Stellungnahme zum Prüfungsergebnis des Rechnungshofes. Bundestheater-Holding GmbH GZ /003-2B2/13 1

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1 Stellungnahme zum Prüfungsergebnis des Rechnungshofes Bundestheater-Holding GmbH GZ /003-2B2/ Eingelangt Bundestheater-Holding GmbH: 21/01/ 2014

2 I. Zusammenfassende Stellungnahme 1. Zur Situation des Bundestheater-Konzerns Die Bundestheater-Holding GmbH erachtet die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofes im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang aller staatlichen und staatsnahen Stellen mit Geldern der öffentlichen Hand als besonders wichtig. Dementsprechend kommt den Prüfberichten dieses Kontrollorgans auch entscheidende Bedeutung nicht nur gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, sondern vor allem auch in der Öffentlichkeit zu. Umso bedauerlicher ist es, dass im vorliegenden Bericht Prüfungsergebnis Bundestheater- Holding GmbH entgegen den klaren Ankündigungen der Vertreter des Rechnungshofes in der Schlussbesprechung am 19/04/2013 das eigentliche Hauptproblem des Bundestheater- Konzerns nicht mehr angesprochen wird. Dieses Problem liegt in der Tatsache begründet, dass im Gefolge der generellen Bezugserhöhungen des Bundes auch im Bundestheater-Konzern mit Ausnahme des GJ 2013/14 die Personalkosten jährlich zwischen 3 und 5 Mio. EUR steigen, die Basisabgeltung aber in acht Jahren überhaupt nicht und danach wie folgt angehoben wurde: Basisabgeltung: In Mio. EUR 1999/2000 bis 2006/ / / / / / /13 Konzern 133,6 138,6* 138,6 145,6**) 144,4***) 144,4 148,9****) *) Erstmalige Erhöhung seit der Ausgliederung 1999 um 5 Mio. EUR durch das Bundesfinanzgesetz 2008 mit Wirksamkeit auf das GJ 2007/08. **) Erhöhung durch das Bundesfinanzgesetz 2009 um 3,5 Mio. EUR, die für das GJ 2009/10 zwei Mal, also in Summe mit 7 Mio. EUR wirksam wurden. ***) Zweckgebundene Erhöhung um 2,3 Mio. EUR für den Orchesterkollektivvertrag der Wiener Staatsoper GmbH (Auflösung des Republikvertrags mit den Wiener Philharmonikern). ****) Für das GJ 2012/13 wurde vom BMUKK zur Basisabgeltung von 144,436 Mio. EUR einmalig eine Zusatzabgeltung von 4,5 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Ob diese auch für das GJ 2013/14 zuerkannt wird, steht noch nicht fest. Wäre die Basisabgeltung seit der Ausgliederung der Österreichischen Bundestheater, also seit dem GJ 1999/2000 laufend an die Inflation angepasst worden, würde sie heute 173,3 Mio. EUR, also um rd. 29 Mio. EUR mehr betragen. Demgegenüber haben sich die Personalkosten der Kostentreiber jedes Dienstleistungsbetriebs schlechthin wie folgt entwickelt: RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 2 von 27

3 Personalkostenentwicklung 145% 142% 135% 125% 115% 105% 95% 112% 110% 114% 118% 109% 110% 121% 112% 125% 117% 118% 130% 127% 105% 108% 101% 106% 102% 105% 100% 102% 101% 99% 100% 99/00 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 119% Pers.kost. in % Inflation kum. fiktive Steigerung ohne Rationalisierungen *Die fiktive Steigerung ohne Rationalisierungen stellt den fiktiven Verlauf der Personalkosten auf Basis des Personalstandes des GJ 1999/2000 dar, jeweils hochgerechnet mit den Kosten der generellen Bezugserhöhungen und des Struktureffekts. Zum 31/08/2013 betragen die Personalkosten des Bundestheater-Konzerns insgesamt rd. 173 Mio. EUR und lagen somit um rd. 24 Mio. EUR über der durch eine Zusatzabgeltung in der Höhe von 4,5 Mio. EUR einmalig erhöhten Basisabgeltung für das GJ 2012/13. Seit der Ausgliederung wurden unter Führung der Bundestheater-Holding GmbH bedeutende Rationalisierungsmaßnahmen, insbesondere im Personalbereich, der etwa 70% der Gesamtkosten beträgt, realisiert. Ohne diese Rationalisierungsmaßnahmen würden die Personalkosten zum Bilanzstichtag 31/08/2013 statt 173 Mio. EUR heute rd. 202 Mio. EUR, also um 29 Mio. EUR mehr betragen. 122% RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 3 von 27

4 in Mio. Personalkosten - Basisabgeltung 170,0 160,0 150,0 140,0 142,2 143,4 143,6 142,8 140,7 145,4 149,4 149,2 154,6 155,8 159,5 138,6 145,6 165,9 144,4 172,9 168,0 148,9 130,0 133,6 120,0 110,0 100,0 99/00 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 Pers.kost. in Mio. Basisabg. Betrachtet man gegenüber diesen Kostenentwicklungen die Einnahmensituation aus dem Kartenverkauf, so konnten die Österreichischen Bundestheater 2012/2013 bei äußerst hohen Auslastungen der einzelnen Häuser, etwa einer Sitzplatzauslastung der Wiener Staatsoper GmbH von 99,19 %, Karteneinnahmen von insgesamt 49,1 Mio. EUR erzielen. Aus dieser Relation der Personalkosten und der erzielbaren Einnahmen ist ersichtlich, dass das aufgezeigte Problem der Österreichischen Bundestheater durch Einnahmensteigerungen allein nicht lösbar ist. So müssten etwa die Kartenpreise jährlich um knapp 10%, somit jährlich (!) um mehr als das Fünffache der derzeitigen Inflationsrate erhöht werden, um die zusätzlichen Personalaufwendungen zu kompensieren! Diese Ausführungen zeigen, dass die durch die Ausgliederung der Österreichischen Bundestheater aus der Bundesverwaltung geschaffenen Rahmenbedingungen vom Bundestheater-Konzern erfolgreich genützt wurden, um bedeutende Rationalisierungspotenziale zu heben. Sie zeigen aber auch, dass nunmehr eine Situation eingetreten ist, in der die Aufrechterhaltung des kulturpolitischen Auftrages im bisher qualitativ und quantitativ gewünschten Umfang mit den den Österreichischen Bundestheatern zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr möglich ist. Aus diesen Gründen ist es auch schon seit Jahren nicht mehr möglich, ausgeglichene Dreijahrespläne und entsprechende Finanzierungskonzepte zu erarbeiten. Die sich im Geschäftsjahr 2013/2014 ergebenden Abgänge etwa können gerade noch durch besondere Maßnahmen, wie zum Beispiel den Verkauf einer Immobilie abgedeckt werden. Der Rechnungshof kritisiert mehrfach, dass einerseits keine ausgeglichenen Mehrjahresplanungen vorliegen, andererseits seitens der Bundestheater-Holding GmbH und der Aufsichtsräte keine Maßnahmen zum Erreichen ausgeglichener Mehrjahresplanungen eingefordert wurden. Hiezu ist festzuhalten, dass diese Problematik seit Jahren intensivst in allen Gremien des Bundestheater-Konzerns diskutiert und auch den jeweils zuständigen politischen Entscheidungsträger zur Kenntnis gebracht wurde. Reduktionen in der Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags, RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 4 von 27

