Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag"

Transkript

1 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HZV-nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig von den Vertragspartnern überarbeitet wird. 2. Der nkranz tritt zum in Kraft. Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand , entsprechend. 3. Der Hausarzt ist verpflichtet für die eingeschriebenen Versicherten, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des HZV-nkranz im Rahmen dieses Vertrages zu erbringen. Kann ein Arzt aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem nkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag bzw. Auftragsüberweisung an einen anderen HzV-Arzt erfolgen. 4. Sofern Leistungen erbracht werden, die in diesem HZV-nkranz nicht aufgeführt sind, erfolgt die über die Kassenärztliche Vereinigung. 5. Laborleistungen, welche in diesem Anhang in den Pauschalen sind, jedoch nicht vom teilnehmenden Hausarzt erbracht werden (können), dürfen nicht mittels Muster-10-Schein (Überweisungsschein) an Dritte in Auftrag gegeben werden Unvorhergesehene Inanspruchnahme I HZV EL Unvorhergesehene Inanspruchnahme II HZV EL Inanspruchnahme an Samstagen Besuch HZV EL Dringender Besuch I HZV Dringender Besuch II HZV Besuch eines weiteren Kranken Visite auf der Belegstation, je Patient HZV Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen HZV Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Prüfung der häuslichen Krankenpflege Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Erstverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Änderung ab , vorher Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Änderung ab , vorher Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Höchstwert für die Gebührenordnungsposition bis Bescheinigung zur Belastungsgrenze Verordnung von medizinischer Rehabilitation HZV EL Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis auch Eintragungen im Bonusheft und Bescheinigungen für den Sport- und Schulunterricht, die KITA Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Zuschlag für die Erstellung eines Medikationsplan ab Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Zuschlag zu für die Beratung im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings Neugeborenen-Hörscreening gemäß Anlage 6 der Kinder-Richtlinien Kontroll-AABR gemäß Anlage 6 der Kinder-Richtlinien Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des HZV EL Gemeinsamen Bundesausschusses Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings HZV EL bis U1 HZV EL U2 HZV EL U3 HZV EL U4 HZV EL U5 HZV EL U6 HZV EL U7 HZV EL U8 HZV EL U9 HZV EL J1 HZV EL Besuch wegen U1 - U2 HZV Sonographie der Säuglingshüften bei U3 KV Zulassung erforderlich, sonst Auftragsüberweisung an entsprechenden, an der HzV teilnehmenden qualifizierten Kollegen U7a HZV EL Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau HZV EL Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann HZV EL Gesundheitsuntersuchung HZV EL Untersuchung auf Blut im Stuhl HZV in Beratung gemäß 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms HZV in Hautkrebsscreening HZV EL Zuschlag zu für Hautkrebsscreening HZV EL Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie- Screening Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Scheidensekret- Mikroskopie Blutentnahme für Röteln-Test Infusion Infusion, Dauer mind. 60 Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion Eigenblut-Reinfusion Tuberkulintestung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation HZV EL Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht HZV EL Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, HZV EL Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Behandlung Diabetischer Fuß Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Anhang 1 zu Anlage 3 Stand:

2 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Intraarterielle Injektion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Fixierender Verband Anwendung von Lokalanästhetika C-Harnstoff-Atemtest H2-Atemtest Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Wärmetherapie Elektrotherapie Gezielte Elektrostimulation Phototherapie eines Neugeborenen Versichertenpauschale bis Vollendung 4. Lebensjahr Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr ab Beginn 76. Lebensjahr Versichertenpauschale bei Überweisung/Vertretung bis bis Vollendung 4. Lebensjahr bis Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr bis Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr bis Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr bs ab Beginn 76. Lebensjahr bis ohne EBM Versichertenpauschale bei Überweisungen durch einen in der Präambel 3.1 Nr. 1 genannten Vertragsarzt oder bei einer Behandlung im Vertretungsfall HZV VP 0004 bzw. ZP Versichertenpauschale unvorhergesehene Inanspruchn Zusatzpauschale hausärztl. Versorgungsauftrag Zuschlag zur GOP für qualifizierte nicht-ärztliche Praxisassistenten ab Zuschlag auf ab Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen in der Häuslichkeit HZV 1417 ab Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen in der Häuslichkeit für einen HZV 1417 ab weiteren Patienten Zuschlag auf ab Zuschlag auf ab Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale I (neu) bis Ordinationskomplex Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale II (neu) bis Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale III (neu) bis Beratung, Erörterung, Abklärung (alt) / VP I bei Überweisung bis VPII bei Überweisung bis VP III bei Überweisung bis VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme bis Morbizuschlag bei chron. Kranken gem. GBA-Richtlinie bis Zuschlag Chroniker (1 Arzt-Patienten-Kontakt) Zuschlag Chroniker (mind. 2 Arzt-Patienten-Kontakte) Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition HzV P3 ab Problemorientiertes ausführliches ärztl. Gespräch Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment HZV EL gültig bis Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Demenztest Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Zuschlag für die Polypenentfernung bis Orientierende Audiometrie Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Entwicklungsneurologische Untersuchung Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment HZV Die Leistung "Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment" innerhalb der HZV ist von den Änderungen des EBM zum und weiteren nicht betroffen. Die Ersetzung der durch die im nkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine gegenüber der KV weiterhin ausgeschlossen Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan HZV 0001 ab Zuschlag für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis HZV 0001 ab Zuschlag für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit HZV 1490 ab Zuschlag für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit HZV 1490 ab Höchstwert für die Gebührenordnungsposition HZV 1490 ab Versichertenpauschale bis Vollendung 4. Lebensjahr Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr ab Beginn 76. Lebensjahr Versichertenpauschale bei Überweisung/Vertretung bis bis Vollendung 4. Lebensjahr bis Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr bis Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr bis Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr bis ab Beginn 76. Lebensjahr bis Versichertenpauschale unvorhergesehene Inanspruchn Zusatzpauschale hausärztl. Versorgungsauftrag Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale I (neu) bis Ordinationskomplex ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr (alt) / bis Versichertenpauschale II (neu) Ordinationskomplex für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres (alt) / bis Versichertenpauschale III (neu) Beratung, Erörterung, Abklärung (alt) / VP I bei Überweisung bis VPII bei Überweisung bis VP III bei Überweisung bis VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme bis Morbizuschlag bei chron. Kranken gem. GBA-Richtlinie bis Zuschlag Chroniker (1 Arzt-Patienten-Kontakt) HZV P Zuschlag Chroniker (mind. 2 Arzt-Patienten-Kontakte) HZV P Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition HzV P3 ab Problemorientiertes ausführliches ärztl. Gespräch Qualizuschlag Psychosomatik bis Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie Anhang 1 zu Anlage 3 Stand:

3 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie Ganzkörperstatus Klinisch-neurologische Basisdiagnostik Orientierende Erhebung des psychopathologischen Status EKG Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Zuschlag zur bis Orientierende Audiometrie (neu) Orientierende audiometrische Untersuchung Allergologische Basisdiagnostik Untersuchung zur funktionellen Entwicklung Entwicklungsneurologische Untersuchung Vollständiger Entwicklungsstatus Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan HZV 0001 ab Zuschlag für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis HZV 0001 ab Zuschlag für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit HZV 1490 ab Zuschlag die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit HZV 1490 ab Höchstwert für die Gebührenordnungsposition HZV 1490 ab Schweißtest beim Pneumologen BGA beim Kinderpneumologen Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung Hyposensibilisierungsbehandlung Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition Chirotherapeutischer Eingriff Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung) Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung) Massagetherapie Intermittierende apparative Kompressionstherapie Unterwassermassage Atemgymnastik (Einzelbehandlung) Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) Krankengymnastik (Einzelbehandlung) Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) Selektive Phototherapie Zuschlag Photochemotherapie, PUVA Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur Durchführung einer Körperakupunktur Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Erstverordnung Soziotherapie Folgeverordnung Soziotherapie Operationsvorbereitung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung bei Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj Operationvorbereitung bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor:Glucose Akutlabor:TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor:D-Dimer Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Retikulozytenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffe -Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Cholinesterase Saure Phosphatase Kalium Calcium Anhang 1 zu Anlage 3 Stand:

