Revision Kantonaler Richtplan

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1 Titelfolie Revision Kantonaler Richtplan Fassung Regierungsrat 2009 / Raumplanungsprozess Medienkonferenz, 27. August 2009 Ueli Hofer, Chef ARP

2 Zeitplan 2

3 Neue Themen Siedlung Agglomerationsprogramme/Metropolitanraum Zürich Strategische Arbeitszonen Verkehrsintensive Einrichtungen (Konsumgüterversorgung) Auftrag zur Erstellung eines Ensembleinventars Naturgefahren Luft (Koordination mit Massnahmenplan Lufthygiene) Landschaft Boden Gewässer (Auftrag zu Seeuferplanung) Verkehr Langsamverkehr explizit als dritte Säule des Verkehrs BTS, OLS Ausbau öv-infrastruktur und -Angebot Ver- und Entsorgung Störfälle Diverse Unterthemen 3

4 Auswertung der Eingaben: 270 Eingaben, 1460 Detaileinträge Kantonaler Richtplan: Bekanntmachung 2008 / Anzahl Detaileinträge Verteilung auf die einzelnen Kapitel Übergreifende Probleme Siedlung Landschaft Verkehr Ver- und Entsorgung Weitere Raumnutzungen Kantonaler Richtplan: Bekanntmachung 2008 / Anzahl Detaileinträge Häufigste Themen Motorfahrzeugverkehr Wirtschaft Energie Siedlungsgebiete Öffentlicher Personenverkehr Siedlungs- und Zentrenstruktur Ziele der Raumordnungspolitik

5 Änderungen aufgrund der Bekanntmachung Siedlung Förderung der Umnutzung von Industriebrachen Kanton kann neu Strategische Arbeitszonen erlassen. Konsumgüterversorgung: Läden in zentralen Orten neu bis 1000 m2 möglich (bisher 500 m2) Auftrag zu Ensembleinventar: Rückstufung zu Zwischenergebnis Landschaft Akzentuierung der produzierenden Landwirtschaft Fruchtfolgeflächen kartografisch dargestellt Verkehr Strassen, insbesondere Linienführung BTS und OLS Bewirtschaftungspflicht von Parkierungsanlagen ab 100 PP (bisher 50 PP) in den Zentren und Agglomerationsgemeinden Ver- und Entsorgung Energie: diverse Änderungen / Ergänzungen 5

6 Metropolitanräume Zürich / Stuttgart / München 6

7 Metropolitankonferenz Zürich 7

8 Agglomerationen im Thurgau 8

9 Aussensicht ETH Studio Basel 9

10 Ziele der Raumordnungspolitik: Bekanntmachung

11 Ziele der Raumordnungspolitik: Bekanntmachung 2008 Präambel Nachhaltigkeit Die angestrebte räumliche Entwicklung des Kantons Thurgau richtet sich nach den Zielen und Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Sie ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und hat die Qualitäten des Lebensraumes zu stärken. Sie soll sich an den folgenden drei Zielen orientieren. Leitsatz I Leitsatz II Leitsatz III Lebensraum / Aussenbeziehungen Die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist zu erhalten und zu fördern. Namentlich in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Bildung und Kultur sind die Beziehungen zum Grossraum Zürich und den benachbarten Agglomerationen wie St. Gallen und Konstanz zu intensivieren. Zentren Das Wachstum der Siedlungen ist primär auf die Zentren auszurichten. Die bauliche Entwicklung hat in erster Linie nach innen zu erfolgen. Die zunehmende Mobilität ist durch eine verstärkte Koordination der verschiedenen Verkehrsträger zu bewältigen. Zwischen den Zentren und Agglomerationen ist der öffentliche Verkehr zu fördern, in den Zentren und Agglomerationen auch der Langsamverkehr. Ländlicher Raum Der ländliche Raum bildet in erster Linie die Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft. Auch dient er dem ökologischen Ausgleich sowie der Erholung. Die Kulturlandschaft mit den typischen Dörfern und Weilern ist in ihrer Eigenart zu pflegen und zu gestalten. 11