5 wie etwa die Schließung von Spielstätten oder die Einführung von Schließtagen, wurden jedoch stets aufgrund von Absprachen mit dem Eigentümer ausgeschlossen. Es muss nachdrücklich festgestellt werden, dass unter den oben geschilderten Rahmenbedingungen dem Bundestheater-Konzern das Erreichen ausgeglichener Mehrjahresplanungen als nunmehr vom Rechnungshof geforderte Zielvorgabe unmöglich ist. Die mit Beginn 2014 kommunizierte Entscheidung über die für die Budgetjahre 2014 und 2015 geltenden budgetären Rahmenbedingungen bildet nunmehr die Basis für in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Geschäftsführungen und Aufsichträten der Gesellschaften zu treffenden besonderen Maßnahmen. Der Rechnungshof hat der Bundestheater-Holding GmbH im Rahmen der eingangs zitierten Schlussbesprechung im April 2013 folgende Feststellung und Empfehlung angekündigt: Festgestellt wurde, dass die Basisabgeltung nicht der Inflation angepasst wurde bzw. dass die Kosten nicht gemäß VPI abgegolten wurden. Die folgende, daraus resultierende Empfehlung ihrerseits war an das BMUKK bzw. an den Eigentümer Bund adressiert: Um die geforderte, notwendig mittelfristige Planung tatsächlich zu ermöglichen, bedarf es entweder Vorsehen und Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel oder entsprechend, reduzierende Anpassung des kulturpolitischen Auftrags. 2. Zur Situation der Bundestheater-Holding GmbH 2.1 Sicherstellung des bisherigen künstlerischen Angebotes trotz real sinkender Basisabgeltung Da die Bundestheater-Holding GmbH wie auch vom Rechnungshof ausgeführt die Organisation zur strategischen Führung des Bundestheaterkonzerns (sog. eingeschränkte Führungsholding, vgl. Rechtliche Evaluierung des Bundestheaterkonzerns vom 22/03/2010) ist, kommt ihr im Rahmen der oben zitierten erzielten Erfolge ganz wesentliche Bedeutung zu. Da der Bericht des Rechnungshofes keine Ausführungen darüber enthält, dass im Bereich der Bundestheater-Holding GmbH nicht sorgsam mit Steuergeld umgegangen worden wäre, ist wohl mit Recht davon auszugehen, dass im Geschäftsbereich der Gesellschaft die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingehalten werden. Damit ist der Beweis erbracht, dass die Österreichischen Bundestheater insgesamt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geführt werden und es nur in jenen Fällen der Burgtheater GmbH, in denen geltende Regelungen nicht eingehalten wurden, zu lokalen Fehlentwicklungen gekommen ist. Die eigentliche Leistung der Bundestheater-Holding GmbH, die die strategische Gesamtverantwortung für den Konzern trägt, liegt darin, dass es überhaupt gelungen ist, mit den seit 1999 zur Verfügung stehenden Mitteln, den Leistungsumfang im künstlerischen Bereich uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. In diesem Zusammenhang sei auf die Feststellung des Rechnungshofes hingewiesen, wonach die Deckung der Gesamtaufwendungen durch Umsatzerlöse allein von 2009/10 auf 2011/12 um 6,6% gestiegen ist (siehe Kenndaten auf Seite 25 des Prüfungsberichtes). RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 5 von 27

6 2.2 Notwendige Stärkung der Personalressourcen Die wesentlichen Feststellungen im Prüfungsbericht des Rechnungshofes beziehen sich so weit sie nicht mit der obgenannten Budgetproblematik im Zusammenhang stehen praktisch ausschließlich auf das Berichtswesen und auf administrative Abläufe. Auch die Bundestheater-Holding GmbH sieht in diesen Bereichen Optimierungspotenziale, doch sei in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen: Betrachtet man das Organigramm der Bundestheater-Holding GmbH (siehe Beilage 1), so sieht man, dass neben dem Geschäftsführer und seinem Stellvertreter noch 2 Vollzeit- und eine Halbtagskraft für sämtliche Agenden der Steuerung des Konzerns zur Verfügung stehen. Diese Personalausstattung orientiert sich dabei noch immer an der im Ausgliederungsprozess vorgesehenen Größe der Bundestheater-Holding GmbH, wobei in den Erläuterungen zum Bundestheaterorganisationsgesetz aus dem Jahr 1998 sogar nur von insgesamt rund 10 Mitarbeitern ausgegangen wurde. Tatsächlich betragen die Personalressourcen der Bundestheater-Holding GmbH nur rd. 0,65% jener des Gesamtkonzerns. Die aktuelle Personalausstattung hat auch dem ursprünglichen Leistungsauftrag der Bundestheater-Holding GmbH entsprochen. Im Lichte der jüngsten Ereignisse im Bereich der Burgtheater GmbH und der sich aus den heutigen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen für eine Holding ergebenden Aufgabenstellungen innerhalb eines Konzerns (wie neuerdings Risiko-Controlling, umfassende Compliance-Thematik, Bundes Public Corporate Governance Kodex usw.) zeigt sich jedoch, dass die betriebswirtschaftliche Kompetenz der Bundestheater-Holding GmbH jedenfalls zu stärken sein wird. Was die aktuelle Situation der Burgtheater GmbH anlangt, so wurden sowohl der Bundestheater-Holding GmbH als auch den involvierten Aufsichtsräten von der nunmehr entlassenen Geschäftsführung der Burgtheater GmbH Zahlen vorgelegt, denen manipulierte Berechnungen und u.a auch falsche Ursprungsbelege (wie z.b. manipulierte Rechnungen) zu Grunde lagen. Diese Malversationen waren weder für das interne Konzerncontrolling noch für die Interne Revision der Bundestheater-Holding GmbH erkennbar. Auch die Abschlussprüfungen und die Gebarungsprüfungen der bis zum GJ 2010/11 betrauten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie die Abschlussprüfung der ab dem GJ 2011/12 befassten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergaben zunächst keine Hinweise. Erst deren Gebarungsprüfung löste die entscheidenden weiterführenden Untersuchungen aus! Wiederholt kritisiert der Rechnungshof die Bundestheater-Holding GmbH dahingehend, dass sie spezifische, eindeutig in den Aufgabenbereich der Tochtergesellschaften fallende Aufgaben, wie zum Beispiel die Eruierung von Leistungsmengen für die Ausschreibung von Reinigungsleistungen, nicht selbst wahrnehmen und dadurch ihrer Koordinierungsaufgabe gegenüber den Tochtergesellschaften nicht nachkommen würde. Damit verkennt aber der Rechnungshof nicht nur die der Bundestheater-Holding GmbH übertragene, primär strategische Aufgabenstellung, sondern übersieht auch die aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen tatsächlich gegebenen Handlungsmöglichkeiten. Die der Bundestheater-Holding GmbH grundsätzlich übertragene Koordinierung der Tochtergesellschaften ist von ihr nach der bestehenden Rechtslage allein schon mit Rücksicht auf die den Bühnengesellschaften im Rahmen der Ausgliederung weitreichend eingeräumte RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 6 von 27

