HzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom
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- Guido Hauer
- vor 7 Jahren
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1 -Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom Grundsätze: Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig von den Vertragspartnern überarbeitet wird. Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen n gelten die Regelungen des EBM, Stand entsprechend. Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die eingeschriebenen Versicherten, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des EBM- Ziffernkranz im Rahmen dieses Vertrages zu erbringen. Kann ein Arzt aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so soll die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag bzw. Auftragsüberweisung an einen anderen HAUSARZT bzw. bei Laborleistungen durch Beauftragung eines Labors erfolgen. Die Beauftragung von Laborleistungen durch den HAUSARZT erfolgt auf seine Kosten. Die Kosten der in dem nkranz mit dem Zusatz gekennzeichneten Laborleistungen sind durch die -Vergütung gemäß Anlage 3 abgegolten Sofern Leistungen erbracht werden, die in diesem nkranz nicht aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung. Sämtliche Laborleistungen sind nicht Bestandteil dieses -Vertrages und über die KVB abzurechnen. Die erweiterten Laborleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung Gesundheitsuntersuchung (01732) sowie der präoperativen hausärztlichen Betreuung (2003) sind Bestandteil der jeweiligen und damit abgegolten. Diese Laborleistungen sind über Privatkarte abzurechnen. : Abrechnung über -Vertrag Unvorhergesehene Inanspruchnahme I , Unvorhergesehene Inanspruchnahme II , Inanspruchnahme an Samstagen Besuch ,00 ohne Besuch im Alten- und Pflegeheim , Dringender Besuch I , Dringender Besuch II , Besuch eines weiteren Kranken , Visite auf der Belegstation, je Patient , Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen , Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport , Prüfung der häuslichen Krankenpflege Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Verordnung von medizinischer Rehabilitation , Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen- Screenings , , U , U , U , U , U , U , U , U , U ,49 ohne U ,00 ohne U , J ,22 ohne J , U7a , Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau , Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann , Gesundheitsuntersuchung ,00 Im Zusammenhang mit sind folgende Laborziffern von der Praxis zu erbringen bzw. einzukaufen: 32057, 32060, 32061, 32062, 32063, 32064, 32066, 32067, 32880, 32881, ohne Zuschlag zur (GU35) ab dem 46. LJ , Untersuchung auf Blut im Stuhl , Beratung gemäß 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen 1/8
2 -Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom : Abrechnung über -Vertrag Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Hautkrebsscreening , Zuschlag zu für Hautkrebsscreening , Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Scheidensekret- Mikroskopie Blutentnahme für Röteln-Test Infusion Infusion, Dauer mind. 60 Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion Eigenblut-Reinfusion Tuberkulintestung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) , Behandlung Diabetischer Fuß , Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch ,04 venöser Ulcera cruris Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Intraarterielle Injektion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Fixierender Verband Anwendung von Lokalanästhetika C-Harnstoff-Atemtest H2-Atemtest Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Wärmetherapie Elektrotherapie Gezielte Elektrostimulation Phototherapie eines Neugeborenen Versichertenpauschale Versichertenpauschale bis zum vollend. 4. Lj Versichertenpauschale ab Beginn des 5. bis zum vollend. 18. Lj Versichertenpauschale ab Beginn des 19. bis zum vollend. 54. Lj Versichertenpauschale ab Beginn des 55. bis zum vollend. 75. Lj Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lj Versichertenpauschale bei Vertretung , Versichertenpauschale bei Vertretung bis zum vollend ,50 Lj Versichertenpauschale bei Vertretung ab Beginn des ,50 bis zum vollend. 18. Lj Versichertenpauschale bei Vertretung ab Beginn des 19. bis zum vollend. 54. Lj , Versichertenpauschale bei Vertretung ab Beginn des ,50 bis zum vollend. 75. Lj Versichertenpauschale bei Vertretung ab Beginn des ,50 Lj Versichertenpauschale bei Überweisung , Versichertenpauschale bei Überweisung bis zum vollend ,00 4. Lj Versichertenpauschale bei Überweisung ab Beginn des ,00 5. bis zum vollend. 18. Lj Versichertenpauschale bei Überweisung ab Beginn des 19. bis zum vollend. 54. Lj , Versichertenpauschale bei Überweisung ab Beginn des 55. bis zum vollend. 75. Lj Versichertenpauschale bei Überweisung ab Beginn des 76. Lj Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Zusatzpauschale für Gebührenpositionen und , ,00 2/8
