Unterstützung des Mehrwertsteuerpakets

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1 Microsoft Dynamics NAV Unterstützung des Mehrwertsteuerpakets 2010 Whitepaper Stand: November

2 Inhalt HINTERGRUND... 3 Das Mehrwertsteuerpaket DAS MEHRWERTSTEUERPAKET 2010 UND MICROSOFT DYNAMICS NAV... 4 NEUREGELUNG FÜR DEN LEISTUNGSORT BEI B2B- UND B2C-UMSÄTZEN. 4 ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE LEISTUNGEN... 5 VORSTEUERVERGÜTUNGSVERFAHREN... 5 ONE-STOP-SHOP-MECHANISMUS FÜR DIE UMSATZSTEUERANMELDUNG.. 6 LÄNDERSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN UND ZEITPLÄNE... 7 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN... 8 ANHANG SZENARIO 1: INNEREUROPÄISCHE WARENLIEFERUNG (EINKAUF) SZENARIO 2: AUSSEREUROPÄISCHE WARENLIEFERUNG (EINKAUF) SZENARIO 3: INNEREUROPÄISCHE WARENLIEFERUNG (VERKAUF) SZENARIO 4: AUSSEREUROPÄISCHE WARENLIEFERUNG (VERKAUF) SZENARIO 5: INNEREUROPÄISCHE DIENSTLEISTUNG (EINKAUF) SZENARIO 6: AUSSEREUROPÄISCHE DIENSTLEISTUNG (EINKAUF) SZENARIO 7: INNEREUROPÄISCHE DIENSTLEISTUNG (VERKAUF) SZENARIO 8: AUSSEREUROPÄISCHE DIENSTLEISTUNG (VERKAUF)

3 HINTERGRUND Die Europäische Union (EU) hat neue Richtlinien für die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitend erbrachter Dienstleistungen verabschiedet. Diese betreffen Leistungen sowohl an Unternehmer (B2B-Umsatz) als auch an Nichtunternehmer (B2C-Umsatz). Das so genannte Mehrwertsteuerpaket 2010 tritt zum 01. Januar 2010 in Kraft. Da diese Richtlinien in jedem EU-Mitgliedstaat umgesetzt werden müssen, wird für Microsoft Dynamics NAV ein Update herausgegeben, das die Umsetzung der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen ermöglicht. DAS MEHRWERTSTEUERPAKET 2010 Am 04. Dezember 2007 einigte sich der Rat für Wirtschaft und Finanzen (EU Council of Finance Ministers, kurz ECOFIN) auf ein Mehrwertsteuerpaket, das eine grundlegende Änderung an der bisherigen Richtlinie zum Leistungsort für Dienstleistungen vorsieht und eine Neuregelung und damit Vereinfachung des Vorsteuervergütungsverfahrens innerhalb der EU einführt. (Die Richtlinie bezieht sich nur auf Leistungen. Für Lieferungen ergeben sich in diesem Zusammenhang keine Änderungen.) Die Richtlinie 2008/8/EG zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung (sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie MWStSystRL) wurde am 12. Februar 2008 verabschiedet. Durch das Mehrwertsteuerpaket ergeben sich vier grundlegende Änderungen im europäischen Mehrwertsteuersystem: Neuregelung zum Leistungsort bei B2B- und B2C-Umsätzen. Dies gilt ab dem 01. Januar Aufnahme der betreffenden Leistungen in die. Dies gilt ab dem 01. Januar Geändertes Erstattungsverfahren (Vorsteuervergütungsverfahren). Dies gilt ab dem 01. Januar Einführung eines One-Stop-Shop-Mechanismus für die ( One Stop VAT Reporting Scheme ) und Änderungen bei Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachten Dienstleistungen für Verbraucher. Dies gilt ab dem 01. Januar Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Beschreibung der Änderungen und ihrer Auswirkungen auf Microsoft Dynamics NAV. 3

