BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ

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1 Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin für die ganze Stadt BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ 2009

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3 Inhalt 3 Der Krisendienst für die ganze Stadt Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Kindernotdienst: Gitschiner Str Berlin Jugendnotdienst: Mindener Str Berlin Mädchennotdienst: Mindener Str Berlin Hotline-Kinderschutz: Gitschiner Str Berlin KuB: Fasanenstr Berlin Grußwort von Monika Herrmann, Bezirksstadträtin Vorwort Berliner Notdienst Kinderschutz Hotline-Kinderschutz Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdienst KuB Kontakt- und Beratungsstelle Fachstelle Kinderschutz

4 Danksagung: Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Spendern, die uns mit Sach- und Finanzmitteln, mit kleinen und mit großen Spenden im Jahr 2009 tatkräftig unterstützt haben. Diese Unterstützung ist für uns auf zwei unterschiedlichen Ebenen wichtig: 1. Wir können damit Kindern, Jugendlichen und Familien in Notlagen direkt und unbürokratisch helfen. Wir haben die Möglichkeit, Spiele, Bücher, Kleidung, Bastelmaterial und andere Anschaffungen zur Verfügung zu stellen, die sonst außerhalb unseres Etats liegen. 2. Bedeutet uns dieses Engagement deshalb so viel, weil es uns zeigt, dass Spender, Sponsoren und andere Interessierte Anteil an Notlagen der Kinder, Jugendlichen und Familien nehmen. Wir bedanken uns bei allen, die sich aktiv für Kinder und Jugendliche einsetzen! Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit steht häufig das Genus des Wortes und gilt hier synonym für die weibliche und männliche Form des Subjektes. Impressum: Herausgeber: Berliner Notdienst Kinderschutz, 2010 Redaktion: BNK, Beate Köhn Gestaltung: O.C., Berlin Jürgen Köhler Druck: AWG Druck GmbH

5 Monika Herrmann, Bezirksstadträtin 5 Grußwort Monika Herrmann, Bezirksstadträtin Sehr geehrte Fachkräfte der Jugendhilfe, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Jahresbericht 2009 des Berliner Notdienst Kinderschutz wird erneut deutlich, dass der Bedarf in Berlin an Einrichtungen und Angeboten zur Bewältigung von Krisensituationen in Familien steigt. Von Krisenberatungen (ohne die Hotline-Kinderschutz) mussten Berliner Kinder und Jugendliche gemäß 42 SGB VIII im vergangenen Jahr in Obhut genommen werden. Dies sind 135 Kinder und Jugendliche mehr als im Jahr Gleichzeitig wurden 546 auswärtige Minderjährige durch den Berliner Notdienst Kinderschutz betreut. Eine Herausforderung für die Jugendämter und die MitarbeiterInnen des Berliner Notdienst Kinderschutz ist es, nach der Inobhutnahme die Kinder und Jugendlichen in weitere geeignete Kriseneinrichtungen der Freien Träger zu vermitteln. Hier beobachten wir, dass die Einrichtungen der Freien Träger der Jugendhilfe zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen, was dazu führt, dass Kinder und Jugendliche länger als notwendig in den Einrichtungen des Kinder- und Jugendnotdienstes verbleiben. Das rund-um-die-uhr Angebot zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei dem begründeten Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist für diese Stadt alternativlos. Eine weitere auskömmliche, bedarforientierte personelle und finanzielle Ausstattung ist auch weiterhin dringend erforderlich. Dies betone ich deshalb besonders, weil auch die Berliner Notdienste in das Blickfeld der Sparmaßnahmen des Senats rücken. Wir haben dieses Schutzsystem für unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt gemeinsam entwickelt und aufgebaut und die im Jahresbericht zusammengefassten Zahlen belegen, dass es richtig und wichtig war! Monika Herrmann Bezirksstadträtin Jugend, Familie und Schule Friedrichshain-Kreuzberg

6 6 Vorwort Dilemma vorprogrammiert: über die Arbeit im Kinderschutz Häufig sind wir Grenzgänger. Wir arbeiten an der Grenze zwischen Angeboten und Interventionen, zwischen Unterstützung für Eltern, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin zu Hause bleiben können und Inobhutnahme, damit der Schutz der Minderjährigen erst einmal gesichert ist. Diese Arbeit ist ein hochkomplexer und sensibler Balanceakt, der verschiedene Akteure auf und hinter der Bühne braucht. Für diesen Balanceakt braucht es große Professionalität, Zuversicht, Geduld, Nerven, ein stabiles Netz und darüber hinaus Engagement und Mut. Stress, Zeitnot, Angst-etwas-zu-übersehen, ein großer Verwaltungsapparat, Überforderung und Personalmangel hingegen sind für Fachkräfte und Klienten gleichsam bedrohlich. Die gemeinsame Erarbeitung von Handlungsstandards, die Verständigung über gewichtige Anhaltspunkte der Gefährdungen, die Weiterbildung von Fachkräften nach 8a Abs. 2, SGB VIII, neue Formen der intensiven Einbeziehung der Eltern, ressortübergreifende Kinderschutzkonferenzen und Fachtage, Fortbildungen und Supervisionen, kollegiale Fallbesprechungen und vieles mehr, waren für die Jugendhilfe in den letzten Jahren wichtige Schritte und bleiben es weiterhin. Kinderschutzkonzepte, Netzwerke und die Angebote der Frühen Hilfen helfen die Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen frühzeitiger zu erkennen und zu minimieren. Auf der anderen Seite geraten Erfolge unverzüglich ins Wanken, wenn es wieder aktuell passiert: ein Kind wird misshandelt, vernachlässigt, kommt zu Schaden, stirbt. Die Medien berichten. Sofort kommt die Frage auf: Wo war das Jugendamt? Was haben die Behörden gewusst, wer hat was getan? Wer hat die Schuld? Die Fragen sind legitim. Legitim bleibt aber auch der Hinweis, dass nicht die Feuerwehr am Brand schuld ist, nicht die Versicherung am Schaden und nicht die Jugendhilfe an der Kindesmisshandlung. Natürlich muss gewährleistet sein, dass die Feuerwehr über genügend Personal, Fachwissen und Löschfahrzeuge verfügt und alle Geräte stets gewartet sind. Und natürlich muss auch die Jugendhilfe über eine entsprechend ausreichende und qualifizierte Personaldecke verfügen, sonst ist eine gute Arbeit nicht möglich. Einschätzungen, Prognosen und Entscheidungen gehören zur täglichen Kinderschutzarbeit. Es gibt unvorhergesehenes und unkalkulierbares Verhalten von Menschen, mit dem wir zu tun haben. Manchmal können wir für uns

7 Vorwort 7 selbst schwer voraussagen, wie wir reagieren werden. Oder wir nehmen uns etwas vor und bekommen es nicht hin, uns daran zu halten. Prognosen können dadurch falsch sein. Hier bringen uns allenfalls Fehleranalysen weiter. Dann muss Verantwortung von denen übernommen werden, die tatsächlich für den Fehler oder auch für eine fehlerhafte Struktur verantwortlich sind. Eine fehlerhafte Struktur besteht aus meiner Sicht auch dann, wenn eine zugewiesene Aufgabe so angelegt ist, dass sie nicht erfüllt werden kann. Lebensbedingungen und Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: Die Zahl erwerbsloser Eltern liegt z. Zt. bei ca. 20 %. Mehr als ein Drittel der Familien fallen unter die Armutsgrenze. In 46 % der Familien gibt es nur einen Elternteil, meist die Mutter. Im Vergleich zu Eltern, die in einer Partnerschaft leben, sind Alleinerziehende einer erhöhten Belastung, einem deutlich höheren Armutsrisiko und einem höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt. 861 Tafeln versorgen nach Angaben ihres Bundesverbandes inzwischen etwa eine Million Menschen mit Nahrung. 1,753 Millionen Kinder im Alter von unter 15 Jahren, das sind 15,7 % aller Kinder in Deutschland, leben in sog. SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV). Das sind 0,8 % (14.000) mehr als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Kinder, deren Mütter und/oder Väter auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren, lag im Dezember 2009 mit 36,2 % in Berlin im Bundesdurchschnitt am höchsten. Immer mehr Minderjährige flüchten aus der Realität, konsumieren Suchtmittel, wie Alkohol, Drogen, Computerspiele, vernachlässigen die Schule, entziehen sich dem Unterricht stundenweise oder bleiben der Schule ganz fern. Auch die stetig steigende Zahl depressiver, süchtiger oder psychisch erkrankter Eltern ist alarmierend. Etwa Minderjährige leben deutschlandweit mit einem psychisch kranken Elternteil zusammen. Um gesund aufwachsen zu können, brauchen Kinder gezielte Unterstützung. Als direkte Angehörige eines erkrankten Elternteils steht ihnen diese Hilfe zu aber nur selten steht sie ihnen tatsächlich zur Verfügung! Die Aufzählung von Gefährdungen, die Kinder und Jugendliche stark belasten, ist bei Weitem nicht vollständig,

8 8 Vorwort gibt aber deutliche Hinweise auf die vielfältig prekäre Lebenssituation und Risiken, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind. Alle Eltern, völlig unabhängig von eigenen belastenden oder stärkenden Biografien, brauchen unterstützende Strukturen, um der Aufgabe Kinder groß zu ziehen gerecht zu werden. Die Einzigartigkeit eines jeden Kindes, jeder Familie, die persönliche Lebensart und die familiären Lösungswege in Krisen dürfen bei der Erfüllung des Schutzauftrages nicht außer Acht gelassen werden. Auch darf nicht aus dem Blick geraten, unter welchen gesellschaftlichen, ökonomischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen wir leben und arbeiten. Unsere Arbeit, die Arbeit mit den Familien kann nur dann nachhaltig erfolgreich gelingen, wenn dies von der Politik auch strukturell so anlegt ist. Hier tragen Politikerinnen und Politiker eine große Verantwortung. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Belastungs- und Risikofaktoren in den Familien weiterhin massiv steigen werden! Wie begegnen wir den zeitgenössischen Entwicklungen, wie zum Beispiel der sich auflösenden, traditionellen Familienform, der strukturellen Arbeitslosigkeit, der spezifischen Problematik einer Migrationsgesellschaft, den steigenden Ausbildungs- und Arbeitsmarktanforderungen, den massiven ökonomischen Risiken, einer stetig steigenden Anzahl von Menschen, die vom gesellschaftlichem Abstieg und Ausgrenzung betroffen sind? Wie gehen wir mit dem Wissen darüber um, dass bereits Kinder im Grundschulalter sich abgeschrieben fühlen und keine Hoffnung haben, später über eine gute Schulbildung und Geld zu verfügen. Diese Kinder wissen schon selber, dass sie von Bildungschancengleichheit und einer erfolgreichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nur träumen können! Eine angemessene personelle und materielle Ausstattung von Schulen, Kitas, Freizeitangeboten, Unterstützungsangeboten im Jugendhilfe- und Gesundheitsbereich, ist weiterhin nicht in Sicht. Es besteht weiterhin ein gesellschaftspolitischer Handlungsbedarf. Allen empirischen Erkenntnissen über die Auswirkungen und Folgen von Benachteiligung, Chancenungleichheit, Ausgrenzung, Gesundheitsrisiken und Vernachlässigung zum Trotz wird in Deutschland nachhaltig an der Zukunft gespart: an unseren Kindern und Jugendlichen. April 2010, Beate Köhn, Berliner Notdienst Kinderschutz Fachstelle

9 BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Berliner Notdienst Kinderschutz Der Schutzauftrag bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 9 Seit Dezember 2008 haben der Kinder-, Jugend-, Mädchennotdienst, die Hotline-Kinderschutz, die KuB (Kontakt- und Beratungsstelle) und das Sleep In einen gemeinsamen Namen: Berliner Notdienst Kinderschutz Der Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) ist eine sozialpädagogische Einrichtung zur Inobhutnahme und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß 42 SGB VIII, die meist akut von einer Kindeswohlgefährdung betroffen sind. Der Arbeitsauftrag bezieht sich auf ein rund-um-die-uhr-angebot für die ganze Stadt, das an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung steht. Die Trägerschaft hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Aufgabenstellung der Jugendämter, Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und anderen Gefährdungen zu gewährleisten, wird immer dann durch den Berliner Notdienst Kinderschutz stellvertretend wahrgenommen, wenn die zuständigen Jugendämter nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Dieser gesetzliche Schutzauftrag als Kernaufgabe der Sozialpädagogischen Dienste und die damit verbundene Funktion des staatlichen Wächteramtes leiten sich unmittelbar von Art. 6 GG ab und schließt auch die Erstversorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mit ein. Die Sicherstellung des Kindeswohls ist sowohl Bestandteil der elterlichen Erziehungsverantwortung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch Teil des staatlichen Wächteramtes gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind die notwendigen Maßnahmen zum Schutz eines Kindes oder Jugendlichen zu ergreifen, die sich auch kurzfristig gegen die elterliche Erziehungsautonomie richten können. Die rechtsverbindliche Einflussnahme auf die elterliche Erziehungsverantwortung ist, sofern das zuständige Jugendamt nicht tätig werden kann, die Kernaufgabe des Berliner Notdienst Kinderschutz. Die ausgeübte Schutzfunktion steht grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen effektivem Kinderschutz und Elternautonomie. Wenn möglich sollte hierüber auch während der Krisenintervention eine einvernehmliche und gemeinsame Lösung gefunden werden. Die Erfassung und Bewertung gewichtiger Anhaltspunkte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung sind die zentralen Aspekte der Arbeit. Es kommt darauf an, zur Klärung einer benannten Situation die notwendigen Informationen zu erhalten bzw. einzuholen,

10 10 Berliner Notdienst Kinderschutz diese fachlich im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen und die Wahl der geeigneten und verhältnismäßigen Mittel zur Gefahrenabwehr zu treffen. Zur Einschätzung der Gefährdung ist ein ausführliches Gespräch mit den Eltern und, wenn vom Alter her möglich, mit dem Kind oder Jugendlichen besonders wichtig. Die Beteiligung der Kinder und Eltern sowie die Einschätzung der Kooperationswilligkeit und -fähigkeit der Eltern sind von entscheidender Bedeutung für das weitere Vorgehen. Neben den Berliner Jugendämtern sind der Kinder-, Mädchen- und der Jugendnotdienst, die zur Inobhutnahme befugten Dienststellen des Landes Berlin. Der Balanceakt zwischen einem notwendigen Eingriff in das Elternrecht zum Schutz eines Kindes durch eine Inobhutnahme im Sinne einer Gefahrenabwehr und der Chance und Notwendigkeit, einen Hilfekontakt zur Unterstützung der Eltern zu beginnen und in Gang zu setzen, stellt hohe Anforderungen an die Ausübung des Wächteramtes und an die Ausführenden dieser Krisenintervention. Gerade bei der Informationsgewinnung zur Gefährdungseinschätzung (Pflichtaufgabe) gilt es, Widerstand und Abwehr zu vermeiden oder abzubauen, um den weiteren Beratungsprozess und eine Inanspruchnahme von Hilfen nicht zu gefährden. Die Notdienste nehmen in diesen Fällen die Funktion der sozialpädagogischen Krisenintervention wahr und versuchen einen Weg zum weiteren Hilfeprozess im örtlich zuständige Jugendamt zum fallführenden Sozialarbeiter zu begleiten. In allen Fällen von Inobhutnahmen durch die Notdienste ist grundsätzlich zu prüfen, inwieweit die Sorgeberechtigten bei der bestehenden Konfliktlage zwischen ihnen und dem Minderjährigen an der Ausübung des Sorgerechts gehindert sind. In den Fällen, in denen Minderjährige nicht rechtlich vertreten sind, wird die Sorge um das Wohl des Kindes oder Jugendlichen in öffentlich-rechtlicher Verantwortung ausgeführt (z.b. wenn die elterliche Zustimmung für eine dringend erforderliche ärztliche Behandlung fehlt). Die aktive Einbeziehung und Beteiligung der Kinder und der Eltern spielt sowohl bei der Lösungsfindung als auch bei der Nachhaltigkeit dieser Lösung eine eminent wichtige Rolle. Hierbei wird das Familienumfeld bei der Lösungssuche einbezogen, soweit dies möglich ist. Im Zusammenhang mit einer notwendigen Inobhutnahme sichert der Berliner Notdienst Kinderschutz den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in den entsprechend geeigneten Standorten.

