Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013"

Transkript

1 Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D

2 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 1 Übersicht Untergliederungen Allgemeine Hinweise zur Eröffnungsbilanz I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung Allgemeine Angaben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz SACHANLAGEN UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Anlagenspiegel Anlagenspiegel - Aufgliederung nach Untergliederungen Übersicht nicht bewerteter Kulturgüter LEASINGVERHÄLTNISSE UND MIETVERHÄLTNISSE Übersicht Finanzierungs-Leasing beim Leasingnehmer/Mieter BETEILIGUNGEN Beteiligungen nach Art des Beteiligungsverhältnisses Beteiligungen nach ÖNACE Beteiligungsspiegel Mehrfachbeteiligungen Zusammenfassende Finanzinformationen für verbundene und assoziierte Unternehmen Zusammenfassende Finanzinformationen für Banken Zusammenfassende Finanzinformationen - Österreichische Nationalbank Zusammenfassende Finanzinformationen für sonstige Beteiligungen Haftungen des Bundes - Rechtsträgerfinanzierung Übersicht Vollbeschäftigungsäquivalente Übersicht Genossenschaften FINANZINSTRUMENTE Übersicht aktive Finanzinstrumente Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Währungen Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Bonitätskriterien Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Region Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Branche Übersicht aktive Finanzinstrumente nach Teilsektoren gemäß ESVG FORDERUNGEN Forderungsspiegel nach Laufzeit und Teilsektoren Abschreibungen und Wertberichtigungen von Forderungen gegliedert nach Laufzeit Forderungen - Aufgliederung nach Untergliederungen Übersicht Forderungen nach Restlaufzeit VORRÄTE Vorratsspiegel - Übersicht Vorräte nach Klassen Vorratsspiegel - Aufgliederung nach Untergliederungen FINANZSCHULDEN Bereinigte nichtfällige Finanzschulden Übersicht Zinsen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz

3 7.3 Übersicht Tilgungen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz Übersicht Zinsen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz Übersicht Tilgungen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz Übersicht Zinsen für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz Übersicht Tilgung für nichtfällige Finanzschulden unter Berücksichtigung der WTV sowie abzüglich der Forderungen aus Bundesbesitz Übersicht über die nichtfälligen Finanzschulden Übersicht Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen Übersicht Forderungen aus Währungstauschverträgen VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeitenspiegel nach Laufzeit und Teilsektoren Verbindlichkeiten - Aufgliederung nach Untergliederungen Übersicht Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungsspiegel Rückstellungen - Aufgliederung nach Untergliederungen HAFTUNGEN Bundeshaftungen nach Haftungssystemen Haftungen in heimischer Währung Haftungen in fremder Währung Ausnutzung gesetzlicher Haftungsrahmen Übersicht Bundeshaftungen Bundeshaftungen nach wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung INFORMATION ÜBER DAS PERSONAL DES BUNDES Übersicht Personal des Bundes Übersicht Personal - Aufgliederung nach Ressorts Übersicht Personal nach Verwendungs- und Funktionsgruppen PENSIONSAUFWENDUNGEN Übersicht Pensionsleistungen Bund 2012 (UG23) Übersicht Pensionsleistungen Bund 2013 (UG23) Übersicht voraussichtliche Pensionsleistungen (UG23) - 30 Folgejahre Aufwendungen und Erträge der Pensionsversicherungsträger Aufwendungen und Erträge der Pensionsversicherungsträger Übersicht voraussichtliche Aufwendungen und Erträge der Pensionsversicherungsträger - 30 Folgejahre Beitrag des Bundes an die gesetzlichen Pensionsversicherungsträger 2012 (UG22) Beitrag des Bundes an die gesetzlichen Pensionsversicherungsträger 2013 (UG22) Übersicht voraussichtlicher Beitrag des Bundes an die gesetzlichen Pensionsversicherungsträger (UG22) - 30 Folgejahre

4

5 1 Eröffnungsbilanz 2013 Abkürzungsverzeichnis A A A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 Abfallents. ABGB Abs. abzgl. ADV AED AFFG AG AIT AKZ Allg. Allgem. Amtsausst. Ang. APG APK Archäolog. ASFINAG ASVG AusfFG AUD Ausbildungzentr. aws/aws assoziiertes Unternehmen (Art der Beteiligung) Verwendungsgruppe A 1 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 2 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 3 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 4 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 5 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 6 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Verwendungsgruppe A 7 in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst Abfallsentsorgung Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Absatz (in Gesetzen und Verordnungen) abzüglich Automationsunterstützte Datenverarbeitung Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate (Währungskürzel) Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz Aktiengesellschaft Austrian Institute of Technology Anlagenkennzahl Allgemeine Allgemeine Amtsausstattung Angelegenheiten Allgemeinen Pensionsgesetz Allgemeine Pensionskassen Archäologisches Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Ausfuhrförderungsgesetz Australische/r Dollar (Währungskürzel) Ausbildungszentrum Austria Wirtschaftsservice GmbH B Badestift. BAO BAWAG P.S.K. BDG Beseit. betr. Beteiligungsges. Betriebseinr. Betriebsges.m.b.H. Badestiftung Bundesabgabenordnung Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Beamten-Dienstrechtsgesetz Beseitigung betriebliche Beteiligungsgesellschaft Betriebseinrichtung/en Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

6 2 BEV Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen BFG Bundesfinanzgesetz BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung BGBl. Bundesgesetzblatt BHAG Buchhaltungsagentur des Bundes BHG 2013 Bundeshaushaltsgesetz 2013 BHÖ Burghauptmannschaft Österreich BHV Bundeshaushaltsverordnung Biblioth. Bibliothek/en BIP Bruttoinlandsprodukt BKA Bundeskanzleramt BKS Bank für Kärnten und Steiermark B-KUVG Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz BlgNR Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrats BM Bundesministerium BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft BMobV Bundesmobilienverwaltung BSVG Bauern-Sozialversicherungsgesetz Bundesoblig. Bundesobligationen B-VG Bundes-Verfassungsgesetz BWG Bankwesengesetz bzw. beziehungsweise C ca./ca. CAD CDM CHF Cms/CMS circa Kanadische Dollar (Währungskürzel) Clean Development Mechanism Schweizer Franken (Währungskürzel) Constant Maturity Swap (Zinsswap) D d. der d.h. das heißt DEM Deutsche Mark (Währungskürzel) Dienstleist. Dienstleistungen Doppelwährungsschuldv. Doppelwährungsschuldverschreibungen DTG Devisentermingeschäft E E 1 E 2a E 2b E 2c EBIT EB-VO EDV EFSF Verwendungsgruppe E1 in der Besoldungsgruppe Exekutivdienst Verwendungsgruppe E2a in der Besoldungsgruppe Exekutivdienst Verwendungsgruppe E2b in der Besoldungsgruppe Exekutivdienst Verwendungsgruppe E2c in der Besoldungsgruppe Exekutivdienst operatives Ergebnis (englisch: earnings before interest and taxes; wörtlich übersetzt "Gewinn vor Zinsen und Steuern") Eröffnungsbilanz-Verordnung Elektronische Datenverarbeitung European Financial Stability Facility (= Europäische Finanzstabilisierungsfazilität)

