Reglement / Segelanweisung
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- Erwin Sternberg
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1 15. Zürichsee-Cup 9./10./11. Juni 2017 Reglement / Segelanweisung 1. Allgemeines Der Zürichsee-Cup (ZsC) 2017 wird nach Massgabe der nachstehenden, speziellen Bestimmungen des ZsC ausgetragen. Es gelten die Regeln wie in den WR der ISAF definiert. Die allgemeinen Bestimmungen des Zürichsee-Seglerverbandes ZSV kommen nur zur Anwendung, sofern sie den speziellen Bestimmungen des ZsC nicht widersprechen. Teilnehmer-Werbung gemäss Werbe-Kodex (Regulation 20) von World Sailing und den Swiss Sailing Ausführungsbestimmungen Werbung ist erlaubt. Unsere Sponsoren: 2. Teams - Boote/Besatzungen Meldeberechtigt sind alle Segelclubs, die Mitglied des Zürichsee- Seglerverbandes ZSV sind. Jeder Club kann ein oder mehrere Teams melden, die ihn beim Zürichsee-Cup vertreten. Ein Team besteht aus drei Booten, wobei es sich beim ersten Boot um eine Einrumpfkielyacht mit gültigem Klassennachweis und beim zweiten Boot um eine Jolle vom Typ 420er, Laser Radial oder 29er handeln muss. Als drittes Boot gehört eine Jolle der Optimist-Klasse in jedes Team. Bezüglich der Bootsbesatzungen gilt die folgende Auflage: Alle Teilnehmer müssen Aktivmitglieder des Clubs sein, der das Team meldet. Mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Teams (Yacht, Jolle und Optimist zusammen) müssen aus Junior- oder Jungaktivmitgliedern (bis vollendetes 21. Altersjahr) des entsprechenden Clubs bestehen. Für die Optimist-Segler gilt die Altersbeschränkung der Optimist-Klasse. Teams, die gegen diese Vorschriften verstossen, werden disqualifiziert. Nach dem Z i e l d u r c h g a n g k ö n n e n S t i c h p r o b e n b e z ü g l i c h d e r Clubzugehörigkeit und des Alters gemacht werden. Alle Teilnehmer müssen sich daher ausweisen können. Eine Änderung bei den Steuerleuten ist unter zuerichseecup@svt.ch vorgängig zu melden. 3. Coach Boote Coach-Boote müssen im Büro des Wettfahrtkomitees registriert werden. Sie haben sich vom Vorbereitungssignal bis zum Zieldurchgang des letzten Bootes, resp. Abbruch der Wettfahrt ausserhalb des Regattagebiets aufzuhalten. Alle Begleitboote werden ins Sicherheitsdispositiv einbezogen. 4. Protestkomitee Das Protestkomitee wird durch den Zürichsee-Seglerverband (ZSV) bestimmt. Es ist während des ganzen Anlasses auf dem Wasser anwesend und überwacht insbesondere auch die Einhaltung der Regel 42, Vortrieb (Pumpen, Schaukeln, Wriggen).
2 5. Proteste Die Protestfrist beträgt 60 Minuten nach Einlaufen des Startschiffs nach der letzten Wettfahrt des Tages. Sie wird am Anschlagbrett angegeben und mit Flagge B an Land signalisiert. Die Protestverhandlungen finden im Regelfall unmittelbar anschliessend im Büro des Wettfahrtkomitees im Clubhaus der SVT statt. Das protestierende Boot ist für die Orientierung des Protestgegners und allfälliger Zeugen allein verantwortlich. 6. Teamsegeln Ausser, wenn es seinen richtigen Kurs segelt, darf ein Boot ein anderes Boot auf einem anderen Schenkel oder in einer anderen Runde nicht behindern. Boote derselben Mannschaft dürfen untereinander auf das Wegerecht verzichten, sofern dies keine unmittelbaren negativen Auswirkungen für ein Boot einer anderen Mannschaft hat. 7. Regatta Nach Möglichkeit werden mehrere kurze Läufe gesegelt. Im Normalfall wird ein nachfolgender Lauf unmittelbar gestartet. Die Regattaläufe der Optimist-Jollen werden zeitverschoben zu den Läufen der anderen Teamboote ausgetragen. 8. Regattabahnen Linearkurse gemäss Kursskizze (siehe Anhang) mit orangen Bahnmarken, ausgenommen: Die Startlinie wird gebildet von zwei Treibbojen mit grüner Flagge. Die Ziellinie befindet sich zwischen dem Zielboot (blaue Flagge) und einer Treibboje (orange oder grüne Flagge). Für die Jollen Klassen Laser Radial, 420er und 29er gilt der verkürzte Kreuz-Bahnschenkel zur Luv-Bahnmarke, die speziell gekennzeichnet ist. Alle Bahnmarken sind backbords zu runden. 9. Start Um faire Startverhältnisse zu gewährleisten und um gefährliche Begegnungen zwischen Yachten und Jollen auf der Startlinie zu vermeiden, starten die Jollen 5 Minuten vor den Yachten. Ab dem Vorbereitungssignal für die Jollen müssen Yachten den Startraum freihalten und dürfen die Jollen nicht behindern. Yachten und Jollen werden getrennt, entsprechend ihrem Zieleinlauf gewertet. 10. Bahnabkürzung für alle Boote Wird ein Lauf für alle Boote abgekürzt (Flagge S mit zwei Schallsignalen), erfolgt der Zieldurchgang für alle Boote gemäss WR.