11 Berliner Notdienst Kinderschutz 11 Zum Berliner Notdienst Kinderschutz gehören sechs Aufgabenschwerpunkte, die an drei Standorten zur Verfügung stehen. Standort 1 Kindernotdienst Tel.: Hotline-Kinderschutz Tel.: Fachstelle BNK Tel.: Standort 2 Jugendnotdienst Tel.: Mädchennotdienst Tel.: Standort 3 Kontakt- und Beratungsstelle Tel.: Sleep In Tel.: Berlineinheitliche Verfahrensstandards Zur Sicherstellung der berlineinheitlichen Verfahrensstandards wurden Ausführungsverordnungen geschaffen. Neben der Erreichbarkeit der Jugendämter und des Kinderund Jugendgesundheitsdienstes sind Regelungen zur Verwendung der entwickelten Instrumente, die Festlegung des Vier-Augen-Prinzips und die vorgeschriebene Reaktionszeit, sowie die Durchführung von Vor-Ort-Besuchen und Regelungen für die Abgabe von Kinderschutzfällen beschrieben. Informationen zum Kinderschutz:

12 12 Berliner Notdienst Kinderschutz Inobhutnahmen Berliner Minderjähriger durch den Berliner Notdienst Kinderschutz Insgesamt wurden im Berliner Notdienst Kinderschutz * Krisenberatungen durchgeführt. Mitte Friedrichshain-Kreuzbg. Pankow Charlottenbg.-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Basiszahl: Berliner Minderjährige: Kinder und Jugendliche wurden gemäß 42 SGB VIII vom Berliner Notdienst Kinderschutz in Obhut genommen (2008: Minderjährige). Davon waren 843 Kinder und Jugendliche. Im Kindernotdienst gab es insgesamt Belegungstage. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Kinder betrug hier 2,8 Tage. Im Jugendnotdienst/Mädchennotdienst waren es Unterbringungstage, bei einer durchschnittlichen Belegungslänge von 1,9 Tagen (2008: durchschnittlich 1,8 Tage). 546 Kinder und Jugendliche wurden als auswärtige Minderjährige (2008: 521) in Obhut genommen. In 72 Fällen (2008: 80) fehlten die Angaben über ihren Herkunftsort. * Ohne Hotline-Kinderschutz und Kontakt- und Beratungsstelle

13 Berliner Notdienst Kinderschutz 13 Dazu kommen 941 telefonische Beratungen mit benannten Minderjährigen bei der Hotline Kinderschutz. Von der Kontakt- und Beratungsstelle wurden Jugendliche und junge Volljährige betreut. Die Anzahl der Kontakte belief sich auf knapp Ins Sleep In kamen 902 Jugendliche (bis 20 Jahre) und übernachteten Mal dort. Entlassungsorte 2009 aus dem Berliner Notdienst Kinderschutz Elternhaus Verwandte/Bekannte Heim/Clearinggruppe Pflegefam./Heim/WG/BEW Rückkehr JH-Einrichtung Ki.- und Jug.-psychatrie Krankenhaus Jugendamt Betreuungsentzug Sonstiges In beiden Standorten der zentralen Notdienste kam es in der ersten Jahreshälfte 2009 zu Kapazitätsproblemen bei der Unterbringung. Insbesondere im Bereich Jugendnotdienst/Mädchennotdienst gab es vom Jahresende 2008 bis zum Juli 2009 erhebliche Verlegungsschwierigkeiten. Alle Inobhutnahme-Plätze in den beauftragten Kriseneinrichtungen der Freien Träger waren komplett belegt, so dass es in dieser Zeit zu einer permanenten Überbelegung des JND/MND kam. Mit Beginn der Sommerferien 2009 normalisierte sich die Platzsituation langsam wieder.

14 14 Berliner Notdienst Kinderschutz Zum effektiven Kinderschutz gehört eine interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit Für die Erfüllung des Schutzauftrages braucht es deshalb auch: fachlich gut qualifiziertes Personal und eine angemessene finanzielle und materielle Ausstattung ein verlässliches, kontinuierliches Zusammenwirken aller Beteiligten eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen deutliche Statements und Maßnahmen zum Kinderschutz aus der Politik, die behördenübergreifend umgesetzt und finanziell unterlegt sind eine respektvolle Haltung gegenüber den Eltern unter Anerkennung ihrer Erziehungsverantwortung Respekt und Akzeptanz der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern eine ermutigende Beteiligung der Eltern, Kinder und anderer der Familie nahestehender Personen, um an einer Lösung mitzuwirken sowie die Berücksichtigung ihrer Wünsche, Meinungen und Lösungsvorschläge. Die Verantwortung für die Lösung des Problems hat die Familie. Die Verantwortung, das Kindeswohl zu sichern, hat das Jugendamt/Familiengericht, wenn die Eltern dies nicht tun. in Kinderschutzfällen müssen Mindestanforderungen (was darf nicht passieren) der Familie gegenüber klar benannt werden Anerkennung der Maxime: jedes Kind ist einzigartig und der beste Platz zum Aufwachsen ist eine gute Familie

15 Hotline-Kinderschutz 15

16 16 Hotline-Kinderschutz 1. Hotline-Kinderschutz Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain-Kreuzberg Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz wurde am die Hotline-Kinderschutz neu eingerichtet. Dieses Angebot steht allen Berliner Bürgerinnen und Bürgern, die sich Sorgen um Kinder und Jugendliche machen, rund um die Uhr zur Verfügung. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit spielt, neben der verlässlichen Erreichbarkeit der Jugendämter, eine wichtige Rolle. Je früher die Jugendämter oder der Berliner Notdienst Kinderschutz auf problematische Situationen von Kindern und Jugendlichen aufmerksam werden, desto eher kann eine Hilfe angeboten werden. Die Hotline-Kinderschutz ist eine erste Anlaufstelle, wenn Fragen zu Schwierigkeiten von Familien benannt werden. Ziel ist es, akute Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche schnellstmöglich zu beenden, frühzeitig latenten Gefährdungssituationen zu begegnen und Kinder unverzüglich vor Gefahren zu schützen. Mit der engen Anbindung an die Beratungsstelle im Kindernotdienst kann die Hotline-Kinderschutz eine Gefährdungseinschätzung im Sinne des Vier-Augen-Prinzips sicherstellen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die Intention der Früherkennung. 953 Mal wurde die Hotline-Kinderschutz 2009 in Anspruch genommen Kinder, die sich in schwierigen, teilweise sehr schwierigen Lebenslagen oder akuten Gefährdungen befanden, wurden benannt. Jahresstatistik 2009 Fallzahl (Meldungen) gesamt Benannte betroffene Kinder Beratungen ohne Weitergabe Beratungen mit Weitergabe an das zuständige JA Weitergabe an den KND/JND

17 Hotline-Kinderschutz 17 Anrufer Gesamt: 953 Kinder/Jugendliche 19 Alter der benannten Kinder Gesamt: Eltern/Elternteil Verwandte Verwandte anonym Freunde Freunde anonym Nachbarn Nachbarn anonym Säuglinge bis zu einem Jahr 1 3Jahre 4 6Jahre 7 14 Jahre Jahre unbekannt Schulen/Kindertagestätten 51 Andere Einrichtungen 47 Behörden Ärzte Anonyme Meldungen Geschlecht der benannten Kinder unbekannt 594 männlich 472 weiblich 412

18 18 Hotline-Kinderschutz Anruferzeiten: Weiterleitung an die zuständigen Jugendämter Gesamt: 311 Montag bis Freitag Uhr 475 Montag bis Freitag Uhr 265 Samstag/Sonntag/Feiertag 213 Charlottenbg.-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzbg. Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf 30 Mitte 24 Neukölln 35 Pankow 23 Reinickendorf 24 Spandau 30 Steglitz-Zehlendorf 7 Tempelhof-Schöneberg 22 Treptow-Köpenick 17 andere Bundesländer 27

19 Hotline-Kinderschutz 19 Beratungsgründe Verdacht auf körperliche Misshandlung Verdacht auf sexuelle Misshandlung Verdacht auf psychische Misshandlung Verdacht auf Vernachlässigung/Verwahrlosung Kinder ohne Aufsicht Erziehungsprobleme Streit um Umgangs- und Sorgerecht Elternteil möchte Inobhutnahme (Überforderung) Kind/Jugendlicher möchte Inobhutnahme Opfer außerfamiliärer Gewalt Gewalttätigkeit des Minderjährigen in der Familie Ausreißer Delinquenz des Minderjährigen Psychische Auffälligkeiten Suizidäußerungen Selbstverletzendes Verhalten Drogen/Sucht Schwangerschaft Gewalt zwischen Partnern (Häusliche Gewalt) Tod eines Elternteils/Angehörigen Eltern im Krankenhaus sonstige

20 20 Hotline-Kinderschutz In vielen Fällen besteht eine Unsicherheit darüber, wie die Anrufer ihre Sorgen und Beobachtungen einschätzen sollen. Gemeinsam mit einer erfahrenen Kinderschutzfachkraft werden gewichtige Anhaltspunkte in einem standardisierten Kinderschutzverfahren besprochen (vgl. Schutzauftrag 8a SGB VIII). Zum Beratungsangebot der Hotline-Kinderschutz gehört, unter Abwägung aller genannten Fakten, gemeinsam zu überlegen, was der Anrufer selbst tun kann und möchte. Dabei ist es wichtig, auch die Grenzen des Handelns deutlich aufzuzeigen. Die eigenen Handlungsmöglichkeiten des Anrufers werden bei der Beratung immer berücksichtigt. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass für viele Anrufer die Hemmschwelle, sich Unterstützung bei der Hotline-Kinderschutz zu suchen, geringer ist als beim Jugendamt. Am Ende eines Anrufes legt die Kinderschutzfachkraft fest, ob es sich lediglich um eine Beratung handelt oder ob ein Kinderschutzfall nicht ausgeschlossen werden kann. Entsprechend erfolgt bei einem Kinderschutzfall eine kollegiale Beratung mit einer zweiten Fachkraft. Sofern ein Kinderschutzfall nicht ausgeschlossen werden kann und der Anrufer Angaben zum Aufenthaltsort des Kindes benennen kann, wird das zuständige Jugendamt oder bei Nichterreichbarkeit der Kindernotdienst eingeschaltet. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen bedrohen bzw. gefährden. In Abhängigkeit davon, inwieweit die Eltern gewillt oder in der Lage sind die Gefahr für ihr Kind abzuwenden, (vgl BGB) werden ggf. weitere Maßnahmen zur Sicherheit des Minderjährigen eingeleitet. Die Information über eine Kindeswohlgefährdung kann entweder über Fremdmelder oder Selbstmelder erfolgen. Fremdmelder Damit sind Anrufe gemeint, die z. B. von Nachbarn oder Bekannten der Familie, Freunden des Kindes oder von Mitarbeitern von Institutionen kommen. Oftmals wird neben der Schilderung der Sorge um das Wohl der Kinder von den Anrufern die Bitte nach Anonymitätswahrung formuliert, um den weiteren Kontakt zur Familie bzw. zu den Kindern nicht zu beeinträchtigen. Vereinzelt haben die Anrufer auch Angst vor Repressalien durch die Familie oder Familienmitglieder. Diese Anonymitätswahrung gilt nicht für profes-

21 Hotline-Kinderschutz 21 sionelle Helfer. Sie können aber selbstverständlich eine kollegiale Beratung mit anonymisierten Familiendaten in Anspruch nehmen und sich Klarheit verschaffen, ob und inwieweit es sich um eine Kindeswohlgefährdung handelt. Selbstmelder Eltern oder betroffene Minderjährige können Selbstmelder sein, die Hilfe oder Unterstützung in einer Gefährdungs-, Belastungs- oder Krisensituation suchen. Eine Bereitschaft zu Hilfsangeboten, z.b. durch das zuständige Jugendamt, Familien- oder andere Beratungsstellen, soll gefördert werden, wenn dies erforderlich scheint. Eine persönliche, ausführliche Beratung und eine auf die Bedürfnisse des Anrufers zugeschnittene Hilfevermittlung werden immer angeboten. Bei größeren Kindern und Jugendlichen sind möglicherweise heftige Konflikte mit ihren Eltern der Grund für den Anruf. Der Hotline-Berater entscheidet, ob der Minderjährige ohne das Wissen der Eltern beraten wird ( 8 Abs. 3 SGB VIII), oder ob auf Wunsch des Kindes Kontakt zu den Eltern hergestellt und Hilfen angeboten werden. In Absprache mit dem Kind entscheidet der Berater ob ein Kontakt zum Jugendamt hergestellt wird. Prinzipiell wird jeder Anruf statistisch erfasst und jede Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung schriftlich an das zuständige Jugendamt (Berlineinheitlicher Erstcheck) weitergeleitet. Von benannten Kindern und Jugendlichen erfolgte bei 32,6 % eine Weitergabe an das zuständige Jugendamt. 31 Fälle wurden direkt dem Kindernotdienst übergeben, um die Situation und die Kinder unverzüglich in Augenschein zu nehmen (nach Uhr und am Wochenende). 30 % der Ratsuchenden waren betroffene Eltern. 40,9 % der Meldungen kamen aus dem nahen Umfeld der Familie (Verwandte, Freunde und Nachbarn). Fachkräfte der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie medizinische Fachkräfte haben zu 15 % bei der Hotline- Kinder21schutz Rat und Unterstützung gesucht. Innerhalb dieser Beratungen steht neben der Gefährdungseinschätzung die Frage im Mittelpunkt, inwieweit es den Fachkräften gelingt, bei Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, ohne dabei den unmittelbaren Schutz des Kindes außer Acht zu lassen. Von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8.00 und Uhr gehen knapp 50 Prozent der Meldungen ein.

