Allgemeine Segelanweisung Inselsee Güstrow für Regatten, organisiert vom Wassersport-Verein-Güstrow 1928 e. V.

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1 [DP] [NP] [SP] Allgemeine Segelanweisung Inselsee Güstrow für Regatten, organisiert vom Wassersport-Verein-Güstrow 1928 e. V. kennzeichnet eine Regel, die besagt, dass eine Strafe im Ermessen des Schiedsgerichtes liegt. kennzeichnet, dass ein Verstoß der Regel kein Grund für einen Protest eines Bootes ist. kennzeichnet eine Regel, die besagt, dass eine Standardstrafe ohne Verhandlung von der Wettfahrtleitung gegeben werden kann. 1. REGELN 1.1 Die Regatten unterliegen den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) festgelegt sind. 1.2 Es gelten die Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV. (Weitere Informationen auf: Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, für die Ordnungsvorschriften des DSV gilt der deutsche Text. 1.4 WR Anhang P - Sofortstrafen für einen Verstoß gegen WR 42 - wird angewendet. 2. [DP] [NP] SICHERHEIT 2.1 Die Wettfahrtleitung wird gegen Boote protestieren, die diese Sicherheitsanweisungen nicht einhalten. 2.2 Wird Flagge Y an Land gesetzt bedeutet dies: Teilnehmer müssen zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser geeignete Schwimmwesten tragen, ausgenommen beim Wechsel oder anpassen der persönlichen Kleidung oder der persönlichen Ausrüstung. Dies ändert WR 40. Bei Setzen von Flagge Y auf dem Startschiff sind von allen Teilnehmern persönliche Auftriebsmittel zu tragen, solange das Signal steht. 2.3 Boote, die den Hafen bei einer geplanten Wettfahrt nicht verlassen, müssen unmittelbar das Regattabüro informieren. 2.4 Jedes Boot muss vor dem ersten Ankündigungssignal eines Tages am Heck des Startschiffes mit Wind von Steuerbord vorbeisegeln und die Segelnummer zeigen, bis die Wettfahrtleitung bestätigt hat. 2.5 Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss dies der Wettfahrtleitung vor Verlassen des Wettfahrtgebietes so bald als irgend möglich bekannt geben, oder falls dies nicht möglich ist, das Regattabüro sobald als möglich nach dem Anland-Kommen informieren. 2.6 Boote, die eine Wettfahrt nach SA 2.5 aufgeben, müssen das Regattabüro vor Ablauf der Protestfrist persönlich informieren. 3. [DP] VERHALTENSKODEX Boote, die sich nicht in einer Wettfahrt befinden, dürfen nicht durch andere Kurse segeln, auf denen Bahnmarken ausgebracht sind und sich noch Boote in einer Wettfahrt befinden 4. BEKANNTMACHUNGEN AN TEILNEHMER Bekanntmachungen an die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt, die sich am Schuppen des WVG 1928 e. V. befindet. 5. ÄNDERUNGEN DER SEGELANWEISUNG Jede Änderung der Segelanweisungen, die den Zeitplan betrifft, wird vor Uhr am Vortag veröffentlicht. Jede Änderung der Segelanweisungen wird vor Uhr an dem Tag veröffentlicht, an dem sie gilt.