4 DAS MEHRWERTSTEUERPAKET 2010 UND MICROSOFT DYNAMICS NAV Für Microsoft Dynamics NAV werden Updates herausgegeben, die die Änderungen, die sich durch das Mehrwertsteuerpaket 2010 ergeben, in der Kernanwendung umsetzen und die länderspezifischen Anforderungen erfüllen. Der folgende Abschnitt beschreibt die Auswirkungen der wichtigsten Änderungen aus dem Mehrwertsteuerpaket 2010 auf Microsoft Dynamics NAV. NEUREGELUNG FÜR DEN LEISTUNGSORT BEI B2B- UND B2C- UMSÄTZEN Nach der bisher gültigen Regelung wurde als Ort einer Leistung, die an ein Unternehmen (B2B) erbracht wurde, der Sitz des leistenden Unternehmens angenommen (von einigen Ausnahmen abgesehen). Ab dem 01. Januar 2010 gilt eine neue Grundregel: Leistungen, die ein Unternehmen an andere Unternehmen liefert, gelten grundsätzlich als am Sitz des Leistungsempfängers erbracht. Hierbei greifen einige Ausnahmen, z. B. Grundstücksleistungen, Personen- und Güterbeförderungen sowie Dienstleistungen und damit zusammenhängende Tätigkeiten auf den Gebieten der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung usw. Allgemein gesprochen heißt das, dass Leistungen künftig so behandelt werden, wie es für Warenlieferungen heute schon der Fall ist. Bei den meisten grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten muss der Auftraggeber unter Anwendung des Reverse- Charge-Verfahrens die Mehrwertsteuer berechnen und abführen, sofern der Lieferant über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im zweiten Mitgliedstaat verfügt. Diese Neuregelung bietet den wesentlichen Vorteil, dass sich die Anzahl der Fälle, in denen Unternehmen in einem Mitgliedstaat die Mehrwertsteuer an einen anderen Mitgliedstaat abführen und hinterher einen Antrag auf Erstattung stellen müssen, drastisch verringern wird. Für die betroffenen Unternehmen verbessert sich auf diese Weise der Cashflow, während zugleich der Verwaltungsaufwand verringert wird. AUSWIRKUNGEN AUF MICROSOFT DYNAMICS NAV Heute werden Dienstleistungen in Microsoft Dynamics NAV als Artikel eingerichtet oder einfach auf bestimmte Sachkonten gebucht. Mit Microsoft Dynamics NAV haben Unternehmen schon jetzt alle Möglichkeiten, die jeweiligen Steuersätze korrekt zu berechnen, z. B. indem dezidierte MwSt.- Buchungsgruppen für die jeweiligen Sachkonten, Kunden und Artikel eingerichtet werden. Bei grenzüberschreitenden B2B-Transkationen müssen Anwender von Microsoft Dynamics NAV die Reverse-Charge-Funktionalität nutzen, wenn die Mehrwertsteuer auf Verkaufsrechnungen nicht ausgewiesen wird. Bei Einkaufsrechnungen müssen Kunden die Mehrwertsteuer selbst berechnen und den MwSt.-Betrag an ihre nationale Finanzbehörde abführen. 4

5 ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE LEISTUNGEN Das Mehrwertsteuerpaket 2010 führt für Dienstleistungen zwischen Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten ein neues Konzept ein, das der EU Sales List ( ) für Warenlieferungen ähnelt. Künftig müssen deshalb auch Dienstleistungen in die aufgenommen werden. Dies war bisher nur für Warenlieferungen der Fall. Diese neuen Reporting-Anforderungen bringen erhebliche Veränderungen für Unternehmen mit sich, die überwiegend Dienstleistungen erbringen. In der Vergangenheit mussten solche Unternehmen keine bei ihren Finanzbehörden abgeben. Zudem muss die nun monatlich (bisher: quartalsweise) abgegeben werden. AUSWIRKUNGEN AUF MICROSOFT DYNAMICS NAV Microsoft wird die vorhandene Funktionalität entsprechend anpassen, damit Benutzer von Microsoft Dynamics NAV die Mehrwertsteuer separat für Leistungen erklären können. Dies betrifft insbesondere die Berichte für die EU- Verkaufsübersicht, die und die MwSt.-Abrechnung. Das bedeutet, dass künftig zu Berichtszwecken eine Unterscheidung nach Lieferungen (von Artikeln) und Leistungen möglich sein muss. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch nicht alle länderspezifischen Änderungsanforderungen an den verschiedenen Berichten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht worden. Sobald die nationalen Änderungen in Kraft treten, wird Microsoft Dynamics NAV die Reporting-Anforderungen je Land abbilden können. Kunden müssen Updates installieren, um die richtigen Änderungen an den Verarbeitungsroutinen und an dem Layout der Dokumente und Berichte zur n und ggf. an den jeweiligen en zu erhalten. Kunden aus der Dienstleistungsbranche müssen künftig im Zuge der MwSt.-Abrechnung auch die bei ihrer zuständigen Finanzbehörde abgeben. VORSTEUERVERGÜTUNGSVERFAHREN Ab dem 01. Januar 2010 können Unternehmen einen elektronischen Antrag auf Erstattung der ausländischen Umsatzsteuer in ihrem eigenen EU-Mitgliedstaat stellen (Vorsteuervergütungsverfahren). Ein Unternehmer muss damit nicht mehr in jedem anderen EU-Mitgliedstaat, aus dem er eine Rechnung mit ausländischer Umsatzsteuer erhalten hat, ein separates Vorsteuervergütungsverfahren anstrengen. Die Behörde im Staat des Antragstellers leitet die Anträge an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten auf elektronischem Wege weiter. Zugleich ist diese Behörde für die Eintreibung der Erstattungsbeträge bei den anderen Staaten und für ihre Auszahlung an den Antragsteller zuständig. Dieses elektronische Vergütungsverfahren gilt nur für Unternehmen, die innerhalb der EU ansässig sind (wie in der Richtlinie 8 festgelegt). Unternehmen mit 5