7 Autonomie keinesfalls in jedem einzelnen Geschäftsbereich, sondern nur in den für die strategische Führung des Konzerns maßgeblichen Geschäftsbereichen zu erfüllen. Daher ist die auf Seite 9 drittletzter Absatz des Prüfungsberichtes enthaltene Aussage des Rechnungshofes Die Bundestheater-Holding GmbH koordinierte ihre Tochtergesellschaften in wesentlichen Bereichen unzureichend unzutreffend und auf das Schärfste zurückzuweisen! 2.3 Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips in der Bundestheater-Holding GmbH Ausgehend von den Feststellungen des Rechnungshofes ergibt sich, dass in der Bundestheater-Holding GmbH das Vier-Augen-Prinzip durchgängig eingehalten worden ist. Die Anmerkungen des Rechnungshofes beziehen sich lediglich auf zwei juristisch bzw. organisatorisch notwendige Sachverhalte. Der Rechnungshof kritisiert, dass sowohl für den Geschäftsführer als auch für den Prokuristen Einzelzeichnungsberechtigungen bei Bankkonten gegeben waren: Die Einzelzeichnungsberechtigungen basieren auf dem Umstand, dass im Gegensatz zu Gesellschaften mit zwei Geschäftsführern, bei einem für die Bundestheater-Holding GmbH vorgesehenen Alleingeschäftsführer die Gesellschaft auch durch diesen allein vertreten wird. Dementsprechend werden Rechtsakte mit der Unterschrift dieses Alleingeschäftsführers verbindlich. Auf der Ebene des rechtlichen Handelns eines Alleingeschäftsführers kann daher seine Handlungsfähigkeit im Wege der Mitzeichnung durch eine zweite Person im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips nicht rechtsverbindlich eingeschränkt werden. Unabhängig von der bestehenden rechtlichen Problematik wurden, wie auch bereits im Prüfungsbericht des Rechnungshofes ausgeführt, die Alleinzeichnungsbefugnisse des Geschäftsführers und des Prokuristen trotzdem bereits auf Kollektivzeichnung umgestellt. Der Rechnungshof kritisiert weiters das Anlegen und Ändern von Personenkonten durch eine Person und die Durchbrechung des Prinzips der Funktionstrennung zwischen Zahlungsfreigabe und Durchführung der Zahlung: Der Personenkreis, der in der Bundestheater-Holding GmbH über eine Berechtigung zur Anlage und zum Ändern von Personenkonten verfügt, ist im Hinblick auf die personellen Ressourcen der Bundestheater-Holding GmbH mit zwei Personen organisatorisch sehr klein gehalten. Die Anlage von Personenkonten (Kreditoren, Debitoren) erfolgt daher nur durch eine Person. Im Rahmen des nachgelagerten Zahlungsprozesses, bei dem es erstmalig zu Zahlungen an die betreffende Person kommt, ist das Vier-Augen-Prinzip jedoch eingehalten und erstreckt sich damit auch auf die vorhergehende Anlage und Änderung eines Personenkontos. Infolge der geringen Anzahl von Berechtigten in der Bundestheater-Holding GmbH ist die Aufrechterhaltung des Funktionstrennungsprinzips im Vertretungsfall ebenfalls nur durch andere geeignete, substituierende Kontrollmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Rechnungshof im Hinblick auf die geringe Personalanzahl in der Bundestheater-Holding GmbH die bestehenden Vorgangsweisen als betriebsnotwendig angesehen, jedoch empfohlen, eine stichprobenweise mittlerweile RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 7 von 27

8 bereits erfolgte Überprüfung der Zahlungsvorgänge durch die Interne Revision vorzunehmen. 2.4 Beteilungs- und Finanzcontrolling Der Rechnungshof kritisiert an zahlreichen Stellen die gemäß einer einschlägigen VO des BMF zu erstellenden Quartalsberichte. Die Bundestheater-Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften haben bei der Erstellung der Quartalsberichte die Vorgaben des BMF einzuhalten und auch tatsächlich eingehalten. Die Quartalsberichte entsprechen daher auch den gemäß der oz. VO des BMF zu beachtenden gesetzlichen Verpflichtungen des UGB. Die Bundestheater-Holding GmbH kann daher der Kritik des Rechnungshofes, wonach die Qualität der Quartalsberichte mangelhaft sei, nicht folgen. Vielmehr müsste an das BMF als Verordnungsgeber (BMF) die Kritik adressiert werden. Auf Seite 16 Absatz 4 des Prüfungsberichtes stellt der Rechnungshof darüber hinaus fest, dass der Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH als Vorsitzender der Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften deren ungenauen Jahresbudgets zugestimmt und keine Maßnahmen zur Verbesserung der Planungsqualität gesetzt habe. Dies entspricht insoferne nicht den Tatsachen, als die Bundestheater-Holding GmbH seit Beginn der Ausgliederung bilaterale, die Erstellung der Planbudgets betreffende Verhandlungen mit den Bühnengesellschaften geführt hat. Aufgrund der zunehmend angespannten wirtschaftlichen, insbesondere finanziellen Situation des Bundestheater-Konzerns wurden diese Verhandlungen ab den Budgetplanungen für die Spielzeit 2008/09 dahingehend intensiviert, dass den Bühnengesellschaften von der Bundestheater-Holding GmbH errechnete und im Einzelnen begründete Planungsziele vorgegeben wurden. Diese in den Planbudgets zunehmend als Ergebnisverbesserungen ausgewiesenen Vorgaben stellten es der jeweiligen Bühnengesellschaft anheim, die Zielvorgaben in der von der Bundestheater Holding GmbH vorgeschlagenen oder auf eine andere Weise ausgaben- oder einnahmenseitig zu erreichen. Die von der Bundestheater-Holding GmbH auf diese Weise, also letztendlich betragsmäßig durchgesetzten Planungskorrekturen der Tochtergesellschaften fanden im Übrigen immer in den Ergebnissen der folgenden Jahresabschlüsse ihre volle Deckung. 2.5 Zentrale Liquiditätsplanung Der Rechnungshof stellt auf Seite 9 des Prüfungsberichtes fest: Mit einer zentralen Liquiditätsplanung wurde erst 2010 begonnen; Berichte zur konzernweiten Liquidität wurden erst ab dem Frühjahr 2011 erstellt. Die Abnahme der liquiden Mittel gefährdete die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs des Bundestheater-Konzerns. Ein Zusammenziehen dieser beiden Themenbereiche täuscht aber die tatsächlich nicht gegebene Kausalität vor, dass es nämlich durch fehlendes Liquiditätsmanagement zu einer Abnahme der liquiden Mittel gekommen wäre. Dem muss nachdrücklichst widersprochen werden! Die Abnahme der liquiden Mittel hat ihre Grundlage in der unter Punkt 1 der Stellungnahme der Bundestheater-Holding GmbH angeführten und ausführlich beschriebenen Situation des Bundestheater-Konzerns. RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 8 von 27

