Bayerns Filmförderung konkurrenzfähig machen

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1 Pressemitteilung, Bayerns Filmförderung konkurrenzfähig machen SPD-Fraktion fordert Aufstockung der Zuschüsse für Filmproduktionen aus Bayern mindestens auf den Stand vor dem Haushaltskahlschlag von Vorlage zur Pressekonferenz mit Peter Hufe, MdL, kultur- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Die Struktur der Filmwirtschaft in Bayern mit ihrem international ausstrahlenden Zentrum München ist gut. Von der Stoffentwicklung über die künstlerische Umsetzung, die technische Herstellung bis zum Vertrieb, schafft und sichert die Branche Arbeitsplätze und macht Bayern zum nach wie vor größten Standort für die TV-Produktions- und Kinofilmwirtschaft in der Bundesrepublik. Bayern kann dies aber nur bleiben, wenn es bei der Filmförderung konkurrenzfähig wird. Rund 50 Stunden Kino haben bayerische Filmeproduzenten in zurückliegenden Spitzenjahren hergestellt. Doch im Ländervergleich sinkt der Anteil der Kinoproduktionen aus Bayern. Die zunehmende Konkurrenz von aufstrebenden Filmstandorten in anderen Ländern und der Rückgang von Finanzierungsquellen machen der Filmwirtschaft in Bayern zusehends zu schaffen. Bayerns Filmförderung braucht neue Impulse. Ohne Filmförderung ist für die Produzenten die Herstellung von Kinofilmen praktisch nicht durchführbar. Alles andere als hilfreich wirken sich für Bayerns Filmbranche deshalb die drastischen Kürzungen der staatlichen Fördermittel seit dem Haushaltskahlschlag von 2004 aus. Denn beginnend mit dem Nachtragshaushalt 2004 sind die staatlichen Mittel für die Produktionsförderung durch den FilmFernsehFonds Bayern stark rückläufig. Während 2003 noch fast 20 Mio. Euro (davon 14,3 Mio. Euro staatlicher Transfer) in die Kinofilmproduktion investiert werden konnten, waren es 2005 nur noch 11,5 Mio. Euro (davon 10,5 Mio. Euro staatlicher Transfer, Quelle:

2 Bayerischer Staatshaushalt, Epl 02). Filmförderung in Bayern Haushaltsausgaben, Epl 2, in Tsd. Euro Nachtrag , , , , , ,8 Die drastische Kürzung der Fördermittel hat die Produktivkraft des Filmstandorts Bayern deutlich belastet: im Ländervergleich sinkt das anteilige Produktionsvolumen im Bereich der Kinofilme in Bayern. Bayerns Anteil an der Länderförderung für Kinoproduktionen rutschte deutlicher als je hinter der NRW-Filmstiftung ab und rangiert seit 2004 auch unter der Mittelvergabe durch den Medienboard des aufstrebenden Filmstandortes Berlin- Brandenburg. Anteil der deutschen Länderförderungen bei den Länderfördermitteln für den deutschen Kinofilm. (Quelle FFA Jahresinfo) 2003 % 2004 % 2005 % FFF Bayern 19,76 27% 13,65 20% 11,50 19% Filmstift ung NRW 20,60 28% 20,54 30% 20,00 32% Medien board Berlin 10,63 15% 16,48 24% 14,95 24%

3 Brande nburg MDM Mittelde utsche Medienf örderun g 7,42 10% 4,76 7% 4,81 8% Filmförd erung Hambur g 6,49 9% 5,42 8% 4,25 7% MFG Baden Württe mberg 7,20 10% 6,40 9% 5,19 8% Nordme dia 1,16 2% 0,89 1% 1,03 2% Mit der Kürzung der Filmförderung seit 2004 "aus finanzwirtschaftlichen Gründen" haben Finanzministerium und CSU-Landtagsfraktion, die den "Sparkurs" gestützt hat, volkswirtschaftlich erhebliche Nachteile nicht nur für die Filmwirtschaft in Bayern verursacht, den die weiteren Geldgeber für die Bayerische Filmförderung (Bayerisches Fernsehen, ProSieben/Sat 1, BLM) nicht ausgleichen konnten, obwohl sie ihre Förderung im Unterschied zum Freistaat nicht reduziert hatten. Denn die Fördermittel sind daran geknüpft, dass ein Großteil der Gesamtkosten einer Produktion in Bayern ausgegeben werden müssen. Dieser "Bayern-Effekt" stürzte parallel zum Abschmelzen der staatlichen Förderung ab: von fast 50 Mio.

4 Euro im Jahr 2003 auf unter 33 Mio. Euro im Jahr Produktionsförderung von Kinofilmen durch den FFF Bayern , nominal und im Verhältnis zum Gesamtetat des FFF Bayern mit Angabe des dadurch erzielten Bayerneffekts. (Beträge in Mio., Quelle: FFA Jahresinfo) Jahr Fördersum % Etat FFF Bayerneffek % me Kino t % ,689 49% 42, % ,508 53% 36, % ,761 65% 49, % ,645 47% 38, % ,501 51% 32, % Mittlerweile hat auch der Bayerische Finanzminister eingesehen, dass die Senkung der Filmfördergelder negative wirtschaftliche Folgewirkungen für das Filmland Bayern nach sich zieht, und zugesagt, in seinem nächsten Haushaltsentwurf die Mittel um eine "sechsstellige Summe" pro Jahr hochzufahren. Diese Größenordnung ist jedoch völlig unzureichend. Mindestens notwendig ist, den Haushaltstitel für die kommenden Haushaltsjahre um die Summe zu erhöhen, die 2004 gekürzt worden ist: von 9,9(Haushaltsansatz 2006) auf 14,3 Mio. Euro Kahlschlag in der Ausbildungsförderung korrigieren Zugleich sind die Zuschüsse zur Förderung der Aus- und Fortbildung im

