Bei nur vorübergehender Entwertung sind sie mit den (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten anzusetzen. Für Finanzanlagen hat der Gesetzgeber eine besondere Regelung getroffen: Bei ihnen kann auch bei einer nur vorübergehenden Wertminderung der niedrigere Stichtagswert (oder ein beliebiger Zwischenwert) angesetzt werden ( 253 (3) Satz 4 HGB). Der Bewertende hat in diesen Fällen also ein Wahlrecht. Zum Anlagevermögen der Kabelwerke AG gehört ein Aktienpaket, das seinerzeit für EUR angeschafft wurde. Am Bilanzstichtag liegt der Kurswert dieser Papiere bei nur noch EUR. Selbst wenn von einer nur vorübergehenden Wertminderung auszugehen ist, hat der Bilanzierende in diesem Fall ein Wahlrecht: Das Aktienpaket kann mit den Anschaffungskosten von Euro oder mit dem niedrigeren Tageswert von Euro oder mit einem Zwischenwert (z.b Euro) in der Bilanz angesetzt werden. Strenges Niederstwertprinzip Gegenstände des Umlaufvermögens Niederstwertprinzip Gemildertes Niederstwertprinzip Gegenstände des Anlagevermögens Ansatz zum niedrigeren Wert zwingend Der Ansatz zum niedrigeren Wert ist nur bei dauernder Wertminderung zwingend. Durchbrechung des Niederstwertprinzips zugunsten einer von Zufällen freien Bewertung des Anlagevermögens. Bei vorübergehender Wertminderung darf der niedrigere Wert bei Gegenständen des Finanzanlagevermögens angesetzt werden (Wahlrecht), in allen anderen Fällen ist der Ansatz zum niedrigeren Wert nicht erlaubt. Höchstwertprinzip Das Gebot der Vorsicht wird bei Verbindlichkeiten dadurch beachtet, dass Verbindlichkeiten soweit hier überhaupt Wahlmöglichkeiten bestehen mit ihrem Höchstwert passiviert werden. Durch Vermittlung unserer deutschen Hausbank haben wir am ein Darlehen von USD aufgenommen. Laufzeit zwei Jahre. Briefkurs bei Gutschrift auf unserem Konto: 1,50 USD für 1 EUR. Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag (31.12.): 1,40 USD für 1 EUR. Entstehungswert am : : 1,50 = ,00 EUR Tageswert am : : 1,40 = ,14 EUR Die Valutaverbindlichkeit ist zum mit dem höheren Tageswert von ,14 EUR zu bilanzieren (Höchstwertprinzip). Es kommt zum Ausweis eines nicht realisierten Verlusts von ,14 EUR. Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt nur für Valutaverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Zur Bewertung von Valutaverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr siehe S Wertaufholungsgebot Bei allen Gütern des Anlage- und Umlaufvermögens darf ein z. B. durch Anwendung des Niederstwertprinzips entstandener niedriger Wertansatz in 342

15 den folgenden Bilanzen nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür inzwischen nicht mehr gegeben sind ( 253 [5] HGB). Es muss eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen werden. Siebter Abschnitt: Jahresabschluss (Fortführung des s von S. 342 oben): Der Kurswert des von den Kabelwerken zum 31. Dezember 09 mit EUR bilanzierten Aktenpaktes hat sich im Laufe des Jahres 10 nachhaltig verbessert. Am beträgt er ,00 EUR. Das Unternehmen muss eine Zuschreibung in Höhe von EUR vornehmen. Steuerrechtlicher Hinweis Eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert wird von den Finanzbehörden nur anerkannt, wenn das Wirtschaftsgut voraussichtlich auf Dauer in seinem Wert gemindert ist. Das gilt sowohl für das Anlage- als auch für das Umlaufvermögen. Auch bei Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens dürfen kurzfristige Kursschwankungen nicht zu einer Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert führen. Imparitätsprinzip Aus dem Prinzip der Vorsicht ergibt sich eine ungleiche Behandlung von nicht realisierten Gewinnen und Verlusten: Nicht realisierte Gewinne dürfen grundsätzlich nicht ausgewiesen werden, nicht realisierte Verluste müssen/können ausgewiesen werden. Dieses Gebot