7 3 EG EG-VO egen EGT EIB Einrichtungungsgegenst. EK ELGA EMRK Erricht. Erzb. Erzh. ERP ESM ESVG etc. EU EU EUROFIMA europ./europ. EUR Eur. EURO Europ. EZB Europäische Gemeinschaft Verordnung der Europäischen Gemeinschaft eingetragene Genossenschaft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Europäische Investitionsbank Einrichtungungsgegenstände Europäische Kommission Elektronische Gesundheitsakte Europäische Menschenrechtskonvention Einrichtung Erzbischof Erzherzog European Recovery Program = Europäisches Wiederaufbau-Programm European Stability Mechanism = Europäische Stabilitätsmechanismus Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) Et cetera (lateinisch für und die übrigen Dinge) Europäischen Europäische Union Europäischen Gesellschaft zur Finanzierung von Eisenbahnmaterial europäischen/europäischen Euro (Währungskürzel) Euro Euro Europäischen Europäische Zentralbank F f. für FE-Programme Forschungs- und Entwicklungs-Programme ff. fortfolgende FI 1 Verwendungsgruppe FI 1 in der Besoldungsgruppe Schulaufsicht (Fachinspektoren) FI 2 Verwendungsgruppe FI 2 in der Besoldungsgruppe Schulaufsicht (Fachinspektoren) FI-AA Financial Asset Accounting (Anlagenbuchführungssystem) FIFO First in - First out Figuren-u.Papierth. Figuren- und Papiertheater Finanzmarktstabilit. Finanzmarktstabilität FinStaG Finanzmarktstabilitätsgesetz FLAG Familienlastenausgleichsgesetz Förderungsg. Förderungsgesetz Förderungsges. Förderungsgesellschaft Forsch. Forschung Forschungsförderungsges. Forschungsförderungsgesellschaft FRE French freib. freiberuflichen FRN Floating Rate Note FSVG Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbstständig Erwerbstätiger FW Fremdwährung

8 4 G GarantieG GB GB GBP GehG geldpol. gem. gemeinn. gg. GenmbH Ges. Gesellschaft m.b.h. Ges.mb.H GK GL gmbh GmbH GSVG GP GP GZ Garantiegesetz Globalbudget Gerichtsbezirk (in Zusammenhang mit Grundstücken) Great Britain Pound (Währungskürzel) Gehaltsgesetz geldpolitischen gemäß gemeinnützige gegen Genossenschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Generalkonsulat Grundlaufbahn gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz Gesetzgebungsperiode (in Zusammenhang mit Regierungsvorlagen) Generalprokuratur Geschäftszahl I IBSG idf i.d.g.f IEF IFIs IKT Impressio. INC indust. inkl. Innov. Instands. intern./intern. Internat. Invest.bank Invest.sbank IPSAS IWF Interbankmarktstärkungsgesetz in der Fassung in der geltenden Fassung Insolvenz-Entgelt-Fonds Internationale Finanzinstitutionen Informations- und Kommunikationstechnologie Impressionismus Incorporated industrielle inklusive Innovation Instandsetzung internationalen/internationalen Internationales Investitionsbank Investitionsbank International Public Sector Accounting Standards Internationaler Währungsfonds J JA JI JITU JPY Justizanstalt Joint Implementation Junge innovative technologieorientierte Unternehmen Japanischer Yen (Währungskürzel)

9 5 Jüd. Jüdischer K K 1 K 2 K 3 K 4 K 5 K 6 KA KA Finanz AG KF KG KHM Klgft Klass. KMU KMU-FG Kons.-Schutz Kreditsinst. KSE-BVG künst. kurzf. Verwendungsgruppe K 1 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 2 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 3 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 4 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 5 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Verwendungsgruppe K 6 in der Besoldungsgruppe Krankenpflegedienst Konsularabteilung Kommunalkredit Austria Finanz AG Kulturforum Katastralgemeinde/n Kunsthistorisches Museum Klagenfurt Klassische Kleine und mittlere Unternehmen KMU-Förderungsgesetz (Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen) Konsumenten-Schutz Kreditinstitute Bundesverfassungsgesetz über die Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland künstlerische kurzfristige L L 1 L 2 L 3 Lands. landw./landw. Landwirt. Landwirtschaftl. langfr. leg.cit. LFUW LH LPH Ltd. Verwendungsgruppe L 1 in der Besoldungsgruppe Lehrpersonen Verwendungsgruppe L 2 in der Besoldungsgruppe Lehrpersonen Verwendungsgruppe L 3 in der Besoldungsgruppe Lehrpersonen Landschaft landwirtschaftliche/landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Landwirtschaftliche langfristige legis citatæ (= das angegebene Gesetz oder die angegebene Gesetzesstelle) Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Lagerhaus Verwendungsgruppe L PH in der Besoldungsgruppe Lehrerpersonen (Pädagogische Hochschule) Limited M MAK MB M BO 1 M BO 2 Österreichisches Museum für angewandte Kunst Berufsmilitärpersonen Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BO 1 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BO 2 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst

10 6 M BUO 1 M BUO 2 mbh mbh. m.b.h. MGN Milit. Mio. mod. MUMOK MZ M ZO 1 M ZO 2 M ZUO 1 M ZUO 2 M ZCh Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BUO 1 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Berufsmilitärpersonen in den Verwendungsgruppen M BUO 2 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst mit beschränkter Haftung mit beschränkter Haftung mit beschränkter Haftung Milchgenossenschaft Niederösterreich Militärische Millionen moderne Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien Militärpersonen auf Zeit Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZO 1 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZO 2 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZUO 1 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZUO 2 in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst Militärpersonen auf Zeit in den Verwendungsgruppen M ZCh in der Besoldungsgruppe Militärischer Dienst N naturwissenschaftl. NG NOK NOE NÖ Nr. N.Swap/N.SWAP nv naturwissenschaftliche Naturgefahren Norwegische Krone/n (Währungskürzel) Niederösterreich Niederösterreich/ische Nummer Nachträglicher Swap nicht voranschlagswirksam O/Ö Ö. Österreichische ÖB ÖBB OeKB öff. OGH ÖHT OLG ÖNACE OÖ Öst. Österr. österr./österr. Österreichische Botschaft Österreichische Bundesbahnen Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft öffentlichen Oberster Gerichtshof Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH Oberlandesgericht Österreich Version der NACE (= System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen), Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (französisch Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne) Oberösterreich/ische Österreich Österreich österreichischen bzw. Österreichisches/Österreichischen

11 7 Österr.Theatermus. Österreichisches Theatermuseum P PB PCP PC s PEG PF 1 PF 2 PF 3 PF 5 PF 6 PräsKzl PVA Politischer Bezirk Personalcontrollingpunkte Personalcomputer Projektentwicklungsgesellschaft Verwendungsgruppe PF 1 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Verwendungsgruppe PF 2 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Verwendungsgruppe PF 3 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Verwendungsgruppe PF 5 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Verwendungsgruppe PF 6 in der Besoldungsgruppe Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung Präsidentschaftskanzlei Pensionsversicherungsanstalt Q QAR Qatari Riyal (Währungskürzel) R R 1a R 1b R 2 R 3 rd. RE reg. Rep. RLB RLV RV RZB Gehaltsgruppe R 1a in der Besoldungsgruppe RichterIn Gehaltsgruppe R 1b in der Besoldungsgruppe RichterIn Gehaltsgruppe R 2 in der Besoldungsgruppe RichterIn Gehaltsgruppe R 3 in der Besoldungsgruppe RichterIn rund Recheneinheit oder Rechnungseinheit registrierte Republik Raiffeisen Landesbank Rechnungslegungsverordnung Regierungsvorlage Raiffeisen Zentralbank S S SAR SBG SCHIG Schuldverschr. SGD SI 1 SI 2 Sibir. SKK SMR Sonst. Soz. Span. St 1 Sonstige Beteiligung (Art der Beteiligung) Saudi Riyal (Währungskürzel) Salzburger Schieneninfrastruktur- Dienstleistungsgesellschaft mbh Schuldverschreibungen Singapur Dollar (Währungskürzel) Verwendungsgruppe SI 1 in der Besoldungsgruppe Schulaufsicht (Schulinspektoren) Verwendungsgruppe SI 2 in der Besoldungsgruppe Schulaufsicht (Schulinspektoren) Sibirien Slowakische Kronen (Währungskürzel) Sekundärmarktrendite Sonstige Soziales Spanische Gehaltsgruppe St 1 in der Besoldungsgruppe StaatsanwältIn

