2.1 GOPs mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "Honorierung"

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1 Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der teilnehmen, sind die mit "" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE/THERAPEUTEN, die am AOK-Facharztprogramm teilnehmen, sind die jeweiligen Spalten (logie,, ) maßgeblich. 2. Erläuterungen für HAUSÄRZTE 2.1 s mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "" s mit der Kennzeichnung "obligatorisch" in der Spalte "Anmerkung" Die in der Spalte "Anmerkung" als obligatorisch gekennzeichneten Ziffern müssen für in den -Vertrag eingeschriebene Versicherte, soweit im Einzelfall medizinisch sinnvoll, vom HAUSARZT, der an diesem Vertrag teilnimmt, als Teil der Pauschalen erbracht werden. Beispiel: Besuch; s mit der Kennzeichnung "nicht obligatorisch" in der Spalte "Anmerkung" Leistungen, die als nicht-obligatorisch gekennzeichnet sind, sind vom HAUSARZT bzw. einem anderen Arzt der BAG/MVZ für in den -Vertrag eingeschriebene Versicherte als Bestandteil der Pauschale zu erbringen, soweit im Einzelfall medizinisch sinnvoll und sofern er sie nach seiner Qualifikation und/oder Ausstattung selbst erbringen kann. Für Leistungserbringung und Abrechnung gilt das Leistungsspektrum der Praxis. Beispiel: Chirotherapeutischer Eingriff; s mit der Kennzeichnung " 73c-Leistung" in der Spalte "Anmerkung" Versicherte, die in das AOK-FacharztProgramm eingeschrieben sind, sind für diese Leistungen bei Bedarf an einen an dem entsprechenden Vertrag teilnehmenden 73c-Arzt zu überweisen. Solche Leistungen können für in das AOK-FacharztProgramm eingeschriebene Versicherte weder vom HAUSARZT selbst noch von einem anderen Arzt der selben BAG/MVZ mit der KV abgerechnet werden. Wird die Leistung vom HAUSARZT selbst oder in seiner BAG/MVZ erbracht, ist sie grundsätzlich mit den Pauschalen des vorliegenden Vertrages abgegolten. Beispiele: Immunologischer Nachweis von Troponin I und/oder Troponin T; CW- Doppler-Sonographie extremitätenversorgender Gefäße; 2.2 s mit anderer Kennzeichnung in der Spalte "" Die Abrechnungsvoraussetzungen für Qualitätszuschläge (z.b. Qualitätszuschlag Kleine Chirugie, vgl ) und Einzelleistungen (EL, z.b Hautkrebsscreening ohne Dermatoskop) richten sich nach dem Vertrag und werden durch den Gesamtziffernkranz nicht verändert. Die mit "EL KV" aufgeführten Leistungen (z.b. DMP-Schulungsziffern 99227ff:) sind weiterhin über die KV abrechenbar. Seite 1 von 36