3 -Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom : Abrechnung über -Vertrag Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition für die Beh. Und Betr. eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition für die intensive Beh. Und Betr. eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Problemorientiertes Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung ,00, 27,50 bzw. 55, ,00, 27,50 bzw. 55, Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment , Demenztest Belastungs-EKG , Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer , Langzeit-Blutdruckmessung , Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Orientierende Audiometrie Entwicklungsneurologische Untersuchung Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment ,00 Die Leistung "Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment" innerhalb der ist von den Änderungen des neuen EBM nicht betroffen. Die Ersetzung der Ziffer durch die Ziffer im Ziffernkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine Abrechnung gegenüber der KV weiterhin ausgeschlossen ist Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan Zuschlag zu der Versichertenpauschale für die palliativmediinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis Zuschlag zu den Gebührenpositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit , , , Zuschlag zu den Gebührenpositionen 01411, oder , für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Versichertenpauschale Versichertenpauschale bis zum vollend. 4. Lj Versichertenpauschale ab Beginn des 5. bis zum vollend. Pauchale 18. Lj Versichertenpauschale ab Beginn des 19. bis zum vollend. 54. Lj Versichertenpauschale ab Beginn des 55. bis zum vollend. 75. Lj Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lj Versichertenpauschale bei Überweisung , Versichertenpauschale bei Vertretung bis zum vollend ,50 Lj Versichertenpauschale bei Vertretung ab Beginn des ,50 bis zum vollend. 18. Lj Versichertenpauschale bei Vertretung ab Beginn des ,50 bis zum vollend. 54. Lj Versichertenpauschale bei Vertretung ab Beginn des ,50 bis zum vollend. 75. Lj Versichertenpauschale bei Vertretung ab Beginn des ,50 Lj Versichertenpauschale bei Überweisung , Versichertenpauschale bei Überweisung bis zum vollend. 4. Lj Versichertenpauschale bei Überweisung ab Beginn des 5. bis zum vollend. 18. Lj Versichertenpauschale bei Überweisung ab Beginn des 19. bis zum vollend. 54. Lj Versichertenpauschale bei Überweisung ab Beginn des 55. bis zum vollend. 75. Lj Versichertenpauschale bei Überweisung ab Beginn des 76. Lj Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Zusatzpauschale für Gebührenpositionen und Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition für die Beh. und Betr. eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition für die intensive Beh. und Betr. eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung , , , , , ,00, 27,50 bzw. 55, ,00, 27,50 bzw. 55,00 3/8
4 -Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom : Abrechnung über -Vertrag Problemorientiertes Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie Belastungs-EKG , Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens ,00 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung , Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Orientierende audiometrische Untersuchung Untersuchung zur funktionellen Entwicklung Entwicklungsneurologische Untersuchung Vollständiger Entwicklungsstatus Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan Zuschlag zu der Versichertenpauschale für die palliativmediinische Betreuung des Patienten in der Arztpraxis Zuschlag zu den Gebührenpositionen oder für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit , , , Zuschlag zu den Gebührenpositionen 01411, oder , für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit Schweißtest beim Pneumologen BGA beim Kinderpneumologen Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung Hyposensibilisierungsbehandlung ,29 ohne Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment , Chirotherapeutischer Eingriff Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule , Prokto-/ Rektoskopischer Untersuchungskomplex Zuschlag für die Polypenentfernung Hämorrhoiden-Sklerosierung Hämorrhoiden-Ligatur Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur ,61 Behandlung mittels Körperakupunktur Durchführung einer Körperakupunktur , Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Erstverordnung Soziotherapie Folgeverordnung Soziotherapie Operationsvorbereitung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr nicht in Anlage 3 vorhanden Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung bei Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj Operationvorbereitung bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht in Anlage 3 vorhanden Postoperative Behandlung durch den Hausarzt , für Telefonate im Zusammenhang mit stationärer Behandlung ohne poststationäres Überleitungsmanagement während bzw. nach KH-Behandlung (telefonisch) 2004 Bestandteil der EL , Akutlabor:Glucose Orientierende Untersuchung Harn-Mikroskopie Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Abrechnung über Privatkarte Hämatokrit Abrechnung über Privatkarte Bestimmung der Abrechnung über Privatkarte Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition Bestandteil der EL /8