12 8 St 2 St 3 St. Stab.G. Stmk. SV SVA SVB SWAP Gehaltsgruppe St 2 in der Besoldungsgruppe StaatsanwältIn Gehaltsgruppe St 3 in der Besoldungsgruppe StaatsanwältIn Sankt Stabilitätsgesetz Steiermark Bedienstetengruppe mit Sondervertrag Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherungsanstalt der Bauern Tauschvereinbarung (engl. swap = Tausch) T techn. Technologieentw. technologiepol. TRY technischen Technologieentwicklung technologiepolitische Türkische Lira (Währungskürzel) U U Universität (Art der Beteiligung) u. und u.a. unter anderem Umgeb. Umgebung Umweltverschm. Umweltverschmutzung UG Untergliederung UG 2002 Universitätsgesetz 2002 ULSG Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz Unterr. Unterricht USD US-Dollar (Währungskürzel) US-CP US-Commercial Paper (CP) V V Verbundenes Unternehmen (Art der Beteiligung) v voranschlagswirksam v. von va. vor allem VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau VBÄ Vollbeschäftigtenäquivalente Verbindl. Verbindlichkeiten Verk. Verkehr VfGH Verfassungsgerichtshof vh von Hundert VIT Verkehr, Innovation und Technologie Vorder- u. Zentralas. Vorder- und Zentralasien VwGH Verwaltungsgerichtshof W W Wasservers. wertv. Wien Wasserversorgung wertvollen

13 9 Whrg. Wirtschaftss. Wissensch. wissensch. wissenschaftl. Wr. WTV Währung Wirtschaftsservice Wissenschaft wissenschaftlichen wissenschaftlichen Wiener Währungstauschverträge(n) Z Z ZabiStaG ZAMG ZAR z.b. zw. zzgl. Ziffer (in Gesetzen und Verordnungen) Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Südafrikanische Rand (Währungskürzel) zum Beispiel zwischen zuzüglich

14 10 Eröffnungsbilanz 2013 Übersicht Untergliederungen Ressort/oberstes Organ Präsidentschaftskanzlei Bundesgesetzgebung Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Volksanwaltschaft Rechnungshof Bundeskanzleramt Bundesministerium für Inneres Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Bundesministerium für Justiz Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Bundesministerium für Finanzen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Untergliederung 01 Präsidentschaftskanzlei 02 Bundesgesetzgebung 03 Verfassungsgerichtshof 04 Verwaltungsgerichtshof 05 Volksanwaltschaft 06 Rechnungshof 10 Bundeskanzleramt 11 Inneres 12 Äußeres 13 Justiz 14 Militärische Angelegenheiten und Sport 15 Finanzverwaltung 16 Öffentliche Abgaben 23 Pensionen 44 Finanzausgleich 45 Bundesvermögen 46 Finanzmarktstabilität 51 Kassenverwaltung 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge 20 Arbeit 21 Soziales und Konsumentenschutz 22 Sozialversicherung 24 Gesundheit 25 Familie und Jugend 33 Wirtschaft (Forschung) 40 Wirtschaft 30 Unterricht, Kunst und Kultur 31 Wissenschaft und Forschung 34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) 41 Verkehr, Innovation und Technologie 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 43 Umwelt

15 11 Eröffnungsbilanz 2013 Allgemeine Hinweise zur Eröffnungsbilanz Die Republik Österreich hat auf Bundesebene in zwei Etappen, aufgeteilt auf die Jahre 2009 und 2013 eine umfassende Änderung des Bundeshaushaltsrechts bewältigt. Zentrales Ziel dieser Reform war eine wirksame Steuerung und eine transparente Rechenschaftslegung im Zusammenhang mit der Gestion öffentlicher Mittel. Die wesentlichsten Bausteine der Reform sind ein verbindlicher mittelfristiger Finanzrahmen, die Ausweitung der Möglichkeit von Bildung von Rücklagen und somit mehr Flexibilität in den einzelnen Ministerien, eine neue Budgetstruktur, die wirkungsorientierte Haushaltsführung, die ergebnisorientierte Steuerung von Dienststellen sowie ein integriertes Veranschlagungs- und Rechnungssystem, welches als leistungsfähiges Fundament für ein an öffentlichen Zielsetzungen orientiertes Haushaltswesen gesehen werden kann. Im Rahmen dieser Reform wurden auch weitgehende neue Ansatz- und Bewertungsregeln auf Basis der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) festgelegt, wonach im Sinne der Grundsätze der Transparenz und möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage einheitliche Bewertungsstandards für den Bund festgelegt wurden. Bei der Eröffnungsbilanz handelt es sich um die erste Vermögensrechnung im Sinne des 22 BHG Gemäß 121 Abs. 8 BHG 2013 hat das Bundesministerium für Finanzen erstmalig nach Bestimmungen des Bundesgesetzes eine Vermögensrechnung zu erstellen. Die näheren Bestimmungen für die erstmalige Erstellung der Vermögensrechnung per sind in der Eröffnungsbilanzverordnung BGBl. II Nr. 434/2011 festgelegt. Für die Erstellung der Eröffnungsbilanz bedurfte es besonderer Regelungen, da teilweise erstmalig eine Bewertung des vorhandenen Vermögens des Bundes vorgenommen wurde, wobei die ursprünglichen Anschaffungskosten nicht mehr ermittelbar sind oder aber bereits bewertete Vermögenswerte nun nach neuen Grundsätzen zu bewerten waren. Gemäß 2 der Eröffnungsbilanzverordnung wird zur Gliederungen dieser Vermögensrechnung, sofern die Eröffnungsbilanzverordnung keine näheren Bestimmungen aufweist, die Rechnungslegungsverordnung RLV 2013, BGBl. II Nr. 148/2013 angewandt. Aufgrund der geänderten Vorschriften für Abschlussrechnungen besteht keine Identität zwischen der Jahresbestandrechnung (gemäß 95 Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986) zum 31. Dezember 2012 und der Eröffnungsbilanz nach 121 BHG In der 3. Ausschussfeststellung betreffend Vermögensbewertung des Budgetausschusses zur Regierungsvorlage (480 BlgNR 24. GP der Beilagen) zum BHG 2013 wurde darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz (vor allem jener Teile, die durch Schätzung ermittelt werden) die Kosten für die Republik in einem angemessenen Rahmen bleiben werden. In diesem Sinne sind beispielsweise auch keine Gutachten für die Bewertung von Grundstücken, Gebäuden und Kulturgütern zu erstellen. Es wurde daher im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz ausschließlich auf bereits bestehende Gutachten zurückgegriffen. Die Eröffnungsbilanz ist ein Grundpfeiler der Doppik und stellt den Vermögensstatus des Bundes zum Stichtag 1. Jänner 2013 dar. Die Aktivseite der Bilanz zeigt die Mittelverwendung und damit wird ersichtlich in welche Vermögenswerte investiert wurde. Sie setzt sich aus dem lang- und kurzfristigen Vermögen zusammen. Zum langfristigen Vermögen zählen immaterielle Vermögenswerte (z.b. Software und Lizenzen), Sachanlagen (z.b. Grundstücke, Gebäude und Kulturgüter), Wertpapiere, Beteiligungen und Forderungen. Unter dem kurzfristigen Vermögen subsumiert man das kurzfristige Finanzvermögen, kurzfristige Forderungen (z.b. Mietvorauszahlungen), Vorräte und liquide Mittel (z.b. auf Bankkonten). Die Passivseite legt die Herkunft der finanziellen Mittel offen. Sie setzt sich zusammen aus lang- und kurzfristigen Fremdmitteln wie etwa Finanzschulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen (z.b. für Abfertigungen oder Prozesskosten) und dem Nettovermögen als Ausgleichsposten.

