SWISS OPTIMIST. Fleet Race Leitfaden / / Vers.4.3 ke/ve

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1 1 SWISS OPTIMIST

2 2 Leitfaden für Wettfahrtleitungen zur Erstelllung von Unterlagen für Fleet Race Regatten: Zweck des Leitfadens / Erklärung von Begriffen Seite 3 Anmerkungen / Hinweise Seite 4 Leitfaden für Ausschreibungen Seite 7 Leitfaden für Segelanweisungen Seite 11 Hinweise für Wettfahrtleitungen Seite 23 IODA+ISAF Race Management Policies Seite 27 Hinweise für die Durchführung von Seite 33 Schweizer Meisterschaften Nützliche Tabellen Seite 37 Varianten IODA-Bahnplan Seite 43

3 3 SWISS OPTIMIST Leitfaden für Wettfahrtleitungen zur Erstelllung von Unterlagen für Fleet Race Regatten Zweck des Leitfadens Der Leitfaden soll den Veranstaltern von Fleet Race Regatten der OPTIMIST-Klasse helfen, eine einheitliche Abwicklung der Regatten zu gewährleisten. Einheitliche Unterlagen sind eine grosse Hilfe besonders für Segelanfänger, in der OPTIMIST- Klasse sind dies ja erfreulicherweise immer wieder viele Segler. Der Leitfadens basiert auf Unterlagen der International Sailing Federation (ISAF), der International Optimist Dinghy Association (IODA) und auf Ausschreibungen und Segelanweisungen von internationalen Regatten. Auf der Basis dieses Leitfadens werden Ausschreibungen und Segelanweisungen für Punktemeisterschaften und Schweizer Meisterschaften erstellt, die dann unverändert anzuwenden sind. Neben den unten aufgeführten Segelanweisungen in deutscher Sprache stehen auch Segelanweisungen in französischer und englischer Sprache zur Verfügung. Werden diese Unterlagen von allen Veranstaltern benutzt, ist eine einheitliche Abwicklung der Regatten gewährleistet. Der Regattachef von Swiss Optimist nimmt jeden Verbesserungsvorschlag und andere Ideen gerne entgegen. A Erklärung von Begriffen in der Ausschreibung und den Segelanweisungen Die sehr oft verwendeten Umgangssprachlichen Begriffe Lauf und Start sind so eingeführt, dass auf sie nicht verzichtet werden kann und soll. Diese Begriffe sind in den deutschen Übersetzungen der WETTFAHRTREGELN SEGELN jedoch nicht vorgesehen. Es lassen sich darum mit diesen umgangssprachlichen Begriffen keine Ausschreibungen und Segelanweisungen den Wettfahrtregeln entsprechend erstellen. Hier eine Gegenüberstellung der Begriffe: IODA-Begriffe Ausschreibungs- und Segelanweisungs-Begriffe Umgangssprachliche Begriffe Division or Fleet (neu) Gruppe Farbe (der Gruppe) Mini race or Flight Gruppenwettfahrt Start Race Wettfahrt Lauf oder Rennen Weg der Begriffe, wie entstehen sie? Nach sehr langem Bemühen scheint es gelungen, eine vernünftige Verwendung verschiedener Begriffe in den Unterlagen der OPTI-Klasse zu haben. Dieser Weg der Begriffe durch die Unterlagen soll helfen, zukünftig Vermischungen zu vermeiden. Nach ISAF besteht eine Regatta aus einer Wettfahrtserie, also aus mehreren Wettfahrten. Da ist es natürlich, dass die Segler, die an einer Regatta teilnehmen, wissen wollen, wie viele Wettfahrten vorgesehen sind. Darum wird in einer Ausschreibung von Wettfahrten und deren Anzahl gesprochen.

4 4 Normalerweise segeln die Segler in einer gemeinsamen Wettfahrt. Nun sind bei OPTI-Regatten oft die Teilnehmerzahlen so hoch, dass eine Aufteilung der Segler erfolgen muss. Die Segler werden also in Gruppen unterteilt, entsprechend dem gewählten Verfahren 2, 3 oder 4, es können aber auch mehr sein. Dies wird in den Segelanweisungen beschrieben. Entweder startet eine Gruppe allein oder es werden für den Start jeweils zwei wechselnde Gruppen zusammengefasst zu einer Wettfahrtgruppe. Eine Wettfahrtgruppe besteht dann also aus zwei Gruppen, entsprechend der Unterteilung der Teilnehmer. Nach dem Start segeln in der Wettfahrt in diesem Fall immer zwei Gruppen. Aufgrund der Teilung besteht eine Wettfahrt aber aus zwei oder mehreren Wettfahrten von zwei Gruppen: man spricht darum von Gruppenwettfahrten. Da die Begriffe Gruppen, Wettfahrtgruppe, Gruppenwettfahrten keine Begriffe in den Wettfahrtregeln Segeln sind, muss bei Formulierungen in den Segelanweisungen, welche Wettfahrtregeln betreffen, der Begriff Wettfahrt verwendet werden. Dies ist der in der deutschen Übersetzung verwendete Begriff der Wettfahrtregeln Segeln. Durch diese Begriffswahl bleibt die enge Verbindung zu den offiziellen Regeln erhalten, denn auch Gruppenwettfahrten unterliegen diesen Regeln. Für die Rangwertung ist dann folgendes massgebend: Eine Wettfahrt besteht, wie vorher schon erwähnt, aus zwei oder mehr Gruppenwettfahrten. Die Einzelergebnisse der Gruppenwettfahrten werden als ein gemeinsames Wettfahrtergebnis aller Gruppen, z.b. vier, in welche die Teilnehmer aufgeteilt wurden, gewertet. Hier, am Ende der Regatta, schliesst sich der Kreis. Was bei der Anmeldung mit dem Begriff Wettfahrt begann, endet hier mit dem Begriff Wettfahrtergebnis. B Anmerkungen zu der Ausschreibung PM 2013 und zu den Segelanweisungen PM 2013 sowie Hinweise für Wettfahrtleitungen Die unten folgende Ausschreibung und die folgenden Segelanweisungen beruhen auf den gültigen Wettfahrtregeln Segeln , weiteren Unterlagen der ISAF und insbesondere auch auf Standardunterlagen der International Optimist Dinghy Association (IODA). Die so entstandenen SWISS OPTIMIST Ausschreibung 2013 und SWISS OPTIMIST Segelanweisungen 2013 sollen bei allen Punktemeisterschaftsregatten angewendet werden. Änderungen sollen nur entsprechend den Anmerkungen und Hinweisen sowie nach Rücksprache mit dem Regattachef von SWISS OPTIMIST gemacht werden! Die Rückmeldungen an den Regattachef können helfen, diese Unterlagen weiter zu verbessern. Die Ausschreibung weist bereits unter Punkt 1 auf wichtige Regeländerungen hin. Eine wichtige Änderung wäre z. B. folgende: Es kann aus irgendwelchen Gründen notwendig werden, eine geplante Wettfahrtfolge abzubrechen und die Teilnehmer aufzufordern, direkt nach dem Zieleinlauf zurück an Land zu segeln. Folgende Regeländerung kann dann angewendet werden, sie beruht auf einem Vorschlag von US SAILING: Special Signals The display of Flag "H" (white and red vertical bars) at the finish of any race means, Racing has ended for the day. Neben den in der Ausschreibung aufgeführten Regeländerungen können weitere Regeländerungen in den Segelanweisungen erfolgen und werden dort beschrieben. Die Ausschreibung enthält auch den geplanten zeitlichen Ablauf des Regattaanlasses. Da der Ablauf mit geplanten Zeiten angegeben wird, besteht Möglichkeit einer Änderung in den Segelanweisungen, wobei die Regeln über das Vorgehen zu beachten sind. Eine Ausschreibung kann nach einer Erstveröffentlichung geändert werden, solange die Änderungen allen Teilnehmern rechtzeitig bekannt gemacht werden.

