Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mertingen am Samstag,
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- Evagret Holzmann
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1 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mertingen am Samstag, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Weihnachten steht vor der Tür, das Jahr 2015 neigt sich dem Ende zu. Wir alle freuen uns auf ein paar ruhige besinnliche Tage im Kreise unserer Angehörigen. Diese Tage um Weihnachten und zum Jahreswechsel sind ein guter Anlass zum Nachdenken, zum Blick zurück und zum Blick nach vorne. Im Blick zurück dürfen wir dankbar feststellen, dass sich unser Dorf zu einer attraktiven, kinder- und familienfreundlichen Gemeinde mit mehr als 4100 Einwohnern entwickelt hat. Dank der vorbildlichen Leistungen unserer ansässigen Unternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister konnten wir unser positives wirtschaftliches Umfeld weiterentwickeln. Die ca Arbeitsplätze am Standort bestätigen die starke Position unserer Gemeinde. Vorbildlich geführte Vereine, eine gute Infrastruktur und ein intaktes Gemeinwesen schenken uns Lebensqualität und Heimatverbundenheit. Die positive Entwicklung unserer Gemeinde - Mertingen, Druisheim und Heißesheim - begründet sich durch die vertrauensvolle partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Für dieses vorbildliche Miteinander bedanke ich mich bei allen Beteiligten sehr herzlich. Mein besonderer Dank gilt am Jahresende vor allem denen, die sich für unser Gemeinwohl tatkräftig eingesetzt haben. Im Namen des Gemeinderates, der Verwaltung und auch persönlich wünsche ich Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, frohe friedvolle Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr. Albert Lohner Erster Bürgermeister Nr. 1 Aufstellung des Bebauungsplanes West II hier: öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat Mertingen hat in seiner Sitzung am die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß 13 a für die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der Grundstücke Fl.Nrn. 201 (Teilfläche), 200 und 200/2 der Gemarkung Mertingen durch die Errichtung von seniorengerechten Wohnungen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 8 vom ortsüblich bekanntgemacht. Durch Gemeinderatsbeschluss vom wurde dieser Aufstellungsbeschluss dahingehend geändert, dass als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet Seniorengerechtes Wohnen anstelle eines Mischgebietes (MI) festgesetzt wird. Diese Änderung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf des künftigen Bebauungsplanes West II einschließlich der Begründung hierzu mit Datum vom , gefertigt durch das Ingenieurbüro Steinbacher Consult, Neusäß, wurde durch den Gemeinderat Mertingen in der Sitzung am gebilligt. Die Gemeinde Mertingen macht hiermit ortsüblich bekannt, dass der Bebauungsplan West II vom im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Weiterhin wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf West II vom einschließlich der Begründung hierzu in der Zeit vom Dienstag, den bis Mittwoch, den im Rathaus der Gemeinde Mertingen, Zimmer 03, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich ausliegt.
