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1 ANLAGEN zur LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Das Land des Roten Porphyr - Lebensqualität für alle Generationen in gewachsener Kulturlandschaft (2. Änderung)

2 LES LAND DES ROTEN PORPHYR ANLAGENVERZEICHNIS Nr. Inhalt Seite 2. Analyse des Entwicklungsbedarfs und -potenzials 2.01 Muster des kommunalen Fragebogens 3 3. Strategische Ziele 3.01 Ziele der Ländlichen Neuordnung (Flurneuordnung/Flurbereinigung) 4. Aktionsplan 4.01 Aktionsplan Hinweise zum Aktionsplan Checklisten zur Kohärenz- und Mehrwertprüfung Checkliste zur Fachprüfung Übersicht zu Kriterien der regionalen Baukultur Qualitative Mehrwert- und Fachindikatoren Strukturen 5.01 Übersicht über Sitzungen, Arbeitstreffen und Informationsveranstaltungen und die dazugehörigen Protokolle 5.02 Partner und deren Vertretung in der LAG Satzung und Beitragsordnung des Heimat- und Verkehrsvereins Rochlitzer Muldental e.v Satzung und Beitragsordnung des Fremdenverkehrsverbandes Kohrener Land e.v Vereinbarung zur Zusammensetzung der LAG durch beide Vereine Beschlüsse der LAG vom 22. Juni 2015 und 10.September 2015 zur Umsetzung der LES 5.07 Beschlüsse der an der LES beteiligten Kommunen Beschlüsse zur Wahl der Mitglieder für das regionale Entscheidungsgremium vom und namentliche Auflistung der Mitglieder des regionalen Entscheidungsgremiums und deren Vertreter 5.10 Erklärungen der Mitglieder des Entscheidungsgremiums zu Interessenvertretungen 5.11 Beschlussfassung und Geschäftsordnung des regionalen Entscheidungsgremiums 5.12 Beschlussfassung und Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe Kapazität der LAG 6.01 Kosten und Finanzierung des Regionalmanagements Datenschutzerklärung LEADER Entwicklungsstrategie

3 ls 2. Analyse des Entwicklungsbedarfs und -potenzials Muster des kommunalen Fragebogens 2.01

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8 2. Analyse des Entwicklungsbedarfs und -potenzials2. Analyse des Entwicklungsbedarfs und -potenzials Aktionsplan Strategische Ziele Ziele der Ländlichen Neuordnung Aktionsplan (Flurneuordnung/Flurbereinigung)

9 Flurneuordnung, Flurbereinigung Flurbereinigungsverfahren / Flurneuordnungsverfahren sind behördlich geleitete Verwaltungsverfahren zur umfassenden Neuordnung von Ländlichem Grundbesitz. Die Ziele der Flurbereinigung lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Forst- und Landwirtschaft sowie im Weinbau Das sind Maßnahmen, die vornehmlich der Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe dienen und zu einer Produktivitätssteigerung führen. Die Beseitigung von Nutzungskonflikten, die Schaffung ländlicher Infrastruktur und die Herstellung von geordneten Eigentumsverhältnissen ist Basis für Investitionen im Ländlichen Raum. 2. Förderung der allgemeinen Landeskultur Landeskultur dient der Erhaltung der Kulturlandschaft, d. h. die Nutzung der Ressourcen des Bodens hinsichtlich Wasser, Luft, Pflanzen und Tieren als natürliche ausgewogene Lebensgrundlage des Menschen. Die Verbesserung der Landeskultur ist Aufgabe der Ländlichen Neuordnung. 3. Förderung der Landentwicklung Die Flurbereinigung unterstützt durch Flächenmanagement (Erwerb und Bereitstellung von Flächen für Bauvorhaben / Hochwasserschutzmaßnahmen, Tauschmöglichkeiten, Ersatz- und Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft, sowie Ausweisung von Aufstockungsflächen für landwirtschaftliche Betriebe zwecks Betriebs- und Erwerbssicherung ) die Umsetzung von Fachplanungen mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensverhältnisse des ländlichen Raumes (z. B. Schaffung regionaler / überregionaler Infrastruktur). Die Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion, speziell des ländlichen Raumes soll erhalten bzw. gefördert werden. Darüber hinaus können gemeinschaftliche Anlagen der Dorferneuerung und -entwicklung geplant und umgesetzt werden. Die Verfahrensarten der Flurbereinigung: Entsprechend der Notwendigkeit und Zielstellung können oder müssen unterschiedliche Verfahren angeordnet werden. Hierfür gibt es die Regelflurbereinigung, das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren, die Unternehmensflurbereinigung, das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und den Freiwilligen Landtausch, die alle nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzen (FlurbG) durchgeführt werden.

10 4. Aktionsplan Aktionsplan 4.01

11 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr Handlungsfeld A Wirtschaft Maßnahmen (Priorität) Fördertatbestände Förderung Budget Zuwendungsempfänger / Fördersatz / Zuschuss Prozent Betrag ( ) ELER Priorität (vorrangige Fachförderung) Gebietskörperschaften Unternehmen privat Vereine / sonstige max. Zuschuss ( ) Indikatoren (quantitativ) Teilziele 2018/2020 A1 (1,1) Entwicklung von Rahmenbedingungen für Unternehmen A1.01 Um- und Wiedernutzung leerstehender oder leerfallender ländlicher Bausubstanz für eine gewerbliche Nutzung und insbesondere für die Sicherstellung der Versorgung im medizinischen und pflegerischen Bereich (Erläuterung: Baumaßnahmen inkl. Erschließungsflächen zur Neuansiedelung für die gewerbliche Nutzung, insbesondere zur Sicherstellung von medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen, Einzelhandel, aber z.b. auch für touristische Dienstleister wie Beherbergungsstätten, Gaststätten, freiberufliche Dienstleister, Vermietung, jeweils unter der besonderen Berücksichtigung von Barrierefreiheit zur Förderung von Integration und Inklusion. Spezifische Kohärenzkriterien: wenn relevant Einzelhandel unter 500 qm JA/NEIN, Gebäude sind älter als Baujahr 1950 JA/NEIN, die Vorgaben der ländlichen Baukultur** wurden beachtet JA/NEIN, mindestens 50% der tragenden Außenhülle des Gebäudes bleiben erhalten JA/NEIN, Barrierefreiheit ist berücksichtigt, soweit das baulich möglich ist JA/NEIN) LEADER 11,50% (GRW) abhängig vom Fördertatbestand b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 11/18 Anzahl geschaffener Arbeitsplätze: 2/5 A1.02 Erhalt von Unternehmen in ortsbildprägender Bausubstanz durch Sanierung der Außenfassade (Erläuterung: Baumaßnahmen für vorhandene klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) und Dienstleister zur Aufwertung und Erhaltung von wirtschaftlichen Strukturen vor Ort mit besonderem Schwerpunkt zum Erhalt des Unternehmens insbesondere bei Generationenwechsel, jeweils unter besonderer Berücksichtigung von Barrierefreiheit. Spezifische Kohärenzkriterien: Gebäude sind älter als Baujahr 1950 JA/NEIN, die Vorgaben der ländlichen Baukultur** wurden beachtet JA/NEIN, mindestens 50% der tragenden Außenhülle des Gebäudes werden erhalten JA/NEIN, Barrierefreiheit ist berücksichtigt, soweit das baulich möglich ist JA/NEIN) (GRW) * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