2 3. Erläuterungen für FACHÄRZTE/THERAPEUTEN 3.1 s mit der Kennzeichnung "obligatorisch" in der Spalte "Anmerkung" Die in der Spalte des jeweiligen Vertrages als obligatorisch gekennzeichneten Ziffern müssen, für in das AOK- FacharztProgramm eingeschriebene Versicherte, soweit im Einzelfall medizinisch sinnvoll, vom FACHARZT/THERAPEUTEN, der an diesem Vertrag teilnimmt, zwingend als Teil der Pauschalen erbracht werden. 3.2 s mit der Kennzeichnung "nicht obligatorisch" in der Spalte "Anmerkung" Leistungen, die als nicht-obligatorisch gekennzeichnet sind, sind vom FACHARZT/THERAPEUTEN bzw. einem anderen Arzt der BAG/MVZ für in das AOK-FacharztProgramm eingeschriebene Versicherte als Bestandteil der Pauschale zu erbringen, sofern er sie nach seiner Qualifikation und/oder Ausstattung selbst erbringen kann. Für Leistungserbringung und Abrechnung gilt das Leistungsspektrum der Praxis. 3.3 s mit der Kennzeichnung " 73c-Leistung" oder "-Leistung" in der Spalte "Anmerkung" Solche Leistungen können für in das AOK-FacharztProgramm eingeschriebene Versicherte weder vom FACHARZT/THERAPEUTEN selbst noch von einem anderen Arzt der selben BAG/MVZ mit der KV abgerechnet werden. Wird die Leistung vom FACHARZT/THERAPEUTEN selbst oder in seiner BAG/MVZ erbracht, ist sie grundsätzlich mit den Pauschalen des vorliegenden Vertrages abgegolten. Falls Abstimmungsbedarf wegen der Erbringung dieser Leistung zwischen FACHARZT/THERAPEUTEN und HAUSARZT bestehen sollte, kontaktieren Sie bitte den HAUSARZT. FACHÄRZTE, die am 73c-Vertrag teilnehmen, können DMP-Leistungen, sofern diese nicht über den Vertrag abgerechnet werden können, über die KV BW abrechnen. 4. "Buchstaben-s" Die s, bei denen aufgrund der Codierungstabelle der KBV noch ein Buchstabe angefügt ist (z.b M), sind in diesem Ziffernkranz nicht gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung im Gesamtziffernkranz ist identisch mit der der entsprechenden 5-stelligen (in diesem Fall 01745). Seite 2 von 36

3 Gesamtziffernkranz AOK Baden-Württemberg*, Verträge nach 73b und 73c SGB V logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Einzelleistung obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Einzelleistung obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch Inanspruchnahme an Samstagen Pauschale kein Zielauftrag möglich obligatorisch obligatorisch obligatorisch Grundpauschale II für ermächtigte Ärzte, obligatorisch für obligatorisch für Pauschale 73c-Leistung obligatorisch Institute und Krankenhäuser ermächtigte Ärzte ermächtigte Ärzte Besuch Dringender Besuch I Pauschale Dringender Besuch II Pauschale obligatorisch, Klarstellung: als Einzelleistung Unzeit 1 oder 2 nur zu entsprechenden Zeiten abrechenbar (vgl ). obligatorisch, Klarstellung: als Einzelleistung Unzeit 1 oder 2 nur zu entsprechenden Zeiten abrechenbar (vgl ). obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch Besuch eines weiteren Kranken Visite auf der Belegstation, je Patient Pauschale obligatorisch -Leistung -Leistung obligatorisch Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Prüfung der häuslichen Krankenpflege Pauschale obligatorisch -Leistung -Leistung obligatorisch Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Pauschale obligatorisch -Leistung -Leistung obligatorisch Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Pauschale obligatorisch -Leistung -Leistung obligatorisch Erstverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Pauschale obligatorisch -Leistung -Leistung obligatorisch Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Pauschale obligatorisch -Leistung -Leistung obligatorisch Palliativversorgung Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Praxisklinische Betreuung 2h Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch nicht obligatorisch Quartal 4/2013, Stand Seite 3/36

4 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Praxisklinische Betreuung 4h Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch nicht obligatorisch Praxisklinische Betreuung 6h Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch nicht obligatorisch Beobachtung nach diagnostischer obligatorisch bei Pauschale 73c-Leistung Koronarangiografie Erbringung der EL 73c-Leistung 73c-Leistung Beobachtung nach therapeutischer obligatorisch bei Pauschale 73c-Leistung Koronarangiografie Erbringung der EL 73c-Leistung 73c-Leistung Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Verordnung von medizinischer Rehabilitation Pauschale obligatorisch -Leistung nicht obligatorisch obligatorisch Konsiliarbericht vor Psychotherapie Pauschale obligatorisch obligatorisch nicht obligatorisch obligatorisch Bescheinigung oder Zeugnis Pauschale obligatorisch (inkl. Abstempeln AOK- obligatorisch obligatorisch obligatorisch Bonusheft) Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Zuschlag für die Beratung im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings Neugeborenen-Hörscreening Kontroll-AABR Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings U1 Pauschale U2 Pauschale U3 Pauschale U4 Pauschale Zur Erbringbarkeit bei einem an der HzV eingeschriebenen Kinder- und Jugendarzt, die eine Verrechnung von 30 EUR auslöst, vgl. Anlage 12, Abschnitt I des Vertrages vgl. Anmerkung bei vgl. Anmerkung bei vgl. Anmerkung bei Leistung -Leistung -Leistung -Leistung -Leistung -Leistung -Leistung -Leistung -Leistung -Leistung -Leistung -Leistung Quartal 4/2013, Stand Seite 4/36