22 22 Hotline-Kinderschutz Der häufigste Grund der Anrufe bezog sich auf den Verdacht der Vernachlässigung eines oder mehrerer Kinder (23,8 %). Nimmt man die Anrufe hinzu, in denen über Kinder informiert wurde, die ohne Aufsicht waren, summiert sich dies auf 31,8 %. In 19 % der Fälle ging es um körperliche und/oder psychische Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen. Die Kontaktaufnahme bei Verdacht auf sexuelle Misshandlung (8,8 %) sowie von Kindeswohlgefährdungen durch häusliche Gewalt (im Sinne von Partnergewalt) (6,4 %) sind ebenfalls immer wiederkehrende Beratungsanlässe für die Hotline-Kinderschutz. Der Beratungsbedarf zum Thema Sorge- und Umgangsrecht (16,2 %) ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Darüber hinaus weist der Beratungsbedarf im Bereich der teilweise massiven Erziehungsprobleme (10,9 %) darauf hin, dass direkt Betroffene die Hotline-Kinderschutz nicht nur als erste Anlaufstelle nutzen um Meldungen weiterzuleiten, sondern auch um eigene Erziehungsprobleme und ihre damit einhergehende Überforderung zu thematisieren und über die Hotline-Kinderschutz einen Beratungsbedarf einzufordern. Die benannten Alterstufen beziehen sich auf alle Kinder. In 24,2 % der Fälle konnten keine Altersangaben gemacht werden. 42,5 % der Fälle bezogen sich auf die Altersgruppe zwischen 0 und 6 Jahren. Davon sind 5,9 % Säuglinge bis zu einem Jahr. Die Anzahl der Meldungen über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung in den Altersgruppen der 1 3jährigen (19,5 %) und der 4 6jährigen (17,1 %) war in etwa gleich groß. In der Altersgruppe der 7 14 jährigen (27,5 %) gab es einen leichten Rückgang. Dem gegenüber stieg die Anzahl der Meldungen, in denen die Anrufer das Alter der Kinder nicht bestimmen konnten, auf 24,2 %. Für den Bereich der jährigen wurde in 5,8 % der Anrufe ein Beratungsgespräch geführt und/oder ein entsprechendes Hilfeangebot unterbreitet. In 35,9 % der Meldungen konnte aufgrund der von uns vorgenommenen Risikoeinschätzung eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden, sodass ein Kontakt zum zuständigen Jugendamt oder zum Kindernotdienst notwendig wurde.

23 Hotline-Kinderschutz 23 Aus der Praxis: Hotline-Kinderschutz Falldarstellung: 3 Kinder (5, 8 und 13 Jahre) Herr K. meldet sich telefonisch in der Hotline-Kinderschutz und berichtet über folgende Situation. Er sei als Einzelfallhelfer und im Rahmen einer Nachbetreuung für einen Jugendlichen zuständig, der zuvor in einer Jugendwohngemeinschaft gelebt hatte. Nun habe er in den letzten Wochen beobachtet, dass die Mutter des Jungen mehr und mehr die Wohnung vermüllen lasse. Er habe die Mutter auf den Zustand der Wohnung und auf die Auswirkungen für die Kinder angesprochen. Frau P. versprach ihm, sich in den nächsten Tagen darum zu kümmern. Nun sei aber deutlich, dass die Mutter mit dieser Aufgabe überfordert ist. Weitere Hausbesuche zeigten, dass die Mutter zur Zeit auch nicht in der Lage sei, sich adäquat um die Belange der Kinder zu kümmern. Im Gegenteil, der Zustand der Kinder und der Wohnung haben sich dramatisch verschlechtert. Es erfolgt über die Hotline Kinderschutz unverzüglich ein Kontakt zum Krisendienst des zuständigen Jugendamtes mit der entsprechenden Empfehlung einer sofortigen Kontaktaufnahme zur Familie. Ein Kollege des Krisendienstes unternahm gemeinsam mit dem für die Familie zuständigen Kollegen noch am gleichen Tag einen Hausbesuch und eine Inaugenscheinnahme der Kinder. Als Ergebnis des Vor-Ort-Einsatzes entschieden sich die Kollegen für eine sofortige Herausnahme der Kinder. Die Kollegen vor Ort sprachen der Mutter gegenüber eine Inobhutnahme als unverzügliche Schutz- und Sicherheitsmassnahme für die Kinder aus und kontaktierten den Kindernotdienst, der sofort die Kinder aufnahm...

24 24 Kindernotdienst Gefährdungseinschätzung Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung: körperliche und seelische Vernachlässigung seelische Misshandlung körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt häusliche Gewalt (Partnergewalt) Eine große Rolle für die Beseitigung einer Gefährdung spielt die Fähigkeit und Bereitschaft der Erziehungsberechtigten zur Problemeinsicht, die Mitwirkungsbereitschaft und die Motivation, Hilfe anzunehmen. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung: nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen oder Selbstverletzungen körperliche oder seelische Krankheitssymptome z. B. Einnässen, Ängste, Zwänge, Jaktationen unzureichende Flüssigkeits- oder Nahrungszufuhr fehlende ärztliche Vorsorge oder notwendige Behandlung Zuführung gesundheitsgefährdender Substanzen mangelnde altersadäquate Aufsicht Hygienemängel z. B. Körperpflege, Kleidung unbekannter Aufenthalt des Kindes fortgesetzte, unentschuldigte Schulversäumnisse oder fortgesetztes, unentschuldigtes Fernbleiben von der Tageseinrichtung Delinquenz Anhaltspunkte für eine Gefährdung in der Familie oder im Lebensumfeld des Kindes sind ebenfalls zu beachten.

25 Kindernotdienst Kindernotdienst Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain-Kreuzberg Der Kindernotdienst steht allen Kindern und Eltern, die in Not geraten sind oder die einer akuten Kindeswohlgefährdung ausgesetzt sind, als Zufluchtsort und als stadtweit bekannte Anlaufstelle für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres rund um die Uhr zur Verfügung. Der Kindernotdienst besteht aus zwei voneinander getrennten Gebäuden. In einem der Gebäude bietet eine Wohngruppe bis zu 10 Kindern während der Inobhutnahme Schutz. Neben der Betreuung steht gleichrangig die physische und psychische Versorgung im Mittelpunkt. Zwei Kinderkrankenschwestern (Mo Fr 7 20 Uhr) stehen für die medizinischen Fragen und Belange insbesondere der Babys und Kleinkinder zur Verfügung. Die physische Verfassung und der Entwicklungsstand werden bei allen Kinderschutzfällen dokumentiert. Im Nebengebäude befindet sich die Beratungsstelle des Kindernotdienstes sowie die Hotline-Kinderschutz und die Fachstelle Kinderschutz. Die zentralen Arbeitsaufträge für den KND sind die sozialpädagogische Krisenintervention und die Inobhutnahme nach 42 SGB VIII sowie die Versorgung und Betreuung der Kinder. In der Beratungsstelle gehen alle Anrufe ein, die häufig die erste Kontaktaufnahme zur Beratung sind. Im Jahr 2009 erfolgte zum Kindernotdienst in Fällen eine Kontaktaufnahme. In knapp zweidrittel der Beratungsund Aufnahmekontakte konnte die Situation der Kinder durch Beratungsgespräche deeskaliert werden. In 843 Fällen führte die sozialpädagogische Krisenintervention zu einer Inobhutnahme. Die Aufnahme- und Beratungsgründe bezogen sich hauptsächlich auf den Verdacht einer Verwahrlosung oder Vernachlässigung und auf den Verdacht einer körperlichen Misshandlung. Der Zugang zum Kindernotdienst erfolgte zu 39 % in Kooperation mit der Polizei. In den anderen Fällen erfolgten die Kontakte über soziale Dienste 17 % ( %) oder die Eltern 15 %. Bei 11 % der Kontaktaufnahmen suchten die Kinder direkt den Kontakt zum Kindernotdienst, 11 % kamen über die Jugendämter. Nach erfolgter Krisenintervention und nach Absprache mit dem örtlich zuständigen Jugendamt kehrten über die Hälfte der Kinder (51 %) in die Familie oder das familiäre Umfeld zurück. In 32 % der Fälle erfolgte eine stationäre Jugendhilfeleistung und 5 % der Kinder kamen in Pflegefamilien.

26 26 Kindernotdienst Zugang zum KND in 2009 Verwandte 1 % Jugendamt 11 % Sonstige 6 % Polizei 39 % Wohin wurden die Kinder 2009 entlassen? gegangen Frauenhaus 5 % 2 % Sonstige 3 % Verwandte 3 % Pflegefamilie 5 % Jugendamt 2 % Familie 48 % Soziale Dienste 17 % Heim/Clearing 32 % Eltern 15 % Selbstmelder 11 % Aufenthaltsdauer der Kinder im KND 2009 Anzahl der Tage Anzahl der Kinder 1 Tag % 2 3Tage % 4 6Tage % ab 7 Tage 70 8 %

27 Kindernotdienst 27 Alter und Geschlecht der Kinder Mädchen 424 Jungen 843 gesamt über unter Aufteilung auf die Bezirke Charlottenbg.-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzbg. Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick andere gesamt sonst. Beratungen

28 28 Kindernotdienst Aufnahmegründe Basiszahl: 843 Gründe: Verdacht auf körperliche Misshandlung Verdacht auf sexuelle Misshandlung Verdacht auf psychische Misshandlung Vernachlässigung/Verwahrlosung Kinder ohne Aufsicht Erziehungsprobleme Streit um Umgangs- und Sorgerecht Elternteil möchte Inobhutnahme (Überforderung) Kind möchte Inobhutnahme Sorge um das Kindeswohl Eltern in Haft Gewalttätigkeiten des Minderährigen in der Familie Ausreißer Delinquenz Psychische Auffälligkeiten des Kindes Psychische Auffälligkeiten der Eltern Drogen/Sucht des Kindes Drogen/Sucht der Eltern Gewalt zwischen den Partnern (HG) Eltern im Krankenhaus Sonstiges % 11,4 0,4 0,4 6,8 3, ,3 11,2 10,2 1,8 2,1 0,2 8,4 6,5 0,5 3,4 0,6 4,5 4,5 6,8 7,0 Anzahl

29 Kindernotdienst 29 Beratungsgründe Basiszahl: Gründe: % Verdacht auf körperliche Misshandlung 7,0 Verdacht auf sexuelle Misshandlung 1,7 Verdacht auf psychische Misshandlung 2,6 Vernachlässigung/Verwahrlosung 6,0 Kinder ohne Aufsicht 1,8 Erziehungsprobleme 10,7 Streit um Umgangs- und Sorgerecht 15,5 Elternteil möchte Inobhutnahme 9,9 (Überforderung) Kind möchte Inobhutnahme 1,9 Sorge um das Kindeswohl 13,4 Eltern in Haft 0,2 Ausreißer 2,7 Delinquenz 0,6 Psychische Auffälligkeiten des Kindes 2,5 Psychische Auffälligkeiten der Eltern 2,8 Drogen/Sucht des Kindes 0,2 Drogen/Sucht der Eltern 2,9 Gewalt zwischen den Partnern (HG) 3,4 Eltern im Krankenhaus 2,3 Sonstiges 11,9 Anzahl

30 30 Kindernotdienst Aufnahmegründe Der Hauptgrund für die Inobhutnahme eines Kindes im Kindernotdienst war eine aktuelle Misshandlung. 96 Kinder wurden wegen des Verdachts der körperlichen Misshandlung und 57 Kinder aufgrund von Vernachlässigung im Kindernotdienst aufgenommen. Dazu kamen 32 Kinder, die sich ohne Aufsicht befanden und ebenfalls in den Kindernotdienst gebracht wurden. Häufig war der Inobhutnahme ein polizeilicher Einsatz vorangegangen. Die Polizei wurde in den meisten Fällen von Mitbewohnern oder Nachbarn gerufen, wenn diese den Verdacht hatten, dass sich Kinder über längere Zeit unversorgt oder unterversorgt in der Wohnung ihrer Eltern befanden. Bei 69 Kindern fühlten sich die Eltern von den Erziehungsproblemen so belastet, dass ein Verbleib der Kinder im Kindernotdienst verabredet wurde und bei weiteren 94 Kindern wünschten die Eltern eine sofortige Inobhutnahme der Kinder, da sie derzeit völlig überfordert waren. 86 Kinder hielten von sich aus eine Inobhutnahme zu ihrem Schutz für erforderlich.