12 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr A1.03 Breitbandversorgung (Erläuterung: Baumaßnahmen, die im Rahmen der DIOS nicht finanziert werden, aber zum Erhalt bzw. zur Neuansiedlung von KMU und freiberuflichen Dienstleistern dringlich notwendig sind.) (DIOS) A1.04 Erweiterung bestehender Betriebsstätten durch An- und Neubau (Erläuterung: Baumaßnahmen zur Erhaltung von KMU mit besonderem Schwerpunkt, dass die jeweiligen Bauten sich ins Ortsbild integrieren, ländlicher Baukultur entsprechen, innovative Baustoffe oder besondere energetische Innovationen nutzen. Spezifische Kohärenzkriterien: der Bau integriert sich ins Ortsbild und entspricht den Vorgaben der ländlichen Baukultur** JA/NEIN, der An- bzw. Neubau nutzt besonders innovative Baustoffe oder energetische Innovationen JA/NEIN) (GRW, KfW) A1.05 Förderung von Ausstattungsgegenständen (Erläuterung: Maschinen, technische Ausstattung oder mobile Industrieanlagen. Spezifisches Kohärenzkriterium: Investition unterstützt die Existenzgründung insbesondere von Frauen ODER ist notwendig, um ein innovatives Produkt herzustellen ODER ist notwendig, um besonderen energiesparenden und umweltschonenden Anforderungen und/oder neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen zur Erhaltung der KMU oder Dienstleisters JA/NEIN) (GRW, BAFA, KfW) A2 (1,1) LEADER 1,50% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 3/6 Verbesserung der Wertschöpfung durch die Entwicklung von Netzwerken und Kreisläufen A2.01 Vorhabenspezifische Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen (Erläuterung: Studien zur Umsetzung innovativer Ideen. Spezifische Kohärenzkriterien: es handelt sich um eine innovative Idee JA/NEIN, ein Netzwerk von interessierten Unternehmen und Dienstleistern ist involviert JA/NEIN) 50% A2.02 Errichtung regionaler Wärmekreisläufe/ energetische Nutzung regionaler Rohstoffe (Erläuterung: Baumaßnahmen insbesondere Zuwegungen und Leitungsführungen die die Nutzung mit mehreren Gebäuden in einer Gemeinde möglich machen. Spezifische Kohärenzkriterien: mehrere Gebäude sind in den regionalen Wärmekreislauf bzw. die energetische Nutzung involviert JA/NEIN, es handelt sich ausschließlich um Zuwegungen und Leitungsführungen JA/NEIN) (BAFA, KfW) 65% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

13 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr A2.03 Ausbau der Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte (Erläuterung: insbesondere Pilotprojekte, Marketingmaßnahmen und Studien für innovative Ideen. Spezifisches Kohärenzkriterium: ein Netzwerk von interessierten Unternehmen und Dienstleistern ist in das Projekt involviert JA/NEIN) 13,0% Handlungsfeld B Infrastruktur (Verkehr), Mobilität und Bildung Maßnahmen (Priorität) Fördertatbestände Förderung Budget Zuwendungsempfänger / Fördersatz / Zuschuss Prozent Betrag ( ) ELER Priorität (vorrangige Fachförderung) Gebietskörperschaften Unternehmen privat Vereine / sonstige max. Zuschuss ( ) Indikatoren (quantitativ) Teilziele 2018/2020 B1 (1,2) LEADER 9,50% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 11/16 Erhalt und Entwicklung einer bedarfsgerechten Verkehrsinfrastruktur B1.01 Ausbau innerörtlicher Plätze, Straßen und Gehwege, sowie Gemeindeverbindungsstraßen inkl. Straßenbeleuchtung (Erläuterung: Straßenbaumaßnahmen in Zusammenhang mit der bedarfs- und demografiegerechten Ortsentwicklung, insbesondere zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und/oder Grundversorgung sowie von Arbeitsplätzen und land-/ forstwirtschaftlichen Nutzflächen (sowohl grundhafter Ausbau als auch reine Deckenerneuerung, im Bereich der Sanierung von Gemeindestraßen sowie alle damit unmittelbar in Verbindung stehenden Maßnahmen (insbesondere energieeffizienter Straßenbeleuchtung, straßenbegleitende Baumreihen/ Grünstrukturen). Spezifisches Kohärenzkriterium - wenn relevant: Straßenbeleuchtung ist energieeffizient JA/NEIN) (KStB) 50% B1.02 ländlicher Wegebau und Alltagsradwege (Erläuterung: Wege, die einen Mehrfachnutzen ermöglichen sowie nicht im Rahmen von Verfahren der Flurneuordnung realisiert und finanziert werden können. Spezifisches Kohärenzkriterium: der Weg weist einen Mehrfachnutzen auf JA/NEIN) 50% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

14 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr B2 (1,0) LEADER 2,00% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 6/11 Verbesserung der Mobilität B2.01 innovative Mobilitäts- und Verkehrskonzepte inkl. multimedialer Angebote (Erläuterung: insbesondere Studien zur Umsetzung innovativer Ideen. Spezifisches Kohärenzkriterium: ein Netzwerk von Unternehmen und Dienstleistern ist involviert JA/NEIN) 50% 50% B2.02 Verbesserung der Erreichbarkeit von Zugängen zum ÖPNV und der überregionalen Verkehrsinfrastruktur (Erläuterung: Baumaßnahmen z.b. Parkplätze an Zugängen zum ÖPNV oder an Autobahnauffahrten zur Förderung von Fahrgemeinschaften oder E-Ladestationen für umweltfreundliche Mobilität. Spezifisches Kohärenzkriterium: der öffentlich nutzbare Zugang ist gewährleistet JA/NEIN) 50% 50% B3 (1,2) LEADER 8,00% b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 4/5 Verbesserung von Angeboten im Bereich der Bildung B3.01 Erhalt, Modernisierung und Erweiterung wohnortnaher Kitas und Schulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie im freizeitpädagogischen Bereich (Erläuterung: Baumaßnahmen zur Standortsicherung bzw. demografiegerechten Bedarfsanpassung, jeweils entsprechend übergeordneter Planungen. Spezifisches Kohärenzkriterium: Das Vorhaben führt zu keiner Schließung vergleichbarer Einrichtungen in der Region JA/NEIN) (RL Schulausbau, Kita-Invest) 50% 50% 19,5% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

15 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr Handlungsfeld C Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung Maßnahmen (Priorität) C1 (1,2) Fördertatbestände Förderung Budget Zuwendungsempfänger / Fördersatz / Zuschuss Prozent Betrag ( ) LEADER 19,50% ELER Priorität (vorrangige Fachförderung) Gebietskörperschaften Unternehmen privat Vereine / sonstige max. Zuschuss ( ) abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Indikatoren (quantitativ) Teilziele 2018/2020 Anzahl bewilligter Vorhaben: 24/33 Bedarfsgerechte Entwicklung von Dörfern und Städten als Wohnorte unter Bewahrung des ländlichen Kulturerbe C1.01 Um- und Wiedernutzung leerstehender oder leerfallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken (Erläuterung: Baumaßnahmen inkl. Erschließung zur Ansiedelung von Familien und Einzelpersonen unter besonderer Berücksichtigung von Barrierefreiheit zur Förderung von Mehrgenerationenwohnen, Integration und Inklusion. Basisförderung 30 %, + 5 % Junge Familie, + 5 % Junge Familie mit mehr als 2 Kindern, + 5 % Mehrgenerationenwohnen, + 5 % barrierefreies und/oder behindertengerechter Um- und Ausbau. Spezifische Kohärenzkriterien: das Gebäude ist älter als Baujahr 1950 JA/NEIN, die Vorgaben der ländlichen Baukultur** werden beachtet JA/NEIN, mindestens 50% der tragenden Außenhülle des Gebäudes werden erhalten JA/NEIN) 30% - 50% C1.02 Sanierung der Außenhülle von bestehenden Gebäuden mit ortstypischer Nutzung bei ortsbildprägender Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken (Erläuterung: Baumaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden sowie der Zuwegung unter besonderer Berücksichtigung von Barrierefreiheit zur Förderung von Mehrgenerationenwohnen, Integration und Inklusion. Spezifische Kohärenzkriterien: das Gebäude ist älter als Baujahr 1950 JA/NEIN, die Vorgaben der ländlichen Baukultur** werden beachtet JA/NEIN, mindestens 50% der tragenden Außenhülle des Gebäudes werden erhalten JA/NEIN) (BAFA, KfW) 30% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

