Fachbereich Rechungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises. Bericht. über die Prüfung der. Eröffnungsbilanz. zum der Stadt Spangenberg

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1 Fachbereich Rechungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum der Stadt Spangenberg

2 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 2 von 29 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen Grundsätzliche Feststellungen Prüfungsauftrag Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Eröffnungsbilanz und Anhang Kosten für die Einführung der Doppik Gesamtaussage von Eröffnungsbilanz und Anhang Feststellungen zur Gesamtaussage von Eröffnungsbilanz und Anhang Wesentliche Bewertungsgrundlagen Vollständigkeitserklärung Prüfung der Bilanzpositionen Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagevermögen Umlaufvermögen Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Fertige und unfertige Erzeugnisse Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Eigenkapital Netto-Position Rücklagen und Sonderrücklagen Sonderposten Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -beiträge Sonstige Sonderposten...23

3 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 3 von Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen, -zuschüssen und -beiträgen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnliche Abgaben Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen Sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bestätigungsvermerk des Leiters des Fachbereichs Rechnungsprüfung Anlagen zum Prüfungsbericht...29

4 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 4 von 29 Abkürzungsverzeichnis Abs. - Absatz Doppik - Doppelte Buchführung in Konten etc. - et cetera; und so weiter EUR - Euro ff. - folgende ggf. - gegebenenfalls gem. - gemäß GemHVO-Doppik - Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in der Fassung vom (zuletzt geändert durch Gesetz vom ) GemKVO - Gemeindekassenverordnung GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung HGO - Hessische Gemeindeordnung i. d. R. - in der Regel i. V. m. - in Verbindung mit KAG - Gesetz über kommunale Abgaben KAR - Kassenausgabereste KER - Kasseneinnahmereste KGG - Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit KVKR - Kommunaler Verwaltungskontenrahmen KVR-Fonds - Kommunaler-Versorgungsrücklagen-Fonds NKRS - Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem Nr. - Nummer nsk - newsystem kommunal (Buchhaltungssoftware) o. g. - oben genannt ÖPNV - öffentlicher Personennahverkehr u. a. - unter anderem vgl. - vergleiche v. H. - von Hundert VV - Verwaltungsvorschriften z. B. - zum Beispiel

5 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 5 von 29 1 Rechtliche Grundlagen Das Land Hessen hat den Prozess der Einführung eines Neuen Kommunalen Rechnungsund Steuerungssystems (NKRS) durch die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung vom (zuletzt geändert durch Gesetz vom ) eingeleitet und mit dem Erlass der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom fortgesetzt. Hierzu wurden im Mai 2008 die Verwaltungsvorschriften (VV) zu allen Vorschriften der GemHVO-Doppik (mit Ausnahme des 10. Abschnitts) erlassen, welche Richtlinien für die Anwendung und Auslegung der in der GemHVO-Doppik verwendeten Rechtsbegriffe enthalten und das Verständnis der gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften erleichtern sollen. 2 Grundsätzliche Feststellungen Die Verpflichtung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz ergibt sich gemäß Ziffer 1.1 der VV zu 59 GemHVO-Doppik aus 114o HGO (i. V. m. 108 Abs. 3 HGO). Nach 114s Abs. 9 ist ein Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Die Eröffnungsbilanz ist nach 59 Abs. 5 GemHVO-Doppik vom Gemeindevorstand zu erstellen und spätestens mit dem ersten Jahresabschluss vom zuständigen Rechungsprüfungsamt zu prüfen. Insofern ist das Erstellungsdatum der Eröffnungsbilanz an den Jahresabschluss geknüpft. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte, wie auch in anderen Kommunen des Schwalm-Eder-Kreises, nicht fristgerecht. Während der Prüfungshandlungen aufgetretene Fragen wurden geklärt. Aufzunehmende Änderungen, die sich im Rahmen der Prüfung ergeben haben, wurden berücksichtigt und in richtiger Höhe in der Eröffnungsbilanz dokumentiert. Ebenso berücksichtigt wurden Berichtigungen im Anhang sowie in den Anlagen zur Eröffnungsbilanz. Von einer Aufnahme in den Prüfbericht wurde daher abgesehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach 108 Abs. 5 HGO und Ziffer 13.2 zu den VV zu 59 GemHVO-Doppik der Wertansatz von Vermögensgegenständen und Schulden, die nicht oder fehlerhaft angesetzt worden sind, in der späteren Bilanz zu berichtigen und der unterlassene Ansatz nachzuholen ist. Eine Berichtigung kann letztmalig in der vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Vermögensrechnung vorgenommen werden.

6 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 6 von 29 3 Prüfungsauftrag Die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 der Stadt Spangenberg erfolgte gemäß 128 Abs. 1 und 131 Abs. 1 HGO sowie 59 Abs. 5 GemHVO-Doppik. Ziel der Prüfung war, in sinngemäßer Anwendung der o. g. rechtlichen Grundlagen festzustellen, ob die vorgelegte Eröffnungsbilanz sowie der Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für kommunale Gebietskörperschaften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage ergeben. Die Prüfungsergebnisse und die Prüfungsdurchführung werden im Abschnitt 6 dargestellt. Der aufgrund unserer Prüfung erstellte Prüfvermerk wird in Abschnitt 7 wiedergegeben. 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Am hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg beschlossen, gemäß 92 Abs. 3 Satz 2 HGO die Haushaltswirtschaft der Stadt ab dem nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) zu führen. Dies wurde durch Änderung von 3 (Haushaltswirtschaft) der Hauptsatzung vollzogen. Nach 114o HGO i. V. m. 108 Abs. 3 HGO sind die Kommunen verpflichtet zum 01. Januar des Jahres, in dem sie mit der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung beginnen, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Der Magistrat stellt gemäß 59 Abs. 5 Satz 1 GemHVO-Doppik die Eröffnungsbilanz auf. Die Bestandteile der Eröffnungsbilanz ergeben sich einerseits aus 49 GemHVO-Doppik, andererseits aus den einschlägigen Vorschriften über den Jahresabschluss in der HGO und der GemHVO-Doppik. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Magistrat soll erst nach Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises auf Grund der festgestellten Zahlen vorgenommen werden. Der Beschluss ist noch zu fassen. Gemäß 59 Abs. 5 Satz 2 GemHVO-Doppik ist die Eröffnungsbilanz vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung fasst der Fachbereich Rechnungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises in diesem Bericht zusammen. Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen in der Zeit vom bis durchgeführt.