5 5! Weitere Hinweise: Unter Punkt C, Hinweise für Wettfahrtleitungen ( Seiten 23 bis 26), wird zur Erklärung auf verschiedene Punkte eingegangen. Die Hinweise zeigen auf, welche Punkte beim Coaches- bzw. beim Sailors-Meeting erwähnt werden müssen. Hinweise sollen auch aufzeigen, welche Möglichkeiten eine Wettfahrtleitung hat, wenn sie die Formulierungen für die Segelanweisungen genau beachtet. Unter Punkt D, Race Management Policies ( Seiten 27 bis 32), sind Unterlagen der IODA und der ISAF (in Auszügen) aufgeführt. Die Einhaltung der in den Unterlagen aufgeführten Richtlinien wird dringend empfohlen; es sind jedoch nur Richtlinien und keine Regeln, wodurch sich bei Nichteinhaltung auch keine Wiedergutmachung für Teilnehmer ableiten bzw. begründen lässt. Unter Punkt E, Hinweise für die Durchführung von Schweizer Meisterschaften ( Seiten 33 bis 36), sind die für Schweizer Meisterschaften notwendigen Änderungen an den normalen Unterlagen beschrieben. Unter Punkt F sind nützliche Tabellen zu finden ( Seiten 37 bis 42). Unter Punkt G sind Variationen der IODA-Bahn aufgeführt ( Seite 43).

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7 7 Leitfaden für Ausschreibungen: Club-Stander PUNKTEMEISTERSCHAFT 2013 der Optimist-Klasse vom TT.MM bis TT.MM 2013 veranstaltender Club:.. AUSSCHREIBUNG Organisation: Vertreter Swiss Optimist: Wettfahrtleitung: Schiedsgericht: Hene Keller 1 REGELN 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie festgelegt in den Wettfahrtregeln Segeln (WR). 1.2 Die Swiss Sailing-Zusätze zu den Wettfahrtregeln Segeln und zu den ISAF Kodices werden angewendet. Die Unterlagen können im Wettfahrtbüro eingesehen werden. 1.3 Regel 61.1 Benachrichtigung des Protestgegners ist wie folgt geändert: Hinzufügen zu Regel 61.1(a): Ein protestierendes Boot muss die Wettfahrtleitung unter Angabe des Protestgegners unmittelbar nach dem Überqueren der Ziellinie informieren. 1.4 Regel 40 und das Vorwort zu Teil 4 sind wie folgt geändert: (a) Der erste Satz von Regel 40 ist gestrichen und ersetzt durch: Jeder Teilnehmer muss während des gesamten Aufenthalts auf dem Wasser persönliche Auftriebsmittel entsprechend der Klassenregel 4.2 (a) tragen, ausser zum kurzzeitigen An- und Ausziehen von Kleidung. (b) Hinzufügen zum Vorwort von Teil 4, nach in einer Wettfahrt : ausser Regel 40 ist geändert durch Anweisung 1.4 (a). 1.5 Die Segelanweisungen können auch weitere Wettfahrtregeln ändern. Die Regeländerungen werden vollständig in den Segelanweisungen angegeben. 1.6 Deutsch ist die offizielle Sprache der Regatta. Bei original in Englisch geschriebenen Dokumenten hat jedoch der englische Text Vorrang. 2 WERBUNG Teilnehmer-Werbung ist zugelassen gemäss ISAF Regulation 20. Der Veranstalter kann die teilnehmenden Boote verpflichten, Werbung zu tragen. 3 TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG 3.1 Die Regatta ist offen für Boote der Optimist Klasse und Seglerinnen und Segler mit Jahrgang 1998 und jünger. 3.2 Es sind ausländische Segler und Seglerinnen zugelassen. 3.3 Es gelten: Regel 75, Meldung für eine Wettfahrt, und die Swiss Sailing Ausführungsbestimmungen. 3.4 Die Meldung muss bis am TT.MM.2013 über diesem Link erfolgen:. 3.5 Nachmeldungen sind möglich bis 11:30 Uhr am ersten Regattatag. 3.6 Vorweisen von Unterlagen entsprechend dem Status in der aktuellen Mitgliederliste: Status GRÜN : es müssen keine Dokumente vorgewiesen werden, wenn kein neues Material verwendet wird, Status ORANGE : es müssen Kopien des Messbriefes, des Mitgliederausweises Swiss Optimist und des Versicherungsnachweises vorgewiesen werden, Status ROT : es besteht keine Startberechtigung ohne einwandfreie Dokumente (vollständiger Messbrief, Mitgliederausweis Swiss Optimist und Versicherungsnachweis).

8 8 3.7 Ein Wechsel der gemeldeten Segelnummer ist nur aufgrund eines vorgängig durch die Wettfahrtleitung genehmigten, schriftlichen Gesuches möglich. Wird diese Anweisung nicht beachtet, werden Teilnehmer unter der gemeldeten Segelnummer als DNC klassiert bzw. unter der nicht gemeldeten Segelnummer nicht ins Klassement aufgenommen. 4 MELDEGELD 4.1 Das Meldegeld beträgt CHF 25.00, das Abendessen ist nicht inbegriffen. (OR) 4.1 Das Meldegeld beträgt CHF 35.00, das Abendessen ist inbegriffen. 4.2 Bei Nachmeldungen ist ein Meldegeldzuschlag von CHF 5.00 zu zahlen. 4.3 Alle Boote, die in Gruppen segeln, zahlen eine Gebühr in Höhe von CHF.. für die bei der Registrierung zur Verfügung gestellten farbigen Bänder für die Gruppenidentifikation. Diese Gebühr wird bei Rückgabe der Bänder rückerstattet. 5 FORMAT DER REGATTA Abhängig von der Anzahl Meldungen kann die Wettfahrtleitung beschliessen, dass in einer einfachen Serie oder im Gruppenstartverfahren gesegelt wird. Näheres wird in den Segelanweisungen geregelt. 6 ZEITPLAN 6.1 Registrierung: Samstag, TT.MM :00 bis 11:30 Uhr 6.2 Vermessung und Kontrolle: Vor der Regatta werden keine Vermessungskontrollen gemacht. 6.3 Daten der Wettfahrten: Samstag, TT.MM.2013 Sonntag, TT.MM.2013 Coaches Meeting Sailors Meeting Wettfahrten Coaches Meeting Wettfahrten 12:00 Uhr 12:15 Uhr 08:15 Uhr 6.4 Anzahl der Wettfahrten: Total sind 6 Wettfahrten geplant, max 4 Wettfahrten werden pro Tag gesegelt. 6.5 Die geplante Zeit des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt am Samstag ist 13:00 Uhr. Die geplante Zeit des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt am Sonntag ist 09:15 Uhr. Die Zeit für den Sonntag kann geändert werden. Näheres wird in den Segelanweisungen geregelt. 6.6 Am letzten Tag der Regatta wird kein Ankündigungssignal nach 15:15 Uhr gegeben VERMESSUNG Die Messbriefkontrolle wird durch das Wettfahrtbüro durchgeführt (Punkt 3.6 der Ausschreibung beachten). 7.2 Es werden keine Neuvermessungen durchgeführt. 7.3 Es können jederzeit Vermessungskontrollen vorgenommen werden SEGELANWEISUNGEN Die Segelanweisungen sind auf der Webseite des Veranstalters in vorläufiger Ausführung frühzeitig einsehbar. In endgültiger Ausführung werden sie bei der Registrierung abgegeben. Diese haben dann Vorrang. (OR) 8.1 Die Segelanweisungen sind auf der Webseite des Veranstalters ab dem TT.MM.2013 zu finden und müssen von den Teilnehmern dort herunter geladen werden. Es werden keine Kopien gedruckt und somit nicht an Segler, Coaches, Begleiter, Komitees etc. verteilt. 9 AUSTRAGUNGSORT Austragungsort ist <See und Ort einfügen> ( siehe auch Anhang 1). 10 DIE BAHN Die Bahn ist eine Outer Loop-Trapezbahn mit der Ziellinie am Ende des zweiten Kreuzschenkels. Der Bahnplan wird mit den Segelanweisungen bei der Registrierung abgegeben oder kann von der Webseite herunter geladen werden STRAFSYSTEM Anhang P, besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet. Änderungen sind In den Segelanweisungen beschrieben.