5 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung U5 Pauschale vgl. Anmerkung bei Leistung -Leistung -Leistung U6 Pauschale vgl. Anmerkung bei Leistung -Leistung -Leistung U7 Pauschale vgl. Anmerkung bei Leistung -Leistung -Leistung U8 Pauschale vgl. Anmerkung bei Leistung -Leistung -Leistung U9 Pauschale vgl. Anmerkung bei Leistung -Leistung -Leistung obligatorisch, ohne EBM- 7 bis 8 Jahre, U10 Pauschale Ziffer Einsatz Mannheimer Elternfragebogen -Leistung -Leistung -Leistung ohne EBM- Ziffer U J1 ohne EBM- Ziffer J Besuch wegen U1 - U Sonographie der Säuglingshüften bei U3 Qualizuschlag obligatorisch bei Sonographie Abrechnung des QZ -Leistung -Leistung -Leistung U7a Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau Einzelleistung nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann Einzelleistung nicht obligatorisch -Leistung nicht obligatorisch -Leistung Gesundheitsuntersuchung Pauschale obligatorisch, Zuschlag (Quote) -Leistung -Leistung -Leistung Untersuchung auf Blut im Stuhl Pauschale obligatorisch -Leistung obligatorisch -Leistung Beratung gemäß 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Totale Koloskopie gem. Krebsfrüherkennungsrichtlinien Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Zuschlag zu Nr für Abtragung von Polypen Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Hautkrebsscreening ohne Dermatoskop Einzelleistung nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Quartal 4/2013, Stand Seite 5/36

6 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Zuschlag zu für Hautkrebsscreening vgl Die Leistung Hautkrebsscreening ist in der immer über die EL bzw D abgebildet, auch wenn sie am selben Tag wie die Gesundheitsuntersuchung erbracht wird. -Leistung -Leistung -Leistung Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screening Vortest auf Gestationsdiabetes Oraler Glukosetoleranztest (ogtt) zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes Glukosebestimmung im venösen Plasma im Rahmen des Screenings auf Gestationsdiabetes nach der und neue Ziffer zum neue Ziffer zum neue Ziffer zum Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Scheidensekret- Mikroskopie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Blutentnahme für Röteln-Test Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Infusion c-Abweisung entfernt Pauschale nicht obligatorisch obligatorisch, soweit kardiologischen Leistungsspektrums obligatorisch, soweit gastroenterologischen Leistungsspektrums nicht obligatorisch Infusion, Dauer mind. 60 Minuten Bereinigungskate gorie Pauschale, soweit gastroentero-logischen Leistungsspektrums 73c-Leistung, soweit gastroenterologischen Versorgungsspektrums 73c-Leistung, soweit gastroenterologischen Versorgungsspektrums 73c-Leistung, soweit gastroenterologischen Versorgungsspektrums nicht obligatorisch Erstprogrammierung einer Zytostatikapumpe Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung Quartal 4/2013, Stand Seite 6/36

7 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Tuberkulintestung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung obligatorisch -Leistung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation Qualizuschlag Kleine Chirurgie nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre Qualizuschlag Kleine Wundversorgung mittels Naht Chirurgie nicht obligatorisch -Leistung nicht obligatorisch -Leistung Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre Qualizuschlag Kleine Wundversorgung bei Säuglingen, Chirurgie Kleinkindern und Kindern nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Behandlung Diabetischer Fuß Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Pauschale nicht obligatorisch -Leistung nicht obligatorisch -Leistung Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Blutentnahme durch Arterienpunktion Pauschale nicht obligatorisch -Leistung obligatorisch -Leistung Intraarterielle Injektion Pauschale nicht obligatorisch -Leistung nicht obligatorisch -Leistung Lumbalpunktion Wiederaufnahme GZK Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Fixierender Verband Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Anwendung von Lokalanästhetika Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung obligatorisch C-Harnstoff-Atemtest Pauschale nicht obligatorisch -Leistung obligatorisch -Leistung H2-Atemtest Pauschale nicht obligatorisch -Leistung obligatorisch -Leistung Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Wärmetherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Elektrotherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Gezielte Elektrostimulation Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Phototherapie eines Neugeborenen Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Hausärztliche Versichertenpauschale neue Ziffer Hausärztliche Versichertenpauschale für Versicherte bis zum vollendeten 4. Lebensjahr neue Ziffer Quartal 4/2013, Stand Seite 7/36

