Raumplanung ist Lebensqualität

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1 Kanton St.Gallen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Raumplanung ist Lebensqualität Baudepartement

2 Amtsleitung Die regionale Vielfalt der Siedlungsstrukturen und das Wechselspiel zwischen Siedlung, Kultur- und Naturlandschaften prägt den Kanton St.Gallen und hält ihn zusammen. Neben einzelnen urbanen Verdichtungsräumen ist der Kanton St.Gallen geprägt durch eine Vielfalt von grün durchsetzten Kulturlandschaften mit Dörfern, Weilern oder Streusiedlungen. Diese mosaikartige Vielfalt von Siedlungs- und Landschaftsstrukturen sowie deren Qualitä-ten gilt es zu bewahren. Der Kanton St.Gallen soll auch in Zukunft kein durchgängiges Siedlungsband sein. Aktuelle Fragestellungen sind: Wie sollen sich Siedlung und Verkehr entwickeln? Wie sieht die Zukunft unserer ländlichen Räume aus? Welche Arbeitsplatzstandorte und Tourismusangebote fördern wir? Wie schützen wir unsere Siedlungen vor Naturgefahren? Wie schützen und fördern wir Natur und Landschaft? Wie vereinen wir erneuerbare Energieproduktion und Landschaftsschutz? Wir freuen uns, zusammen mit der Bevölkerung sowie den Behörden aller Stufen zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Ueli Strauss, Amtsleiter AREG

3 Kantonale Planung Die Abteilung kantonale Planung ist für die Koordination der vielen Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden, die sich auf die räumliche Entwicklung des Kantons auswirken, verantwortlich. Mit dem Instrument des Richtplans werden diese Tätigkeiten so aufeinander abgestimmt, dass die festgelegten Ziele der angestrebten räumlichen Entwicklung erreicht werden. Die Abteilung Kantonale Planung ist zuständig für: Bearbeitung der Grundlagen für die Richtplanung Vorbereitung und Umsetzung des kantonalen Richtplans Zusammenarbeit und gemeinsame Planungen innerhalb des Kantons mit den Regionen sowie grenzübergreifend mit Nachbarkantonen und regionalen Behörden des benachbarten Auslandes, insbesondere die Abstimmung von Siedlung und Verkehr in Agglomerationsprogrammen Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorhaben der Nachbarkantone und des Bundes, welche Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung des Kantons haben können

4 Ortsplanung Die Abteilung Ortsplanung ist die kantonale Fachstelle für die Beurteilung der planerischen Erlasse der politischen Gemeinden. Die Erlasse haben die zweckmässige Nutzung des Bodens sowie die geordnete Besiedelung und die bauliche Entwicklung der Gemeinden sicherzustellen. Im Weiteren fallen in den Aufgabenbereich der Abteilung Ortsplanung gemeindeübergreifende, Regionen betreffende Planungen sowie koordinative Tätigkeiten bei Bundesverfahren. Die Abteilung Ortsplanung ist zuständig für: Beratung der Gemeinden in Fragen der Ortsplanung Prüfung von Planerlassen im Genehmigungsverfahren Mitwirkung bei Regionalplanungen und Agglomerationsprogrammen Prüfung von Ausnahmebewilligungen vom Baugesetz innerhalb der Bauzonen Kantonale Koordination bei Bauverfahren, bei denen eine Bundesstelle federführend ist (Vorhaben in den Bereichen Militär, Eisenbahnen, Starkstromleitungen, Luftfahrt)

5 Bauen ausserhalb Bauzonen In der Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen werden alle Baugesuche ausserhalb der Bauzonen behandelt. Beurteilt werden landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bauvorhaben. Die Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen ist zuständig für: Beratung der Gemeinden und Privaten in Fragen des Bauens ausserhalb der Bauzonen Beurteilung landwirtschaftlicher Bauvorhaben Prüfung von Ausnahmebewilligungen für nichtlandwirtschaftliche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen Prüfung von Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Waldabstandes ausserhalb der Bauzonen Kantonale Koordination und Interessenabwägung bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen Mitwirkung bei Rechtsmittelverfahren bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen

