Rathenower Segler-Club e.v.
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- Frieda Bieber
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1 Rathenower Segler-Club e.v. Seeufer 6, Rathenow / OT Semlin Mitglied im: Deutschen Segler-Verband Verband Brandenburgischer Segler Landessportbund Brandenburg Kreissportbund Havelland Segelanweisungen Havellandpokal bis Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (im folgenden WR) festgelegt sind. 2 Mitteilungen für die Teilnehmer Mitteilungen für die Teilnehmer werden an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich im Schaukasten an der Außenwand des Bootshauses. 3 Änderungen der Segelanweisungen / des Zeitplanes 3.1 Jede Änderung der Segelanweisungen wird ausgehängt o am im Anschluss an die Eröffnungsveranstaltung, o am bis 9:00 Uhr. 3.2 Änderungen im Zeitplan der Wettfahrten werden jedoch bis 20:00 Uhr des Tages, bevor sie in Kraft treten, ausgehängt. 4 Signale an Land 4.1 Signale an Land werden am Flaggenmast des im Hafen vertäuten Wettfahrtleitungsbootes gesetzt. Sofern die Signalgebung Schallsignale erfordert, werden diese als Hornsignale gegeben. 4.2 Wenn Flagge AP an Land gesetzt wird, ist 1 Minute durch nicht weniger als 30 Minuten in dem Wettfahrtsignal AP zu ersetzen. 4.3 Wird Flagge Y an Land gesetzt, gilt WR 40 unbeschränkt auf dem Wasser. Das ändert das Vorwort zum Teil 4 der WR. 5 Zeitplan der Wettfahrten 5.1 Datum der Wettfahrten: Datum 15 m² Jollenkreuzer XY-Jolle Wettfahrt(en) Wettfahrt(en) Wettfahrt(en) Wettfahrt(en) 5.2 Anzahl der Wettfahrten: Klasse Anzahl Wettfahrten pro Tag 15 m² Jollenkreuzer 4 max. 3 (aufeinanderfolgend) XY-Jolle 4 max. 3 (aufeinanderfolgend) 5.3 Zeitplan für die Ankündigungssignale Zeitpunkt des ersten Ankündigungssignals: Steuermannsbesprechung: Zeitpunkt des Ankündigungssignals: Sonnabend, , ab 12:30 Uhr Sonntag, , 9:00 Uhr Sonntag, , ab 10:00 Uhr Seite 1 von 5
2 5.4 Um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass eine Wettfahrt oder eine Folge von Wettfahrten bald beginnt, wird eine orangefarbene Startlinien-Flagge mit einem Hornsignal mindestens fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal gesetzt. 5.5 Am Sonntag, dem , wird kein Ankündigungssignal nach 13:00 Uhr gegeben. 6 Klassenflaggen Bootsklasse Bezeichnung Flagge 15er JK Flagge G XY Flagge D 7 Wettfahrtgebiet Wettfahrtgebiet ist die Hohennauener Wasserstraße zwischen km 1,7 und km 8,5. 8 Bahnen 8.1 Die Skizzen im Anhang - Bahnen zeigen die Bahnformen einschließlich der ungefähren Winkel zwischen den Schenkeln, die Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind, und die Seite, auf der sie zu lassen sind. 8.2 Spätestens mit dem Ankündigungssignal zeigt die Wettfahrtleitung folgendes an: o zu segelnde Bahnform durch weiße Flagge mit Nummer gemäß Anhang - Bahnen, o Seite, auf der die Bahnmarken zu runden sind, durch rote Flagge für Backbord- oder grüne Flagge für Steuerbordkurs. 9 Bahnmarken 9.1 Die Bahnmarken 1 4 sind orange, ca. 1,5 m über die Wasseroberfläche ragende zylindrische Bojen mit schwarzen Nummern. 9.2 Die Start- und Zielbahnmarken sind Schwimmkörper mit einem ca. 1,5 m über die Wasseroberfläche ragenden Flaggenstock und roter Flagge. 10 Gebiete, die Hindernisse sind 10.1 Die blau gekreuzt schraffierten Gebiete beiderseits der Fahrwassermarkierungen am Schloss Lötze sind Untiefen und damit ausgedehnte Hindernisse, die nicht überfahren werden dürfen. Dort ist je Fahrtrichtung mindestens das östliche Tonnenpaar (rot grün) zu durchfahren (siehe Abbildung 1) Abbildung 1: Lage von ausgedehnten Hindernissen und Fahrwasser am Schloss Lötze Seite 2 von 5
