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1 Gesegelt wird nach den internationalen Wettfahrtregeln Segeln-, der International Sailing Federation (gültige Ausgabe) mit den Zusätzen des DSV, der Wettsegelordnung des DSV, den Klassenbestimmungen der jeweiligen Klasse, den Segelanweisungen und den Anweisungen dieser Ausschreibung. Während der Wettfahrt ist an der Nock des Großbaums bzw. gut sichtbar achtern die Flagge 'U' zu führen (kann im Regatta-Büro gegen eine Kaution von 10,- ausgeliehen werden). Die Wertung erfolgt nach dem 'Low-Point'-System, gemäß WR, Anhang A1. Preise, die während der Preisverteilung nicht entgegengenommen wurden, werden auch nicht nachgeschickt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Bekanntmachungen sind vorbehalten. Sie gelten als allen Teilnehmern bekannt gegeben und sind bindend, wenn sie spätestens 2 Stunden vor dem jeweiligen Start am 'schwarzen Brett', in der Nähe des Regatta-Büros, ausgehängt sind. SEGLERGEMEINSCHAFT HALTERN AM SEE SC Haltern am See e.v. SC Westfalen e.v. SC Prinzensteg e.v. SC Stevertalsperre e.v. SC Mühlbachtal Haltern e.v. SC Marl e.v. AUSSCHREIBUNG Jugendreviermeisterschaft /13. Mai 2012 Für Optimisten( Regatta-und Breitensportgruppe) Jollen ab 5 Booten pro Klasse sowie reviergeeignete Jugendboote(nach Yardstick-Wertung) Veranstalter: Segelclub Westfalen e.v. Die Seglergemeinschaft Haltern am See wünschen allen Regattateilnehmern einen angenehmen Aufenthalt in Haltern sowie einen erfolgreichen und fairen Wettkampf. Anfahrt: Über die 43 Ausfahrt Marl Nord Richtung Haltern Flaesheim. Erste Ausfahrt wieder ab Richtung Haltern. Folgen Sie der B 58 in Richtung Dülmen/Münster bis hinter den Ortsausgang. An der Ampel(Opel Borgmann) fahren Sie rechts in Richtung Sythen. Nach etwa 700 m biegen Sie in einer Linkskurve die 2. Straße rechts ab. Ziel nach 200m auf der rechten Seite Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,5 Mio. pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben.

2 MELDUNG ZUR Jugendreviermeisterschaft 2012 Bootsklasse:... Segelnummer:... STEUERMANN/-FRAU VORSCHOTER/-IN Name:... Name:... Vorname:... Vorname:... Verein:... Verein:... Anschrift:... Anschrift: Telefon:... Telefon: Eine Meldung berechtigt nur zum Start, wenn vor dem Ankündigungssignal zur ersten Wettfahrt die umseitigen Bedingungen einschließlich Haftungsausschluss von jedem Besatzungsmitglied persönlich (bei Jugendlichen vom gesetzlichen Vertreter) unterschrieben im Regattabüro abgegeben wurde. Haftungsausschluss Haftungsbegrenzung Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sachund Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/ bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Davon ausgenommen bleiben Haftpflichtansprüche, für die im Rahmen des jeweiligen über den Landessportbund/-verband bestehenden Sportversicherungsvertrages Deckungsschutz besteht. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist sowie den Seebesitzer Gelsenwasser. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Der unterzeichnende Steuermann/-frau bestätigt, dass er im Besitz eines gültigen und für das Revier notwendigen Führerscheines ist. Weiter bestätigt er, dass für das Boot ein Haftpflichtversicherungsvertrag besteht. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes! (Bei Jugendlichen Unterschrift des gesetzl. Vertreters!) Ort, Datum...Ort, Datum Unterschrift Steuermann/-frau Unterschrift Vorschoter/-in AUSRICHTER WETTFAHRTLEITER AUSSCHREIBUNG Jugendreviermeisterschaft 2012 Segelclub Westfalen e.v. Jörg Schlienkamp MELDEANSCHRIFT Andreas Lunemann Oberwiese 9a Waltrop Tel / sportwart@scw-haltern.de MELDESCHLUSS 6. Mai 2012 eingehend MELDEGELD Optimisten 5,00 /Boot Einmannboote 15,00 /Boot Zweimannboote 25,00 /Boot ZAHLUNG IM REGATTABÜRO VOR DEM ERSTEN START Die Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes auch bei