9 Eine zentrale Liquiditätsplanung samt Liquiditätsmanagement hingegen existiert bereits seit der Ausgliederung, wobei sich lediglich der Fokus dieser Liquiditätsplanung und Liquiditätssteuerung seit 1999 verändert hat. Die Bundestheater-Holding GmbH hat bereits kurz nach der Ausgliederung ein zentrales Cash-Pooling mit sehr günstigen Konditionen eingerichtet. Bis zum Kalenderjahr 2010 verfügte der Konzern über hohe Barbestände. Der zentrale Punkt der Liquiditätssteuerung lag im Management der Festgeldveranlagungen und der Festlegung von Mindestkontoständen auf den jeweiligen Geschäftskonten samt entsprechenden laufenden Kontrollen, jeweils unter Beachtung der Cashflow-Rechnungen der einzelnen Gesellschaften. Mit der Abnahme der liquiden Mittel wurde ab 2010 der Schwerpunkt von der Koordination der Festgeldveranlagung auf die Kontodeckung sowie ein ausgefeiltes Liquiditätsmanagement mit detaillierten Planungen zur Monatsmitte und zum Monatsende gelegt. Gleichzeitig wurde mit der durch die Abnahme der liquiden Mittel bedingten Umstellung des Liquiditätsmanagements auch ein entsprechendes Berichtssystem an den Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH installiert. Durch dieses der jeweiligen Situation des Konzerns angepasste Liquiditätsmanagement konnte nicht nur jederzeit die notwendige Liquidität des Konzerns sichergestellt werden, sondern gleichzeitig auch eine Optimierung der Finanzerträge der Österreichischen Bundestheater erreicht werden. 2.6 Evaluierung des Bundestheater-Konzerns Wenn der Rechnungshof feststellt, dass der von der Bundestheater-Holding GmbH erstellte Katalog zahlreiche Maßnahmen vorsah, die keine Neuerungen darstellten, muss festgehalten werden, dass die Effizienzanalysen der Österreichischen Bundestheater einen wichtigen Prozess im Bundestheater-Konzern auslösten bzw. verstärkten, ein Prozess, der im Sinne des seit der Ausgliederung beschrittenen Weges der Umsetzung nachhaltiger Rationalisierungsmaßnahmen zu weiteren Optimierungen der Kosten- und Ertragssituation ganz wesentlich beitrug. Als Ergebnis dieses Prozesses ist auf die Erreichung eines nachhaltigen Optimierungspotenzials von 12,4 Mio. EUR mit 31/08/2015 hinzuweisen! Der Rechnungshof bestätigt aber mit der eingangs erwähnten Feststellung auch, dass die Geschäftsführung aus eigenem Antrieb zahlreiche erforderliche Maßnahmen bereits vor, während und auch nach dem Evaluierungszeitraum 2006/07 bis 2008/09 in Angriff genommen und bereits umgesetzt hat. Wieso der Rechnungshof diese Bestätigung einer aktiven, engagierten und ambitionierten Führung der Geschäfte durch die Bundestheater- Holding GmbH als Kritik formuliert, ist nicht nachvollziehbar. II. Stellungnahme im Detail KENNDATEN Ad Seite 25, 3. Absatz ( Unternehmensgegenstand ): RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 9 von 27

10 2 BThOG lautet: Der kulturpolitische Auftrag umfasst folgende Aufgaben: - Förderung des Zeitgenössischen (anstelle von: von zeitgenössischen ) und innovativer Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung österreichischen Kunstschaffens und dessen Stärkung im internationalen Vergleich. TZ 2 Gründung und Struktur des Bundestheater-Konzerns Seite 10f., und Seiten Die ART FOR ART BUKAREST S.R.L. wurde am 10/06/2008 gegründet, die ART FOR ART Kreativ-Werkstätten GmbH wurde am 05/04/2005 gegründet. TZ 3 Organisation des Bundestheater-Konzerns Seite 13, und Seiten In der ART for ART Theaterservice GmbH üben alle Gesellschafter der ART for ART Theaterservice GmbH, also die Bundestheater-Holding GmbH sowie die drei Bühnengesellschaften, die Gesellschafterrechte gemeinsam aus. TZ 4 TZ 7 Finanzielle Entwicklung des Bundestheater-Konzerns Seiten 13-14, und Seiten TZ 4 und TZ 5 Gewinn- und Verlustrechnung Ad TZ 4 Infolge der seit der Ausgliederung 1999 um 8% nur geringfügig erhöhten Basisabgeltung wurden im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Gebarung laufend Reorganisationen und Rationalisierungen durchgeführt, um die steigenden Personal- und Sachaufwendungen mit den real sinkenden Zuwendungen der öffentlichen Hand (Basisabgeltung) kompensieren zu können. So wurden etwa seit der Ausgliederung nachhaltige Einsparungen im Personalbereich des Konzerns von jährlich bis zu 29 Mio. EUR erzielt. Dies erreichte die Bundestheater-Holding GmbH unter anderem auch durch Gehaltsabschlüsse, die zum Teil unter den Gehaltsabschlüssen des öffentlichen Dienstes lagen. Ohne Indexanpassung der Basisabgeltung musste der Konzern im Prüfungszeitraum und muss er auch weiterhin trotz sparsamer Gebarung und steigender Umsatzerlöse eine laufende Verschlechterung des EGTs in Kauf nehmen, solange der kulturpolitische Auftrag gemäß 2 BThOG im bisher gewünschten, qualitativen und quantitativen Umfang aufrecht erhalten werden soll. Ad TZ 5 Trotz Optimierungen und Steigerung der Kartenerlöse ist mittel- und langfristig eine angemessene Erhöhung der Basisabgeltung zur Sicherung der Qualität und Quantität der Leistungen der Österreichischen Bundestheater erforderlich, weil der Konzern mittlerweile RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 10 von 27

11 gezwungen war, alle Rücklagen für das Erreichen ausgeglichener Jahresabschlüsse aufzulösen, und weitere, über den Maßnahmenkatalog vom September 2011 (siehe TZ 49ff) hinausgehende, maßgebliche Optimierungspotenziale nicht mehr identifiziert werden können. Bezogen auf den Prüfungszeitraum findet dieser Befund auch in der diesbezüglichen Darstellung des RH seine vollinhaltliche Deckung. TZ 6 Bilanz Seit dem GJ 2011/12, dem Ende des Prüfungszeitraums, löste der Bundestheater-Konzern alle Rücklagen aus den Vorperioden auf, wodurch sich das Eigenkapital weiter reduzierte. Die Auflösung sämtlicher Kapitalrücklagen und damit die Senkung der Eigenkapitalquote erfolgten, da lt. BMUKK eine Erhöhung der Basisabgeltung erst dann in Aussicht gestellt werden könnte, wenn jegliche Reserven im Konzern aufgebraucht sind. Die Höhe des Stammkapitals wurde im Zuge der Ausgliederung festgesetzt. Bereits zum Zeitpunkt der Ausgliederung konnte jedoch der Grundsatz, dass langfristig gebundenes Anlagevermögen durch langfristiges Kapital gedeckt sein muss, im Konzernabschluss nicht eingehalten werden. TZ 7 Basisabgeltung In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben lagen die Voraussetzungen für die Gewährung zusätzlicher Mittel gemäß 7 Abs 3 BThOG, nämlich, dass im Bundesfinanzgesetz die Mittel für diese Zwecke vorgesehen sind, es sich um erhöhte Aufwendungen handelt und die Vergütung der Erhöhung der Aufwendungen gemäß 7 Abs 2 BThOG trotz wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger Gebarung der Gesellschaften und unter Bedachtnahme auf Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich ist, vor. Mangels näherer Ausführungen ist für die Bundestheater-Holding GmbH nicht ersichtlich, ob der RH in 7.2 (2) die Erfüllung der letzten beiden in 7 Abs 3 BThOG genannten Voraussetzungen aus welchen Gründen auch immer, in Zweifel zieht. Außer Streit steht jedoch jedenfalls, dass die Bundestheater-Holding GmbH einer entsprechenden und daher nachhaltigen Anpassung der Basisabgeltung den Vorzug vor der punktuellen Gewährung zusätzlicher Mittel gemäß der oz Bestimmung des BThOG gibt, weil nur dadurch dem gesetzlichen Auftrag zu einer Mehrjahresplanung zumindest mittelfristig entsprochen werden kann. TZ 8 Grundlagen der Steuerung und operativen Führung des Bundestheater- Konzerns Seite 15, und Seiten Die Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH sind vor allem in 4 BThOG geregelt. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist darauf hinzuweisen, dass 6 Abs 1 BThOG wonach die jeweils erste Geschäftsführung, die nach der Errichtung der Gesellschaften bestellt wird, innerhalb von sechs Monaten ab Bestellung ein Unternehmenskonzept auszuarbeiten und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen hat, für alle Gesellschaften des Bundestheater-Konzerns gilt und den jeweiligen Funktionsinhaber/die jeweiligen Funktionsinhaber zur Erstellung eines Unternehmenskonzepts verpflichtet. RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 11 von 27

