IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2013, gültig ab

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2013, gültig ab"

Transkript

1 Grundsätze: Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL Inanspruchnahme an Samstagen (nur wenn in einer Terminsprech stunde, sonst EL) Besuch Dringender Besuch I Dringender Besuch II Besuch eines weiteren Kranken Visite auf der Belegstation, je Patient Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Prüfung der häuslichen Krankenpflege Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig von den Vertragspartnern überarbeitet wird. Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des aktuellenebm. Der Hausarzt ist verpflichtet für die eingeschriebenen Versicherten, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des nkranz im Rahmen dieses Vertrages zu erbringen. Kann ein Arzt aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag bzw. Auftragsüberweisung an einen anderen HzV-Arzt erfolgen. Sofern Leistungen erbracht werden, die in diesem nkranz nicht aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung. Sofern aus abrechnungstechnischen Gründen o. ä. eine mit einem Buchstaben versehen ist, ist diese Ziffer analog der Haupt- zu behandeln. Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Erstverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gemäß EBM, nicht am selben Tag neben 01101; nicht während der erweiterten Sprechstunde gemäß EBM, nicht am selben Tag neben kein Zielauftrag möglich; nur abrechenbar außerhalb der Sprechstunde Seite 1 von 18

2 01426 Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Praxisklinische Betreuung 2h Praxisklinische Betreuung 4h Praxisklinische Betreuung 6h Ärztlicher Bericht nachuntersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Verordnung von medizinischer Rehabilitation Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau EL Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann EL Gesundheitsuntersuchung Zytologische Untersuchung Bestandteil (Krebsvorsorge) EL Untersuchung auf Blut im Stuhl Beratung gemäß 4 der Chroniker- Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Hautkrebsscreening EL auch Eintragungen im Bonusheft und Bescheinigungen für den SportundSchulunterricht, die KITA, Bestandteil der Krebsvorsorge Frau (01730) Seite 2 von 18

3 01746 zu für Hautkrebsscreening Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screening Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Scheidensekret- Mikroskopie Blutentnahme für Varicella-Zoster-Virus- Antikörper-Nachweis Infusion Infusion, Dauer mind. 60 Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion Eigenblut-Reinfusion Tuberkulintestung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder EL Epilation Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht EL Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei EL Säuglingen, Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Behandlung Diabetischer Fuß Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Die Leistung Hautkrebsscreening ist in der immer über die EL abgebildet, auch wenn sie am selben Tag wie die Gesundheitsunter-suchung erbracht wird. Seite 3 von 18

4 02322 Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Intraarterielle Injektion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Fixierender Verband Anwendung von Lokalanästhetika C-Harnstoff-Atemtest H2-Atemtest Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Wärmetherapie Elektrotherapie Gezielte Elektrostimulation Phototherapie eines Neugeborenen Versichertenpauschale neu Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr neu Versichertenpauschale ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr neu Versichertenpauschale ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr Versichertenpauschale ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lebensjahres Vertretungsfall und bei Überweisung Vertretungsfall und bei Überweisung bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Vertretungsfall und bei Überweisung ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Vertretungsfall und bei Überweisung ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr neu neu neu neu neu neu neu Seite 4 von 18

5 Vertretungsfall und bei Überweisung ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr Vertretungsfall und bei Überweisung ab Beginn des 76. Lebensjahres Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung zur GOP für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit- EKG von mindestens 18 Stunden Dauer neu neu neu neu neu neu neu Demenztest Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Ori. Audiom. Untersuchung Entwicklungsneurologische Untersuchung Untersuchung zur Sprachentwicklung Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment neu Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex neu Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan zu der Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis neu neu Seite 5 von 18

6 03372 zu den Gebührenordnungspositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit neu zu den Gebührenordnungspositionen 01411, oder für die neu palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Höchstwert für die Gebührenordnungsposition neu Versichertenpauschale neu Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr neu Versichertenpauschale ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr neu Versichertenpauschale ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr Versichertenpauschale ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lebensjahres Vertretungsfall und bei Überweisung Vertretungsfall und bei Überweisung bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Vertretungsfall und bei Überweisung ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Vertretungsfall und bei Überweisung ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr Vertretungsfall und bei Überweisung ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr Vertretungsfall und bei Überweisung ab Beginn des 76. Lebensjahres Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß 73 Abs. 1 SGB V neu neu neu neu neu neu neu neu neu neu neu Seite 6 von 18

7 zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung zur GOP für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit- EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Funktionelle Einzel- Entwicklungstherapie Funktionelle Gruppen- Entwicklungstherapie neu neu neu Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Orientierende audiometrische Untersuchung Untersuchung zur funktionellen Entwicklung Entwicklungsneurologische Untersuchung Vollständiger Entwicklungsstatus Untersuchung zur Sprachentwicklung neben Früherkennungsuntersuchungen Schweißtest beim Pneumologen BGA beim Kinderpneumologen Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan zu der Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis neu neu neu Seite 7 von 18