5 -Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom : Abrechnung über -Vertrag Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition Bestandteil der EL Bestandteil der EL Schilddrüsen - Sonographie , Abdominelle Sonographie , Uro-Genital-Sonographie CW-Doppler-Sonographie extrakranieller Gefäße , CW-Doppler-Sonographie extremitätenver- und/oder ,00 entsorgender Gefäße Sonographie weiterer Organe oder Organteile Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer ,00 Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen ,00 Krankheitszuständen Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG- Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebenes Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C-Harnstoff-Atemtest Bezug von Mifepriston für medikamentöse Abruptio Kostenpauschale für interventionelle endoskopische Untersuchungen für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km ,00 Radius bei Tage für Besuche im Randbereich bei mehr als ,00 km bis 5 km Radius bei Tage für Besuche im Randbereich bei mehr als ,00 km Radius bei Tage für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km ,00 Radius bei Nacht für Besuche im Randbereich bei mehr als ,00 km bis 5 km Radius bei Nacht für Besuche im Randbereich bei mehr als 5 km Radius bei Nacht ,00 ohne für Besuche bei mehr als 10 km , Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten Praxis- Mitarbeiter Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen Kostenpauschale einschl. Wegekosten für angeordnete Hilfeleistungen ohne für die hausärztliche Betreuung palliativ zu ,00 betreuender Patienten ohne Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten ,00 ohne unidirektionaler Doppler (Taschendoppler) 2000 ohne Arzneimitteloptimierung ohne Begleitperson ,00 ohne Arzneimitteloptimierung mit Begleitperson , A 89100B 89100R Diphterie (Standardimpfung) - Säuglige, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen eines Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis eines Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, Auffrischimpfung 89101A Diphtherie (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines 89101B Diphtherie (Sonstige Indikation) - Auffrischungsimpfung 89101R Diphtherie (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines 89102A Frühsommermeningo-Enzephalitis, erste Dosen eines 89102B Frühsommermeningo-Enzephalitis - letzte Dosis eines 89102R Frühsommermeningo-Enzephalitis - Auffrischungsimpfung 89103A Haemophilus Influenza Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder - erste Dosen 89103B Haemophilus Influenzae Typ b Säuglinge und Kleinkinder - letzte Dosis 89104A Haemophilus Influenzae Typ b - Sonstige Indikationen - erste Dosen eines 5/8
6 -Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom : Abrechnung über -Vertrag 89104B Haemophilus Influenzae Typ b - Sonstige Indikationen - letzte Dosis eines 89105A Hepatitis A - erste Dosen eines 89105B Hepatitis A - letzte Dosis eines 89105R Hepatitis A - Auffrischungsimpfung 89106A Hepatitis B (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen eines 89106B Hepatitis B (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis eines 89107A 89107B Hepatitis B - sonstige Indikationen - erste Dosen eines Hepatitis B - Sonstige Indikationen - letzte Dosis eines 89107R Hepatitis B - Sonstige Indikationen - Auffrischungsimpfung 89108A 89108B Hepatitis B - Dialysepatienten - erste Dosen eines Hepatitis B - Dialysepatienten - letzte Dosis eines 89108R Hepatitis B - Dialysepatienten - Auffrischungsimpfung 89110A H P V - erste Dosen eines 89110B H P V - letzte Dosis eines Influenza (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre Influenza - Sonstige Indikationen 89112Z Influenza (Satzungsimpfung) - Personen bis 60 Jahre ohne sonstige Indikation Masern - Erwachsene-Indikationsimpfung 89113K Masern Kinder - Sonderfälle Meningokokken (Standardimpfung) - Kinder im 2. Lebensjahr 89115A Meningokokken - erste Dosen eines 89115B Meningokokken - letzte Dosis eines 89115R Meningokokken - Auffrischungsimpfung 89116A 89116B 89116R 89117A 89117B Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahreerste Dosen eines Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahreletzte Dosis eines Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre- Auffrischungsimpfung Pertussis - Sonstige Indikationen - erste Dosen eines Pertussis - Sonstige Indikationen - letzte Dosis eines 89118A Pneumokokken (Standardimpfung)-Kinder bis 24 Monate, erste Dosen 89118B Pneumokokken (Standardimpfung)-Kinder bis 24 Monate, letzte Dosis eines Pneumokokken (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre, erste Dosen eines Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, erste Dosen 6/8