16 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr C2 (1,2) LEADER 7,50% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 5/8 Erhalt und Vernetzung wohnortnaher sozialer Infrastrukturen und Angebote für alle Generationen C2.01 Um- und Wiedernutzung, Modernisierung ländlicher Bausubstanz für nichtgewerbliche soziokulturelle Grundversorgung (Erläuterung: Baumaßnahmen an Gebäuden und ggf. Zuwegung unter besonderer Berücksichtigung von Barrierefreiheit zur Förderung von Generationenvielfalt, Integration und Inklusion. Spezifische Kohärenzkriterien: das Gebäude ist älter als Baujahr 1950 bei soziokulturell/öffentlich genutzten Gebäuden ist das Baujahr älter als 1980 JA/NEIN, die Vorgaben der ländlichen Baukultur**werden beachtet JA/NEIN, mindestens 50% der tragenden Außenhülle des Gebäudes werden erhalten JA/NEIN) 70% 70% C2.02 Sanierung der Außenhülle bestehender ländlicher Bausubstanz für nichtgewerbliche soziokulturelle Grundversorgung (Erläuterung: Baumaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden sowie der Zuwegung unter besonderer Berücksichtigung von Energieeffizienz und Barrierefreiheit zur Förderung von Generationenvielfalt, Integration und Inklusion. Spezifische Kohärenzkriterien: die Gebäude sind älter als Baujahr bei soziokulturell/öffentlich genutzten Gebäuden muss das Baujahr älter als 1980 sein JA/NEIN, die Vorgaben der ländlichen Baukultur** werden beachtet JA/NEIN, mindestens 50% der tragenden Außenhülle des Gebäudes werden erhalten JA/NEIN, die Gebäude werden bei Bedarf öffentlich zugänglich sein JA/NEIN) 70% 70% C2.03 Platz- und Freiraumgestaltung für Soziokultur und Zwecke der Grundversorgung (Erläuterung: Baumaßnahmen an Gebäuden, Zuwegung und Plätzen zur Förderung von Generationenvielfalt, Integration und Inklusion. Spezifische Kohärenzkriterien - wenn relevant: die Vorgaben der ländlichen Baukultur sind berücksichtigt JA/NEIN, Barrierefreiheit ist bei der Platzgestaltung berücksichtigt JA/NEIN) 50% 70% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

17 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr C3 (1,0) LEADER 4,00% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 16/32 Unterstützung bürgerliches Engagement und Solidargemeinschaft C3.01 Ausbau und Qualifizierung von Strukturen der Freiwilligenarbeit / bürgerschaftlichem Engagement (Erläuterung: Schulung und Ausstattung unter Berücksichtigung von Generationenvielfalt, Integration und Inklusion mit besonderem Schwerpunkt auf Daseinsvorsorge im Zusammenhang mit ehrenamtlichem Engagement.) 50% 70% C4 (1,0) LEADER 7,50% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 6/12 Schutz und nachhaltige Entwicklung natürlicher Ressourcen C4.01 Wasserrückhalte- und Hochwasserschutzmaßnahmen (Erläuterung: Baumaßnahmen zur Verbesserung der Wasserrückhaltung in Hochwasserentstehungsgebieten sowie in Zusammenhang mit Gewässern II. Ordnung (vorbeugender Hochwasserschutz).) (RL Hochwasserschutz) 50% 50% C4.02 Aufwertung des Landschaftsraumes durch Biotope und ökologische Aufwertung von Fließ- und Standgewässern (Erläuterung: Insbesondere Baumaßnahmen zur Begrünung von Siedlungsstrukturen bzw. deren harmonische Einbindung in die Landschaft und zur Anreicherung der Landschaft durch Strukturelemente sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und der naturnahen Gewässerentwicklung bzw. -renaturierung.) 50% C4.03 Abriss, Rückbau und Renaturierung von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz (Erläuterung: Insbesondere Abriss und Rückbau von nicht mehr nutzbaren Wohn- und Gewerbegebäuden oder ehem. landwirtschaftlich genutzter Gebäude sowie Flächenentsiegelung und Begrünung. Spezifisches Kohärenzkriterium: die Fläche wird entsiegelt und begrünt JA/NEIN) (Brachflächenrevitalisierung) 50% 50% 50% C4.04 Flurneuordnung (Erläuterung: Schaffung bodenordnerischer Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Siedlungen und Infrastruktur. Die ländliche Neuordnung (LNO) ist dabei ein entsprechende Maßnahmen unterstützendes Instrument.) RL Ländliche Entwicklung 38,5% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

18 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr Handlungsfeld D Freizeit, Kultur und Tourismus Maßnahmen (Priorität) Fördertatbestände Förderung Budget Zuwendungsempfänger / Fördersatz / Zuschuss Prozent Betrag ( ) ELER Priorität (vorrangige Fachförderung) Gebietskörperschaften Unternehmen privat Vereine / sonstige max. Zuschuss ( ) Indikatoren (quantitativ) Teilziele 2018/2020 D1 (1,1) LEADER 3,00% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 4/8 Verbesserung der Qualität touristischer, kultureller Angebote und des Service vorrangig durch Netzwerkarbeit D1.01 Unterstützung von Marketingmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung (Erläuterung: Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen der Präsentation (insbesondere Veranstaltungen, Ausstellungen, Messeauftritte, Print- und Onlinemedien). Spezifisches Kohärenzkriterium: das Projekt finden im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens statt JA/NEIN) 50% 70% D1.02 Vernetzung soziokultureller, freizeit- und museumspädagogischer Einrichtungen im Sinne der Qualitätssteigerung (Erläuterung: insbesondere Zusammenarbeit von Heimatmuseen und Kultureinrichtungen durch Netzwerke, Veranstaltungen, Ausstellungen oder Bildungsangeboten zur Profilierung der regionalen Museums- und Kulturlandschaft auch im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens. Spezifisches Kohärenzkriterium: Das Projekt ist Bestandteil eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens JA/NEIN) (Kulturraum) 50% 70% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