4 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Lithium Zuschlag für die Leistungen nach den Nrn , , oder oder , , , oder , , , und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der eigenen Praxis als Einzelbestimmung(en), CK-MB Glykierte Hämoglobine (z.b. HbA1 und/oder HbA1c) Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Transferrin Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Rekalzifizierungszeit Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Fibrinogenbestimmung Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrin- und/oder Fibrinogen- Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma- GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) C-reaktives Protein Orientierende Untersuchung und Nutzung eines Teststreifens zur Bestimmung von: Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit im Urin HZV in Quantitative Bestimmung von Glucose HZV in Quantitative Bestimmung von Cholesterin gesamt HZV in Schilddrüsen - Sonographie HZV EL Abdominelle Sonographie HZV EL Uro-Genital-Sonographie Sonographie der Säuglingshüften bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten HZV-Arzt Sonographie offene Fontanelle beim Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten HZV-Arzt Sonographie weiterer Organe oder Organteile ist mit der EL nach und 3043 abgegeolten und kann nicht gesondert als EL abgerechnet werden Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände HZV EL Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen HZV EL Übende Verfahren, Einzelbehandlung Übende Verfahren, Gruppenbehandlung Übende Verfahren bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Hypnose Aufsuchen eines Patienten durch beauftragten Praxis-Mitarbeiter ab Aufsuchen eines weiteren Patienten nach Nr ab Zuschlag zur Nr HZV 1417 ab Zuschlag zur Nr HZV 1417 ab Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebenes Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C-Harnstoff-Atemtest Bezug von Mifepriston für medikamentöse Abruptio Kostenpauschale für interventionelle endoskopische Untersuchungen Wegepauschale für Besuche in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen oder im organisierten Notfalldienst, bei Tage dito bei Nacht Pauschale für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Tage Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Tage Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Tage Pauschale für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Nacht Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Nacht Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Nacht Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten Praxis-Mitarbeiter bis Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr bis Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen gültig bis Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen gültig bis Pauschale für Telefonate im Zusammenhang mit stationärer Behandlung Leistungsinhalt entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung mit der KV 89100A Diphterie (Standardimpfung) - Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen eines 89100B Diphterie (Standardimpfung) - Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis eines 89100R Diphterie (Standardimpfung) - Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, vgl 89100A Auffrischimpfung 89101A Diphtherie (Sonstige Indikationen), erste Dosen eines vgl 89100A 89101B Diphtherie (Sonstige Indikation), letzte Dosis eines vgl 89100A 89101R Diphtherie (Sonstige Indikationen), Auffrischimpfung vgl 89100A 89102A Frühsommermeningo-Enzephalitis, erste Dosen eines vgl 89100A 89102B Frühsommermeningo-Enzephalitis, letzte Dosis eines vgl 89100A 89102R Frühsommermeningo-Enzephalitis, Auffrischungsimpfung vgl 89100A 89103A Haemophilus Influenza Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder, erste Dosen Leistungsinhalt entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen; Separate Dokumentation notwendig vgl 89100A derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar Anhang 1 zu Anlage 3 Stand:

5 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz 89103B Haemophilus Influenzae Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder, letzte derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar Dosis 89104A Haemophilus Influenzae Typ b (Sonstige Indikationen), erste Dosen eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89104B Haemophilus Influenzae Typ b (Sonstige Indikationen), letzte Dosis eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89105A Hepatitis A - erste Dosen eines vgl 89100A 89105B Hepatitis A - letzte Dosis eines vgl 89100A 89105R Hepatitis A - Auffrischungsimpfung vgl 89100A 89106A Hepatitis B (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen eines vgl 89100A 89106B Hepatitis B (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis eines vgl 89100A 89107A Hepatitis B (Sonstige Indikationen), erste Dosen eines vgl 89100A 89107B Hepatitis B (Sonstige Indikationen), letzte Dosis eines vgl 89100A 89107R Hepatitis B (Sonstige Indikationen), Auffrischungsimpfung vgl 89100A 89108A Hepatitis B Dialysepatienten, erste Dosen eines vgl 89100A 89108B Hepatitis B Dialysepatienten, letzte Dosis eines vgl 89100A 89108R Hepatitis B Dialysepatienten, Auffrischungsimpfung vgl 89100A 89110A H P V, erste Dosen eines vgl 89100A 89110B H P V, letzte Dosis eines vgl 89100A Influenza (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre vgl 89100A Influenza (Sonstige Indikationen) 89112N Influenza nasal (Sonstige Indikationen), Kinder (24 Monate bis 6 Jahre) vgl 89100A Masern, erste Dosen eines vgl 89100A Meningokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung), Kinder, erste Dosen eines vgl 89100A 89115A Meningokokken, erste Dosen eines vgl 89100A 89115B Meningokokken, letzte Dosis eines vgl 89100A 89115R Meningokokken, Auffrischungsimpfung vgl 89100A 89116A Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89116B Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89116R Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, Auffrischungsimpfung derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89117A Pertussis (Sonstige Indikationen), erste Dosen eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89117B Pertussis (Sonstige Indikationen), letzte Dosis eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89118A Pneumokokken (Standardimpfung) -Kinder bis 24 Monate, erste Dosen eines vgl 89100A 89118B Pneumokokken (Standardimpfung) -Kinder bis 24 Monate, letzte Dosis eines vgl 89100A Pneumokokken (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre, erste Dosen eines vgl 89100A Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, erste Dosen vgl 89100A 89120R Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, vgl 89100A Auffrischungsimpfung 89121A Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen vgl 89100A 89121B Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis vgl 89100A 89121R Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre, Auffrischungsimpfung vgl 89100A 89122A Poliomyelitis (Sonstige Indikationen), erste Dosen eines vgl 89100A 89122B Poliomyelitis (Sonstige Indikationen), letzte Dosis eines vgl 89100A 89122R Poliomyelitis (Sonstige Indikationen), Auffrischungsimpfung vgl 89100A Röteln (Erwachsene) vgl 89100A 89124A Tetanus, erste Dosen eines vgl 89100A 89124B Tetanus, letzte Dosis eines vgl 89100A 89124R Tetanus, Auffrischungsimpfung vgl 89100A 89125A Varizellen (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen eines vgl 89100A 89125B Varizellen (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis eines vgl 89100A 89126A Varizellen (Sonstige Indikationen), erste Dosen eines vgl 89100A 89126B Varizellen (Sonstige Indikationen), letzte Dosis eines vgl 89100A Cholera bis A Rotavirus (RV) - erste Dosen eines vgl 89100A 89127B Rotavirus (RV) - erste Dosen eines vgl 89100A Gelbfieber - erste Dosis eines bis Typhus - Schutzimpfung bis Hepatitis B - Satzungsleistung bis Influenza - Satzungsleistung bis A Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung, erste Dosen eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89200B Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung, letzte Dosis eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89201A Diphtherie, Tetanus (Td), erste Dosen eines Impfzykus vgl 89100A 89201B Diphtherie, Tetanus (Td), letzte Dosis eines Impfzykus vgl 89100A 89201R Diphtherie, Tetanus (Td), Auffrischimpfung vgl 89100A 89202A Hepatitis A und Hepatitis B (HA-HB), erste Dosen eines vgl 89100A 89202B Hepatitis A und Hepatitis B (HA-HB), letzte Dosen eines vgl 89100A 89203A Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B (Hib-HB), erste Dosen eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89203B Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B (Hib-HB), letzte Dosen eines derzeit kein Impfstoff in Deutschland, daher nicht abrechenbar 89300A Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP), erste Dosen eines vgl 89100A 89300B Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP), letzte Dosis eines vgl 89100A 89301A Masern, Mumps, Röteln (MMR), erste Dosen eines vgl 89100A 89301B Masern, Mumps, Röteln (MMR), letzte Dosis eines vgl 89100A Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (TdlPV), erste Dosen eines vgl 89100A 89302R Diphtherie, Tetanus, Polyomyelitis (TdlPV), Auffrischimpfung vgl 89100A Diphtherie, Pertussis, Tetanus (TdaP), erste Dosen eines vgl 89100A 89303R Diphtherie, Tetanus, Pertussis (TdaP), Auffrischungsimpfung vgl 89100A Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polyomyelitis (TdaplPV), erste Dosen eines vgl 89100A 89400R Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis (TdaplPV), Auffrischungsimpfung vgl 89100A 89401A Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV), erste Dosen eines vgl 89100A 89401B Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV), letzte Dosis eines vgl 89100A 89500A Diphtherie, Pertussis,Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b (DTaP-IPV- vgl 89100A Hib), erste Dosen eines 89500B Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b (DTaP-IPV- vgl 89100A Hib), letzte Dosis eines 89600A Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B vgl 89100A (DTaP-IPV-Hib-HB), erste Dosen eines 89600B Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Haemophilus influenzae-b,hepatitis B vgl 89100A (DTaP-IPV-Hib-HB), letzte Dosis eines Homöopathie, Erstanamnese Leistungsinhalt entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung mit der KV Homöopathie, Erstanamnese Kind vgl Homöopathie, Folgeanamnese vgl Sachkosten auf Schein gemäß 7 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM Eine Direktabrechnung der Sachkosten mit der TK ist ausgeschlossen Umweltmedizinische Beratung, Pauschale Umweltmed. Beratung, Abschlussberatung Umweltmed. Beratung, Bericht an den Hausarzt Anhang 1 zu Anlage 3 Stand:

Ziffernkranz Modul Psychotherapie Q3/2012, Stand

Ziffernkranz Modul Psychotherapie Q3/2012, Stand Legende: Ziffernkranz Modul Q3/2012, Stand 21.05.2012 "nicht " "" Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen des Vertrages zu erbringen, soweit dies für den jeweiligen

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz BKK HzV-Ziffernkranz 2010, Stand 29.06.2010 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

BKK HzV-Ziffernkranz, Stand

BKK HzV-Ziffernkranz, Stand BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2015 : über - 01100 01101 01102 01410 01411 01412 01413 01414 01415 01416 01420 01422 01424 01425 01426 01430 01435 01436 01440 01600 01601 01602 01610 01611 01612 01620

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2016 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!

Mehr

Bezeichnung ab Zuordnung Abrechnung Erläuterung

Bezeichnung ab Zuordnung Abrechnung Erläuterung Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EZiffernkranzes", der während der

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.10.2017 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!

Mehr

HzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

HzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag : über - 01100 01101 01102 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich;

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand

Mehr

HzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

HzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag : über - 01100 01101 01102 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich;

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene

BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme

Mehr

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag -Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "E Ziffernkranzes",

Mehr

HzV-Ziffernkranz. Grundsätze:

HzV-Ziffernkranz. Grundsätze: Grundsätze: 1. 2. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen

Mehr

Anhang 1 zu Anlage 3. Gültig bis. Ziffernkranz von. Änderungsvermerk

Anhang 1 zu Anlage 3. Gültig bis. Ziffernkranz von. Änderungsvermerk Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- es", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag -Vertrag mit den Ersatzkassen in Berlin Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt

Mehr

HzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom

HzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom -Ziffernkranz ab 01.10.2013 in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom 02.10.2013 Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Hamburg

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Hamburg Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm.

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm. Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Rheinland-Pfalz

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Rheinland-Pfalz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Thüringen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Thüringen Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag - der hkk gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand

Mehr

Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q2/2015, gültig ab EBM-Ziffer Bezeichnung Zuordnung

Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q2/2015, gültig ab EBM-Ziffer Bezeichnung Zuordnung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen EL 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender

Mehr

SVLFG Landwirtschaftliche Krankenkasse

SVLFG Landwirtschaftliche Krankenkasse 1. 2. 3. Grundsätze: Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HzV-nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen

Mehr

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2013, gültig ab

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2013, gültig ab Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL 01102 Inanspruchnahme an Samstagen (nur wenn in einer Terminsprech stunde, sonst EL)

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz HzV-Ziffernkranz 2013, Stand September 2013 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche

Mehr

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM-Ziffern gelten die Regelungen des EBM entsprechend.

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM-Ziffern gelten die Regelungen des EBM entsprechend. -Vertrag mit den Ersatzkassen in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses

Mehr

gemäß EBM, nicht am selben Tag neben Unvorhergesehene Inanspruchnahme II HZV EL

gemäß EBM, nicht am selben Tag neben Unvorhergesehene Inanspruchnahme II HZV EL zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V nkranz Grundsätze : 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- nkranzes",

Mehr

BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme

BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme

Mehr

HZV Pauschale häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen

HZV Pauschale häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt

EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt Die normalen oder regulären Versichertenpauschale im EBM 2008 Die normalen Versichertenpauschalen sind einmal

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der

Mehr

Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem ( Impfvereinbarung Sachsen Pflichtleistungen )

Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem ( Impfvereinbarung Sachsen Pflichtleistungen ) Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem 01.07.2014 zu der mir Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossenen Vereinbarung gemäß 132e SGB V über die Durchführung

Mehr

LKK Bayern. HzV- Vergütungsbezeichnung

LKK Bayern. HzV- Vergütungsbezeichnung Grundsätze: 1. 2. Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand 01.01.2009 entsprechend. 3. 4. Der Leistungsumfang der n sowie

Mehr

2.1 GOPs mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "Honorierung"

2.1 GOPs mit der Kennzeichnung Pauschale in der Spalte Honorierung Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 10.09.2013 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der teilnehmen, sind die mit "" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE/THERAPEUTEN, die am

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V zwischen BHÄV und AOK Bayern Anhang 1 zur Anlage 3

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V zwischen BHÄV und AOK Bayern Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze der Vergütung HzV nkranz (Gültigkeit 01.04.2015 bis 31.03.2016) 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand der Leistungsinhalte der "HzV-Vergütungspositionen

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Westfalen-Lippe Stand:

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Westfalen-Lippe Stand: Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 0000 für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 - Zuschlag für chronisch kranke Patienten - - 0001 - - 0001 0003 0003 0003 0003 0003 0003

Mehr

LKK Franken und Oberbayern. und. LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben

LKK Franken und Oberbayern. und. LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben nkranz LKK Franken Oberbayern Grsätze: 1. 2. Bezüglich des Leistungsumfangs der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand 01.01.2009 entsprechend. 3. 4. Der Leistungsumfang

Mehr

Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz. 1. Maßgebliche Spalten. 2. Erläuterungen für HAUSÄRZTE. Stand:

Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz. 1. Maßgebliche Spalten. 2. Erläuterungen für HAUSÄRZTE. Stand: Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 26.11.2014 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der HZV teilnehmen, sind die mit "HZV" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE/THERAPEUTEN,

Mehr

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung Kassenärztliche Bundesvereinigung Was sind Grundpauschalen, was sind Versichertenpauschalen? Seite 2 Seite 3 Festlegung

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18033-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 22.12.2015 bis 21.10.2018 Ausstellungsdatum: 22.12.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

Anhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz

Anhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Grundsätze: Der Leistungsumfang der n, entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen gem. Anlage 3 ( BV-Vergütung und Abrechnung ) bestimmt

Mehr

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Nordrhein. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Nordrhein. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Abrechnungsnummern Impfen Stand: Februar 2016

Abrechnungsnummern Impfen Stand: Februar 2016 en Diphtherie - Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre* Diphtherie 89100A 89101A 89100B 89101B 89100R 89101R Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME) 89102A 89102B 89102R Haemophilus influenzae Typ b - Säuglinge

Mehr

Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz. 1. Maßgebliche Spalten. 2. Erläuterungen für HAUSÄRZTE. Stand:

Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz. 1. Maßgebliche Spalten. 2. Erläuterungen für HAUSÄRZTE. Stand: Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 22.03.2016 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der HZV teilnehmen, sind die mit "HZV" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE/THERAPEUTEN,

Mehr

Letzte Dosis eines Impfzyklus. Fachinformation oder abgeschlossene Impfung A B R 7, A B R 7,18

Letzte Dosis eines Impfzyklus. Fachinformation oder abgeschlossene Impfung A B R 7, A B R 7,18 Anlage en Einfachimpfungen Diphtherie (Standard-) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie Frühsommer-Meningo- Enzephalitis (FSME) Haemophilus influenzae Typ b (Standard-) Säuglinge und Kleinkinder

Mehr

EBM 2008 Allgemeinärzte Hausarzt-Internisten

EBM 2008 Allgemeinärzte Hausarzt-Internisten Hausärztliche Pauschalen 03110 Versichertenpauschale bis 5. LJ. 1000 X X 1X 03111 Versichertenpauschale vom 6. bis 59 LJ. 900 X X 1X 03112 Versichertenpauschale ab 60 LJ. 1020 X X 1X 03120 Versichertenpauschale

Mehr

2.1 GOPs mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "Honorierung"

2.1 GOPs mit der Kennzeichnung Pauschale in der Spalte Honorierung Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 25.06.2012 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der teilnehmen, sind die mit "" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE, die am AOK-Facharztprogramm