8 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Hausärztliche Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahres Hausärztliche Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahres Hausärztliche Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahres Hausärztliche Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 76. Lebensjahres Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahres Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte ab Beginn des19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahres Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahres Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte ab Beginn des 76. Lebensjahres Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am und bei persönlichem Arzt- Patienten- Kontakt neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer Quartal 4/2013, Stand Seite 8/36

9 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des häuslichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung neue Ziffer neue Ziffer Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung neue Ziffer Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer neue Ziffer lebensverändernden Erkrankung Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung von mindestens 18 Stunden Dauer Demenztest Belastungs-EKG Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Langzeit-Blutdruckmessung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Orientierende Audiometrie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Entwicklungsneurologische Untersuchung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Untersuchung zur Sprachentwicklung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment neue Ziffer Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex neue Ziffer Palliativmedizinische Erhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan Zuschlag zu der Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer Quartal 4/2013, Stand Seite 9/36

10 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01411, 01412, für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit neue Ziffer Pädiatrische Versichertenpauschale neue Ziffer Pädiatrische Versichertenpauschale für Versicherte bis zum vollendeten 4. neue Ziffer Lebensjahr Pädiatrische Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 5. bis zum neue Ziffer vollendeten 18. Lebensjahres Pädiatrische Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 19. bis zum neue Ziffer vollendeten 54. Lebensjahres Pädiatrische Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahres neue Ziffer Pädiatrische Versichertenpauschale für Versicherte ab Beginn des 76. Lebensjahres neue Ziffer Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfallfür Versicherte bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahres Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahres Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahres Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall für Versicherte ab Beginn des 76. Lebensjahres neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer Quartal 4/2013, Stand Seite 10/36

11 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am und bei persönlichem Arzt- Patienten- Kontakt Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des häuslichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung neue Ziffer Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer neue Ziffer lebensverändernden Erkrankung Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung von mindestens 18 Stunden Dauer Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Belastungs-EKG Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Langzeit-Blutdruckmessung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Orientierende audiometrische Untersuchung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Untersuchung zur funktionellen Entwicklung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Entwicklungsneurologische Untersuchung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Vollständiger Entwicklungsstatus Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Untersuchung zur Sprachentwicklung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Quartal 4/2013, Stand Seite 11/36

12 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Sozialpädiatrisch orientierte engehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung Palliativmedizinische Erhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan Zuschlag zu der Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01411, 01412, für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer neue Ziffer Schweißtest beim Pneumologen Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung BGA beim Kinderpneumologen Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr Pauschale 73c-Leistung obligatorisch obligatorisch 73c-Leistung Ordinationskomplex Lebensjahr Pauschale 73c-Leistung obligatorisch obligatorisch 73c-Leistung Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr Pauschale 73c-Leistung obligatorisch obligatorisch 73c-Leistung Zuschlag für die allgemeine Internistische Grundversorgung zu den Gebührenordnungspositionen bis neue Ziffer Pauschale 73c-Leistung obligarorisch obligarorisch 73-Leistung Fachinternistischer Basiskomplex Pauschale 73c-Leistung obligatorisch obligatorisch -Leistung Belastungs-EKG Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Spirographische Untersuchung Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Säure-Basen-Status und Blutgasanalyse Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Prokto-/Rektoskopie Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Zuschlag zu der Leistung nach der Nummer für Polypenentfernung(en) Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung Quartal 4/2013, Stand Seite 12/36