12 Die in 9 Abs 2 BThOG festgeschriebene Verpflichtung der Bundestheater-Holding GmbH zur Sicherstellung kostendeckender Entgelte für Leistungen der ART for ART Theaterservice GmbH, ist seit dem Ende des Kontrahierungszwangs am 31/08/2004 gegenstandslos und daher totes Recht. TZ 9 TZ 10 Unternehmenskonzept, Finanzierungs- und Strategiekonzepte der Bundestheater-Holding GmbH Seite 15-16, und Seiten Ad TZ 9 Die Bundestheater-Holding GmbH als vom Gesetzgeber eingeschränkte Führungsholding, (vgl Rechtliche Evaluierung des Bundestheaterkonzerns vom 22/03/2010) gibt in ihrer strategischen Führungsrolle Planungsparameter und Ziele vor. Die darauf aufbauenden unternehmensbezogenen Planungen der Tochtergesellschaften werden von der Bundestheater- Holding GmbH zu einer Konzernplanung zusammengefasst, die sich im Finanzierungs- und Strategiekonzept widerspiegeln. Wenn der RH ausführt, dass die Bundestheater-Holding GmbH keine konkreten Maßnahmen anführte, wie die ausgewiesenen negativen Ergebnisse der Mehrjahresplanungen ausgeglichen werden könnten, so ist darauf hinzuweisen, dass seitens der Bundestheater-Holding GmbH regelmäßig Strategiegespräche mit den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften stattfinden, in denen Maßnahmen zur Umsatzsteigerung und zur Senkung der Aufwendungen eingefordert werden. Insbesondere wurde gemeinsam mit den Tochtergesellschaften auf Grundlage der gesellschaftsspezifischen Effizienzanalysen der sogenannte Maßnahmenkatalog vom September 2011 ausgearbeitet, mit dem nachhaltige Einsparungsziele und Umsatzsteigerungen im Ausmass von insgesamt 12,4 Mio. EUR bis zum Ende des GJ 2014/15 festgelegt wurden. Im Lichte der Realisierung eines nachhaltigen Optimierungspotenzials von 12,4 Mio. EUR ist die oben angeführte Kritik des RH in keiner Weise nachvollziehbar! Sämtliche Finanzierungs- und Strategiekonzepte wurden dem Eigentümer (vertreten durch das BMUKK) zur Überprüfung übermittelt. Unabhängig vom verschriftlichten Strategie- und Finanzierungskonzept wurde dem Aufsichtsrat fortlaufend über jene strategischen Themen berichtet, die auch Teil des Strategiekonzeptes waren. Die Zahlen aus dem Finanzierungskonzept fanden sich auch in den dem Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH vorgelegten Dreijahresplänen. Die seit der Ausgliederung 1999 real sinkende Basisabgeltung reichte bereits im Prüfungszeitraum trotz sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Gebarung nicht mehr aus, um den kulturpolitischen Auftrag im bisherigen gewünschten, qualitativen und quantitativen Ausmaß zu erfüllen. Gespräche über diese budgetäre Unterdeckung und die sich daraus ergebenden Planungsunsicherheiten der Konzerngesellschaften fanden regelmäßig zwischen Bundestheater-Holding GmbH und BMUKK statt. Wie bereits erwähnt, konnte mit Einmalzahlungen anstelle einer nachhaltigen Anpassung der Basisabgeltung keinerlei Planungssicherheit des Konzerns für die Zukunft gewonnen werden. RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 12 von 27

13 Als primärer Ansprechpartner der Politik ist es Aufgabe der Bundestheater-Holding GmbH, an Hand realistischer Dreijahresplänen den tatsächlichen Finanzbedarf des Konzerns rechtzeitig aufzuzeigen und entweder die Bereitstellung der notwendigen Mittel oder eine entsprechende Anpassung des kulturpolitischen Auftrages zu erwirken. Eine Verhandlung der Dreijahrespläne mit den Tochtergesellschaften hin zu einem ausgeglichenen Ergebnis hätte jedenfalls zu empfindlichen qualitativen und/oder quantitativen Einschränkungen des kulturpolitischen Auftrags geführt, was im Widerspruch zum ausdrücklichen Auftrag der zuständigen Bundesministerin gestanden wäre. Gerade die vorliegenden Finanzierungs- und Strategiekonzepte, die ausschließlich von der Bundestheater-Holding GmbH ausgearbeitet wurden, zeigen mit den ausgewiesenen Fehlbeträgen den jeweils realistischen mehrjährigen Finanzbedarf. Solange noch Maßnahmen zur Kompensation des erhöhten Bedarfs möglich waren, wurden diese seit der Ausgliederung auch kontinuierlich durchgeführt. Ebenso deutlich zeigen die Finanzierungs- und Strategiekonzepte, dass der zukünftige Bedarf des Konzerns mit den ihm nunmehr zur Verfügung stehenden Mitteln realistischerweise keinesfalls mehr bedeckt werden kann, sodass ein ausgeglichenes Ergebnis nur entweder zu Lasten der Qualität und/oder Quantität des künstlerischen Angebotes oder für einen relativ kurzen Zeitraum durch eine Verwertung des Anlagevermögens der Konzerngesellschaften (z.b. Veräußerung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen) erreicht werden kann. Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass die bisher erfolgten, weitreichenden Einsparungen bei Instandhaltung und Instandsetzung der historischen Theatergebäude im Interesse der historischen Gebäudesubstanz nur mehr in erheblich eingeschränktem Umfang und soweit dies für die Sicherheit der Besucher und der Beschäftigten erforderlich ist, fortgesetzt werden können. Was die zwischen dem BMUKK und dem Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH abgeschlossene Zielvereinbarung anlangt, ist festzuhalten, dass die Überprüfung der Zielerreichung im Auftrag des BMUKK auch im Zuge der Evaluierung des Bundestheater- Konzerns erfolgte und daher ausreichend Einblick in die tatsächlich möglichen einnahmenund ausgabenseitigen Optimierungspotenziale bestand. Die in der Evaluierung identifizierten realistischen Optimierungspotenziale wurden in der Folge in den Maßnahmenkatalog vom September 2011 aufgenommen und schlagen dort mit den erwähnten 12,4 Mio. EUR zu Buche. Ad TZ 10 Der Empfehlung des RH wird seit Oktober 2012 nachgekommen. Unabhängig von verschriftlichten Strategie- und Finanzierungskonzepten wird dem Aufsichtsrat jährlich über jene strategischen Themen berichtet, die auch Teil des Strategiekonzeptes sind. Die Zahlen aus den Strategie- und Finanzierungskonzepten finden sich auch in den dem Aufsichtsrat der Bundestheater Holding GmbH vorgelegten Dreijahresplänen wieder. TZ 11 TZ 16 Beteiligungs-, Finanz- und Risikocontrolling Seiten 16-17, und Seiten RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 13 von 27