9 9 12 WERTUNG Wettfahrt ist erforderlich, damit die Regatta als Punktemeisterschaft gültig ist Wertung der Wettfahrten: (a) Die Wettfahrten von zwei Gruppen (Gruppenwettfahrten) werden gewertet als eine Wettfahrt, an der alle Mitglieder dieser Gruppen teilgenommen haben. Regel A4 ist geändert, so dass ein Boot für den Zielplatz einen Punkt mehr als die Gesamtzahl der für die jeweilige Gruppenwettfahrt gemeldeten Boote erhält. (b) Eine Wettfahrt wird nur gewertet, wenn alle Gruppen die gleiche Anzahl Wettfahrten abgeschlossen haben Wertung der Serie: (a) Wenn weniger als 4 Wettfahrten abgeschlossen sind, ist die Gesamtwertung eines Bootes die Summe seiner Wertungen. (b) Wenn 4 oder mehr Wettfahrten abgeschlossen sind, ist die Gesamtwertung eines Bootes die Summe seiner Wertungen ausschliesslich seiner schlechtesten Wertung COACH- UND BEGLEITBOOTE Coach- und Begleitboote müssen während der Zeit der Bootsregistrierung (siehe Punkt 6.1) angemeldet werden. Sie werden in das Sicherheitskonzept des Organisators eingebunden Coaches und andere Begleiter müssen die Kennzeichnung, die von der Wettfahrtleitung abgegeben wurde, an ihren Booten anbringen. Ebenfalls müssen sie schriftlich mitteilen, welche Teilnehmerboote sie betreuen Vom Zeitpunkt des ersten Ankündigungssignals für die erste Gruppenwettfahrt muss ein Abstand von 100 m vom Wettfahrtgebiet eingehalten werden. Dies, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder bis die Wettfahrten durch die Wettfahrtleitung beendet wurden Ausgenommen von diesen Abstandspflichten sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert Die Boote müssen so gefahren werden, dass kein störender Wellenschlag entsteht Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zur Bestrafung der Coach- / Begleitboote oder evtl. der Teilnehmerboote führen. 14 LIEGE- UND PARKPLÄTZE Boote und Trailer müssen an den vom Platzwart angegebenen Orten abgestellt werden. 15 PREISE Preise werden abgegeben für (a) die ersten drei Boote (b) das erste Mädchen (c) erster Opti B (bis 11 Jahre) (d) jeden Teilnehmer (Erinnerungspreis) 16 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Nach Regel 4 liegt es in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers zu entscheiden, ob er startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt. Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem veranstaltenden Club und den für die Durchführung verantwortlichen Personen. 17 VERSICHERUNG Jeder Teilnehmer muss über eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens CHF 2 Mio. verfügen, die Regattasport einschliesst. Der Nachweis ist auf Verlangen des durchführenden Clubs vorzulegen. 18 WEITERE INFORMATIONEN Für weitere Informationen wenden Sie sich an: <Kontaktadresse einfügen>.

10 10 ANHANG 1 Austragungsort (Beispiel) Weitere Informationen (nicht Teil der Ausschreibung) Gesellschaftliche Anlässe: Verpflegungsmöglichkeit im Club. Es ist ein gemeinsames Nachtessen im Club vorgesehen, im Startgeld nicht inbegriffen oder für die Teilnehmer inbegriffen. Die Essensgutscheine können bei der Anmeldung erworben werden oder werden bei der Anmeldung abgegeben. (Einfügen entsprechend den Formulierungen von Punkt 4.1.) Eltern, Begleitpersonen, etc. sind herzlich willkommen. Zusätzliche Gutscheine können im Wettfahrtbüro erworben werden. Unterkunft für auswärtige Segler und Seglerinnen: Das Campieren auf dem Clubgelände ist möglich (nicht möglich). Wir empfehlen folgende Unterkunftsmöglichkeiten:

11 11 Leitfaden für Segelanweisungen: Club-Stander PUNKTEMEISTERSCHAFT 2013 der Optimist Klasse vom TT.MM. bis TT.MM.2013 gesegelt auf dem <See einfügen> in der Nähe von <Ort einfügen> Die Regatta wird veranstaltet von <Club einfügen> in Zusammenarbeit mit der Klassenvereinigung Swiss Optimist SEGELANWEISUNGEN 1 REGELN 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie festgelegt in den Wettfahrtregeln Segeln (WR). 1.2 Die Swiss Sailing-Zusätze zu den Wettfahrtregeln Segeln und zu den ISAF Kodices werden angewendet. Die Unterlagen können im Wettfahrtbüro eingesehen werden. 1.3 Regel 61.1 Benachrichtigung des Protestgegners ist wie folgt geändert: Hinzufügen zu Regel 61.1(a): Ein protestierendes Boot muss die Wettfahrtleitung unter Angabe des Protestgegners unmittelbar nach dem Überqueren der Ziellinie informieren. 1.4 Regel 40 und das Vorwort zu Teil 4 sind wie folgt geändert: (a) Der erste Satz von Regel 40 ist gestrichen und ersetzt durch: Jeder Teilnehmer muss während des gesamten Aufenthalts auf dem Wasser persönliche Auftriebsmittel entsprechend der Klassenregel 4.2 (a) tragen, ausser zum kurzzeitigen An- und Ausziehen von Kleidung. (b) Hinzufügen zum Vorwort von Teil 4, nach in einer Wettfahrt :, ausser Regel 40 ist geändert durch Anweisung 1.4 (a). 1.5 Anhang P, besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet, geändert gemäss Anweisung Deutsch ist die offizielle Sprache der Regatta. Bei original in Englisch geschriebenen Dokumenten hat jedoch der englische Text Vorrang. 2 BEKANNTMACHUNGEN AN DIE TEILNEHMER Bekanntmachungen an die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt, sie befindet sich beim Büro der Wettfahrtleitung. 3 ÄNDERUNGEN DER SEGELANWEISUNGEN Jede Änderung der Segelanweisungen wird ausgehängt eine Stunde vor der geplanten Zeit des ersten Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt des Tages, an dem sie in Kraft tritt, ausser das jede Änderung im Zeitplan der Wettfahrten ausgehängt wird bis 20:00 Uhr oder dem Ende der Protestfrist, je nachdem was früher ist, an dem Tag, bevor sie in Kraft tritt (OR) 4.2 SIGNALE AN LAND Signale an Land werden am Flaggenmast gesetzt. Dieser befindet sich beim Büro der Wettfahrtleitung. Wenn Flagge AP an Land gesetzt ist, ist 1 Minute ersetzt durch nicht weniger als 30 Minuten in dem Wettfahrtsignal AP. Flagge D mit einem Schallsignal bedeutet: Das Ankündigungssignal wird in nicht weniger als 30 Minuten gegeben nachdem Flagge D gesetzt ist. Boote dürfen ihre Liegeplätze nicht verlassen, bevor dieses Signal gegeben ist. 4.3 Flagge AP über H bedeutet: Es besteht Auslaufverbot. Boote dürfen die Liegeplätze nicht verlassen, weitere Instruktionen abwarten. Dies ändert Wettfahrtsignal AP über H. 4.4 Flagge B gesetzt, bedeutet: Segelanweisung 19.3 wird angewendet.