31 Kindernotdienst 31 Aus der Praxis des Kindernotdienst: Lukas, 2 Jahre alt Lukas wurde im April vom KND in Obhut genommen. Beamten eines Nordberliner Abschnitts baten uns, das Kind aus der Wohnung abzuholen, da die Mutter aufgrund erheblichen Alkoholkonsums z. Zt. nicht in der Lage sei, ihr Kind zu versorgen. Nachdem Frau F. von der Polizei mitgeteilt wurde, dass sie wegen ihres derzeitigen Zustandes nicht in der Lage sei, ihr Kind zu betreuen und Lukas nun zum KND gebracht werde, gab sie an, sich vom Balkon stürzen zu wollen. Beim Eintreffen unserer Kolleginnen in der Wohnung von Frau F. spielte Lukas friedlich im Wohnzimmer. Die Mutter befand sich mit den Polizeibeamten in einem anderen Raum. Da Frau F. alkoholisiert und sehr aggressiv war, konnte in dieser Situation kein Gespräch geführt werden. Frau F. wurde von den Polizeibeamten zum Griesinger Krankenhaus gebracht. Unmittelbar nach ihrer Einlieferung erkundigte sie sich im KND nach ihrem Kind und machte deutlich, dass sie Lukas am nächsten Tag wieder zu sich nehmen möchte. Lukas konnte die Situation nicht verstehen, er war irritiert, hat sehr geweint und nach seiner Mutter gerufen. Auch beim Eintreffen in unserer Kindergruppe war er noch sehr verängstigt, weinte, zitterte und hatte eingenässt. Lukas wirkte in den Bereichen der Motorik, Sprache, Kognition sowie Spiel- und Sozialverhalten nicht altersgemäß entwickelt. Während seines Aufenthaltes im KND war er in seinen Interaktionen eher passiv und verhalten. Sein Explorationsbedürfnis war stark eingeschränkt und er nahm nur geringfügig Kontakt zu seiner Umwelt auf (auch zu Gegenständen). Lukas mied die Nähe zu den Betreuern und konnte keinen Blickkontakt halten. Den anderen Kindern gegenüber zeigte er sich zurückhaltend und abweisend. Ferner ließ er niemanden an seinem Spiel teilhaben. Lukas konnte seine Bedürfnisse und Wünsche nur schwer artikulieren, er nutzte seinen Finger zum Zeigen und stieß vereinzelt einige Laute aus. Beim schnellen Laufen verlor Lukas oft das Gleichwicht. Das Abschätzen von Entfernungen bereitete ihm große Schwierigkeiten. Sein Interesse konnte bei den Mahlzeiten

32 32 Kindernotdienst geweckt werden. Das Essen bereitete ihm große Freude. Er konnte selbstständig Normalkost einnehmen, Trinken nahm er über eine Schnabeltasse zu sich. Waschen schien Lukas Angst zu bereiten. Es war nicht möglich, ihn in einer Badewanne zu waschen. Beim Wechseln der Windeln wirkte er angespannt. Des Weiteren reagierte Lukas bei zügigen Bewegungen mit verstärktem Augenzwinkern und hielt sich manchmal die Hände vor sein Gesicht. Die medizinische Kurzanamnese unserer Kinderkrankenschwester ergab, dass Lukas körperlich eher wie ein 3-jähriges Kind entwickelt ist (16 kg Gewicht bei 100 cm Körpergröße). Frau F. besuchte ihren Sohn an zwei Tagen. Dabei wirkte sie jeweils ruhig und klar. Sie spielte je eine Stunde mit Lukas, was ihm sichtlich gut tat. Begrüßung und Abschied verliefen problemlos. Nach dem Abschied, wenn Lukas außer Sichtweite war, fing Frau F. an zu weinen. Im Gespräch machte sie deutlich, wie geschockt sie noch war, konnte aber auch ganz klar benennen, dass der Rückfall in ihrer Verantwortung liege und wie sehr sie diesen bereue. Gleichzeitig drückte sie ihre Befürchtung darüber aus, dass sie Lukas nicht wieder zurückbekommen könnte. Frau F. sprach offen über ihre Sucht und dass sie bis zum aktuellen Rückfall 14 Monate lang abstinent gewesen sei. Die Gründe für den erneuten Rückfall wolle sie mit Hilfe einer Suchtberatung herausfinden. Sie machte sich zudem Selbstvorwürfe und sagte, dass sie schlimmer als ihre eigene Mutter ist, die ebenfalls Alkoholikern sei. Frau F. erzählte, dass sie Kontakt zu zwei Suchtprojekten habe. Ihr größtes Ziel sei es, keinen Rückfall zu haben und Lukas zurück zu bekommen. Zur Entwicklung von Lukas sagte Frau F., dass Lukas schwerhörig sei, weil er Flüssigkeit im Ohr habe. Nach Behandlung mit Penicillin würde Lukas nach Meinung der Mutter jetzt besser hören. Laut Frau F. sei ihr Kind leicht entwicklungsverzögert. Frau F. ist bereit, Hilfe anzunehmen, insbesondere die geplante Familienhilfe und bei der Bearbeitung ihrer Suchtproblematik. Auch sieht sie die Notwendigkeit eines regelmäßigen Kitabesuches. Lukas wurde nach Absprache mit dem Jugendamt nach 5 Tagen zurück in den Haushalt der Mutter entlassen.

33 Kindernotdienst 33 Marcel 12 Jahre alt Ein Beamter eines Berliner Polizeiabschnittes meldet sich im KND und kündigte den 12-jährigen Marcel an. Die Wohnung der Familie sei in einem verwahrlosten Zustand. Laut Aussage der Polizei soll die Wohnung mit Tierkot, Essensresten, schmutziger Wäsche etc. verunreinigt sein. Da der Junge seit einigen Tagen der Schule unentschuldigt fern geblieben war, hat die Schule die Polizei informiert. Die Beamten informierten das zuständige Jugendamt und brachten das Kind unverzüglich in den KND. Eine Kollegin vom zuständigen Jugendamt traf zu einem späteren Zeitpunkt die Mutter, Frau L., in der Wohnung an. Sie habe einen völlig überforderten Eindruck gemacht und die Wohnung sei tatsächlich unbewohnbar gewesen. Frau L. meinte 24 Stunden zu benötigen, um die Wohnung wieder in Ordnung zu bringen. Im Kindernotdienst wirkte Marcel erstmal traurig und bedrückt. Wir erklärten ihm, dass seine Mutter eine Unterstützung bekomme, auch damit sie die Wohnung wieder in Ordnung bringen kann. Er schien erleichtert zu sein, als wir ihm versicherten, dass wir ihm und seiner Mutter helfen möchten und er wieder zu seiner Mutter kann, sobald alles besprochen und geregelt ist. Marcel konnte sich nach und nach auf die anderen Kinder und auf die Betreuer im KND einlassen. Viel reden wollte er nicht. Er gab uns zu verstehen, dass er am liebsten wieder nachhause wolle. Er vermisse seine Mutter und mache sich Sorgen um sie. Dass er nicht in der Wohnung bleiben durfte, konnte er aber verstehen. Marcel blieb während seines kurzen Aufenthaltes hier sehr zurückhaltend. Als ihm mitgeteilt werden musste, dass er zunächst in eine andere Einrichtung entlassen würde, da sich die Aufräumarbeiten nicht so schnell erledigen ließen, zeigte er sich verunsichert. Mit der Erklärung, warum seine Entlassung aus dem KND in eine andere Einrichtung notwendig ist, konnte Marcel etwas anfangen. Auf dem Weg in die Kriseneinrichtung fragte Marcel dennoch immer wieder nach, wie lange er denn woanders wohnen müsse...

34 34 Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdienst Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt bezeichnet, unabhängig vom Ort, Gewalthandlungen zwischen Erwachsenen, die entweder in einer partnerschaftlichen Beziehung leben, deren Beziehung sich in Auflösung befindet, die schon getrennt sind oder die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen. In Deutschland suchen nach Schätzungen der Frauenhäuser jährlich Frauen mit ihren Kindern ein Frauenhaus auf. Viele von häuslicher Gewalt betroffene Frauen haben Kinder, die in besonderer Weise geschützt und unterstützt werden müssen, weil ihr physisches und psychisches Wohlergehen ebenfalls erheblich gefährdet ist. In der Mehrzahl der Fälle, in denen ein Elternteil, in der Regel die Mutter, durch einen Partner misshandelt wird, sind die Kinder anwesend oder in der Nähe, d.h. sie erleben die Gewalt direkt oder indirekt mit. Die selbst erlebte oder beobachtete Gewalt hat unterschiedliche Auswirkungen auf die betroffenen Kinder. Das Miterleben kann zu Beeinträchtigungen der emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung führen bis hin zu traumatischen Schädigungen. Das Aufwachsen in einer Atmosphäre häuslicher Gewalt bedeutet eine nachhaltige Gefährdung für das Kindeswohl. Kooperation und präventive Arbeit zum Thema Der Berliner Notdienst Kinderschutz hat seit vielen Jahren Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Seit Beginn des Modellprojektes Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG), arbeitete der Kindernotdienst, jetzt der Berliner Notdienst Kinderschutz, in verschiedenen Arbeitsgruppen mit und kooperiert mit den Unterstützungsprojekten für die betroffenen Frauen, Kinder und Jugendliche. Erfassung von Fällen häuslicher Gewalt Seit 2002 erfasst der Kindernotdienst (KND) systematisch Fälle von häuslicher Gewalt. In der Mehrzahl der Fälle, in denen meist die Mutter durch einen Partner misshandelt wurde, haben die Kinder die Tat direkt oder indirekt miterlebt. Viele waren nach der Tat traumatisiert. Größere Kinder und Jugendliche verlieren häufig bei anhaltender häuslicher Gewalt den Respekt vor den Eltern: vor dem gewalttätig Agierenden, der sich nicht unter Kontrolle hat und vor dem Gewaltbetroffenen, der sich demütigen lässt, der unfähig zu konsequentem Handeln ist und die Kinder nicht schützen kann oder konnte. Eine Gewaltbeziehung, insbesondere wenn geliebte Menschen betroffen sind,

35 Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdienst 35 Häusliche Gewalt zeigt den Kindern und Jugendlichen ein höchst problematisches Rollenmodell auf erzählten 35 Kinder in der Kindergruppe von miterlebter häuslicher Gewalt zwischen der Mutter und dem Vater bzw. dem Lebenspartner der Mutter. 34 Kinder berichteten, dass die Gewalt vom Vater/Lebenspartner/ Stiefvater gegen die Mutter ausgeübt wurde und ein Kind erzählte, dass die Gewalt von der Mutter gegen den Vater gerichtet war. 16 Kinder hörten die Gewalt, 20 Kinder mussten die Gewalt direkt mit ansehen und 9 Kinder wurden selbst mit angegriffen. 38 Kinder wurden nach häuslicher Gewalt in Obhut des Kindernotdienstes genommen. Außerdem fanden 7 Mütter nach häuslicher Gewalt eine kurzfristige Notaufnahme im Kindernotdienst, da für sie keine andere Alternative gefunden werden konnte. In 162 Fällen wurde aufgrund von benannter häuslicher Gewalt interveniert. HG-Interventionen KND/Hotline HG-Fälle insgesamt Aufnahme von Kindern nach HG Hotline k.a Beratung eines von Gewalt betroffenen Elternteils HG-Interventionen JND/MND Interventionen insgesamt Bei der Hotline-Kinderschutz sind von insgesamt 953 Beratungsanrufen, 61 Anrufe eingegangen, bei denen häusliche Gewalt Anlass und Beratungsgrund des Anrufes war. Interventionen aufgrund häuslicher Gewalt

36 36 Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdienst Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Im Vergleich zum Vorjahr ist im Jahr 2009 ein gleich bleibender Anteil von Beratungen und Inobhutnahmen bezüglich häuslicher Gewalt zu verzeichnen. Von insgesamt Interventionsfällen (ohne telefonische Beratungen) stand bei 92 Jugendlichen das Thema Häusliche Gewalt im Vordergrund. 70 Jugendliche wurden anlässlich häuslicher Gewalt in Obhut genommen, bei 22 Jugendlichen stand das Thema im Zentrum der Beratung. Das BiG Präventionsprojekt Die Schulkinder rufen im Rahmen einer vom BiG Präventionsteam vorbereiteten Unterrichtseinheit im Kindernotdienst an. Jungen und Mädchen lassen sich in geschlechtergetrennten Gruppen zu ihren persönlichen Fragen beraten. Die Schwellenängste, sich Hilfe zu holen, werden so bei den Kindern herabgesetzt. Sie erfahren, dass sie ein Recht auf Beratung und Hilfe haben. Manchmal lassen sich Kinder nach dem Unterricht ganz persönlich beraten. In einer Evaluation der wissenschaftlichen Begleitung von BiG (WIBIG) wurde der Anruf beim Kindernotdienst als beliebtes Highlight und wichtige Erfahrung von den Kindern benannt.