7 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 7 von 29 Folgende Auskunftspersonen wurden uns benannt: Herr Jörg Schanze Herr Dieter Beckmann Die Auskunftsbereitschaft der Verwaltung war uneingeschränkt. Begründende Unterlagen in Papier- und Dateiform standen zur Verfügung; alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Berichtigungen wurden begleitend vorgenommen. Die letzte Änderung der Eröffnungsbilanz und der Anlagen erfolgte am Grundlage für die Durchführung der Prüfung waren insbesondere 128 HGO, die GemHVO- Doppik vom und die Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik vom Soweit die Vorschriften der HGO und der GemHVO-Doppik sowie die Verwaltungsvorschriften zu einem konkreten Sachverhalt keine Regelungen enthalten, können bei der Beurteilung von Zweifelsfragen die entsprechenden handels- und steuerrechtlichen Regelungen einbezogen werden (siehe letzter Absatz des Vorwortes der VV zur GemHVO-Doppik). Die Prüfung umfasste auch die Gesetzmäßigkeit. Dabei sollte festgestellt werden, ob die Vorschriften und Grundsätze des Gemeindewirtschaftsrechts, einschließlich der lokalen Verfügungen und Richtlinien, eingehalten worden sind. Der Fachbereich Rechnungsprüfung prüfte, ob die Eröffnungsbilanz und der Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Kommune darstellen, die Anlagen zur Eröffnungsbilanz vollständig und richtig sind. Die Prüfung beinhaltete die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs. Sie schloss eine Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben in Eröffnungsbilanz und Anhang ein. Zur Erfassung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde eine Inventurrichtlinie gemäß Ziffer 2 der VV zu 35 GemHVO-Doppik nicht erstellt, die die Einheitlichkeit und Vollständigkeit der Erfassung gewährleisten soll. Die Bewertung erfolgte nach den Vorgaben der GemHVO-Doppik und ist im Anhang zur Eröffnungsbilanz dargelegt. Nach unserer Prüfungsplanung ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte, die stichprobenweise vorgenommen wurden:

8 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 8 von 29 Prüfung der Vollständigkeit: Es war zu prüfen, ob alle gemäß 49 GemHVO- Doppik aufzuführenden Bestandteile der Vermögensrechnung tatsächlich in der Eröffnungsbilanz abgebildet sind. Auf die unterzeichnete Vollständigkeitserklärung in der Anlage wird verwiesen. Prüfung der Existenz: Es war zu prüfen, ob alle in der Eröffnungsbilanz abgebildeten Posten vorhanden sind. Prüfung der Bewertung: Es war zu prüfen, ob alle Vermögenswerte, Schulden und Rechte in der Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Bewertungsvorschriften richtig bewertet worden sind. Prüfung der Richtigkeit: Es war zu prüfen, ob alle Beträge und sonstigen Angaben, die sich auf Posten in der Eröffnungsbilanz beziehen, korrekt erfasst wurden. Prüfung der Abgrenzung: Es war zu prüfen, ob alle in der Eröffnungsbilanz erfassten Posten der richtigen Rechnungslegungsperiode zugeordnet wurden. Prüfung des Eigentums und der Verpflichtungen: Es war zu prüfen, ob die in der Eröffnungsbilanz abgebildeten Vermögenswerte zum Eröffnungsbilanzstichtag der Kommune zuzuordnen waren und ob hinsichtlich der ausgewiesenen Schulden zum Eröffnungsbilanzstichtag entsprechende Verpflichtungen bestanden. Prüfung des Ausweises: Es war zu prüfen, ob die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz in den zutreffenden Bilanzkonten erfasst wurden und ob Ausweis und Erläuterungen in der Eröffnungsbilanz und im Anhang sachgerecht und verständlich sind. Folgende Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes haben die Prüfung durchgeführt: Herr Geißer Herr Müller Herr Sämmler 5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Es wurde festgestellt, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