Mehr

Schreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung

Schreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung Arzt-Patienten- Kontakt Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 Zuschlag für chronisch 0000 0000 0000 0000 0000 - - - Über Zuschlag Palliativbehandlung ; keine notwendig 0001

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Westfalen-Lippe

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Westfalen-Lippe Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Schutzimpfungen Stand:

Schutzimpfungen Stand: Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden

Mehr

1 HzV-Vergütungspositionen

1 HzV-Vergütungspositionen Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende

Mehr

Impfen ab neue Abrechnungsnummern

Impfen ab neue Abrechnungsnummern Vertragspolitik und Strategie Telefon: 01805 / 909290-10* Fax: 01805 / 909290-11* info@kvb.de vus-pessama *0,14 pro Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus Mobilfunknetzen

Mehr

Schutzimpfungen Stand:

Schutzimpfungen Stand: Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie (Standardimpfung) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13140-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 15.05.2015 bis 14.05.2020 Ausstellungsdatum: 15.05.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

Anhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz

Anhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Grundsätze: Der Leistungsumfang der n, entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen gem. Anlage 3 ( BV-Vergütung und Abrechnung ) bestimmt

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13275-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 26.01.2017 bis 04.02.2019 Ausstellungsdatum: 26.01.2017 Urkundeninhaber:

Mehr

Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich versicherte Erwachsene

Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich versicherte Erwachsene Vorsorgeuntersuchungen für gesetzlich versicherte Erwachsene Als verantwortungsvoller Mediziner und Hausarzt sehe ich in der Vorsorge, einen wesentlichen Teil meiner ärztlichen Arbeit, meinen Patienten

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ML 13260 01 00

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ML 13260 01 00 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ML 13260 01 00 nach DIN EN ISO 15189:2007 Gültigkeitsdauer: 09.10.2012 bis 08.10.2017 Urkundeninhaber: Arbeitsgemeinschaft Ostwestfälischer

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale

Mehr

2 Behandlungsumfang (jeweils in alphabetischer Reihenfolge) Zur Diagnostik und Behandlung werden im Allgemeinen folgende Leistungen erbracht:

2 Behandlungsumfang (jeweils in alphabetischer Reihenfolge) Zur Diagnostik und Behandlung werden im Allgemeinen folgende Leistungen erbracht: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V: Änderung der Anlage 2 Ergänzung Buchstabe b (Mukoviszidose) Vom 15. Dezember

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordhreinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden

Mehr

1. Protokollnotiz zur. Vereinbarung nach 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung)

1. Protokollnotiz zur. Vereinbarung nach 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) 1. Protokollnotiz zur Vereinbarung nach 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Str. 4, 39106

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend

Mehr

Grundlagen der EBM-Abrechnung

Grundlagen der EBM-Abrechnung Grundlagen der EBM-Abrechnung EBM Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte Und ich war froh Und es kam schlimmer Grundlagen Vollständige

Mehr

1 HzV-Vergütungspositionen

1 HzV-Vergütungspositionen Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende

Mehr

Sie möchten gegen Barbezahlung kostengünstige Analysen aus unserem Analysenkatalog machen lassen. Unkompliziert-einfach-schnell-in hoher Qualität.

Sie möchten gegen Barbezahlung kostengünstige Analysen aus unserem Analysenkatalog machen lassen. Unkompliziert-einfach-schnell-in hoher Qualität. Analysenangebot Was bietet Ihnen das Walk-In Labor? Sie möchten gegen Barbezahlung kostengünstige Analysen aus unserem Analysenkatalog machen lassen. Unkompliziert-einfach-schnell-in hoher Qualität. Verlaufskontrolle

Mehr

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg

Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Hamburg Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils

Mehr

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand ) Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 16.06.2010) Abrechnungspositionen / Zuschlagsleistungen im Rahmen der HzV-Verträge, die nur mit Genehmigung / Qualifikation oder Vorhalten möglich sind: Leistung

Mehr

Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz

Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt- Patienten-Kontakt (APK) stattfindet und keine andere

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 212. Sitzung am 12. März 2010 mit Wirkung zum 1. Juli 2010 1.

Mehr

Zu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen

Zu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende sziffern der HzV-Verträge in Sachsen Persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten 0000 0000 0000-0001 Zu dokumentieren,

Mehr