19 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr D2 (1,1) LEADER 13,50% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 13/25 D2.01 Erhalt und bedarfsgerechte Entwicklung des touristischen Wegenetzes und der kleinen touristischen Infrastruktur (Erläuterung: Baumaßnahmen für Wege, temporäre Bauten, Mobiliar sowie Beschilderungen und Informationssysteme. Spezifische Kohärenzkriterien - wenn relevant: der Landschafts- und Naturschutzes ist berücksichtigt JA/NEIN, Vorgaben der ländlichen Baukultur** werden berücksichtigt JA/NEIN) Verbesserung der touristischen Wertschöpfung und des Freizeitwertes der Region (Kulturraum, GRW) 50% 70% D2.02 Belebung des ländlichen Kulturerbes (Erläuterung: Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen unter der Voraussetzung der Förderung der regionalen Besonderheiten unter Berücksichtigung von Integration und Inklusion sowie zur Weiterentwicklung von Komplexprojekten (z.b. Rittergüter und Herrenhäuser) auch im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens. Spezifisches Kohärenzkriterium - wenn relevant: das neu entwickelte, kulturelle Zentrum weist nachhaltig das Betreiben über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren im besonderem Hinblick auf die Abdeckung der laufenden Personal- und Betriebskosten (Gebäudeunterhaltskosten) nach JA/NEIN) 50% 50% 70% D2.03 Entwicklung von innovativen touristischen Angeboten zur Erschließung neuer Zielgruppen (Erläuterung: Unterstützung von Netzwerken, Veranstaltungen, Tagungen, Konferenzen und Studien unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit/-armut, Integration und Inklusion. Spezifisches Kohärenzkriterium: das Projekt findet im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens statt JA/NEIN) 50% 70% D2.04 Aufwertung von Parks und Gärten (Erläuterung: Baumaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung historischer Parks und Gärten auch im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens. Spezifische Kohärenzkriterien: das Objekt ist in das entsprechende fachlich und touristisch orientierte "Gartennetzwerk westsächsischer Parkanlagen" eingliedert JA/NEIN, der öffentliche Zugang wird gegeben JA/NEIN, wenn relevant: Die Förderung des Marketings ist unter 10% der Investitionssumme JA/NEIN) 50% 50% 70% ,5% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

20 Aktionsplan der LEADER-Entwicklungsstrategie Land des Roten Porphyr Handlungsfeld E Prozessbegleitung, Marketing, Kommunikation Maßnahmen (Priorität) Fördertatbestände Förderung Budget Zuwendungsempfänger / Fördersatz / Zuschuss Prozent Betrag ( ) ELER Priorität (vorrangige Fachförderung) Gebietskörperschaften Unternehmen privat Vereine / sonstige max. Zuschuss ( ) Indikatoren (quantitativ) Teilziele 2018/2020 E1 (1,2) LEADER 11,50% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 9/14 Erleichterung der Umsetzung von Vorhaben durch personelle und konzeptionelle Unterstützung E1.01 Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe und eines Regionalmanagements E1.02 Projektmanagement bzw. Netzwerkarbeit zur Verbesserung regionaler Kommunikationsstrukturen (Erläuterung: Insbesondere Personal-, Honorar- und/-oder Sachkosten mit dem Schwerpunkt der Förderung von regionalen Besonderheiten. Spezifisches Kohärenzkriterium: Das Projekt findet im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens statt JA/NEIN) 80% 80% 80% E1.03 Erstellen, Fortschreibung oder Evaluierungen integrierter Konzepte und Studien (Erläuterung: Insbesondere Personal-, Honorar- und/-oder Sachkosten. Spezifisches Kohärenzkriterium: Das Projekt findet im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens statt JA/NEIN) 80% E2 (1,0) LEADER 1,00% abhängig vom Fördertatbestand 6b (P) Anzahl bewilligter Vorhaben: 2/4 Entwicklung von Strukturen für die Kommunikation nach innen und außen E2.01 Marketingmaßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Region (Erläuterung: Insbesondere Print- und Onlinemedien, Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen. Spezifisches Kohärenzkriterium: Das Projekt findet im Rahmen eines regionalen oder überregionalen Kooperationsvorhabens statt JA/NEIN) 80% 12,5% * Förderung laut Beihilferecht (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) ** siehe Anlage 4.05: Übersicht Kriterien zur regionalen Baukultur

21 4. 4. Aktionsplan 4.02 Hinweise regionale zum Aktionsplan Zuwendungsvoraussetzungen zum Aktionsplan 4.02

22 HINWEISE ZUM AKTIONSPLAN 1 ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS In den nachfolgenden Schritten ist der Ablauf des Auswahlverfahrens dargestellt. Für die LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr wählt die Lokale Aktionsgruppe mit ihrem Entscheidungsgremium (Koordinierungskreis) im Auswahlverfahren die Vorhaben aus, die gefördert werden sollen. Das Auswahlverfahren ist kosten- und gebührenfrei. Vorab Telefonische Information durch das Regionalmanagement zum Auswahlverfahren und LEADER-Förderung im Land des Roten Porphyr Veröffentlichung von Aufrufen (Ankündigung der Stichtage) zu den Auswahlverfahren für die einzelnen Förderbereiche (mit Inhalt, Budget, Fristen und dem Termin der Vorhabenauswahl der LAG) 1. Schritt Einreichung eines Projektvorschlages durch den Antragsteller beim Regionalmanagement zum Stichtag mit allen notwendigen Unterlagen für das Auswahlverfahren. Dazu besteht u. a. die Möglichkeit die benötigten Formulare von der Website runterzuladen mit auszufüllendem Projektbogen sowie weiteren notwendigen Unterlagen. 2. Schritt Nach Ansicht durch das Regionalmanagement wird der Projektvorschlag bei einem Vororttermin mit dem Antragsteller (Projektträger), ggf. dem Architekt/Planer, dem Regionalmanagement (RM) und der Bewilligungsbehörde in die passende Fördermaßnahme/Fördertatbestand eingeordnet. 3. Schritt Das Regionalmanagement und die fachlich zuständige Arbeitsgruppe prüfen vorab unabhängig die Kohärenz des Vorhabens, d. h. Prüfung der Förderwürdigkeit mit der Feststellung, ob das Vorhaben die Mindestkriterien für die Förderung erfüllt. 4. Schritt Das Regionalmanagement und die fachlich zuständige Arbeitsgruppe vergeben vorab einen Vorschlag für die Rankingpunkte. Das Vorhaben wird in eine Vorschlagsliste (Ranking) für den Koordinierungskreis eingeordnet. Ranking heißt in dem Fall ein bewertender Vergleich der Vorhaben und entsprechende Einordnung der Vorhaben. Die jeweiligen Rankingkriterien sind online einsehbar.

23 5. Schritt Tagung Koordinierungskreis mit Beschlussfassung zum Auswahlverfahren entsprechend dem jeweiligen Aufruf. Der Koordinierungskreis prüft die Kohärenz aller eingereichten Vorhaben, ordnet entsprechend den Rankingkriterien alle Vorhaben und stellt fest, welche Vorhaben im Auswahlverfahren eine Befürwortung erhalten. Alle Vorhaben, die zum Auswahlverfahren betrachtet wurden, erhalten eine schriftliche Information zum Ergebnis des Verfahrens. Die Ergebnisse des jeweiligen Verfahrens werden veröffentlicht. 6. Schritt Nach einer Befürwortung durch den Koordinierungskreis kann der Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden. Bei Ablehnung des Vorhabens erfolgt eine Erläuterung der Gründe, ein Grund kann z. B. sein, dass sich das Vorhaben im Ranking mit anderen Vorhaben in einer schwächeren Position befand. In diesem Fall könnte sich das Vorhaben ggf. mit Hinweisen zur Optimierung erneut zum nächsten Stichtag bewerben. 7. Schritt Mit der Abgabe aller Unterlagen und Beantragung der Förderung bei der Bewilligungsbehörde kann die Maßnahme begonnen werden (Eingangsbestätigung abwarten). Die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde sitzt beim für das Vorhaben zuständigen Landkreis. Der Projektträger erhält alle weiteren Informationen wie Nachforderungen zum Antrag sowie den Bewilligungsbescheid von der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