6 Sitz außerhalb der EU (wie in der Richtlinie 13 festgelegt) müssen ihre Anträge auf die Erstattung von Vorsteuerbeträgen weiterhin manuell bei den Finanzbehörden des jeweiligen Mitgliedstaats stellen. AUSWIRKUNGEN AUF MICROSOFT DYNAMICS NAV Keine Änderungen oder neue Funktionalität. Microsoft Dynamics NAV bietet derzeit keine Unterstützung für die Erstellung und Übermittlung von Formularen zur Vorsteuervergütung. Normalerweise übernimmt dies ein externes Unternehmen, das auf die Erstattung von Steuern spezialisiert ist. Microsoft wird keine neue Funktionalität ausgeben, um dieses Verfahren für 2010 zu unterstützen. ONE-STOP-SHOP-MECHANISMUS FÜR DIE UMSATZSTEUERAN- MELDUNG Unternehmen, die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen für Endverbraucher in anderen Mitgliedstaaten anbieten, können ihre Umsatzsteuerformalitäten künftig in dem Mitgliedstaat abwickeln, in dem sie ansässig sind oder wenn sich ihr Sitz außerhalb der EU befindet in dem sie über eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer verfügen. Der One-Stop-Shop-Mechanismus wird Schritt für Schritt in den betreffenden Branchen eingeführt. Derzeit wird dieses Konzept bereits für elektronisch erbrachte Dienstleistungen genutzt. Ab 2015 wird es auch für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen gelten. Demnach kann sich ein Unternehmer in einem einzigen Mitgliedstaat steuerlich registrieren lassen, auch wenn er in verschiedenen Mitgliedstaaten umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen erbringt. Im Mitgliedstaat der Registrierung sind dann sämtliche Umsatzsteuerzahlungen anzumelden und abzuführen. Diese werden anschließend an die berechtigten Mitgliedstaaten weitergeleitet. Wenn dieses Konzept eine breitere Verwendung findet, müssen Unternehmen nicht mehr in mehreren EU-Mitgliedstaaten für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer Sorge tragen. Auf der anderen Seite macht das Konzept die Prozesse bei einigen Unternehmen komplexer, da sie bei B2C-Transaktionen immer noch die korrekte Umsatzsteuer gemäß den Regeln des Mitgliedstaats, in dem der Empfängerort liegt, berechnen müssen. AUSWIRKUNGEN AUF MICROSOFT DYNAMICS NAV Da diese Änderungen erst im Jahr 2015 in Kraft treten werden, entwickelt Microsoft keine neue Funktionalität, um dieses Verfahren für 2010 zu unterstützen. In den kommenden Jahren wird dieses Verfahren für immer mehr Branchen umgesetzt werden, und wir werden ggf. notwendige Änderungen an Microsoft Dynamics NAV evaluieren. 6

