Ziffernkranz Kardiologie Q2/2012, Stand:
|
|
- Benedict Färber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf erfolgen. HZV-Leistung HZV-Leistung, kann vom FACHARZT über abgerechnet werden Die Leistung ist, soweit im Einzelfall medizinisch sinnvoll, von den FACHÄRZTEN im Rahmen des Vertrages zu erbringen, deren Praxen über die hierfür notwendige Ausstattung und Qualifikation verfügen (siehe auch Anlage 12 Abschnitt III Ziffer IV 1) und 2). Spalte HZV Unvorhergesehene Pauschale Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Pauschale Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an Pauschale Samstagen Reanimation Pauschale Zuschlag Beatmung Pauschale Zuschlag Defibrillation Pauschale Grundpauschale II für ermächtigte Ärzte, Institute und Krankenhäuser Kennzeichen gibt an, ob diese Leistung zusätzlich im HZV-Ziffernkranz enthalten und somit vom HAUSARZT im Rahmen des HZV-Vertrages zu erbringen ist. Falls Abstimmungsbedarf wegen der Erbringung dieser Leistung zwischen FACHARZT und HAUSARZT bestehen sollte, kontaktieren Sie bitte den HAUSARZT. sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der Pauschale für ermächtigte Ärzte Besuch Pauschale Dringender Besuch I Pauschale Dringender Besuch II Pauschale Besuch eines weiteren Kranken Pauschale Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Pauschale Begleitung eines Kranken Pauschale durch den behandelnden Arzt Verwaltungskomplex Pauschale Telefonische Beratung Pauschale Konsultationspauschale Pauschale Verweilen außerhalb der Praxis Pauschale Beobachtung nach diagnostischer Koronarangiografie Beobachtung nach therapeutischer Koronarangiografie Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Einzelleistung bei Erbringung der EL Einzelleistung bei Erbringung der EL Pauschale Individueller Arztbrief Pauschale Mehrfertigung (z.b. Kopie) Pauschale eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Pauschale Belastungsgrenze Konsiliarbericht vor Pauschale Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis Pauschale Krankheitsbericht Pauschale Kurplan, Gutachten, Pauschale Stellungnahme Kurvorschlag Pauschale Seite 1 von 12
2 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der Gesundheitsuntersuchung Infusion Pauschale, soweit innerhalb des kardiologischen Leistungsspektrums Ordinationskomplex bis 5. Pauschale Lebensjahr Ordinationskomplex Pauschale Lebensjahr Ordinationskomplex ab 60. Pauschale Lebensjahr Fachinternistischer Pauschale Basiskomplex Belastungs-EKG Pauschale Aufzeichnung eines Langzeit- Pauschale EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Pauschale Langzeit-Blutdruckmessung Pauschale Spirographische Untersuchung Pauschale Säure-Basen-Status und Blutgasanalyse Pauschale Angiologisch-diagnostischer Komplex P2 Bei Abrechnung der P2 muss in diesem Fall mindestens eine der folgenden Leistungen erbracht werden:13300, 33060, 33061, 33070, 33072, 33073, oder 33076, vgl. auch Anmerkung zu P2 in Anlage Zuschlag Laufbandergometrie P GP I Kardiologie Pauschale GP II Kardiologie Pauschale GP III Kardiolog Pauschale Kardiokomplex I Pauschale Kardiologischer-diagnostischer Komplex (alt) / Zusatzpauschale II Pauschale Elektrostimulation des Herzens Pauschale Kontrolle Herzschrittmacher, Kardioverter, Defibrillator Einzelleistung Ergospirometrie Strukturzuschlag bei Strukturzuschla g Behandlung eines Herz- Pauschale Transplantatträgers Kardiorespiratorische Polygraphie Pauschale Wirtschaftliche Erbringung Pauschale und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Akutlabor:Glucose Pauschale Seite 2 von 12
3 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der Akutlabor:TPZ Pauschale (Thromboplastinzeit) Akutlabor:D-Dimer Pauschale Orientierende Untersuchung Pauschale Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Pauschale Bestimmung des ph-wertes Pauschale durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Pauschale Leukozytenzählung Pauschale Thrombozytenzählung Pauschale Hämoglobin Pauschale Hämatokrit Pauschale Untersuchung auf Blut im Stuhl Pauschale in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Pauschale Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgesch windigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Pauschale Pauschale Fetal-Hämoglobin in Pauschale Erythrozyten Retikulozytenzählung Pauschale Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Pauschale Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Pauschale Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Pauschale Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Pauschale Gesamteiweiß Pauschale Glukose Pauschale Bilirubin gesamt Pauschale Bilirubin direkt Pauschale Cholesterin gesamt Pauschale HDL-Cholesterin Pauschale LDL-Cholesterin Pauschale Triglyceride Pauschale Harnsäure Pauschale Harnstoff Pauschale Kreatinin (Jaffe -Methode) Pauschale Seite 3 von 12