12 Titelfolie Raumplanung im Thurgau Siedlung und Landschaft Medienkonferenz 27. August 2009 Ueli Hofer, Chef ARP

13 1. Siedlung (Siedlungsgebiete / Zentrenstruktur) Planungsgrundsätze: Die Siedlungsentwicklung ist in erster Linie nach innen zu lenken. Im Interesse einer konzentrierten Siedlungsentwicklung soll der Bedarf an zusätzlichen Arbeits- und Wohnplätzen soll zur Hauptsache in den Zentren und den zentralen Orten in Entwicklungsräumen gedeckt werden. 13

14 KRP: Zentrenstruktur 14

15 Wanderungssaldo Zentren / ländlicher Raum 2'000 1'500 Wanderungssaldo nach Zentren / ländlicher Raum Zentren Ländlicher Raum Anzahl Personen 1' '

16 Siedlung (Strategische Arbeitszonen, SAZ) Planungsgrundsatz: Für bedeutende Betriebsansiedlungen sollen strategische Arbeitszonen geschaffen werden. Festsetzungen: Für strategische Arbeitszonen kommen grundsätzlich nur Flächen in den Wirtschaftsschwerpunkten gemäss Übersichtskarte «Wirtschaftsschwerpunkte» in Frage. Die Gemeinden sorgen für die rechtzeitige Bereitstellung von strategischen Arbeitszonen. Der Kanton kann strategische Arbeitszonen als kantonale Nutzungszonen im Sinne des Planungs- und Baugesetzes erlassen. 16

17 Karte Wirtschaftsschwerpunkte 17

18 2. Landschaft (Landwirtschaftsgebiete) Das Kapitel Landschaft wurde 2004 im Zusammenhang mit der Integration des Landschaftsentwicklungskonzeptes Lek umfassend revidiert (und deshalb nur wenig verändert). P Soll Landwirtschaftsgebiet dem Siedlungsgebiet zugeteilt werden, so ist grundsätzlich eine ausgeglichene Flächenbilanz anzustreben. F Die Gesamtfläche des Landwirtschaftsgebietes wird festgesetzt. Davon ausgenommen sind die strategischen Arbeitszonen im Umfang von 80 ha. 18

19 KRP: Siedlungsbegrenzungslinien / Flächenausgleich 19

20 Fruchtfolgeflächen (in ha) 30'200 Fruchtfolgeflächen im Landwirtschaftsgebiet 30'000 Vorgabe Bund 29'800 29'600 29'400 29'200 29' Planimetrierte Werte GIS-Auswertung 20

21 Landschaftsentwicklungskonzept LeK Realisierung Konzept Richtplan Realisierung ab

22 Landschaftsentwicklungskonzept LeK Kantonaler Richtplan Naturschutz Gebiet mit Vernetzungsfunktion Gebiet mit Vorrang Landschaft Ausbreitungshindernisse 22

23 Landschaftsentwicklungskonzept LeK 23

24 Landschaftsentwicklungskonzept LeK Realisierung im Wasserbau Fischaufstiegshindernis, Lützelmurg

25 Landschaftsentwicklungskonzept LeK Realisierung im Strassenbau Amphibienunterführung Bichelsee 25

26 D A N K E Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit

27 Koordination 27

28 Kategorien der Verbindlichkeit Planungsgrundsätze zeigen, worauf die Planung auszurichten ist. Sie umschreiben den Rahmen des Ermessens und sind bindender Beurteilungsmassstab für raumwirksame Tätigkeiten. Stehen sich Grundsätze entgegen, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Ausgangslage Festsetzungen Die Ausgangslage gibt Aufschluss über räumliche und sachliche Zusammenhänge, insbesondere über bestehende Bauten und Anlagen sowie geltende Pläne und Vorschriften über die Nutzung des Bodens, soweit dies zum Verständnis des Kantonalen Richtplans erforderlich ist. Festsetzungen zeigen, welche raumwirksamen Tätigkeiten wie aufeinander abgestimmt sind. Planungsgrundsätze Zwischenergebnisse Zwischenergebnisse zeigen, welche raumwirksamen Tätigkeiten noch nicht aufeinander abgestimmt sind und was vorzukehren ist, um eine zeitgerechte Abstimmung zu erreichen. Vororientierungen Vororientierungen zeigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten sich noch nicht in dem für die Abstimmung erforderlichen Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Bodens haben können. 28

29 Raumbeobachtung Kanton Zürich

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