ungleicher Behandlung nicht realisierter Gewinne und Verluste nennt man Imparitätsprinzip (lateinisch: impar = ungleich). Der Grundsatz kaufmännischer Vorsicht bei der Bewertung Nicht realisierte Gewinne Grundsatz kaufmännischer Vorsicht Nicht realisierte Verluste Für Valutaverbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben, wird das Höchstwertprinzip durchbrochen ( 256 a HGB). Anschaffungswertprinzip beim Vermögen Niederstwertprinzip beim Vermögen Höchstwertprinzip bei Schulden Umlaufvermögen und dauernde Wertminderungen beim Anlagevermögen strenges Niederstwertprinzip vorübergehende Wertminderungen beim Finanzanlagevermögen gemildertes Niederstwertprinzip Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden Nicht realisierte Verluste müssen/können ausgewiesen werden Imparitätsprinzip 343

16 Arbeitsaufträge 1. Der Unternehmer Julius Kleinschmidt e. K. hat vor 5 Jahren ein m 2 großes unbebautes Grundstück zum m 2 -Preis von 15,00 EUR erworben. Der heutige Wert des Grundstücks beträgt 200,00 EUR/m 2. Die folgenden Ausführungen und Arbeitsaufträge beziehen sich ausschließlich auf handelsrechtliche Bewertungsvorschriften. Mit welchem Gesamtwert ist das Grundstück nun in der Bilanz auszuweisen (aus Vereinfachungsgründen bleiben Anschaffungsnebenkosten unberücksichtigt)? 2. Bewerten Sie folgenden Rohstoffbestand: Einkaufspreis netto ,00 EUR Bezugskosten netto ,00 EUR Marktwert am Bilanzstichtag ,00 EUR 3. In der Bilanz des Unternehmers Anton Schneider e. K. sind unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens 100 Aktien der Stahlbau AG ausgewiesen, die seinerzeit zu einem Kurs von 600,00 EUR je Stück angeschafft wurden. Am Bilanzstichtag beträgt der Kurswert nur noch 400,00 EUR je Stück. Mit welchem Wert sind die Papiere in der Handelsbilanz auszuweisen (Ankaufsspesen bleiben unberücksichtigt)? 4. Die K. Schmitz GmbH hat von ihrer Detroiter Lieferfirma ein langfristiges Darlehen in Höhe von ,00 USD (Restlaufzeit 18 Monate) erhalten. Der Devisenkurs für einen EUR betrug im Entstehungszeitpunkt des Darlehens 1,1780 USD; am Bilanzstichtag beträgt der Devisenkassamittelkurs 1,0410 USD. Mit welchem Betrag ist die Verbindlichkeit zu bilanzieren? 5. Vermögenswerte des Unternehmers Werner Falter e. K.: a) Rohstoffe: EUR Netto-Einkaufspreis ,00 Fracht und Rollgeld (netto) ,00 Marktwert am Bilanzstichtag ,00 b) Wertpapiere des Umlaufvermögens: 40 X-Aktien, Ankaufskurs ,00 50 Y-Aktien, Ankaufskurs ,00 Stückkurs am Bilanzstichtag für die X-Aktien ,00 Stückkurs am Bilanzstichtag für die Y-Aktien ,00 (Ankaufsspesen bleiben unberücksichtigt.) Mit welchen Beträgen sind die o. g. Vermögenswerte in der Handelsbilanz anzusetzen? 6. Ermitteln Sie die jeweiligen Bilanzansätze der folgenden Aktiva und Passiva zum 31. Dezember 07 (Bilanzstichtag): a) Unbebautes Grundstück Anschaffungskosten am 17. Mai ,00 EUR Verkehrswert am 31. Dezember ,00 EUR b) Darlehen in ausländischer Währung (Valutaverbindlichkeit) ,00 GBP, Restlaufzeit 15 Monate Kurs für einen EUR im Entstehungszeitpunkt 0,6400 GBP Devisenkassamittelkurs für einen EUR am 31. Dezember 07: 0,7010 GBP 2.5 Bewertung des Anlagevermögens Hinsichtlich der Bewertung des Anlagevermögens unterscheidet man abnutzbare Anlagegüter, nicht abnutzbare Anlagegüter. 344