Nichtstart. Boote, für die kein Meldegeld bezahlt wurde, können als nicht gestartet gewertet werden. REGATTABÜRO in der Segelkammer des Segelclub Westfalen e.v.!!!!! REVIER Halterner Stausee, Liegeplatzanweisungen im Regattabüro, ZIMMERNACHWEIS Verkehrsamt Haltern, Rathaus, Markt 1, ALLGEMEINE WETTSEGEL- BESTIMMUNGEN STARTZEITEN RAHMENPROGRAMM PREISVERTEILUNG PREISE Haltern am See, Telefon / Bei weniger als 10 gemeldete Boote/Klasse entscheidet der Ausrichter, ob die Regatta stattfindet oder nicht Die Kurse sind aus der Kurskarte zu ersehen, die mit den Segelanweisungen im Regattabüro ausgehändigt werden. Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt ist am Samstag um 13:55 Uhr. Weitere Wettfahrten nach Bekanntgabe. Letzte Startmöglichkeit Sonntag Uhr. Die Bekanntgaben erfolgen am Startschiff bzw. am 'Schwarzen Brett'. Es sind 4 Wettfahrten vorgesehen. Bei weniger als 4 Wettfahrten gibt es keinen Streicher. Am Samstag-Abend beim SCW findet bei Essen und Trinken ein gemütlicher Seglertreff statt. Die Preisverteilung erfolgt etwa 1 Stunde nach Beendigung der letzten Wettfahrt. Punktpreise für die ersten Drei sowie Teilnehmerpreise für alle bis zum Meldeschluss gemeldeten Boote! Weitere Informationen gibt es auf der Homepage Wichtig! Wichtig! Bei Jugendlichen ist es wichtig, dass der gesetzl. Vertreter den Haftungsausschluss unterschrieben mitgibt, oder vor Ort unterschreibt.

3 Kurskarte Jugendreviermeisterschaft 2011 Stadtmi.ihl~ ~-"j""'f'...:..jr.r-c. SCH 5C\11 SCM ;:ehof ::!ir Allgemeines Zur Anwesenheitskontrolle müssen alle Boote das Checktor auf der Steuerbordseite des Startschiffs, das von einer Boje mit grüner Flagge begrenzt wird, vor ihrem Ankündigungssignal von Lee nach Luv passieren. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss der Wettfahrt führen. An der Nock des Großbaums bzw. achtern ist die Flagge TI' zu führen Kurs Die Wettfahrtleitung legt von der Startlinie gegen den Wind die Bahnmarke 1 aus. Es wird in der Regel ein Dreieck-Kurs gesegelt. 1 Runde bestehend aus der Bahnmarkenfolge: , 1/2 Runde besteht aus der Bahnmarkenfolge Die Anzahl der zu segelnden Runden wird durch eine weiße Tafel mit schwarzer Ziffer angezeigt. Ebenso wird angezeigt, ob die Bojen an Backbord (rote Tafel) oder an Steuerbord (griine Tafel) ~::!~~ ;~~:n~~~s:nstart ~.~ig;j~;\~~t:&fu:~1;@i~, Ziel Wird auf dem Startprahm die Tafel/Flagge U gesetzt, ist ein Up-and-Down-Kurs zu segeln. 1 Runde besteht dann aus der Balmmarkenfolge: 1-2 (=Ablauftonne ) - 3. In diesem Fall gibt es keine 1/2 Runden und es wird bei Up-and-Down grundsätzlich linksrum gesegelt" Die Bahnmarken sind beflaggt. Die Bojen sind in der Regel orange mit weißen senkrechten Streifen (Abweichungen sind möglich, z.b. bei Verlust einer Boje oder des Ankergeschirrs). Die Ziellinie ist erst gültig, wenn das Ziel schiff/-prahm auf Position liegt und eine blaue Flagge am Peilmast gesetzt hat Die Ziellinie darf, wenn sie als solches giiltig ist, außer zum Zieldurchgang nicht durchfahren werden. Zuwiderhandeln führt zur Disqualifikation ohne Protestverhandlung in Abänderung von Regel Start-Signal 1. Wettfahrt: Ankündigungssignal für die 1. Klasse am Samstag, 13:55 Uhr. weitere Wettfaluten nach Bekanntgabe am,schwarzen Brett' bzw. am Start-/Zielschiff/-Prahm. Startfolge Die Bekanntgabe der Startfolge erfolgt durch Aushang am "Schwarzen Brett". Sonstiges - Der Flaggenmast an Land befindet sich auf dem von Land aus gesehen rechten Steg des SCW.. - Das Wettfahrtbüro ist unter der Rufnummer 0178/ erreichbar. - Das Anlegen im gesamten Uferbereich und das Betreten der Ufer sowie der Rohrleitungen, Arbeitsplattformen etc. sind nicht gestattet. Ebenso dürfen die Absperrungen am Strandbad nicht durchfahren werden. - Das Fahrgastschiff,Möwe' ist ein Berufsschifffahrts-Fahrzeug und hat somit Wegerecht. - Weitere Hinweise siehe Aushang am,schwarzen Brett' des Regattabüros.