3 10.2 Fischfanganlagen und durch gelbe Tonnen gesperrte Wasserflächen sind entsprechend ihrer Ausschilderung bzw. seeseitig zu passieren. 11 Start 11.1 Die Wettfahrten werden unter Verwendung der WR 26 gestartet Die Startlinie liegt zwischen dem Mast mit orangem Peildreieck auf dem Wettfahrtleitungsboot am Steuerbordende und dem Flaggenstock der Startbahnmarke am Backbordende Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich während des Startablaufs anderer Bootsklassen vom Startgebiet fernhalten Ein Boot, das später als 5 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird ohne Verhandlung als nicht gestartet (DNS) gewertet. Das ändert die WR A4. 12 Änderung des nächsten Schenkels der Bahn Zur Änderung des nächsten Schenkels der Bahn verlegt die Wettfahrtleitung die ursprüngliche Bahnmarke (oder die Ziellinie) auf eine neue Position. 13 Das Ziel 13.1 Die Ziellinie liegt zwischen dem Mast mit orangem Peildreieck auf dem Wettfahrtleitungsboot am Steuerbordende und dem Flaggenstock der Startbahnmarke am Backbordende Der ordnungsgemäße Zieldurchgang kann mit einem Glockenschlag angezeigt werden. 14 Zeitlimits und Sollzeiten 14.1 Für die Wettfahrten gilt ein Zeitlimit von 90 Minuten für das erste Boot. Die Sollzeit beträgt 60 Minuten. Das Nichteinhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert WR 62.1(a) Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen ist, durchs Ziel gehen, werden ohne Verhandlung als nicht durchs Ziel gegangen (DNF) gewertet. Das ändert die WR 35, A4 und A5. 15 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung 15.1 Protestformulare sind im Regattabüro erhältlich Für jede Klasse beträgt die Protestfrist 60 Minuten nach Ankunft des Wettfahrtleitungsbootes im Hafen nach der letzten Tageswettfahrt oder nachdem die Wettfahrtleitung heute keine weiteren Wettfahrten signalisiert, je nachdem was später ist Nicht später als 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen gemäß Segelanweisung 2 ausgehängt, um die Teilnehmer über Verhandlungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Ort und Zeitpunkt der Verhandlungen werden im Aushang bekanntgegebenen Bekanntmachungen von Protesten durch die Wettfahrtleitung oder das Schiedsgericht werden zur Information der Boote nach WR 61.1(b) und Segelanweisung 2 ausgehängt Verstöße gegen die Segelanweisungen 11.3, 17 und 20 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot. Das ändert die WR 60.1(a). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als eine Disqualifikation, wenn das Schiedsgericht so entscheidet Am letzten festgelegten Wettfahrttag müssen Anträge auf Wiederaufnahme einer Verhandlung spätestens 30 Minuten nach dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem die beantragende Partei an diesem Tag über die Entscheidung informiert wurde. Dies ändert WR Am letzten festgelegten Wettfahrttag muss ein Antrag auf Wiedergutmachung, der sich auf die Entscheidung des Schiedsgerichts gründet, nicht später als 30 Minuten, nachdem diese Entscheidung ausgehängt wurde, eingereicht werden. Dies ändert WR Wertung m² Jollenkreuzer: Ranglistenwertung (gesamtes Feld), Ranglistenfaktor 1,32, und daraus abgeleitete separate Gruppenwertung B (Boote ohne Spinnaker) 16.2 XY-Jollen: gesamtes Feld 16.3 Mindestens 2 Wettfahrten sind erforderlich, um eine Serie zu bilden. Werden weniger als 4 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden 4 Wettfahrten vollendet, ist die Serien- Seite 3 von 5