17 2.5.1 Bewertung abnutzbarer Anlagegüter Planmäßige Abschreibung 1 Abnutzbare Anlagegüter (z. B. Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, entgeltlich erworbene Patente) sind in ihrer Nutzung zeitlich begrenzt und deshalb planmäßig z. B. linear, degressiv oder entsprechend der beanspruchten Leistung abzuschreiben ( 253 [3] HGB). Abnutzbare Anlagegüter werden mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Ein Industriebetrieb kaufte Anfang des Jahres 01 eine Computer-Konfiguration, deren Anschaffungskosten ,00 EUR betrugen. Die Anlage wird mit 20 % degressiv abgeschrieben. Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten Anschaffungskosten ,00 EUR planmäßige Abschreibung ,00 EUR =fortgeführte Anschaffungskosten am 31. Dez ,00 EUR Siebter Abschnitt: Jahresabschluss Außerplanmäßige Abschreibung Während durch die planmäßige Abschreibung die Wertminderungen erfasst werden, die durch Verschleiß und normale wirtschaftliche Entwertung eintreten, können durch außerordentliche Wertminderungen (z. B. Katastrophenschäden, vorzeitige Veralterung) außerplanmäßige Abschreibungen ausgelöst werden. Bei voraussichtlicher Dauerentwertung muss das Anlagegut auf den niedrigeren Tageswert abgeschrieben werden (Niederstwertprinzip); bei einer voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderung darf keine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen (Abschreibungsverbot). Die fortgeführten Anschaffungskosten der im vorigen erwähnten Computer- Konfiguration betragen am Ende des Jahres ,00 EUR. Da inzwischen eine völlig neue Computergeneration auf den Markt gekommen ist, gilt die Anlage als veraltet; der Tageswert beträgt nur noch 4 000,00 EUR. Berechnung der außerplanmäßigen Abschreibung fortgeführte Anschaffungskosten am 31. Dezember ,00 EUR Tageswert am 31. Dezember ,00 EUR = außerplanmäßige Abschreibung ,00 EUR Buchung der außerplanmäßigen Abschreibung: 6550 Außerplanmäßige Abschreibungen ,00 an 0860 Büromaschinen , Bewertung nicht abnutzbarer Anlagegüter Nicht abnutzbare Anlagegüter (z. B. unbebaute Grundstücke, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens) unterliegen nicht der planmäßigen Abschreibung. Sie sind daher grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren. Im Falle einer Dauerentwertung muss eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Tageswert vorgenommen werden (strenges Niederstwertprinzip); bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung darf auch hier keine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen (Abschreibungsverbot). 1 Vgl. 4. Abschnitt, Anlagenwirtschaft, S. 189 ff. 345

18 Zum Anlagevermögen der Kabelwerke AG gehört ein Baugrundstück, das vor einigen Jahren für EUR in der Erwartung angeschafft wurde, dass darauf ein neues Lager errichtet werden könne. Nach Feststellung des Bebauungsplans muss davon ausgegangen werden, dass das Grundstück für gewerbliche Zwecke nicht genutzt werden darf und der Grundstückswert nur noch EUR beträgt. Es liegt eine Dauerentwertung vor. Daher ist das Grundstück in der Bilanz mit dem Zeitwert von EUR anzusetzen. Sonderfall Finanzanlagevermögen Für Finanzanlagen gilt die bereits auf Seite 342 erwähnte Sonderregelung: Bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung besteht ein Abschreibungswahlrecht: Es kann zu den Anschaffungskosten, zum Tageswert oder einem Zwischenwert bilanziert werden (Abschreibungswahlrecht gemildertes Niederstwertprinzip). Zum Anlagevermögen eines Industriebetriebes gehört ein Aktienpaket, das zur langfristigen Geldanlage für ,00 EUR angeschafft wurde, dessen Kurswert in der letzten Zeit aber ständig gefallen ist. Am Bilanzstichtag beträgt der Kurswert der Aktien nur noch ,00 EUR. Das Aktienpaket kann weiterhin zu den Anschaffungskosten von ,00 EUR oder zum Tageswert von ,00 EUR oder zu einem beliebigen Zwischenwert bilanziert werden. Bei Bewertung zum Tageswert müsste eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. Berechnung der außerplanmäßigen Abschreibung Anschaffungskosten ,00 EUR Tageswert am Bilanzstichtag ,00 EUR = außerplanmäßige Abschreibung ,00 EUR Buchung der außerplanmäßigen Abschreibung: 7400 Abschreibungen auf Finanzanlagen ,00 an 1500 Wertpapiere des Anlagevermögens ,00 Wertaufholungspflicht In allen Fällen der Abschreibung auf den niedrigeren Tageswert (Ausnahme