16 12 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand AKTIVA Anhang Position AKTIVA ,33 A Langfristiges Vermögen ,39 A.I Immaterielle Vermögenswerte ,38 A.II Sachanlagen ,93 A.II.1 Grundstücke und Grundstückseinrichtungen ,01 A.II.2 Gebäude und Bauten ,67 A.II.3 Technische Anlagen ,52 A.II.4 Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung ,72 A.II.5 Kulturgüter ,94 A.II.6 Gegebene Anzahlungen für Anlagen ,07 A.III Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen ,00 A.III.2 Sonstige Kapitalanlagen ,00 A.IV Beteiligungen ,17 A.IV.1 an verbundenen Unternehmen ,95 A.IV.2 an assoziierten Unternehmen ,99 A.IV.3 Sonstige ,23 A.V Langfristige Forderungen ,91 A.V.1 aus gewährten Darlehen ,90 A.V.2 aus Abgaben ,94 A.V.3 aus Lieferungen und Leistungen ,62 A.V.4 aus Finanzhaftungen ,24 A.V.5 Sonstige langfristige Forderungen (v) ,85 A.V.6 Sonstige langfristige Forderungen (nv) ,36 B Kurzfristiges Vermögen ,94 B.I Kurzfristiges Finanzvermögen 0,00 B.II Kurzfristige Forderungen ,12 B.II.1 aus gewährten Darlehen ,05 B.II.2 aus Abgaben ,93 B.II.3 aus Lieferungen und Leistungen ,52 B.II.4 aus Finanzhaftungen ,11 B.II.5 Sonstige kurzfristige Forderungen (v) ,02 B.II.6 Sonstige kurzfristige Forderungen (nv) ,49 B.III Vorräte ,74 B.III.1 Vorräte ,74 B.IV Liquide Mittel ,08 B.IV.1 Kassa, Bankguthaben bei Kreditinstituten und Banken ,08

17 13 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand PASSIVA Anhang Position PASSIVA ,33 C Nettovermögen (Ausgleichsposten) ,09 C.I Neubewertungsrücklagen (Umbewertungskonto) 0,00 C.II Fremdwährungsumrechnungsrücklagen 0,00 C.III Sonstige Rücklagen 0,00 C.IV Jährliches Nettoergebnis 0,00 C.V Sonstiges Nettovermögen ,09 D Langfristige Fremdmittel ,75 D.I Langfristige Finanzschulden, netto ,72 D.I.1 Langfristige Finanzschulden ,91 D.I.2 Langfristige Forderungen aus Währungstauschverträgen ,29 D.I.3 Langfristige Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen ,99 D.I.4 Bundesanleihen ,89 D.II Langfristige Verbindlichkeiten ,87 D.II.3 aus Lieferungen und Leistungen ,39 D.II.4 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten ,48 D.III Langfristige Rückstellungen ,16 D.III.1 für Abfertigungen ,66 D.III.2 für Jubiläumszuwendungen ,45 D.III.3 für Haftungen ,93 D.III.4 für Sanierung von Altlasten ,86 D.III.5 Sonstige ,26 E Kurzfristige Fremdmittel ,67 E.I Kurzfristige Finanzierungen, netto ,95 E.I.1 Kurzfristige Finanzschulden ,08 E.I.2 Forderungen aus Währungstauschverträgen ,43 E.I.3 Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen ,30 E.I.4 Bundesanleihen ,00 E.I.5 Geldverbindlichkeiten zur Kassenstärkung 0,00 E.II Kurzfristige Verbindlichkeiten ,13 E.II.1 aus Lieferungen und Leistungen ,71 E.II.2 aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung ,75 E.II.4 aus Abgaben ,18 E.II.5 Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung (durchlaufende Gebarung) ,18 E.II.6 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ,31 E.III Kurzfristige Rückstellungen ,59 E.III.1 für Prozesskosten ,00 E.III.2 für nicht konsumierte Urlaube ,06 E.III.3 Sonstige ,53

18 14 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand AKTIVA Anhang Position AKTIVA ,33 A Langfristiges Vermögen ,39 A.I Immaterielle Vermögenswerte ,38 A.II Sachanlagen ,93 A.II.1 Grundstücke und Grundstückseinrichtungen ,01 A.II.1.1 Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Tunnel, Trogbauwerke, Schienen, Flugplätze ,75 A.II.1.2 Parks, Grünflächen, Land- und Forstwirtschaft, Wasserflächen ,60 A.II.1.3 Anlagen zur Wasserver- und - entsorgung ,91 A.II.1.4 Unbebaute Grundstücke ,00 A.II.1.5 Bebaute Grundstücke ,18 A.II.1.6 Anlagen im Bau (Grundstücke) ,57 A.II.2 Gebäude und Bauten ,67 A.II.2.1 Gebäude, Bauten für eigene Zwecke ,90 A.II.2.2 Sonstige ,05 A.II.2.3 Anlagen im Bau (Gebäude) ,72 A.II.3 Technische Anlagen ,52 A.II.3.1 Technische Anlagen ,52 A.II.3.2 Werkzeuge ,76 A.II.3.3 Fahrzeuge ,24 A.II.4 Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung ,72 A.II.5 Kulturgüter ,94 A.II.6 Gegebene Anzahlungen für Anlagen ,07 A.III Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen ,00 A.III.2 Sonstige Kapitalanlagen ,00 A.III.2.1 Partizipationskapital ,00 A.IV Beteiligungen ,17 A.IV.1 an verbundenen Unternehmen ,95 A.IV.2 an assoziierten Unternehmen ,99 A.IV.3 Sonstige ,23 A.V Langfristige Forderungen ,91 A.V.1 aus gewährten Darlehen ,90 A.V.1.1 Darlehen an Beteiligungen ,70 A.V an assoziierte Unternehmen ,85 A.V an sonstige Unternehmen ,85 A.V.1.2 an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger ,20 A.V an inländische ,79 A.V an ausländische ,41 A.V.1.3 an private Körperschaften und Rechtsträger ,00 A.V.2 aus Abgaben ,94 A.V.3 aus Lieferungen und Leistungen ,62 A.V.3.1 an Unternehmen ohne Bundesbeteiligung ,62 A.V.4 aus Finanzhaftungen ,24 A.V.5 Sonstige langfristige Forderungen (v) ,85 A.V.5.1 Vorschüsse (v) ,32 A.V.5.2 Aktive Rechnungsabgrenzungen ,97 A.V.5.3 Übrige sonstige langfristige Forderungen ,56 A.V.6 Sonstige langfristige Forderungen (nv) ,36 A.V.6.1 Vorschüsse (nv) ,36 B Kurzfristiges Vermögen ,94 B.I Kurzfristiges Finanzvermögen 0,00 B.II Kurzfristige Forderungen ,12 B.II.1 aus gewährten Darlehen ,05 B.II.1.1 an Beteiligungen ,04

19 15 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand AKTIVA Anhang Position B.II an assoziierte Unternehmen ,73 B.II an sonstige Unternehmen ,31 B.II.1.2 an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger ,15 B.II an inländische ,15 B.II an ausländische 0,00 B.II.1.3 an private Körperschaften und Rechtsträger ,86 B.II.2 aus Abgaben ,93 B.II.3 aus Lieferungen und Leistungen ,52 B.II.3.1 an Unternehmen ohne Bundesbeteiligung ,02 B.II.3.3 an assoziierte Unternehmen 3.112,50 B.II.4 aus Finanzhaftungen ,11 B.II.5 Sonstige kurzfristige Forderungen (v) ,02 B.II.5.1 Vorschüsse (v) ,02 B.II.6 Sonstige kurzfristige Forderungen (nv) ,49 B.II.6.1 Vorschüsse (nv) ,03 B.II.6.2 Sonstige gegebene Anzahlungen ,75 B.II.6.3 Aktive Rechnungsabgrenzung ,72 B.II.6.4 Übrige sonstige kurzfristige Forderungen ,99 B.III Vorräte ,74 B.III.1 Vorräte ,74 B.IV Liquide Mittel ,08 B.IV.1 Kassa, Bankguthaben bei Kreditinstituten und Banken ,08 B.IV.1.1 Bargeld ,61 B.IV.1.2 Bankguthaben ,53 B.IV.1.3 Schwebende Geldgebarung ,22 B.IV.1.4 Schecks ,84 B.IV.1.5 Wertzeichen ,32