7 LÄNDERSPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN UND ZEITPLÄNE Das Mehrwertsteuerpaket 2010 wurde zwar auf EU-Ebene verabschiedet, doch die nationale Umsetzung der erforderlichen Änderungen obliegt den jeweiligen Landesgesetzgebungen. Im Zuge dieser Änderungen müssen daher im jeweiligen Land die steuerlichen Rahmenbedingungen geschaffen bzw. vereinheitlicht werden, z. B. bei der Formatierung der n und evtl. bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Jedes Land setzt die Änderungen eigenverantwortlich und damit auch in seinem eigenen Tempo um, so dass dieser Prozess in einigen Ländern vermutlich erst im Herbst/Winter 2009 abgeschlossen sein wird. Aufgrund der späten Verfügbarkeit bestimmter lokaler Anforderungen gibt es Prozesse, bei denen Sie in Ihrem letzten Berichtszeitraum noch die alte Funktionalität verwenden und dann für den neuen Berichtszeitraum ab Januar 2010 auf die neue Funktionalität wechseln müssen. Das Update für Microsoft Dynamics NAV wird rechtzeitig bereitgestellt, so dass Sie Ihr System aktualisieren und die erforderlichen Änderungen umsetzen können, damit Transaktionen für 2010 ab dem 01. Januar korrekt erfasst werden. Dazu wird es in Kürze weitere Informationen geben. Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob neue Beiträge auf PartnerSource veröffentlicht worden sind, und verfolgen Sie die aktuellen Ankündigungen im Dynamics NAV Newsletter. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über den Status der nationalen Gesetzgebung in einzelnen EU-Mitgliedstaaten (Stand: Oktober 2009). Land Status der nationalen Gesetzgebung Status der nationalen Steuergesetzgebung Status der Umsetzung des Mehrwertsteuerpakets 2010 Spezifikationen (Entwürfe) von nationaler Steuergesetzgebung verfügbar? Erwartete Änderung an Zusammenfassen der? Erwartete Änderung an Umsatzsteuervoranmeldung? Belgien Entwurf Ja Ja Ja Dänemark Ausstehend Nein Ja Nicht bekannt Deutschland Final Umsatzsteuervoranmeldung Ja Ja Estland Entwurf Nein Ja Nicht bekannt Finnland Ausstehend Ja Ja Ja Frankreich Entwurf Nein Ja Ja Italien Ausstehend Nein Ja Nicht bekannt Lettland Ausstehend Nein Ja Nicht bekannt Litauen Entwurf Nein Ja Nicht bekannt Niederlande Entwurf Ja Ja Nein Österreich Final Ja Ja Nein Polen Ausstehend Nein Ja Nicht bekannt Schweden Entwurf Ja Ja Nein Spanien Entwurf Nein Ja Nicht bekannt Tschechien Entwurf Nein Ja Ja Ungarn Entwurf Nein Ja Nicht bekannt Vereinigtes Königreich Final Ja Ja Nein 7

8 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN F: Was bedeutet diese Änderung für mich als Microsoft Dynamics NAV- Kunde? A: Vor dem Ende des Jahres 2009 müssen Sie Ihr Microsoft Dynamics NAV- System mit einem kleinen Feature Package aktualisieren, das die Änderungen an den betroffenen Funktionen für die Mehrwertsteuerbehandlung enthält. Die neuen Anforderungen erfordern einige Anpassungen in Ihren MwSt.-Einstellungen und möglicherweise auch an den Einstellungen für Ihre MwSt.-Abrechnung (länderspezifisch). Die Erfassung von Transaktionen erfolgt nach der Veränderung der Einstellungen dann wie gewohnt. Für die MwSt.-Abrechnung sind neue Informationen seitens der Finanzbehörden erforderlich (länderspezifisch). F: Ich verkaufe grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU. Was sind die wichtigsten Änderungen? A: Mit dem Mehrwertsteuerpaket 2010 müssen Sie künftig auch Ihre innergemeinschaftlichen Leistungen in die (EU Sales List) aufnehmen. In die dürfen nur solche Dienstleistungen aufgenommen werden, die in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, in denen Ihre Kunden ansässig sind, auch steuerbar sind. So fallen beispielsweise von der Steuer befreite Leistungen in der Finanzdienstleistungsbranche nicht unter diese neue Regelung. Sie müssen sich darüber informieren, ob die von Ihnen angebotenen Leistungen in den Ländern Ihrer Kunden steuerbar sind oder nicht. F: Kann ich meine Umsatzsteuervoranmeldungen und die für 2009 auch mit den neuen Updates korrekt durchführen? A: Es hängt vom jeweiligen Land ab, ob Sie das neue Berichtsformat verwenden dürfen, um die Anmeldungen für einen gewünschten Zeitraum im Jahr 2009 abzugeben. Für Länder, in denen das alte Berichtsformat für die 2009-Abrechnung verlangt wird, wird es die Möglichkeit geben, sowohl das alte als auch das neue Format zu verwenden. Alternativ kann die Installation der neuen lokalen Berichte erst nach Abschluss aller Erklärungen für 2009 erfolgen. In einem solchen Szenario würde der Update-Prozess wie folgt aussehen: Installation des Feature- Modifizierungsteils des VAT 2010 Feature Update Packages vor dem 01. Januar 2010, Änderung oder Ergänzung der Buchungseinstellungen, Durchführung aller Erklärungen für 2009 und erst danach Installation der neuen Berichte aus dem VAT 2010 Feature Update Package, um das Reporting für 2010 durchführen zu können. F: Welche Organisationen sind von dem Mehrwertsteuerpaket 2010 betroffen? A: Die Änderungen betreffen Unternehmen, die Waren und/oder Dienstleistungen an Kunden in anderen Ländern innerhalb der EU liefern. Bis zum Ende des Jahres 2009 müssen nur Warenlieferungen in der n deklariert werden. Ab dem 01. Januar 2010 müssen auch Dienstleistungen aufgenommen werden. Unternehmen, die Rechnungen innerhalb der EU über einer gewissen Grenze (die in den meisten Ländern bei liegt) stellen, müs- 8