8 zu den Gebührenordnungspositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit zu den Gebührenordnungspositionen 01411, oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Höchstwert für die Gebührenordnungsposition Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung neu neu neu Hyposensibilisierungsbehandlung Hyposensibilisierungsbehandlung zu gültig ab Chirotherapeutischer Eingriff Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung)** Einzug Zuzahlung erforderlich Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung)** Einzug Zuzahlung erforderlich Massagetherapie** Einzug Zuzahlung erforderlich Intermittierende apparative Kompressionstherapie** Einzug Zuzahlung erforderlich Unterwassermassage** Einzug Zuzahlung erforderlich Atemgymnastik (Einzelbehandlung)** Einzug Zuzahlung erforderlich Atemgymnastik (Gruppenbehandlung)** Einzug Zuzahlung erforderlich Krankengymnastik (Einzelbehandlung)** Einzug Zuzahlung erforderlich Krankengymnastik (Gruppenbehandlung)** Einzug Zuzahlung erforderlich Selektive Phototherapie Einzug Zuzahlung erforderlich Photochemotherapie, PUVA Einzug Zuzahlung erforderlich Phlebologischer Basiskomplex Verödung von Varizen Prokto-/Rektoskopischer Untersuchungskomplex für die Polypenentfernung Hämorrhoiden-Sklerosierung Hämorrhoiden-Ligatur Basisabklärung und umfassende schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (alt) / Grundpauschale Schmerztherapie (neu) Seite 8 von 18

9 30702 Zusatzpauschale Schmerztherapie nach QS-Vereinb Schmerztherapie nach QS- Vereinbarung Teilnahme an einer Fallkonferenz Beratung, Erörterung, Abklärung Infusion von nach der BtMVV verschreibungspflichtigen Analgetika oder von Lokalanästhetika Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur Durchführung einer Körperakupunktur Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Erstverordnung Soziotherapie Folgeverordnung Soziotherapie Operationsvorbereitung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung bei Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj Operationvorbereitung bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor:Glucose Akutlabor:TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor:D-Dimer Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Seite 9 von 18

10 32040 Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigke it Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Retikulozytenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung) Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffe -Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Cholinesterase Seite 10 von 18

11 32079 Saure Phosphatase Kalium Calcium Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Lithium für die Leistungen nach den Nrn , , oder oder , , , oder , , , und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der eigenen Praxis als Einzelbestimmung(en) CK-MB Glykierte Hämoglobine (z.b. HbA1 und/oder HbA1c) BNP und/oder NT-Pro-BNP Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Transferrin Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Rekalzifizierungszeit Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Fibrinogenbestimmung Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrin- und/oder Fibrinogen-Spaltprodukten (z.b. D- Dimere) Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Seite 11 von 18

12 Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) C-reaktives Protein Streptolysin O-Antikörper (Antistreptolysin) Gesamt-IgM beim Neugeborenen Schwangerschaftsnachweis Mononucleose-Test Myoglobin Mikroalbuminurie-Nachweis Alpha-1-Mikroglobulinurie-Nachweis Buprenorphinhydrochlorid Amphetamin/Metamphetamin Barbiturate Benzodiazepine Cannabinoide (THC) Kokain Methadon Opiate (Morphin) Phencyclidin (PCP) Quantitative Alkohol-Bestimmung in der Atemluft mit apparativer Messung, z.b. elektrochemisch, im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Untersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline Seite 12 von 18

13 Immunologischer Nachweis von Troponin I und/oder Troponin T auf einem vorgefertigten Reagenzträger bei akutem koronaren Syndrom (ACS), ggf. einschl. apparativer quantitativer Auswertung Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung Orientierender Schnelltest auf A- Streptokokken-Gruppenantigen bei Patienten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Laborpauschale in Verb. mit Ziffer Laborpauschale in Verb. mit Ziffer Laborpauschale in Verb. mit Ziffer Schilddrüsen - Sonographie Abdominelle Sonographie Uro-Genital-Sonographie Sonographie der weiblichen Genitalorgane, ggf. einschließlich Harnblase Sonographie der Säuglingshüften Sonographie offene Fontanelle beim Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind CW-Doppler-Sonographie extrakranieller Gefäße CW-Doppler-Sonographie extremitätenversorgender Gefäße CW-Doppler-Sonographie der Gefäße des männlichen Genitalsystems PW-Doppler-Sonographie der intrakraniellen Gefäße PW-Doppler-Sonographie der männlichen Genital-Gefäße Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt Seite 13 von 18