4 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der Kreatinin, enzymatisch Pauschale Alkalische Phosphatase Pauschale GOT Pauschale GPT Pauschale Gamma-GT Pauschale Alpha-Amylase Pauschale Lipase Pauschale Creatinkinase (CK) Pauschale LDH Pauschale GLDH Pauschale HBDH Pauschale Cholinesterase Pauschale Saure Phosphatase Pauschale Kalium Pauschale Calcium Pauschale Natrium Pauschale Chlorid Pauschale Eisen Pauschale Phosphor anorganisch Pauschale Lithium Pauschale Zuschlag für die Leistungen Pauschale nach den Nrn , , oder oder , , , oder , , , und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der ei CK-MB Pauschale Glykierte Hämoglobine (z.b. Pauschale HbA1 und/oder HbA1c) BNP und/oder NT-Pro-BNP Pauschale Thyrotropin (TSH) Pauschale Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Pauschale Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Pauschale Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Pauschale Transferrin Pauschale Elektrophoretische Trennung Pauschale von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Pauschale Rekalzifizierungszeit Pauschale Partielle Thromboplastinzeit Pauschale (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Pauschale Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Pauschale Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Pauschale Fibrinogenbestimmung Pauschale Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrinund/oder Fibrinogen- Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Pauschale Seite 4 von 12
5 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) Pauschale Pauschale Immunologischer Nachweis von Troponin I und/oder Troponin T auf einem vorgefertigten Reagenzträger bei akutem koronaren Syndrom (ACS), ggf. einschl. apparativer quantitativer Auswertung Pauschale Fibrinmonomere, Fibrin- Pauschale und/oder Fibrinogenspaltprodukte, z.b. D- Dimere Lactat Pauschale Echokardiographie (M-Mode- Pauschale und B-Mode-Verfahren) Doppler-Echokardiographie Pauschale (PW- / CW-Doppler) Duplex-Echokardiographie Pauschale (Farbduplex) Zuschlag TEE Einzelleistung Echokardiographie mit physikalischer Stufenbelastung Echokardiographie mit pharmakainduzierter Stufenbelastung Einzelleistung Einzelleistung Sonographie der Thoraxorgane Pauschale Seite 5 von 12
6 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der CW-Doppler-Sonographie extrakranieller Gefäße CW-Doppler-Sonographie extremitätenversorgender Gefäße Duplex-Sonographie der extrakraniellen Gefäße Duplex-Sonographie der extremitätenver- und/oder entsorgender Gefäße Duplex-Sonographie abdomineller, retroperitonealer, mediastinaler Gefäße Zuschlag Farbduplex Sonographie von Extremitätenvenen Übersichtsaufnahme der Brustorgane, eine Ebene Pauschale Übersichtsaufnahme der Brustorgane, zwei Ebenen Pauschale Übersichtsaufnahmen und Durchleuchtung der Pauschale Brustorgane Angiokardiographie bei Kindern, Jugendlichen Pauschale Koronarangiographie Einzelleistung Zuschlag Intervention (PTCA, Stent) Einzelleistung Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Pauschale Transport von Briefen bis 20 g Pauschale oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g Pauschale (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g Pauschale (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g Pauschale (Maxibrief) Abfassung in freier Form Pauschale Kopie, EDV-technische Pauschale Abschrift Ausgegebene Testbriefchen Pauschale (Blut im Stuhl) Ausgegebenes Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Pauschale Bezug der Testsubstanz für Pauschale 13C-Harnstoff-Atemtest Wegepauschale Pauschale Wegepauschale Pauschale Wegepauschale Pauschale Wegepauschale Pauschale Wegepauschale Pauschale Wegepauschale Pauschale Seite 6 von 12