12 FORMAT DER REGATTA Abhängig von der Anzahl Meldungen kann die Wettfahrtleitung beschliessen, dass in einer einfachen Serie oder im Gruppenstartverfahren gesegelt wird. Sind mehr als 80 Boote gemeldet (oder nahe bei diesem Limit, je nach Ermessen der Wettfahrtleitung), werden die gemeldeten Boote in Gruppen aufgeteilt. 5.2 Wird die Regatta entsprechend Anweisung 5.1 in Gruppen gesegelt, gilt folgendes Verfahren: (a) Die Boote werden während der Dauer der Regatta eingeteilt in 4 möglichst gleich starke Gruppen. Jede Gruppe wird gegen jede andere segeln. Anweisung 12.9 zeigt die Startgruppenpaarungen und die Startreihenfolge. (b) Einteilung in die Gruppen: Die Boote werden eingeteilt in die verschiedenen Gruppen nach Kriterien der Wettfahrtleitung. Diese Kriterien beruhen auf nationalen Bestenlisten (die ersten 12 Boote der Bestenliste werden gleichmässig in die Gruppen eingeteilt) und anderen zutreffenden Informationen (Zufallsprinzip oder Segelnummern). Die Entscheidung der Wettfahrtleitung gemäss dieser Anweisung ist endgültig und kein Grund für Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1(a). 5.3 Während den Wettfahrten ist jedes Boot gekennzeichnet durch ein farbiges Band entsprechend den Gruppen, denen sie zugeordnet sind, dauernd angebracht und frei fliegend am Spriethorn. Bänder werden vom Wettfahrtbüro bereitgestellt ( siehe Anweisung 7). 5.4 Farben der Gruppen: Gruppe 1 PINK Gruppe 2 GREEN Gruppe 3 BLACK Gruppe 4 WHITE 6 ZEITPLAN DER WETTFAHRTEN Meetings: Samstag, TT.MM.2013 Sonntag, TT.MM Daten der Wettfahrten: Datum Samstag, TT.MM.2013 Sonntag, TT.MM Anzahl der Wettfahrten: Coaches Meeting Sailors Meeting Coaches Meeting Geplante Zeit des ersten Ankündigungssignals 13:00 Uhr 09:15 Uhr (ausser wenn geändert gemäss Anweisung 3) Anzahl Total geplant 6 12:00 Uhr 12:15 Uhr 1 Stunde vor der geplanten Zeit des Ankündigungssignals zur ersten Wettfahrt des Tages Wettfahrten 4 Wettfahrten geplant 2 Wettfahrten geplant Wettfahrten pro Tag Nicht mehr als 4 Wettfahrten werden pro Tag gesegelt Wettfahrten, die am geplanten Tag nicht gesegelt wurden, können am nachfolgenden Tag gesegelt werden. Die Wettfahrten werden in der Reihenfolge ihrer Durchführung nummeriert. Die Nummerierung gilt für gültig beendete Wettfahrten, gelten aber auch, wenn Wettfahrten erneut gestartet oder gesegelt werden. 6.3 Um Boote aufmerksam zu machen, dass in Kürze eine Wettfahrt oder eine Abfolge von Wettfahrten beginnt, wird die orange Startlinien-Flagge mit einem Schallsignal mindestens 5 Minuten vor einem Ankündigungssignal gesetzt. 6.4 Am letzten Tag der Regatta wird kein Ankündigungssignal nach 15:15 Uhr gegeben KLASSENFLAGGEN Für einfache Serien: weisse Flagge mit schwarzem Optimist-Zeichen (Klassenlogo). 7.2 Für Gruppen-Serie: die Flaggen der Gruppen. 7.3 Die Gruppenflaggen sind Flaggen in den Farben der zugehörigen Gruppen entsprechend Anweisung WETTFAHRTGEBIETE Wettfahrtgebiet ist <Ort einfügen>. Anhang 2 zeigt das Wettfahrtgebiet (Beispiel). 9 DIE BAHN 9.1 Anhang 1.1 zeigt: Die Bahn ist eine Outer Loop-Trapezbahn mit der Ziellinie am Ende des zweiten Kreuzschenkels. Das Diagramm in Anhang 1.1 zeigt die Bahn, einschliesslich der ungefähren Winkel zwischen den Bahnschenkeln, die Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu runden sind, und der Seite, an der jede Bahnmarke liegen zu lassen ist. 9.2 Die ungefähre Bahnlänge beträgt 1.4 sm.