14 Duplex-Sonographie der extrakraniellen Gefäße Duplex-Sonographie der intrakraniellen Gefäße Duplex-Sonographie der extremitätenver- und/oder entsorgender Gefäße Duplex-Sonographie abdomineller, retroperitonealer, mediastinaler Gefäße Duplex-Sonographie der Gefäße des weiblichen Genitalsystems Farbduplex Sonographie von Extremitätenvenen Sonographie von Haut und Subkutis Sonographie weiterer Organe oder Organteile Transkavitäre Untersuchung für optische Führungshilfe für optische Führungshilfe Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Übende Verfahren, Einzelbehandlung Übende Verfahren, Gruppenbehandlung Übende Verfahren bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Hypnose Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt -Arzt Seite 14 von 18

15 40104 Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebenes Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C- Harnstoff-Atemtest Bezug von Mifepriston für medikamentöse Abruptio Kostenpauschale für interventionelle endoskopische Untersuchungen reg. VE Wegegebühren - erster Besuch des Operateurs nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen am Tage reg. VE Wegegebühren - erster Besuch des Operateurs nach ambulanter Durchführung von operativen Leistungen bei Nacht reg. VE Wegegebühren - Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Tage reg. VE Wegegebühren - Besuche im Kernbereich von mehr als 2 bis zu 5 km Radius bei Tage reg. VE Wegegebühren - Besuche im Kernbereich von mehr als 5 km Radius bei Tage reg. VE Wegegebühren - Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Nacht reg. VE Wegegebühren - Besuche im Kernbereich von mehr als 2 bis zu 5 km Radius bei Nacht reg. VE Wegegebühren - Besuche im Kernbereich von mehr als 5 km Radius bei Nacht Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten Praxis-Mitarbeiter Seite 15 von 18

16 A Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr Kostenpauschale I für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen Kostenpauschale II für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen Schutzimpfungen Diphterie Kinder/Jugendliche erste Leistungsinhalt entsprechend der Impfvereinbarung mit der KVB; Separate Dokumentation notwendig 89100B Diphterie Kinder/Jugendliche letzte vgl. Ziffer 89100A 89100R Diphterie Kinder/Jugendliche Auffrischungsimpfung vgl. Ziffer 89100A 89101A Diphterie sonst. Indikationen erste vgl. Ziffer 89100A 89101B Diphterie sonstige Indikationen letzte vgl. Ziffer 89100A 89101R Diphterie sonstige Indikationen Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89102A FSME erste vgl. Ziffer 89100A 89102B FSME letzte vgl. Ziffer 89100A 89102R FSME Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89103A Haemophilus Influenza Standard Säuglinge/Kinder erste vgl. Ziffer 89100A 89103B Haemophilus Infuenza Standard Säuglinge/Kinder letzte vgl. Ziffer 89100A 89104A Haemophilus Influenza sonst. Indikationen erste vgl. Ziffer 89100A 89104B Haemophilus Influenza sonstige Indikationen letzte vgl. Ziffer 89100A 89105A Hepatitis A erste vgl. Ziffer 89100A 89105B Hepatitis A letzte vgl. Ziffer 89100A 89105R Hepatitis A Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89106A Hepatitis B Standard Kinder/Jugendliche erste vgl. Ziffer 89100A 89106B Hepatitis B Standard Kinder/Jugendliche letzte vgl. Ziffer 89100A 89107A Hepatitis B Sonst. Indikationen erste vgl. Ziffer 89100A 89107B Hepatitis B Sonst. Indikationen letzte vgl. Ziffer 89100A 89107R Hepatitis B Sonst. Indikationen Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89108A Hepatitis B Dialysepat. Erste vgl. Ziffer 89100A 89108B Hepatitis B Dialysepat. Letzte vgl. Ziffer 89100A 89108R Hepatitis B Dialysepat. Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A Seite 16 von 18