37 Jugendnotdienst 37 Standort Mindener Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Im Jahr 2009 wurden Jugendliche im JND/MND persönlich oder telefonisch beraten. Davon wurden Jugendliche in Obhut genommen. JND/MND Telefonberatungen Ambulante Beratungen Inobhutnahmen Gesamt Nach wie vor kommen ca. 75 % der Jugendlichen nach Uhr bzw. an Wochenenden und Feiertagen in den JND/MND. Woher kamen die Jugendlichen? JND/MND 2009 nur Inobhutnahmen (Basis Jugendliche) Jugendamt 23 Krankenhaus 19 Schule 15 soz. Einrichtungen 116 Bekannte 34 Verwandte 6 Eltern 120 Selbstmelder Jugendnotdienst Polizei 900 nicht bekannt 11

38 38 Jugendnotdienst Das Jahr 2009 begann für den JND/MND mit erheblichen Schwierigkeiten. Bei unvermindert hoher Nachfrage gelang es uns nicht mehr, die Jugendlichen schnell in geeigneten Krisen- und Clearinggruppen unterzubringen, da diese permanent voll belegt waren. Dies führte zu deutlichen Arbeitseinschränkungen, da der JND/MND personell nicht für die Betreuung von mehr als 10 Jugendlichen pro Tag ausgestattet ist. Erst im Sommer entspannte sich diese Belegungssituation wieder. Die Aufenthaltsdauer im JND von Berliner Jugendlichen lag zwischen drei und sieben Tagen. Durchgängig stellt sich das Problem, dass Jugendliche aus disziplinarischen Gründen aus verschiedenen Kriseneinrichtungen in den JND/MND entlassen werden. Wiederholt mussten besonders aggressive und kompliziert agierende, bindungsgestörte Jugendliche über längere Zeiten (ein bis drei Wochen) im JND/MND verbleiben, da keine geeignete Anschlussunterbringung gefunden wurde. Immer mehr Jugendhilfeeinrichtungen lehnten die Betreuung dieser Jugendlichen ab, weil ihre personelle Ausstattung für eine adäquate Betreuung nicht ausreichend war. Die Belegungstage im JND/MND sind deshalb erneut angestiegen. Belegungstage 2007: (bei Inobhutnahmen) = 1,7 durchschnittliche Aufenthaltstage Belegungstage 2008: (bei Inobhutnahmen) = 1,8 durchschnittliche Aufenthaltstage Belegungstage 2009: ( bei Inobhutnahmen) = 1,9 durchschnittliche Aufenthaltstage Die damit immer engeren personellen Ressourcen haben uns gezwungen, uns ausschließlich auf die Erfüllung unserer Pflichtaufgaben (Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, Verwaltungsvereinbarungen und Verträgen) zu konzentrieren:

39 Jugendnotdienst 39 Kernaufgaben/Pflichtaufgaben des JND/MND Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag sichern Krisenberatung und Inobhutnahme von Berliner Jugendlichen Mo-Fr Uhr sowie Wochenende und feiertags rund um die Uhr Krisenberatung und Inobhutnahme von auswärtigen Jugendlichen rund um die Uhr Erreichbarkeit und Aufgabenerfüllung des MND rund um die Uhr sichern Als insoweit erfahrene Fachkraft 24 Stunden pro Tag Fachberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung leisten Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen 24 Stunden pro Tag (Vier-Augen-Prinzip) Dokumentation von Inobhutnahmen Dokumentation von Kindeswohlgefährdungseinschätzungen (Erstcheckbogen) Abholungen von der Polizei Die Übernahme von Akutberatungen aus Berliner Jugendämtern bzw. die Krisenberatung von Berliner Minderjährigen wochentags zwischen 8.00 und Uhr war und ist auch aktuell mit der Personalausstattung des JND/MND nicht mehr leistbar. So sind die Inobhutnahmezahlen Berliner Jugendlicher im JND/MND geringer als 2008, die von Jugendlichen aus anderen Bundesländern bzw. aus dem Ausland jedoch gestiegen. Bei den Beratungsgründen sind insbesondere die Zahlen der Vernachlässigung/Verwahrlosung, der Ausreißer, der eskalierten Ablösungskonflikte sowie von Eltern benannte Überforderung (die in der Regel aus verschiedenen Problemen resultiert) deutlich angestiegen. Auch in den ambulanten Beratungen wird deutlich, dass immer mehr Eltern in ihrem Erziehungsverhalten verunsichert sind, weil sie mit zum Teil widersprüchlichen gesellschaftlichen Erwartungen an Erziehung konfrontiert werden und wenig Unterstützung und Anerkennung erfahren. Häufig fehlen diesen Familien auch soziale Netzwerke, es gibt kaum unterstützende Verwandte und Freunde.

40 40 Jugendnotdienst Problemlagen % von IO Verdacht auf körperl. Missh. Verdacht auf sexuelle Missh. Verdacht auf psychische Missh. Vernachl./Verwahrl. Kinder ohne Aufsicht Erz.-probleme/Ablösungskonfl. Schulschwierigkeiten Überforderung Eltern unbegleitete Flüchtlinge Eltern in Haft Gewalttätigk. des Mj. i.d.fam. Ausreißer 3,8 % 3,0 % 8,4 % 5,4 % 0,4 % 0,5 % 4,4 % 4,4 % 15,6 % 15,0 % 11,7 % 11,3 % 9,7 % 13,2 % 8,4 % 14,5 % 23,8 % 25,8 % 25,5 % 30,4 % 34,6 % 37,8 % 40,5 % 40,1 %

41 Jugendnotdienst 41 Probleme m. sex. Identität Delinquenz d. Mj. psychische Auffälligkeite Suizidäußerungen selbstverletzendes Verhalten Hinweis auf Prostitution Drogen/Sucht drohende Zwangsverheiratung Schwangerschaft Tod eines Elternteils/Angeh. Elternteil im Krankenhaus Sonstiges 0,6 % 0,4 % 2,3 % 2,5 % 4,6 % 4,2 % 1,4 % 1,4 % 1,3 % 0,6 % 1,3 % 0,6 % 1,7 % 1,6 % 0,4 % 1,0 % 15,6 % 13,6 % 15,6 % 17,0 % 22,9 % 23,7 % 21,2 % 23,9 %

42 42 Jugendnotdienst Inobhutnahmen nach Herkunftsort der Jugendlichen Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf andere Bundesländer Ausland ohne Angabe Gesamt

43 Jugendnotdienst 43 Bei Drogen- und Suchtproblemen sind vor allem Alkohol- und Cannabiskonsum weiter angestiegen (auch als kombinierter Konsum). Die Zahlen von 2008 und 2009 im Vergleich: Alkohol Cannabis Der Krisendienst für die ganze Stadt Jugend Mädchen Im Vergleich zur Gesamtanzahl wird deutlich, dass viele Jugendliche mit Drogenproblemen Mischkonsumenten sind. Wir beraten Jugendliche, Mädchen und junge Frauen, Eltern und Menschen, die sich um Kinder sorgen NOTDIENST BERLIN Jugendnotdienst Mädchennotdienst Rund um die Uhr

44 44 Jugendnotdienst Entlassungsorte JND/MND 2009 alle Inobhutnahmen Ki.- und Jug-psychiatrie 13 Rückkehr JH-Einrichtung 63 Pflegefam./Heim/WG/BEW 130 Jugendamt 158 Krankenhaus 4 Betreuungsentzug 497 Sonstiges 33 Heim/Clearinggruppe 552 Elternhaus 388 Verwandte/Bekannte 56 Die zugespitzte Verlegungssituation spiegelt sich auch in den Zahlen zum Entlassungsort wider. So ist die Zahl von Entlassungen zum JA (von 98 in 2008 auf 158 in 2009) deutlich angestiegen und die Verlegung in Clearingeinrichtungen deutlich gesunken (605 in 2008; 552 in 2009). Auch haben sich mehr Jugendliche der Betreuung hier entzogen ( 412 in 2008; 497 in 2009). Jugendliche benötigen in Krisensituationen zeitnah konkrete Unterstützung. Ein längerer Verbleib im Notdienst, in dem sie erleben, dass es für andere Jugendliche Perspektiven gibt und für sie nicht, wirkt sehr negativ auf ihr Selbstwertgefühl und bringt sie in Gefahr, weiter abzurutschen. Dem wollen wir gemeinsam mit den Jugendämtern und den Clearinggruppen durch bessere Kooperationsabsprachen entgegenwirken.

45 Jugendnotdienst 45 Aus dem Alltag im Jugendnotdienst: Eine Vater-Sohn-Beratung Der Anruf: Tomas Vater, Herr P. ruft im JND an. Er kündigt an, dass er in Absprache mit dem Jugendamt seinen Sohn rauswerfen und zu uns bringen wird. Die Familie halte Tomas Spiel- und Internetsucht nicht mehr aus. Außerdem bedrohe er die Familienmitglieder verbal. Die Begegnung: Zunächst will Herr P. seinen 16-jährigen Sohn abgeben. Die Beraterin bittet ihn aber zur Beratung da zu bleiben, damit sie nicht nur die Sicht des Sohnes erfährt sondern auch die des Vaters. Darauf lässt sich Herr P. ein. Familienhintergrund: Herr und Frau P. leben mit ihren 3 Kindern zusammen. Mit dem 19-jährigen D. gebe es keine Probleme, ebenso mit der fast vierjährigen L.. Tomas sei das schwierige Kind. Das Paar stammt ursprünglich aus der Ukraine. Herr P. vergleicht das Leben in Deutschland mit dem, was er von Zuhause kennt. Er empfindet es hier als zu frei. Er gibt der lockeren Schulerziehung eine Mitschuld an Tomas Respektlosigkeit. Er kenne Schule als strenge Einrichtung, in der es Ordnung und klare Hierarchien gibt. Die Beratung: Die Sicht des Vaters: Herr P. listet schnell auf, was ihn alles an Tomas stört und warum er sich ein weiteres Zusammenleben so nicht mehr vorstellen kann. Sein Sohn sei computersüchtig, respektlos, verbal massiv bedrohlich. Er spiele Gewaltspiele. Seine Sprache sei gewalttätig, er rede vom Hass gegen die Familie. Tomas habe schon gesagt, dass er alle umbringen wird und seine Mutter eine Hexe genannt. Jahrelang habe man versucht, alles alleine in den Griff zu bekommen. Früher sei Tomas ein guter Junge gewesen. Sportlich aktiv und brav. Auffällig ist, dass Herr P. in klaren Gut-Böse-Kategorien spricht. Erst auf Nachfragen kann er auch von guten Seiten des Sohnes berichten. Tomas sei klug und habe eigentlich ein gutes Herz. Herr P. wirkt sehr mitgenommen und emotional aufgewühlt. Seine Frau teile seine Ansichten. Ein Zusammenleben sei nicht mehr möglich. Vor Kurzem habe die

46 46 Jugendnotdienst Mutter sich mit der kleinen Tochter in ein Zimmer einschließen müssen, um sich vor dem wütenden Sohn zu schützen. Tomas Sicht: Tomas wirkt zunächst abweisend, kommentiert die Aussagen des Vaters mit Zungenschnalzen und Augenrollen. Die Beraterin kann miterleben, wie sich das Verhalten gegenseitig bedingt und hochschaukelt. Ihr gegenüber verhält sich Tomas aber respektvoll. Er hört zu und beantwortet alle Fragen. Er sieht ein, dass sein PC- Verhalten Besorgnis erregen kann. Er findet aber, dass sein Vater übertreibt. Er könne es seinen Eltern sowieso nie recht machen. Er sei in allen Schulfächern bis auf Deutsch recht gut. Dennoch drängen sie ihn mehr zu lernen und sind nie zufrieden mit seinen Erfolgen. Immer würde ihm der Bruder vorgehalten. Mit Tomas alleine im Gespräch erfährt die Beraterin, dass er sich durch die Abwertung seiner Eltern sehr verletzt fühlt. Im gemeinsamen Gespräch gelingt eine erste Annäherung von Vater und Sohn. Herr P. öffnet sich für Anregungen und andere Sichtweisen. Es scheint in der Familie noch genügend Substanz an Zuneigung zu geben, die eine Annäherung möglich machen könnte. Zur Zeit wird eine räumliche Trennung als sinnvoll erachtet, damit alle zur Ruhe kommen und die Eskalationsdynamik unterbrochen wird. Tomas wurde in die bezirkliche Kriseneinrichtung verlegt. Die Dokumentation der Beratung ging an die Kriseneinrichtung und am Folgetag an das zuständige Jugendamt. Die Beraterin empfahl, während der räumlichen Trennung Gespräche mit Eltern und Sohn zu veranlassen, um auszuloten, was an Verbindendem da ist und wie ein Zusammenleben in Zukunft aussehen könnte. Mädchenanteil im JND/MND 2009 Inobhutnahme und telefonische Beratung Aus Berlin Aus anderen Bundesländern Aus dem Ausland Unbekannt Gesamt: ,9 % 54,0 % 39,0 % 52,9 % 54,6 %

47 Mädchennotdienst Mädchennotdienst Standort Mindener Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf Der Mädchennotdienst ist ein sehr erfolgreiches Kooperationsprojekt der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Kooperationspartner sind das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg, Abteilung Jugend, Familie und Sport, als öffentlicher Träger sowie Wildwasser e.v. und EJF als freie Träger der Jugendhilfe. Jeweils drei erfahrene Sozialpädagoginnen aus dem öffentlichen Dienst und den beiden freien Trägern bilden das Team des MND und sichern mit Unterstützung von Kolleginnen des JND die Erreichbarkeit des MND rund um die Uhr. Mit dieser Kooperation wird sichergestellt, dass Inobhutnahmen rund um die Uhr durch Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes entschieden werden und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen anerkannte freie Träger an der Durchführung der Inobhutnahme beteiligt sind (vgl. hierzu Münder u.a., FK-SGB VIII 42 RZ 28 und 82 ff., Stand ). Mädchen und junge Frauen geraten unabhängig ihrer kulturellen Herkunft und ihres religiösen Hintergrundes häufig auf Grund ihrer weiblichen Geschlechtszugehörigkeit in Krisen- und Gefährdungssituationen bzw. erfahren deshalb Benachteiligung und Diskriminierung. Der Mädchennotdienst bietet diesen Mädchen und jungen Frauen Beratung und Unterstützung in einem besonders geschützten Raum. Um dieses Angebot kontinuierlich zu gewährleisten, wurde der Mädchennotdienst vor vier Jahren als Spezialbereich im Jugendnotdienst integriert. Im Mädchennotdienst wird Mädchen und jungen Frauen im Alter von Jahren eine verlässliche und stabilisierende Situation geboten, die es ihnen ermöglicht, zur Ruhe zu kommen, Konflikte zu bearbeiten und unter Einbeziehung vorhandener Ressourcen gemeinsam mit den Sozialarbeiterinnen Lösungen zu entwickeln.

