PUNKTEMEISTERSCHAFT 2014 SEGELANWEISUNGEN

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1 1 PUNKTEMEISTERSCHAFT 2014 der Optimist Klasse vom bis gesegelt auf dem Thunersee Die Regatta wird veranstaltet vom Thunersee Yachtclub in Zusammenarbeit mit der Klassenvereinigung Swiss Optimist SEGELANWEISUNGEN 1 REGELN 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie festgelegt in den Wettfahrtregeln Segeln (WR). 1.2 Die Swiss Sailing-Zusätze zu den Wettfahrtregeln Segeln und zu den ISAF Kodices werden angewendet. Die Unterlagen können im Wettfahrtbüro eingesehen werden. 1.3 Regel 61.1 Benachrichtigung des Protestgegners ist wie folgt geändert: Hinzufügen zu Regel 61.1(a): Ein protestierendes Boot muss die Wettfahrtleitung unter Angabe des Protestgegners unmittelbar nach dem Überqueren der Ziellinie informieren. 1.4 Regel 40 und das Vorwort zu Teil 4 sind wie folgt geändert: (a) Der erste Satz von Regel 40 ist gestrichen und ersetzt durch: Jeder Teilnehmer muss während des gesamten Aufenthalts auf dem Wasser persönliche Auftriebsmittel entsprechend der Klassenregel 4.2 (a) tragen, ausser zum kurzzeitigen An- und Ausziehen von Kleidung. (b) Hinzufügen zum Vorwort von Teil 4, nach in einer Wettfahrt :, ausser Regel 40 ist geändert durch Anweisung 1.4 (a). 1.5 Anhang P, besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet, geändert gemäss Anweisung Deutsch ist die offizielle Sprache der Regatta. Bei original in Englisch geschriebenen Dokumenten hat jedoch der englische Text Vorrang. 2 BEKANNTMACHUNGEN AN DIE TEILNEHMER Bekanntmachungen an die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt, sie befindet sich beim Büro der Wettfahrtleitung. 3 ÄNDERUNGEN DER SEGELANWEISUNGEN Jede Änderung der Segelanweisungen wird ausgehängt eine Stunde vor der geplanten Zeit des ersten Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt des Tages, an dem sie in Kraft tritt, ausser das jede Änderung im Zeitplan der Wettfahrten ausgehängt wird bis 20:00 Uhr oder dem Ende der Protestfrist, je nachdem was früher ist, an dem Tag, bevor sie in Kraft tritt. 4 SIGNALE AN LAND 4.1 Signale an Land werden am Flaggenmast des Startschiffs gesetzt. Dieses liegt an einem Hafenplatz vor dem Restaurant. 4.2 Wenn Flagge AP an Land gesetzt ist, ist 1 Minute ersetzt durch nicht weniger als 30 Minuten in dem Wettfahrtsignal AP. 4.3 Flagge AP über H bedeutet: Es besteht Auslaufverbot. Boote dürfen die Liegeplätze nicht verlassen, weitere Instruktionen abwarten. Dies ändert Wettfahrtsignal AP über H. 4.4 Flagge B gesetzt, bedeutet: Segelanweisung 19.3 wird angewendet.