9 sen außerdem ihren Berichtszeitraum für die von quartalsweise auf monatlich umstellen. F: Wenn meine Dienstleistung im Land meines Kunden steuerbefreit ist (sofern dieser in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist): Wie erfahre ich als Lieferant davon? A: Sie müssen sich diese Informationen eigenverantwortlich beschaffen, z. B. indem Sie Ihren steuerlichen Berater fragen oder sich an die Finanzbehörden im Land Ihres Kunden bzw. direkt an Ihren Kunden wenden. Microsoft Dynamics NAV verfügt über keine Funktionalität, die die Bedingungen zur korrekten Steuerberechnung in den jeweiligen Szenarien automatisch prüft. Vielmehr müssen Sie diese Bedingungen selbst bei der Einrichtung der Buchungsgruppen, Kunden, Lieferanten, Artikel und Sachkonten in der Microsoft Dynamics NAV-Anwendung hinterlegen. F: Wann muss ich was tun? A: Sie müssen das Update vor dem 31. Dezember 2009 installieren, damit Sie für Ihre Transaktionen ab 2010 die korrekten Transaktionsdaten nutzen können. Die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar müssen Sie je nach Art und Größe Ihres Unternehmens in der Regel bereits kurz nach Monatsabschluss abgeben (länderspezifisch). F: Ich werde zum 31. Dezember 2009 voraussichtlich noch über offene Aufträge/Bestellungen, Rechnungen und Gutschriften verfügen. Was soll ich machen, wenn ich diese im neuen Jahr buche? A: Sie müssen die mehrwertsteuerbezogenen Informationen auf Ihren Belegen, die Sie im neuen Jahr buchen, aktualisieren, um die korrekten steuerlichen Angaben bei diesen Transaktionen zu nutzen. Microsoft wird zusammen mit dem Feature Update Package eine entsprechende Update-Richtlinie veröffentlichen. F: Wann wird eine Lösung zur Verfügung stehen? A: Eine vollständige Lösung wird voraussichtlich ab Mitte November 2009 zur Verfügung stehen. Einige Länder haben bisher keine vollständigen Spezifikationen für die neuen Reporting-Anforderungen und Formularänderungen veröffentlicht. Sofern dies möglich ist, werden wir so lange warten, bis wir ein vollständiges Feature Package bereitstellen können. Alternativ erhalten Sie das Update in zwei Teilen: Der erste Teil wird Ihnen ermöglichen, Transaktionen korrekt zu erfassen, und der zweite Teil wird die entsprechenden Berichte liefern. Dies hängt davon ab, wie zeitnah die Finanzbehörden in den jeweiligen Ländern die Reporting-Spezifikationen veröffentlichen können. F: Wo erhalte ich das VAT 2010 Feature Package? A: Das Feature Update Package wird ab Mitte November auf PartnerSource zur Verfügung gestellt (abhängig von der jeweiligen Landesversion). Wir raten Ihnen, bei dem Update Ihres Systems eng mit Ihrem Partner zusammenzuarbeiten. F: Welche Versionen von Microsoft Dynamics NAV werden unterstützt? 9