13 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Angiologisch-diagnostischer Komplex Pauschale 73c-Leistung Bei Abrechnung der P2 muss in diesem Fall mindestens eine der folgenden Leistungen erbracht werden:13300, 33060, 33061, 33070, 33072, 33073, oder 33076, vgl. auch Anmerkung zu P2 in Anlage 12 73c-Leistung 73c-Leistung Zuschlag Laufbandergometrie Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung GP I Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung GP II Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung GP III Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Ösophago-Gastroduodenaler Komplex Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Zuschlag Polypektomie(n) Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Koloskopischer Komplex Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung (Teil-)Koloskopischer Komplex Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Zuschlag Intervention Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Zuschlag Laservaporisation Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Onkologiepauschale Gastroenterologe Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Zusatzpauschale Behandlung eines Leber- Transplantatträgers Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Zusatzpauschale Behandlung eines Dünndarm-Transplantatträgers Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung Zusatzpauschale Behandlung eines Bauchspeicheldrüsen- oder Nieren- /Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgers Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung GP I logie Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung GP II logie Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung GP III log Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung komplex I Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung logischer-diagnostischer Komplex (alt) / Zusatzpauschale II Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Elektrostimulation des Herzens Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Kontrolle Herzschrittmacher, verter, Defibrillator Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Ergospirometrie Pauschale 73c-Leistung obligatorisch bei Strukturzuschlag 73c-Leistung 73c-Leistung Behandlung eines Herz-Transplantatträgers Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / GP I (neu) Ordinationskomplex Lebensjahr (alt) / GP II (neu) Quartal 4/2013, Stand Seite 13/36

14 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr (alt) / GP III (neu) Zuschlag für die neurologische Grundversorgung zu den Gebührenordnungspositionen bis Beratung, Erörterung, Abklärung Zuschlag für Beratung von Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen Koordination der Mitbetreuung in der häuslichen Umgebung Kontinuierliche Mitbetreuung in beschützenden Einrichtungen oder Heimen Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule bei Jugendlichen und Erwachsenen neue Ziffer neue Ziffer seit 2010 neue Ziffer zum Zusatzpauschale Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung neue Ziffer seit EEG Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Langzeit-EEG Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch MEP) Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Testverfahren bei Demenzverdacht Anwendung und Auswertung des Aachener Aphasietests (AAT) Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / GP I (neu) Ordinationskomplex Lebensjahr (alt) / GP II (neu) Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr (alt) / GP III (neu) Grundpauschale f. FÄ f. Nervenheilkunde u, FÄ f. Neurologie und Psychiatrie Ziffer ergänzt Grundpauschale f. FÄ f. Nervenheilkunde u, FÄ f. Neurologie und Psychiatrie Ziffer ergänzt Quartal 4/2013, Stand Seite 14/36

15 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Grundpauschale f. FÄ f. Nervenheilkunde u, FÄ f. Neurologie und Psychiatrie Zuschlag Fremdanamnese Zuschlag supportive psychiatrische Behandlung Zuschlag für die psychiatrische und nervenheilkundliche Grundversorgung zu den Gebührenordnungspositionen bis neue Ziffer Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) Psychiatrische Behandlung (Gruppenbehandlung) Beratung, Erörterung, Abklärung Kontinuierliche Mitbetreuung in häuslicher Umgebung Kontinuierliche Mitbetreuung in beschützenden Einrichtungen oder Heimen Psychiatrische Betreuung Mitbetreuung eines Patienten in der häuslichen Umgebung EEG Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Langzeit-EEG Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP) Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Konvulsionsbehandlung Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Testverfahren bei Demenzverdacht Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / GP I (neu) Ordinationskomplex Lebensjahr (alt) / GP II (neu) Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr (alt) / GP III (neu) Zuschlag für die psychotherapeutischmedizinische Grundversorgung zu den Gebührenordnungspositionen bis neue Ziffer Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) Psychosomatik (Einzelbehandlung) Psychotherapeutisch medizinische Behandlung (Gruppenbehandlung) Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Klinisch-neurologische Basisdiagnostik Quartal 4/2013, Stand Seite 15/36