17 89110A HPV erste vgl. Ziffer 89100A 89110B HPV letzte vgl. Ziffer 89100A Influenza (über 60 Jahre) vgl. Ziffer 89100A Influenza (sonst. Indikationen) vgl. Ziffer 89100A 89112Z Influenza Satzungsimpfung vgl. Ziffer 89100A Masern (Erwachsene) vgl. Ziffer 89100A 89113K Masern Kinder - Sonderfälle vgl. Ziffer 89100A Meningokokken - Konjugatimpfstoff - Kinder vgl. Ziffer 89100A 89115A Meningokokken sonst. Indikationen erste vgl. Ziffer 89100A 89115B Meningokokken sonst. Indikationen letzte vgl. Ziffer 89100A 89115R Meningokokken sonst. Indikationen Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89116A Pertussis Kinder/Jugendliche erste vgl. Ziffer 89100A 89116B Pertussis Kinder/Jugendliche letzte vgl. Ziffer 89100A 89116R Pertussis Kinder/Jugendliche Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89117A Pertussis Sonst. Indik. Erste vgl. Ziffer 89100A 89117B Pertussis Sonst. Indik. letzte vgl. Ziffer 89100A 89118A Pneumokokken Kinder erste vgl. Ziffer 89100A 89118B Pneumokokken Kinder letzte vgl. Ziffer 89100A Pneumokokken (Personen über 60 Jahre) vgl. Ziffer 89100A Pneumokokken (Pers. erhöhte Gefährdung etc.) vgl. Ziffer 89100A 89120R Pneumokokken (Pers. erhöhte Gefährdung etc.) Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89121A Poliomyelitis Kinderlähmung Kinder/Jugendliche erste vgl. Ziffer 89100A 89121B Poliomyelitis Kinderlähmung Kinder/Jugendliche letzte vgl. Ziffer 89100A 89121R Poliomyelitis Kinderlähmung Kinder/Jugendliche Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89122A Poliomyelitis Sonst. Ind. Erste vgl. Ziffer 89100A 89122B Poliomyelitis Sonst. Ind. letzte vgl. Ziffer 89100A 89122R Poliomyelitis Sonst. Ind. Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A Röteln (Erwachsene) vgl. Ziffer 89100A 89123K Röteln Kinder - Sonderfälle vgl. Ziffer 89100A 89124A Tetanus erste vgl. Ziffer 89100A 89124B Tetanus letzte vgl. Ziffer 89100A 89124R Tetanus Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89125A Varizellen Kinder/Jugendliche erste vgl. Ziffer 89100A 89125B Varizellen Kinder/Jugendliche letzte vgl. Ziffer 89100A 89126A Varizellen Sonst. Ind. Erste vgl. Ziffer 89100A Seite 17 von 18

18 89126B Varizellen Sonst. Ind. letzte vgl. Ziffer 89100A 89200A Diphterie, Tetanus (DT) erste vgl. Ziffer 89100A 89200B Diphterie, Tetanus (DT) letzte vgl. Ziffer 89100A 89201A Diphterie, Tetanus (Td) erste vgl. Ziffer 89100A 89201B Diphterie, Tetanus (Td) letzte vgl. Ziffer 89100A 89201R Diphterie, Tetanus (Td) Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A 89202A Hepatits A + B erste vgl. Ziffer 89100A 89202B Hepatits A + B letzte vgl. Ziffer 89100A 89203A Hib, Hepatitis B erste vgl. Ziffer 89100A 89203B Hib, Hepatitis B letzte vgl. Ziffer 89100A 89300A Diphterie, Pertussis, Tetanus erste vgl. Ziffer 89100A 89300B Diphterie, Pertussis, Tetanus letzte vgl. Ziffer 89100A MMR Indikationsimpfung Erwachsene vgl. Ziffer 89100A 89301A MMR erste vgl. Ziffer 89100A 89301B MMR letzte vgl. Ziffer 89100A Diphterie, Tetanus, Poliomyelitis erste vgl. Ziffer 89100A 89302R Diphterie, Tetanus, Poliomyelitis Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A Diphterie, Pertussis, Tetanus vgl. Ziffer 89100A 89303R Diphterie, Pertussis, Tetanus Auffrischimpf. vgl. Ziffer 89100A Diphterie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis vgl. Ziffer 89100A 89400E Diphterie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis Auffrischimpfung vgl. Ziffer 89100A Erwachsene 89400K Diphterie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis Auffrischimpfung Kinder vgl. Ziffer 89100A 89401A MMRV erste vgl. Ziffer 89100A 89401B MMRV letzte vgl. Ziffer 89100A 89500A Diphterie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenza vgl. Ziffer 89100A Typ b erste 89500B Diphterie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenza vgl. Ziffer 89100A Typ b letzte 89600A Diphterie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis. Haemoph. Infl, Hep. B vgl. Ziffer 89100A erste Impf B Diphterie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis. Haemoph. Infl, Hep. B vgl. Ziffer 89100A letzte Impf Rachitis Prophylaxemaßnahmen Fluorpräparate Prophylaxe Immunglobulin Prophylaxe Seite 18 von 18

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2016 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag -Vertrag mit den Ersatzkassen in Berlin Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz BKK HzV-Ziffernkranz 2010, Stand 29.06.2010 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche

Mehr

HzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom

HzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom -Ziffernkranz ab 01.10.2013 in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom 02.10.2013 Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses

Mehr

HzV-Ziffernkranz. Grundsätze:

HzV-Ziffernkranz. Grundsätze: Grundsätze: 1. 2. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig

Mehr

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand

Mehr

BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme

BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Anhang 1 zu Anlage 3. Gültig bis. Ziffernkranz von. Änderungsvermerk

Anhang 1 zu Anlage 3. Gültig bis. Ziffernkranz von. Änderungsvermerk Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- es", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz HzV-Ziffernkranz 2013, Stand September 2013 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag - der hkk gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand

Mehr

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen

Mehr

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM-Ziffern gelten die Regelungen des EBM entsprechend.