2 2 5 FORMAT DER REGATTA 5.1 Abhängig von der Anzahl Meldungen kann die Wettfahrtleitung beschliessen, dass in einer einfachen Serie oder im Gruppenstartverfahren gesegelt wird. Sind mehr als 80 Boote gemeldet (oder nahe bei diesem Limit, je nach Ermessen der Wettfahrtleitung), werden die gemeldeten Boote in Gruppen aufgeteilt. 5.2 Wird die Regatta entsprechend Anweisung 5.1 in Gruppen gesegelt, gilt folgendes Verfahren: (a) Die Boote werden während der Dauer der Regatta eingeteilt in 4 möglichst gleich starke Gruppen. Jede Gruppe wird gegen jede andere segeln. Anweisung 12.9 zeigt die Startgruppenpaarungen und die Startreihenfolge. (b) Einteilung in die Gruppen: Die Boote werden eingeteilt in die verschiedenen Gruppen nach Kriterien der Wettfahrtleitung. Diese Kriterien beruhen auf nationalen Bestenlisten (die ersten 12 Boote der Bestenliste werden gleichmässig in die Gruppen eingeteilt) und anderen zutreffenden Informationen (Zufallsprinzip oder Segelnummern). Die Entscheidung der Wettfahrtleitung gemäss dieser Anweisung ist endgültig und kein Grund für Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1(a). 5.3 Während den Wettfahrten ist jedes Boot gekennzeichnet durch ein farbiges Band entsprechend den Gruppen, denen sie zugeordnet sind, dauernd angebracht und frei fliegend am Spriethorn. Bänder werden vom Wettfahrtbüro bereitgestellt ( siehe Anweisung 7). 5.4 Farben der Gruppen: Gruppe 1 PINK Gruppe 2 GRÜN Gruppe 3 SCHWARZ Gruppe 4 WEISS 6 ZEITPLAN DER WETTFAHRTEN 6.1 Meetings: Samstag, Sonntag, Daten der Wettfahrten: Samstag, Sonntag, Anzahl der Wettfahrten: Coaches Meeting Sailors Meeting Coaches Meeting Geplante Zeit des ersten Ankündigungssignals 13:00 Uhr 09:15 Uhr (ausser wenn geändert gemäss Anweisung 3) Anzahl Wettfahrten Total geplant 6 12:00 Uhr 12:15 Uhr 1 Stunde vor der geplanten Zeit des Ankündigungssignals zur ersten Wettfahrt des Tages Wettfahrten 4 Wettfahrten geplant 2 Wettfahrten geplant Wettfahrten pro Tag Nicht mehr als 4 Wettfahrten werden pro Tag gesegelt Wettfahrten, die am geplanten Tag nicht gesegelt wurden, können am nachfolgenden Tag gesegelt werden. Die Wettfahrten werden in der Reihenfolge ihrer Durchführung nummeriert. Die Nummerierung gilt für gültig beendete Wettfahrten, gelten aber auch, wenn Wettfahrten erneut gestartet oder gesegelt werden. 6.4 Um Boote aufmerksam zu machen, dass in Kürze eine Wettfahrt oder eine Abfolge von Wettfahrten beginnt, wird die orange Startlinien-Flagge mit einem Schallsignal mindestens 5 Minuten vor einem Ankündigungssignal gesetzt. 6.5 Am letzten Tag der Regatta wird kein Ankündigungssignal nach 15:15 Uhr gegeben. 7 KLASSENFLAGGEN 7.1 Für einfache Serien: weisse Flagge mit schwarzem Optimist-Zeichen (Klassenlogo). 7.2 Für Gruppen-Serie: die Flaggen der Gruppen. 7.3 Die Gruppenflaggen sind Flaggen in den Farben der zugehörigen Gruppen entsprechend Anweisung WETTFAHRTGEBIETE Wettfahrtgebiet ist im unteren Thunerseebecken. Anhang 2 zeigt das Wettfahrtgebiet.

3 3 9 DIE BAHN 9.1 Anhang 1 zeigt: Die Bahn ist eine Outer Loop-Trapezbahn mit der Ziellinie am Ende des zweiten Kreuzschenkels. Das Diagramm in Anhang 1 zeigt die Bahn, einschliesslich der ungefähren Winkel zwischen den Bahnschenkeln, die Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu runden sind, und der Seite, an der jede Bahnmarke liegen zu lassen ist. 9.2 Die ungefähre Bahnlänge beträgt 1.4 sm. 10 BAHNMARKEN 10.1 Die Bahnmarken 1, 2, 3S und 3P sind orange Bojen. Wenn bei einem Tor in der Bahn eine Boje fehlt, ist die vorhandene Boje Backbord zu runden Die Startlinie wird mit 2 Startbahnmarken gebildet Die Ziellinie wird gebildet durch eine orange Boje mit roter Flagge und dem Zielschiff mit blauer Flagge. 11 GEBIETE, DIE HINDERNISSE SIND Folgende Gebiete sind bezeichnet als Hindernisse: Wenn die Vorwindbahn von Bahnmarke 2 nach Bahnmarke 3 gesegelt wird, darf die Ziellinie nicht überquert werden. Dies ist ein Hindernis wie in den Wettfahrtregeln definiert und muss Backbord liegen gelassen werden. 