2 6. SIGNALE AN LAND 6.1 Signale an Land werden an dem Flaggenmast des WVG 1928 e. V. gezeigt. 6.2 Wird die Signalflagge AP an Land gezeigt, bedeutet dies: 1 Miute wird in der Bedeutung ersetzt durch iht weniger als 60 Miute. 6.3 Wird AP über A an Land gezeigt, bedeutet dies: Boote dürfen den Hafen nicht verlassen. Dies ändert das Wettfahrtsignal AP über A. 7. ZEITPLAN DER WETTFAHRTEN 7.1 Datum und Zahl der Wettfahrten siehe Ausschreibung. 7.2 [DP] Um die Boote darauf aufmerksam zu machen, dass eine Wettfahrt oder eine Folge von Wettfahrten bald beginnt, wird die orangefarbene Startlinien-Flagge mit einem Schallsignal mindestens fünf Minuten vor dem Ankündigungssignal gesetzt. 8. KLASSENFLAGGEN Sofern die Ausschreibung nicht die Verwendung der offiziellen Klassenflaggen vorsieht, werden die folgenden Flaggen benutzt: D (Ixylon), E (470er), F (Finn-Dinghy), J (Cadet), K (OK [mini]), O (Optimist), R (Laser), T (Pirat), V (420er). 9. KURSE 9.1 Die Zeichnungen im Anhang B zeigen die Kurse, die Reihenfolge in der die Bahnmarken gerundet werden müssen und die Seiten an denen sie passiert werden müssen. 9.2 Die Wettfahrtleitung zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal den zu segelnden Kurs (Anhang B) an und legt die 1. Bahnmarke gegen den Wind. Das Startschiff wird den zu segelnden Kurs auf einer Schwarzen Tafel mit weißen Zahlen anzeigen (Anhang A). 10. BAHNMARKEN 10.1 Die Bahnmarken 1, 2, 3, 4s und 4p sind gelbe zylinderförmige Tonnen Die Offsetmarke 1a, falls zutreffend, kann ein roter Ball sein Die Startlinienbegrenzungs- und Ziellinienmarken können entweder ein Boot der Wettfahrtleitung oder eine Spierentonne mit orangefarbener Flagge sein Wenn eine Lee-Bahnmarke als einzelne Bahnmarke ausgewiesen ist, kann diese durch ein Gate ersetzt werden Wenn eine Lee-Bahnmarke als Gate ausgewiesen ist, darf das Gate durch eine einzelne Bahnmarke ersetzt werden. Diese ist dann an Backbord zu runden. 11. DER START 11.1 Die Startlinie ist zwischen dem Peilmast mit orangener Flagge auf dem Startschiff auf der Steuerbordseite und entweder a) der auf der Backbordseite liegenden Startlinienbegrenzungstonne mit oranger Flagge oder b) dem Peilmast mit oranger Flagge auf dem Boot der Wettfahrtleitung auf der Backbordseite der Startlinie [DP] Am Anker des Startschiffs kann eine Boje angebracht sein. Boote dürfen zu keiner Zeit zw i- schen dieser Boje und dem Startschiff hindurch zu segeln. Die Boje ist Teil des Grundgeschirrs des Startschiffs We die Flagge U als Vorereitugssigal gesetzt ist, darf i der letzte Miute or dem Start kein Teil des Rumpfes, Mannschaft oder Ausrüstung in dem Dreieck sein, welches aus den Enden der Startlinie und der Bahnmarke 1 gebildet wird. Wenn ein Boot

3 diese Regel bricht und erkannt wird, wird dieses Boot ohne Verhandlung disqualifiziert. Dies gilt nicht, wenn die Wettfahrt erneut gestartet oder nachgeholt oder verschoben oder abgebrochen wird. Dies ändert WR 26 (Starten von Wettfahrten). Wird Flagge U als Vorbereitungssignal benutzt, wird WR 29.1 (Einzelrückruf) nicht angewendet. Die Abkürzung in den Ergebnissen ist UFD. Dies ändert A11 (Abkürzungen für Wertungen) [DP] Boote deren Ankündigungssignal nicht gegeben wurde müssen den Startbereich verlassen. Der Startbereich ist als Rechteck von 30 Meter von der Startlinie und den Begrenzungen in alle Richtungen definiert Ein Boot, das später als 4 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird ohne Verhandlung als Nicht gestartet (DNS) gewertet. Dies ändert WR A KURSÄNDERUNGEN 12.1 Um die Position der nächsten Bahnmarke zu ändern wird die Wettfahrtleitung eine neue Bahnmarke aussetzen (oder die Ziellinie verlegen) und die Originalmarke schnellstmöglich entfernen. Wenn bei einer weiteren Bahnänderung eine neue Bahnmarke ersetzt wird, wird diese durch die originale Bahnmarke ersetzt Bei einer Bahnmarkenänderung der Luvbahnmarke auf Kursen mit Offsetmarken an der Luvbahnmarke wird die Offsetmarke nicht neu ausgelegt, so dass es nach der Kursänderung keine Offsetbahnmarke mehr gibt. 13. DAS ZIEL Die Ziellinie ist zwischen einem Peilstab mit oranger Flagge auf einem Boot der Wettfahrtleitung und entweder a) der in der Nähe liegenden Spierentonne mit oranger Flagge oder b) dem Flaggenmast mit orangener Flagge auf einem Boot der Wettfahrtleitung in unmittelbarer Nähe. 14. ZEITLIMIT UND ZIELZEITEN 14.1 Die Sollzeit für alle Klassen beträgt 60 Minuten. Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Die ändert WR 62.1(a) Wenn kein Boot die Bahnmarke 1 innerhalb von 30 Minuten passiert hat, wird die Wettfahrt abgebrochen Wenn kein Boot die Ziellinie innerhalb von 90 Minuten erreicht hat, wird die Wettfahrt abgebrochen Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten durchs Ziel gegangen sind, nachdem das erste Boot ihrer Klasse die Bahn abgesegelt hat und durchs Ziel gegangen ist, werden ohne Verhandlung als nicht durchs Ziel gegangen (DNF) gewertet. Das ändert WR 35, A4 und A PROTESTE, STRAFEN UND ANTRÄGE AUF WIEDERGUTMACHUNG 15.1 Jedes Boot, das protestieren will, soll dies am Zielschiff mitteilen. Dies ändert WR Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb der Protestzeit eingereicht werden. Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Verschiebung auf den nächsten Tag Um die Teilnehmer zu informieren, ob sie Parteien oder Zeugen in einer Protestverhandlung sind, werden Aushänge bis 30 Minuten nach der Protestzeit ausgehängt.