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM-Ziffern gelten die Regelungen des EBM entsprechend. -Vertrag mit den Ersatzkassen in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses

Mehr

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Nordrhein. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Nordrhein. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

LKK Franken und Oberbayern. und. LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben

LKK Franken und Oberbayern. und. LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben nkranz LKK Franken Oberbayern Grsätze: 1. 2. Bezüglich des Leistungsumfangs der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand 01.01.2009 entsprechend. 3. 4. Der Leistungsumfang

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Westfalen-Lippe

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Westfalen-Lippe Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt

EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt Die normalen oder regulären Versichertenpauschale im EBM 2008 Die normalen Versichertenpauschalen sind einmal

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V zwischen BHÄV und AOK Bayern Anhang 1 zur Anlage 3

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V zwischen BHÄV und AOK Bayern Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze der Vergütung HzV nkranz (Gültigkeit 01.04.2015 bis 31.03.2016) 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand der Leistungsinhalte der "HzV-Vergütungspositionen

Mehr

Anhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz

Anhang 1 zur Anlage 3 BV-Ziffernkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Anhang 1 zur Anlage 3 BV-nkranz Grundsätze: Der Leistungsumfang der n, entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen gem. Anlage 3 ( BV-Vergütung und Abrechnung ) bestimmt

Mehr

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung Kassenärztliche Bundesvereinigung Was sind Grundpauschalen, was sind Versichertenpauschalen? Seite 2 Seite 3 Festlegung

Mehr

EBM 2008 Allgemeinärzte Hausarzt-Internisten

EBM 2008 Allgemeinärzte Hausarzt-Internisten Hausärztliche Pauschalen 03110 Versichertenpauschale bis 5. LJ. 1000 X X 1X 03111 Versichertenpauschale vom 6. bis 59 LJ. 900 X X 1X 03112 Versichertenpauschale ab 60 LJ. 1020 X X 1X 03120 Versichertenpauschale

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der

Mehr

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand ) Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 16.06.2010) Abrechnungspositionen / Zuschlagsleistungen im Rahmen der HzV-Verträge, die nur mit Genehmigung / Qualifikation oder Vorhalten möglich sind: Leistung

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ML 13260 01 00

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ML 13260 01 00 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D ML 13260 01 00 nach DIN EN ISO 15189:2007 Gültigkeitsdauer: 09.10.2012 bis 08.10.2017 Urkundeninhaber: Arbeitsgemeinschaft Ostwestfälischer

Mehr

Abrechnungsnummern Impfen Stand: Februar 2016

Abrechnungsnummern Impfen Stand: Februar 2016 en Diphtherie - Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre* Diphtherie 89100A 89101A 89100B 89101B 89100R 89101R Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME) 89102A 89102B 89102R Haemophilus influenzae Typ b - Säuglinge

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 212. Sitzung am 12. März 2010 mit Wirkung zum 1. Juli 2010 1.

Mehr

1 HzV-Vergütungspositionen

1 HzV-Vergütungspositionen Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende

Mehr

EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE

EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE EBM 2013 - HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE AGENDA DIE EBM-ÄNDERUNGEN NEUGLIEDERUNG DER VERSICHERTENPAUSCHALE ZUSATZPAUSCHALE FÜR HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSAUFTRAG CHRONIKERPAUSCHALEN UND GESPRÄCHSLEISTUNG HAUSÄRZTLICH

Mehr

EBM. Hausarzt: Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen EBM Bezeichnung Punkte Quelle Quelle Quelle 1430 Verwaltungskomplex

EBM. Hausarzt: Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen EBM Bezeichnung Punkte Quelle Quelle Quelle 1430 Verwaltungskomplex Hausarzt: Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen EBM Bezeichnung Punkte Quelle Quelle Quelle 1430 Verwaltungskomplex 30 Hausarzt, Seite 22 Urologe, Seite 25 - Ausstellung von Wiederholungsrezepten

Mehr

Blutgasanalyse Allgemeine Herzfunktionsdiagnostik (z.b. EKG-Untersuchungen) Bildgebende Diagnostik (z.b. Röntgenuntersuchungen,

Blutgasanalyse Allgemeine Herzfunktionsdiagnostik (z.b. EKG-Untersuchungen) Bildgebende Diagnostik (z.b. Röntgenuntersuchungen, Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V: Anlage 2 a) Tuberkulose und atypische Mykobakteriose Vom 19. Dezember

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML nach DIN EN ISO 15189:2014 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13347-01-02 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 28.10.2015 bis 27.10.2020 Ausstellungsdatum: 28.10.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

1. Protokollnotiz zur. Vereinbarung nach 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung)

1. Protokollnotiz zur. Vereinbarung nach 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) 1. Protokollnotiz zur Vereinbarung nach 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Str. 4, 39106

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen

Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen Bestellformular für Antragsunterlagen zu genehmigungspflichtigen Leistungen Sollten in der vertragsärztlichen Versorgung genehmigungspflichtige Leistungen erbracht werden, ist eine Genehmigung zu beantragen.