13 13 10 BAHNMARKEN 10.1 Die Bahnmarken 1, 2, 3S und 3P sind orange Bojen. Wenn bei einem Tor in der Bahn eine Boje fehlt, ist die vorhandene Boje Backbord zu runden Die Start- und Ziel-Bahnmarken sind Wettfahrtleitungsboote. (OR) 10.2 (OR) 10.2 Die Start- und Ziel-Bahnmarken sind ein Wettfahrtleitungsboot am Steuerbordende und eine orange Boje am Backbordende der Start- / Ziellinie. Die Startbahnmarken sind nicht verankerte Treibbojen. Die Zielbahnmarken sind ein Wettfahrtleitungsboot am Steuerbordende und eine orange Boje am Backbordende der Ziellinie. 11 GEBIETE, DIE HINDERNISSE SIND Folgende Gebiete sind bezeichnet als Hindernisse: Wenn die Vorwindbahn von Bahnmarke 2 nach Bahnmarke 3 gesegelt wird, darf die Ziellinie nicht überquert werden. Dies ist ein Hindernis wie in den Wettfahrtregeln definiert und muss Backbord liegen gelassen werden DER START Anweisung 6.1 zeigt die geplanten Zeiten, zu denen die ersten Starts erfolgen sollen Die Startlinie ist zwischen den Peilstangen mit orangen Flaggen auf den Startbahnmarken Wenn ein Einzelrückruf erfolgt, bleibt Flagge X nur bis 2 Minuten gesetzt. Dies ändert Regel Wenn das Ankündigungssignal für die ersten Gruppen gegeben wurde, müssen die Boote der anderen Gruppen in der Wartezone warten und sich von der Startzone fernhalten. Die Startzone ist als Rechteck von 50 m von der Startlinie und deren Begrenzungen in alle Richtungen festgelegt. Boote können in den Startbereich segeln 1 Minute nach dem Startsignal der vorhergehenden Gruppen oder, wenn ein Einzelrückruf erfolgt, nachdem die Flagge X gestrichen worden ist, je nachdem was später ist Boote, die durchs Ziel gegangen sind, segeln direkt zurück zum Wartebereich oder an Land; sie halten sich frei von allen Booten, die sich in einer Wettfahrt befinden, und allen Booten, deren Ankündigungssignal gegeben wurde Ein Boot, das später als 4 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird als nicht gestartet (DNS) gewertet. Dies ändert Regel A Wenn Flagge U als Vorbereitungssignal gesetzt wird, darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung in dem Dreieck, gebildet aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke, sein, während der letzten Minute vor seinem Startsignal. Wenn ein Boot gegen diese Regel verstösst und erkannt wird, wird es ohne Verhandlung disqualifiziert, aber nicht, wenn die Wettfahrt erneut gestartet oder gesegelt oder vor dem Startsignal verschoben oder abgebrochen wird. Dies ändert Regel 26 Starten von Wettfahrten. Wenn Flagge U benutzt wird als Vorbereitungssignal, wird Regel 29.1 Einzelrückruf nicht angewendet. Die Wertungs-Abkürzung für eine Flagge U Disqualifikation ist UFD. Dies ändert A11 Abkürzungen für Wertungen Nach einem allgemeinen Rückruf muss das Ankündigungssignal für einen neuen Start 1 Minute nach Niederholen des 1. Hilfsstanders erfolgen (a) mit dem Setzen der Klassenflaggen für die zurückgerufenen Gruppen, oder (b) mit dem Setzen der Klassenflaggen für die folgenden Gruppen. Dies ändert Regel Startgruppenpaarungen und Startreihenfolge: Race Flight 1 Flight 2 1 Pink + Green Black + White 2 Green + Black Pink + White 3 Pink + Black Green + White 4 Black + White Pink + Green 5 Pink + White Green + Black 6 Green + White Pink + Black 13 ABKÜRZUNG NACH DEM START / ÄNDERUNG DES NÄCHSTEN BAHNSCHENKELS 13.1 Die Bahn kann nur abgekürzt werden an Bahnmarke 3 (Tor oder Einzelboje). Dies ändert Regel Eine Verkürzung der Länge eines Bahnschenkels, sogar des Zielschenkels, kann durch Zeigen des Minus -Signals gemäss Regel 33 erfolgen Zur Änderung des nächsten Bahnschenkels verlegt die Wettfahrtleitung die bestehende Bahnmarke(n) oder verlegt die Ziellinie an eine neue Position.

14 14 14 DAS ZIEL Die Ziellinie ist zwischen den Peilstangen mit orangen Flaggen auf den Zielbahnmarken, ausser Regel 32.2 wird angewendet ( siehe Anweisung 13.1). ( Anweisung 12.5 kann auch hier aufgeführt werden!) 15 STRAFSYSTEM 15.1 Anhang P, besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet, geändert gemäss Anweisung Regel P 2.3 wird nicht angewendet und Regel P 2.2 ist so geändert, dass sie auf jede weitere Strafe nach der ersten angewendet wird Ein Boot, welches eine Strafe angenommen oder die Wettfahrt entsprechend Regel 44.1 aufgegeben hat, muss dies auf einem Bestätigungsformular, im Wettfahrtbüro oder an der offiziellen Tafel, innerhalb der Protestfrist bestätigen. Dies ändert Regel ZEITLIMITS UND SOLLZEITEN Zeitlimits und Sollzeiten sind wie folgt: Zeitlimit Zeitlimit Bahnmarke 1 Sollzeit 80 min 30 min 50 min Wenn kein Boot die Bahnmarke 1 innerhalb des Bahnmarke 1 - Zeitlimits rundet, wird die Wettfahrt abgebrochen. Nichteinhalten der angestrebten Sollzeit ist kein Grund für Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1(a) Wenn kein Boot innerhalb des Zeitlimits die Bahn abgesegelt hat, wird die Wettfahrt abgebrochen Boote, die nicht innerhalb von 15 Minuten ins Ziel gehen, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und ins Ziel gegangen ist, werden ohne Verhandlung als nicht ins Ziel gegangen (DNF) gewertet. Dies ändert Regeln 35, A4 und A PROTESTE UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG Zur Information der Wettfahrtleitung über einen Protest, muss das protestierende Boot die Wettfahrtleitung unmittelbar nach Überqueren der Ziellinie informieren. Boote, die aufgegeben haben und protestieren wollen, müssen dies im Wettfahrtbüro melden Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen innerhalb der entsprechenden Frist eingereicht werden Die Protestfrist ist 60 Minuten nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes in der letzten Tageswettfahrt oder nachdem die Wettfahrtleitung heute keine Wettfahrt mehr signalisiert, je nachdem was früher ist Bekanntmachungen werden nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist ausgehängt, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Verhandlungen werden im Schiedsrichter-Raum (<Ort einfügen> abgehalten und beginnen um (<Zeit einfügen>). Eine Protestverhandlung darf nicht später als 21:00 Uhr beginnen Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht werden zur Information der Boote nach Regel 61.1(b) ausgehängt Eine Liste der Boote, die nach Anweisung 15.1 wegen eines Verstosses gegen Regel 42 bestraft wurden, wird ausgehängt Verstösse gegen Anweisungen 1.3, 1.4, 4.4, 11, 12.4, 15.3, 19, 20, 23, 24, und 25 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot. Dies ändert Regel 60.1(a). Strafen für diese Verstösse können geringer sein als DSQ, wenn das schiedsgericht so entscheidet Am letzten festgelegten Wettfahrttag müssen Anträge auf Wiederaufnahme einer Verhandlung eingereicht werden (a) innerhalb der Protestfrist, wenn die beantragende Partei am vorhergehenden Tag über die Entscheidung informiert war, (b) spätestens 30 Minuten, nachdem die beantragende Partei an diesem Tag über die Entscheidung informiert war. Dies ändert Regel Am letzten festgelegten Wettfahrttag muss ein Antrag auf Wiedergutmachung, der auf eine Entscheidung des Schiedsgerichts beruht, nicht später als 30 Minuten, nachdem diese Entscheidung ausgehängt wurde, eingereicht werden. Dies ändert Regel 62.2.