7 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der Wegepauschale Pauschale Wegepauschale Pauschale Aufsuchen eines Kranken Pauschale durch beauftragten Praxis- Mitarbeiter Aufsuchen eines weiteren Pauschale Kranken nach Nr Sachkosten für eine Koronarangiografie Einzelleistung Sachkosten für PTCA / Stent an einem Gefäß bei Koronarangiografie Einzelleistung Sachkosten für PTCA / Stent an mehreren Gefäßen bei Koronarangiografie Pauschale für Telefonate im Zusam-menhang mit 89100A Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen Einzelleistung Pauschale 89100B Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis 89100R Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, Auffrischimpfung 89101A 89101B 89101R 89102A 89102B 89102R 89103A Diphtherie (Sonstige Indikationen) - erste Dosen Diphtherie (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis Diphtherie (Sonstige Indikation) - Frühsommermeningo- Enzephalitis, erste Dosen eines Frühsommermeningo- Enzephalitis - letzte Dosis eines Frühsommermeningo- Enzephalitis - Haemophilus Influenza Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder - erste Dosen 89103B Haemophilus Influenzae Typ b Säuglinge und Kleinkinder - letzte Dosis 89104A Haemophilus Influenzae Typ b - Sonstige Indikationen - erste Dosen 89104B Haemophilus Influenzae Typ b - Sonstige Indikationen - letzte Dosis 89105A Hepatitis A - erste Dosen eines 89105B Hepatitis A - letzte Dosis eines Seite 7 von 12
8 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der 89105R Hepatitis A A Hepatitis B (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen 89106B Hepatitis B (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis 89107A Hepatitis B - sonstige Indikationen - erste Dosen 89107B Hepatitis B - Sonstige Indikationen - letzte Dosis eines 89107R Hepatitis B - Sonstige Indikationen A Hepatitis B - Dialysepatienten - erste Dosen 89108B Hepatitis B - Dialysepatienten - letzte Dosis 89108R Hepatitis B - Dialysepatienten A H P V - erste Dosen eines 89110B H P V - letzte Dosis eines Influenza (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre Influenza - Sonstige Indikationen Masern - erste Dosen eines Meningokokken (Standardimpfung) - Kinder im 2. Lebensjahr 89115A Meningokokken - erste Dosen 89115B Meningokokken - letzte Dosis 89115R Meningokokken A Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahreerste Dosen 89116B 89116R 89117A 89117B 89118A Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahreletzte Dosis Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre- Pertussis - Sonstige Indikationen - erste Dosen Pertussis - Sonstige Indikationen - letzte Dosis Pneumokokken (Standardimpfung)-Kinder bis 24 Monate, erste Dosen Seite 8 von 12
9 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der 89118B Pneumokokken (Standardimpfung)-Kinder bis 24 Monate, letzte Dosis eines Pneumokokken (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre, erste Dosen Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, erste Dosen 89120R Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung A Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen 89121B Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre -letzte Dosis 89121R Poliomyelitis (Standardimpfung) A Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - erste Dosen 89122B Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - letzte Dosis eines 89122R Poliomyelitis -Sonstige Indikationen Röteln - Schutzimpfung 89124A Tetanus - Schutzimpfung - erste Dosen 89124B Tetanus - Schutzimpfung - letzte Dosis 89124R Tetanus A Varizellen (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen 89125B Varizellen (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - letzte Dosis 89126A Varizellen (Sonstige Indikationen) - erste Dosen 89126B Varizellen (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis Cholera Gelbfieber - erste Dosis eines Typhus - Schutzimpfung Hepatitis B - Satzungsleistung Influenza - Satzungsleistung 89200A Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung - erste Dosen Seite 9 von 12
