BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme
|
|
- Elly Jaeger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an Samstagen Grundpauschale II für ermächtigte Ärzte, Institute und Krankenhäuser Besuch Dringender Besuch I Dringender Besuch II Besuch eines weiteren Kranken Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Beobachtung nach diagnostischer Koronarangiografie Beobachtung nach therapeutischer Koronarangiografie Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Infusion Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr Ordinationskomplex Lebensjahr Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr Zuschlag für die allgemeine Internistische Grundversorgung zu den Gebührenordnungspositionen bis Zuschlag zu der GOP Fachinternistischer Basiskomplex Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung
2 13255 Spirographische Untersuchung Säure-Basen-Status und Blutgasanalyse Angiologisch-diagnostischer Komplex Zuschlag Laufbandergometrie GP I Kardiologie GP II Kardiologie GP III Kardiolog Zuschlag zu den GOPs bis für die kardiologisch-internistische Grundversorgung Zuschlag zu der GOP Kardiokomplex I Kardiologischer-diagnostischer Komplex (alt) / Zusatzpauschale II Elektrostimulation des Herzens Kontrolle Herzschrittmacher, Kardioverter, Defibrillator Ergospirometrie Behandlung eines Herz-Transplantatträgers Kardiorespiratorische Polygraphie Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor:Glucose Akutlabor:TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor:D-Dimer Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Retikulozytenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count)
3 32055 Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffe -Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Cholinesterase Saure Phosphatase Kalium Calcium Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Lithium Zuschlag für die Leistungen nach den Nrn , , oder oder , , , oder , , , und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der eigenen Arztpraxis als Einzelbestimmung(en) CK-MB Glykierte Hämoglobine (z.b. HbA1 und/oder HbA1c)
4 32097 BNP und/oder NT-Pro-BNP Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Transferrin Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Rekalzifizierungszeit Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Fibrinogenbestimmung Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrin- und/oder Fibrinogen-Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) Immunologischer Nachweis von Troponin I und/oder Troponin T auf einem vorgefertigten Reagenzträger bei akutem koronaren Syndrom (ACS), ggf. einschl. apparativer quantitativer Auswertung Fibrinmonomere, Fibrin- und/oder Fibrinogenspaltprodukte, z.b. D-Dimere Lactat Echokardiographie (M-Mode- und B-Mode-Verfahren) Doppler-Echokardiographie (PW- / CW-Doppler) Duplex-Echokardiographie (Farbduplex) Zuschlag TEE Echokardiographie mit physikalischer Stufenbelastung Echokardiographie mit pharmakainduzierter Stufenbelastung Sonographie der Thoraxorgane CW-Doppler-Sonographie extrakranieller Gefäße CW-Doppler-Sonographie extremitätenversorgender Gefäße
5 33070 Duplex-Sonographie der extrakraniellen Gefäße Duplex-Sonographie der extremitätenver- und/oder entsorgender Gefäße Duplex-Sonographie abdomineller, retroperitonealer, mediastinaler Gefäße Zuschlag Farbduplex Sonographie von Extremitätenvenen Übersichtsaufnahme der Brustorgane, eine Ebene Übersichtsaufnahme der Brustorgane, zwei Ebenen Übersichtsaufnahmen und Durchleuchtung der Brustorgane Angiokardiographie bei Kindern, Jugendlichen Koronarangiographie Zuschlag Intervention (PTCA, Stent) Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebenes Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C-Harnstoff-Atemtest Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten Praxis-Mitarbeiter Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr Sachkosten für eine Koronarangiografie Sachkosten für PTCA / Stent an einem Gefäß bei Koronarangiografie Sachkosten für PTCA / Stent an mehreren Gefäßen bei Koronarangiografie
6 80230 Pauschale für Telefonate im Zusammenhang mit stationärer Behandlung Wegep. Tag Wegep. Nacht je Doppel-KM Tag je Doppel-KM Nacht Sachkosten KVBW Produktgruppe 40: Einzelabrechnung bei Verwendung von Sondermaterial i.r. PTCA Herzschrittmacher Implantation/ Reimplantation Einkammersystem Herzschrittmacher Implantation/ Reimplantation Zweikammersystem Herzschrittmacher-Aggregatwechsel Einkammersystem Herzschrittmacher Aggregatwechsel Zweikammersystem Präventionsempfehlung
BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene
BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme
MehrZiffernkranz Modul Psychotherapie Q3/2012, Stand
Legende: Ziffernkranz Modul Q3/2012, Stand 21.05.2012 "nicht " "" Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen des Vertrages zu erbringen, soweit dies für den jeweiligen
MehrPauschale obligatorisch X Inanspruchnahme I Unvorhergesehene. Pauschale obligatorisch X Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an
Legende: Spalte "Anmerkung" HZV-Leistung Spalte HZV Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1-Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf erfolgen. HZV-Leistung, kann
MehrZiffernkranz Kardiologie Q2/2012, Stand:
Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf erfolgen. HZV-Leistung HZV-Leistung, kann vom FACHARZT
MehrZiffernkranz Gastroenterologie Q1/2012, Stand
Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf nicht erfolgen. nicht, kann vom FACHARZT nicht über
MehrZiffernkranz Gastroenterologie Q4/2011, Stand Ziffernkranz Gastroenterologie Q4/2011, Stand
Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf nicht erfolgen. nicht, kann vom FACHARZT nicht über
MehrAnlage 4 - Ziffernkranz Stand: , Gültig ab:
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- 2. Die Gestaltung und der Umfang des Ziffernkranzes orientiert
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrZuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag
-Vertrag mit den Ersatzkassen in Berlin Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag. EBM-Ziffer. Abrechnung. Bezeichnung. Erläuterung
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V AOK Berlin-Brandenburg und IKK Brandenburg und Berlin Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden
MehrAnhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz
Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Grundsätze: Der Leistungsumfang der n, entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen gem. Anlage 3 ( BV-Vergütung und Abrechnung ) bestimmt
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der BIG direkt gesund, handelnd als IKK-Landesverband Berlin (IKK-Landesverband)
Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen
MehrAnhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz
Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Grundsätze: Der Leistungsumfang der n, entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen gem. Anlage 3 ( BV-Vergütung und Abrechnung ) bestimmt
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
Mehr1. Änderungsvereinbarung
1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer lnnungskrankenkasse (IKK) nach 5 87a Abs. 3 Satz 2 SGB
MehrZuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag
-Vertrag mit den Ersatzkassen in Berlin Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18033-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 22.12.2015 bis 21.10.2018 Ausstellungsdatum: 22.12.2015 Urkundeninhaber:
MehrBezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM-Ziffern gelten die Regelungen des EBM entsprechend.
-Vertrag mit den Ersatzkassen in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses
MehrZuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag
1. 2. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig
MehrKindernormwerte Stand 01/2019
Kindernormwerte Stand 01/2019 Leukozyten pro nl 0 bis 14 Tage 8,0-15,4 8,2-14,6 15-30 Tage 7,8-15,9 8,4-14,4 31-60 Tage 8,1-15,0 7,1-14,7 61-180 Tage 6,5-13,3 6,0-13,3 6 Monate - 2 Jahre 6,0-13,5 6,5-13,0
MehrZuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag
-Vertrag mit den Ersatzkassen in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz 1. 2. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes",
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18033-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 18.09.2018 bis 17.09.2023 Ausstellungsdatum: 18.09.2018 Urkundeninhaber:
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz HzV-Ziffernkranz 2013, Stand September 2013 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Berlin
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrAnhang 2 zu Anlage 3a EBM-Ziffernkranz
Anhang 2 zu Anlage 3a nkranz 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender
MehrHzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
: über - 01100 01101 01102 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich;
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz BKK HzV-Ziffernkranz 2010, Stand 29.06.2010 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche
MehrBKK HzV-Ziffernkranz, Stand
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2016 : über - 01100 01101 01102 01410 01411 01412 01413 01414 01415 01416 01420 01422 01424 01425 01426 01430 01435 01436 01440 01600 01601 01602 01610 01611 01612 01620
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2016 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13347-01-02 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 28.10.2015 bis 27.10.2020 Ausstellungsdatum: 28.10.2015 Urkundeninhaber:
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.01.2018 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.10.2017 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-17731-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 10.11.2017 bis 09.11.2022 Ausstellungsdatum: 10.11.2017 Urkundeninhaber:
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrBKK HzV-Ziffernkranz, Stand
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2015 : über - 01100 01101 01102 01410 01411 01412 01413 01414 01415 01416 01420 01422 01424 01425 01426 01430 01435 01436 01440 01600 01601 01602 01610 01611 01612 01620
Mehr_ED_Anhang.qxd :38 Seite 1557 Anhang Appendix
Anhang Appendix Maße und Gewichte Weights and Measures Anhang Appendix I. Längenmaße I. Linear Measures 1. Amerikanische Längenmaße 1. American Linear Measure 1 yard = 3 feet = 0,9144 m = 91,44 cm 1 foot
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
- der hkk gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand
MehrZuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag
-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "E Ziffernkranzes",
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.01.2018 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!
MehrHzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
: über - 01100 01101 01102 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich;
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Westfalen-Lippe
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Rheinland-Pfalz
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrGrundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q2/2015, gültig ab EBM-Ziffer Bezeichnung Zuordnung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13140-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 15.05.2015 bis 14.05.2020 Ausstellungsdatum: 15.05.2015 Urkundeninhaber:
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Hamburg
Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrGrundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrIKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13275-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 26.01.2017 bis 04.02.2019 Ausstellungsdatum: 26.01.2017 Urkundeninhaber:
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand
MehrGrundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Sachsen
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrGrundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13198-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 26.01.2017 bis 04.02.2019 Ausstellungsdatum: 26.01.2017 Urkundeninhaber:
MehrIKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrGrundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen
MehrBezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm.
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen EL 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrGrundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV
zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13376-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 06.12.2018 bis 02.12.2020 Ausstellungsdatum: 06.12.2018 Urkundeninhaber:
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
MehrIKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2013, gültig ab
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL 01102 Inanspruchnahme an Samstagen (nur wenn in einer Terminsprech stunde, sonst EL)
MehrAppendix "ausgewählte seltene Lebererkrankungen " - Abschnitt 1
Legende 0 Die mit der GOP beschriebenen Leistungsinhalte des s 1 bzw. die aufgeführte Leistung in 2 gehören für die jeweilige Arztgruppe nicht zum Behandlungsumfang. 1 Die mit der GOP beschriebenen Leistungsinhalte
MehrBezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm.
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit
Mehr2.1 GOPs mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "Honorierung"
Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 10.09.2013 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der teilnehmen, sind die mit "" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE/THERAPEUTEN, die am
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 15.05.2015 bis 14.05.2020 Ausstellungsdatum: 15.05.2015 Urkundeninhaber: Laborgemeinschaft deutscher Heilpraktiker Hans-Böckler-Straße
MehrZertifikat. Januar ( Gültigkeitsdauer 6 Monate) Chlorid (M.7) (R) Kupfer (M.2) Albumin (M.I) (R) Glucose (M.I) (R)
Januar 25 ( Gültigkeitsdauer 6 Monate) INSTAND e.v. Institut für Standardisierung und Ubier Str. 2 / PF 25211 4223 / 493 Düsseldorf Tel. (211) 159213 FAX (211) 159213 3 Der unten genannte Teilnehmer hat
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses " nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
Anhang 1 zu Anlage 3 -Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit
MehrGrundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale
GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen
MehrVertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Thüringen
Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D ML 13260 01 00
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ML 13260 01 00 nach DIN EN ISO 15189:2007 Gültigkeitsdauer: 09.10.2012 bis 08.10.2017 Urkundeninhaber: Arbeitsgemeinschaft Ostwestfälischer
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18008-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2007
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18008-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2007 Gültigkeitsdauer: 21.09.2012 bis 20.09.2017 Urkundeninhaber: Medizinisches Versorgungszentrum
Mehr