15 15 17.b VERHANDLUNG NACH DEM ARBITRATION PRINZIP (Kurzverhandlung) 17.b.1 Regeländerungen: (1) Neue Regel A4.3: Ein Boot, das eine Regel des Teils 2 oder Regel 31 während der Wettfahrt gebrochen haben könnte, kann nach seinem Zieldurchgang oder nachdem es aufgegeben hat und vor Beginn einer Protestverhandlung zu diesem Vorfall eine Strafe annehmen. Die Strafe ist dann eine Punktstrafe von 30% berechnet entsprechend Regel 44.3(c), aber nicht mehr als die Hälfte der Differenz der Punkte des Bootes vor Anwendung der Strafe und der Punktzahl für DNF, soweit nicht die Segelanweisung eine andere Strafe vorsieht. Jedoch muss das Boot aufgeben, falls Verletzungen oder ernsthafter Schaden entstanden sind, oder das Boot einen erheblichen Vorteil durch den Regelverstoß gewonnen hat. (2) Regel 63.1 wird geändert und ergänzt um: Ein ernannter Arbitrator darf die Zurücknahme des Protests erlauben. 17.b.2 Eine Kurz-Verhandlung wird vor jeder Protestverhandlung für alle Vorfälle mit Bezug auf Regeln des Teils 2 und Regel 31 durchgeführt, soweit der Arbitrator den Vorfall nicht für eine Kurz-Verhandlung als ungeeignet einstuft. Ein Vertreter jeder Partei, der zum Zeitpunkt des Vorfalls an Bord war, wird sich mit dem Arbitrator treffen. Falls keine der Parteien des Protests anwesend sind, erfolgt keine Kurz-Verhandlung. Zeugen sind nicht zugelassen. 17.b.3 Nach dem Anhören der Aussagen wird der Arbitrator eine der folgenden Einschätzungen anbieten: (1) Die Jury würde den Protest als ungültig erklären. Der Arbitrator bietet dem Protestierenden die Rücknahme des Protests an. (2) Die Jury würde feststellen, dass keines der Boote eine Regel verletzt hat. Der Arbitrator bietet dem Protestierenden die Rücknahme des Protests an. (3) Die Jury würde feststellen, dass eines oder mehrere Boote, die in der Kurz-Verhandlung vertreten sind, eine Regel des Teils 2 oder Regel 31 verletzt haben. Der Arbitrator würde allen diesen Booten die Option der Annahme einer Punktstrafe oder die Aufgabe anbieten. Der Arbitrator wird dann dem Protestierenden eine Einschätzung geben, ob eine Jury weitere Strafen verhängen würde. Der Arbitrator bietet dem Protestierenden die Rücknahme des Protests an. (4) Eine Protestverhandlung ist angebracht. 17.b.4 Die Jury wird Protestverhandlungen für alle Proteste, die nicht zurückgewiesen sind, ansetzen. Jedes Boot, welches eine Strafe in Übereinstimmung mit 18.1(1) annimmt, wird als Ergebnis einer Protestverhandlung nicht wieter bestraft, ausser wenn die Jury feststellt, dass durch das Boot eine Verletzung oder ein ernsthafter Schaden verursacht wurde, es einen erheblichen Vorteil durch den Regelverstoss erlangt, oder es eine andere Regel außer des Teils 2 oder Regel 31 verletzt hat. 17.b.5 Wird der Protest zurückgewiesen, wird keine Protestverhandlung einberufen, und der Protest kann nicht Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung oder eine Wiedereröffnung sein. 18 WERTUNG Wettfahrt ist erforderlich, damit die Regatta als Punktemeisterschaft gültig ist Wertung der Serie: (a) Wenn weniger als 4 Wettfahrten abgeschlossen sind, ist die Gesamtwertung eines Bootes die Summe seiner Wertungen. (b) Wenn 4 oder mehr Wettfahrten abgeschlossen sind, ist die Gesamtwertung eines Bootes die Summe seiner Wertungen ausschliesslich seiner schlechtesten Wertung Wertung der Wettfahrten (für separate Gruppen): (a) Die Wettfahrten von zwei Gruppen (Gruppenwettfahrten) werden gewertet als eine Wettfahrt, an der alle Mitglieder dieser Gruppen teilgenommen haben. Regel A4 ist geändert, so dass ein Boot für den Zielplatz einen Punkt mehr als die Gesamtzahl der für die jeweilige Gruppenwettfahrt gemeldeten Boote erhält. (b) Eine Wettfahrt wird nur gewertet, wenn alle 4 Gruppen die gleiche Anzahl Wettfahrten abgeschlossen haben Für eine Korrektur von evtl. Fehlern in den Wertungen muss das Boot das entsprechende Formular ausfüllen, welches im Wettfahrtbüro erhältlich ist.

16 16 19 SICHERHEITSANWEISUNGEN 19.1 Ein Boot, welches eine Wettfahrt aufgibt, muss dies der Wettfahrtleitung anzeigen, bevor es die Bahn verlässt, und muss ein entsprechendes Formular ausfüllen, erhältlich im Wettfahrtbüro (<Telefonnummer>) An jedem Wettfahrttag müssen die Coaches der Wettfahrtleitung vor dem Auslaufen anzeigen, welche Boote an diesem Tag nicht an den Wettfahrten teilnehmen Wenn Flagge B an Land gesetzt wird, muss jeder Coach innerhalb von 30 Minuten nach dem Setzen der Flagge eine Liste erstellen, aus der hervorgeht, dass alle von ihm betreuten Segler zurück an Land sind. Flagge B wird gesetzt, wenn das letzte Boot der letzten Wettfahrt des Tages ins Ziel gegangen oder die Wettfahrt abgebrochen ist. Alle Boote können nach Ermessen des Schiedsgerichts bestraft werden für jede Wettfahrt an dem Tag, an dem der Coach diese Anweisung nicht beachtet. Dies ändert Regel Teilnehmer, die Hilfe anfordern, müssen ein Pfeifsignal geben oder mit dem Paddel oder einem Arm winken. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmern zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen, ohne auf Wünsche des Teilnehmers einzugehen. Dies ist kein Grund für Wiedergutmachung und ändert Regel 62.1(a) Vom Veranstalter ist ein Sicherheitskonzept erstellt. Die Coaches werden über die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen instruiert. In Notsituationen ist jedes Coach- und Begleitboot zur Hilfeleistung verpflichtet ERSETZEN VON AUSRÜSTUNG Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung, welche einer Vermessungskontrolle bedarf, ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung gestattet. Der Austausch muss bei der ersten zumutbaren Gelegenheit bei der Wettfahrtleitung beantragt werden Ein Wechsel der gemeldeten Segelnummer ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Wettfahrtleitung möglich. 21 AUSRÜSTUNGS- UND VERMESSUNGSKONTROLLEN Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Übereinstimmung mit den Klassenregeln, der Ausschreibung und den Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser der Wettfahrtleitung aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben OFFIZIELLE UND ZUGELASSENE BOOTE Offizielle Boote sind wie folgt gekennzeichnet: Wettfahrtleitung Signalschiffe Wettfahrtleitung Boote Schiedsgericht Boote Rettung Boote Vermesser Boote Presse Boote 22.2 Zugelassene Boote sind wie folgt gekennzeichnet: Coach-/Begleitboote Weisse Flagge mit rotem (schwarzem) RC Weisse Flagge mit schwarzem RC Weisse Flagge mit schwarzem J Gelbe Flagge Weisse Flagge mit schwarzem M Grüne Flagge Kennzeichnung durch Flaggen oder Aufkleber COACH- UND BEGLEITBOOTE Coach- und andere Begleiter müssen die Kennzeichnung, die von der Wettfahrtleitung abgegeben wurde, an ihren Booten anbringen. Ebenfalls müssen sie schriftlich mitteilen, welche Teilnehmerboote sie betreuen Vom Zeitpunkt des ersten Ankündigungssignals für die erste Gruppenwettfahrt muss ein Abstand von 100 m vom Wettfahrtgebiet eingehalten werden. Dies, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder bis die Wettfahrten durch die Wettfahrtleitung beendet wurden ( siehe Anhang 1.2) Ausgenommen von diesen Abstandspflichten sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert Die Boote müssen so gefahren werden, dass kein störender Wellenschlag entsteht Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zur Bestrafung der Coach- / Begleitboote entsprechend Anweisung 17.7 führen. 24 ORDNUNG UND ABFALL 24.1 Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt oder einem Support- oder offiziellen Boot übergeben werden. 25 FUNKVERKEHR UND TELEFON Ausser in einem Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt keine Funkmitteilungen aussenden oder erhalten, wenn diese nicht für alle Teilnehmer zugänglich sind. Diese Einschränkung gilt auch für Mobiltelefone.

17 17 26 PREISE Preise werden abgegeben für (a) die ersten drei Boote (b) das erste Mädchen (c) erster Opti B (bis 11 Jahre) (d) jeden Teilnehmer (Erinnerungspreis) 27 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Nach Regel 4 liegt es in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers zu entscheiden, ob er startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt. Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem veranstaltenden Club und den für die Durchführung verantwortlichen Personen. 28 VERSICHERUNG Jeder Teilnehmer muss über eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens CHF 2 Mio. verfügen, die Regattasport einschliesst. Der Nachweis ist auf Verlangen des durchführenden Clubs vorzulegen.