10 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der 89200B Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung - letzte Dosis 89201A Diphtherie, Tetanus (Td) - erste Dosen eines Impfzykus 89201B Diphtherie, Tetanus (Td) - letzte Dosis eines Impfzykus 89201R Diphtherie, Tetanus (Td) - Auffrischimpfung 89202A Hepatitis A und Hepatitis B - erste Dosen 89202B Hepatitis A und Hepatitis B - letzte Dosen 89203A Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B - erste Dosen 89203B Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B - letzte Dosen 89300A Diphtherie, Pertussis, Tetanus, erste Dosen 89300B Diphtherie, Pertussis, Tetanus, letzte Dosis Masern, Mumps, Röteln, erste Dosen - Dreifachimpfung 89301A Masern, Mumps, Röteln, erste Dosen - Dreifachimpfung Neue GOP (Schutzimpfungsvereinbarung) 89301B Masern, Mumps, Röteln, letzte Dosis - Dreifachimpfung Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis - Dreifachimpfung 89302R Diphtherie, Tetanus, Polyomyelitis - Auffrischimpfung Diphtherie, Pertussis, Tetanus - Dreifachimpfung 89303R Diphtherie, Tetanus, Pertussis Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polyomyelitis - Vierfachimpfung 89400R 89401A 89401B 89500A 89500B 89600A Diphtherie,Pertussis,Tetanus,P oliomyelitis,auffrischungsimpfu ng -Vierfachimpfung- Masern, Mumps, Röteln, Varizellen - erste Dosen, Vierfachimpfung Masern, Mumps, Röteln, Varizellen - letzte Dosis, Vierfachimpfung Diphtherie,Pertussis,Tetanus,P oliomyelitis,haemophilus influenzae-b, erste Dosen - Fünffachimpfung- Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b, letzte Dosis - Fünffachimpfung- Diphtherie,Pertussis,Tetanus,P oliomyelitis,haemophilus influenzae-b,hepatitis B,erste Dosen-Sechsfachimpfung- Seite 10 von 12
11 sind in diesem Ziffernkranz gesondert aufgeführt. Ihre Abbildung in diesem Vertrag ist identisch mit der der 89600B Diphtherie,Pertussis,Tetanus,P oliomyelitis,haemophilus influenzae-b,hepatitis B,letzte Dosis-Sechsfachimpfung Wegep. Tag Pauschale Wegep. Nacht Pauschale je Doppel-KM Tag Pauschale je Doppel-KM Nacht Pauschale Sachkosten auf Schein Pauschale Präventionempfehlung Pauschale DMP KHK Einschreibepauschale bei edmp DMP KHK Folgedokumentation bei edmp DMP KHK Betreuungspauschale - Einfacheinschreibung DMP KHK Betreuungspauschale - Mehrfacheinschreibung DMP: Pauschale für die Mitbehandlung bei invasivkardiologischen Maßnahmen Einzelleistung DMP: Pauschale für die Mitbehandlung bei invasiven kardiologischen Maßnahmen DMP KHK, Schulung - SPOG - pauschal, inkl. Schulungsmaterial, max. 4 Personen DMP KHK, Schulung - IPM - je Unterrichtseinheit (Modul) und Patient, 5 Module, 6-12 Personen DMP KHK, Schulungsmaterial - IPM - je Modul Einzelleistung DMP KHK Erneutes Ausfüllen einer Erstdoku bei edmp DMP KHK Erneute Einschreibung nach Ausschreibung durch die Krankenkasse bei edmp Seite 11 von 12
Pauschale obligatorisch X Inanspruchnahme I Unvorhergesehene. Pauschale obligatorisch X Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an
Legende: Spalte "Anmerkung" HZV-Leistung Spalte HZV Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1-Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf erfolgen. HZV-Leistung, kann
MehrBKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme
BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme
MehrZiffernkranz Gastroenterologie Q1/2012, Stand
Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf nicht erfolgen. nicht, kann vom FACHARZT nicht über
MehrZiffernkranz Gastroenterologie Q4/2011, Stand Ziffernkranz Gastroenterologie Q4/2011, Stand
Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf nicht erfolgen. nicht, kann vom FACHARZT nicht über
MehrBKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene
BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme
MehrZiffernkranz Modul Psychotherapie Q3/2012, Stand
Legende: Ziffernkranz Modul Q3/2012, Stand 21.05.2012 "nicht " "" Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen des Vertrages zu erbringen, soweit dies für den jeweiligen
MehrAnlage 4 - Ziffernkranz Stand: , Gültig ab:
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- 2. Die Gestaltung und der Umfang des Ziffernkranzes orientiert
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz BKK HzV-Ziffernkranz 2010, Stand 29.06.2010 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2016 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!
MehrBKK HzV-Ziffernkranz, Stand
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2015 : über - 01100 01101 01102 01410 01411 01412 01413 01414 01415 01416 01420 01422 01424 01425 01426 01430 01435 01436 01440 01600 01601 01602 01610 01611 01612 01620
MehrBKK HzV-Ziffernkranz, Stand
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2016 : über - 01100 01101 01102 01410 01411 01412 01413 01414 01415 01416 01420 01422 01424 01425 01426 01430 01435 01436 01440 01600 01601 01602 01610 01611 01612 01620
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrBezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm.