24

25 2 ALLGEMEINE HINWEISE Für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie gelten grundsätzlich die Festlegungen der Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Strategien im Freistaat Sachsen. (RL LEADER). Ergänzend hierzu legt der Aktionsplan der Region anhand der aufgestellten strategischen Ziele fest, in welche Handlungsfelder bzw. Maßnahmen sich ein Vorhaben grundsätzlich einordnen lassen muss, um Unterstützung aus dem Budget der Region zu erhalten. Der Aktionsplan legt weiterhin fest, wer antragsberechtigt ist und welche Fördersätze im Einzelnen gelten. Ergänzend zu diesen Festlegungen im Aktionsplan gelten die nachstehenden allgemeinen Hinweise für Vorhaben, die in der Region umgesetzt werden sollen: 2.1 VORHABENBEGINN Ein Vorhaben ist nur förderfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn ist jede rechtliche Verbindlichkeit zu werten, die das Vorhaben unumkehrbar machen. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichtung des Grundstücks (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren, Entkernung oder auch Gebäudesicherung) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Es sind nur diejenigen Ausgaben zuschussfähig, die auf Verträgen oder auf sonst förderfähigen Leistungen beruhen, die nach dem Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen bzw. erbracht sowie bezahlt wurden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. 2.2 FACHFÖRDERUNG Für einige Vorhaben hat der Antragsteller abzuprüfen, ob Möglichkeiten der Fachförderung über andere Richtlinien im Freistaat Sachsen bestehen. Der entsprechende Hinweis ist im Aktionsplan zu finden und wird mit der Kohärenzprüfung abgeprüft. Ein negatives Ergebnis ist entsprechend zu belegen (Negativattest oder Begründung zur kurz- bzw. mittelfristigen Nichtanwendung der jeweiligen Richtlinie).

26 2.3 FÖRDERSÄTZE, MINDEST- UND MAXIMALZUSCHUSS, BEIHILFE- RECHT Der Aktionsplan regelt für jede Maßnahme den jeweiligen Fördersatz sowie eventuell einen Maximalzuschuss. Der Mindestzuschuss ist für alle Maßnahmen gleich und beträgt EUR, dieser kann bei Vorhaben mit vernetzendem Charakter auch durch eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Vorhabenträger erreicht werden. Vorhaben, die eine wirtschaftliche Tätigkeit beinhalten, unterliegen grundsätzlich den beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Hier kommen die Fördersätze des Beihilferechts zum Einsatz. Dabei muss unterschieden werden (vgl. RL-LEADER): kleine Unternehmen: Landkreis Leipzig 30%, Landkreis Mittelsachsen: 35% (ab % Fördersatz) mittlere Unternehmen: Landkreis Leipzig 20%, Landkreis Mittelsachsen 25% (ab % Fördersatz) Ebenso hat der Antragsteller sich einer Prüfung der de minimis-regelung zu unterziehen. 2.4 BARRIEREFREIHEIT Bei sämtlichen baulichen Maßnahmen ist sicherzustelle, dass die aktuell geltenden Standards der Barrierefreiheit eingehalten werden. Hier ist im speziellen auf die vorhandenen DIN-Normen und zu verweisen. Um einen erhöhten Fördersatz im Bereich C 1.01 zu erhalten, müssen die geplanten Maßnahmen vorab bei Antragstellung nachgewiesen werden.

27 3 MAßNAHMENBEZOGENE HINWEISE Ergänzend zu den allgemeinen Voraussetzungen sind in weiteren Maßnahmen ergänzende Hinweise festgelegt. 3.1 HANDLUNGSFELD A: WIRTSCHAFT A1.01 Um- und Wiedernutzung leerstehender oder leerfallender ländlicher Bausubstanz für eine gewerbliche Nutzung und insbesondere für die Sicherstellung der Versorgung im medizinischen und pflegerischen Bereich A1.02 Erhalt von Unternehmen in ortsbildprägender Bausubstanz durch Sanierung der Außenfassade A1.05 Erweiterung bestehender Betriebsstätten durch An- und Neubau Für die Förderung von Beherbergungsstätten, Ferienwohnungen und Gaststätten werden im Ranking des Auswahlverfahrens die Bettenzahl, Aspekte wie barrierearm bzw. frei sowie die Schaffung von Voraussetzungen zum Erreichen von mind. 3 Sternen (nach Deutscher Hotelklassifizierung) positiv bewertet. In Bezug auf Gaststätten wirken regionale Identität sowie die Zusammenarbeit mit Direktvermarktern der Region positiv. 3.2 HANDLUNGSFELD C: ORTSENTWICKLUNG, SOZIALES UND GRUNDVERSORGUNG C1.01 Um- und Wiedernutzung leerstehender oder leerfallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken Der Fördersatz in dieser Maßnahme richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers und der direkt mit der Maßnahme betroffenen Personen und berücksichtigt den Aspekt des Mehrgenerationenwohnens: Basisförderung 30 % Familie/Lebensgemeinschaft mit 1-2 Kindern + 5 % Familie/Lebensgemeinschaft mit mehr als 2 Kindern + 5 % Berücksichtigung des Aspektes des + 5 % Mehrgenerationenwohnens barriere- bzw. behindertengerechtes Bauen + 5 %

28 Beispiel: Eine junge Familie, die sich im bäuerlichen Anwesen der Eltern ein leer stehendes Gebäude ausbaut, um darin zu wohnen, erhält einen Fördersatz in Höhe von 40% (Basisförderung 30% + 5% für den Status Familie/Lebensgemeinschaft + 5% für den Status Mehrgenerationenwohnen ). Definition des Begriffs Familien/Lebensgemeinschaften und Kinder Familien erhalten einen erhöhten Fördersatz und sind im Sinne der Richtlinie wie folgt definiert: Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem unterhaltsberechtigten, im Haushalt lebenden Kind Maßgeblich für die Gewährung des erhöhten Fördersatzes sind die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Im Rahmen der Rankingkriterien ist eine junge Familie definiert, wenn die Antragsteller (Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften, Lebensgemeinschaften) nicht älter als 40 Jahre sind. Definition des Begriffs Mehrgenerationenwohnen Der erhöhte Fördersatz bei C 1.01 für das Mehrgenerationenwohnen liegt vor, wenn mindestens 2 unterschiedliche Generationen in Nachbarschaft wohnen. Beide Generationen müssen sich in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis befinden. Mit dem Förderantrag muss das Ziel verbunden sein, sich gegenseitig zu unterstützen. Dies muss von beiden Generationen plausibel dargestellt werden. Der Antragsteller ist der Eigentümer und beantragt Förderung für seine selbst genutzte Wohneinheit. Wenn die zweite Generation bereits im Haus wohnt oder ebenfalls zuzieht, kann der Eigentümer für deren Wohneinheit Förderung in Abhängigkeit vom baulichen Zustand erhalten. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer das komplette Vorhaben finanziert und die kostenfreie Überlassung für den über "Mehrgenerationenwohnen" mitgeförderten abgeschlossenen Wohnraum/ Wohneinheit innerhalb der Zweckbindungsfrist vertraglich regelt. Der Wille den Hauptwohnsitz zukünftig in das förderfähige Objekt zu legen, muss in dem Antrag zur Vorhabenauswahl formuliert werden.