6 Amtliche Vermessung Die Abteilung Vermessung ist die kantonale Vermessungsaufsicht unter der Leitung eines Ingenieur-Geometers, welche die Arbeiten der amtlichen Vermessung (AV) leitet, überwacht und verifi ziert. Sie sorgt für die Koordination der AV mit anderen Vermessungsvorhaben und Geoinformationssystemen. In der bewährten Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit der Privatwirtschaft übernimmt der Kanton die operative Führung. Die Ausführung obliegt privaten Vermessungsbüros im Auftrag der Gemeinden. Die AV hält die Grundstücksgrenzen fest und dient zusammen mit dem Grundbuch der Sicherung des Grundeigentums. Der Plan für das Grundbuch, der Übersichtsplan, das digitale Terrainmodell (DTM-AV), die Gebäudeadressen, etc. dienen als wichtige Georeferenzdaten für viele weitere geografi sche Informationen und Anwendungen. Die Abteilung Amtliche Vermessung ist zuständig für: Kantonale Umsetzung mittels mehrjährigen Programmvereinbarungen mit dem Bund Erarbeitung von rechtlichen Grundlagen, Weisungen und Datenmodellen zur AV Planung und Leitung von AV-Erneuerungsprojekten und Nachführungsarbeiten Prüfung mittels Verifi kation zur Qualitätserhaltung und Genehmigung der AV-Projekte Bereitstellung übergeordneter Grundlagen wie Fixpunkte, Hoheitsgrenzen, Orthofotos, etc. Unterstützung von Gemeinden, Geometern und Privaten Koordination der AV mit weiteren kantonalen und staatlichen Stellen Aufbau eines ÖREB-Katasters (öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkungen)

7 Geoinformation Die Abteilung Geoinformation ist das Kompetenzzentrum für Geoinformation des Kantons. Sie führt den Aufbau sowie den Betrieb der Geodateninfrastruktur der kantonalen Verwaltung. Die Abteilung ist für das Geodatenmanagement zuständig und sorgt für den Betrieb der kantonalen Geodatenbank und der für alle Fachämter festgelegten Geodienste innerhalb der kantonalen Verwaltung. Sie ist die Ansprechstelle des Kantons in Fragen der Geodateninfrastruktur (GDI) gegenüber Bundesstellen, Nachbarkantonen und interkantonalen Organisationen. Sie beschafft die notwendigen Georeferenzdaten des Bundes, des Kantons und der Nachbarkantone. Sie vertreibt Geobasisdaten, berät und unterstützt die Departemente und Dienststellen im GI-Bereich und informiert regelmässig die Nutzerinnen und Nutzer der kantonalen Verwaltung. Die Abteilung Geoinformation koordiniert alle Geodatenprojekte des Kantons St.Gallen und stellt die Originaldaten der kantonalen Verwaltung und externen Stellen zur Verfügung. Die Abteilung Geoinformation ist zuständig für: Steuerung der kantonalen Geodateninfrastruktur Geodatenmanagement im Rahmen des Kantonalen Geoinformationsgesetzes Hersteller- und systemneutrale Beratung sowie Unterstützung von GIS-Anwendern bei der Datenmodellierung und der Abwicklung von Geodatenprojekten Unterstützung von GIS-Anwendern im Datenmanagement Verwaltungsinterne GIS-Dienstleistungen Betrieb des zentralen Geodatenservers sowie der kantonalen Metadatenbank für Geodaten Geodatenkoordination und Zusammenarbeit mit den GIS-Dienstleistern des Kantons

8 Dienste Die Abteilung Dienste erbringt als eigentliche Stabsstelle des Amtes Dienstleistungen für den Amtsleiter und alle Abteilungen. Dazu gehören die Rechtsberatung, Administration und die Finanzaufsicht und -planung. Ebenfalls hier angesiedelt ist die Raumbeobachtung, die als Grundlage für die Kantonale Planung und die Ortsplanung statistische Daten über die Raumentwicklung sammelt und aufbereitet und in Themenberichten auch der Öffentlichkeit präsentiert. Dienste koordiniert ausserdem die politischen Geschäfte, die das Amt betreffen. Die Abteilung betreut den Internetauftritt des Amtes und ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören auch die Gestaltung und Produktion von Publikationen gemäss dem kantonalen Erscheinungsbild. Die Abteilung Dienste ist zuständig für: Koordination politischer Geschäfte Abwicklung und Aufsicht über die Amtsfi nanzen Rechtsberatung der Abteilungen Sammeln und Aufbereiten von Informationen über die Raumentwicklung (Raumbeobachtung) Öffentlichkeitsarbeit des Amtes einschliesslich Internet Gestaltung und Produktion von Publikationen Assistenz des Amtsleiters und allgemeine Administration Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Lämmlisbrunnenstrasse St.Gallen Telefon Fax

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