16 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / GP I (neu) Ordinationskomplex Lebensjahr (alt) / GP II (neu) Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr (alt) / GP III (neu) Ordinationskomplex Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zuschlag für die psychotherapeutische Grundversorgung zu den Gebührenordnungspositionen bis neue Ziffer Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) Hyposensibilisierungsbehandlung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Zuschlag zu für jede weitere Hyposensibilisierungsbehandlung durch Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Injektion(en) Chirotherapeutischer Eingriff Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung) Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung) Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Massagetherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Intermittierende apparative Kompressionstherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Unterwassermassage Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Atemgymnastik (Einzelbehandlung) Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Krankengymnastik (Einzelbehandlung) Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Selektive Phototherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Zuschlag Photochemotherapie, PUVA Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Prokto-/Rektoskopischer Untersuchungskomplex Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Zuschlag für die Polypenentfernung Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung Hämorrhoiden-Sklerosierung Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Hämorrhoiden-Ligatur Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung Basisabklärung und umfassende schmerztherapeutische Versorgung chronisch Ausnahme von 19 Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung schmerzkranker Patienten (alt) / Abs.14 Grundpauschale Schmerztherapie (neu) Zusatzpauschale Schmerztherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Ausnahme von 19 Abs.14 Quartal 4/2013, Stand Seite 16/36

17 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Zuschlag für rein Schmerztherapeutische Praxen (max. 300 ST-Patienten, höchstens 400 Patienten insgesamt) Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Teilnahme an einer Fallkonferenz Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Beratung, Erörterung, Abklärung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Infusion von nach der BtMVV verschreibungspflichtigen Analgetika oder von Lokalanästhetika Anleitung des Patienten zur Selbstanwendung der transkutanen elektrischen Nervenstimulation Analgesie eines Hirnnerven oder eines Hirnnervenganglions Sympathikusblockade am zervikalen Grenzstrang Sympathikusblockade am thorakalen oder lumbalen Grenzstrang Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Ganglionäre Opioid-Applikation Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Spinalnerven-Analgesie und Analgesie der Rami communicantes an den Foramina intervertebralia Intravenöse regionale Sympathikusblockade in Blutleere Plexusanalgesie, Spinal- oder Periduralanalgesie Überprüfung eines zur Langzeitanalgesie angelegten Plexus-, Peridural- oder Spinalkatheters oder Funktionskontrolle und/oder Wiederauffüllung einer Medikamentenpumpe und/oder eines programmierbaren Stimulationsgerätes Erstprogrammierung einer externen Medikamentenpumpe zur Langzeitanalgesie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Langzeitanalgospasmolyse Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs.14 Ausnahme von 19 Abs Dokumentierte Überwachung im Anschluss an die Leistungen nach den Nrn , 30721, 30722, und Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung Ausnahme von 19 Abs Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch mittels Körperakupunktur Durchführung einer Körperakupunktur Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Pauschale obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Quartal 4/2013, Stand Seite 17/36

18 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Erstverordnung Soziotherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Folgeverordnung Soziotherapie Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch respiratorische Polygraphie Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Operationsvorbereitung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung bei Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj Operationvorbereitung bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn bis Peripherer neurochirurgischer Eingriff der Kategorie O Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor:Glucose Akutlabor:TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor:D-Dimer Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Retikulozytenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Quartal 4/2013, Stand Seite 18/36

19 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffe -Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Cholinesterase Saure Phosphatase Kalium Calcium Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Quartal 4/2013, Stand Seite 19/36

20 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Lithium Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Zuschlag für die Leistungen nach den Nrn , , oder oder , , , oder , , , und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der eigenen Arztpraxis als Einzelbestimmung(en) CK-MB Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Glykierte Hämoglobine (z.b. HbA1 und/oder HbA1c) BNP und/oder NT-Pro-BNP Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Transferrin Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Rekalzifizierungszeit Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Fibrinogenbestimmung Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrin- und/oder Fibrinogen-Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Quartal 4/2013, Stand Seite 20/36