48 48 Mädchennotdienst Im Mittelpunkt der Arbeit des MND stehen vor allem: Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund, die auf Grund von Zwangsverheiratung, Diskriminierung und weiblicher Identifikationsprobleme einen besonderen Schutz benötigen Mädchen und junge Frauen, die von sexueller, psychischer und physischer Gewalt bedroht sind Unbegleitete Mädchen und junge Frauen, bei denen die Rückführung in das Herkunftsland unter der Berücksichtigung der Zustände durch Verschleppung in die Prostitution oder ähnliche Situationen geprüft werden muss Mädchen und junge Frauen, die durch Schwangerschaft in eine Krisensituation geraten sind Mädchen und junge Frauen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Elternhaus oder in ihrem sozialen Umfeld in Konflikt geraten sind sowie Personen aus dem sozialen Umfeld der Mädchen und jungen Frauen, die im Zusammenhang mit einer realen oder vermeintlichen Notlage eines Mädchens Hilfe und Unterstützung suchen. Die bereits für den gesamten Arbeitsbereich Jugendnotdienst/Mädchennotdienst beschriebenen Kernaufgaben wurden für den Bereich Mädchennotdienst noch konkretisiert: Aufgabenerfüllung durch weibliche pädagogische Fachkräfte in einem besonders geschützten Raum Krisenberatung und Inobhutnahme von Mädchen ab 12 Jahren bis 17 Jahren Krisenberatung und Unterbringung von jungen volljährigen Frauen (18 21 Jahre) nach sexuellen, psychischen und physischen Gewalterfahrungen sowie Vernachlässigung, Misshandlung und Diskriminierung Telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr über eigene Zugangsnummer Kollegiale Fachberatung

49 Mädchennotdienst 49 Nach wie vor wenden sich mehr Mädchen als Jungen Hilfe suchend an den JND/MND. Von ambulanten Beratungen und Inobhutnahmen in 2009 betrafen Mädchen, dies entspricht einem Anteil von 54,3 %. Deutliche Unterschiede gibt es im Bereich der jungen Volljährigen. Hier wurden 170 junge Frauen beraten, jedoch nur 37 junge Männer. Auch bei telefonischen Beratungen in dieser Altersgruppe wurden deutlich mehr junge Frauen beraten (209 gegenüber 104 jungen Männern). Beratungsschwerpunkte waren insbesondere physische, psychische und sexuelle Gewalterfahrungen, psychische Auffälligkeiten und Suizidalität, Schwangerschaft und Zwangsheirat. Bei der Problematik Zwangsheirat konnten wir eine Verschiebung der Zahlen in den Bereich der jungen Volljährigen feststellen (16 bedrohte Mädchen und 20 von Zwangsheirat bedrohte junge Frauen). Der Druck im sozialen Umfeld scheint bei Minderjährigen sehr stark zu sein, was in anonymen telefonischen Beratungen zu diesem Thema deutlich wurde. Außerdem ist für die Mitarbeiterinnen die Vernetzung mit speziellen Beratungsstellen, wie z.b. Drogennotdienst, Dick und Dünn, NeUhland, pro familia und balance, unverzichtbarer Bestandteil in der täglichen Arbeit. Bei der Versorgung von jungen Frauen gibt es eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Einrichtungen für junge Volljährige. Der MND arbeitet eng mit der Krisenwohnung von Wildwasser und der Krisengruppe Papatya als mädchenspezifische Krisendienste für Minderjährige zusammen.

50 50 Mädchennotdienst Aus der Praxis des MND: Yvonne, 16 Jahre Yvonne kam an einem Freitagabend zusammen mit einer ihr bekannten Familie in den Mädchennotdienst und bat um Hilfe. Bisher hatte sie sich nicht getraut, innerhalb der Jugendhilfe um Unterstützung zu bitten, obwohl sich das Verhältnis zum alleinerziehenden Vater, in den letzten Jahren dramatisch zugespitzt hatte. Yvonne empfand große Angst vor dem Vater, er war unberechenbar in seinem Verhalten für sie. Anfangs hatte sie versucht, mit dem Vater zu sprechen und gemeinsam mit ihm nach Lösungen zu suchen. Damit hatte sie ihn aber nur noch mehr aufgebracht. Schweren Herzens nahm sie schließlich das Angebot einer Bekannten an, sie bei der Kontaktaufnahme zu den Behörden zu begleiten. Yvonne hatte einen großen Redebedarf. Sie war einerseits froh, endlich diesen Schritt geschafft zu haben und hatte andererseits große Bedenken, ob der Vater ihr diesen Verrat je verzeihen würde. So wird zur Familiensituation folgendes bekannt: Als Yvonne zwei Jahre alt war, starb ihre Mutter. Der Vater kümmerte sich von da an alleine um sie. Die ersten Jahre verliefen verhältnismäßig problemlos. Der Vater arbeitete, Yvonne wurde nach der Kita/ Schule von einer Nachbarin betreut. Später fand der Vater kaum noch Arbeit und resignierte schließlich. Die kleine Wohnung verkam immer mehr. Oft war nicht genug zum Sattessen da, schmutzige Wäsche und Geschirr füllte neben Müll und das dadurch angezogene Ungeziefer die Zimmer. Yvonnes anfängliche Versuche aufzuräumen zeigten bald keine Wirkung mehr. Die Wohnung vermüllte. Der Vater trank immer regelmäßiger und kümmerte sich kaum noch um die Belange seiner Tochter. Er vereinsamte total. Oft führte er Selbstgespräche und schrie und schimpfte laut herum. Yvonne musste immer spätestens um Uhr daheim sein. Sie hielt sich dann fast nur in ihrem Zimmer auf, weil sie sein Verhalten ängstigte. Zuletzt hatte Yvonne auch kein eigenes Bett mehr. Sie schlief auf einer kaputten Matratze auf dem Fußboden. Eigentlich wollte Yvonne nie mehr zu ihrem Vater zurück. Sie hatte aber auch Angst, dass er sie dann völlig ablehne und nicht mehr sehen wolle. Sie habe doch nur ihn.

51 Mädchennotdienst 51 Das während des Gespräches aufgebaute Vertrauen führte dazu, dass Yvonne auch mitteilen konnte, warum der Vater wollte, dass sie immer so früh nach Hause kommt und auch den Kontakt zu jener Familie nicht gern sah: Er wollte nicht, dass ihr noch einmal so etwas Schlimmes passiert. Als Yvonne 13 Jahre alt war, wurde sie vom Vater eines Klassenkameraden vergewaltigt. Vor einem Jahr ist der Täter aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Yvonne ging es seit jenem Ereignis nicht gut. Sie fühlte sich oft minderwertig und befürchtete, dass ihr keiner mehr glauben würde. Nun wollte sie die Vergewaltigung einfach vergessen. Hilfe habe sie seit Jahren in Gesprächen mit der Schulpsychologin bekommen. Ihre Lehrer wie auch die Psychologin hatten ihr schon mehrfach geraten, sich ans Jugendamt zu wenden. Die Angst vor der Reaktion des Vaters und was mit ihr geschehen würde, wenn man ihr da auch nicht glauben würde, haben sie immer davon abgehalten. Am liebsten wollte Yvonne zukünftig bei der bekannten Familie leben, die ihre Zustimmung wohl auch schon gegeben hatte. Sie konnte nicht glauben, dass der Vater sich jemals ändern würde. Das Telefonat mit dem Vater zeigte, dass dieser sich schon große Sorgen um seine Tochter gemacht hatte. Er war erleichtert, dass ihr nichts zugestoßen war. Er hörte sich jedoch auch angetrunken an und bedauerte sich selbst. Die Angaben seiner Tochter hat er weder bestätigt noch bestritten. Das Angebot eines sofortigen Elterngespräches lehnte er nach eintägiger Bedenkzeit ab. Kommentarlos nahm er die Information zur Kenntnis, dass sich nach dem Wochenende das zuständige Jugendamt an ihn wenden werde. Der Vater ließ seiner Tochter ausrichten, dass sie keine Angst vor ihm zu haben brauche und hinterließ seine Handy-Nummer. Yvonne entschied sich, vorerst in einer Krisenwohnung zu leben. Dort erhielt sie auch psychologische Unterstützung.

52 52 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 5. KuB Kontakt- und Beratungsstelle Standort Fasanenstraße Charlottenburg Die KuB ist ein niedrigschwelliges Hilfeangebot für junge Menschen, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist. Innerhalb der angebotenen Hilfen zur Erziehung in Berlin gehört die KuB zum Berliner Notdienst Kinderschutz. Zur Mitwirkung an den Leistungen für Kinder und Jugendliche, zum Schutz und zur Gefahrenabwehr, kooperiert der Träger mit dem Berliner Jugendclub e.v. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit regelt der Kooperationsvertrag zwischen dem Bezirk und dem Verein. Der Standort der KuB ist in der Fasanenstraße 91, Berlin-Charlottenburg. Für den flexiblen Einsatz im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit verfügt die KuB über zwei Kleinbusse. Zielgruppe: Straßenjugendliche ab 13 Jahren, die sich hilfesuchend zur Abwendung einer psychischen und physischen Notlage oder bei Gefahr für Leib und Leben an die KuB wenden. Im Einzelfall geht es auch um junge Volljährige, die auf der Straße leben. Überwiegend handelt es sich um Jugendliche aus allen Bundesländern und aus dem benachbarten Ausland. Zum größten Teil kommen sie aus Familien in prekären Lebenssituationen. Risikofaktoren in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld wie beispielsweise miterlebte Partnergewalt (häusliche Gewalt), Missbrauch und Vernachlässigung, konnte weder in familiären und schulischen Bezügen, noch mit Hilfe zur Erziehung nachhaltig etwas entgegengesetzt werden. Eine bedeutsame Anzahl dieser Jugendlichen ist wochen- und monatelang unterwegs und bestreitet den Lebensunterhalt im Umfeld von Bettelei, Prostitution, Drogenszene und Kriminalität. Diese Jugendlichen sind Erwachsenen und Pädagogen überdrüssig und lehnen herkömmliche Jugendhilfeangebote ab. Neben der sensiblen Kontaktaufnahme über die aufsuchende Sozialarbeit, stehen kontinuierliche Beratung und die Vermittlung in weiterführende Hilfen im Mittelpunkt der Aufgaben der KuB.

53 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 53 Sobald die Jugendlichen dazu bereit sind, stellen die Berater/innen einen Kontakt zum Elternhaus, Jugend- und Gesundheitsbehörde und/oder wenn notwendig der Polizei/ Justiz her. In Kooperation mit allen Beteiligten wird hier ein vorläufiger Hilfeplan mit dem Ziel erstellt, Jugendliche vom Straßenleben in weiterführende Hilfen zu vermitteln. Angebotsspektrum der KuB Die KuB hat ein differenziertes Hilfeangebot für junge Menschen in Not entwickelt: aufsuchende Sozialarbeit an Brennpunkten der Stadt Notversorgung und Notübernachtung Beratung und Betreuung Dazu gehört auch: Eine medizinisch-pflegerische Betreuung an drei Tagen pro Woche Eine tierärztliche Versorgung einmal wöchentlich Chatberatung im Internet an zwei Tagen pro Woche Theaterprojekt mit Straßenjugendlichen von Oktober bis Dezember 2009 Ehrenamtliches Engagement 2009 Insgesamt 14 ehrenamtliche Helfer/innen waren für die KuB tätig. Sie haben folgende Aufgaben übernommen: Essenszubereitung und Essensausgabe an bedürftige Straßenjugendliche Mithilfe bei der Essensausgabe an Szenebrennpunkten tagesstrukturierende Kreativangebote Rechtsberatung vor Ort in der Szene und in den Abendstunden Chatberatung und Social Blogging Betreuung der Teilnehmer/innen des Theaterprojektes Die KuB, mit ihren breit aufgestellten Angeboten, ist auf die kontinuierliche Mithilfe von ca. zehn Freiwilligen mit unterschiedlichster Vorbildung und/oder Qualifikation angewiesen. Spender Die KuB bedankt sich auch auf diesem Weg bei den Spender/innen der/des Stiftung Kinder in Not, Berlin American Club e.v., Rotary-Club Berlin-Nord, Sparda Bank Berlin, ebay, Interactive Tools, Lionsclub Roseneck, Rumpelbasar Zehlendorf e.v. und der Arbeitsgemeinschaft City e.v.

54 54 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Sleep In Aufgabenbeschreibung des Notübernachtungsangebotes: besonders niedrigschwellige Übernachtungseinrichtung mit 16 Betten und 2 Notbetten für Jugendliche und Heranwachsende Minderjährige können bis zu 12 Nächte im Sleep In übernachten und 18 bis 20-jährige bis zu 6 Nächte im Monat. Nach Absprache und in begründeten Einzelfällen sind auch weitere Nächte möglich. Abendessen/Frühstück/Wäsche waschen und duschen Kontakt und Beratung, Vermittlung in die Beratungsstelle der KuB und in andere Hilfeeinrichtungen gesundheitliche Prävention und Fürsorge (Ausgabe von Kondomen, Verbandwechsel usw.) Notversorgung (Ausgabe von Hygieneartikeln und Wechselwäsche, Hunde- und Rattenfutter, usw.) Essensversorgung: Mittwoch- und Sonntagabends, auch unabhängig vom Schlafplatzangebot Aufgabenbereich und Zielsetzung Jugendhilfe im Sinne des 85 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII mit der speziellen Klientel schwer erreichbarer Jugendlicher. Gesetzliche Grundlagen sind die 13, 14 SGB VIII und 67 ff, SGB XII. Inhaltliche Schwerpunkte Das Sleep In ist eine niedrigschwellige Übernachtungseinrichtung, die auch Jugendlichen und Heranwachsende mit Tieren (Hunde, Ratten) einen Schlafplatz bietet. Im Sleep In werden überregional junge Menschen aufgenommen und betreut, die in ihrer aktuellen Lebens- und Krisensituation Hilfen der Notdienste und der Jugendämter nicht annehmen

55 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 55 Zielgruppe Jugendliche und Heranwachsende deren Lebensmittelpunkt die Straße ist die wegen ihrer Haustiere keine anderweitige Aufnahme finden die andere Einrichtungen als zu anspruchsvoll (hochschwellig) erleben die wegen ihres Drogenkonsums in keiner anderen Einrichtung aufgenommen werden die keine anderweitige Aufnahme finden Problemlagen bindungslos, auch psychische und physische Verwahrlosungserscheinungen Demonstration unangepasster Verhaltensweisen mangelernährt, häufig in einem schlechtem Gesundheitszustand höchst misstrauisch gegenüber Ämtern, Institutionen und Sozialarbeitern Die vorbehaltlose Aufnahme soll dazu beitragen, vorhandenes Misstrauen abzubauen, damit Kontakte entstehen können und die jungen Menschen sich neuen Hilfeangeboten öffnen; so können sie langfristig zum Ausstieg aus dem Straßenleben motiviert werden. Anliegen des Sleep In ist es die jungen Menschen so zu versorgen, dass eine weitere Verelendung verhindert werden kann. Auch 2009 bot das Sleep In an Mittwoch- und Sonntagabenden bis Uhr eine Essen-Notversorgung für hungrige junge Menschen an. Dieses Angebot war unabhängig von dem Schlafplatzangebot. Es wird sehr gern angenommen und durchschnittlich von 12 jungen Menschen pro Woche genutzt. Statistik Statistisch werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Herkunftsland, Neuaufnahmen und die Aufenthaltsdauer erfasst. Im Jahr 2009 wurde auf verschiedene Situationen flexibel reagiert. Durch Visitenkarten wurde die Zielgruppe über das Hilfsangebot gezielt informiert. Wie auch schon im Vorjahr, wurde das Sleep In von mehr als doppelt so vielen männlichen wie weiblichen jungen Menschen genutzt. In den Monaten März bis einschließlich Juli wurde das