29 4 HINWEISE ZUR PROJEKTVERÖFFENTLICHUNG UND OB- JEKTKENNZEICHNUNG Der Projektträger stimmt mit der Projektantragstellung der Veröffentlichung des Vorhabens im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Das Regionalmanagement hat das Recht unter Beachtung des Datenschutzes das Objekt, Beschreibung und Bilder zu veröffentlichen. Das geförderte Vorhaben ist entsprechend den Vorgaben der Bewilligungsbehörde mit der entsprechenden Plakette als gefördertes LEADER-Vorhaben zu kennzeichnen. 5 HINWEISE ZUR LEADER-FÖRDERUNG ALLGEMEIN Die förderfähigen Gebiete (Gemeinden) im Land des Roten Porphyr finden Sie auf der unserer Internetseite. Hochwasserschutzgebiete sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen, Ausnahmeregelungen erfragen Sie bitte beim Regionalmanagement. Der Mindestzuschuss für die LEADER-Förderung beträgt EUR. Nachbewilligungen sind ausgeschlossen. Zwischenabrechnungen sind nicht möglich. Erst nach Abschluss kann das komplette Vorhaben bei der zuständigen Bewilligungsbehörde abgerechnet werden. Weitere Informationen zum Prinzip der LEADER-Förderung unserer Region, Erläuterungen zu Fördermaßnahmen und Fördertatbeständen, Beispielprojekte und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

30 4. 4. Aktionsplan 4.03 Checklisten Checkliste zur Kohärenz- zur Prüfung und eines Mehrwertprüfung Vorhabens auf Kohärenz 4.03

31 Bezeichnung Projekt <hier wird der Projektname eingegeben> Eingang <Datum> Kontaktdaten Einrichtung Kontaktdaten <bleibt leer, wenn Privatperson> Name Tel. Rechtsform <wenn eine Einrichtung> Anschrift Vorname Funktion Mail Aufruf Stichtag Maßnahme Fördertatbestand < Datum> <Name> <Nummer> Angaben zur Prüfung Prüfung 1 <Name> Datum <Datum> Prüfung 2 <Name> Datum <Datum> Die nachfolgenden Kriterien sind Pflichtkriterien und müssen zum Zeitpunkt der Prüfung der Kriterien (Vorhabenauswahl im Koordinierungskreis) zwingend erfüllt sein. Die Beantwortung einer Frage mit NEIN führt zum Ausschluss des Vorhabens. Kohärenzprüfung Allgemeine Kohärenzkriterien NEIN JA 1 Ist das Vorhaben mit den Vorgaben und Zielen des EPLR 1 in Übereinstimmung zu bringen? 2 Lässt sich das Vorhaben in die strategischen Ziele der LES 1 einordnen? 3 Weist das Vorhaben einen Mehrwert für die Region aus? (gemäß Mehrwertprüfung auf Seite 4) 4 Ist die Zuordnung zu einer Maßnahme analog des Aufrufes zur Einreichung von Vorhaben der LES möglich? 5 Sind die spezifischen Kohärenzkriterien des Fördertatbestandes lt. Aktionsplan eingehalten? 6 Ist die Finanzierung, insbesondere die Vorfinanzierung geregelt? Nachweis liegt vor. (Finanzierungsnachweis/ Kreditbereitschaftserklärung für die komplette Finanzierung, bei öffentlichen Trägern: Gemeinderatsbeschluss) 7 Sind die Besitzverhältnisse (Eigentum oder gleichgestellte Eigentumsrechte) gesichert? Nachweis liegt vor (notarieller Kaufvertrag/Grundbuchauszug mit Auflassung bzw. Eintragung) 8 Ist das Vorhaben passfähig mit aktuellen regionalbedeutsamen Planungen? (Landesentwicklungsplan Sachsen, Regionalpläne Westsachsen und Chemnitz-Erzgebirge, Kreisentwicklungskonzept Landkreis Leipzig, Ortsentwicklungskonzepte, öffentliche Bedarfsplanungen, regionale Fachplanungen), Nachweis liegt vor (z.b. durch die Gemeinde) 9 Es liegen folgende Unterlagen vor: - genaue Beschreibung des Vorhabens mit Zielstellung, Bestandteilen und Umfang - Ausgabenzusammenstellung - für bauliche Vorhaben: Fotos vom Ist-Zustand - für bauliche Vorhaben: Der Nachweis des Vorhabenträgers, dass er selbst Vorhaben dieser Art bereits umgesetzt hat oder über eine entsprechende Qualifikation/Ausbildung/Berufsabschluss zur Umsetzung des Vorhabens verfügt oder zur Umsetzung notwendigen externen Sachverstand hinzuzieht 1 ) Details siehe Website der LEADER-Region

32 Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien A1 Entwicklung von Rahmenbedingungen für Unternehmen NEIN JA A1.01 A1.02 A1.04 Folgende Unterlagen liegen vor: - Baugenehmigung mit Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) - sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der-hoai - für Denkmal: denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Gesamtinvestitionssumme, Nutzflächenberechnung (DIN277) - Erklärung, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: GRW, BAFA, KfW A1.03 Folgende Unterlagen liegen vor: - Wirtschaftlichkeits- und Unternehmenskonzept - Negativbescheid, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgendem Programm möglich ist: DIOS A1.05 Folgende Unterlagen liegen vor: - Wirtschaftlichkeits- und Unternehmenskonzept - Erklärung, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: GRW, BAFA, KfW A2 Verbesserung der Wertschöpfung durch die Entwicklung von Netzwerken und Kreisläufen NEIN JA A2.02 Folgende Unterlagen liegen vor: - Wirtschaftlichkeits- und Unternehmenskonzept - Erklärung, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: GRW, BAFA, KfW B1 Erhalt und Entwicklung einer bedarfsgerechten Verkehrsinfrastruktur NEIN JA Folgende Unterlagen liegen vor: - Baugenehmigung mit Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben mindestens entsprechende Zeichnungen - sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der-hoai - für Denkmal: denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Gemeinderatsbeschluss - Gesamtinvestitionssumme, Nutzflächenberechnung (DIN277) - für B1.01: Negativbescheid, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: RL KStB - für B1.02: Negativbescheid, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung des Vorhabens im Rahmen von Verfahren der Flurneuordnung möglich ist (RL Ländliche Entwicklung). B2 Verbesserung der Mobilität NEIN JA B2.02 Folgende Unterlagen liegen vor: - Baugenehmigung mit Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben mindestens entsprechende Zeichnungen - sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der-hoai - für Denkmal: denkmalschutzrechtliche Genehmigung - bei öffentlichen Trägern: Gemeinderatsbeschluss - Wirtschaftlichkeitskonzept - Gesamtinvestitionssumme, Nutzflächenberechnung (DIN277)