9 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 9 von Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Buchführung und Software Gem. 131 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. 33 Abs. 5 Nr. 1 GemHVO-Doppik und 5 Abs. GemKVO bedürfen alle finanzrelevanten Verfahren vor ihrer Anwendung der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und Freigabe durch den Bürgermeister oder eine von ihm bestimmte Stelle. Mit Erlass vom hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport Ausnahmen hiervon zugelassen. Die Finanzaufsicht bei der Allgemeinen Landesverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises hat mit Schreiben vom auf diesen Erlass hingewiesen. Dem Erfordernis der Prüfung eines Verfahrens bei automatischen Datenverarbeitungsanlagen vor seiner Anwendung steht demnach nichts entgegen, wenn das entsprechende Verfahren bzw. die neue Version vorläufig eingesetzt wird, die Prüfung begleitend stattfindet und sichergestellt ist, dass die Freigabe erst nach Abschluss der Prüfung des Verfahrens erfolgt. Eine entsprechende Freigabe des Programms durch den Bürgermeister bzw. der von ihm beauftragten Stelle gem. 33 Abs. 5 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist allerdings noch nicht erfolgt und muss noch nachgeholt werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung befand sich das Datenverarbeitungsprogramm newsystem kommunal Finanzbuchhaltung, Programmversion des Herstellers INFOMA (Vertreiber: Zweckverband Kommunales Gebietsrechenzentrum) im Einsatz. Ein Zertifikat vom liegt für die Programmversion V6 Hessen vor. Es ist befristet bis zum Die Unternehmen INFOMA und ekom21 haben sich jedoch durch ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen selbst verpflichtet, den Fortbestand der geprüften Datenbankbasis von newsystem kommunal bei allen Programmweiterentwicklungen zu garantieren. Die laufenden (aktuellen) newsystem kommunal-programme werden auch zum jetzigen Zeitpunkt begleitend geprüft, sodass gegen deren Einsatz keine Bedenken bestehen Eröffnungsbilanz und Anhang Die Eröffnungsbilanz ist den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den GoB angesetzt und bewertet. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen gebildet. Der Anhang enthält gemäß Ziffer 3.3 der VV zu 59 GemHVO-Doppik i. V. m. 50 GemHVO-Doppik die notwendigen Erläuterungen der Eröffnungsbilanz, insbesondere die von der Stadt Spangenberg angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben.

10 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 10 von 29 Der mit der Eröffnungsbilanz vorgelegte Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Eröffnungsbilanz zum ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht Kosten für die Einführung der Doppik Für die notwendige Prüfung der Eröffnungsbilanz mussten ,00 EUR aufgewendet werden. Die weiteren zusätzlichen Kosten und Nebenkosten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz, für die Mitarbeiterschulung, weitere Sachkosten, Ausgaben für neue Software sowie die Personalkosten wurden nicht gesondert festgehalten und sind deshalb nicht mit ausreichender Genauigkeit zu ermitteln. Da sich der Buchungsaufwand im doppischen System zum bisherigen kameralen System erheblich erhöht hat, ist, auch wenn dies mit dem gleichen Personal bewältigt wird, mit höheren Sachkosten zu rechnen. Ohne Erhöhung des Personalbestandes bei Kämmerei und Kasse ist dort aufgrund der Mehrarbeit durch die doppische Buchführung ein erhöhtes Fehlerrisiko zu unterstellen. 5.2 Gesamtaussage von Eröffnungsbilanz und Anhang Feststellungen zur Gesamtaussage von Eröffnungsbilanz und Anhang Die Eröffnungsbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von ,63 EUR ab.

11 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 11 von 29 Einen Überblick über die Bilanzstruktur zeigt die folgende Aufstellung: AKTIVA Anlagevermögen ,24 97,36 Umlaufvermögen ,99 2,19 Rechnungsabgrenzungsposten ,40 0,45 Summe Aktiva ,63 100,00 % PASSIVA Eigenkapital ,54 9,79 Sonderposten ,25 26,40 Rückstellungen ,10 6,70 Verbindlichkeiten ,42 56,72 Rechnungsabgrenzungsposten ,32 0,39 Summe Passiva ,63 100,00 % Wesentliche Bewertungsgrundlagen Es wird auf die Angaben im Anhang zur Eröffnungsbilanz ab Seite 5 verwiesen. An dieser Stelle werden die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert Vollständigkeitserklärung Dem Fachbereich Rechnungsprüfung liegt eine vom Bürgermeister am unterschriebene Vollständigkeitserklärung vor. Darin wird erklärt, dass in der vorgelegten Eröffnungsbilanz alles Vermögen und alle Schulden vollständig bilanziert sind und keine weiteren das Vermögen beeinflussende Tatbestände vorliegen. 6 Prüfung der Bilanzpositionen 6.1 Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist, wie folgt aufgeführt, ordnungsgemäß in der Anlagenübersicht dargestellt. Der Wert stimmt mit den Summen der Eröffnungsbilanz überein.

12 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 12 von Immaterielle Vermögensgegenstände Bezeichnung Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte - - geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse - - Summe immaterieller Vermögensgegenstände - - % Immaterielle Vermögensgegenstände sind gemäß Ziffer 3 der VV zu 49 GemHVO-Doppik Vermögensteile, die nicht körperlich bzw. nicht gegenständlich sind, sondern Rechte oder andere wirtschaftliche Werte darstellen (beispielsweise Softwareprogramme, Konzessionen, Lizenzen). Von der Kommune gewährte Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge sind ebenfalls als immaterielle Vermögensgegenstände auszuweisen, soweit sie an einen bestimmten Zweck gebunden und unter Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches geleistet werden. Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Geleistete Investitionszuweisungen wurden aufgrund fehlender Zweckbindungs- und Rückforderungsanspruchsformulierungen in den Bewilligungsbescheiden nicht bilanziert Sachanlagen Bezeichnung Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ,83 8,72 Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken ,00 9,30 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen ,13 71,45 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung ,00 0,09 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ,00 0,97 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ,00 9,47 Summe Sachanlagen ,96 100,00 % Bei Sachanlagen handelt es sich laut Ziffer 6 der VV zu 49 GemHVO-Doppik um körperliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Grundstücke der Kommune sind ausschließlich im Sachanlagevermögen zu bilanzieren.