4 HALTERNER STAUSEE SEGELANWEISUNGEN Seglergemeinschaft Haltern, Stand: Juni Regeln Die Wettfahrten werden nach den WR der ISAF einschließlich der Zusätze des DSV, den Ordnungsvorschriften des DSV, den Klassenvorschriften der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung, den Segelanweisungen und der Kurskarte gesegelt. Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften, Ausschreibung, Segelanweisung und Kurskarte der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend. 2 Papiere Alle teilnehmenden Boote müssen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung bereithalten (Ergänzung WR 78).In Ergänzung zu den WR Regel 46- muss bei Regatten der Steuermann entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert. 3 Kennzeichnung An der Nock des Großbaums bzw. achtern ist die Flagge 'U' zu führen (Gegen Kaution im Regattabüro erhältlich). Nichtbeachtung kann mit Ausschluss geahndet werden. Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. 4 Mitteilungen für Teilnehmer Mitteilungen an die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Diese befindet sich in der Nähe des Regattabüros. 5 Änderung der Segelanweisungen Sie gelten als allen Teilnehmern bekannt gegeben und sind bindend, wenn sie spätestens 2 Stunden vor dem jeweiligen Start am 'schwarzen Brett', in der Nähe des Regatta-Büros, ausgehängt sind. 6 Signale an Land Signale an Land werden am Flaggenmast gesetzt. Die Lage des Flaggenmastes ist der Kurskarte zu entnehmen. Flagge D - Es ist beabsichtigt, die nächste Wettfahrt zu starten. Das Ankündigungssignal wird frühestens 30 Minuten nach dem Setzen von D gegeben. Flagge Y - Auf dem Wasser gilt jederzeit WR 40 (= Schwimmwesten- Pflicht) Das ändert das Vorwort zum Teil 4 der WR. Flagge AP - Startverschiebung an Land Flagge AP über A - heute keine Wettfahrt mehr Klassenflagge (zusätzlich) über andere(n) Flagge(n) - Signal gilt nur für diese Klasse 7 Zeitplan der Wettfahrten Datum, Anzahl der Wettfahrten und Streicher sind der Ausschreibung zu entnehmen. Wird auf dem Boot der Wettfahrtleitung Zahlenwimpel 2 gezeigt, so erfolgt das Ankündigungssignal für die nächste Wettfahrt sobald als möglich im Anschluss. 8 Ankündigungssignal/Klassenflaggen Die Klassenflaggen werden in der Kurskarte bzw. am schwarzen Brett beschrieben 9 Wettfahrtgebiete Die in der Anlage beigefügte Kurskarte zeigt die Wettfahrtgebiete.