12 DER START 12.1 Anweisung 6.2 zeigt die geplanten Zeiten, an denen die Ankündigungssignale für die ersten Tageswettfahrten erfolgen sollen Die Startlinie ist zwischen den Peilstangen der Startbahnmarken Wenn ein Einzelrückruf erfolgt, bleibt Flagge X nur bis 2 Minuten gesetzt. Dies ändert Regel Wenn das Ankündigungssignal für die ersten Gruppen gegeben wurde, müssen die Boote der anderen Gruppen in der Wartezone warten und sich von der Startzone fernhalten. Die Startzone ist als Rechteck von 50 m von der Startlinie und deren Begrenzungen in alle Richtungen festgelegt. Boote können in den Startbereich segeln 1 Minute nach dem Startsignal der vorhergehenden Gruppen oder, wenn ein Einzelrückruf erfolgt, nachdem die Flagge X gestrichen worden ist, je nachdem was später ist Boote, die durchs Ziel gegangen sind, segeln direkt zurück zum Wartebereich oder an Land; sie halten sich frei von allen Booten, die sich in einer Wettfahrt befinden, und allen Booten, deren Ankündigungssignal gegeben wurde Ein Boot, das später als 4 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird als nicht gestartet (DNS) gewertet. Dies ändert Regel A Wenn Flagge U als Vorbereitungssignal gesetzt wird, darf ein Boot mit keinem Teil seines Rumpfes, der Besatzung oder der Ausrüstung in dem Dreieck, gebildet aus den Enden der Startlinie und der ersten Bahnmarke, sein, während der letzten Minute vor seinem Startsignal. Wenn ein Boot gegen diese Regel verstösst und erkannt wird, wird es ohne Verhandlung disqualifiziert, aber nicht, wenn die Wettfahrt erneut gestartet oder gesegelt oder vor dem Startsignal verschoben oder abgebrochen wird. Dies ändert Regel 26 Starten von Wettfahrten. Wenn Flagge U benutzt wird als Vorbereitungssignal, wird Regel 29.1 Einzelrückruf nicht angewendet. Die Wertungs-Abkürzung für eine Flagge U Disqualifikation ist UFD. Dies ändert A11 Abkürzungen für Wertungen Nach einem allgemeinen Rückruf muss das Ankündigungssignal für einen neuen Start 1 Minute nach Niederholen des 1. Hilfsstanders erfolgen (a) mit dem Setzen der Klassenflaggen für die zurückgerufenen Gruppen, oder (b) mit dem Setzen der Klassenflaggen für die folgenden Gruppen. Dies ändert Regel Startgruppenpaarungen und Startreihenfolge: Race Flight 1 Flight 2 1 Pink + Grün Schwarz + Weiss 2 Grün + Schwarz Pink + Weiss 3 Pink + Schwarz Grün + Weiss 4 Schwarz + Weiss Pink + Grün 5 Pink + Weiss Grün + Schwarz 6 Grün + Weiss Pink + Schwarz

4 4 13 ABKÜRZUNG NACH DEM START / ÄNDERUNG DES NÄCHSTEN BAHNSCHENKELS 13.1 Die Bahn kann nur abgekürzt werden an Bahnmarke 3 (Tor oder Einzelboje). Dies ändert Regel Eine Verkürzung der Länge eines Bahnschenkels, sogar des Zielschenkels, kann durch Zeigen des Minus -Signals gemäss Regel 33 erfolgen Zur Änderung des nächsten Bahnschenkels verlegt die Wettfahrtleitung die bestehende Bahnmarke(n) oder verlegt die Ziellinie an eine neue Position. 14 DAS ZIEL Die Ziellinie ist zwischen der orangen Boje mit roter Flagge und dem Zielschiff mit blauer Flagge, ausser Regel 32.2 wird angewendet ( siehe Anweisung 13.1). 15 STRAFSYSTEM 15.1 Anhang P, besondere Verfahren zu Regel 42, wird angewendet, geändert gemäss Anweisung Regel P 2.3 wird nicht angewendet und Regel P 2.2 ist so geändert, dass sie auf jede weitere Strafe nach der ersten angewendet wird Ein Boot, welches eine Strafe angenommen oder die Wettfahrt entsprechend Regel 44.1 aufgegeben hat, muss dies auf einem Bestätigungsformular, im Wettfahrtbüro oder an der offiziellen Tafel, innerhalb der Protestfrist bestätigen. Dies ändert Regel ZEITLIMITS UND SOLLZEITEN 16.1 Zeitlimits und Sollzeiten sind wie folgt: Zeitlimit Zeitlimit Bahnmarke 1 Sollzeit 80 min 30 min 50 min Wenn kein Boot die Bahnmarke 1 innerhalb des Bahnmarke 1 - Zeitlimits rundet, wird die Wettfahrt abgebrochen. Nichteinhalten der angestrebten Sollzeit ist kein Grund für Wiedergutmachung. Dies ändert Regel 62.1(a) Wenn kein Boot innerhalb des Zeitlimits die Bahn abgesegelt hat, wird die Wettfahrt abgebrochen Boote, die nicht innerhalb von 15 Minuten ins Ziel gehen, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und ins Ziel gegangen ist, werden ohne Verhandlung als nicht ins Ziel gegangen (DNF) gewertet. Dies ändert Regeln 35, A4 und A5. 