18 18

19 19 ANHANG 1.1(a): Die Bahn Wind 1 ca ca. 120 Ziel Start = 50 m Startzone Vorstart- / Wartezone 3S 3P Bahn mit verankerten Start- und Zielbahnmarken. Am PinEnd der Linien sind auch Bojen möglich. Ein Kontrollboot muss dann am PinEnd vorhanden sein.

20 20 ANHANG 1.1(b): Die Bahn Wind 1 ca ca. 120 Ziel Start = 50 m Startzone Vorstart- / Wartezone 3 Bahn mit nicht verankerten Startbahnmarken (Treibbojen). Am PinEnd der Linie muss ein Kontrollboot vorhanden sein. Verankerte Zielbahnmarken. Kein Tor in Lee.

21 21 ANHANG 1.2: Die Bahn Anhang 2 Wettfahrtgebiet (Beispiel)

22 22

23 23 C Hinweise für Wettfahrtleitungen Anmerkung zu Ausschreibung 3.7: Das Meldeverfahren zu einer Regatta sollte eigentlich allen Teilnehmern bekannt sein. Nur mit einer korrekten Anmeldung, also mit korrekten, gültigen Meldelisten kann eine Wettfahrtleitung Wettfahrten durchführen und korrekte Ergebnislisten erstellen. Offensichtlich gab es immer wieder Probleme mit den gemeldeten Segelnummern. Es muss darum folgendes festgehalten werden: Bei Regatten segeln Boote, die durch ihre Segelnummer identifiziert sind. Daraus ergeben sich folgende zwei Fälle: Fall 1: Ein Boot mit einer Segelnummer, die nicht gemeldet ist, hat also gar nicht an der Wettfahrt teilgenommen und wird nicht gewertet. Fall 2: Erscheint ein Boot, das gemeldet hat, nicht am Start, so ist es DNC zu werten. Ist nun Fall 1 und Fall 2 identisch, das heißt, ein Boot erscheint mit falscher Segelnummer, dann erscheint das Boot unter der richtigen Segelnummer in der Ergebnisliste entsprechend Fall 2 als DNC. Wenn es dagegen Wiedergutmachung beantragt, wird das Schiedsgericht, wenn es regelkonform handelt, keine Wiedergutmachung gewähren, da die Voraussetzung von Regel 62.1 "ohne eigenes Verschulden" nicht zutrifft. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Ein Boot ist angemeldet unter der Segelnummer A. Es startet jedoch mit der Segelnummer B und wird unter dieser Nummer zunächst in der Einlaufliste geführt. Dieses Boot wird dann jedoch in der Ergebnisliste unter der Segelnummer A geführt und DNC gewertet. Anmerkung zu Ausschreibung 8: Hier ist als alternative Möglichkeit die Verteilung der Segelanweisungen über das Internet angegeben. Es ist jedoch zu gewährleisten, dass Regel 25.1 erfüllt wird. Anmerkung zu Ausschreibung 12: Bitte Anmerkung zu SA 18 beachten! Anmerkung zu Ausschreibung 13.1: Auf einigen Seen verlangen die Behörden eine frühzeitige Anmeldung der begleitenden Motorboote. Dies ist abzuklären und in der Ausschreibung zu berücksichtigen. Anmerkung zu SA 1: Hier sind bereits wichtige Regeländerungen aufgeführt. Nach Erfahrungen werden sie im hinteren Teil von Segelanweisungen leicht überlesen und nicht beachtet. Unter Segelanweisung Punkt 1 müssen auch örtliche Vorschriften aufgeführt werden, wenn sie gelten. Hinweis: Auf diese Regeln bzw. Regeländerungen sollte beim Coach Meeting und beim Skippers Meeting hingewiesen werden. Anmerkung zu SA 4: In den vorliegenden Unterlagen wird für die Signalisation an Land für eine Verschiebung von nicht gestarteten Wettfahrten die im Anhang L angegebene ISAF-Beschreibung verwendet. Diese Beschreibung wird auch in den IODA-Unterlagen benutzt. Alternativ ist folgende Formulierung regelkonform: Wird die Flagge AP an Land gesetzt, bedeutet dies: Nicht gestartete Wettfahrten sind verschoben. Ein Ankündigungssignal erfolgt frühestens 30 Minuten nach dem Niederholen von AP. Dies ändert Wettfahrtsignal AP. Soll jedoch um eine bestimmte Zeitspanne verschoben werden, sollte folgendes Vorgehen angewendet werden: AP wird normal gesetzt, zusätzlich wird ein Aushang mit der Zeitangabe an der offiziellen Tafel ausgehängt und Flagge L mit einem Schallsignal gesetzt. Für ein Signal zum Auslaufen wird international vielfach Flagge D eingesetzt; so auch in den Unterlagen der IODA. Bei der Beschreibung von D sind jedoch Unterschiede zu beachten: Die ISAF-Beschreibung hat in Klammern einen Hinweis: Boote werden aufgefordert, ihre Liegeplätze nicht zu verlassen, bevor. In den IODA-Unterlagen ist dies geändert: Boote dürfen ihre Liegeplätze nicht verlassen, bevor. Der zusätzliche Satz wird nicht in Klammern gesetzt. Im vorliegenden Leitfaden wird die IODA-Beschreibung verwendet. Wird diese Beschreibung benutzt, kann auf das Auslaufverbotssignal AP über H an Land dann verzichtet werden.