10 A: Die Feature Packages werden für die folgenden Versionen zur Verfügung gestellt: Microsoft Dynamics NAV 2009 SP1 Microsoft Dynamics NAV 5.0 SP1 Microsoft Dynamics NAV 4.0 SP3 F. Was ist eine ZM? A: Eine ZM ( ) ist eine, in der ein umsatzsteuerlich erfasster Unternehmer der nationalen Finanzverwaltung gegenüber angibt, an welche umsatzsteuerlich erfassten Unternehmer in anderen EU- Mitgliedstaaten er in welchem Umfang innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder innergemeinschaftliche Dienstleistungen ausgeführt hat. Diese Erklärungen werden in der internationalen EU-Rechtsprechung auch als Recapitulative Statements bezeichnet. F: Was ist mit elektronisch erbrachten Dienstleistungen gemeint? A: Der Begriff elektronisch erbrachte Dienstleistungen wird in einem Anhang zur Richtlinie des Rates 2002/38/EG vom 7. Mai 2002 definiert. Entsprechend gehören zu den elektronisch erbrachten Dienstleistungen Informationsdienste und Dienstleistungen im Bereich der Kultur, des Sports, der Wissenschaften, der Bildung, der Unterhaltung o. Ä. sowie netzgestützte Software, Computerspiele und Computerdienstleistungen: Website-Lieferung, Web-Hosting, Remote-Wartung von Programmen und Equipment Lieferung von Software und zugehörigen Updates Lieferung von Bildern, Texten und Informationen sowie Verfügbarmachung von Datenbanken Lieferung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen, und Tätigkeiten im Bereich der Politik, der Kultur, der Kunst, des Sports, der Wissenschaft, der Bildung und der Unterhaltung 10

11 ANHANG Die folgenden Szenarien bieten einen Überblick über die aktuelle steuerliche Verrechnung von Transaktionen und über die Änderungen, die sich durch das Mehrwertsteuerpaket zum 01. Januar 2010 ergeben. In den Szenarien wird davon ausgegangen, dass es sich um B2B-Transaktionen handelt, bei denen die beteiligten Unternehmen über Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im jeweiligen EU-Mitgliedstaat verfügen. SZENARIO 1: INNEREUROPÄISCHE WARENLIEFERUNG (EIN- KAUF) Das mit Sitz in den Niederlanden kauft ein Produkt vom Unternehmen B mit Sitz in Deutschland. Das liefert das Produkt an das in den Niederlanden. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Niederlande MwSt. auf Rechnung 0 Prozent meldet den Kauf in der holländischen innergemeinschaftliche Lieferung. schuldet die Mehrwertsteuer in den Niederlanden auf den Einkauf. Wenn der Einkauf vollständig abzugsfähig ist, kann das den bezahlten Mehrwertsteuerbetrag als Vorsteuerabzug geltend machen. meldet den Betrag des Verkaufs in der deutschen als innergemeinschaftliche Lieferung (Verkauf). meldet den Betrag des Verkaufs an A in der deutschen n. SZENARIO 2: AUSSEREUROPÄISCHE WARENLIEFERUNG (EIN- KAUF) Das mit Sitz in Belgien kauft ein Produkt vom mit Sitz in China. Das liefert das Produkt an das in Belgien. 11

12 Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Belgien MwSt. auf Rechnung 0 Prozent Wenn autorisiert ist, Waren ohne Be- steuerung zu importieren, sind mit diesem Fall keine Zollpflichten verbunden. meldet den Betrag der Rechnung in seiner als Einfuhrlieferung aus einem Land außerhalb der EU. Wenn der Kauf vollständig abzugsfähig ist, kann der Einfuhrumsatzsteuerbetrag als Vorsteuer abgezogen werden. Wenn nicht autorisiert ist, Waren ohne Besteuerung zu importieren, sind mit diesem Fall Zollpflichten verbunden. Unternehmen A muss die Zölle direkt an die Zollbehörde abführen. kann dann die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen. SZENARIO 3: INNEREUROPÄISCHE WARENLIEFERUNG (VER- KAUF) Das mit Sitz in den Niederlanden verkauft ein Produkt an Unternehmen B mit Sitz in Dänemark. Das liefert das Produkt an das in Dänemark. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Dänemark MwSt. auf Rechnung 0 Prozent meldet den Verkauf in der holländischen innergemeinschaftliche Lieferung. 12