4 wertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten, ausgenommen seiner schlechtesten Wertung. 17 Sicherheitsbestimmungen 17.1 Zum Anmelden müssen die Boote vor dem ersten Ankündigungssignal des Tages durch ein Tor segeln und sich durch Zuruf von Unterscheidungszeichen und Segelnummer bemerkbar machen. Das Tor liegt auf der Steuerbordseite des Wettfahrtleitungsbootes und wird begrenzt durch einen Schwimmkörper mit einem ca. 1,5 m über die Wasseroberfläche ragenden Flaggenstock und weißer Flagge Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss die Wettfahrtleitung so bald wie möglich davon in Kenntnis setzen. (Tel.: 0151 / ) 18 Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung Das Ersetzen von Teilnehmern oder beschädigter bzw. verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung gestattet. 19 Funktionsboote 19.1 Das Wettfahrtleitungsboot ist durch eine gelbe Flagge mit einem schwarzem W W gekennzeichnet. S 19.2 Schiedsrichterboote sind mit einer gelben Flagge mit schwarzem S gekennzeichnet. 20 Entsorgung von Abfall Auf dem Wasser angefallener Abfall ist auf dem Boot mitzuführen und anschließend an Land zu entsorgen. 21 Funkverkehr und technische Hilfsmittel Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. Während der Wettfahrten zugelassen sind die Zeitmessung sowie die Anzeige des Kompasskurses und der Windrichtung (z.b. durch Verklicker, Strömungsbändsel). 22 Preise m² Jollenkreuzer: o Wanderpokal für die Gesamtsiegermannschaft und Pokale für die Plätze 1 bis 3 der Landesmeisterschaft o Urkunden für das erste Drittel des Feldes und der Gruppe B o Sonderpreis für die erfolgreichste weibliche Teilnehmerin 22.2 XY-Jollen: Wanderpokal für die Gesamtsiegermannschaft und Urkunden für das erste Drittel des Feldes 22.3 Erinnerungspräsent für alle Teilnehmer 23 Haftungsausschluss Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe WR 4 Teilnahme an der Wettfahrt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Materialschäden oder bei Verletzung oder im Todesfall von Personen, entstanden in Verbindung mit der Regatta und vor, während oder nach der Regatta. 24 Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen für Personenschäden und 1,0 Millionen für Sachschäden pro Vorfall oder dem Äquivalent davon haben. Seite 4 von 5
5 Anhang Bahnen A1 Bahnformen A1.1 Es werden zwei Bahnformen festgelegt, ein Dreieckskurs und ein frei wählbarer Langstreckenkurs. A1.2 Langstreckenwettfahrten bedürfen einer Steuermannsbesprechung zur Bekanntgabe des Kurses und eventueller Besonderheiten. Der Zeitpunkt der Steuermannsbesprechung ist in Segelanweisung 5.3 festzulegen. A2 Tabelle der Bahnformen Alle Bahnformen sind im folgenden beispielhaft skizziert und lassen sich gemäß Segelanweisung 8.2 sowohl als Backbord- als auch als Steuerbordkurs auslegen. Bahnform Steuerbordkurs Backbordkurs Wind Wind 1 Start Ziel Start Ziel o o Signalisierung der Rundenanzahl durch Zahlenwimpel zusammen mit den Signalen gemäß Segelanweisung 8.2. Start- / Zielbahnmarke und Wettfahrtleitungsboot bleiben während der Wettfahrt auf Position und können beliebig umfahren werden. 2 Langstreckenkurs Bekanntgabe der Bahnform gemäß Segelanweisung A1.2 Seite 5 von 5
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