17 PROTESTE UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG 17.1 Zur Information der Wettfahrtleitung über einen Protest, muss das protestierende Boot die Wettfahrtleitung unmittelbar nach Überqueren der Ziellinie informieren. Boote, die aufgegeben haben und protestieren wollen, müssen dies im Wettfahrtbüro melden Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen innerhalb der entsprechenden Frist eingereicht werden Die Protestfrist ist 60 Minuten nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes in der letzten Tageswettfahrt oder nachdem die Wettfahrtleitung heute keine Wettfahrt mehr signalisiert, je nachdem was früher ist Bekanntmachungen werden nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist ausgehängt, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Verhandlungen werden im Schiedsrichter-Raum abgehalten. Der Beginn und die Reihenfolge werden ausgehängt. Eine Protestverhandlung darf nicht später als 21:00 Uhr beginnen Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht werden zur Information der Boote nach Regel 61.1(b) ausgehängt Eine Liste der Boote, die nach Anweisung 15.1 wegen eines Verstosses gegen Regel 42 bestraft wurden, wird ausgehängt Verstösse gegen Anweisungen 1.3, 1.4, 4.4, 11, 12.4, 15.3, 19, 20, 23, 24, und 25 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot. Dies ändert Regel 60.1(a). Strafen für diese Verstösse können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet Am letzten festgelegten Wettfahrttag müssen Anträge auf Wiederaufnahme einer Verhandlung eingereicht werden (a) innerhalb der Protestfrist, wenn die beantragende Partei am vorhergehenden Tag über die Entscheidung informiert war, (b) spätestens 30 Minuten, nachdem die beantragende Partei an diesem Tag über die Entscheidung informiert war. Dies ändert Regel Am letzten festgelegten Wettfahrttag muss ein Antrag auf Wiedergutmachung, der auf eine Entscheidung des Schiedsgerichts beruht, nicht später als 30 Minuten, nachdem diese Entscheidung ausgehängt wurde, eingereicht werden. Dies ändert Regel 62.2.

5 5 18 WERTUNG Wettfahrt ist erforderlich, damit die Regatta als Punktemeisterschaft gültig ist Wertung der Wettfahrten (für separate Gruppen): (a) Die Wettfahrten von zwei Gruppen (Gruppenwettfahrten) werden gewertet als eine Wettfahrt, an der alle Mitglieder dieser Gruppen teilgenommen haben. Die Zuteilung der Punkte nach Regel A4.2 ist geändert, so dass ein Boot Punkte für den Zielplatz erhält, der um eins grösser ist als die Gesamtzahl der Teilnehmer in den zwei grössten Gruppen. (b) Eine Wettfahrt wird nur gewertet, wenn alle 4 Gruppen die gleiche Anzahl Wettfahrten abgeschlossen haben Wertung der Serie: Regel A2 wird angewendet, ausser dass keine Wertungen gestrichen werden, wenn weniger als vier (4) Wettfahrten abgeschlossen wurden Für eine Korrektur von evtl. Fehlern in den Wertungen muss das Boot das entsprechende Formular ausfüllen, welches im Wettfahrtbüro erhältlich ist. 19 SICHERHEITSANWEISUNGEN 19.1 Ein Boot, welches eine Wettfahrt aufgibt, muss dies der Wettfahrtleitung anzeigen, bevor es die Bahn verlässt, und muss ein entsprechendes Formular ausfüllen, erhältlich im Wettfahrtbüro (079/ ) An jedem Wettfahrttag müssen die Coaches der Wettfahrtleitung vor dem Auslaufen anzeigen, welche Boote an diesem Tag nicht an den Wettfahrten teilnehmen Wenn Flagge B an Land gesetzt wird, muss jeder Coach innerhalb von 30 Minuten nach dem Setzen der Flagge eine Liste erstellen, aus der hervorgeht, dass alle von ihm betreuten Segler zurück an Land sind. Flagge B wird gesetzt, wenn das letzte Boot der letzten Wettfahrt des Tages ins Ziel gegangen oder die Wettfahrt abgebrochen ist. Alle Boote können nach Ermessen des Schiedsgerichts bestraft werden für jede Wettfahrt an dem Tag, an dem der Coach diese Anweisung nicht beachtet. Dies ändert Regel Teilnehmer, die Hilfe anfordern, müssen ein Pfeifsignal geben oder mit dem Paddel oder einem Arm winken. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmern zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen, ohne auf Wünsche des Teilnehmers einzugehen. Dies ist kein Grund für Wiedergutmachung und ändert Regel 62.1(a) Vom Veranstalter ist ein Sicherheitskonzept erstellt. Die Coaches werden über die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen instruiert. In Notsituationen ist jedes Coach- und Begleitboot zur Hilfeleistung verpflichtet. 20 ERSETZEN VON AUSRÜSTUNG 20.1 Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung, welche einer Vermessungskontrolle bedarf, ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung gestattet. Der Austausch muss bei der ersten zumutbaren Gelegenheit bei der Wettfahrtleitung beantragt werden Ein Wechsel der gemeldeten Segelnummer ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Wettfahrtleitung möglich. 21 AUSRÜSTUNGS- UND VERMESSUNGSKONTROLLEN Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Übereinstimmung mit den Klassenregeln, der Ausschreibung und den Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser der Wettfahrtleitung aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben. 22 OFFIZIELLE UND ZUGELASSENE BOOTE Offizielle Boote sind wie folgt gekennzeichnet: Wettfahrtleitung Signalschiffe Wettfahrtleitung Boote Schiedsgericht Boote TYC Stander am Mast und TYC 1 auf dem Rumpf Weisse Flagge mit schwarzem RC Weisse Flagge mit schwarzem JURY

6 6 23 COACH- UND BEGLEITBOOTE 23.1 Coach- und andere Begleiter müssen die Kennzeichnung, die gegebenenfalls von der Wettfahrtleitung abgegeben wurde, an ihren Booten anbringen. Ebenfalls müssen sie schriftlich mitteilen, welche Teilnehmerboote sie betreuen Vom Zeitpunkt des ersten Ankündigungssignals für die erste Gruppenwettfahrt muss ein Abstand von 100 m vom Wettfahrtgebiet eingehalten werden. Dies, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder bis die Wettfahrten durch die Wettfahrtleitung beendet wurden Ausgenommen von diesen Abstandspflichten sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert Die Boote müssen so gefahren werden, dass kein störender Wellenschlag entsteht Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zur Bestrafung der Coach- / Begleitboote entsprechend Anweisung 17.7 führen. 24 ORDNUNG UND ABFALL 24.1 Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt oder einem Support- oder offiziellen Boot übergeben werden. 25 FUNKVERKEHR UND TELEFON Ausser in einem Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt keine Funkmitteilungen aussenden oder erhalten, wenn diese nicht für alle Teilnehmer zugänglich sind. Diese Einschränkung gilt auch für Mobiltelefone. 26 PREISE Preise werden abgegeben für (a) die ersten drei Boote (b) das erste Mädchen (c) erster Opti B (bis 11 Jahre) (d) jeden Teilnehmer (Erinnerungspreis) 27 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Nach Regel 4 liegt es in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers zu entscheiden, ob er startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt. Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem veranstaltenden Club und den für die Durchführung verantwortlichen Personen. 28 VERSICHERUNG Jeder Teilnehmer muss über eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens CHF 2 Mio. verfügen, die Regattasport einschliesst. Der Nachweis ist auf Verlangen des durchführenden Clubs vorzulegen.

7 7 ANHANG 1: Die Bahn Anhang 2 Wettfahrtgebiet

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