Mehr

_ED_Anhang.qxd :38 Seite 1557 Anhang Appendix

_ED_Anhang.qxd :38 Seite 1557 Anhang Appendix Anhang Appendix Maße und Gewichte Weights and Measures Anhang Appendix I. Längenmaße I. Linear Measures 1. Amerikanische Längenmaße 1. American Linear Measure 1 yard = 3 feet = 0,9144 m = 91,44 cm 1 foot

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13198-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13198-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13198-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2014 Gültigkeitsdauer: 27.05.2015 bis 04.02.2019 Ausstellungsdatum: 27.05.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

Grundlagen der EBM Abrechnung

Grundlagen der EBM Abrechnung Grundlagen der EBM Abrechnung EBM Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte Und ich war froh Und es kam schlimmer 1 Grundlagen Vollständige

Mehr

Ausführliche Beschreibung der einzelnen Gebührenpositionen

Ausführliche Beschreibung der einzelnen Gebührenpositionen VORSORGE-GUTSCHEINE Ausführliche Beschreibung der einzelnen Gebührenpositionen Gynäkologische Vorsorge für Frauen ab 20 bis 29 Jahren: GOÄ Nr. 27 GOÄ Nr. 4851 GOÄ Nr. 4780 GOÄ Nr. 4783 GOÄ Nr. 4785 Untersuchung

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Infobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK)

Infobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK) Infobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK) Übersicht der Themen Infobrief Nr. 4 München/Köln 10.03.2016 1. Vertragsanpassungen im HzV-Vertrag EK Bayern ab 01.07.2016 2. Ihre Teilnahme am HzV-Vertrag

Mehr

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 1. Quartal 2013

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 1. Quartal 2013 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 1. Quartal 2013 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2010 Nukleinsäure-amplifizierendem Test (NAT), - Pooling entsprechend der Richtlinie, Die Gebührenordnungsposition

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr

BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag

BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag 1 BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag 2 Die Honorarzwillinge Dr. Jörg Hornivius und Dr. Holger van der Gaag BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung

Mehr

Anstelle der 244. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen Schriftliche Beschlussfassung zum 1. Oktober 2009

Anstelle der 244. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen Schriftliche Beschlussfassung zum 1. Oktober 2009 Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen B 920 Anstelle der 244. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen Schriftliche Beschlussfassung zum 1. Oktober 2009 Die Arbeitsgemeinschaft beschließt: 1.

Mehr

Sie möchten gegen Barbezahlung kostengünstige Analysen aus unserem Analysenkatalog machen lassen

Sie möchten gegen Barbezahlung kostengünstige Analysen aus unserem Analysenkatalog machen lassen www.walkin3.ch I 043 434 81 40 analysenangebot Was bietet Ihnen das WALK-IN Labor? Sie möchten gegen Barbezahlung kostengünstige Analysen aus unserem Analysenkatalog machen lassen Unkompliziert - einfach

Mehr

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit

Mehr

Honorar & Abrechnung konkret

Honorar & Abrechnung konkret Honorar & Abrechnung konkret EBM & HVM: aktuelle Anpassungen & Veränderungen Strategische Überlegungen zur EBM-Reform Dipl.-Ing. Halle, 15.05.2013 Honorarverhandlungen Bundesebene 2013 Quelle: KBV, 24.11.2012

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18008-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2007

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18008-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2007 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-18008-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2007 Gültigkeitsdauer: 21.09.2012 bis 20.09.2017 Urkundeninhaber: Medizinisches Versorgungszentrum

Mehr

QZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011

QZV Leistungsziffern für II/2011 Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen für das Quartal II/2011 Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die dem hausärztlichen angehören Akupunktur 30790, 30791 Behandlung des diabetischen Fußes 02311

Mehr

Regionale EBM Euro-Gebührenordnung - Stand: Orientierungs-Punktwert = 10,4361

Regionale EBM Euro-Gebührenordnung - Stand: Orientierungs-Punktwert = 10,4361 mit A Physikalische Therapie bei Zuzahlungsbefreiung mit B Einbeziehung einer Bezugsperson bei Psychotherapie-Leistungen mit F Versichertenpauschalen Kinderärzte = bei fachärztl. Behandlung eines Kindes