13 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 13 von Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Die Grundstücke teilen sich wie folgt auf: Bezeichnung Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ,83 EUR davon Unbebaute Grundstücke, Unland, Gräben, Bäche, Teiche ,18 EUR Ackerland Grünland Bebaute Grundstücke, u. a. mit Straßen ,30 EUR ,73 EUR ,62 EUR Grund und Boden gehören zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, d. h., eine planmäßige Abschreibung wird nicht vorgenommen. Es handelt sich hier im Wesentlichen um Straßengrundstücke. Die Bewertungsmethoden von Grund und Boden sind im Anhang gemäß 50 Absatz 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik dargelegt. Soweit die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht ermittelbar waren, erfolgte die Bewertung von Grund und Boden mit Hilfe von Bodenrichtwerten. Die wesentlichen Grundstücke wurden mit Grundbuchauszügen belegt. Eigentum und Größe der Grundstücke wurden anhand der Auszüge aus den Liegenschaftsbüchern überprüft. Die sich aus der Multiplikation der Grundstücksflächen mit den Bodenrichtwerten ergebenden Grundstückswerte wurden auf ihre Richtigkeit überprüft. Begründete und einzeln ausgewiesene Wertabschläge wurden geprüft. Weiterhin wurden Plausibilitäts- und Vergleichsprüfungen durchgeführt. Die stichprobenweise Prüfung ergab, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Erfassung und Bewertung der Grundstücke eingehalten wurden Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken Die Bauten werden im Wesentlichen wie folgt nachgewiesen: Bezeichnung Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken ,00 EUR davon Kindergärten, Jugend- und Freizeiteinrichtungen ,00 EUR Brand- und Katastropheneinrichtungen ,00 EUR Friedhofseinrichtungen ,00 EUR Wohngebäude ,00 EUR Sportanlagen, Schwimm- und Hallenbäder ,00 EUR Theater, Bürgerhäuser, Büchereien, Kulturhalle, Museen ,00 EUR Sonstige Betriebsgebäude ,00 EUR Übrige Bauten, u. a. ehemaliger Bahnhof ,00 EUR

14 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 14 von 29 Die Bewertung der Gebäude erfolgte, wie im Anhang beschrieben. Die Prüfung der Bewertung der Gebäude wurde anhand einer an Wesentlichkeitsgrenze und Bedeutung ausgewählten relevanten Stichprobe vorgenommen Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen Unter der v. g. Bilanzposition werden vor allem die nachfolgend aufgeführten Vermögensgegenstände dokumentiert: Bezeichnung Sachanlagen in Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen ,13 EUR davon Gemeindestraßen ,00 EUR Sonstiges allgemeines Infrastrukturvermögen Kanalisation / Kläranlagen Nutzwasseranlagen Wald (Grund und Boden / Aufwuchs) ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,13 EUR Die Bewertung der Straßen erfolgte, wie im Anhang beschrieben, nach Grundstücken und Bauwerken getrennt. Straßengrundstücke wurden bei den Grundstücken ausgewiesen. Grundlage für die Bewertung der Straßenbauwerke waren die durch Unterlagen belegten Herstellungskosten. Die Bewertung des Wasser- und Kanalnetzes wurde durch ein beauftragtes Ingenieurbüro durchgeführt und dokumentiert. Gemäß dem Gutachten des Landesbetriebes Hessen-Forst wurden die Waldflächen der Stadt (Grund und Boden sowie Aufwuchs) mit 0,71 EUR/qm angesetzt. Künftig erfolgt hierauf keine Abschreibung.

15 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 15 von Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung ,00 EUR Unter Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung wurden solche Vermögensgegenstände bilanziert, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung von Leistungen bzw. Erzeugnissen (interne und externe) stehen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ,00 EUR Diese Bilanzposition enthält das sonstige bewegliche Vermögen, das nicht unter der vorgenannten Position (Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung) einzuordnen ist, z. B. Fuhrpark (auch Feuerwehrfahrzeuge), Büromöbel und sonstige Ausstattungsgegenstände Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Bezeichnung Anlagen im Bau ,00 EUR davon Umbau Hallenbau incl. Parkpalette ,04 EUR Brücke Vockerode Hochwasserschutz Esse Umbau Rathausstraße 7 Umbau Rathausstraße 7, Denkmalpflege Wasserversorgung 9.520,00 EUR ,86 EUR ,72 EUR ,75 EUR ,63 EUR Geleistete Anzahlungen sind geldliche Vorleistungen auf schwebende beziehungsweise noch nicht abgewickelte Geschäfte. Sie sind in jedem Fall zu aktiveren. Die Investitionsmaßnahmen sind im Anhang aufgeführt. Es handelt sich im Wesentlichen um den Umbau des Hallenbades incl. Parkpalette und den Umbau Rathausgasse 7.

16 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 16 von Finanzanlagevermögen Bezeichnung Anteile an verbundenen Unternehmen ,63 5,32 Ausleihungen an verbundene Unternehmen ,31 1,32 Beteiligungen ,51 2,07 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht - 0,00 Wertpapiere des Anlagevermögens ,63 0,68 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) ,20 90,61 Summe Finanzanlagen ,28 100,00 % In der Regel handelt es sich entsprechend Ziffer 20 der VV zu 49 GemHVO-Doppik bei Finanzanlagen um Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere sowie verschiedene Formen sogenannter Ausleihungen. Wertpapieranlagen der Kommune, welche nicht auf Dauer bzw. nur zur Ausnutzung von Liquiditätsreserven gebildet worden sind, werden nicht als Finanzanlagen klassifiziert Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an verbundenen Unternehmen sind Finanzanlagen an rechtlich selbständigen Unternehmen, auf die die Kommune einen beherrschenden Einfluss ausübt (i. d. R. bei einem Anteil von mehr als 50 v. H.). Verbundene Unternehmen sind grundsätzlich im Gesamtabschluss (vgl. 114s Abs. 5 HGO) voll zu konsolidieren. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Kontengruppe 11 KVKR nachgewiesen. In diesen Bereich fällt bei der Stadt Spangenberg die MIT Spangenberg GmbH. Die Bewertung erfolgte nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode Beteiligungen Gemäß Ziffer 22 der VV zu 49 GemHVO-Doppik gelten als Beteiligungen die Anteile an Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen, die nicht zu den verbundenen Unternehmen im Sinne von Ziffer 21 der VV zu 49 GemHVO-Doppik gehören, sofern dieser Anteilsbesitz auf Dauer angelegt ist und dem Geschäftsbetrieb der Kommune durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesen Einrichtungen dient. Bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird von der widerlegbaren Vermutung ausgegangen, dass eine Beteiligungsquote von mehr als 20 v. H. diese Voraussetzungen erfüllt. Weiterhin werden hier die Beteiligungen an den Zweckverbänden aufgeführt. Beteiligungen sind nach Ziffer 10.2 der VV zu 59 GemHVO-Doppik mit dem anteiligen Eigenkapital (Spiegelbildmethode) in der Eröffnungsbilanz anzusetzen. Dies gilt insbesondere für Eigenbetriebe, Gesellschaften und Zweckverbände.

