Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

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1 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig von den Vertragspartnern überarbeitet wird Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand , bzw. die Vorgaben der Anlage 3 entsprechend. Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die eingeschriebenen Versicherten, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des nkranzes im Rahmen dieses Vertrages zu erbringen. Kann ein Arzt aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem nkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so soll die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag bzw. Auftragsüberweisung an einen anderen HAUSARZT bzw. bei Laborleistungen durch Beauftragung eines Labors erfolgen. Die Beauftragung von Laborleistungen durch den HAUSARZT erfolgt auf seine Kosten. Die Kosten der in dem nkranz mit dem Zusatz Pauschale gekennzeichneten Laborleistungen sind durch die HzV-Vergütung gemäß Anlage 3 abgegolten. Sofern Leistungen erbracht werden, die in diesem nkranz nicht aufgeführt sind, erfolgt die über die Kassenärztliche Vereinigung. Dabei darf nur die jeweils erbrachte Leistung abgerechnet werden. Die besondere Kennzeichnung einer der hier aufgeführten n mit Buchstaben durch die KV berechtigt hingegen nicht zu einer dieser Leistung über die jeweilige KV. Es ist zu beachten, dass die im Rahmen der HZV zu erbringenden Impfungen dem Leistungsinhalt gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen folgen. Alle dort aufgeführten Impfungen sind mit der Pauschale abgegolten. Eine über die KV ist daher nicht zulässig. Eine separate Dokumentation ist jedoch notwendig. Die jeweils aktuell gültige Richtlinie ist auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter in der Rubrik Informationsarchiv - Richtlinien zu finden Unvorhergesehene Inanspruchnahme I gemäß EBM, nicht am selben Tag neben 01101; nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM, nicht am selben Tag neben Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich; nur abrechenbar außerhalb der Sprechstunde Besuch Dringender Besuch I Dringender Besuch II Besuch eines weiteren Kranken Visite auf der Belegstation, je Patient Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Prüfung der häuslichen Krankenpflege Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Erstverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Änderung ab , vorher Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Änderung ab , vorher Palliativversorgung Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Verordnung von medizinischer Rehabilitation Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis auch Eintragungen im Bonusheft und Bescheinigungen für den Sport- und Schulunterricht, die KITA Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Zuschlag zu für die Beratung im Rahmen des Neugeborenen- Hörscreenings Neugeborenen-Hörscreening gemäß Anlage 6 der Kinder-Richtlinien Kontroll-AABR gemäß Anlage 6 der Kinder-Richtlinien Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings TSH-Screening zur Früherkennung der angeborenen Hypothyreose entsprechend Anlage 2 der Kinder-Richtlinien U U U U U U U U U9 1/6 Stand:

2 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz ohne EBM U10 ohne U11 HzV EL J1 ohne J Besuch wegen U1 - U Sonographie der Säuglingshüften bei U3 KV Zulassung erforderlich, sonst Auftragsüberweisung an entsprechenden, an der HzV teilnehmenden qualifizierten Kollegen U7a Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann Gesundheitsuntersuchung Beratung gemäß 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Hautkrebsscreening Zuschlag zu für Hautkrebsscreening Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screening Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Scheidensekret- Mikroskopie Blutentnahme für Röteln-Test Infusion Infusion, Dauer mind. 60 Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion Eigenblut-Reinfusion Tuberkulintestung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Behandlung Diabetischer Fuß Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Intraarterielle Injektion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Fixierender Verband Anwendung von Lokalanästhetika C-Harnstoff-Atemtest H2-Atemtest Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Wärmetherapie Elektrotherapie Gezielte Elektrostimulation Phototherapie eines Neugeborenen Versichertenpauschale bis Vollendung 4. Lebensjahr Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr ab Beginn 76. Lebensjahr Versichertenpauschale bei Überweisung/Vertretung gültig bis zum bis Vollendung 4. Lebensjahr gültig bis zum Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr gültig bis zum Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr gültig bis zum Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr gültig bis zum /6 Stand:

3 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz ab Beginn 76. Lebensjahr gültig bis zum Versichertenpauschale unvorhergesehene Inanspruchn Zusatzpauschale hausärztl. Versorgungsauftrag Zuschlag Chroniker (1 Arzt-Patienten-Kontakt) Zuschlag Chroniker (mind. 2 Arzt-Patienten-Kontakte) Problemorientiertes ausführliches ärztl. Gespräch Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Die Leistung "Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment" innerhalb der HZV ist von den Änderungen des neuen EBM nicht betroffen. Die Ersetzung der durch die n und im nkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine gegenüber der KV weiterhin ausgeschlossen ist Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Demenztest Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Orientierende Audiometrie Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Entwicklungsneurologische Untersuchung Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment vgl Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex vgl Versichertenpauschale bis Vollendung 4. Lebensjahr Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr ab Beginn 76. Lebensjahr Versichertenpauschale bei Überweisung/Vertretung gültig bis zum bis Vollendung 4. Lebensjahr gültig bis zum Beginn 5. bis Vollendung 18. Lebensjahr gültig bis zum Beginn 19. bis Vollendung 54. Lebensjahr gültig bis zum Beginn 55. bis Vollendung 75. Lebensjahr gültig bis zum ab Beginn 76. Lebensjahr gültig bis zum Versichertenpauschale unvorhergesehene Inanspruchn Zusatzpauschale hausärztl. Versorgungsauftrag Zuschlag Chroniker (1 Arzt-Patienten-Kontakt) Zuschlag Chroniker (mind. 2 Arzt-Patienten-Kontakte) Problemorientiertes ausführliches ärztl. Gespräch Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie Ganzkörperstatus Klinisch-neurologische Basisdiagnostik Orientierende Erhebung des psychopathologischen Status EKG Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Orientierende Audiometrie (neu) Atemwegswiderstand Orientierende audiometrische Untersuchung Allergologische Basisdiagnostik Mukoviszidose-Diagnostik Untersuchung zur funktionellen Entwicklung Entwicklungsneurologische Untersuchung Vollständiger Entwicklungsstatus Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie Schweißtest beim Pneumologen BGA beim Kinderpneumologen Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung 3/6 Stand:

4 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Hyposensibilisierungsbehandlung Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition TBD Pauschale Chirotherapeutischer Eingriff Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung) Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung) Massagetherapie Intermittierende apparative Kompressionstherapie Unterwassermassage Atemgymnastik (Einzelbehandlung) Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) Krankengymnastik (Einzelbehandlung) Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) Selektive Phototherapie Zuschlag Photochemotherapie, PUVA Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur Durchführung einer Körperakupunktur Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Erstverordnung Soziotherapie Folgeverordnung Soziotherapie Operationsvorbereitung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung bei Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj Operationvorbereitung bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor:Glucose Akutlabor:TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor:D-Dimer Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Retikulozytenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram- Färbung Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffe -Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase 4/6 Stand:

5 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Cholinesterase Saure Phosphatase Kalium Calcium Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Lithium Zuschlag für die Leistungen nach den Nrn , , oder oder , , , oder , , , und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der eigenen Praxis als Einzelbestimmung(en), CK-MB Glykierte Hämoglobine (z.b. HbA1 und/oder HbA1c) Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Transferrin Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Rekalzifizierungszeit Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Fibrinogenbestimmung Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrin- und/oder Fibrinogen-Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) C-reaktives Protein Orientierende Untersuchung und Nutzung eines Teststreifens zur nur in Verbindung mit Bestimmung von: Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit im Urin Quantitative Bestimmung von Glucose nur in Verbindung mit Quantitative Bestimmung von Cholesterin gesamt nur in Verbindung mit Schilddrüsen - Sonographie Abdominelle Sonographie Uro-Genital-Sonographie Sonographie der Säuglingshüften bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten HZV-Arzt Sonographie offene Fontanelle beim Neugeborenen, Säugling bei Qualifikation, sonst Zielauftragsüberweisung an qualifizierten HZV-Arzt oder Kleinkind Sonographie weiterer Organe oder Organteile ist mit der EL nach und 3043 abgegeolten und kann nicht gesondert als EL abgerechnet werden Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Übende Verfahren, Einzelbehandlung Übende Verfahren, Gruppenbehandlung 5/6 Stand:

6 Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Übende Verfahren bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Hypnose Aufsuchen eines Patienten durch beauftragten Praxis-Mitarbeiter neu ab Aufsuchen eines weiteren Patienten nach Nr neu ab Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebenes Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C-Harnstoff-Atemtest Bezug von Mifepriston für medikamentöse Abruptio Kostenpauschale für interventionelle endoskopische Untersuchungen Wegepauschale für Besuche in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km als erster Besuch nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen oder im organisierten Notfalldienst, bei Tage dito bei Nacht Pauschale für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Tage Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Tage Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Tage Pauschale für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Nacht Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis 5 km Radius bei Nacht Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Nacht Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten Praxis-Mitarbeiter gültig bis zum Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr gültig bis zum Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen Pauschale für Telefonate im Zusammenhang mit stationärer Behandlung Leistungsinhalt entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung mit der KV Impfungen gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen; Leistungsinhalt gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen; Separate Dokumentation notwendig Homöopathie, Erstanamnese Leistungsinhalt entsprechend der gesamtvertraglichen Regelung mit der KV Homöopathie, Erstanamnese Kind vgl Homöopathie, Folgeanamnese vgl Sachkosten auf Schein gemäß 7 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM Eine Direktabrechnung der Sachkosten mit der TK ist ausgeschlossen Umweltmedizinische Beratung, Pauschale Umweltmed. Beratung, Abschlussberatung Umweltmed. Beratung, Bericht an den Hausarzt Kontaktabhängige Koordinierungs- und Kommunikationspauschale HVZ EL 6/6 Stand:

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