Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

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1 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig von den Vertragspartnern überarbeitet wird Der nkranz tritt zum in Kraft. Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand , entsprechend. Der Hausarzt ist verpflichtet für die eingeschriebenen Versicherten, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des nkranz im Rahmen dieses Vertrages zu erbringen. Kann ein Arzt aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem nkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag bzw. Auftragsüberweisung an einen anderen HzV-Arzt erfolgen. Sofern Leistungen erbracht werden, die in diesem nkranz nicht aufgeführt sind, erfolgt die über die Kassenärztliche Vereinigung. Laborleistungen, welche in diesem Anhang in den n enthalten sind, jedoch nicht vom teilnehmenden Hausarzt erbracht werden (können), dürfen nicht mittels Muster-10-Schein (Überweisungsschein) an Dritte in Auftrag gegeben werden. : über Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL gemäß EBM, nicht am selben Tag neben 01101; nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL gemäß EBM, nicht am selben Tag neben Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich; nur abrechenbar außerhalb der Sprechstunde Besuch Pauschlale Dringender Besuch I Dringender Besuch II Besuch eines weiteren Kranken Visite auf der Belegstation, je Patient Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Prüfung der häuslichen Krankenpflege Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Erstverordnung Krankenpflege der spezialisierten ambulanten Änderung ab , vorher Palliativversorgung Folgeverordnung zur Fortführung der Änderung ab , vorher spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Verordnung von medizinischer Rehabilitation EL Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis auch Eintragungen im Bonusheft und Bescheinigungen für den Sport- und Schulunterricht, die KITA... Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Zuschlag zu für die Beratung im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings Neugeborenen-Hörscreening gemäß Anlage 6 der Kinder-Richtlinien Kontroll-AABR gemäß Anlage 6 der Kinder- Richtlinien Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Seite 1 von 12

2 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings TSH-Screening zur Früherkennung der angeborenen Hypothyreose entsprechend Anlage 2 der Kinder-Richtlinien U1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U8 U9 U10 J1 Besuch wegen U1 - U2 Sonographie der Säuglingshüften bei U3 KV Zulassung erforderlich, sonst Auftragsüberweisung an entsprechenden, an der HzV teilnehmenden qualifizierten Kollegen U7a Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau + Zuschlag Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann + Zuschlag Gesundheitsuntersuchung + Zuschlag Untersuchung auf Blut im Stuhl Beratung gemäß 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Hautkrebsscreening + Zuschlag Zuschlag zu für Hautkrebsscreening + Zuschlag Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie- Screening Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Scheidensekret- Mikroskopie Blutentnahme für Röteln-Test Infusion Infusion, Dauer mind. 60 Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion Eigenblut-Reinfusion Tuberkulintestung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre EL Wundversorgung und/oder Epilation Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre EL Wundversorgung mittels Naht Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre EL Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Behandlung Diabetischer Fuß Seite 2 von 12

3 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Intraarterielle Injektion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Fixierender Verband Anwendung von Lokalanästhetika 13C-Harnstoff-Atemtest H2-Atemtest Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Wärmetherapie Elektrotherapie Gezielte Elektrostimulation Phototherapie eines Neugeborenen Versichertenpauschale bis Vollendung 4. Lebensjahr Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr ab Beginn 76. Lebensjahr Versichertenpauschale bei bis Überweisung/Vertretung bis Vollendung 4. Lebensjahr bis Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr bis Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr bis Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr bis ab Beginn 76. Lebensjahr bis Versichertenpauschale unvorhergesehene Inanspruchn. Zusatzpauschale hausärztl. Versorgungsauftrag Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / bis Versichertenpauschale I (neu) Ordinationskomplex Lebensjahr (alt) / bis Versichertenpauschale II (neu) Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr (alt) / bis Versichertenpauschale III (neu) Beratung, Erörterung, Abklärung (alt) / VP I bei bis Überweisung VPII bei Überweisung bis VP III bei Überweisung bis VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme bis Morbizuschlag bei chron. Kranken gem. GBA- bis Richtlinie Zuschlag Chroniker (1 Arzt-Patienten-Kontakt) Zuschlag Chroniker (mind. 2 Arzt-Patienten- Kontakte) Problemorientiertes ausführliches ärztl. Gespräch Seite 3 von 12