17 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 17 von 29 Vom Hessischen Rechnungshof wird aber auch die Meinung vertreten, dass entgegen der VV zu 59 GemHVO-Doppik als anteiliges Eigenkapital die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten in Ansatz gebracht werden können. Danach können Beteiligungen aus Gründen des Vorsichtsprinzips sowie der Risikoreduzierung (z. B. Rücklagen werden für Fehlbeträge aufgebraucht) lediglich mit dem eingebrachten Stammkapital bzw. mit dem Erinnerungswert bilanziert werden. Die Stadt Spangenberg weist folgende Beteiligungen aus: - Gasversorgungszweckverband 1.244,23 - Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder ,82 - Nahverkehr Schwalm-Eder 1.030,00 - Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal 1,00 - Spangenberger Turniergesellschaft mbh 2.556,46 Die Beteiligungen der Stadt Spangenberg sind restriktiv bewertet worden. Eine Bilanzierung des Zweckverbandes Mittleres Fuldatal war zum noch nicht erfolgt Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Unter Ausleihungen sind die von der Stadt gewährten Kredite auszuweisen. Es ist zu unterscheiden in Ausleihungen - an verbundene Unternehmen (MIT Spangenberg GmbH) = ,31 EUR - an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und - sonstige Ausleihungen (s. Ziffer ) Wertpapiere des Anlagevermögens Wie im Anhang erwähnt handelt es sich um die Anteile am KVR-Fonds der Beamtenversorgungskasse. Der diesbezügliche Wert beläuft sich auf ,63 EUR.

18 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 18 von Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) Gemäß Ziffer 10.1 der VV zu 59 GemHVO-Doppik sind Finanzanlagen grundsätzlich mit den tatsächlichen Anschaffungskosten ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen in der Eröffnungsbilanz anzusetzen. Bezeichnung Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) ,20 davon Genossenschaftsanteile VR-Bank 150,00 Darlehen Kurhessische Wohnungsbaugesellschaft ,52 Darlehen Kirchenkreisamt/Milde Stiftung ,90 Arbeitgeberdarlehen 3.067,75 AWO-Darlehen ,03 Die Wohnungsbaudarlehen an die Kurhessische Wohnungsbaugesellschaft wurden unverzinst vergeben, welche im Gegenzug Belegungsrechte der Stadt zur Verfügung stellt. Dies stellt eine Gegenleistung dar, und führt daher nicht zur Abzinsung der unverzinslichen Forderung. Das Sachanlagevermögen und das Finanzanlagevermögen sind ordnungsgemäß im Anlagenspiegel dargestellt und stimmen mit den Summen der Eröffnungsbilanz und der Angaben im Anhang überein. 6.2 Umlaufvermögen Im Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände nachgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt nicht dauerhaft dienen. Es handelt sich vor allem um Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie um die liquiden Mittel Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Bezeichnung Vorräte einschließlich Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe - Die Kommune hat von der Vereinfachungsregelung gemäß Ziffer 11.1 der VV zu 59 GemHVO-Doppik Gebrauch gemacht. Danach sind als Vorräte nur größere Lagerbestände mit einem Wert über Euro (ohne Umsatzsteuer) je Lager anzusetzen. Vorräte mit einem Wert bis zu Euro (ohne Umsatzsteuer) können in der Eröffnungsbilanz angesetzt werden. Sind Bestände aus größeren Lagern bereits abgegeben worden, gelten sie als verbraucht. In allen Fällen können bei der Erfassung der Lagerbestände nur noch verwertbare Materialien erfasst werden.

19 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 19 von 29 Vorräte über EUR liegen nach Anwendung der Vereinfachungsregelung nach 59 GemHVO-Doppik nicht vor Fertige und unfertige Erzeugnisse Bezeichnung Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren - Unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren sind Vermögensgegenstände, bei denen zum Stichtag der Bilanzaufstellung der Herstellungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Bei dieser Bilanzposition liegen keine zu bilanzierenden Sachverhalte vor Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bezeichnung % Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen, und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ,65 72,48 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben ,07 19,75 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ,62 7,60 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und - 0,00 Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände 2.274,69 0,17 Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ,03 100,00 Eine Forderung ist gemäß Ziffer 29 der VV zu 49 GemHVO-Doppik der Anspruch gegenüber einem Dritten aus einem Schuldverhältnis. Das Schuldverhältnis kann aufgrund öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage bestehen. Eine Forderung erlischt in der Regel durch Zahlung. Bei den Forderungen wird u. a. zwischen Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen, Forderungen aus Steuern und Abgaben, privatrechtlichen und sonstigen Forderungen unterschieden. Die kameralen Kasseneinnahmereste (KER) aus dem Haushaltsjahr 2008 sind vor ihrer Übernahme in die Eröffnungsbilanz auf ihre Werthaltigkeit geprüft worden, da nur werthaltige Forderungen in die Bilanz eingestellt werden dürfen. Nach Ziffer 12.1 der VV zu 59 GemHVO-Doppik sind Forderungen einzeln zu bewerten. Einzelwertberichtigungen können nach den tatsächlichen Verhältnissen vorgenommen werden. Soweit dies nach Art und Umfang nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden kann, sind Pauschalwertberichtigungen in angemessener Höhe der Forderungen vom Gesamtbetrag der Forderungen abzusetzen. Sofern eine Bereinigung im letzten kameralen Jahresabschluss erfolgt ist, ist eine weitere Wertberichtigung nicht erforderlich. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich von der Pauschalwertberichtigung ausgenommen.