2 Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nr. 2 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan zur ersten Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Biogasanlage Waschulzik Bebauungsplanbereich Fahrsilo hier: erneute öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat Mertingen hat in seiner Sitzung am die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan zur ersten Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Biogasanlage Waschulzik - Bebauungsplanbereich Fahrsilo beschlossen. Der Gemeinderat Mertingen hat in einer Sitzung am dem vom beauftragten Planungsbüro Godts, Kirchheim am Ries, gefertigten Bebauungsplanvorentwurf zur ersten Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Biogasanlage Waschulzik - Bebauungsplanbereich Fahrsilo vom einschließlich der Begründung hierzu zugestimmt. Auf dieser Planungsgrundlage wurde in der Zeit von bis einschließlich die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) und der Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf vom wurden durch den Gemeinderat Mertingen in der Sitzung am soweit erforderlich abgewogen. Die sich danach ergebenden Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanvorentwurfes einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes hierzu wurden mit Datum vom in den Bebauungsplanentwurf bzw. in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet. Die Billigung des Bebauungsplanentwurfes erfolgte in den Sitzungen am und Die Gemeinde Mertingen macht hiermit bekannt, dass der Bebauungsplanentwurf zur ersten Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Biogasanlage Waschulzik Bebauungsplanbereich Fahrsilo vom , i.d.f. vom , mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom Dienstag, den bis Mittwoch, den im Rathaus der Gemeinde Mertingen, Zimmer 03, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung liegen nachstehende Umweltinformationen vor: Schutzgut Wasser Schutzgut Boden Schutzgut Mensch
3 Der Bauleitplan entspricht im Wesentlichen den wasserwirtschaftlichen Zielen des Regionalplanes der Region 9 (Augsburg). Die Trinkwasserversorgung durch die eigene kommunale Wasserversorgungsanlage ist in ausreichendem Umfang sichergestellt. Trinkwasserschutzgebiete werden nicht berührt. Über die Grundwasserverhältnisse sind keine Beobachtungsergebnisse vorhanden. Auf einen möglichen hohen Grundwasserstand wird hingewiesen. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist von der fachkundigen Stelle im Landratsamt Donau-Ries zu beurteilen. Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind im Planungsgebiet nicht bekannt. Bei Erdarbeiten ist darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen o.ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist das Landratsamt Donau-Ries einzuschalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen. Es wird empfohlen vorsorglich Bodenuntersuchungen vorzunehmen. Das Baugebiet erstreckt sich auch auf die Fl.Nr. 287 der Gemarkung Mertingen (ehemalige Bauschuttdeponie). Die Auflagen des Bescheides vom des Landratsamtes Donau-Ries sind zu beachten. Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die Anforderungen der Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (NWFreiV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRENGW) zu beachten. Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Die Anwendung des Merkblattes DWA-M 153 Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser wird empfohlen. Auf das Arbeitsblatt DWA-A138 der DWA (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) wird hingewiesen. Das Biogashandbuch Bayern ist bei der Planung der Entwässerungsanlagen zu beachten. Die Eignung der Versickerungsfähigkeit des Bodens sollte durch geeignete Sachverständige überprüft werden. Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu sammeln und schadlos durch Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation zu beseitigen. Dies trifft insbesondere auf Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird bzw. auf denen ein solcher Umgang nicht auszuschließen ist oder auf denen sonstige gewässerschädliche Nutzung stattfinden, zu. Zum Schutz des Grundwassers sind bezüglich der Untergrund-Abdichtungen höchste Maßstäbe zu fordern. Boden- und Wandundichtigkeiten von Behältern, Fahrsilos, Lagerplätzen und Abfüllplätzen werden nicht toleriert. Von der Umweltabteilung des Landratsamtes Donau-Ries ist zu überprüfen, ob die Ausführungen des Anlagenherstellers den erforderlichen Auflagen in vollem Umfang entsprechen auch im Hinblick auf Lärm und Verkehrsbelastung. Anfallendes häusliches Abwasser aus Sozialräumen o.ä. ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Ausgleichsmaßnahmen liegen im amtlich festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Zusam. Im Bauleitplan sind die Grenzen dieses Überschwemmungsgebietes noch aufzunehmen. Das natürliche Rückhaltevermögen wird durch die beabsichtigten Ausgleichsmaßnahmen nicht verkleinert. Der Planungsbereich Fahrsilo befindet sich außerhalb des vorgenannten Überschwemmungsgebiets. Es sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass wild abfließendes Oberflächenwasser infolge von z. B. Starkregenereignissen oder Schneeschmelze schadlos abgeleitet werden kann und nicht auf andere Grundstücke abfließt.