5 10 Bahnen Der zu segelnde Kurs wird in der angefügten Kurskarte beschrieben. 11 Bahnmarken Die Bahnmarken werden in der Kurskarte beschrieben. 12 Hindernisse Die folgenden Gebiete gelten als Hindernisse: Der gekennzeichnete Bereich des Strandbades, die große Insel in der Mitte des Sees, sowie die Rohrleitungen und der Bagger. 13 Start Die Startlinie wird gebildet durch den Peilmast auf dem Startschiff/-prahm und einer Boje mit roter Flagge. Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten. Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet. (Ergänzung WR 28.1und Änderung WR A4) Wettfahrtregel 29.1 wird wie folgt ergänzt: Bei Verstoß gegen 29.1 wird die betroffene Mannschaft, sofern sie sich nicht entlastet, ohne Protestverhandlung disqualifiziert. Die Mannschaften werden durch Aushang innerhalb der Protestfrist bekanntgegeben. 14 Bahnverkürzung Wenn durch Setzen der Flagge 'S' mit 2 Schallsignalen eine Abkürzung der Bahn angezeigt wird, befindet sich die Ziellinie a) zwischen der Bahnmarke als Ziellinienbegrenzungstonne und dem Zielschiff/- prahm mit der Flagge 'S' oder b) an anderer Stelle der Regattabahn. In diesem Fall wird auf der letzten richtig zu rundenden Tonne vor dem Zieleinlauf oder auf einem Boot in der Nähe die Flagge K gesetzt (Ergänzung Regel 32.2). Von hier aus ist unter richtiger Rundung direkt in das Ziel zu segeln! Zusätzlich kann durch ein Boot in der Nähe der Tonne durch wiederholte Schallsignale auf die Änderung aufmerksam gemacht werden. Überrundete Boote müssen den gleichen Kurs segeln wie die nicht überrundeten Boote. Wird die Flagge 'S' unter einer Klassenflagge gesetzt, so gilt die Bahnverkürzung nur für diese Klasse. 15 Ziel Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast mit blauer Flagge auf dem Zielschiff/-prahm und einer Boje mit roter Flagge. Als Zielschiff/-prahm kann auch ein anderes Boot der Wettfahrtleitung eingesetzt werden, das dann die gleiche Zielbeflaggung führt. 16 Sollzeit/Zeitlimits Die Sollzeit sowie das Zeitlimit für das erste Boot sind der Kurskarte zu entnehmen. Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach ordnungsgemäßem Zieldurchgang des ersten Bootes der gleichen Startgruppe die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden als DNF gewertet (Änderung WR35 und A4 +A5). Klassen die nach Yardstick gewertet werden sind hiervon ausgenommen. Hat kein Boot innerhalb des Zeitlimits die Bahn abgesegelt, so kann die Wettfahrt abgebrochen werden. Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Regel 62.1(a). 17 Wertung Es wird nach dem Low Point System gemäß WR Anhang A gewertet. 18 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung Jedes Boot, das protestieren will, muss dies beim Zieldurchgang der entsprechenden Wettfahrt der WL mitteilen. Dies ändert WR 61. Optis müssen in Abänderung der WR 61.1(a)(2) eine Protestflagge setzen. Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Ende der Startverschiebung. Bekanntmachungen von Protesten durch die WL oder das Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt. Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereit zu halten Verstöße gegen die Segelanweisungen Punkt 13 2.Satz, Punkt 19 3.Satz oder 21 zu Ordnungsverstößen sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot (Änderung WR 60.1). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet. Vermessungsproteste oder Einwendungen, deren Feststellung bereits früher zumutbar gewesen wäre, werden am letzten Wettfahrttag nicht mehr angenommen. In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden. 19 Sicherheitsbestimmungen Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang (Ergänzung WR 4). Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren. Telefonnummer: siehe Kurskarte. 20 Funkverkehr und Telefon Ein Boot darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Mitteilungen über Funk erhalten, die nicht allen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Mobiltelefone. 21 Parkordnung und Abfall Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen im Hafen und auf dem Klubgelände in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein. Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. 22 Weitere revierspezifische Regelungen Das Anlegen im gesamten Uferbereich und das Betreten der Ufer sowie der Rohrleitungen sind nicht gestattet. Ebenso dürfen die Absperrungen am Strandbad (außer beim An- und Ablegen, wenn das Strandbad für die Regatta angemietet wurde) nicht durchfahren werden. 23 Haftungsausschluss Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe WR Regel 4 Teilnahme an der Wettfahrt -. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang.

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