20 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 20 von 29 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte für jeden Einzelfall, auch Wertberichtigungen wurden nach Einzelfallbetrachtung vorgenommen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass auf die Verpflichtung zur Zahlung durch die Schuldner grundsätzlich verzichtet wird. Für den exakten Ausweis der Forderungen ist die Umbuchung der kreditorischen Debitoren in die Sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag vorgenommen worden. Die weiteren Einzelheiten zu den Forderungsarten in der Eröffnungsbilanz sind dem Anhang zu entnehmen Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen Diese Position umfasst hauptsächlich die Landeszuwendungen zur Ablösung der Kirchenbaulasten, sowie sonstige allgemeine Zuweisungen, Zuschüsse, Investitionszuweisungen und Transferleistungen Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Die Forderungen ergeben sich im Wesentlichen aus den Bereichen Einkommensteueranteile und gemeindlichen Steuern und Abgaben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Hier sind in erster Linie Forderungen der Stadt aus dem Jahr 2008 eingestellt Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen. Unter dieser Bilanzposition werden sämtliche Forderungen ausgewiesen, die nicht den Ausleihungen zugeordnet sind. Bei der Stadt Spangenberg bestehen keine derartigen Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Ausgewiesen werden hier Forderungen aus Versicherungsschäden und Umsatzsteuererstattungen.

21 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 21 von Flüssige Mittel Bezeichnung Flüssige Mittel ,96 Zu den flüssigen Mitteln gehören gemäß Ziffer 34 der VV zu 49 GemHVO-Doppik Schecks, der Kassenbestand sowie Guthaben auf Bankkonten. Die bilanzierten Bestände sind durch Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge nachgewiesen. 6.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bezeichnung Rechnungsabgrenzungsposten ,40 Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend Ziffer 1 der VV zu 45 GemHVO-Doppik Korrekturposten, mit denen Aufwendungen der betreffenden Rechnungsperiode zugeordnet werden. Sie sind zu bilden, wenn die einem Haushaltsjahr nach dem Grundsatz der Abgrenzung nach Sache und Zeit zuzurechnenden Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen in verschiedene Haushaltsjahre fallen. Es handelt sich z. B. um die im Dezember 2008 für den Januar 2009 ausgezahlten Beamtenbezüge und Ansparraten zu Investitionsfond B-Darlehen. 6.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Das Eigenkapital ist verbraucht, wenn sich bei der Gegenüberstellung des Vermögens (Aktivposten) und der Schulden ein negativer Wert ergibt. Er ist auf der Aktivseite der Bilanz unter der Bezeichnung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen. In Anbetracht der Tatsache, dass sich unter der Ziffer eine Netto-Position in Höhe von ,29 EUR errechnet, entfällt diese Position. Schließen die Rechnungsjahre allerdings künftig stets mit Jahresfehlbeträgen ab, wird die Nettoposition sukzessive aufgezehrt mit der Folge, dass das Eigenkapital aufgebraucht ist und ein negatives Eigenkapital auf der Aktivseite der Bilanz dokumentiert werden muss. 6.5 Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich grundsätzlich aus der Netto-Position, den Rücklagen und Sonderrücklagen sowie der Ergebnisverwendung zusammen. In der Eröffnungsbilanz erfolgt kein Ergebnisverwendungsausweis, da ein Ergebnisvortrag oder ein Jahresüberschuss bzw. -verlust erst nach Ablauf einer doppischen Haushaltsperiode festgestellt werden kann.

22 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 22 von Netto-Position Bezeichnung Netto-Position ,29 Die Netto-Position stellt nach Ziffer 37 der VV zu 49 GemHVO-Doppik das Basiskapital der Kommune dar, das bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgestellt wird. Gemäß Ziffer 13.2 der VV zu 59 GemHVO-Doppik kann die Netto-Position ggf. noch vier Jahre nach Erstellung der Eröffnungsbilanz in den Schlussbilanzen der entsprechenden Jahre ergebnisneutral berichtigt werden, falls vorhandene Vermögensgegenstände und Schulden nicht oder fehlerhaft angesetzt wurden. Im Verhältnis zur Bilanzsumme beträgt die Netto-Position 9,70 % Rücklagen und Sonderrücklagen Bezeichnung Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses - 0,00 Rücklagen aus Überschüssen des a. o. Ergebnisses - 0,00 Zweckgebundene Rücklagen - 0,00 Sonderrücklagen - 0,00 Stiftungskapital ,25 100,00 Sonstige Sonderrücklagen - 0,00 Summe Rücklagen und Sonderrücklagen ,25 100,00 % Bei einer Rücklage handelt es sich um einen Bestandteil des Eigenkapitals ( 58 Nr. 29 GemHVO-Doppik). Es wird zwischen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses, zweckgebundenen Rücklagen und Sonderrücklagen unterschieden. Zu den zweckgebundenen Rücklagen zählen gemäß Ziffer 13.3 der VV zu 59 GemHVO- Doppik Rücklagen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen für einen definierten Verwendungszweck ausgewiesen und nur für diesen vorbestimmten Zweck verwendet werden dürfen (z. B. ÖPNV-Rücklage, Gebührenausgleichsrücklage nach KAG). Unter den Sonderrücklagen wird von der Stadt die im Anhang aufgezeigte Rücklage (Ars- Natura-Stiftung ausgewiesen. Das v. g. Stiftungskapital wird auf einem Sparbuch und auf einem Girokonto der Stadt Spangenberg bei der Kreissparkasse des Schwalm-Eder-Kreises nachgewiesen. Aus diesem Grunde ist der Betrag von ,25 EUR sowohl auf der Passivseite unter Sonderrücklagen als auch auf der Aktivseite als Flüssige Mittel in die Eröffnungsbilanz eingestellt worden. Im Verhältnis zur Bilanzsumme beträgt das Eigenkapital in Höhe von ,54 EUR, bestehend aus der Netto-Position und den Rücklagen und Sonderrücklagen, 9,79 %.