21 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma- GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) Pauschale obligatorisch obligatorisch -Leistung obligatorisch Immunologischer Nachweis von Troponin I und/oder Troponin T auf einem vorgefertigten Reagenzträger bei akutem koronaren Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Syndrom (ACS), ggf. einschl. apparativer quantitativer Auswertung Fibrinmonomere, Fibrin- und/oder Fibrinogenspaltprodukte, z.b. D-Dimere Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Lactat Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Laborpauschale/ 01732: Urin Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Laborpauschale/ 01732: Glucose Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Laborpauschale/ 01732: Cholesterin Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Schilddrüsen - Sonographie Qualizuschlag Sonographie nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Echokardiographie (M-Mode- und B-Mode- Verfahren) Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Doppler-Echokardiographie (PW- / CW- Doppler) Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Duplex-Echokardiographie (Farbduplex) Pauschale 73c-Leistung obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Zuschlag TEE Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Echokardiographie mit physikalischer Stufenbelastung Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Echokardiographie mit pharmakainduzierter Stufenbelastung Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Sonographie der Thoraxorgane Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch nicht obligatorisch 73c-Leistung Abdominelle Sonographie Qualizuschlag obligatorisch bei Sonographie Abrechnung des QZ -Leistung obligatorisch -Leistung Uro-Genital-Sonographie Qualizuschlag Sonographie nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Sonographie der Qualizuschlag obligatorisch bei Säuglingshüften Sonographie Abrechnung des QZ -Leistung -Leistung -Leistung Sonographie offene Fontanelle beim Qualizuschlag Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind Sonographie nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung CW-Doppler-Sonographie extrakranieller Gefäße Pauschale 73c-Leistung vgl c-Leistung nicht obligatorisch Quartal 4/2013, Stand Seite 21/36

22 logie sdatum svermerk Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung CW-Doppler-Sonographie extremitätenversorgender Gefäße Pauschale 73c-Leistung vgl c-Leistung 73c-Leistung PW-Doppler-Sonographie der intrakraniellen Gefäße Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Duplex-Sonographie der extrakraniellen Gefäße Pauschale 73c-Leistung vgl c-Leistung nicht obligatorisch Duplex-Sonographie der intrakraniellen Gefäße Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Duplex-Sonographie der extremitätenverund/oder entsorgender Gefäße Pauschale 73c-Leistung vgl c-Leistung 73c-Leistung Duplex-Sonographie abdomineller, obligatorisch bei Pauschale 73c-Leistung vgl retroperitonealer, mediastinaler Gefäße Abrechnung des QZ 73c-Leistung Zuschlag Farbduplex Pauschale 73c-Leistung vgl obligatorisch bei Abrechnung des QZ nicht obligatorisch Sonographie von Extremitätenvenen Pauschale 73c-Leistung vgl c-Leistung 73c-Leistung Sonographie weiterer Organe oder Organteile Qualizuschlag nicht obligatorisch -Leistung -Leistung -Leistung Übersichtsaufnahme der Brustorgane, eine Ebene Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Übersichtsaufnahme der Brustorgane, zwei Ebenen Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Übersichtsaufnahmen und Durchleuchtung der Brustorgane Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Übersichtsaufnahme des Abdomens, eine Ebene Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung Übersichtsaufnahmen des Abdomens, zwei Ebenen Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung Röntgenaufnahme von Teilen des Abdomens Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung Angiokardiographie bei Kindern, Jugendlichen Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Koronarangiographie Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Zuschlag Intervention (PTCA, Stent) Pauschale 73c-Leistung nicht obligatorisch 73c-Leistung 73c-Leistung Differentialdiagnostische Klärung Qualizuschlag psychosomatischer Krankheitszustände Psychosomatik obligatorisch nicht obligatorisch nicht obligatorisch obligatorisch Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Qualizuschlag Psychosomatik obligatorisch nicht obligatorisch nicht obligatorisch obligatorisch Übende Verfahren, Einzelbehandlung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Übende Verfahren, Gruppenbehandlung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Übende Verfahren bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Hypnose Pauschale nicht obligatorisch -Leistung -Leistung nicht obligatorisch Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung einer Kurzzeittherapie Pauschale 73c-Leistung 73c-Leistung 73c-Leistung nicht obligatorisch Feststellung der Leistungspflicht zur Einleitung / Verlängerung einer Langzeittherapie Biographische Anamnese Quartal 4/2013, Stand Seite 22/36

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