4 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Computergestützte Auswertung eines EL Die Leistung "Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment" innerhalb der ist von den Änderungen des neuen EBM nicht betroffen. Die Ersetzung der durch die n und im nkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine gegenüber der KV weiterhin ausgeschlossen ist. kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Demenztest Belastungs-EKG EL Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Zuschlag für die Polypenentfernung bis Orientierende Audiometrie Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Entwicklungsneurologische Untersuchung Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment vgl Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex vgl Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan Zuschlag zu der Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01411, oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Versichertenpauschale bis Vollendung 4. Lebensjahr Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr ab Beginn 76. Lebensjahr Versichertenpauschale bei bis Überweisung/Vertretung bis Vollendung 4. Lebensjahr bis Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr bis Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr bis Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr bis ab Beginn 76. Lebensjahr bis Versichertenpauschale unvorhergesehene Inanspruchn. Zusatzpauschale hausärztl. Versorgungsauftrag Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale I (neu) bis Seite 4 von 12

5 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über Ordinationskomplex ab Beginn des 6. bis zum bis vollendeten 59. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale II (neu) Ordinationskomplex für Versicherte ab Beginn bis des 60. Lebensjahres (alt) / Versichertenpauschale III (neu) Beratung, Erörterung, Abklärung (alt) / VP I bei bis Überweisung VPII bei Überweisung bis VP III bei Überweisung bis VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme bis Morbizuschlag bei chron. Kranken gem. GBA- bis Richtlinie Zuschlag Chroniker (1 Arzt-Patienten-Kontakt) Zuschlag Chroniker (mind. 2 Arzt-Patienten- Kontakte) Problemorientiertes ausführliches ärztl. Gespräch Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie Ganzkörperstatus Klinisch-neurologische Basisdiagnostik Orientierende Erhebung des psychopathologischen Status EKG Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Zuschlag zur bis Orientierende Audiometrie (neu) Atemwegswiderstand Orientierende audiometrische Untersuchung Allergologische Basisdiagnostik Mukoviszidose-Diagnostik Untersuchung zur funktionellen Entwicklung Entwicklungsneurologische Untersuchung Vollständiger Entwicklungsstatus Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Eröterung und/oder Abklärung Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie Schweißtest beim Pneumologen BGA beim Kinderpneumologen Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan Zuschlag zur Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis Zuschlag zu den GOP oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Zuschlag zu den GOP 01411, oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Seite 5 von 12

6 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung Hyposensibilisierungsbehandlung Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition Chirotherapeutischer Eingriff Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung) Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung) Massagetherapie Intermittierende apparative Kompressionstherapie Unterwassermassage Atemgymnastik (Einzelbehandlung) Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) Krankengymnastik (Einzelbehandlung) Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) Selektive Phototherapie Zuschlag Photochemotherapie, PUVA Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur Durchführung einer Körperakupunktur Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Erstverordnung Soziotherapie Folgeverordnung Soziotherapie Operationsvorbereitung bei Neugeborenen, Säuglingen, Operationsvorbereitung Kleinkindern für und Eingriffe Kindern bei bis zum Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung bei Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj Operationvorbereitung bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor:Glucose Akutlabor:TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor:D-Dimer Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Retikulozytenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Seite 6 von 12

7 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffe -Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Cholinesterase Saure Phosphatase Kalium Calcium Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Lithium Zuschlag für die Leistungen nach den Nrn , , oder oder , , , oder , , , und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der eigenen Praxis als Einzelbestimmung(en), CK-MB Glykierte Hämoglobine (z.b. HbA1 und/oder HbA1c) Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Transferrin Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Rekalzifizierungszeit Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Seite 7 von 12

8 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über Fibrinogenbestimmung Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrin- und/oder Fibrinogen-Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) C-reaktives Protein Orientierende Untersuchung und Nutzung nur in Verbindung mit eines Teststreifens zur Bestimmung von: Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit im Urin Quantitative Bestimmung von Glucose nur in Verbindung mit Quantitative Bestimmung von Cholesterin nur in Verbindung mit gesamt Schilddrüsen - Sonographie EL Abdominelle Sonographie EL Uro-Genital-Sonographie Sonographie der Säuglingshüften bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten - Arzt Sonographie offene Fontanelle beim Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind Sonographie weiterer Organe oder Organteile Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Übende Verfahren, Einzelbehandlung Übende Verfahren, Gruppenbehandlung Übende Verfahren bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten - Arzt ist mit der EL nach und 3043 abgegeolten und kann nicht gesondert als EL abgerechnet werden EL EL Hypnose Aufsuchen eines Patienten durch beauftragten neu ab Praxis-Mitarbeiter Aufsuchen eines weiteren Patienten nach Nr. neu ab Zuschlag zur Nr neu ab Seite 8 von 12