33 B3 Verbesserung von Angeboten im Bereich Bildung NEIN JA Folgende Unterlagen liegen vor: - Baugenehmigung mit Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) bzw. bei genehmigungsfreien Vorhaben mindestens entsprechende Zeichnungen - sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der-hoai - für Denkmal: denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Gemeinderatsbeschluss - Gesamtinvestitionssumme, Nutzflächenberechnung (DIN277) - für B3.01: Negativbescheid, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: RL Schulausbau bzw. RL Kita Invest C1 Bedarfsgerechte Entwicklung von Dörfern und Städten als Wohnorte unter Bewahrung des ländlichen Kulturerbe NEIN JA Folgende Unterlagen liegen vor: - Baugenehmigung mit Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) - sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der-hoai - für Denkmal: denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Gesamtinvestitionssumme, Nutzflächenberechnung (DIN277) - Erklärung, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: BAFA, KfW - eine Meldebescheinigung zum Nachweis des Hauptwohnsitzes am förderfähigen Objekt oder eine Erklärung, den Hauptwohnsitz zukünftig in das förderfähige Objekt zu legen C2 Erhalt und Vernetzung wohnortnaher sozialer Infrastrukturen und Angebote für alle Generationen NEIN JA Folgende Unterlagen liegen vor: - Baugenehmigung mit Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) - sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der-hoai - für Denkmal: denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Gesamtinvestitionssumme, Nutzflächenberechnung (DIN277) C4 Schutz und nachhaltige Entwicklung natürlicher Ressourcen NEIN JA Folgende Unterlagen liegen vor: - Baugenehmigung mit Genehmigungsplanung gemäß Phase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (Ansichten, Grundrisse und Schnitte) - sonstige Genehmigungen gemäß Phase 4 der-hoai - für Denkmal: denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Gesamtinvestitionssumme, Flächenberechnung - Negativbescheid, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: Hochwasserschutz, Brachflächenrevitalisierung C4.04 Folgende Unterlagen liegen vor: - Negativattest/Erklärung, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung des Vorhabens im Rahmen von Verfahren der Flurneuordnung möglich ist. D1 Verbesserung der Qualität touristischer, kultureller Angebote und des Service vorrangig durch Netzwerkarbeit NEIN JA Folgende Unterlagen liegen vor: - Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie der zuständigen DMO bei touristischen Vorhaben - Erklärung, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: Kulturraum D2 Verbesserung der touristischen Wertschöpfung und des Freizeitwertes der Region NEIN JA Folgende Unterlagen liegen vor: - Stellungnahme zur Integration des Vorhabens in die Destinationsstrategie der zuständigen DMO bei touristischen Vorhaben - Erklärung, dass zum Prüfzeitpunkt keine Förderung aus folgenden Programmen möglich ist: Kulturraum, GRW

34 Mehrwertprüfung Darstellung des Mehrwerts Punktevergabe: 0 Punkte nicht relevant 1 Punkt gering 2 Punkte mittel 3 Punkte ausgeprägt Punkte 1 entwickelt Potenziale im Bereich der Wirtschaft 2 sichert Unternehmensstandort und Fachkräftenachwuchs 3 Beitrag zur Verbesserung des touristischen Angebots und zum Freizeitwert 4 Hervorhebung von Alleinstellungsmerkmalen der Region 5 Beitrag zur Bildung, Chancengleichheit und Integration 6 Verbesserung der Familienfreundlichkeit der Region 7 Verbesserung der Lebensqualität durch Verkehrsinfrastruktur 8 Verbesserung der Mobilität als Grundlage für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 9 Stärkung des Gemeinwesens 10 Erhalt und Verbesserung des Dorfbildes und Beitrag zur Baukultur 11 Verbesserung von Landschaftsstrukturen 12 schont Ressourcen und trägt zum Klimaschutz bei 13 Verbesserung des Bekanntheitsgrades der Region 14 Stärkung der regionalen Identität 15 konzeptionelle Einbettung des Vorhabens in Studien, Dorfumbaupläne oder Bedarfsanalysen Zusatzpunkte für einen Mehrwert wenn zutreffend, jeweils maximal 1 Punkt 16 Bestandteil einer vorhabenübergreifenden Komplexmaßnahme oder Kooperationsprojekt Zusätzliche Aspekte aus der Projektbeschreibung 17 Summe Es müssen mindestens 5 Punkte erreicht werden (Mehrwertschwelle). Ist dies nicht der Fall, gilt die Mehrwertprüfung als nicht bestanden und das Vorhaben wird abgelehnt. Das Vorhaben hat die Mehrwertprüfung bestanden JA NEIN

35 4. Aktionsplan Checkliste zur Fachprüfung 4.04

36 Bezeichnung Vorhaben <hier wird der Name des Vorhabens eingegeben> Eingang <Datum> Einordnung Handlungsfeld <Handlungsfeld eingeben> Maßnahme <Maßnahme eingeben> Auswahlkriterien Ranking Kriterium Fragestellung Ausprägung Punkte 1 Standortsicherung 2 Arbeitsplätze 3 Unternehmensentwicklung 4 Versorgungsfunktion 5 Wertschöpfung 6 Regionale Kreisläufe 7 Erreichbarkeit 8 Barrierefreiheit 9 Multifunktionalität und Klimaschutz im Verkehr 10 Mobilität 11 Einzugsgebiet der Bildungseinrichtung 12 Bildungsinhalte Das Vorhaben ist auf die Sicherung oder Erweiterung des Standortes eines oder mehrerer Unternehmen in einem Ort gerichtet. Das Vorhaben trägt zur Sicherung oder Erweiterung der Anzahl Arbeitsplätze bei. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen einer Existenzgründung. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssituation im Ort. Das Vorhaben ist darauf gerichtet, die Wertschöpfung zu verbessern. Das Vorhaben trägt zur Entwicklung regionaler Kreisläufe bei. Das Vorhaben verbessert die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung. Das Vorhaben setzt Standards im Bereich der Barrierefreiheit um. Die Verkehrsmaßnahme weist einen Mehrfachnutzen auf. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Mobilität aller Bevölkerungsgruppen. Beurteilen Sie, wie die Mehrzahl der potenziellen Nutzer die Bildungseinrichtung erreichen kann. Schätzen Sie die Bildungsinhalte des Vorhabens ein. besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 ja 3 Medizin & Pflege 6 Altersgerechtes Wohnen/Barrierefreiheit 3 Grundversorgung 2 besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 Anbindung Grundzentrum, touristische Ziele, Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen Anbindung an ÖPNV 2 Bereiche mit Wohnnutzung 1 besonders / herausragend 3 ja 1 begleitender Radweg/Fußweg und begleitende Grünstruktur begleitender Radweg/Fußweg 3 begleitende Grünstruktur 2 besonders innovatives Konzept 6 für das Gesamtgebiet bedeutsam 2 mit örtlich begrenzter Wirkung 1 direkt im Wohnort auf kurzem Weg 3 gut an den ÖPNV angebunden 2 nur individuell erreichbar / nicht relevant 0 besonders innovativ 3 Basisangebot / nicht relevant 0 3 6

37 13 Mehrfachnutzung der Bildungseinrichtung 14 Reduzierung Leerstand 15 Abriss 16 Ortsbildprägung 17 Beitrag zur Ortsentwicklung 18 Wohnfunktion 19 Mehrgenerationenwohnen 20 Zuzug Soziokulturelle Grundversorgung Platzgestaltung für soziokulturelle Zwecke Bürgerliches Engagement 24 Wasserrückhaltung und Hochwasserschutz Ist eine Mehrfachnutzung der Bildungseinrichtung vorgesehen? Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Reduzierung bzw. Vermeidung des Leerstands im Ort. Durch den Abriss wird das Ortsbild erheblich verbessert. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zum Erhalt des Ortsbildes. Das Vorhaben leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt ortsbildprägender Gebäude im Ort. Das Vorhaben umfasst Wohnraum für eine Das Vorhaben ist in den Bereich des Mehrgenerationswohnen einzustufen. Wo hat die Familie, die ein leer stehendes Gebäude für die Wohnnutzung umbaut, vorher gelebt? Das Vorhaben unterstützt den Austausch der Generationen. Das Vorhaben ist in seinem Zweck generationsübergreifend. Das Vorhaben unterstützt bzw. basiert auf bürgerlichem Engagement, insbesondere für soziokulturelle Einrichtungen. Es handelt sich um ein Vorhaben mit einer Verbesserung des Schutzes einer Ortslage. 25 Landschaftsraum Das Vorhaben richtet sich auf die Verbesserung der Situation von 26 Qualität und Service 27 Bettenzahl von Beherbergungen/Ferienwohnungen Das Vorhaben ist darauf gerichtet, die Qualität und/oder Service von Angeboten in Tourismus/Kultur zu verbessern, vorranging durch Netzwerkarbeit. Das Vorhaben schafft neue bzw. erweitert die Bettenkapazität auf besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 im Innenbereich 3 an der Ortsrandlage 1 denkmalgeschütztes Gebäude 3 ortsbildprägend 1 Beseitigung/Reduzierung Leerstand 6 nur Außenfassade 3 nicht relevant bzw. Neubau 0 junge Familie/Lebensgemeinschaft mit mehr als 2 Kindern junge Familie/Lebensgemeinschaft mit mind. 1 Kind Familie/Lebensgemeinschaft mit mehr als 2 Kindern Familie/Lebensgemeinschaft mit mind. 1 Kind 2 andere 1 nicht relevant 0 ja 3 außerhalb der Region 6 in der Region 3 im Ort bzw. in der Gemeinde/Stadt 1 nicht relevant 0 besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 Gewässern 3 anderen Landschaftselementen 1 nicht relevant 0 besonders / herausragend 3 ja Betten Betten Betten 1 nicht relevant

