Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV

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1 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig von den spartnern überarbeitet wird. Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand entsprechend. Der Hausarzt ist verpflichtet für die eingeschriebenen Versicherten, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des nkranz im Rahmen dieses es zu erbringen. Kann ein Arzt aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die entsprechende Leistung über einen Zielauftrag bzw. Auftragsüberweisung angefordert werden. Die Leistung, insbesondere solche, die im Rahmen der durch qualifikationsabhängige Zuschläge oder Einzelleistungen zusätzlich vergütet werden, sind grundsätzlich bei -Ärzten anzufordern. Eine Überweisung an Ärzte anderer Fachrichtungen ist in medizinisch begründeten Einzelfällen zulässig. Sofern Leistungen erbracht werden, die in diesem nkranz nicht aufgeführt sind, erfolgt die über die Kassenärztliche Vereinigung. : über Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an Samstagen Besuch Dringender Besuch I Dringender Besuch II Besuch eines weiteren Kranken Visite auf der Belegstation, je Patient Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Prüfung der häuslichen Krankenpflege Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege gemäß EBM, nicht am selben Tag neben 01101; nicht während der erweiterten Sprechstunde gemäß EBM, nicht am selben Tag neben kein Zielauftrag möglich; nur abrechenbar außerhalb der Sprechstunde Stand: Seite 1 von 22

2 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Praxisklinische Betreuung 2h Praxisklinische Betreuung 4h Praxisklinische Betreuung 6h Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Grundpauschale für särzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Erweitertes Neugeborenen- Screening gemäß der Kinder- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen- Screenings TSH-Screening zur Früherkennung der angeborenen Hypothyreose entsprechend Anlage 2 der Kinder-Richtlinien U U U U U U U U U U10 Nordrhein U10 Dokumentation und Auswertung Nordrhein U11 Nordrhein auch Eintragungen im Bonusheft und Bescheinigungen für den Sport- und Schulunterricht, die KITA... Stand: Seite 2 von 22

3 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über U11 Dokumentation und Auswertung Nordrhein U10 Westfalen-Lippe U10 Dokumentation und Auswertung Westfalen-Lippe U11 Westfalen-Lippe U11 Dokumentation und Auswertung Westfalen Lippe J Besuch wegen U1 - U Sonographie der Säuglingshüften bei U U7a Krebsfrüherkennungs- Untersuchung bei der Frau Krebsfrüherkennungs- Untersuchung beim Mann Gesundheitsuntersuchung Untersuchung auf Blut im Stuhl Beratung gemäß 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Hautkrebsscreening Zuschlag zu für Hautkrebsscreening vgl KV Zulassung erforderlich, sonst Auftragsüberweisung an entsprechenden, an der teilnehmenden qualifizierten Kollegen Die Leistung Hautkrebsscreening ist in der immer über die bzw D abgebildet, auch wenn sie am selben Tag wie die Gesundheitsuntersuchung erbracht wird Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie- Screening Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Scheidensekret-Mikroskopie Stand: Seite 3 von 22

4 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Blutentnahme für Röteln-Test Infusion Infusion, Dauer min. 60 Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion Eigenblut-Reinfusion Tuberkulintestung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Behandlung Diabetischer Fuß Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Intraarterielle Injektion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Fixierender Verband Stand: Seite 4 von 22

5 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Anwendung von Lokalanästhetika C-Harnstoff-Atemtest H2-Atemtest Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Wärmetherapie Elektrotherapie Gezielte Elektrostimulation Phototherapie eines Neugeborenen Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 03001H bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 03001R bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 03001W bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 03002H ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 03002R ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 03002W ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr 03003H ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr 03003R ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr 03003W ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 03004H ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 03004R ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 03004W ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab Beginn des 76. Lebensjahres 03005H ab Beginn des 76. Lebensjahres 03005R ab Beginn des 76. Lebensjahres 03005W ab Beginn des 76. Lebensjahres Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Stand: Seite 5 von 22

6 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über R E 03040F 03040G 03040H 03040I Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V Zuschlag zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung 03220H Zuschlag zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Stand: Seite 6 von 22

7 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über H Zuschlag zur GOP für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Zuschlag zur GOP für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Demenztest Ganzkörperstatus Klinisch-neurologische Basisdiagnostik Orientierende Erhebung des psychopathologischen Status Testverfahren bei Demenzverdacht im Zusammenhang mit der Leistung nach der Nr EKG Aufzeichnung eines Langzeit- EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Orientierende Audiometrie Allergologische Basisdiagnostik Entwicklungsneurologische Untersuchung Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Stand: Seite 7 von 22