9 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über A 89100B 89100R 89101A 89101B 89101R 89102A 89102B 89102R Zuschlag zur Nr neu ab Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zytound Molekulargenetik) Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG- Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebenes Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C-Harnstoff- Atemtest Bezug von Mifepriston für medikamentöse Abruptio Kostenpauschale für interventionelle endoskopische Untersuchungen Wegepauschale für Besuche in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen oder im organisierten Notfalldienst, bei Tage dito bei Nacht für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Tage für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Tage für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Tage für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Nacht für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Nacht für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Nacht Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten gültig bis Praxis-Mitarbeiter Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr. gültig bis Kostenpauschale einschl. Wegekosten für gültig bis angeordnete Hilfeleistungen Kostenpauschale einschl. Wegekosten für gültig bis angeordnete Hilfeleistungen für Telefonate im Zusammenhang mit stationärer Behandlung Leistungsinhalt entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung mit der KVBW Diphterie (Standardimpfung) - Säuglige, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen eines Leistungsinhalt entsprechend der Impfvereinbarung mit der KVBW; Separate Dokumentation notwendig Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder vgl 89100A Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder vgl 89100A Diphtherie (Sonstige Indikationen) - letzte vgl 89100A Dosis eines Diphtherie (Sonstige Indikation) - vgl 89100A Diphtherie (Sonstige Indikationen) - erste vgl 89100A Dosen eines Frühsommermeningo-Enzephalitis, erste vgl 89100A Dosen eines Frühsommermeningo-Enzephalitis - letzte vgl 89100A Dosis eines Frühsommermeningo-Enzephalitis - vgl 89100A Seite 9 von 12

10 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über 89103A B 89104A 89104B 89105A 89105B 89105R 89106A 89106B 89107A 89107B 89107R 89108A 89108B 89108R 89110A 89110B N A 89115B 89115R A B 89116A Haemophilus Influenza Typ b vgl 89100A (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder - erste Dosen Haemophilus Influenzae Typ b Säuglinge und vgl 89100A Kleinkinder - letzte Dosis Haemophilus Influenzae Typ b - Sonstige vgl 89100A Indikationen - erste Dosen eines Haemophilus Influenzae Typ b - Sonstige vgl 89100A Indikationen - letzte Dosis eines Hepatitis A - erste Dosen eines vgl 89100A Hepatitis A - letzte Dosis eines vgl 89100A Hepatitis A - vgl 89100A Hepatitis B (Standardimpfung) bis vgl 89100A einschließlich 17 Jahre, erste Dosen eines Hepatitis B (Standardimpfung) bis vgl 89100A einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis eines Hepatitis B - sonstige Indikationen - erste vgl 89100A Dosen eines Hepatitis B - Sonstige Indikationen - letzte vgl 89100A Dosis eines Hepatitis B - Sonstige Indikationen - vgl 89100A Hepatitis B - Dialysepatienten - erste Dosen vgl 89100A eines Hepatitis B - Dialysepatienten - letzte Dosis vgl 89100A eines Hepatitis B - Dialysepatienten - vgl 89100A H P V - erste Dosen eines vgl 89100A H P V - letzte Dosis eines vgl 89100A Influenza (Standardimpfung) - Personen über vgl 89100A 60 Jahre Influenza nasal - sonstige Indikationen, außer schweres Asthma: Kinder und Jugendliche (24 Monate bis 17 Jahre)" vgl 89100A Influenza nasal - Erste Dosen eines vgl 89100A Masern - erste Dosen eines vgl 89100A Meningokokken (Standardimpfung) - Kinder im vgl 89100A 2. Lebensjahr Meningokokken - erste Dosen eines vgl 89100A Meningokokken - letzte Dosis eines vgl 89100A Meningokokken - vgl 89100A Rotaviren - Erste Dosen vgl 89100A Rotaviren - Letzte Dosen vgl 89100A Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre- erste Dosen eines vgl 89100A 89116B 89116R 89117A 89117B 89118A 89118B Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre- letzte Dosis eines Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre- Pertussis - Sonstige Indikationen - erste Dosen eines Pertussis - Sonstige Indikationen - letzte Dosis eines Pneumokokken (Standardimpfung)-Kinder bis 24 Monate, erste Dosen Pneumokokken (Standardimpfung)-Kinder bis 24 Monate, letzte Dosis eines Pneumokokken (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre, erste Dosen eines vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A Seite 10 von 12