4 Protestverhandlungen können bis zu 30 Minuten vor dem Ende der Protestzeit angesetzt werden. Protestverhandlungen finden in den Schiedsgerichtsräumen statt und werden durch Aushang bekannt gemacht Aushänge von Protesten der Wettfahrtleitung und des Schiedsgerichtes werden gemäß WR 61.1(b) veröffentlicht, um die Boote zu informieren Eine Liste mit Booten, die nach Anhang P die WR 42 gebrochen haben, wird veröffentlicht Strafen für Verstöße gegen Klassenregeln oder Punkte in der Ausschreibung oder in den Segelanweisungen, die mit [DP] gekennzeichnet sind, liegen im Ermessen des Schiedsgerichtes. Ein Boot kann diese Ermessensstrafe vor der Verhandlung annehmen, indem es ein entsprechendes Formular ausfüllt. Dieses ist im Regattabüro erhältlich Ein Verstoß gegen Regeln, die in den Segelanweisungen mit [NP] gekennzeichnet sind, ist kein Grund für Proteste von anderen Booten. Dies ändert WR 60.1(a) Gegen das Verstoßen der Regeln, die in den Segelanweisungen mit [SP] gekennzeichnet sind, kann das Schiedsgericht eine Standardstrafe ohne Verhandlung verhängen. Eine Liste mit diesen Verstößen und den hiermit verbundenen Standardstrafen wird an den Tafeln für Bekanntm a- chungen veröffentlicht. In jedem Fall kann die Wettfahrtleitung gegen Boote protestieren, wenn sie befindet, dass die Standardstrafe nicht zutreffend ist. Dies ändert WR 63.1 und Anhang A Ein Antrag auf Wiedereröffnung einer Verhandlung soll spätestens am letzten Tag der Qualifik a- tionsserie oder Eröffnungsserie oder am letzten geplanten Wettfahrttag abgegeben werden: innerhalb der Protestfrist, wenn die wiedereröffnende Partei am Tag zuvor über die Entscheidung informiert wurde; nicht später als 30 Minuten nachdem die wiedereröffnende Partei über die Entscheidung informiert wurde. Dies ändert WR Am letzten Tag der Qualifikations- oder Eröffnungsserie oder am letzten Wettfahrttag, muss ein Antrag auf Wiedergutmachung, der auf einer Entscheidung des Schiedsgerichtes beruht, nicht später als 30 Minuten, nachdem die Schiedsgerichtsentscheidung veröffentlicht wurde, abgeg e- ben werden. Dies ändert WR WERTUNG 16.1 Siehe Ausschreibung Um die Korrektur eines vermeintlichen Fehlers in den Ergebnislisten einzufordern, kann im R e- gattabüro ein Clearing-Antrag ausgefüllt und abgegeben werden Boote, die gegen WR 28.1 (Absegeln der Bahn) verstoßen haben, werden ohne Verhandlung als nicht durchs Ziel gegangen gewertet. Dies ändert WR [DP] ERSATZ VON CREW UND AUSRÜSTUNG 17.1 Nur die für diese Regatta gemeldete Crew ist startberechtigt Ersatz eines Crewmitglieds ist nicht ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Wettfahrtleitung möglich und muss den Vorschriften der Ausschreibung entsprechen Ersatz von defektem oder verlorenem Ausrüstungsmaterial entsprechend der Klassenregeln ist nur nach schriftlichem Einverständnis der Wettfahrtleitung erlaubt. Die schriftlichen Anträge für das Ersetzen des Ausrüstungsmaterials müssen an die Wettfahrtleitung zum ersten zumutbaren Zeitpunkt gerichtet werden. 18. [DP] AUSRÜSTUNGS- UND VERMESSUNGSCHECKS 18.1 Ein Boot oder seine Ausrüstung oder Besatzung kann zu jeder Zeit von dem beauftragten Vermesser hinsichtlich der Einhaltung von Klassenregeln überprüft werden. Wenn vom Vermesser auf dem Wasser verlangt, muss das Boot zu einem bestimmten Gebiet segeln