7 -Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom : Abrechnung über -Vertrag 89120R Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung - Auffrischungsimpfung 89121A Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen 89121B Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre -letzte Dosis 89121R Poliomyelitis (Standardimpfung) - Auffrischungsimpfung 89122A 89122B Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - erste Dosen eines Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - letzte Dosis eines 89122R Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - Auffrischungsimpfung Röteln - Schutzimpfung 89123K Röteln Kinder - Sonderfälle 89124A Tetanus - Schutzimpfung - erste Dosen eines 89124B Tetanus - Schutzimpfung - letzte Dosis eines 7/8
8 -Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom : Abrechnung über -Vertrag 89124R Tetanus - Auffrischungsimpfung 89125A Varizellen (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen 89125B Varizellen (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - letzte Dosis 89126A 89126B Varizellen (Sonstige Indikationen) - erste Dosen eines Varizellen (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis eines 89200A Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung - erste Dosen 89200B Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung - letzte Dosis 89201A Diphtherie, Tetanus (Td) - erste Dosen eines Impfzykus 89201B Diphtherie, Tetanus (Td) - letzte Dosis eines Impfzykus 89201R Diphtherie, Tetanus (Td) - Auffrischimpfung 89202A 89202B Hepatitis A und Hepatitis B - erste Dosen eines Hepatitis A und Hepatitis B - letzte Dosen eines 89203A Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B - erste Dosen 89203B Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B - letzte Dosen 89300A Diphtherie, Pertussis, Tetanus, erste Dosen 89300B Diphtherie, Pertussis, Tetanus, letzte Dosis EL gemäß gültiger Masern-, Mumps- und Rötelimpfung bei Erwachsenen 89301A Masern, Mumps, Röteln, erste Dosen - Dreifachimpfung 89301B Masern, Mumps, Röteln, letzte Dosis - Dreifachimpfung Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis - Dreifachimpfung 89302R Diphtherie, Tetanus, Polyomyelitis - Auffrischimpfung Diphtherie, Pertussis, Tetanus - Dreifachimpfung 89303R Diphtherie, Tetanus, Pertussis - Auffrischungsimpfung Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polyomyelitis - Vierfachimpfung 89400E 89400K 89401A 89401B 89500A 89500B 89600A Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis, Auffrischungsimpfung Erwachsene -Vierfachimpfung- Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis, Auffrischungsimpfung Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre -Vierfachimpfung- Masern, Mumps, Röteln, Varizellen - erste Dosen, Vierfachimpfung Masern, Mumps, Röteln, Varizellen - letzte Dosis, Vierfachimpfung Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Haemophilus influenzae-b, erste Dosen -Fünffachimpfung- Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b, letzte Dosis eines -Fünffachimpfung- Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Haemophilus influenzae-b,hepatitis B,erste Dosen-Sechsfachimpfung B Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Haemophilus influenzae-b,hepatitis B,letzte Dosis-Sechsfachimpfung- EL gemäß gültiger 8/8
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Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
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HzV- der Techniker gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich
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Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HZV- nkranzes", der während der
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Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig
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zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen
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MehrGrundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3
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1. 2. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig
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MehrIKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab
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