11 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über R 89121A 89121B 89121R 89122A 89122B 89122R A 89124B 89124R 89125A 89125B 89126A 89126B A 89200B 89201A 89201B 89201R 89202A 89202B 89203A 89203B 89300A 89300B A 89301B R R Pneumokokken - Personen mit erhöhter vgl 89100A gesundheitlicher Gefährdung, erste Dosen Pneumokokken - Personen mit erhöhter vgl 89100A gesundheitlicher Gefährdung - Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis vgl 89100A einschließlich 17 Jahre - erste Dosen Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis vgl 89100A einschließlich 17 Jahre -letzte Dosis Poliomyelitis (Standardimpfung) - vgl 89100A Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - erste vgl 89100A Dosen eines Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - letzte vgl 89100A Dosis eines Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - vgl 89100A Röteln - Schutzimpfung vgl 89100A Tetanus - Schutzimpfung - erste Dosen eines vgl 89100A Tetanus - Schutzimpfung - letzte Dosis eines vgl 89100A Tetanus - vgl 89100A Varizellen (Standardimpfung) - bis vgl 89100A einschließlich 17 Jahre - erste Dosen Varizellen (Standardimpfung) - bis vgl 89100A einschließlich 17 Jahre - letzte Dosis Varizellen (Sonstige Indikationen) - erste vgl 89100A Dosen eines Varizellen (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis vgl 89100A eines Cholera vgl 89100A Gelbfieber - erste Dosis eines vgl 89100A Typhus - Schutzimpfung vgl 89100A Hepatitis B - Satzungsleistung vgl 89100A Influenza - Satzungsleistung vgl 89100A Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung - vgl 89100A erste Dosen Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung - vgl 89100A letzte Dosis Diphtherie, Tetanus (Td) - erste Dosen eines vgl 89100A Impfzykus Diphtherie, Tetanus (Td) - letzte Dosis eines vgl 89100A Impfzykus Diphtherie, Tetanus (Td) - Auffrischimpfung vgl 89100A Hepatitis A und Hepatitis B - erste Dosen eines vgl 89100A Hepatitis A und Hepatitis B - letzte Dosen eines vgl 89100A Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B - erste vgl 89100A Dosen Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B - letzte vgl 89100A Dosen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, erste Dosen vgl 89100A Diphtherie, Pertussis, Tetanus, letzte Dosis vgl 89100A Masern, Mumps, Röteln bei Erwachsenen vgl 89100A Masern, Mumps, Röteln, erste Dosen - vgl 89100A Dreifachimpfung Masern, Mumps, Röteln, letzte Dosis - vgl 89100A Dreifachimpfung Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis - vgl 89100A Dreifachimpfung Diphtherie, Tetanus, Polyomyelitis - vgl 89100A Auffrischimpfung Diphtherie, Pertussis, Tetanus - vgl 89100A Dreifachimpfung Diphtherie, Tetanus, Pertussis - vgl 89100A Seite 11 von 12

12 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz : über R 89401A 89401B 89500A 89500B Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polyomyelitis - Vierfachimpfung Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Auffr ischungsimpfung -Vierfachimpfung- Masern, Mumps, Röteln, Varizellen - erste Dosen, Vierfachimpfung Masern, Mumps, Röteln, Varizellen - letzte Dosis, Vierfachimpfung Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Hae mophilus influenzae-b, erste Dosen - Fünffachimpfung- Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b, letzte Dosis eines -Fünffachimpfung- vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A vgl 89100A 89600A 89600B ohne Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Hae vgl 89100A mophilus influenzae-b,hepatitis B,erste Dosen- Sechsfachimpfung- Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Hae vgl 89100A mophilus influenzae-b,hepatitis B,letzte Dosis- Sechsfachimpfung- Homöopathie, Erstanamnese Leistungsinhalt entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung mit der KVBW Homöopathie, Erstanamnese Kind vgl Homöopathie, Folgeanamnese vgl Sachkosten auf Schein gemäß 7 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM Eine Direktabrechnung der Sachkosten mit der Ersatzkasse ist ausgeschlossen. Umweltmedizinische Beratung, Umweltmed. Beratung, Abschlussberatung Umweltmed. Beratung, Bericht an den Hausarzt Überprüfung Impfstatus EL 1 x jedes 2. Jahr Seite 12 von 12

Anhang 2 zu Anlage 3a EBM-Ziffernkranz

Anhang 2 zu Anlage 3a EBM-Ziffernkranz Anhang 2 zu Anlage 3a nkranz 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender

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