20 16 I. Darstellung Bundesebene Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung (Beträge in Euro) Bilanz- Anfangsbestand PASSIVA Anhang Position PASSIVA ,33 C Nettovermögen (Ausgleichsposten) ,09 C.I Neubewertungsrücklagen (Umbewertungskonto) 0,00 C.II Fremdwährungsumrechnungsrücklagen 0,00 C.III Sonstige Rücklagen 0,00 C.IV Jährliches Nettoergebnis 0,00 C.V Sonstiges Nettovermögen ,09 D Langfristige Fremdmittel ,75 D.I Langfristige Finanzschulden, netto ,72 D.I.1 Langfristige Finanzschulden ,91 D.I.2 Langfristige Forderungen aus Währungstauschverträgen ,29 D.I.3 Langfristige Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen ,99 D.I.4 Bundesanleihen ,89 D.II Langfristige Verbindlichkeiten ,87 D.II.3 aus Lieferungen und Leistungen ,39 D.II.3.1 von Unternehmen ohne Bundesbeteiligung ,39 D.II.3.2 von verbundenen Unternehmen ,00 D.II.4 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten ,48 D.II.4.1 Passive Rechnungsabgrenzungen ,73 D.II.4.3 Übrige sonstige langfristige Verbindlichkeiten ,75 D.III Langfristige Rückstellungen ,16 D.III.1 für Abfertigungen ,66 D.III.2 für Jubiläumszuwendungen ,45 D.III.3 für Haftungen ,93 D.III.4 für Sanierung von Altlasten ,86 D.III.5 Sonstige ,26 E Kurzfristige Fremdmittel ,67 E.I Kurzfristige Finanzierungen, netto ,95 E.I.1 Kurzfristige Finanzschulden ,08 E.I.2 Forderungen aus Währungstauschverträgen ,43 E.I.3 Verbindlichkeiten aus Währungstauschverträgen ,30 E.I.4 Bundesanleihen ,00 E.I.5 Geldverbindlichkeiten zur Kassenstärkung 0,00 E.II Kurzfristige Verbindlichkeiten ,13 E.II.1 aus Lieferungen und Leistungen ,71 E.II.1.1 von Unternehmen ohne Bundesbeteiligung ,89 E.II.1.2 von verbundenen Unternehmen ,82 E.II.2 aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung ,75 E.II.4 aus Abgaben ,18 E.II.5 Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung (durchlaufende Gebarung) ,18 E.II.5.1 aus Abgaben ,27 E.II.5.2 aus Wertpapieren 0,00 E.II.5.3 Sonstige Verpflichtungen aus nicht voranschlagswirksamer Gebarung ,91 E.II.6 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ,31 E.II.6.1 Erhaltene Anzahlungen 2.185,00 E.II.6.3 Passive Rechnungsabgrenzungen ,58 E.II.6.4 Übrige sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ,73 E.III Kurzfristige Rückstellungen ,59 E.III.1 für Prozesskosten ,00 E.III.2 für nicht konsumierte Urlaube ,06 E.III.3 Sonstige ,53

21 17 Allgemeine Angaben Um internationale Vergleichbarkeit zu erreichen, erfolgt eine Anlehnung an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS), welche fundierte, bereits international etablierte Standards darstellen, die auch in zahlreichen anderen Ländern zur Anwendung kommen. Die IPSAS beruhen auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) und wurden im Hinblick auf die Besonderheiten des öffentlichen Sektors angepasst. Das Vermögen sowie die Verbindlichkeiten des Bundes werden entsprechend der IPSAS-Gliederung in kurz- und langfristig eingeteilt (je nach Zeitrahmen unter bzw. über einem Jahr). Die Bestimmungen des Bundes entsprechen meistens den IPSAS-Regeln, in einzelnen begründeten Fällen wird von IPSAS abgewichen. Im Einklang mit diesen Vorschriften wurden daher folgende Grundsätze bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz angewandt: Möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage Die Eröffnungsbilanz wurde nach dem Grundsatz der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes erstellt. Das bedeutet, dass die Eröffnungsbilanz ohne vorsätzliche Überbewertung von Vermögenswerten oder auch Verbindlichkeiten vorgenommen wurde. Wirtschaftliche Betrachtungsweise Für die Bilanzierung war der wirtschaftliche Gehalt eines Geschäftsfalls ausschlaggebend, nicht unbedingt die rechtliche Form. Dieser Grundsatz wurde insbesondere auf die Zuordnung von wirtschaftlichem Eigentum an Vermögenswerten angewendet. Vermögenswerte wurden dann in der Eröffnungsbilanz erfasst, wenn der Bund zum 1. Jänner 2013 zumindest wirtschaftlicher Eigentümer war. Wirtschaftlicher Eigentümer ist, wer über eine Sache herrscht, indem er sie insbesondere besitzt, gebraucht, die Verfügungsmacht über sie innehat und das Risiko ihres Verlustes oder ihrer Zerstörung trägt. Wesentlichkeit Bestimmte Sachverhalte wurden dann beim Ansatz und der Bewertung in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt, wenn diese wesentlich waren. Wesentlich sind Sachverhalte dann, wenn deren Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung ein jeweils anderes Bild der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes vermittelt. Wesentlichkeit hängt daher immer auch von der Größe und Art der Bilanzposition ab. Folgende Wesentlichkeitsgrenzen wurden im Einzelfall berücksichtigt für: nachträglich zu erfassende Vermögensgegenstände, wenn deren Wert Euro bzw. für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte Vermögensgegenstände Euro übersteigt die Abzinsung von langfristigen, unverzinsten Forderungen, wenn deren Wert Euro übersteigt Vorräte, wenn deren Wert Euro übersteigt Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, wenn deren Wert voraussichtlich zumindest Euro beträgt Sonstige langfristige Rückstellungen, wenn deren Wert voraussichtlich zumindest Euro beträgt Passive Rechnungsabgrenzung von Haftungsentgelten, wenn deren Wert zumindest Euro beträgt Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen, wenn deren Wert zumindest Euro beträgt Verlässlichkeit In der Eröffnungsbilanz werden alle wesentlichen Informationen klar und verständlich auf Basis des einheitlichen Kontenplans dargestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde mit zuverlässigen Informationen erstellt. Für die Eröffnungsbilanz gilt der Grundsatz der Verlässlichkeit. Jene Vermögenswerte, für die keine verlässlichen Bewertungsgrundlagen ermittelt werden konnten, werden im Anhang dargestellt. Saldierungsverbot/Bruttoprinzip Jeder Vermögenswert und alle Fremdmittel wurden für sich einzeln bewertet. In Ausnahmefällen wurden Vermögenswerte und Fremdmittel zu Risikogruppen zusammengefasst. Solche sind z.b.: Forderungen aus Abgaben

22 18 Forderungen aus Unterhaltsvorschüssen Forderungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) nach Produktgruppen getrennt Rückstellungen für Haftungen nach dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz (AFFG) nach Währungen getrennt Rückstellungen für Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) nach Produktgruppen getrennt Rückstellungen nach dem Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-FG) nach Branchen getrennt Wertaufhellende Tatbestände Wertaufhellende Tatbestände wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Hingegen wurden Ereignisse, deren Ursache eindeutig nach dem 1. Jänner 2013 lag, bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Tatbestände, die den Wert eines Vermögenswertes oder Fremdmittel zum 1. Jänner 2013 erhellen, sind auch dann berücksichtigt worden, wenn diese Umstände zwischen dem 1. Jänner 2013 und dem Ende der Erstellung der Eröffnungsbilanz bekannt wurden. Vermögenswerte und Fremdmittel in fremder Währung Vermögenswerte und Fremdmittel in fremder Währung wurden zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom in Euro umgerechnet.