38 28 Qualität von Beherbergung/ Ferienwohnungen 29 Touristisches Wegenetz 30 Einordnung in Komplexprojekte 31 Parks und Gärten 32 Lebensqualität 33 Kulturerbe 34 Konzepte und Studien/ Projektmanagement 35 Marketing 36 Innenwirkung 37 Netzwerke Mit dem Vorhaben werden Voraussetzungen zum Erreichen von mind. 3 Sternen nach Klassifizierung DEHOGA o. DTV geschaffen. Es handelt sich um eine Verbesserung bestehender thematischer Wege bzw. um eine Lückenschließung. Das Vorhaben ordnet sich in überregionale Komplexprojekte ein. Das Vorhaben ordnet sich in das Kooperationsprojekt Westsächsische Gärten und Parkanlagen ein. Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Das Vorhaben trägt zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes bei. Das Vorhaben leistet eine wichtige Grundlagenarbeit in Vorbereitung der Umsetzung eines Folgevorhabens, insbesondere bei Komplexprojekten und Kooperationen. Das Vorhaben richtet sich auf die Steigerung des Bekanntheitsgrades, dessen Radius wie folgt beschrieben werden kann: Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Identität. Das Vorhaben ist Bestandteil eines Netzwerkes und bindet weitere Akteure mit ein. 38 Gender Das Vorhaben unterstützt die ausgewogene Gender-Verteilung. 39 Inklusion Das Vorhaben unterstützt benachteiligte Personengruppen / die Inklusion in der Gesellschaft. 40 Wirkung 41 Innovationspotenzial / Modellprojekte Schätzen Sie die Ausstrahlungskraft des Vorhabens ein. Schätzen Sie die Innovationskraft des Projekts ein. Es müssen mindestens 8 Punkte erreicht werden (Mindestschwelle). Ist dies nicht der Fall, gilt die Fachprüfung als nicht bestanden und das Vorhaben wird abgelehnt. ja 3 besonders / herausragend 3 ja 1 ja 5 ja 3 besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 überregional 6 regional 3 örtlich / nicht relevant 0 besonders / herausragend 6 ja 3 besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 besonders / herausragend 3 ja 1 überregional 6 regional 3 örtlich 1 sehr hoch 6 hoch 3 eher gering 1 Zwischensumme Das Vorhaben hat die Fachprüfung bestanden JA NEIN Punkte aus der Mehrwertprüfung GESAMTPUNKTZAHL

39 4. 4. Aktionsplan 4.03 Übersicht Checkliste zu Kriterien zur Prüfung der regionalen eines Vorhabens Baukultur auf Kohärenz 4.05

40 Übersicht zu Kriterien der regionalen Baukultur Dächer Dachneigung - Erhaltung der vorhandenen Dachneigung an Steildächern - max. 30 cm am Ortgang, max. 40 cm an der Taufe Dachüberstand - Vermeidung des nachträglichen Einbaus von Freigespärren - Erhaltung einer durchgehenden Trauflinie - Dachsteine aus Ton (Ziegel), Betondachsteine, Schiefer/Kunstschiefer in Dachdeckung ortstypischer Farbe - Oberfläche matt (z.b. einfache Engobe) - Anordnung mit Bezug zur Fassadengliederung Solarflächen - große Elemente flächenbündig in Dachebene Dachflächenfenster - Vermeidung des Einbaus an weitgehend öffentlich einsehbaren Dachflächen - Anordnung mit Bezug zur Fassadengliederung - Mindestabstand zu First und Traufe: 35 cm Dachgauben - Mindestabstand zu Ortgang, Kehle oder Dachgrat: 1m - Anordnung auf maximal ¼ der betreffenden Dachfläche - geschleppte Dachaufbauten sind bis zu ¾ der betreffenden Dachfläche möglich Fassaden Putzfassade Sichtfachwerk Sichtmauerwerk Außendämmung Verkleidung Loggien und Gebäudeeinschnitte Sockel Farbgebung - mineralischer Glattputz bis 3 mm Körnung - Erhalt historischer Putzgliederung (z.b. Linsen) - Erhalt von Putzfaschen (12 16 cm) um Türen und umlaufend um Fenster - Grundsatz, weitgehende Erhaltung (z.b. durch alternative Innendämmung) - Vermeidung von Imitaten - mineralisch oder aus nachwachsenden Rohstoffen - regionaltypische Holz- oder Schieferverkleidungen (z.b. Deckleistenschalung) - Erhaltung vorhandener kompakter Baukörper - Vermeidung von Einschnitten in das Gebäudevolumen - Vermeidung von Kunstharz-/Buntsandsteinputzen - Abgetönt, kein reinweiß Fenster Format Gliederung Fensterläden - stehendes Format - in liegenden Fensteröffnungen Doppelung/Reihung stehender Einzelfenster - außenliegende Sprossenprofile (glasteilend oder aufgesetzt) ab 80 cm Breite bei der äußeren Fensterlaibung - Erhalt/Erneuerung vorhandener Klapp- und Schiebeläden - Vermeidung sichtbarer Rollladenkästen - Erhaltung des bestehenden Fensterformates bei Einbau in die Fassade

41 Türen und Tore Türen Tore - Ausführung in Holz - Aufarbeitung/Erneuerung historischer Türen - Vermeidung von Wölbglas - Ausführung in Holz oder mit Holzbeplankung außen - Erhaltung prägender Toröffnungen (z.b. durch Verglasung, zurückgesetzte Vermauerung, Verkleidung mit Brettschalung) Farbgebung - Vermeidung von weißen Türen und Toren Gebäudeumfeld Pflasterarbeiten Einfriedung - Vermeidung nicht erforderlicher Versiegelung - Pflasterung in Naturstein, Betonstein oder Ökopflaster - Vermeidung von Betonverbundpflaster und Betonrasengitter - Borde als Tiefborde bis max. 6 cm Höhe - in dörflichen Bereichen senkrechte Holzlattenzäune - Erhaltung/Erneuerung historischer Sockel und Pfosten - Vermeidung von Betonpalisaden und Betonpflanzsteinen Bepflanzung - Einheimische, standortgerechte Arten

42 4. Aktionsplan Qualitative Mehrwert- und Fachindikatoren 4.06

4. 4. Aktionsplan Hinweise regionale zum Aktionsplan Zuwendungsvoraussetzungen zum Aktionsplan 4.02

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