3 11. Startnummern Die Startnummern müssen im mittleren oder oberen Bereich des Grosssegels gut sichtbar aufgeklebt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Startnummern nicht mit den Segelnummern verwechselt werden können. Die Zuteilung der Startnummern ist aus der Meldeliste ersichtlich. Boote ohne oder mit falsch aufgeklebten Nummern werden nicht gewertet. 12. Startzeiten Freitag, 9. Juni 2017 ab 14.00: Registrierung durch Teamleiter und Ausgabe der Startnummern im Büro des Wettfahrtkomitees Uhr: Skippermeeting Optimist-Jollen Uhr: 1. Startmöglichkeit nur für Optimist-Jollen Uhr: Letzte Startmöglichkeit Samstag, 10. Juni Uhr: Skippermeeting Optimist-Jollen Uhr: 1. Startmöglichkeit nur für Optimist-Jollen Uhr: Skippermeeting Yachten, Jollen Uhr: 1. Startmöglichkeit Yachten, Jollen Uhr: Letzte Startmöglichkeit Sonntag, 11. Juni Uhr: Skippermeeting Yachten, Jollen Uhr: 1. Startmöglichkeit Uhr: Letzte Startmöglichkeit 13. Wertung Um den Zürichsee-Cup vergeben zu können, müssen pro Bootstyp mindestens zwei Läufe zustande kommen. Gewertet werden die einzelnen Boote nach dem Low- Point- Punktesystem. Die verschiedenen Jollenklassen erhalten je eine eigene Wertung, wobei für die Clubrangliste die Rangpunkte entsprechend der Anzahl Boote gewichtet werden. Ab 4 Läufen gibt es je Boot ein Streichresultat. Jeder Bootstyp erhält eine eigene Rangliste und die Clubrangliste entsteht durch Addition der Rangpunkte der 3 in einem Team startenden Boote. Ein mit mehreren Teams startender Club belegt verschiedene Clubränge. Bei Punktgleichheit im Gesamtergebnis von zwei oder mehreren Teams, geht der bessere Clubrang an jenes Team, welches die grössere Zahl an ersten Ranglistenplätzen oder, wenn weiterhin Gleichheit besteht,an zweiten Plätzen hat etc. Ein nicht startendes Boot erhält eine Punktzahl entsprechend der Zahl der gemeldeten Boote. Ein Boot, das aufgibt, erhält eine Punktzahl entsprechend dem Mittel zwischen der um 1 erhöhten Zahl der klassierten Boote und der Anzahl der gestarteten Boote. Ein Boot, das disqualifiziert wird, erhält eine Punktzahl entsprechend der Zahl gestarteter Boote plus eins. 14. Zeitlimite Ein Lauf wird nach 1/3 längerer Zeit nach Zieleinlauf des ersten Bootes einer Klasse beendet. Boote, die das Ziel bei Beendigung des Laufes nicht erreicht und nicht aufgegeben haben, werden gemeinsam im letzten Rang klassiert.
4 15. Nach dem Zieldurchgang Boote, die einen Lauf beendet haben, müssen sofort die Regattabahn und den Zielraum freihalten. 16. Organisatorisches Das Büro des Wettfahrtkomitees (offizielles Anschlagbrett, Ranglisten, Protesteinreichung, Administration etc.) befindet sich im Clubhaus der SVT und ist jeweils eine Stunde vor Regattabeginn und bis eine Stunde nach Regattaende besetzt. Im Bedarfsfall kann ein Skipper-Meeting einberufen werden. Dazu und für andere Mitteilungen ist das schwarze Brett zu beachten. 17. Liegeplätze Kiel-Yachten: Die Liegeplätze für Yachten befinden sich an Bojen und am Steg der SVT. Jollen: Für Jollen stehen Trockenplätze auf dem Areal der SVT zur Verfügung. Abstellplätze für Trailer sind vorhanden. 18. Preise Der Club mit dem besten Team erhält den Zürichsee-Cup als Wanderpreis. Die besten Clubs der Rangliste erhalten Preisgelder, die zweckgebunden zur Förderung von Junioren und Nachwuchsseglern bestimmt sind. Die Verantwortung für die korrekte Verwendung der Preisgelder liegt beim Vorstand der entsprechenden Clubs. Jeder Teilnehmer erhält einen Erinnerungspreis. 19. Rangverkündigung Die Rangverkündigung und Preisverteilung findet am Sonntag, 11. Juni 2017 ca. eine Stunde nach Beendigung der letzten Wettfahrt statt. 20. Nächster Zürichseecup Der nächste Zürichsee-Cup wird durch den Siegerclub organisiert und durchgeführt. Er wird dabei durch den vorangehenden Veranstalterclub unterstützt. Beide Clubs bestimmen gemeinsam den Austragungsmodus. 21. Verantwortliche Personen OK-Präsident: Fredi Selinger Wettfahrtkomitee: Francis Théraulaz / Claude Maurer Jury-Präsident: Hannes Gubler Kontakt: zuerichseecup@svt.ch
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