23 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 23 von Sonderposten Sonderposten werden in der Fachliteratur mit zum wirtschaftlichen Eigentum gerechnet. Im Verhältnis zur Bilanzsumme beträgt die Summe des Eigenkapitals plus Sonderposten in Höhe von ,79 EUR, 36,19 % Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -beiträge Bezeichnung Zuweisungen vom öffentlichen Bereich ,25 72,43 Sonstige Sonderposten ,00 7,44 Investitionsbeiträge ,00 20,13 % Summe Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, Investitionszuschüsse und Investitionsbeiträge ,25 100,00 Die Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -beiträge sind gemäß 38 Abs. 4 GemHVO- Doppik als Sonderposten in der Vermögensrechnung (Bilanz) auszuweisen und nach Maßgabe der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Zuwendungsverhältnis zeitbezogen aufzulösen. Grundsätzlich wurden die erhaltenen Investitionszuschüsse, -zuweisungen und -beiträge den Vermögensgegenständen zugeordnet und über deren Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern keine Zuordnung möglich war, erfolgte eine pauschale Auflösung über 10 Jahre. Die Bewertung der Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -beiträge erfolgte aus den ermittelten Werten aus den Jahresrechnungen und vorliegenden Bescheiden. Weitere Erläuterungen der Positionen ergeben sich aus dem Anhang zur Eröffnungsbilanz der Stadt Sonstige Sonderposten Bei den sonstigen Sonderposten handelt es sich hauptsächlich um Erstattungen von Hausanschlusskosten.

24 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 24 von Rückstellungen Grundlage für die Bildung von Rückstellungen ist 39 GemHVO-Doppik. Demnach sind für die nachstehend im Einzelnen aufgeführten ungewissen Verbindlichkeiten und Aufwendungen Rückstellungen zu bilden. Darüber hinaus können unter Sonstige Rückstellungen für weitere ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen gebildet werden. Hierzu gehören unter anderem Rückstellungen für Urlaubsansprüche, geleistete Überstunden und ausstehende Rechnungen für von Dritten erbrachte Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen dürfen nur dann aufgelöst werden, soweit der Grund für ihre Bildung entfallen ist. Auf die gemäß Ziffer 1 der VV zu 50 GemHVO-Doppik zu erstellende Rückstellungsübersicht im Anhang wird verwiesen. Die Rückstellungen sind ordnungsgemäß in der Rückstellungsübersicht dargestellt und stimmen mit den Zahlen der Eröffnungsbilanz sowie den Angaben im Anhang überein Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Bezeichnung Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ,49 Diese Position weist im Wesentlichen Verpflichtungen aus Pensions-, Beihilfe- sowie Altersteilzeitverpflichtungen aus. Die Bewertung der Position beruht auf dem Gutachten der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck in Kassel. Für andere Rückstellungen liegen Berechnungen der Verwaltung und von Dritten vor Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse Bezeichnung Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse ,61 Für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs sind gemäß Ziffer 9 der VV zu 39 GemHVO-Doppik Rückstellungen zu bilden, wenn hohe Steuererträge des laufenden Jahres aufgrund der Systematik des Finanzausgleichs in späteren Jahren zu höheren Umlagezahlungen führen. 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik bleibt unberührt.

25 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 25 von Sonstige Rückstellungen Bezeichnung Sonstige Rückstellungen ,00 Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Verpflichtungen aus den Verträgen zur Bodenbevorratung mit der Hessischen Landgesellschaft. Es ist zu befürchten, dass dieser Betrag für den Rückkauf von nicht verwertbaren Baugrundstücken erforderlich wird Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten Bezeichnung Rückstellung für die Sanierung von Altlasten Verbindlichkeiten Eine Verbindlichkeit ist gemäß Ziffer 41 der VV zu 49 GemHVO-Doppik der Anspruch eines Dritten gegen die Kommune aus einem Schuldverhältnis. Das Schuldverhältnis kann aufgrund öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage bestehen. Eine Verbindlichkeit erlischt in der Regel durch Zahlung. Verbindlichkeiten sind aufgrund Ziffer 16.1 der VV zu 59 GemHVO-Doppik nach ihrer Fristigkeit absteigend zu gliedern. Ihr Wertansatz erfolgt zum voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten sind unter anderem auf Kassenausgabereste (KAR) der kameralen Jahresrechnung zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten sind ordnungsgemäß in der Verbindlichkeitenübersicht dargestellt und stimmen mit den Zahlen der Eröffnungsbilanz und den Angaben im Anhang überein Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Bezeichnung Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ,06 74,10 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern ,93 25,89 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 3.952,59 0,01 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ,58 100,00 % Die einzelnen Bestände sind durch Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge nachgewiesen. Bei Kreditverbindlichkeiten in Höhe von ,58 EUR ergibt sich für die Stadt, bei der amtlichen Zahl von Einwohnern, eine Pro-Kopf-Verschuldung von 5.801,06 EUR. Darin nicht enthalten sind die Anteile der Stadt an den Verbindlichkeiten der Verbände und Eigenbetriebe, bei denen die Stadt Spangenberg Mitglied ist.