Firmenwert) besteht Wertaufholungspflicht, wenn die Voraussetzungen für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben sind. Sollte der Kurswert des o.g. Aktienpakets in einem folgenden Geschäftsjahr z. B. auf ,00 EUR steigen, muss eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten, also höchstens von ,00 EUR erfolgen (Wertaufholung). Buchung der Wertaufholung: 1500 Wertpapiere des Anlagevermögens an 5440 Erträge aus Zuschreibungen Abnutzbare Anlagegüter unterliegen der planmäßigen Abschreibung. Wertansatz für abnutzbare Anlagegüter sind die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Nicht abnutzbare Anlagegüter unterliegen nicht der planmäßigen Abschreibung. Wertansatz für nicht abnutzbare Anlagegüter sind die Anschaffungskosten. Auf Gegenstände des Anlagevermögens muss eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit eine Dauerentwertung anzunehmen ist (Niederstwertprinzip). Wenn der Wert des Anlagegutes am Bilanzstichtag vorübergehend unter den (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt, darf keine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen. 346

19 Die Bewertung des Finanzanlagevermögens ist in besonderer Weise geregelt: Im Falle einer vorübergehenden Entwertung besteht ein Abschreibungswahlrecht (gemildertes Niederstwertprinzip). Sind die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Abscheibung nicht mehr gegeben, muss Zuschreibung erfolgen (Wertaufholungspflicht). Zusammenfassung: Bewertung des Anlagevermögens Siebter Abschnitt: Jahresabschluss Bei normaler Entwicklung Abnutzbares AV Planmäßige Abschreibung und Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungs-/ Herstellungskosten Nicht abnutzbares AV Bilanzierung zu Anschaffungskosten Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung Bei voraussichtlich vorübergehender Wertminderung Bei Fortfall der Wertminderungsgründe Pflicht zu außerplanmäßiger Abschreibung und Bilanzierung zum niedrigeren Tageswert (strenges Niederstwertprinzip) Keine außerplanmäßige Abschreibung für Anlagegegenstände, die nicht zum Finanzanlagevermögen gehören! Nur Finanzanlagen Abschreibungswahlrecht: Wahl zwischen Anschaffungskosten und niedrigerem Tageswert (gemildertes Niederstwertprinzip) Zuschreibung (Wertaufholungspflicht); Ausnahme: Firmenwert Arbeitsaufträge 1. Zu Beginn des jetzt abzuschließenden Geschäftsjahres erwarb die Werner Ernst OHG ein m 2 großes Grundstück, auf dem ein abbruchreifes Wohnhaus stand, für einen Gesamtkaufpreis von ,00 EUR. Für den Erwerb dieses Grundstücks fielen ,00 EUR Grunderwerbsteuer und ,00 EUR Notariats- und Grundbuchkosten an. Außerdem entstanden Zwischenfinanzierungskosten in Höhe von 2 400,00 EUR. Die Abbruchkosten für das Wohnhaus betrugen ,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Wie ist das Grundstück, auf dem im nächsten Jahr eine neue Fabrikhalle errichtet werden soll, in der Schlussbilanz des laufenden Jahres zu bewerten, wenn der Tageswert am Bilanzstichtag ,00 EUR beträgt? 2. Zu Beginn des Jahres 01 kaufte die Werner Ernst OHG eine Spezialmaschine für ,00 EUR zuzüglich USt., die sofort in Betrieb genommen wurde. Unser Lieferer gewährte uns 10 % Rabatt. Die Rechnung wurde innerhalb von drei Wochen unter Abzug von 2 % Skonto bezahlt. Für die Inbetriebnahme der Maschine fielen folgende Kosten an: Transportkosten (netto) ,00 EUR Montagekosten (netto) ,00 EUR Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine ist mit zehn Jahren anzunehmen. a) Wie ist die Spezialmaschine bei linearer Abschreibung in der Handelsbilanz zum 31. Dezember 01 zu bewerten? b) Ende des Jahres 04 erleidet die Maschine einen Totalschaden. Der Schrottwert ist mit 3 800,00 EUR anzunehmen. Wie ist die defekte Maschine am 31. Dezember 04 zu bilanzieren? 3. Am 1. Juli des am 31. Dezember abzuschließenden Geschäftsjahres wurde eine neue Lagerhalle fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Endabrechnung der Baufirma belief sich auf ,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer. Das Architektenhonorar (netto) setzte sich wie folgt zusammen: ,00 EUR Grundvergütung, 4 000,00 EUR Zusatzvergütung für Fertigstellung der Halle vor dem 30. Juli. Die Nutzungsdauer der neuen Lagerhalle ist mit 20 Jahren anzunehmen. Wie ist die neue Lagerhalle bei linearer Abschreibung am Bilanzstichtag zu bewerten? 347