23 19 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Folgenden wird ein Überblick über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß Eröffnungsbilanzverordnung BGBl. II Nr. 434/2011 gegeben: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die spezifischen Grundsätze, Grundlagen, Konventionen, Regeln und Verfahren, die eine Einheit für die Aufstellung und Darstellung der Abschlüsse anwendet. Definitionen Fortgeschriebene Anschaffungskosten Unter fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu verstehen, die um den linearen Abschreibungsbetrag vermindert wurden. Anschaffungskosten Anschaffungskosten sind alle Kosten des Erwerbs wie Anschaffungspreise inklusive Einfuhrzölle, Transportkosten, Kosten, die den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzen, Abwicklungskosten, nicht erstattungsfähige Umsatzsteuern, abzüglich direkt zuordenbarer Rabatte und Skonti. Zinsen und andere Kosten die sich aus der Aufnahme von Fremdmitteln ergeben, zählen nicht zu den Anschaffungskosten. Erfolgte die Anschaffung von Vermögenswerten in einer Fremdwährung, so sind diese Beträge zum Stichtagskurs umzurechnen. Interne Verwaltungskosten, die im Rahmen einer Anschaffung angefallen sind (z.b.: Kosten für eine Bestellung, Kosten für ein Auswahlverfahren) sind grundsätzlich nicht zu aktivieren. Können Verwaltungs- oder sonstige Gemeinkosten direkt dem Anschaffungsvorgang oder dem Versetzen des erworbenen Vermögenswertes in einem betriebsbereiten Zustand zugerechnet werden, dann sind diese jedoch aktivierbar. Herstellungskosten: Herstellungskosten sind sämtliche Kosten, die der Herstellung des jeweiligen Vermögenswerts direkt zuordenbar sind. Für jene Einrichtungen, die ausschließlich der Produktion dienen, sind die Produktionsgemeinkosten hinzuzurechnen. Beizulegender Zeitwert Der beizulegende Zeitwert ist jener Wert, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Personen getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann. Der beizulegende Zeitwert wird ermittelt aus dem Preis einer bestehenden, bindenden Vereinbarung oder sofern diese nicht vorliegt, dem gegenwärtigen Marktpreis, wenn der Vermögenswert in einem aktiven Markt gehandelt wird oder sofern dies nicht zutrifft, dem Preis der letzten Transaktion, sofern die Umstände, unter denen die Transaktion stattgefunden hat sich nicht wesentlich geändert haben oder sofern diese Ermittlung unmöglich ist, dem Wert der sich aus einer bestmöglichen Schätzung ergibt. Immaterielle Vermögenswerte Unter immateriellen Vermögenswerten werden Vermögensgegenstände ohne physische Substanz, wie z.b. Rechte aus Patenten und Lizenzen oder Computersoftware, ausgewiesen. Sie werden zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet und linear entweder auf die Dauer der Vertragslaufzeit oder auf die Dauer der beabsichtigten wirtschaftlichen Nutzung linear abgeschrieben. Selbsterstellte immaterielle Anlagenwerte werden nicht in die Bilanz aufgenommen. Sachanlagen Sachanlagen umfassen materielle Gegenstände, die erwartungsgemäß länger als ein Finanzjahr genutzt werden. Sie werden grundsätzlich zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, sofern für einzelne Gruppen nicht andere Bewertungsmethoden zulässig sind. Die Abschreibung erfolgt linear über die jeweilige Nutzungsdauer gemäß einem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF /0016-V/3/2010). Gebäude: Grundstückseinrichtungen: Tunnel, Brücken: Technische Anlagen: Amts-, Büro, und Geschäftsausstattung: Jahre Jahre 70 Jahre 5 15 Jahre 5 15 Jahre Grundstücke Für die Eröffnungsbilanz wurden jene Grundstücke berücksichtigt, die im Eigentum des Bundes stehen oder über die der Bund als wirtschaftlicher Eigentümer verfügt. Zur Grundstücksbewertung sind mehrere Bewertungsmethoden zulässig um eine Be-

24 20 wertung mit bereits vorhandenen Daten zu sicherzustellen. Grundstücke unterliegen keiner regelmäßigen Abschreibung, da deren Nutzung unbegrenzt ist. Grundstücke mit Abbauflächen werden jährlich nach individueller Nutzung abgeschrieben. Folgende Bewertungsmethoden stehen gemäß 4 Eröffnungsbilanzverordnung (BGBl. II Nr. 434/2011) zur Verfügung: Bewertungsmethode Inländische Grundstücke Anschaffungskosten Wertangaben in vorhandenen Gutachten Grundstücksrasterverfahren Ausländische Grundstücke Anschaffungskosten Wertangaben in vorhandenen Gutachten Sonstige Nachweise wie aktuelle Durchschnittspreisermittlungen Der Großteil der Grundstücke wurde durch das Grundstücksrasterverfahren ( 5 Eröffnungsbilanzverordnung) bewertet, welches sich an den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS 17/98) orientiert und einen Schätzwert für die Eröffnungsbilanz liefert. Die Methode zur Bewertung der Grundstücke nach dem Rasterverfahren sie wie folgt aus: Die Flächenaufstellung wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Eichund Vermessungswesen (BEV) erhoben und von den liegenschaftsführenden Ressorts überprüft. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Kaufpreissammlung der Finanzämter des Bundesministeriums für Finanzen der Jahre (Stichtag ) und auf der Regionalinformation des BEV Die Kaufpreissammlung enthält Daten tatsächlicher Grundstückstransaktionen von Bauland und landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Erfassung von Grundstückstransaktionen in der Kaufpreissammlung ist nicht verpflichtend. Somit spiegelt die Kaufpreissammlung nur einen Teil der Grundstückstransaktionen aus den Jahren wider. Die Kaufpreissammlung stellt die derzeit bestmögliche Datengrundlage für die Berechnung der bundeseigenen Grundstücke im Rahmen dieses Schätzverfahrens dar. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen: Die Berechnung der Durchschnittspreise für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen erfolgte auf Ebene der Katastralgemeinden (KG). Um einen repräsentativen Durchschnittspreis auf dieser Ebene zu bilden, wurden mindestens zehn Transaktionen pro KG der Kaufpreissammlung herangezogen. War das nicht der Fall, so wurde die nächst höhere Ebene zur Berechnung des Durchschnittspreises herangezogen. Eine Ausnahme dieser Berechnungen bildeten Grundstücke - Bauland in der Stadt Wien. Auch hier erfolgte die Berechnung grundsätzlich auf Ebene der KG, als nächst höhere Ebene wurde allerdings der politische Bezirk (PB) herangezogen. Bei weniger als zehn Transaktionen in einem PB erfolgte die Berechnung auf Ebene des Gerichtsbezirkes (GB). War dies auch nicht möglich, so wurde die Berechnung nach folgenden Gruppen durchgeführt: 1. Bezirk (Innere Stadt) Bezirk (Innenstadtbezirke) Bezirk (äußere Bezirke) Die ermittelten Durchschnittspreise wurden mit den Regionalinformationen des BEV gewichtet und ergaben die Basispreise. Die Bewertung der Grundstücke erfolgte je Einzelgrundstück. Dabei wurde jede Fläche entsprechend ihrer Lage und Benutzungsart/Nutzung mit dem Basispreis für Bauflächen bzw. dem Basispreis für landwirtschaftliche Nutzflächen und dem in der Eröffnungsbilanzverordnung vorgegebenen Zu- bzw. Abschlag ( 5 Abs. 5 Eröffnungsbilanzverordnung) multipliziert. Grundstückseinrichtungen Zu den Grundstückseinrichtungen zählen hauptsächlich Straßen-, Schienen-, Flug- und Hafenanlagen sowie Anlagen zur Wasserver- und entsorgung. Bewertet wurden sie zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zu festgelegten Referenzwerten oder zu Durchschnittswerten. Die Abschreibung erfolgte linear über die jeweilige Nutzungsdauer gemäß einem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF /0016-V/3/2010). Befestigt: 33 Jahre Nutzungsdauer Unbefestigt: 10 Jahre Nutzungsdauer Als Referenzwerte wurden 50 Euro pro m² für befestigte und 17 Euro pro m² für unbefestigte Anlagen festgelegt, wobei der Zustand noch weiter unterteilt werden muss in gut (A), mittel (B) und schlecht (C).