5 um inspiziert zu werden. Wenn ein Vermesser entscheidet, dass das Boot oder persönliche Ausrüstung nicht den Klassenregeln entspricht, muss dieser den Fall und die betroffenen Rennen an die Wettfahrtleitung melden Wenn die Wettfahrtleitung eine Meldung nach WR 43.1(c) oder 78.3 erhält, muss sie das Boot für alle betroffenen Wettfahrten mit einer 20% Wertungsstrafe wie in WR 44.3(c) ohne Anhörung werten. Hat der Vermesser gemeldet, dass eine Wertungsstrafe unangemessen ist, muss die Wettfahrtleitung gegen das Boot protestieren. Dies ändert WR 60.3 letzten Satz und A Bei einem wiederholten Vorfall ist die Strafe mindestens eine Disqualifikation (DSQ). Dies ändert WR OFFIZIELLE BOOTE 19.1 Offizielle Boote sind wie folgt gekennzeichnet: a) Wettfahrtleitung: eiße Flagge it RC. b) Schiedsgericht: eiße Flagge it JURY. c) Rettung/Erste Hilfe/Medizinische Beratung: weiße Flagge mit RESCUE oder Rotem Kreuz Auswirkungen von offiziellen Booten sind kein Grund für eine Wiedergutmachung. Dies ändert WR 60.1(b). 20. [DP] HILFS- UND TRAINERBOOTE 20.1 Begleit- und Trainerboote müssen einen Abstand von mindestens 50 Meter zu allen in der Wet t- fahrt befindlichen Teilnehmern halten, außer sie leisten Hilfe auf Anforderung eines Bootes in Gefahr oder auf Anweisung der Wettfahrtleitung Begleit- und Trainerboote müssen Personen oder Booten in Gefahr jede denkbare Hilfe geben Begleit- und Trainerboote müssen den ihnen zugewiesenen Liegeplatz behalten. 21. [DP] FUNKVERKEHR UND TELEFON Ein in der Wettfahrt befindliches Boot darf weder Funkverkehr geben, noch erhalten, der nicht für alle Boote verfügbar ist, außer im Notfall. Dies gilt auch für Mobilfunktelefone, W-LAN etc. 22. [DP] PARKEN, LIEGEPLÄTZE UND ABFALL 22.1 Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein Boote müssen den ihnen zugewiesenen Liegeplatz behalten Als Segler werden wir unsere Seen und Küsten schützen und wieder herstellen. Von Booten dü r- fen keine Abfälle in das Wasser geworfen werden. Abfall kann vor oder nach den Wettfahrten an den Booten der Wettfahrtleitung abgegeben werden. Die Strafe bei Verstoß gegen WR 55 liegt im Ermessen des Schiedsgerichtes (DPI) und kann weniger als eine Disqualifikation sein. 23. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Siehe WR 4 (Teilnahme an der Wettfahrt). Der Veranstalter haftet nur in dem in der Ausschreibung dargelegten Umfang. 24. VERSICHERUNG Siehe Ausschreibung.

6 Anhang A KURSE Kurs 1 (Up-and-Down einfach, mit Offsetmarke 1a): Bahnmarkenfolge: Start - 1-1a 4s/4p Ziel Kurs 2 (Up-and-Down doppelt, mit Offsetmarke 1a): Bahnmarkenfolge: Start - 1-1a - 4s/4p - 1-1a - 4s/4p Ziel Kurs 3 (Up-and-Down dreifach, mit Offsetmarke 1a): Bahnmarkenfolge: Start - 1-1a - 4s/4p - 1-1a - 4s/4p - 1-1a - 4s/4p - Ziel Kurs 4 (Up-and-Down vierfach, mit Offsetmarke 1a): Bahnmarkenfolge: Start - 1-1a - 4s/4p - 1-1a - 4s/4p - 1-1a - 4s/4p - 1-1a - 4s/4p - Ziel Kurs 5 Trapezkurs Ier Loop : Bahnmarkenfolge: Start Ziel Kurs 6 (Trapezkurs Ier Loop doppelt): Bahnmarkenfolge: Start Ziel Kurs 7 Trapezkurs Outer Loop : Bahnmarkenfolge: Start Ziel Kurs 8 Trapezkurs Outer Loop doppelt): Bahnmarkenfolge: Start Ziel Kurs 9 (Olympisches Dreieck plus Zusatzdreieck, mit Offsetmarke 1a): Bahnmarkenfolge: Start - 1-1a a a Ziel Anhang B KURSDIAGRAMME KURS 1, 2, 3, 4 KURS 5, 6, 7, 8 KURS 9 Ziellinie 1 Ziellinie a 1 1a 1 Start- und Ziellinie s TOR 4p 3 Startlinie Startlinie

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