4 Nr. 3 Siebte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mertingen im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur ersten Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Bebauungsplanbereich Fahrsilo hier: erneute öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat Mertingen hat in seiner Sitzung am beschlossen den gemeindlichen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vom , in der Fassung vom , zur Darstellung eines sonstigen Sondergebietes nach 11 Abs. 1 BauNVO Biogasanlagen Fahrsilo für den Geltungsbereich des künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan erste Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Biogasanlage Waschulzik Bebauungsplanbereich Fahrsilo zu ändern. Der Gemeinderat Mertingen hat des Weiteren in seiner Sitzung am dem Vorentwurf der 7. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes erste Änderung und Erweiterung der Biogasanlage Waschulzik Bebauungsplanbereich Fahrsilo des Planungsbüros Godts, Kirchheim am Ries, vom zugestimmt. Auf dieser Planungsgrundlage wurde in der Zeit von bis einschließlich die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) und der Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf vom wurden durch den Gemeinderat Mertingen in der Sitzung am soweit erforderlich abgewogen. Die sich danach ergebenden Änderungen und Ergänzungen des Vorentwurfes zur siebten Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes hierzu wurden mit Datum vom in den Planentwurf bzw. in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet. Der Entwurf zur siebten Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes wurde durch den Gemeinderat Mertingen in seinen Sitzungen am und gebilligt. Die Gemeinde Mertingen macht hiermit bekannt, dass der Entwurf zur siebten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mertingen im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur ersten Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausgleichsbebauungsplan Biogasanlage Waschulzik Bebauungsplanbereich Fahrsilo vom , i.d.f. vom , mit Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom Dienstag, den bis Mittwoch, den im Rathaus der Gemeinde Mertingen, Zimmer 03, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
5 Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung liegen nachstehende Umweltinformationen vor: Schutzgut Wasser Schutzgut Boden Schutzgut Mensch Der Bauleitplan entspricht im Wesentlichen den wasserwirtschaftlichen Zielen des Regionalplanes der Region 9 (Augsburg). Die Trinkwasserversorgung durch die eigene kommunale Wasserversorgungsanlage ist in ausreichendem Umfang sichergestellt. Trinkwasserschutzgebiete werden nicht berührt. Über die Grundwasserverhältnisse sind keine Beobachtungsergebnisse vorhanden. Auf einen möglichen hohen Grundwasserstand wird hingewiesen. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist von der fachkundigen Stelle im Landratsamt Donau- Ries zu beurteilen. Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten sind im Planungsgebiet nicht bekannt. Bei Erdarbeiten ist darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen o.ä. angetroffen werden. In diesem Fall ist das Landratsamt Donau- Ries einzuschalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Böden mit von Natur aus erhöhten Schadstoffgehalten (geogene Bodenbelastungen) vorliegen. Es wird empfohlen vorsorglich Bodenuntersuchungen vorzunehmen. Das Baugebiet erstreckt sich auch auf die Fl.Nr. 287 der Gemarkung Mertingen (ehemalige Bauschuttdeponie). Die Auflagen des Bescheides vom des Landratsamtes Donau-Ries sind zu beachten. Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die Anforderungen der Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (NWFreiV) und die dazugehörigen Technischen Regeln (TRENGW) zu beachten. Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Die Anwendung des Merkblattes DWA- M 153 Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser wird empfohlen. Auf das Arbeitsblatt DWA-A138 der DWA (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) wird hingewiesen. Das Biogashandbuch Bayern ist bei der Planung der Entwässerungsanlagen zu beachten. Die Eignung der Versickerungsfähigkeit des Bodens sollte durch geeignete Sachverständige überprüft werden. Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu sammeln und schadlos durch Ableitung in die Schmutzwasserkanalisation zu beseitigen. Dies trifft insbesondere auf Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird bzw. auf denen ein solcher Umgang nicht auszuschließen ist oder auf denen sonstige gewässerschädliche Nutzungen stattfinden, zu. Zum Schutz des Grundwassers sind bezüglich der Untergrund-Abdichtungen höchste Maßstäbe zu fordern. Boden- und Wandundichtigkeiten von Behältern, Fahrsilos, Lagerplätzen und Abfüllplätzen werden nicht toleriert. Von der Umweltabteilung des Landratsamtes Donau-Ries ist zu überprüfen, ob die Ausführungen des Anlagenherstellers den erforderlichen Auflagen in vollem Umfang entsprechen auch
6 im Hinblick auf Lärm und Verkehrsbelastung. Anfallendes häusliches Abwasser aus Sozialräumen o.ä. ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Ausgleichsmaßnahmen liegen im amtlich festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Zusam. Im Bauleitplan sind die Grenzen dieses Überschwemmungsgebietes noch aufzunehmen. Das natürliche Rückhaltevermögen wird durch die beabsichtigten Ausgleichsmaßnahmen nicht verkleinert. Der Planungsbereich Fahrsilo befindet sich außerhalb des vorgenannten Überschwemmungsgebiets. Es sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass wild abfließendes Oberflächenwasser infolge von z. B. Starkregenereignissen oder Schneeschmelze schadlos abgeleitet werden kann und nicht auf andere Grundstücke abfließt. Nr. 4 Eingeschränkter Dienstbetrieb Der Dienstbetrieb im Rathaus ist über die Feiertage urlaubsbedingt nur eingeschränkt möglich. Das Bürgerbüro ist jedoch zu den gewohnten Zeiten besetzt. Nr. 5 Teenie-Treff Der Teenie-Treff im Haus der Vereine, Schulweg 1 a, ist diesen Samstag ab Uhr für alle Jugendlichen ab 10 Jahren geöffnet. Heute mit folgendem Programm: Weihnachtszauber bei Plätzchen, Punsch & mehr. Bitte bringt Eure Instrumente mit! Das komplette Monatsprogramm findet ihr auf der Internetseite der Gemeinde Mertingen unter Nr. 6 Informationen aus der Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei hat vom bis geschlossen. Ab freuen wir uns zu unseren regulären Öffnungszeiten wieder auf Ihren Besuch. Besuchen Sie unsere Internetseite buecherei.mertingen.de. E-Medien können kostenlos unter ausgeliehen werden. Nr. 7 Abfuhrtermine Samstag, : Abholung Restmülltonne
7 Nr. 8 Recyclinghof Mertingen Der Recyclinghof an der Lauterbacher Straße ist am Samstag von bis Uhr geöffnet. An Sonn- und Feiertagen ist geschlossen. Nr. 9 Grüngutanlieferung Das Grüngut wird zu folgenden Zeiten bei der Biogasanlage BENC KG, Zur Königsmühle 3 angenommen: Montag bis Freitag Samstag von 8.00 bis Uhr von 8.00 bis Uhr An Sonn- und Feiertagen ist die Grüngutsammelstelle geschlossen. Die Kosten der Grüngutentsorgung richten sich nach den Gebührensätzen des Abfallwirtschaftsverbandes Nordschwaben. Nr. 10 Kulturkreis Mertingen Am Samstag, um Uhr findet ein Kirchenkonzert mit dem Duo Max und Uli aus Tapfheim in der Kirche St. Margaretha in Heißesheim statt. Der Eintritt ist frei Spenden werden erbeten. Nr. 11 Veranstaltungen der Mertinger Vereine Weitere Termine finden sie auf unserer Homepage unter und täglich unter der Rubrik Wohin heute. Nr. 12 LEW Verteilnetz GmbH liest Stromzähler ab Ableser besuchen Haushalte ab dem 28. Dezember 2015 Näheres siehe Gemeinsame Bekanntmachungen Nr. 1 Nr. 13 Das neue Landkreis-Fahrplanheft ist da Näheres siehe Gemeinsame Bekanntmachungen Nr. 2 Albert Lohner Erster Bürgermeister
8 Nr. 14 Einladung zur Generalversammlung Am Freitag, den 8. Januar 2016 findet die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Heißesheim im Bürgerhaus Heißesheim statt. Beginn: Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Verlesung des Protokolls Jahresbericht des 1. Vorsitzenden / 1. Kommandanten 4. Jahresbericht des Jugendwarts 5. Kassenbericht 6. Ehrungen verdienter Mitglieder 7. Aufnahme neuer Mitglieder 8. Wünsche und Anträge Auf Ihr Erscheinen freut sich die Vorstandschaft! Mit kameradschaftlichem Gruß Martin Hartl 1. Vorstand und 1. Kommandant
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