25 21 A: 90% des Neuwertes; Restnutzungsdauer = 90% der Gesamtnutzungsdauer B: 50% des Neuwertes; Restnutzungsdauer = 70% der Gesamtnutzungsdauer C: 10% des Neuwertes; Restnutzungsdauer = 10% der Gesamtnutzungsdauer Aus diesen Parametern errechnet sich der Wert zum Bilanzstichtag. Gebäude und Bauten Für die Eröffnungsbilanz wurden jene Gebäude und Bauten berücksichtigt, die im Eigentum des Bundes stehen oder über die der Bund als wirtschaftlicher Eigentümer verfügt. Bei Superädifikaten wird der Wert des Bauwerks, nicht aber der Wert des Grundstückes in die Bilanz aufgenommen. Grundsätzlich sind alle Gebäude, die im Eigentum des Bundes stehen, zu bewerten. Geräteschuppen, (Produktions-)Glashäuser, Höhenstützpunkte, Funkrelaisstützen, Marktstände, Gartenhäuschen, etc., die nur von untergeordnetem Wert sind, werden nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen und demnach nicht bewertet. Zur Gebäudebewertung sind mehrere Bewertungsmethoden zulässig. Gebäude und Bauwerke werden durchwegs auf ihre jeweilige Nutzungsdauer zwischen 20 und 99 Jahren abgeschrieben. Bewertungsmethode Inländische Gebäude Wertangaben in vorhandenen Gutachten Fortgeschriebene Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ausländische Gebäude Summe der fortgeschriebenen Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag entstanden sind. Durchschnittswerte aus den Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen ähnlicher Gebäudearten pro m² oder m³ Durchschnittswerte von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden mit ähnlicher Funktionalität, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag angeschafft oder hergestellt worden sind. Wertangaben in vorhandenen Gutachten Fortgeschriebene Anschaffungs- oder Herstellungskosten Sonstige Nachweise wie etwa aktuelle Durchschnittspreisermittlungen Summe der fortgeschriebenen Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag entstanden sind. Durchschnittswerte aus den Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen ähnlicher Gebäudearten pro m² oder m³ Kulturgüter Kulturgüter sind Vermögenswerte, die kulturelle, historische, künstlerische, wissenschaftliche, technologische, geophysikalische, umweltpolitische oder ökologische Qualität besitzen, die durch den Bund zum Wohl des Wissens und der Kultur erhalten wird. Eine Bewertung der Kulturgüter erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern diese verlässlich ermittelt werden konnten oder anhand von Wertangaben in Gutachten. Bewegliche Kulturgüter werden nicht abgeschrieben. Unbewegliche Kulturgüter, z.b. Gebäude, können abgeschrieben werden sofern dies ein besseres Bewertungsergebnis widerspiegelt. Stehen weder verlässlich ermittelbare Anschaffungs- und Herstellungskosten, noch Gutachten zur Bewertung zur Verfügung, sind Kulturgüter ohne Wert im Anhang der Eröffnungsbilanz ausgewiesen.

Finanzausgleich. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013. Untergliederung 44 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Finanzausgleich. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013. Untergliederung 44 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 44 Finanzausgleich Eröffnungsbilanz 2013

Mehr

Sozialversicherung. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013. Untergliederung 22 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Sozialversicherung. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013. Untergliederung 22 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 22 Sozialversicherung Eröffnungsbilanz 2013

Mehr

Finanzierungen, Währungstauschverträge

Finanzierungen, Währungstauschverträge Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge

Mehr

Soziales und Konsumentenschutz

Soziales und Konsumentenschutz Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz Eröffnungsbilanz

Mehr

Bilanzierung für den Staat? Die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens auf der österreichischen Bundesebene. Public Breakfast, 3.12.

Bilanzierung für den Staat? Die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens auf der österreichischen Bundesebene. Public Breakfast, 3.12. Bilanzierung für den Staat? Die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens auf der österreichischen Bundesebene Public Breakfast, 3.12.2014 Übersicht 1. und 2. Etappe Haushaltsrechtsreform Ergebnisorientierte

Mehr

Volksanwaltschaft. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 05 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Volksanwaltschaft. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 05 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 05 Volksanwaltschaft Eröffnungsbilanz 2013

Mehr

Finanzmarktstabilität

Finanzmarktstabilität Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 46 Finanzmarktstabilität Eröffnungsbilanz

Mehr

Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung)

Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung)

Mehr

Verfassungsgerichtshof

Verfassungsgerichtshof Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 03 Verfassungsgerichtshof Eröffnungsbilanz

Mehr

Rechnungshof. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 06 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Rechnungshof. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 06 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 06 Rechnungshof Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung...

Mehr

Pensionen. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 23 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Pensionen. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 23 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 23 Pensionen Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung...

Mehr

Präsidentschaftskanzlei

Präsidentschaftskanzlei Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 01 Präsidentschaftskanzlei Eröffnungsbilanz

Mehr

Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung... 2 Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung... 4 Allgemeine Erläuterungen... 6

Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung... 2 Eröffnungsbilanz 2013 Langfassung... 4 Allgemeine Erläuterungen... 6 Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben Eröffnungsbilanz 2013

Mehr

Arbeit. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 20 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Arbeit. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 20 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 20 Arbeit Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung...

Mehr

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Familie und Jugend. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 25 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Familie und Jugend. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 25 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 25 Familie und Jugend Eröffnungsbilanz 2013

Mehr

Gesundheit. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 24 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Gesundheit. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 24 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 24 Gesundheit Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung...

Mehr

Die Gemeindebilanz. als Schlüssel zu Transparenz im Spannungsfeld Kameralistik vs. Doppik

Die Gemeindebilanz. als Schlüssel zu Transparenz im Spannungsfeld Kameralistik vs. Doppik Die Gemeindebilanz als Schlüssel zu Transparenz im Spannungsfeld Kameralistik vs. Doppik Telfs, 28. Oktober 2015 Vermögensdarstellung Wozu Vermögenserfassung und bewertung? Kritik am öffentlichen Rechnungswesen

Mehr

Doppisches Rechnungs- und Budgetwesen in Österreich

Doppisches Rechnungs- und Budgetwesen in Österreich Doppisches Rechnungs- und Budgetwesen in Österreich Vorteile für Oberste Rechnungskontrollbehörden Gerhard Steger Österreichischer Rechnungshof 27. Oktober 2015 Österreichische Budgetreform Budgetdisziplin,

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB

AustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Qualitypool GmbH, Lübeck Anlage I Blatt 1 31.12.2010 31.12.2009 Aktiva T T Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 Sachanlagen 6 6 Finanzanlagen 1.236

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital Blatt 1 ZWISCHENBILANZ Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg zum AKTIVA 30.Juni 2012 PASSIVA Vorjahr Vorjahr A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000

Mehr

Finanzverwaltung. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013. Untergliederung 15 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Finanzverwaltung. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013. Untergliederung 15 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 15 Finanzverwaltung Eröffnungsbilanz 2013

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Kieferregulierungen 80c. (1) Der Bund hat bis zum 31. Jänner

Mehr

Buchwert: Wert, zu dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz erfasst wird (abzüglich aller planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen).

Buchwert: Wert, zu dem der Vermögensgegenstand in der Bilanz erfasst wird (abzüglich aller planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen). Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung..... 5. Wesentliche Inhalte... 2 5.1 Erstbewertung... 2 5.2 Folgebwertung...