8 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan Zuschlag zu der Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis vgl Ziffer Die Leistung "Hausärztlichgeriatrisches Basisassessment" innerhalb der HZV ist von den Änderungen des neuen EBM nicht betroffen. Die Ersetzung der Ziffer durch die Ziffern und im Ziffernkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine gegenüber der KV weiterhin ausgeschlossen ist Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Zuschlag Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01411, oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Zuschlag Höchstwert für die Gebührenordnungsposition Zuschlag Grundpauschale für särzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung Hyposensibilisierungsbehandlun g Chirotherapeutischer Eingriff Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung) Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung) Massagetherapie Intermittierende apparative Kompressionstherapie Unterwassermassage Stand: Seite 8 von 22

9 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Atemgymnastik (Einzelbehandlung) Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) Krankengymnastik (Einzelbehandlung) Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) Selektive Phototherapie Zuschlag Photochemotherapie, PUVA Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur Durchführung einer Körperakupunktur Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Erstverordnung Soziotherapie Folgeverordnung Soziotherapie Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Patienten nach Vollendung des 40. Lebensjahres Operationvorbereitung für Eingriffe bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Grundvergütung Labor Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor: Glucose Akutlabor: TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor: D-Dimer Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Stand: Seite 9 von 22

10 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschw indigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Retikulozytenzählung Zählung der basophil getüpfelten Erythrozyten Eosinophilenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt Stand: Seite 10 von 22

11 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffé-Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Cholinesterase Saure Phosphatase Prostataphosphatase Kalium Calcium Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Lithium Glykierte Blut- und/oder Gewebeproteine, z.b. Fructosamin Zuschlag für die Leistungen nach den Nrn , 32064, oder oder 32067, 32069, 32070, oder 32073, 32074, 32081, und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der eigenen Praxis als Einzelbestimmung(en) CK-MB Chymotrypsin Glykierte Hämoglobine (z.b. HbA1 und/oder HbA1c) Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Stand: Seite 11 von 22

12 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Transferrin Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Rekalzifizierungszeit Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Fibrinogenbestimmung Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrinund/oder Fibrinogen- Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Stand: Seite 12 von 22

13 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) CRP Schilddrüsen-Sonographie Abdominelle Sonographie Uro-Genital-Sonographie Sonographie der Säuglingshüften bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten -Arzt Sonographie offene Fontanelle beim Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten -Arzt Sonographie weiterer Organe oder Organteile Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Übende Verfahren, Einzelbehandlung Übende Verfahren, Gruppenbehandlung Übende Verfahren bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Zuschlag Zuschlag Hypnose Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Stand: Seite 13 von 22

14 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebene Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C- Harnstoff-Atemtest Wegepauschale für Besuche in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen oder im organisierten Notfalldienst bei Tage Wegepauschale für Besuche in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen oder im organisierten Notdienst bei Nacht für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Tage für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Tage für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Tage für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Nacht für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Nacht für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Nacht Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten Praxis-Mitarbeiter Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr Kostenpauschale Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (Erstverordnung) nur bei Vorhandensein VERAH nur bei Vorhandensein VERAH Stand: Seite 14 von 22

15 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über Kostenpauschale Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (Folgeverordnung) Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen für Telefonate im Zusammenhang mit stationärer Behandlung Leistungsinhalt entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung mit der KV 89100A Diphterie (Standardimpfung) - Säuglige, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Leistungsinhalt entsprechend der Impfvereinbarung mit der KV*; Separate Dokumentation notwendig 89100B 89100R 89101A 89101B 89101R 89102A 89102B 89102R Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - letzte Dosis eines Impfzyklus nach Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - Diphtherie (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Diphtherie (Sonstige Indikation) - letze Dosis eines Impfzyklus nach Diphtherie (Sonstige Indikationen) - Frühsommermeningo- Enzephalitis (FSME), erste Frühsommermeningo- Enzephalitis (FSME) - letzte Dosis eines Frühsommermeningo- Enzephalitis (FSME) - vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Stand: Seite 15 von 22

16 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über A 89103B 89104A 89104B 89105A 89105B 89105R 89106A Haemophilus Influenzae Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder - erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. Haemophilus Influenzae Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder - letzte Dosis eines Haemophilus Influenzae Typ b (Sonstige Indikationen) - erste Haemophilus Influenzae Typ b (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Hepatitis A - erste Dosen eines Hepatitis A - letzte Dosis eines Hepatitis A - Hepatitis B (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre - erste vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A 89106B 89107A 89107B 89107R 89108A Hepatitis B (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre - letzte Dosis eines Hepatitis B (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Hepatitis B (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Hepatitis B (Sonstige Indikationen) - Hepatitis B (Dialysepatienten) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Stand: Seite 16 von 22

17 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über B 89108R 89110A 89110B Hepatitis B (Dialysepatienten) - letzte Dosis eines Impfzyklus nach Hepatitis B (Dialysepatienten) - Humane Papillomaviren (HPV) Mädchen und weibliche Jugendliche Jahre - erste Humane Papillomaviren (HPV) Mädchen und weibliche Jugendliche Jahre - letzte Dosis eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A N A 89115B 89115R Influenza (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre - erste Influenza (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Influenza nasal für Kinder und Jugendliche (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Masern (Erwachsene) - erste Meningokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) - Kinder - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Meningokokken (Sonstige Indikation) - erste Dosen eines Meningokokken (Sonstige Indikation) - letzte Dosis eines Meningokokken (Sonstige Indikation) - vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Stand: Seite 17 von 22