13 meldet den Betrag des Einkaufs in der der dänischen als innergemeinschaftliche Lieferung (Einkauf). meldet den Betrag des Verkaufs an B in der holländischen n. SZENARIO 4: AUSSEREUROPÄISCHE WARENLIEFERUNG (VER- KAUF) Das mit Sitz in Frankreich verkauft ein Produkt an Unternehmen B mit Sitz in den USA. Das liefert das Produkt an das Unternehmen B in den USA. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort USA MwSt. auf Rechnung 0 Prozent meldet den Verkauf in der französischen Ausfuhrlieferung. SZENARIO 5: INNEREUROPÄISCHE DIENSTLEISTUNG (EIN- KAUF) Das mit Sitz im Vereinigten Königreich kauft eine Dienstleistung von mit Sitz in Irland. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Irland Vereinigtes Königreich MwSt. auf Rechnung 21,5 Prozent 0 Prozent. Reverse-Charge- Verfahren greift. meldet den Kauf in der britischen als innergemeinschaftliche Leistung. Bei Buchung der Rechnung muss den britischen Mehrwertsteuersatz auf die Leistung berechnen. 13

14 meldet den Betrag des Verkaufs in der irischen als innergemeinschaftliche Leistung (Verkauf). meldet den Verkauf in der britischen innergemeinschaftliche Leistung und muss die britische Umsatzsteuer abführen. Wenn die Dienstleistung vollständig abzugsfähig ist, kann der bezahlte Mehrwertsteuerbetrag als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. meldet den Betrag des Verkaufs in der irischen als innergemeinschaftliche Leistung (Verkauf). Der MwSt.-Betrag ist 0. meldet den Betrag des Verkaufs an A in der irischen n. SZENARIO 6: AUSSEREUROPÄISCHE DIENSTLEISTUNG (EIN- KAUF) Das mit Sitz in den Niederlanden kauft eine Dienstleistung von mit Sitz in Kanada. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Kanada Niederlande MwSt. auf Rechnung 0 Prozent 0 Prozent. Reverse-Charge- Verfahren greift. meldet den Kauf in der holländischen außergemeinschaftliche Leistung (Einkauf). meldet den Kauf in der holländischen außergemeinschaftliche Leistung (Einkauf) und muss die holländische Umsatzsteuer abführen. Wenn die Dienstleistung vollständig abzugsfähig ist, kann der bezahlte Mehrwertsteuerbetrag als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. 14

15 SZENARIO 7: INNEREUROPÄISCHE DIENSTLEISTUNG (VER- KAUF) Das mit Sitz in Deutschland verkauft eine Dienstleistung an Unternehmen B mit Sitz in Österreich. Option 1: Dienstleistung ist in Österreich steuerbar. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Deutschland Österreich MwSt. auf Rechnung 19 Prozent 0 Prozent. Reverse-Charge- Verfahren greift. meldet den Verkauf in der deutschen inländische Leistung (Verkauf). ist nicht verpflichtet, den Kauf in der österreichischen anzugeben. kann direkt bei der deutschen Finanzbehörde einen Erstattungsantrag über den Betrag der deutschen Mehrwertsteuer stellen. Option 2: Dienstleistung ist in Österreich nicht steuerbar. meldet den Verkauf in der deutschen innergemeinschaftliche Leistung (Verkauf). meldet den Betrag des Verkaufs in der österreichischen als innergemeinschaftliche Leistung (Verkauf). Bei der Buchung der Rechnung muss die österreichische Mehrwertsteuer auf die Dienstleistung berechnen. meldet den Kauf in der österreichischen innergemeinschaftliche Leistung (Einkauf) und muss die österreichische Umsatzsteuer abführen. Wenn die Dienstleistung vollständig abzugsfähig ist, kann der bezahlte Mehrwertsteuerbetrag als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. meldet den Betrag des Verkaufs an B in der deutschen n. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Deutschland Österreich 15