24 24 Anmerkung zu SA 5.1 und 9.2: Es ist in der Optimist-Klasse aufgrund der grossen Meldezahlen üblich, das Starterfeld in mehrere Startgruppen einzuteilen, um einigermassen faire Bedingungen mit nicht zu grosser Pulkbildung am Start und an der ersten Bahnmarke zu haben. Es gibt hier eine Faustregel, dass die erste Kreuzstrecke mindestens das 5-fache (bei ausgeglichenen Feldern das 6- fache bis 7-fache) der Anzahl der Starter eines Starts multipliziert mit der Bootslänge haben sollte. Daraus ergibt sich schon auf Grund der erwarteten Wettfahrtdauer von ca. 50 Minuten (Sollzeit) oder auf Grund fehlenden Seeraums auf Binnenrevieren, dass bei Feldern über 80 Booten eine Aufteilung in Gruppen notwendig ist. Startet man ein Feld mit 80 Booten oder bei Aufteilung in 4 Gruppen ein Feld mit 40 Booten (zwei Gruppen starten miteinander), ergeben sich für die Startlinie und den ersten Kreuzschenkel folgende Werte: Anzahl Boote Startlinie Erster Kreuzschenkel m 920 m bis 1290 m m 460 m bis 645 m Die Wettfahrtleitung sollte diese Anforderungen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die ungefähre Bahnlänge soll 1,4 sm betragen. Dieser Wert ist mit folgenden Bahnen, die an PM s und SM s so ausgelegt wurden, zu erreichen. Bei Windbedingungen zwischen 4 kn und 15 kn sind auch die Zeitlimits und Sollzeiten zu erreichen. (siehe auch Anmerkung zu SA 16.1) Bahnauslegung: 1. Kreuz-Schenkel 700 m 950 m Raum-Schenkel 300 m 550 m Vorwind-Schenkel 1000 m Kreuz-Schenkel 750 m 940 m Länge gesamt in m 2780 m 3440 m Länge gesamt in sm 1,48 nm 1,86 sm Anmerkung zu SA 6.4: Die angegebene Zeit von 5 Minuten kann durchaus auf z.b. 3 Minuten verkürzt werden. Wenn die Boote in der Nähe des Startgebietes sind können dadurch Wartezeiten vermieden werden. Die Änderung muss in den Segelanweisungen beschrieben werden. Anmerkung zu SA 7: Die angegebenen Farben für die Gruppenflaggen haben sich bewährt; sie ermöglichen eine deutliche und somit sichere Unterscheidung der Boote. Die Farbbänder können ohne Schwierigkeiten aus Spinnackerstoffen hergestellt werden. Es können jedoch auch andere Farben benutzt werden, wenn die Unterscheidbarkeit gewährleistet bleibt. Anmerkung zu SA 9: Anhang 1.1(a) und (b) zeigen mögliche Bahnauslegungen. Anmerkung zu SA 10: Hier wird auf die Möglichkeit hingewiesen, anstelle einer Boje am PinEnd der Start- und Ziellinie ein Boot zu verankern. Hierdurch wird eine schnelle Korrektur der Startlinie möglich sowie eine exakte Kontrolle von Startverletzern. An der Ziellinie ist so eine exakte Einlaufkontrolle von beiden Seiten möglich. Weiter wird hier die Möglichkeit des Einsatzes von nicht verankerten Treibbojen bei grossen Wassertiefen aufgezeigt. Anmerkung zu SA 12: Durch die vermehrte Anwendung von Flagge P als Vorbereitungssignal hat sich das Startverhalten der OPTI-Segler stark verändert. Im Gegensatz zum Starten mit Flagge I segeln die Segler bis kurz (extrem) vor dem Startsignal auf der Bahnseite der Startlinie und gehen möglichst spät hinter die Linie. Dies ist natürlich regelkonform. Aber die Wettfahrtleitung hat darum kaum eine freie Linie vor sich und Entscheidungen über Einzelrückruf oder Allgemeiner Rückruf können erst in der letzten Sekunde vor dem Startsignal gefällt werden und sind darum mit möglichen Fehlentscheidungen verbunden. Soll zum Erreichen einer freien Linie nicht wieder zurück auf Flagge I gewechselt werden (Flagge I wird von der ISAF nicht empfohlen!), oder soll nicht nur mit Black Flag gearbeitet werden, dann sollte die in SA 12.6 beschriebene Lösung, mit Flagge U, benutzt werden. Das Startverfahren mit Flagge U ist als Alternative zu Regel 30.3 im WR-Anhang L, Punkt 11.5, aufgeführt, wird aber auch in den neuesten ISAF-Policies für grosse Teilnehmerfelder als Alternative zu Flagge P für den ersten Startversuch empfohlen (siehe auch Abschnitt D.2).

25 25 Im Anhang L, Punkt 16, wird ein Warn- bzw. Hinweisverfahren mit Funk beschrieben. Nun kommt Funk bei Optimist-Regatten natürlich nicht in Frage. Aber als Warn- /-Hinweissignal kann Flagge V verwendet werden, als Anzeige von Booten vor der Startlinie in der Minute 2 bis 1 vor dem Startsignal. Dies ist sinnvoll, wenn mit U oder Black Flag als Vorbereitungssignal gestartet wird. Den Booten wird angezeigt, dass in Kürze die mit den Flaggen angezeigte Startstrafe in Kraft tritt. Nach Erfahrungen sollte auf ein Schallsignal beim Setzen dieser Flagge verzichtet werden. Nach Allgemeinem Rückruf: Normal sollte zunächst die zurückgerufene Wettfahrtgruppe wieder starten. Nach einem allgemeinen Rückruf unter Black Flag kann es jedoch vorteilhaft sein, die folgende Wettfahrtgruppe zu starten. Oft geht sehr viel Zeit für das korrekte Feststellen der Frühstarter und für das geforderte Anschreiben auf der Tafel auf dem Startschiff verloren. Anmerkung zu SA 12.5: Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Segler möglichst schnell nach dem Zieldurchgang in die Vorstartzone zurück segeln. Dabei sind die Anweisungen in den Segelanweisungen zu beachten! Anmerkung zu SA 13: Diese Anweisung gibt der Wettfahrtleitung die Möglichkeit, eine Wettfahrt bei abflauendem Wind zu retten. Weiter besteht die Möglichkeit, einen Bahnschenkel, hier geht es speziell um den Schenkel von Bahnmarke 3 ins Ziel, zu verkürzen. Das Ziel muss dann entsprechend verlegt werden. Weiter sollte folgende Möglichkeit beachtet werden: Die Bahnschenkel von 2 nach 3 und von 3 ins Ziel werden verkürzt. Es ist dabei nicht unbedingt erforderlich die gelegte Bahnmarke 3 zu versetzen, sondern man kann mit einem Hilfsboot und Flagge M arbeiten; die alte Leebahnmarke ist jedoch zu entfernen. Anmerkung zu SA 16.1: Obwohl das Nichteinhalten der angestrebten Sollzeit kein Grund für eine Wiedergutmachung ist, sollte die Sollzeit doch möglichst angestrebt werden. Mit Toleranzen von -30% bis + 50% muss jedoch gerechnet werden. Zur Erreichung der Sollzeit kann die Bahn abgekürzt (Flagge S), verkürzt (Flagge C über -) oder verlängert (Flagge C über +) werden. Anmerkung zu SA 18: OPTIMIST Regatten haben ein eigenes spezielles Format, zumindest war dies bisher so und wird in der Schweiz bei Punktemeisterschaftsregatten auch so bleiben. International wird vermehrt auf das im Anhang LE beschriebene Verfahren mit Qualifikations- und Finalregatten umgestellt; bei Regatten, welche nur über ein zwei Wochenendtage stattfinden, ist damit jedoch die Forderung, Jeder soll gegen Jeden segeln, nicht zu erfüllen. Das spezielle OPTIMIST-Format bedeutet: Segler werden gruppiert in divisions bzw fleets Segler verbleiben in derselben Division bzw fleet während der gesamten Regatta Jedes race besteht aus small races oder flights, in welchen zwei divisions bzw. fleets zusammen segeln. Ein race kann gewertet werden, wenn alle flights von diesem race gesegelt wurden ( = alle divisions haben das race gesegelt) Jede division bzw fleet segelt gegen jede der anderen divisions bzw. fleets (das Format ist ähnlich einer round robin ) Punkte für DNF, DSQ, etc sind gleich der grössten möglichen Anzahl von Seglern in den flights Die Rangliste für jedes race hat mehrere 1sts, 2nds, etc. und kein Durchschnittswert ist anzuwenden (aus IODA-RM SCORING) Anmerkung zu SA 19 und 23: Beim Briefing mit den Coaches sollten diese Punkte besprochen werden. Es geht um die Sicherheit der Teilnehmer und um sportliches Verhalten. Anmerkung zu SA 24.2: Die Coaches sollten auf diesen Text hingewiesen werden. Der Aufenthalt in der Nicht erlaubten Zone gilt ab dem Vorbereitungssignal der ersten Gruppe bis nach dem Zieleinlauf des letzten Bootes der letzten Gruppe. Die Vorstart- / Wartezone gehört nicht zur Nicht erlaubten Zone Diese aufgeführten Anmerkungen und Hinweise werden bei Bedarf ergänzt und erweitert. Anregungen werden sehr begrüsst.

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