Segelanweisung für Regatten auf dem Teterower See
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- Edmund Rudolph Lorentz
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1 1. Regeln Segelanweisung 1.1. Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln festgelegt sind Als Grundlage dient die gültige Ausschreibung der zu segelnden Regatta. Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften Regattasegeln, Ausschreibung und Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend. 2. Mitteilungen für Teilnehmer Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich: Teterower Seesportverein: schwarze Tafel an der linke Hausseite : links neben dem Haupteingang zum Vereinshaus 3. Änderungen der Segelanweisungen Änderungen der Segelanweisungen und des Zeitplans werden spätestens eine Stunde vor Auslaufbereitschaft des Tages ausgehängt, an dem sie gelten. 4. Signale an Land 4.1. Signale an Land werden am Flaggenmast des veranstaltenden Vereins gesetzt Wenn die Flagge AP an Land gesetzt wird, erfolgt das nächste Ankündigungssignal frühestens 60 Minuten nach Niederholen von AP an Land. Dies ändert Wettfahrtsignal AP Wenn Flagge AP über Flagge H an Land gesetzt wird, dürfen Boote den Hafen nicht verlassen 4.4. Wird Flagge Y an Land gesetzt, gilt Regel 40 unbeschränkt auf dem Wasser. Das ändert das Vorwort zum Teil Bei Flagge Y sind von allen Teilnehmern persönliche Auftriebsmittel zu tragen, solange das Signal steht. 5. Zeitplan der Wettfahrten 5.1. Datum und Zahl der Wettfahrten siehe Ausschreibung 5.2. Um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass eine Wettfahrt oder eine Folge von Wettfahrten bald beginnt, wird die orange Flagge mit einem Schallsignal mindestens fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal gesetzt Wird auf dem Zielschiff beim Zieldurchgang der Zahlenwimpel 2 gesetzt, wird im Anschluss eine weitere Wettfahrt gesegelt. 6. Klassenflaggen Die Klassenflaggen sind: Klasse: Pirat Flagge: T Klasse: Opti Flagge: O Klasse Kutter Flagge: K 7. Wertung 7.1. Siehe Ausschreibung sonst gilt Es wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A gesegelt Zur Vergabe der Preise oder des Pokals muss mindestens eine gültige Wettfahrt gesegelt werden. 8. Preise 8.1. Es gibt Punktpreise laut Ausschreibung 8.2. Es gibt Pokale/ Wanderpreise laut Ausschreibung 9. Teilnahmebedingungen für Ranglistenregatten 9.1. Alle Teilnehmer müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein und dürfen nicht von der ISAF gesperrt sein. (vergl. ISAF - Regulation 19) 9.2. In Ergänzung zu den WR -Regel 46- muss bei Regatten der für die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Teterow 1/5 Ausgabe: 08/2015
2 Stadtentwicklung ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert Versicherung: Jedes teilnehmende Boot muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Eine Kopie der Versicherungsbestätigung ist auf Verlangen vorzuweisen. 10. Sicherheitsanweisung Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren. Beim Verlassen des Regattagebietes ist ein Begleitboot zu informieren. 11. Die Bahnen Die Wettfahrtleitung zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die zu segelnde Bahn gemäß Bahnskizze Anlage 1 an und legt die 1. Bahnmarke gegen den Wind Die Bahnmarken sind Backbord, bei Flagge grün auf dem Startschiff Steuerbord zu runden. Kurse werden auf dem Startschiff mit Zahlentafeln angezeigt Kurs 1: Ziel Kurs 2: Ziel Kurs 3: 1-1a-Tor-1-1a-Tor-1-1a-Tor-Ziel Kurs 4: 1-1a-Tor-1-1a-Tor-Ziel Kurs 5: 1-1a-Tor-Ziel 12. Bahnmarken Die Bahnmarken sind gelbe Zylinderbojen. Ablauftonnen sind rote Kugelbojen 13. Start Die Wettfahrten werden nach WR 26 gestartet Zur Startkontrolle haben sich alle Booten vor ihrem Ankündigungssignal an StB am Startschiff vorbei segelnd anzumelden Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten Die Startlinie wird gebildet durch eine orange Flagge auf dem Startschiff und die Startlinienbegrenzungstonne mit orangefarbener Flagge an der Backbordseite des Startschiffes Boote, die später als 10 Minuten nach ihrem Startsignal starten, werden ohne Verhandlung als DNC oder DNS gewertet. (Änderung WR A4) 14. Änderung des nächsten Bahnschenkels Gemäß WR Ziel Die Ziellinie wird gebildet durch eine orange Flagge des Zielschiffes und einer Zielbegrenzungsboje mit orangefarbener Flagge. 