56 56 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Sleep In am häufigsten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß sind das die Monate im Jahr, in denen Jugendliche häufiger auf Trebe gehen. Die Gesamtzahl der DATEN Gesamtauslastung in % Zuwachs Belegung, durchschn./tag 6,2 53,8 60,0 8,6 9 aufgenommenen älteren Jugendlichen hat sich erhöht. Auffällig sind die hohen Zuwachsraten bei den Heranwachsenden im Alter vom 18. bis zum 20. Lebensjahr. Die Jugendlichen kamen aus Berlin, NRW, Bayern, Sachsen und dem Ausland (Polen, Schweiz, Estland, Russland). Einige Jugendliche konnten auch zum Kindernotdienst bzw. zum Jugendnotdienst weitervermittelt werden. Belegung Sleep In Anteil 2009 weiblich männlich 27,08 % 72,92 % Gesamtübernachtung der Minderjährigen (13 17 J.) Gesamtübernachtungen der Heranwachsenden (18 20 J.) Gesamtübernachtungen Einzelpersonen, gesamt Neuzugänge, gesamt

57 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 57 Der Mädchenbus In 2009 war der Mädchenbus ganzjährig an 5 Tagen in der Woche auf den Straßen Berlins unterwegs: am Alexanderplatz, Kurfürstenstraße, Schöneberg, Berlin-Mitte und an wechselnden Standorten. Insgesamt wurden weitere 14 Plätze innerhalb des Berliner S-Bahn-Ringes immer wieder angefahren. Grundsätzlich sind die Standorte und -zeiten flexibel. Sie sind auch abhängig von personellen Kapazitäten und Veränderungen in der Szene. Wenn die personelle Situation es zuließ, wurden zeitgleich Streetwork und der Mädchenbus angeboten. Dann war es möglich, im Umfeld des jeweiligen Standortes Mädchen/junge Frauen anzusprechen und unmittelbar an den Mädchenbus einzuladen. Der Mädchenbus ist ein geschlechtsspezifisches Angebot für Mädchen und junge Frauen im Alter von 13 bis 20 Jahren und dient der Ergänzung des KuB-Bus Angebotes. Es handelt sich dabei in der Regel um Mädchen, die sich in Gruppen mit männlichen (Straßen-) Jugendlichen aufhalten. Viele dieser Mädchen und jungen Frauen verbringen ihren Tag damit, zu schnorren und mit ihrer Clique abzuhängen. Bei den Minderjährigen handelt es sich meist um Trebegängerinnen oder um Mädchen, die Konflikte im Elternhaus, Heim oder in der Jugend-WG haben. Besonders hervorzuheben ist, dass viele Mädchen und auch die jungen Frauen eine enorme Suchtproblematik aufweisen. Im Sinne des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII gehören Mütter, die älter als 21 Jahre sind und minderjährige Kinder haben auch ins Blickfeld des Mädchenbusses. Um den Schutzauftrag zu erfüllen, wurde keine strikte Altersbegrenzung für die Besucherinnen am Mädchenbus umgesetzt. Anders als sonst üblich bei geschlechtsspezifischen Konzepten, waren am Mädchenbus auch zwei männliche Mitarbeiter tätig. An allen Standorten wurden die Mitarbeiter ausnahmslos positiv angenommen. Die Mitarbeiter sind mit frauenspezifischen Themen sensibel umgegangen und haben bei Bedarf weibliche Mitarbeiterinnen hinzugezogen. Die jungen Frauen haben sich die für sie geeignete Gesprächsperson selbst ausgesucht. Eine Krankenschwester ergänzte das Team des Mädchenbusses. Sie kümmerte sich um die medizinische Notversorgung und beriet an allen Standorten zu allgemeinen und frauenspezifischen Themen der Gesundheit und Hygiene. Vier ehrenamtliche Mitarbeiter (drei Frauen und ein Mann) unterstützten teilweise die Einsätze. Ein ehrenamtliches Engagement wird auch künftig sehr begrüßt.

58 58 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Angebote vom Mädchenbus Essensversorgung mit belegten Broten, frischem Obst, Heiß- und Kaltgetränke, Joghurts, Notversorgung mit diversen Hygieneartikeln, Wolldecken, Schlafsäcken und Winterkleidung. Streetwork, Kontakt, Beratung, Vermittlung und Begleitung zu Behörden, Einrichtungen der Kinder-/ Jugend- und Drogenhilfe. Dem Kinderschutzauftrag nach 8a SGB VIII wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Medizinische Notversorgung (Krankenschwester) Freizeitprojekt: Legale Adrenalin-Kicks. Mitarbeit beim viermonatigen Theaterprojekt: und hinterm Komma kommt noch was mit drei erfolgreichen öffentlichen Präsentationen. Fachrunde zum Thema Mädchen auf der Straße November Auch dieses Jahr fiel auf, dass auf der Straße eine große Armut und Hunger herrscht und eine Notversorgung dankbar angenommen wurde. Viele waren ausgehungert und hatten am Tage noch nichts gegessen. Auch war es notwendig Futterpakete mitzugeben, da die Mädchenbusbesucherinnen über keine finanziellen Mittel verfügten. Der Standort Alexanderplatz ist für die Zielgruppe des Mädchenbusses nach wie vor der zentrale Ort in Berlin. Die Gesamtsituation hat sich trotz bestehendem Alkoholverbot und häufiger Polizeipräsenz nicht wesentlich verändert. Der Zulauf an minderjähriger und jung-erwachsener Klientel ist ungebrochen. Der Mädchenbus ist mittlerweile in der Szene bekannt und wird von der Zielgruppe gut angenommen. Die Abgrenzung zum männlichen Klientel geschieht in der Regel problemlos und ist in der Szene akzeptiert. Zweimal war es nötig für komatös alkoholisierte weibliche Jugendliche einen Notarztwagen kommen zu lassen. Beide Male wurden die Mädchen im Krankenhaus medizinisch versorgt. Generell wurde ein häufiger Alkoholkonsum von Mädchen festgestellt. Es gab zahlreiche weibliche Minderjährige, die eine Schwangerschaft vermuteten. Bei mehreren Mädchen kam es zu einer Fehlgeburt während der ersten Schwangerschaftswochen. In nur wenigen Fällen bestätigte sich eine Schwangerschaft. In den Monaten Juni bis einschließlich November hatte der Mädchenbus die höchste Anzahl mit durchschnittlich 42 minderjährigen Besucherinnen pro Monat. Die Anzahl der jungen Frauen

59 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 59 bis Ende 20, die häufig zu den Standzeiten an den Mädchenbus kamen blieb ganzjährig stabil bei durchschnittlich 10 Frauen pro Monat. Standort in der Kurfürstenstraße/Schöneberg und Mitte, hier gehen Deutsche und ausländische Frauen der Straßenprostitution nach. Bei den ausländischen Frauen handelt es sich nach wie vor um Osteuropäerinnen. Sie kommen aus Bulgarien, Polen, Ungarn und der Slowakei. Es gibt auch Frauen mit türkischem oder arabischem Migrationshintergrund und junge transsexuelle Prostituierte, die aus dem asiatischen und lateinamerikanischen Kulturkreis kommen. Viele der Frauen sind Drogenkonsumentinnen (Heroin, Cannabis, Medikamente, Mischkonsum). Manche sind obdachlos, schlafen vorübergehend in Notunterkünften oder in betreuten Wohnformen. Die meisten osteuropäischen Frauen haben einen Zuhälter oder einen Aufpasser im Hintergrund, der sie zur Prostitution antreibt. Die Polizei hat vor Ort eine hohe regelmäßige Präsenz, überprüft die Personalien der Frauen und vergibt zeitlich begrenzte Platzverweise an einzelne Frauen. Insgesamt 12 Minderjährige kamen aus dieser Szene an den Mädchenbus (16 mal). Ein kontinuierlicher Kontakt konnte bis- her nicht ausgebaut werden. Dem Szenengerede nach, muss man davon ausgehen, dass noch mehr Minderjährige auf dem Straßenstrich anschaffen gehen. Es wird angenommen, dass das Misstrauen aufgrund der Illegalität und der häufigen Polizeipräsenz groß ist und die Mädchen darum bemüht sind, unerkannt zu bleiben und zu anderen Uhrzeiten anwesend sind oder dass sie sich nur zum Freier machen kurzzeitig dort aufhalten. Die jungen Frauen der Altersgruppe bis Ende 20 waren ganzjährig regelmäßig und beständig in der Szene anwesend und bildeten die zweitgrößte Personengruppe. Durchschnittlich haben 19 junge Frauen dieser Altersgruppe mehrere Male im Monat den Mädchenbus aufgesucht. 4 dieser 19 Frauen sind Mütter von mindestens einem minderjährigen Kind! Das Mädchenbus Team geht davon aus, dass weitere 10 Frauen mit ihren minderjährigen Kindern gemeinsam in einem Haushalt leben. Den Mitarbeiter/innen gelang es einen guten Vertrauenskontakt zu vielen Prostituierten herzustellen, auch wenn bei vielen Frauen eine misstrauische Zurückhaltung besteht. Die Angst, aufgrund der beruflichen Tätigkeit als Prostituierte Ärger mit dem Jugendamt und dem Gericht zu bekommen ist groß.

60 60 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Der KuB-Jugendberatungsbus Im Rahmen der Straßensozialarbeit gab es zu ca. 850 Jugendlichen und jungen Erwachsenen Kontakt. Die Anzahl der Kontakte belief sich auf Im Rahmen unsere Dienste am Alexanderplatz, Bahnhof Zoo und den offenen Angeboten in der Beratungsstelle haben wir auch zu ca. 15 jungen bzw. werdenden Müttern Kontakt (21 Kinder). Zusammen mit ihren Kindern suchen sie gelegentlich die Szenetreffpunkte auf und holen sich Rat, Unterstützung und Hilfe. Fragen im Umgang mit Ämtern und Behörden sowie Erziehungsfragen stehen bei den jungen Müttern bzw. Familien im Fokus. Auch für 2010 erwarten wir weitere Nachfragen, da viele der jungen Mütter eine große Nähe zur Straßenszene haben oder selbst viele Jahre trebegängig waren. Alexanderplatz. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene aus allen Teilen Deutschlands und dem benachbarten Ausland nutzen den Platz um Gleichgesinnte zu treffen und in den dortigen Jugendszenen unterzutauchen. Der Alexanderplatz ist über die verschiedenen Chatrooms und Foren ( Knuddels, Abgefuckt liebt dich, jappy etc.) und über Mund zu Mundpropaganda bei Jugendlichen in ganz Deutschland bekannt. Im Zuge des zum verhängten Alkoholverbotes am Alexanderplatz kam es im Sommer immer wieder zu Auseinandersetzungen mit der Polizei und Platzverweisen. Die Kontaktzahlen beliefen sich am Alexanderplatz auf Kontakte. Bei 104 Einsätzen (2x pro Woche) im Jahr kontaktierten uns im Durchschnitt 34 Jugendliche und junge Erwachsene pro Dienst (siehe Tabelle). Breitscheidplatz, Bahnhof Zoo und offenen Bereich der Beratungsstelle Der Breitscheidplatz und der Bahnhof Zoo werden ebenfalls als Treffpunkte genutzt. Insbesondere das Areal um den Bahnhof Zoo dient als Anbahnungsort für junge Stricher. Der Breitscheidplatz wird vorwiegend zum Schnorren und für kurzzeitige Treffen genutzt. Ein längerer Aufenthalt der Jugendlichen an den beiden Plätzen wird vermieden, zumal sie die Möglichkeit haben die Räume der Kontakt- und Beratungsstelle oder den nahen Tiergarten als Aufenthaltsort zu nutzen. Die Kontaktzahlen für den offenen Bereich der Beratungsstelle sind im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Vor allem in den Wintermonaten wird die Beratungsstelle gerne als Anlaufpunkt und Aufenthaltsort von den Jugendlichen genutzt. Die Kontaktzahlen des Bahnhof Zoo sind im ver-

61 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 61 gangenen Jahr stark zurückgegangen. Demnach hat sich der Trend den Bahnhof Zoo zu meiden weiter fortgesetzt. Die Jugendlichen kommen vermehrt in die Beratungsstelle und nutzen die dortigen Angebote, anstatt sich am Bahnhof Zoo oder Breitscheidplatz aufzuhalten. Unser Ziel, den Jugendlichen eine Alternative zum Aufenthalt am Bahnhof Zoo oder Breitscheidplatz zu bieten, ist somit zum Großteil umgesetzt. Die Kontakte für den offenen Bereich der Beratungsstelle belaufen sich auf Jugendliche und junge Erwachsene. Die drei Angebote pro Woche wurden im Schnitt von 27 Jugendlichen pro Einsatz wahrgenommen (siehe Tabelle). Bei den Buseinsätzen am Bahnhof Zoo wurden Kontakte gezählt. Statistik Für die Teilbereiche Center/Beratungsstelle und KuB- Bus werden Tagesbücher geführt, in denen die Kontakte vermerkt werden. Für unsere Arbeit an den Szenetreffpunkten ist es nötig den Jugendlichen größtmögliche Anonymität zuzusichern. Persönliche Daten (Alter, Geburtsort, Name etc.) werden von uns nicht festgehalten. Es wird lediglich vermerkt ob die Jugendlichen minderjährig oder volljährig (bis zum 21. Lebensjahr) sind. Des weiteren wird in männlich und weiblich unterteilt, sowie die Szenenamen notiert. Nach Auswertung der Tagesbücher hatte der Streetwork-Bereich zu 847 Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum 21. Lebensjahr) Kontakt. Davon waren 514 männlich und 333 weiblich. Insgesamt wurden von der KuB Jugendliche und junge Erwachsene beraten und betreut. Gesamtkontakte im Jahr 2008 und 2009 Alexanderplatz Bahnhof Zoo Kurfürstenstr. Offener Bereich Gesamt