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.10.2017 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.01.2018 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrBezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm.
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.01.2018 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag. EBM-Ziffer. Abrechnung. Bezeichnung. Erläuterung
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V AOK Berlin-Brandenburg und IKK Brandenburg und Berlin Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Sachsen
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand
MehrBezeichnung ab Zuordnung Abrechnung Erläuterung
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EZiffernkranzes", der während der
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses " nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
Anhang 1 zu Anlage 3 -Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrHZV-Leistungsbeschreibung LKK in Baden-Württemberg - Quartal 3/2017
01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung:
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrHzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
: über - 01100 01101 01102 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich;
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
Mehr2.1 GOPs mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "Honorierung"
Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 25.06.2012 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der teilnehmen, sind die mit "" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE, die am AOK-Facharztprogramm
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag
-Vertrag mit den Ersatzkassen in Berlin Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt
MehrHzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
: über - 01100 01101 01102 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich;
MehrHZV-Ziffernkranz Quartal , Stand
01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung: als
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg. Anhang 1 zu Anlage 12. Änderungsvermerk
01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung: als
MehrZuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag
-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "E Ziffernkranzes",
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18033-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 22.12.2015 bis 21.10.2018 Ausstellungsdatum: 22.12.2015 Urkundeninhaber:
MehrHZV-Leistungsbeschreibung AOK Baden-Württemberg, Q1/2012, Stand
01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung: als
MehrGrundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit
MehrHzV-Ziffernkranz 2010, Quartal 1, Stand
01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung:
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
Mehr2.1 GOPs mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "Honorierung"
Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 25.09.2012 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der teilnehmen, sind die mit "" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE, die am AOK-Facharztprogramm
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrGrundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich
MehrGrundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der BIG direkt gesund, handelnd als IKK-Landesverband Berlin (IKK-Landesverband)
Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen
MehrKindernormwerte Stand 01/2019
Kindernormwerte Stand 01/2019 Leukozyten pro nl 0 bis 14 Tage 8,0-15,4 8,2-14,6 15-30 Tage 7,8-15,9 8,4-14,4 31-60 Tage 8,1-15,0 7,1-14,7 61-180 Tage 6,5-13,3 6,0-13,3 6 Monate - 2 Jahre 6,0-13,5 6,5-13,0
MehrZuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag
-Vertrag mit den Ersatzkassen in Berlin Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt
MehrAnhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz
Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Grundsätze: Der Leistungsumfang der n, entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen gem. Anlage 3 ( BV-Vergütung und Abrechnung ) bestimmt
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Berlin
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Hamburg
Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HZV-nkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HZV- nkranzes", der während der
MehrHzV-Ziffernkranz. Grundsätze:
Grundsätze: 1. 2. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18033-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 18.09.2018 bis 17.09.2023 Ausstellungsdatum: 18.09.2018 Urkundeninhaber:
Mehr1. Änderungsvereinbarung
1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer lnnungskrankenkasse (IKK) nach 5 87a Abs. 3 Satz 2 SGB
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen EL 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HZV-nkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
HzV- der Techniker gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Rheinland-Pfalz
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Westfalen-Lippe
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrIKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
- der hkk gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich
MehrIKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-17731-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 10.11.2017 bis 09.11.2022 Ausstellungsdatum: 10.11.2017 Urkundeninhaber:
MehrGrundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q2/2015, gültig ab EBM-Ziffer Bezeichnung Zuordnung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Thüringen
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13376-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 06.12.2018 bis 02.12.2020 Ausstellungsdatum: 06.12.2018 Urkundeninhaber:
MehrHzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom
-Ziffernkranz ab 01.10.2013 in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom 02.10.2013 Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13140-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 15.05.2015 bis 14.05.2020 Ausstellungsdatum: 15.05.2015 Urkundeninhaber:
MehrIKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2013, gültig ab
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL 01102 Inanspruchnahme an Samstagen (nur wenn in einer Terminsprech stunde, sonst EL)
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz HzV-Ziffernkranz 2013, Stand September 2013 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche
Mehr