16 MwSt. auf Rechnung 19 Prozent 0 Prozent. Reverse-Charge- Verfahren greift. meldet den Verkauf in der deutschen inländische Leistung (Verkauf). ist nicht verpflichtet, den Kauf in der österreichischen anzugeben. kann direkt bei der deutschen Finanzbehörde einen Erstattungsantrag über den Betrag der deutschen Mehrwertsteuer stellen. meldet den Verkauf in der deutschen innergemeinschaftliche Leistung (Verkauf). meldet den Betrag des Verkaufs in der österreichischen als innergemeinschaftliche Leistung (Verkauf). Da die Dienstleistung in Österreich nicht steuerbar ist, gilt bei der Buchung der Rechnung ein Mehrwertsteuersatz von 0. meldet den Kauf in der österreichischen innergemeinschaftliche Leistung (Einkauf). Wenn die Dienstleistung in Österreich nicht steuerbar ist (eine B2B-Ausnahme), darf den Verkauf in der deutschen n nicht angeben. Option 3: Die Dienstleistung gehört zu den B2B-Ausnahmen, z. B. Catering. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Deutschland Deutschland (Ort des Verbrauchs) MwSt. auf Rechnung 19 Prozent 19 Prozent (deutscher Mehrwertsteuersatz) meldet den Verkauf in der deutschen inländische Leistung (Verkauf). ist nicht verpflichtet, den Kauf in der österreichischen anzugeben. kann direkt bei der deutschen Finanzbehörde einen Erstattungsantrag über den Betrag der deutschen Mehrwertsteuer stellen. meldet den Verkauf in der deutschen inländische Leistung (Verkauf). ist nicht verpflichtet, den Kauf in der österreichischen anzugeben. kann direkt bei der österreichischen Finanzbehörde einen Erstattungsantrag über den Betrag der deutschen Mehrwertsteuer stellen. Wenn auf der Rechnung der inländi- 16

17 sche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen ist, wird der Verkauf nicht in der n deklariert. SZENARIO 8: AUSSEREUROPÄISCHE DIENSTLEISTUNG (VER- KAUF) Das mit Sitz in den Niederlanden verkauft eine Dienstleistung an mit Sitz in Japan. Derzeitige Regelung Ab dem 01. Januar 2010 Leistungsort Niederlande MwSt. auf Rechnung 0 Prozent meldet den Verkauf in der holländischen außergemeinschaftliche Leistung. 17

18 Microsoft Dynamics steht für integrierte, anpassungsfähige Unternehmenslösungen, die zur langfristigen Sicherung Ihres Erfolgs beitragen und Sie darin unterstützen, schnell fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen. Microsoft Dynamics folgt in Design und Funktion den bekannten Microsoft-Standards und ist eng mit den Microsoft-Produkten verzahnt. Täglich anfallende Aufgaben und zentrale Geschäftsprozesse in den Bereichen Finanzmanagement, Customer Relationship Management und Supply Chain Management können durchgängig automatisiert und optimiert werden. Hotline Microsoft Dynamics Deutschland: (0,14 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Preise aus dem Mobilfunknetz können abweichen) Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen die behandelten Themen aus der Sicht der Microsoft Corporation zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar. Da Microsoft auf sich ändernde Marktanforderungen reagieren muss, stellt dieses Dokument keine Verpflichtung seitens Microsoft dar, und Microsoft kann die Richtigkeit der hier dargelegten Informationen nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht garantieren. Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken. MICROSOFT SCHLIESST FÜR DIESES DOKUMENT JEDE GEWÄHRLEISTUNG AUS, SEI SIE AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT. Die Benutzer/innen sind verpflichtet, sich an alle anwendbaren Urheberrechtsgesetze zu halten. Unabhängig von der Anwendbarkeit der entsprechenden Urheberrechtsgesetze darf ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Microsoft Corporation kein Teil dieses Dokuments für irgendwelche Zwecke vervielfältigt oder in einem Datenempfangssystem gespeichert oder darin eingelesen bzw. übertragen werden, unabhängig davon, auf welche Art und Weise oder mit welchen Mitteln (elektronisch, mechanisch, durch Fotokopieren, Aufzeichnen usw.) dies geschieht. Es ist möglich, dass Microsoft Rechte an Patenten bzw. patentierten Anwendungen, Marken, Urheberrechten oder sonstigem geistigen Eigentum besitzt, die sich auf den Inhalt dieses Dokuments beziehen. Das Bereitstellen dieses Dokuments gibt Ihnen jedoch keinen Anspruch auf diese Patente, Marken, Urheberrechte oder auf sonstiges geistiges Eigentum, es sei denn, dies wird ausdrücklich in den schriftlichen Lizenzverträgen von Microsoft eingeräumt Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten. Microsoft, Microsoft Dynamics und das Microsoft Dynamics-Logo sind Markenzeichen der Microsoft-Unternehmensgruppe. 18

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