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1 KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis (Stand vom 05.07.2016) 88192 88192 Kennzeichnung von Fällen gemäß der Bestimmung Nr.3 zu Kapitel 32.3 (Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen, molekulargenetische und

Mehr

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen

Mehr

MVZ Labor Bochum MLB GmbH

MVZ Labor Bochum MLB GmbH Herr Dr. med. Musiol (0234) 9 70 67-220 Herr Prof. Dr. med. Schmidt Frau Stahlschmidt Technische Laborleitung: Frau Bühne / Frau Voigt (0234) 9 70 67-220 Herr Dr. rer. nat. Menzel (Mikrobiologie) (0234)

Mehr

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013 Sonderrundschreiben 21.10.2013 EBM-News Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der KV Saarland ab 01.10.2013 Der neue Hausarzt-EBM ist

Mehr

Der neue Hausarzt-EBM

Der neue Hausarzt-EBM Der neue Hausarzt-EBM Sehr geehrte Hausärztin, sehr geehrter Hausarzt, zum 01.10.2013 treten zahlreiche Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in Kraft. Die zunächst erfreulich anmutende

Mehr

KV Berlin. Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Seite 1 von 24

KV Berlin. Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Seite 1 von 24 KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Pseudo-Nr.: Leistungen / Hinweise / Anmerkungen Bewertung Vermerk: EBM EBM Versicherten, Grund - und Konsiliarpauschalen 01320H 01320H

Mehr

Laboranalysen. Angebot

Laboranalysen. Angebot Laboranalysen Angebot Was bietet Ihnen das Walk-in Labor? Im Walk-in Labor können Sie gegen Barbezahlung kostengünstige Blut- und Urinuntersuchungen aus unserem Analysenkatalog machen lassen. > Unkompliziert

Mehr

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2012

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2012 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2012 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2010 07320 Zusatzpauschale Diagnostik Therapie bei visceralchirurgischer(n) Erkrankung(e)n Eingriff(en)

Mehr

Walk-in Laboranalysen

Walk-in Laboranalysen Walk-in Laboranalysen Zypressenstrasse 41 8003 Zürich Telefon 043 434 81 40 walkin@lg1.ch www.walkin-labor.ch Öffnungszeiten Mo bis Fr 8 19 Uhr Sa 10 14 Uhr Albisriederstrasse Badenerstrasse Badenerstrasse

Mehr

lehmanns Labordiagnostische Referenzwerte in der Tiermedizin

lehmanns Labordiagnostische Referenzwerte in der Tiermedizin lehmanns m e d i a In Kooperation mit Labordiagnostische Referenzwerte in der Tiermedizin Großtier: Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege Kleintier: Hund, Katze Heimtier: Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen,

Mehr

II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen

II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen II Arztgruppenübergreifende allg. Gebührenordnungspositionen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen 7 Kosten Die Gebührenordnungspositionen dieses Bereiches sind zusätzlich in

Mehr

Aktualisierung zum Buch EBM KOMMENTAR 2016 Ab 1. Januar 2016

Aktualisierung zum Buch EBM KOMMENTAR 2016 Ab 1. Januar 2016 Aktualisierung zum Buch EBM KOMMENTAR 2016 Ab 1. Januar 2016 I. Allgemeine Informationen der KBV an die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zum 01.Januar 2016 Die folgenden Änderungen für das I. Quartale

Mehr

EBM Stand 1. April 2008, Kommentar für alle Fachgruppen. 1. Auflage

EBM Stand 1. April 2008, Kommentar für alle Fachgruppen. 1. Auflage EBM 2008 Stand 1. April 2008, Kommentar für alle Fachgruppen 1. Auflage EBM 2008 schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG ecomed Landsberg 2008 Verlag C.H. Beck im Internet:

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 280. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 280. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 280. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

KLINISCHE CHEMIE / SONDERPARAMETER ALAT (GPT)

KLINISCHE CHEMIE / SONDERPARAMETER ALAT (GPT) KLINISCHE CHEMIE / SONDERPARAMETER ALAT (GPT) 0-0,84 0-0,59 µmol/s*l 0-50,4 0-35 U/l Amylase 30-90 30-90 U/l 30-90 30-90 U/l Ammoniak 14,7-55,3 11,2-48,2 µmol/l Anti-Streptolysin-Titer (AST) quant. 200

Mehr

TN, TNU, A/Z, A%/AE, AS, BSN/BSNZ, BB/BH

TN, TNU, A/Z, A%/AE, AS, BSN/BSNZ, BB/BH Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus für Krankheitskostenvollversicherte in den Tarifen TN, TNU, A/Z, A%/AE, AS, BSN/BSNZ, BB/BH Wir leisten in den genannten

Mehr

EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013

EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Allgemeines Die Struktur des EBM bleibt im Wesentlichen unverändert. Der Bewertungsausschuss hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.10.2013 beschlossen, den Orientierungswert