14 Ad TZ 12 Rechtliche Grundlage für die Quartalsberichte ist die Controlling-Richtlinie, BGBl. II Nr. 319/2002 idgf, die die Rechtsqualität einer Verordnung des BMF hat. Die Bundestheater-Holding GmbH ist verpflichtet, die Quartalsberichte nach den formalen und inhaltlichen Vorgaben des BMF vorzulegen. Eine Änderung oder Ergänzung dieser Vorgaben hat durch Verordnung des BMF zu erfolgen. Seit dem GJ 2011/12 ist dem BMF eine eigene Datei (pdf) zu übermitteln, deren Struktur von den Gesellschaften nicht verändert werden kann, wobei bestimmte Kennzahlen nicht als Plankennzahlen, sondern ausschließlich als Istkennzahlen anzugeben sind. Darüberhinaus ist festzuhalten, dass nach den Vorgaben des BMF Plankennzahlen ausschließlich für das gesamte Geschäftsjahr und nicht für das Quartal vorgesehen sind. Die Quartalsberichte des Bundestheater-Konzerns entsprechen vollinhaltlich der ggst. Verordnung des BMF, sodass sich die Empfehlung des RH zur Aufnahme weiterer Kennzahlen in die Quartalsberichte daher an das BMF richten müsste. Der Bundestheater- Holding GmbH und ihren Tochtergesellschaften, die grundsätzlich monatlich bzw. quartalsweise planen, liegen mit Ausnahme der quartalsmäßig nicht aussagekräftigen verfügbaren Rücklagen die entsprechenden Kennzahlen, die laut der Empfehlung des RH in TZ 12 Aufnahme in die Quartalsberichte finden sollen, jedenfalls vor, sodass von Seiten der Bundestheater Holding GmbH die angeregten Ergänzungen der Quartalsberichte im Sinne der Empfehlung des RH auch jederzeit vorgenommen werden könnten, sobald die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Im Berichtszeitraum erhielten die Aufsichtsräte neben den Quartalsberichten zahlreiche weitere, zusätzliche Berichte, Zahlen und Daten, sodass ihr Informationsstand immer weit über den Inhalt der Quartalsberichte hinausging. Darüber hinaus konnten die Aufsichtsräte und das BMUKK jede zusätzliche Information einfordern, sodass die Kontrolle durch die Aufsichtsräte und durch das BMUKK in keiner Weise eingeschränkt war. (Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der RH in einem veröffentlichten Bericht Bericht des Rechnungshofes, Systematik der Steuerung ausgegliederter Einheiten und Beteiligungen, Vorarlberg 2013/4 keine Adaptierung der Berichtsmuster empfohlen hat.) Was die angesprochene höhere Planungsgenauigkeit anlangt, ist festzuhalten, dass die Bundestheater-Holding GmbH seit dem GJ 2008/09 in Verhandlungen mit den Geschäftsführungen der Bühnengesellschaften im Interesse einer erhöhten Planungsgenauigkeit budgetäre Ergebnisverbesserungen vorgegeben hat. Einerseits spiegeln sich diese Ergebnisverbesserungen direkt in den einzelnen Positionen der Budgets der Bühnengesellschaften wider, anderseits werden sie in einer eigenen Position Ergebnisverbesserung nach der Position Jahresfehlbetrag/überschuss abgebildet und finden sich damit im IST wieder. Den Bemühungen der Bundestheater-Holding GmbH um größtmögliche Planungsgenauigkeit sind jedoch vor allem durch den gesetzlich vorgegebenen Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht Grenzen gesetzt, wie sich etwa am Beispiel der Wiener Staatsoper GmbH zeigen lässt: Trotz jahrelanger höchster Sitzplatzauslastungen gebietet die kaufmännische Vorsicht sehr wohl bei der erlösseitigen Planung kommender Geschäftsjahre nicht automatisch von einer Fortsetzung einer mehr als 99%igen Auslastung auszugehen. RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 14 von 27

15 Ad TZ 13 Die voraussichtlichen Dotierungen der im Gesetz vorgesehenen Rückstellungen werden sowohl im Budget / Gesamtjahr als auch in der Vorschau / Gesamtjahr berücksichtigt. Die endgültigen Werte liegen am Ende des GJ (IST / auflaufend) vor. Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) schreibt eine Auflistung der Rückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses vor. Die Feststellung der gesetzlich vorgesehenen Rückstellungen erfolgt jährlich im Zuge des Jahresabschlusses, wird vom Jahresabschlussprüfer geprüft und bestätigt, sodass die Rückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Für eine vom RH empfohlene quartalsweise Darstellung der Rückstellungen wären zusätzliche Planbilanzen zu erstellen, was nicht nur mit einem erhöhten administrativen und finanziellen Aufwand verbunden, sondern auch ohne jeglichen Mehrwert sowohl für die konzernweite als auch gesellschaftsspezifische Unternehmenssteuerung wäre. Dessen ungeachtet wird der Empfehlung des RH in Hinkunft in Form quartalsmäßiger Schätzwerte entsprochen werden. Ad TZ 14 Bei den hier genannten Positionen handelt es sich nicht um quartalsweise Rückstellungen im bilanztechnischen Sinne, sondern vielmehr um Ergebnisabgrenzungen, die dazu dienen, maßgebliche Änderungen der Rückstellungen im 4. Quartal vorab sichtbar und kalkulierbar zu machen. Auch die außerplanmäßige Abschreibung der Wiener Staatsoper GmbH ist nur eine Ergebnisabgrenzung und als solche nicht gesetzeswidrig. Diese Gesellschaft folgt damit vielmehr dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht, Ergebnisminderungen schon unterjährig darzustellen. Die Regelungen des in 14.1 (5) angesprochenen UGB beziehen sich auf die Pflichten im Zusammenhang mit der jährlichen Bilanzerstellung. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wurden im Berichtszeitraum von allen Konzerngesellschaften eingehalten. Wie zu TZ 12 ausgeführt, haben sowohl die Bundestheater-Holding GmbH als auch ihre Tochtergesellschaften bei der Erstellung der Quartalsberichte die Vorgaben des BMF einzuhalten und auch tatsächlich eingehalten. Die Quartalsberichte entsprechen daher auch den gemäß der einschlägigen VO des BMF zu beachtenden Verpflichtungen des UGB, das lediglich die Bildung von im Gesetz vorgesehenen Rückstellungen im Zuge der Jahresbilanz vorsieht. Die Bundestheater-Holding GmbH kann daher der Kritik des RH einer mangelhaften Qualität der Quartalsberichte nicht folgen. Die Bundestheater-Holding GmbH wird künftig besonderes Augenmerk auf die konzernweite Nachvollziehbarkeit der Berechnungen der Ergebnisabgrenzungen legen und in die Controlling Richtlinien und in das Bilanzierungshandbuch detaillierte Regelungen für die Bildung von Rückstellungen und Ergebnisabgrenzungen aufnehmen. Ad TZ 16 In dem von allen Geschäftsführern unterfertigten Schreiben der Bundestheater an das BMUKK vom 28/11/2012 wies die Bundestheater-Holding GmbH ausdrücklich auf die Risiken Vollerfüllung des kulturpolitischen Auftrags in Qualität und Umfang in ihrer RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 15 von 27