5 Filmbereich (die seit 2004 von Euro auf derzeit 7500 Euro reduziert worden sind) und die Zuschüsse für die Drehbuch-Werkstatt (die seit 2003 von auf derzeit reduziert worden sind) wieder mit höheren Ansätzen im Haushaltsentwurf einzustellen. (Quelle: Bayerischer Staatshaushalt, Epl 02). Es ist absurd, wenn das 2005 von den damaligen Medien- und Wirtschaftministern Huber und Wiesheu großspurig ausgerufene "Neue Cluster- Konzept für Medien", mit dem ausdrücklich "vor allem die Aus- und Fortbildung noch attraktiver" gemacht werden sollte (Ministerratskommunique vom 19. April 2005) im Haushalt weiterhin konterkariert wird durch die lapidare Formel "Minderausgabe aus finanzwirtschaftlichen Gründen". Ab 1. Januar 2007: Mit zusätzlicher Förderung setzt der Bund auf Auftrieb in der Filmwirtschaft Im Gegensatz zur Bayerischen Staatsregierung hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht. Nach der unter Federführung der Kulturstaatsminister Julian Nida- Rümelin und Christina Weiß neu konzipierten Filmförderung in Deutschland und der Haushaltsinitiative ihres Nachfolgers Bernd Neumann sind die Weichen zu einer entscheidenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft, wie es im Koalitionsvertrag vom November 2005 vereinbart wurde, gestellt. Ab 2007 stellt der Bund jährlich 60 Mio. Euro für ein zusätzliches Konzept zur Filmfinanzierung zur Verfügung. In Anlehnung an das seit April diesen Jahres eingeführte britische Modell (Rabattmodell) erhalten Produzenten für die Herstellung eines Kinofilms eine Erstattung zwischen 15 und 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten. Damit werden für die deutsche Filmwirtschaft international wettbewerbsfähige vergleichbare Bedingungen geschaffen. In anderen EU-Ländern werden Finanzierungslücken durch alle möglichen Zuschüsse geschlossen. Das Modell verspricht schnelle und unmittelbare Effekte bei deutschen Produzenten und Studios. Zudem wird Deutschland als Produktionsstandort auch für große internationale Koproduktionen attraktiver. Auf diese Weise können zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und volkswirtschaftliche Effekte erzielt werden, die um ein Vielfaches höher liegen als die zur Verfügung gestellte Haushaltssumme. Derzeit summiert sich das Produktionsvolumen für Kinofilme in Deutschland auf gut 200 Mio. Euro pro Jahr. Mit der verbesserten Fördermöglichkeit setzt die

6 Bundesregierung auf einen starken Auftrieb für die Filmwirtschaft. Auch Bayern wird davon profitieren. Seit 1. Juli 2006: Nordrhein-Westfalen hilft mit neuem Bürgschaftsmodell den Film- und TV-Produzenten - SPD-Landtagfraktion fordert die Bayerische Staatsregierung auf, ein Konzept für ein landeseigenes Bürgschaftsprogramm vorzulegen. Um im Wettbewerb der Filmstandorte in Deutschland nachhaltig zu bestehen, regt die SPD-Landtagsfraktion ein Konzept für ein Bürgschaftsprogramm zur Unterstützung der (Zwischen-)Finanzierung von förderungswürdigen Film- und Fernsehproduktionen an, das nach dem Vorbild in Nordrhein-Westfalen Geschäftsbanken, die TV-Auftragsproduktionen und freie Filmproduktionen kreditieren, über eine staatliche Förderbank Haftungsfreistellungen und Rückbürgschaften für Kredite und Garantien gewährt. Am 1. Juli 2006 ist dieses Bürgschaftsprogramm in Nordhrein-Westfalen gestartet und über die NRW.Bank, die Förderbank des Landes, mit einem Volumen von 10 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet. Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen mit Sitz im Land sowie Produzenten, die sich in NRW erstmals selbstständig machen. Ein wesentlicher Teil der Filmproduktion muss wie bei jeder Länderförderung im eigenen Land realisiert werden. Das Bürgschaftsmodell in Nordrhein-Westfalen ist eine notwendige Reaktion darauf, dass in den vergangenen Jahren die Risikobereitschaft von Banken, TVund Filmproduktionen mitzufinanzieren erheblich gesunken ist. Diese Situation ist auch in Bayern nicht anders. Selbst Film- und TV-Produzenten, die sich in langjähriger Zusammenarbeit mit Fernsehsendern bewährt haben, fällt es immer schwerer die von den Sendern bis zur Endabnahme einer jeden Auftragsarbeit geforderten Bürgschaften und Finanzierungsgarantien zu erhalten. Für die Weiterentwicklung der Filmwirtschaft in Bayern, für den Erhalt der kreativen Potenziale und für die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit des Produktionsstandortes ist es nur vorteilhaft, wenn eine staatliche Förderbank das Ausfallrisiko der Hausbanken bei überprüft förderungswürdigen Vorhaben aus dem Bereich der Film- und Fernsehwirtschaft übernimmt oder Kredite bzw. Kreditlinien sichert, die der Produzenten von Hausbanken gewährt werden. Klartext: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt das Ausfallrisiko der

7 Hausbanken von Produzenten bei volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhaben aus dem Bereich der Film- und Fernsehwirtschaft - ein bei zuverlässiger Antragsprüfung erfahrungsgemäß geringes Risiko.

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