16. Strafsystem Für die Kutter Klasse ist die Regel 44.1 und P2.1 geändert, so dass die Zwei-Drehungen- Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist Es gilt Anhang P. 17. Zeitlimits Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen sind, werden ohne Verhandlung als nicht durchs Ziel gegangen gewertet. Das ändert die Regeln 35, A4 und A Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung Jedes Boot, das protestieren will, soll dies am Zielschiff der WL mitteilen. Dies ändert WR Teterow 2/5 Ausgabe: 08/2015
3 18.2. Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb der Protestzeiteingereicht werden. Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. dem Signal der Wettfahrtleitung heute keine Wettfahrten mehr. Je nachdem was später ist Nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen ausgehängt, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Die Verhandlungen werden im Verhandlungsraum, gelegen: Tresen des ausrichtenden Vereins, abgehalten und beginnen um die ausgehängte Zeit Bekanntmachungen von Protesten durch die WL oder das Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurde, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt Verstöße gegen die Segelanweisungen sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot (Änderung WR 60.1). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden. 19. Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die WL erlaubt Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die WL gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der WL beantragt werden Bei Ranglistenregatten ist Steuermannswechsel nicht erlaubt Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. 20. Kennzeichnung der Boote der Wettfahrtleitung Die Boote der Wettfahrtleitung und des Schiedsgerichtes sind durch eine gelbe Flagge mit einem schwarzen / gekennzeichnet Die Signale und Weisungen, die von diesen Booten gegeben werden, sind zu beachten. 21. Wettfahrtgebiete Die nachstehende Karte zeigt das Regattagebiet Teterow 3/5 Ausgabe: 08/2015
4 22. Gebiete, die Hindernisse sind Die folgenden Gebiete sind als Hindernisse gekennzeichnet: Barschberg: mit einem Zylinder schwarz-rot-schwarz Weitere Gebiete mit Untiefen und Kraut sind der Karte zu entnehmen. 23. Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen Ein Boot oder die Ausrüstung können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisungen überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Ausrüstungskontrolleur oder Vermesser der Wettfahrtleitung aufgefordert werden, sich sofort für eine Überprüfung zu einer bestimmten Stelle zu begeben. 24. Teamboote Grundsätzlich gilt auf dem Teterower See ein Motorenverbot. Das Zuwasserlassen von Teambooten muss vor Regattabeginn schriftlich bei der Vereinsleitung des Ausrichtenden Vereins beantragt werden Teamleiter, Trainer und weitere Hilfspersonen müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals für die erste startende Klasse außerhalb der Wettfahrtgebiete bleiben, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder aufgegeben haben oder die Wettfahrtleitung eine Verschiebung, einen allgemeinen Rückruf oder einen Abbruch signalisiert. 25. Ordnung und Abfall Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein. Abfall muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. 26. Funkverkehr und Telefon Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 27. Haftungsausschluss Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe Regel 4 Teilnahme an der Wettfahrt -. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang Teterow 4/5 Ausgabe: 08/2015
5 Anlage A: Bahnskizzen Olympischer Kurs Up and Down 1 Ziel 1a 1 Ziel 2 Start Start 3 Tor Teterow 5/5 Ausgabe: 08/2015
Segelverein Malchow e.v ,151 N ,332 E
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