16 untrennbaren Verbindung mit der Höhe der Basisabgeltung sowie Nichtanpassung der Basisabgeltung an die jährlich steigende Kostenentwicklung in ihrer Verbindung mit der steigenden Personalkostenentwicklung hin. Die Bundestheater-Holding GmbH erachtet es als ganz wesentliches Risiko, wenn sie die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben aufgrund nicht beeinflussbarer eingetretener Kostensteigerungen nicht mehr erfüllen kann. Anders als private Unternehmen kann sie ihre Einnahmensituation nicht durch Preiserhöhungen den gestiegenen Kosten anpassen, da die Eigenerlöse des Konzerns 36 % (die Kartenerlöse maximal 19,5%) der Gesamtaufwendungen betragen und der Rest der Kosten durch die Basisabgeltung gedeckt wird. Aufgrund seiner Feststellung, dass die Basisabgeltung nicht der Inflation angepasst und Kosten nicht gemäß VPI abgegolten wurden, richteten sich die Empfehlungen des RH in der Schlussbesprechung mit der Bundestheater-Holding GmbH am 19/04/2013 an das BMUKK, dem entweder die Sicherstellung einer mittelfristigen Planung aufgrund der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel oder andererseits die Anpassung des "kulturpolitischen Auftrags" empfohlen wurde. Nicht verständlich ist der Bundestheater-Holding GmbH daher, dass sich die nunmehrige Empfehlung des RH abweichend von seiner ursprünglichen Meinung nicht an den Eigentümer, sondern an die Bundestheater-Holding GmbH richtet, diese von ihr unverändert als solche betrachteten Risiken im Risikocontrolling nicht aufzuzeigen. Die Empfehlung des RH, die wesentlichen Merkmale des IKS in das Risikocontrolling aufzunehmen, wird umgesetzt. TZ 17 TZ 19 Konzerncontrolling Seiten 17-18, und Seiten Ad TZ 17 Die Bundestheater-Holding GmbH hat die den Gesellschaften vorgegebenen Ziele laufend auf deren Erreichung überprüft und darauf geachtet, dass die entsprechenden Informationen und Berichte termingerecht vorgelegt werden, in Ausnahmefällen telefonisch oder per . Die Controlling Richtlinien sahen bislang keine schriftliche Meldepflicht betreffend Investitionsüberschreitungen vor, weshalb die erstatteten mündlichen Meldungen im Einklang mit der Richtlinie standen. Die Bundestheater-Holding GmbH wird die Empfehlung des RH durch Einführung einer schriftlichen Meldepflicht bei Überschreitung von Investitionen umsetzen und auf die strikte Einhaltung der Controllingvorgaben achten. Ad TZ 18 In den vom BMF verbindlich vorgegebenen Quartalsberichten sind lediglich Spalten für Budget / Gesamtjahr und Vorschau / Gesamtjahr, jedoch keine Spalten für eine RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 16 von 27

17 unterjährige bzw. quartalsweise Vorschau und für eine unterjährige bzw. quartalsweise Budgetaufteilung vorgesehen. Die Umsetzung der vom RH ausgesprochenen Empfehlungen, die unterjährige bzw. quartalsweise Aufteilung des Budgets vorzunehmen, ist daher im Quartalsbericht nicht möglich. Dies gilt auch für die Spalte Vorschau/Gesamtjahr, die ebenfalls keine quartalsmäßige Aufteilung zulässt. Ordnungsgemäß und in vollem Einklang mit den Richtlinien des Konzerncontrolling der Österreichischen Bundestheater vom September 2009 hingegen erfolgt die Planung der Bundestheater-Holding GmbH in SAP: die Instandhaltungsaufwendungen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand, also überwiegend für das 4. Quartal geplant. Ad TZ 19 Eine zentrale Liquiditätsplanung samt Liquiditätsmanagement existiert bereits seit der Ausgliederung, wobei sich lediglich der Fokus dieser Liquiditätsplanung und Liquiditätssteuerung seit 1999 verändert hat. Die Bundestheater-Holding GmbH hat bereits kurz nach der Ausgliederung ein zentrales Cash-Pooling mit sehr günstigen Konditionen eingerichtet. Bis zum Kalenderjahr 2010 verfügte der Konzern über hohe Barbestände. Der zentrale Punkt der Liquiditätssteuerung lag im Management der Festgeldveranlagungen und der Festlegung von Mindestkontoständen auf den jeweiligen Geschäftskonten samt entsprechenden laufenden Kontrollen, jeweils unter Beachtung der Cashflow-Rechnungen der einzelnen Gesellschaften. Mit der Abnahme der liquiden Mittel wurde ab 2010 der Schwerpunkt von der Koordination der Festgeldveranlagung auf die Kontodeckung sowie ein ausgefeiltes Liquiditätsmanagement mit detaillierten Planungen zur Monatsmitte und zum Monatsende gelegt. Gleichzeitig wurde mit der durch die Abnahme der liquiden Mittel bedingten Umstellung des Liquiditätsmanagements auch ein entsprechendes Berichtssystem an den Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH installiert. Durch dieses der jeweiligen Situation des Konzerns angepasste Liquiditätsmanagement konnte nicht nur jederzeit die notwendige Liquidität des Konzerns sichergestellt werden, sondern gleichzeitig auch eine Optimierung der Finanzerträge der Österreichischen Bundestheater erreicht werden. Wie aus dem derzeit als Entwurf vorliegenden Gebarungsprüfungsbericht des Abschlussprüfers für die GJ 2011/12 und 2012/13 hervorgeht, hält die Bundestheater-Holding GmbH bei ihrem Cash-Pooling-System die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ein. Aufgrund der Vorgabe seitens des Eigentümers des Konzerns, sämtliche Rücklagen zur Abdeckung des laufenden Betriebs aufzulösen (vgl die Stellungnahme der Bundestheater- Holding GmbH zu TZ 6), kam es in der Folge zu einem empfindlichen Liquiditätsabbau. Der Bau der Probebühne der Wiener Staatsoper GmbH, der zu einer weiteren maßgeblichen Senkung liquider Mittel führte, erfolgte auf Grundlage einer Zusage des Eigentümers des Konzerns gegenüber dem designierten Staatsoperndirektor im Jahre RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 17 von 27

18 Die Bundestheater-Holding GmbH wird auch weiterhin eine allfällige Fremdkapitalfinanzierung nur nach Maßgabe einer verlässlichen Beurteilung der künftigen Rückzahlungsfähigkeit/Finanzierbarkeit vereinbaren und damit der diesbezüglichen Empfehlung des RH gerecht werden. TZ 20 TZ 29 Kontrolle und Revision Seiten 18-19, und Seiten TZ 20 TZ 24 Internes Kontrollsystem Ad TZ 20 Bei sämtlichen Überweisungen vom Geschäftskonto der Bundestheater-Holding GmbH wurde das Vier-Augen-Prinzip stets eingehalten. Der Personenkreis, der in der Bundestheater-Holding GmbH über eine Berechtigung zur Anlage, Änderung und Durchführung von Personenkonten verfügt, ist im Hinblick auf die personellen Ressourcen der Bundestheater-Holding GmbH mit zwei Personen organisatorisch sehr klein gehalten. Die Anlage von Personenkonten (Kreditoren, Debitoren) erfolgt daher nur durch eine Person. Im Rahmen des nachgelagerten Zahlungsprozesses, bei dem es erstmalig zu Zahlungen an die betreffende Person kommt, ist das Vier-Augen-Prinzip eingehalten und erstreckt sich damit auch auf die vorhergehende Anlage und Änderung eines Personenkontos. Infolge der geringen Anzahl von Berechtigten in der Bundestheater-Holding GmbH ist die Aufrechterhaltung des Funktionstrennungsprinzips im Vertretungsfall ebenfalls nur durch andere geeignete, substituierende Kontrollmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Im Rahmen seiner Prüfung hat der RH im Hinblick auf die geringe Personalanzahl in der Bundestheater-Holding GmbH die bestehende Vorgangsweise als betriebsnotwendig angesehen, jedoch empfohlen, eine stichprobenweise Überprüfung der Zahlungsvorgänge durch die Interne Revision vorzunehmen. Die Empfehlung des RH wurde bereits durch eine Überprüfung im Juli 2013 aufgegriffen, die eine stets uneingeschränkte Einhaltung des Prinzips der Funktionstrennung und des Vier-Augen- Prinzips entsprechend den Regelungen des Organisationshandbuches hinsichtlich der Anwendung von Telebanking ergab. Im Rahmen des Jahresberichtes der Internen Revision wurde darüber auch dem Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding GmbH im Oktober 2013 berichtet. Die Prozesse und die systematisch eingebauten Kontrollen sind in den Organisationshandbüchern schriftlich niedergelegt. Eine graphische Darstellung der wesentlichen Geschäftsprozesse ist bisher wegen des damit verbundenen hohen Aufwands nicht erfolgt. Ad TZ 21 RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 18 von 27