62 62 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Die Beratungsstelle Aufgabenbereich und Zielsetzung nach SGB VIII Reintegration von Straßenjugendlichen Beratung gemäß 8, 11, 16, 28 SGB VIII (KJHG) sowie Beratungen nach dem SGB II und SGB XII. Schutz und Gefahrenabwehr Angebot einer verlässlichen stabilen Hilfebeziehung Krisenintervention Sicherstellung der Grundversorgung Bereitstellung von Unterkunft Das Ziel ist die Aufhebung und Abwendung von Obdachlosigkeit Minderjähriger und junger Erwachsener, die ihren Lebensmittelpunkt in die Straßenszenen von Berlin verlegt haben. Weiteres Ziel der Beratungsstelle ist es, den durch das Untertauchen in den gängigen Straßenszenen folgenschweren Verlauf der physischen und psychischen Verelendung aufzuhalten. Besonders die Trebegänger, die schon lange auf der Straße leben und häufig jeglichen Kontakt zum herkömmlichen Jugendhilfesystem vermeiden, lassen sich nur schwer mit bestehenden Konzepten erreichen. Die Herangehensweise an diesen Personenkreis bedarf anderer Handlungsschritte. Aus vielfältigen Gründen misstrauen die jungen Menschen den Sozialarbeitern. Voraussetzung für einen Klärungs- und Beratungsprozess, um einen Ausstieg aus der Illegalität zu erreichen, ist die Freiwilligkeit des Einlassens. Um ein vertrauensvolles Verhältnis zu diesem Klientel aufzubauen, ist häufig ein längerer Vorlauf notwendig. Zur Entwicklung einer kurzfristigen Soforthilfestrategie ist eine vorläufige psychosoziale Diagnose zu erstellen, in der die bekannt gewordenen Fakten zusammengefasst werden und die Problematik beschrieben, analysiert und interpretiert wird. Daraus werden weitere Hilfen zusammen mit dem jungen Menschen erarbeitet. Um im Einzelfall einen Ausstieg aus der Illegalität zu erreichen und eine adäquate Lösung anstreben zu können, bedarf es einer sorgfältig überlegten Kontaktaufnahme, zumal die erste Gesprächssituation für einen positiven Hilfeverlauf entscheidend sein kann. Eine intensive Vernetzung mit den anderen Arbeitsbereichen der KuB erlaubt eine Vielfalt von Interventionsmöglichkeiten sowie ein vielschichtiges Maßnahmenspektrum. Es gab eine erhebliche Zunahme von persönlichen Beratungen. 319 Jugendliche und Jungerwachsene im Alter von 13 bis 20 Jahren suchten die Beratungsstelle auf. 275

63 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 63 davon nahmen eine Beratung in Anspruch; nur 39 Jugendliche/Jungerwachsene kamen lediglich zur Notversorgung. Insgesamt fanden 450 Beratungen statt, da Jugendliche nach abgeschlossener Beratung zu einem späteren Zeitpunkt mit neuen Problemen zur Beratung kamen. Der Anteil der Minderjährigen, die in ihre Einrichtungen oder in ihr Elternhaus zurückgeführt wurden, ist in 2009 erheblich gestiegen. Ausschlaggebend dafür ist u. a., dass die Beratungsstelle sehr schnell Kontakt zu Jugendlichen aufnehmen konnte, die sich erst seit kurzer Zeit auf der Straße befanden. Obwohl es häufig zu einem Beratungsprozess über mehrere Monate kam, konnte durch die Gespräche mit den Jugendlichen und eine intensive Kontakte Beratungen Elternarbeit, eine einvernehmliche Rückführung organisiert werden. Auswärtige sowie Berliner Eltern suchten verstärkt die Beratungsstelle auf, um sich einen Einblick zu verschaffen, wo und in welchen Umfeld sich ihre Kinder aufhielten und um selber Präsenz zu zeigen, sogar wenn die Gesprächsbereitschaft der Jugendlichen kaum oder noch nicht vorhanden war. Da sie regelmäßig in die Beratungsstelle kamen und auch postalisch über die Beratungsstelle zu erreichen waren, hatten Eltern die Möglichkeit ihre Kinder über die Beratungsstelle zu kontaktieren und an einer Perspektivplanung mitzuarbeiten. Junge Mütter mit Kindern wurden in teilweise langwierigen Prozessen in Angebote der Jugend- bzw. Familienhilfe begleitet und vermittelt. Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit den anderen Diensten des BNK.

64 64 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Auswertung und Interpretation der Daten: Die Anzahl der Jugendlichen/Jungerwachsenen aus anderen Bundesländern ist auch in diesem Jahr weiter gestiegen (54 % in 2008). Nachdem in den vergangenen Jahren das Klientel aus dem Land Brandenburg immer die zweitgrößte Besuchergruppe darstellte hat jetzt Bayern diese Stelle eingenommen (12,7 %). Die jungen Menschen aus dem Ausland kamen in der Regel aus den deutschsprachigen Ländern und Polen. Außerdem kamen deutsche Alter ohne Angabe 2 % Ausland 3 % Bundesländer/Ausland andere Bundesländer 59 % Berlin 36 % Jugendliche, die mit ihren Eltern im Ausland gelebt haben und alleine nach Deutschland zurückgekehrt sind. Bei den jährigen ist ein leichter Anstieg zu beobachten. Dieses ist auf die größere Anzahl der weiblichen Klienten zurückzuführen, da häufig sehr junge Mädchen mit älteren Freunden die Beratungsstelle aufsuchen. Obwohl die Anzahl der Beratungen insgesamt stark gestiegen ist (ca. 30 %) hat sich das Verhältnis minderjährig/volljährig prozentual nur leicht zu Gunsten der Minderjährigen verschoben.

65 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 65 Minderjährig/Volljährig minderjährig volljährig Betrug der Anteil der weiblichen Jugendlichen/Jungerwachsenen im Jahr 2008 nur 38 % kamen in diesem Jahr 51 % weibliche Ratsuchende in die Beratungsstelle. Der prozentuale Anteil der Jugendlichen, die zwar Kontakte in die Straßenszene pflegten, aber noch bzw. sich zeitweilig bei ihren Eltern aufhielten sowie die jungen Menschen, die einen festen Schlafplatz bei Freunden hatten ohne dort angemeldet zu sein war nahezu identisch mit den Zahlen im Vorjahr. Ebenso blieb die Anzahl der jungen Menschen gleich, die eine eigene Wohnung hatten oder die aus betreuten Einrichtungen kamen. Viele Jugendliche und Jungerwachsene waren früher schon in Jugendhilfeeinrichtungen zum Teil in mehreren- untergebracht. Auch hielten sich viele junge Menschen im Vorfeld schon in psychiatrischen Kliniken auf in der Regel als sie minderjährig waren. Männlich/Weiblich weiblich männlich Lebensmittelpunkt zu Beginn der Beratung eigener Wohnraum/ Jugendhilfeeinrichtung 23,2 % Freunde 5,8 % Eltern 7,3 % Obdachloseneinrichtung 3,2 % Straße 60,4 %

66 66 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Der am häufigsten genannte Beratungsgrund war wieder die Legalisierung und Grundsicherung. Eine massive Steigerung fand gegenüber den Vorjahren bei der Benennung des Problems Konflikte im Elternhaus statt. Unterbringung/Rückführung/Weitervermittlung: Bei 185 Jugendlichen und Jungerwachsenen kam es zu einer Hilfemaßnahme nach SGB VIII 34, 35, 41, 42 oder SGB XII 53, 67. Bei den Minderjährigen konnten 26 % in ihr Elternhaus bzw. in eine Jugendhilfeeinrichtung zurückgeführt werden. Die häufigst benannten Problemfelder Legalisierung Konflikt im Elternhaus Drogen/Alkohol Straffälligkeit Schulden Vorerfahrung Jugendhilfe Psychatrie Haft Beratungsverläufe Basis: 450 sonstiges 19 Abbruch 40 lfd % 17 % 57 % Unterbringungen/ Rückführungen/ Weitervermittlungen 182 Beratungen mit Abschluss 127

67 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 67 Theaterprojekt 2009 Beratung im Internet Die Kontakt- und Beratungsstelle bietet regelmäßig einen Chat mit dem Thema Abhauen und auf der Straße leben? an, der gut angenommen und von den meisten Usern regelmäßig besucht wird. Durchschnittlich sind pro Termin etwa sechs Nutzer anwesend, nie jedoch mehr als zehn. Die Teilnehmer sind überwiegend weiblich. Das Durchschnittsalter liegt bei 14 und 18 Jahren. Sexueller Missbrauch sowie Misshandlungen (beides meist durch den Vater/Stiefvater) sind die am häufigsten besprochenen Probleme. Weitere häufig besprochene Themen sind das Angebot der KuB speziell das Sleep In oder Fragen zu Gerichtsverfahren, in denen sich Eltern verantworten müssen ( wieso wird meine Mutter angeklagt, muss ich im Gerichtssaal aussagen, etc.). Ein weiterer Schwerpunkt liegt, dem Thema des Chats entsprechend, auf den Möglichkeiten und Konsequenzen des Weglaufens. Hierbei interessiert die Jugendlichen besonders, ob die Polizei sie einfach wieder nach Hause schicken kann oder wo sie sich hinwenden können, um nicht mehr nach Hause zu müssen. Der Chat als Beratungsmedium bietet den Jugendlichen einen geschützten Raum, in dem sie sich austauschen und Antworten auf ihre Fragen erhalten. Irrwege führen auch wohin Kälte, Hunger, Ungewissheit: Das Leben auf der Straße ist hart und oft voller Entbehrungen. Die KuB unterstützt obdachlose Jugendliche bei ihrer Suche nach einem Weg in ein neues Leben. Da die Heranwachsenden mit klassischen Hilfeangeboten jedoch nur schwer zu erreichen sind, hat die KuB ein besonderes Projekt ins Leben gerufen: Obdachlose Jugendliche werden auf der Straße angesprochen und

68 68 KuB Kontakt- und Beratungsstelle der Probentage wurden sie regelmäßig versorgt, erhielten Lebensmittel und einen Schlafplatz. Aber vor allem stärkten die kreativen, gemeinschaftlichen Erfahrungen und das Erfolgserlebnis auf der Bühne das Selbstbewusstsein der Beteiligten eine wichtige Basis zur Motivation sein Leben neu zu organisieren, Mut zur Veränderung zu finden. So konnten fast alle Projektteilnehmer das Leben auf der Straße hinter sich lassen. Unter der Regie von Margareta Riefenthaler wurde das Stück Irrwege führen auch wohin am 19., 20. und 21. Dezember erstmals aufgeführt. erhalten die Möglichkeit, sich auf der Bühne auszuprobieren. Drei Monate lang proben etwa 40 Jugendliche mehrmals wöchentlich. Den Abschluss der kreativen Arbeit bilden mehrere öffentliche Aufführungen in bekannten Theatern wie z. B. dem Theater an der Parkaue, der Tribüne oder wie dieses Jahr dem Theater der Universität der Künste. Über Spendenmittel konnten für die 40 Teilnehmer während der viermonatigen Probezeit Essen, Kleidung und Fahrtkosten finanziert werden. Die Jugendlichen profitierten in mehrfacher Hinsicht von dem Projekt: Während

69 Fachstelle Kinderschutz Fachstelle Kinderschutz Standort Gitschiner Straße Mit der Zusammenlegung der öffentlichen Notdienstbereiche für Kinder und Jugendliche wurde die neue Gesamtstruktur des Berliner Notdienst Kinderschutz etabliert. Durch die Zusammenführung dieser Schwerpunktbereiche verfügt das Land Berlin, vertreten durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, über ein Notdienst-System, das sich mit allen relevanten Fragen rund um das Thema Kinderschutz beschäftigt. Damit hat der Trägerbezirk unter anderem im Hinblick auf die Belange des Kinderschutzes auch gesteigerte Anforderungen an eine fachlich qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit zu bewältigen. Mit Informationsanfragen wenden sich Institutionen wie Schulen, Kitas, Ausbildungsstätten, medizinische Dienste, Polizeidienststellen, die Feuerwehr, Beratungsstellen und besonders die Medien an die Fachstelle. Eine offensive Pressearbeit kommt dem präventiven Kinderschutz zugute und ist Teil des Qualitätsmanagement. Im Kontext Kinderschutz werden Kollegen beraten, fortgebildet und Praxisfragen zum Kinderschutz erörtert, reflektiert und evaluiert. Die Fachstelle berät und unterstützt auf Anfrage bei der Planung und Umsetzung bezirklicher und gesamtstädtischer Initiativen zur Qualifizierung im Bereich Kinderschutz.

70 70 Fachstelle Kinderschutz Mit verschiedenen Aktionen, Informationsmaterialen, der Präsenz in unterschiedlichen Medien und Informationsveranstaltungen stellt die Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der im 8a SGB VIII und im Konzept des Netzwerk Kinderschutz genannten Kooperationsaufgaben dar. Um diese notwendige Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sicherstellen zu können, ist die Fachstelle eingerichtet worden. In dieses Aufgabenfeld fallen auch Vorträge über relevante Aspekte der Kinderschutzarbeit für Institutionen aus Berlin, anderen Bundesländern und aus dem Ausland sowie die Teilnahme an Gremien und Fachforen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Die Notdienste werden zunehmend von pädagogischen Mitarbeiter als Fachdienst genutzt. Der Kindernotdienst, der Mädchen- und der Jugendnotdienst, die Hotline-Kinderschutz sowie die KuB sind mit vielen Informationen im Internet präsent. Qualitätsentwicklung und Evaluation Aufgrund der Aufgaben der Notdienste, die im Umgang mit dem sensiblen Rechtsbereich des grundgesetzlich geschützten Elternrechtes angesiedelt sind, ist in besonderer Weise sicher zu stellen, dass in der Ausübung des staatlichen Wächteramtes dem Verhältnismäßigkeitsprinzip getreu gehandelt wird. Die dafür notwendigen Qualitätsstandards müssen daher gemeinsam weiterentwickelt und stets einer kritischen Betrachtung unterzogen werden, um sowohl neue wissenschaftliche Erkenntnisse als auch die berlin- und bundeseinheitlichen Standards zum Kinderschutz in die Verfahren einbeziehen zu können. Die interne fortlaufende Weiterqualifizierung und der permanente Austausch mit Fachkollegen spielen für den Berliner Notdienst Kinderschutz eine besonders wichtige Rolle. Die Akquise von Drittmitteln, Spenden und Sponsoren zur Unterstützung der Arbeit des Berliner Notdienst Kinderschutz ist ebenfalls im Aufgabenbereich der Fachstelle angesiedelt.

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72 Der Krisendienst für die ganze Stadt RUND UM DIE UHR BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Der Krisendienst für die ganze Stadt Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Kindernotdienst: Gitschiner Str Berlin Jugendnotdienst: Mindener Str Berlin Mädchennotdienst: Mindener Str Berlin Hotline-Kinderschutz: Gitschiner Str Berlin KuB: Fasanenstr Berlin Kontakt- und Beratungstelle 2009

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