18 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über A Pertussis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. vgl. Ziffer 89100A 89116B 89116R 89117A 89117B 89118A 89118B Pertussis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - letzte Dosis eines Impfzyklus nach Pertussis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre - Pertussis (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Pertussis (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Pneumokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) - Kinder bis 24 Monate - erste Dosen eines Pneumokokken Konjugatimpfstoff (Standardimpfung) - Kinder bis 24 Monate - letzte Dosis eines Pneumokokken Polysaccaridimpfstoff (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge angeborener oder erworbener Immundefekte mit T- und/oder B- zellulärer Restfunktion oder Infolge einer chronischen Krankheit - erste Dosen eines vgl. Ziffer 89100A Stand: Seite 18 von 22

19 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über R 89121A Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge angeborener oder erworbener Immundefekte mit T- und/oder B- zellulärer Restfunktion oder Infolge einer chronischen Krankheit - Poliomyelitis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre - erste vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A 89121B Poliomyelitis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre - letzte Dosis eines vgl. Ziffer 89100A 89121R 89122A 89122B 89122R A 89124B Poliomyelitis (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre - Poliomyelitis (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Poliomyelitis (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Poliomyelitis (Sonstige Indikationen) - Röteln (Erwachsene) - erste Tetanus - erste Dosen eines Tetanus - letzte Dosis eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A 89124R Tetanus - vgl. Ziffer 89100A 89125A Varizellen (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre - erste Dosen eines vgl. Ziffer 89100A Stand: Seite 19 von 22

20 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über B 89126A 89126B 89127A 89127B 89200A 89200B 89201A 89201B 89201R 89202A 89202B 89203A Varizellen (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis 17 Jahre - letzte Dosis eines Varizellen (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Varizellen (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines Rotavirus - Erste Dosen eines Rotavirus - Letzte Dosis eines Diphtherie, Tetanus (DT) (Kinder) - erste Dosen eines Diphtherie, Tetanus (DT) (Kinder) - letzte Dosis eines Diphtherie, Tetanus (Td) (Erwachsene) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Diphtherie, Tetanus (Td) (Erwachsene) - letzte Dosis eines Diphtherie, Tetanus (Td) (Erwachsene) - Hepatitis A und Hepatitis B (HA- HB) nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A- und einer Hepatitis-B-Impfung - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Hepatitis A und Hepatitis B (HA- HB) nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A- und einer Hepatitis-B-Impfung - letzte Dosen eines Impfzyklus nach Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B - erste Dosen eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Stand: Seite 20 von 22

21 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über B 89300A 89300B 89301A 89301B R R R 89401A 89401B 89500A Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B - letzte Dosis eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DtaP) - erste Dosen eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DtaP) - letzte Dosis eines Masern, Mumps, Röteln (MMR) - erste Dosen eines Impfzyklus bzw. Masern, Mumps, Röteln (MMR) - letzte Dosis eines Impfzyklus nach Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (TdIPV) - erste Diphtherie, Tetanus, Polyomyelitis (TdIPV) - Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) - erste Dosen eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) - Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polyomyelitis (TdapIPV) - erste Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Po liomyelitis (TdapIPV) - Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) - erste Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) - letzte Dosis eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (DTaP-IPV- HiB) - erste Dosen eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Stand: Seite 21 von 22

22 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 : über B 89600A 89600B Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (DTaP-IPV- HiB) - letzte Dosis eines Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (DTaP-IPV-HiBHB) - erste Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (DTaP-IPV-HiBHB) - letzte Dosis eines vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A vgl. Ziffer 89100A Impfberatung Westfalen-Lippe Sachkosten auf Schein gemäß Ziffer 7 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM ohne Verlängerte Sprechzeit ohne Überleitungsmanagement telefonisch ohne Überleitungsmanagement persönlich ohne für die hausärztliche Betreuung palliativ zu betreuender Patienten Zuschlag für Besuch eines ohne Palliativpatienten Besuch im Alten- und ohne Pflegeheim für Besuche bei mehr ohne als 10 km Zuschlag Eine Direktabrechnung der Sachkosten mit der Krankenkasse ist ausgeschlossen. *Die von der STIKO empfohlenen Impfungen sind Gegenstand des Ziffernkranzes, sofern sie im Bereich der KV Westfalen-Lippe und KV Nordrhein zur vertragsärztlichen Versorgung zählen. Davon unberührt bleiben Reiseimpfungen und Impfungen, die im Rahmen des gesetzlichen Arbeitsschutzes in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen. Stand: Seite 22 von 22

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