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013 in Kraft.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013 in Kraft. Der neue Hausarzt-EBM in Kürze AB 1. 10. 2013 STAND JULI 2013 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der neue EBM Hausärzte (Kinderärzte) tritt zum 4. Quartal 2013

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

AbrechnungEXAKT ONLINE

AbrechnungEXAKT ONLINE Falls der Newsletter nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. AbrechnungEXAKT ONLINE vom 18.03.2014 im Frühjahr, wenn es die Menschen wieder verstärkt ins Freie und an die Sonne zieht, haben

Mehr

VEREINBARUNG (i. d. F. vom ) auf der Grundlage. von 132e SGB V i. V. m. 20d Abs. 2 SGB V

VEREINBARUNG (i. d. F. vom ) auf der Grundlage. von 132e SGB V i. V. m. 20d Abs. 2 SGB V VEREINBARUNG (i. d. F. vom 21.12.2012) auf der Grundlage von 132e SGB V i. V. m. 20d Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts, Dresden, vertreten

Mehr

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9 Hautscreening FAQs I. Hautkrebsscreening für über 35-jährige Versicherte: EBM-Leistung nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien... 2 1. Welchen Leistungsinhalt sieht das EBM-Hautkrebsscreening nach den

Mehr

Unternehmensbereich Honorar und Vertrag

Unternehmensbereich Honorar und Vertrag Leistungen der Mutterschaftsvorsorge, die bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- und Weiterbehandlung erbracht werden Grundpauschale für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie,

Mehr

A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik

A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik KV RLP HV Mainz Postfach 2567 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-5168 Telefon 06131 326-326 www.kv-rlp.de/271696 A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung

Mehr

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015

Mehr

Richtwerte Laborgemeinschaft Stand:

Richtwerte Laborgemeinschaft Stand: Richtwerte Laborgemeschaft Stand: 01.09.2016 Album ALBUML ALBUM Erwachsene m/w 55,8 66,1 % Kder m/w 4 Wochen 56,3 78.0 % m/w 1 Jahr 56,5 81,2 % m/w 14 Jahre 53,9 77,3 % Alkal.Phosphatase AP-L AP Erwachsene

Mehr

Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand:

Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand: Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand: 01.07.2016 Nachstehend sind die Regelungen des 25a der Satzung der DAK-Gesundheit in der Fassung vom 01.01.2015 sowie die Anlage zu 25a in der

Mehr

geb. am... Geschlecht... Wohnanschrift: Krankenkasse/Kostenträger:...

geb. am... Geschlecht... Wohnanschrift: Krankenkasse/Kostenträger:... Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Geschäftsstelle der Substitutionskommission Schützenhöhe 12 01099 Dresden Arztstempel Dokumentation nach Punkt 3 der Verfahrensweise zur Durchführung von Qualitätsprüfungen

Mehr

A. Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung

A. Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung A. Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung Beratung der Schwangeren, auch mittels Kommunikationsmedium 0100 als ambulante hebammenhilfliche Leistung 6,53 0101 als Beleghebamme 6,53

Mehr

Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen

Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen Gesundheit ist unsere Sache 14. August 2013 Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen Neuer EBM=? Ein Bürokratiemonster Mehr Warum sind wir hier? Der neue EBM kommt zu 01.Oktober 2013 Zunächst

Mehr

Information zur Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie

Information zur Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie Information zur Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie 1. Spezielle Schmerztherapie im Überblick Die Weiterbildung in Spezieller Schmerztherapie gliedert sich in 3 unterschiedliche Stränge. Welcher Strang

Mehr

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

Mehr

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Posteingangsnummer BGST Von KVS auszufüllen! Antrag im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13446-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2007

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13446-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2007 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ML-13446-01-00 nach DIN EN ISO 15189:2007 Gültigkeitsdauer: 08.05.2014 bis 24.07.2017 Ausstellungsdatum: 08.05.2014 Urkundeninhaber:

Mehr

Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010

Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 vom 06. bis 23 September Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat im Dezember 2009 festgestellt, dass die Durchimpfungsraten der Bevölkerung noch immer

Mehr

Inhalt. Seite EBM-Punkte / Euro. EBM-Nr.

Inhalt. Seite EBM-Punkte / Euro. EBM-Nr. EBM-Nr. EBM-Punkte / Euro Herausgeber und Autoren... XIV Abkürzungsverzeichnis... XV Vorwort... XVIII Auf einen Blick: Neues zum EBM 2015... XX EBM zum 01.01.2015 und Änderungen zum 01.04.2015, die vor

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305

Mehr

14. Kinder- und Jugendmedizin (Stand: )

14. Kinder- und Jugendmedizin (Stand: ) 1 / 5 Unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen

Mehr