26 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 26 von Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen, -zuschüssen und -beiträgen Bezeichnung Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ,01 Hierzu gehören Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und für Investitionen, die an Dritte zu leisten sind. Zuweisungen sind Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Transferleistungen liegen vor, wenn aufgrund rechtlicher Regelungen im sozialen Bereich Zahlungen mit einer bestimmten sachlichen oder personenbezogenen Zweckbestimmung geleistet werden, die der Zahler festzusetzen hat. Transferaufwendungen sind Zahlungen der Kommune an Dritte, die nicht auf einem Leistungsaustausch beruhen, z. B. Sozialhilfe und Jugendhilfe. Von den vorstehend ausgewiesenen Verbindlichkeiten entfallen ,00 EUR auf die Ablösung von Kirchenbaulasten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bezeichnung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,37 Als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind sämtliche Verpflichtungen auszuweisen, bei denen die Kommune Leistungsempfänger ist, wenn der Vertragspartner seinen Teil der Leistung bereits erbracht hat und die eigene Gegenleistung noch aussteht (Leistungsverzug / Erfüllungsrückstand). Es handelt sich um Rechnungsabgrenzungen zum Haushaltsjahr Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Bezeichnung Verbindlichkeiten aus Steuern und ähnlichen Abgaben - Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer).

27 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 27 von 29 Steuerähnliche Abgaben sind Abgaben, die rechtlich keinen Steuern zuzurechnen sind, jedoch wesentliche Merkmale einer Steuer aufweisen (z. B. Kreis- und Schulumlage) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen Bezeichnung Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen - In dieser Kontengruppe dürfen nur konsolidierungsrelevante Geschäftsvorfälle i. S. d. 114s Abs. 5 HGO erfasst werden. Konsolidierungsrelevant sind alle Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Verbindlichkeiten Bezeichnung Sonstige Verbindlichkeiten ,46 Diese Position setzt sich u. a. zusammen aus der Umsatzsteuererstattung und den durchlaufenden Posten. Die Wertigkeit der bilanzierten Verbindlichkeiten wurde anhand von kameralen Restelisten nachgewiesen. 6.9 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bezeichnung Rechnungsabgrenzungsposten ,32 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß Ziffer 1 der VV zu 45 GemHVO- Doppik Korrekturposten, mit denen Erträge der betreffenden Rechnungsperiode zugeordnet werden. Sie sind zu bilden, wenn die einem Haushaltsjahr nach dem Grundsatz der Abgrenzung nach Sache und Zeit zuzurechnenden Erträge und die dazugehörigen Einzahlungen in verschiedene Haushaltsjahre fallen. Ausgewiesen werden hier u. a. die seit 1979 gezahlten Grabnutzungsgebühren von ,32 EUR, die jährlich bis zum Ablauf der jeweiligen Liegefrist aufgelöst werden. Die ausgewiesene Summe ist der Restwert zum Bilanzstichtag, welcher noch auf die verbleibenden Jahre aufzulösen ist.

28

29 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Spangenberg zum Seite 29 von 29 8 Anlagen zum Prüfungsbericht Geprüfte (endgültige) Eröffnungsbilanz zum Anhang Anlagenübersicht Verbindlichkeitenübersicht Rückstellungsübersicht Forderungsübersicht

30 Stadt Spangenberg Eröffnungsbilanz zum Position Bezeichnung Ergebnis Ergebnis Position Bezeichnung Ergebnis Ergebnis Aktiva Passiva 1 Anlagevermögen ,24 1 Eigenkapital , Immaterielle Vermögensgegenstände 0, Netto-Position , Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 0, Rücklagen und Sonderrücklagen , geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 0, Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 0, Sachanlagen , Rücklagen aus Überschüssen des a. o. Ergebnisses 0, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte , Zweckgebundene Rücklagen 0, Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken , Sonderrücklagen 0, Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen , Stiftungskapital , Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung , Sonstige Sonderrücklagen 0, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , Ergebnisverwendung 0, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , Ergebnisvortrag 0, Finanzanlagen , Ordentliches Ergebnis aus Vorjahren 0, Anteile an verbundenen Unternehmen , Außerordentliches Ergebnis aus Vorjahren 0, Ausleihungen an verbundene Unternehmen , Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0, Beteiligungen , Ordentl. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0, a. o. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0, Wertpapiere des Anlagevermögens ,63 2 Sonderposten , Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) , Sonderposten für erh. Investitionszuweisungen , Zuweisungen vom öffentlichen Bereich ,25 2 Umlaufvermögen , Zuschüsse von nicht-öffentlichen Bereich 0, Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0, Investitionsbeiträge , Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistunge und Waren 0, Sonstige Sonderposten , Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen, und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen ,65 3 Rückstellungen , Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben , Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen 0, Sonstige Vermögensgegenstände 2.274, Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 2.4 Flüssige Mittel , Sonstige Rückstellungen , , ,61 0,00 0,00 3 Rechnungsabgrenzungsposten ,40 4 Verbindlichkeiten , Anleihen 0,00 4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ,06 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr , Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern ,93 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr , Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten 3.952,59 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.952, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0, Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und - zuschüssen und Investitionsbeiträgen , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Steuern und ähnlichen Abgaben 0, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Sondervermögen 0, Sonstige Verbindlichkeiten ,46 5 Rechnungsabgrenzungsposten ,32 1 Ergebnis des Haushaltsjahres 2 Ergebnis des Vorjahres , ,63

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