20 4. Anfang Januar wird ein neuer Pkw angeschafft: Listenpreis ,00 EUR Überführungskosten ,00 EUR Autoradio ,00 EUR Fahrzeugbrief... 8,00 EUR Zulassungskosten einschl. Nummernschilder ,00 EUR Versicherung für das erste Jahr ,00 EUR Steuern für ein Jahr ,00 EUR Wie ist der Pkw in der Handelsbilanz zum 31. Dezember zu bewerten, wenn eine 5-jährige Nutzungsdauer anzunehmen ist und linear abgeschrieben wird? 5. Mit welchem Wert steht eine Maschine nach drei Jahren zu Buch, deren Anschaffungskosten ,00 EUR betragen, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt, bei Anwendung a) der linearen, b) der degressiven Abschreibung (20 %)? 6. Zu Beginn des Geschäftsjahres hat die Werner Ernst OHG einen Computer im Wert von ,00 EUR (Listenpreis) gekauft und das Gerät unter Abzug von 10 % Rabatt und 2 % Skonto bezahlt. Für Transport- und Montagekosten wurden insgesamt 1 400,00 EUR netto berechnet. Wie ist das Gerät am Ende des dritten Nutzungsjahres bei 20 % degressiver Abschreibung zu bewerten? 7. Eine Maschine mit einem Anschaffungswert von ,00 EUR netto soll degressiv abgeschrieben werden; Abschreibungssatz 20 %. Ermitteln Sie für die ersten sechs Jahre den jeweiligen Abschreibungsbetrag und die fortgeführten Anschaffungskosten (auf volle EUR runden). 8. Die Stahlwarenfabrik Eugen Scharf OHG kaufte am Anfang des Jahres einen Automaten zum Anschaffungswert von ,00 EUR. Die Nutzungsdauer wird mit zehn Jahren angenommen. (1) Berechnen Sie die fortgeführten Anschaffungskosten am Anfang des vierten Jahres, wenn a) linear b) degressiv abgeschrieben wird (auf volle EUR runden). Bei der degressiven Abschreibung ist der zurzeit geltende steuerliche Höchstsatz anzuwenden. (2) Von welchem Nutzungsjahr an ist es zweckmäßig, von der degressiven zur linearen Abschreibung überzugehen? 9. (1) Das Handelsrecht kennt folgende Begriffe: a) Herstellungskosten b) Anschaffungskosten c) Tageswert. Erläutern Sie diese Begriffe. (2) Aus dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht lassen sich einerseits das Anschaffungswertprinzip für das Vermögen, andererseits das Niederstwertprinzip für das Vermögen und das Höchstwertprinzip für die Schulden ableiten. Erklären Sie anhand dieser Prinzipien das Imparitätsprinzip. 10. Zu Beginn des Geschäftsjahres hat die Eugen Scharf OHG einen neuen Kleintransporter angeschafft: Listenpreis ,00 EUR. Der Autohändler räumte 5 % Rabatt und bei Barzahlung 2 % Skonto ein. Die Überführungskosten betrugen 650,00 EUR, die Zulassungskosten 100,00 EUR und die Kosten für den Kraftfahrzeugbrief 10,00 EUR. Kurz vor Ende des Geschäftsjahres wird durch den Fahrer des Wagens ein Unfall verursacht: Eigenschaden ,00 EUR (keine Kaskoversicherung). a) Wie ist das nicht reparierte Unfallfahrzeug am Bilanzstichtag unter Zugrundelegung eines Abschreibungssatzes von 20 % (linear) zu bewerten? b) Wie ist zu buchen, wenn das nicht reparierte Unfallfahrzeug noch vor Ende des Geschäftsjahres für ,00 EUR netto gegen Barzahlung an einen Gebrauchtwagenhändler verkauft wird? 11. Der Anschaffungswert einer Verpackungsmaschine beträgt ,00 EUR. Sie wurde drei Jahre lang mit jährlich 20 % degressiv abgeschrieben. a) Wie viel EUR beträgt der Buchwert nach drei Jahren? 348

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