Mehr

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010 Bilanz zum 31. Dezember 2010 Innocence in Danger Deutsche Sektion e.v. AKTIVA PASSIVA VORJAHR VORJAHR Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen A. Vereinsvermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2012 Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Strommetz) A k t i

Mehr

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite

Mehr

Fünfte OekoGeno Solar GmbH & Co. KG Herrenstr. 45, 79098 Freiburg

Fünfte OekoGeno Solar GmbH & Co. KG Herrenstr. 45, 79098 Freiburg Bilanz Aktiva 2013 in A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 1.774.322,49 1.883.271 Summe Anlagevermögen 1.774.322,49 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

J A H R E S A B S C H L U S S

J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Bilanz zum 31. Dezember 2012 A K T I V A EUR EUR EUR TEUR P A S S I V A EUR EUR TEUR 31.12.2012

Mehr

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008 GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer. Dachauer Str. 3 82140 Olching. zum 31. Dezember 2013

JAHRESABSCHLUSS. Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer. Dachauer Str. 3 82140 Olching. zum 31. Dezember 2013 Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer Dachauer Str. 3 82140 Olching JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2013 Prinzregentenstraße 120 81677 Finanzamt: -Abt. Körperschaften Steuer-Nr: 143/158/60254

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013 Vorjahr EUR

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Vom Inventar zur Bilanz

Vom Inventar zur Bilanz Vom Inventar zur Bilanz Quelle: http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/bwlex-ns.htm 1 Vom Inventar zur Bilanz Eine Bilanz ist im handels- und steuerrechtlichen Sinne eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung

Mehr

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011 I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57

Mehr

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009

ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 ERÖFFNUNGSBILANZ 01.01.2009 Vortrag Finanzausschuss 12.05.2011 Leitung Fachdienst Finanzen Frau Simone Sepp Tel.-Nr.: 04182/298-160 email: s.sepp@tostedt.de Bilanz Grundsätzliches Der Rat der Gemeinde

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG

Tätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Geschäftsbericht. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen A U S ER STER H A N D

Geschäftsbericht. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen A U S ER STER H A N D Geschäftsbericht Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Bilanz auf einen Blick KURZFASSUNG DER

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Jahresabschluss 31.12.2010 Rasteder Bürgergenossenschaft eg 26180 Rastede Rasteder Bürgergenossenschaft eg Bilanz zum 31.12.2010 Aktiva 31.12.2010 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben

Mehr

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen In absoluten In absoluten Zahlen und Zahlen Anteile und Anteile in Prozent, in Prozent, 2011 2011 1 1 Verkehrs- und Nachrichtenwesen: 20,5 Mrd. (1,8%) sonstiges:

Mehr

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung I. Jahresabschluss 1. Bestandteile Bilanz (wertgeprüftes Schlussbilanzkonto, geprüft durch Inventar) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, wertgeprüftes GuV-Konto) Anhang (zusätzliche Angaben, Anlagenspiegel)

Mehr

Wissenschaft und Forschung. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 31 ERÖFFNUNGS- BILANZ

Wissenschaft und Forschung. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 31 ERÖFFNUNGS- BILANZ Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung Eröffnungsbilanz

Mehr

Projektergebnisse Erfassung, Strukturierung und Bewertung von Gemeindevermögen anhand einer MUSTERGEMEINDE

Projektergebnisse Erfassung, Strukturierung und Bewertung von Gemeindevermögen anhand einer MUSTERGEMEINDE Projekt GemMIS Projektergebnisse Erfassung, Strukturierung und Bewertung von Gemeindevermögen anhand einer MUSTERGEMEINDE St. Pölten, 28. April 2015 Einleitung Allgemeines Vermögensrechnung (BILANZ) zeigt:

Mehr

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

IFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S. (Leasingverhältnisse)

IFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S. (Leasingverhältnisse) IFRS visuell: S. 43-46 IAS 17 S (Leasingverhältnisse) Überblick A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Klassifizierung Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim Leasinggeber - I Finanzierungsleasing: Bilanzierung beim

Mehr

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - ANSICHTSEXEMPLAR - Ausfertigung von I Anlagen 1 JAHRESABSCHLUSS 1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg

JAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg JAHRESABSCHLUSS zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Bl LANZ zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg AKTIVA 30.09.2013

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember 2012. pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember 2012. pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite www.pferdewetten. RETEX Steuerberatungsgesellschaft mbh Alfredstraße 45 45130 Essen JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2012 pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.de" Kaistraße

Mehr

4888/AB. vom 20.07.2015 zu 5064/J (XXV.GP)

4888/AB. vom 20.07.2015 zu 5064/J (XXV.GP) 4888/AB vom 20.07.2015 zu 5064/J (XXV.GP) 1 von 6 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 16. Juli 2015 GZ. BMF-310205/0119-I/4/2015 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf

Mehr

initplan GmbH Karlsruhe Jahresabschluss und Anhang

initplan GmbH Karlsruhe Jahresabschluss und Anhang initplan GmbH Karlsruhe Jahresabschluss und Anhang 31. Dezember 2012 initplan GmbH, Karlsruhe Anhang für das Geschäftsjahr 2012 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde

Mehr

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013 JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013 ECKODOMO eg Bürgermeister-Jahn-Weg 18 24340 Eckernförde 1 BILANZ ZUM 31.12.2013 Aktivseite Vorjahr ANLAGEVERMÖGEN Wohnbauten 1.429.683,72 1.460.374,60 Betriebs-

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Bremer Wandplatten GmbH Bremen

Bremer Wandplatten GmbH Bremen Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und

Mehr

schnell und portofrei erhältlich bei

schnell und portofrei erhältlich bei 5 vor IFRS-Grundlagen Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung Bearbeitet von Martin Weber 1. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung. XII, 94 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 63361 4 Wirtschaft > Betriebswirtschaft

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

Jahresabschluss per 31.12.2008. BASF US Verwaltung GmbH. BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF

Jahresabschluss per 31.12.2008. BASF US Verwaltung GmbH. BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF Jahresabschluss per 31.12.2008 BASF US Verwaltung GmbH BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF BASF US Verwaltung GmbH, Ludwigshafen am Rhein Bilanz zum 31. Dezember 2008 AKTIVA PASSIVA 31.12.2007 31.12.2007

Mehr

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der

Mehr

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h

w i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Bilanz zum 30. September 2012

Bilanz zum 30. September 2012 VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle. Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02 1. Das Konto 23 1. Das Konto 1.1 Die Zerlegung der Bilanz in Konten Nahezu jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Änderung des Vermögens und/oder der Schulden und damit letztendlich zu einer Änderung der

Mehr

Energiegenossenschaft Solmser Land eg

Energiegenossenschaft Solmser Land eg Vorstand Heinz Bergfeld Carsten Vollmers Energiegenossenschaft Solmser Land eg Solms, Braunfelser Str. Bericht des Vorstands über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis: 1. Bericht

Mehr

Finanzplan der Stadion GmbH

Finanzplan der Stadion GmbH Finanzplan der Stadion GmbH Plan Plan Ist 2004 2003 2002 Mittelbedarf Investitionen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 Grundstücke 0 0 0 - davon Gebäude 0 0 0 Bauten auf fremden Grundstücken 300.000

Mehr

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG

Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG Beilage zum Bericht des Kommunal-Ausschusses, Ltg.-1199/A-1/93-2012 ANTRAG des Abgeordneten Mag. Riedl zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Mag. Leichtfried u.a., betreffend Änderung des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes,

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Äußeres. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 12 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen

Äußeres. Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner Untergliederung 12 ERÖFFNUNGS- BILANZ. erstellt vom Bundesministerium für Finanzen Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013 erstellt vom Bundesministerium für Finanzen INFORMATION ERÖFFNUNGS- BILANZ A U S ER STER H A N D Untergliederung 12 Äußeres Eröffnungsbilanz 2013 Kurzfassung...

Mehr

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1971 Ausgegeben am 29. Jänner 1971 10. Stück 25. Bundesgesetz: Änderung des Tauernautobahn-Finanzierungsgesetzes

Mehr