19 In der Bundestheater-Holding GmbH waren zu jedem Zeitpunkt nach der Ausgliederung die wesentlichsten Kontrollregelungen für die IT-Datensicherheit sowie die Zugangsberechtigungen und die Zugriffskontrollen der IT-Infrastruktur im Organisationshandbuch der Bundestheater- Holding GmbH vorhanden (SAP-Berechtigungen, PIS-Berechtigungen, Telebanking und Finanz-Online). Weiters wurde für die Dienstnehmer der Bundestheater-Holding GmbH die IKT-Nutzungsverordnung der Bundesregierung (IKT- NV), BGBl. II Nr. 281/2009 idgf, in Kraft gesetzt. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Informationstechnologie waren bisher für alle Konzerngesellschaften in den Konzernrichtlinien geregelt. Im Rahmen des Maßnahmenkatalogs vom September 2011 wird nun die Implementierung eines IT-Strategieentwicklungsprozesses stufenweise umgesetzt. Zur Erarbeitung eines zeitgemäßen Informations-Sicherheits-Management-Systems wurde seitens der Bundestheater-Holding GmbH als beratendes Gremium ein IKT-Ausschuss, in dem alle Konzerngesellschaften vertreten sind, eingerichtet. Auf der IKT-Sicherheitsleitlinie des Bundestheater-Konzerns baut die Sicherheitsrichtlinie zur IKT-Nutzung (IKT-Anwender) auf, die mit Beginn des GJ 2013/14 in Kraft getreten ist und für alle Konzernmitarbeiter gilt. Als nächste Schritte sind die Erarbeitung einer Sicherheitsrichtlinie für IKT-Mitarbeiter sowie die Behandlung und Weiterentwicklung weiterer sicherheitsrelevanter Themen im IKT- Ausschuss vorgesehen. Die im Geschäftsjahr 2010/11 von der Internen Revision ausgesprochene Empfehlung zur Erstellung einer aussagekräftigen IT-Sicherheitsrichtlinie wurde aufgegriffen und ist, wie der RH selbst berichtet, seit November 2012 in Kraft. Der Empfehlung des RH, die entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der IT-Sicherheitsrichtlinie ehest möglich umzusetzen, wird laufend entsprochen. Ad TZ 22 Die von den Mitarbeitern erwarteten Grundeinstellungen und Verhaltensweisen sind konzernweit in unterschiedlichen Rechtsquellen wie in der Antikorruptionsrichtlinie und den diversen Kollektivverträgen, die z.b. eine Geschenkannahme grundsätzlich untersagen - geregelt. Die Antikorruptionsrichtlinie gilt für sämtliche Mitarbeiter des Bundestheater-Konzerns, unabhängig davon, ob es sich um Beamte, Vertragsbedienstete oder Angestellte handelt. Für Beamte gibt es im Hinblick auf die Geschenkannahme noch gesetzliche Spezialregelungen, weshalb eine allgemein gültige Aussage zu den Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Antikorruptionsrichtlinie für alle Konzernmitarbeiter nicht getroffen werden kann. Die Bundestheater-Holding GmbH wird aber die Empfehlung des RH aufgreifen und in den einzelnen Gesellschaften eine Ansprechperson für Mitarbeiter benennen, die neben dem unmittelbaren Vorgesetzten in Zweifelsfragen Auskunft geben kann. Ad TZ 23 Ende des GJ 2011/12 wurde im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat ein Beratungsunternehmen beauftragt, die Beschaffungsprozesse im Bundestheater-Konzern hinsichtlich vorhandener Effizienzpotenziale einer (externen) Analyse zu unterziehen. Das RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 19 von 27

20 Projekt Standortbestimmung und Optimierung des Einkaufs wurde im Herbst 2013 gestartet und soll im Frühjahr 2014 abgeschlossen sein. Auf Grundlage der von der Internen Revision durchgeführten ganzheitlichen Dokumentation der Beschaffungsprozesse wird derzeit eine gemeinsame Standortbestimmung der Prozesse und der Organisation des Einkaufs durchgeführt (Analyse der Organisationsabläufe, des Ressourceneinsatzes und der Aufgabenteilung im Konzern und in den Gesellschaften). Darauf aufbauend, sollen Maßnahmen zur Optimierung der Einkaufs-Prozesse und -Organisation sowie zur Realisierung von Einsparungspotenzialen erarbeitet werden. Die konzernintern bereits ausgearbeitete Beschaffungsrichtlinie (inkl. Vorgaben und zentrale Parameter für eine Lieferantenbibliothek ) wurde seitens der Bundestheater-Holding GmbH bewusst noch nicht in Kraft gesetzt, damit die Erkenntnisse des oben erwähnten Einkauf -Projekts noch in den vorliegenden Entwurf einfließen können. Ad TZ 24 Bei sämtlichen Überweisungen vom Geschäftskonto der Bundestheater-Holding GmbH wurde das Vier-Augen-Prinzip stets eingehalten. Die Einzelzeichnungsberechtigungen basieren auf dem Umstand, dass im Gegensatz zu Gesellschaften mit zwei Geschäftsführern, bei einem für die Bundestheater-Holding GmbH vorgesehenen Alleingeschäftsführer die Gesellschaft auch durch diesen allein vertreten wird. Dementsprechend werden Rechtsakte mit der Unterschrift dieses Alleingeschäftsführers verbindlich. Auf der Ebene des rechtlichen Handelns eines Alleingeschäftsführers kann daher seine Handlungsfähigkeit im Wege der Mitzeichnung durch eine zweite Person im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips nicht rechtsverbindlich eingeschränkt werden. Diese Rechtslage gilt grundsätzlich auch für die angeführten Zeichnungsberechtigungen auf Bankkonten. Hievon zu unterscheiden ist die Delegierung des Zeichnungsrechtes auf einzelne Mitarbeiter einer Gesellschaft, wobei ohne weiteres das kollegiale Zeichnungsrecht vorgesehen werden kann, was im Bereich der Bundestheater-Holding GmbH auch so vorgesehen ist. Unabhängig von der bestehenden rechtlichen Problematik wurden, wie auch bereits im Prüfungsbericht des RH ausgeführt, die Alleinzeichnungsbefugnisse des Geschäftsführers und des Prokuristen trotzdem bereits auf Kollektivzeichnung umgestellt. TZ 25 Interne Revision Der Empfehlung wurde mit der Berichterstattung über das Follow-Up des Geschäftsjahres 2011/12 und Vorjahre in allen Aufsichträten der Konzerngesellschaften bereits im Oktober 2013 nachgekommen. TZ 26 TZ 29 Gebarungsprüfungen durch den Abschlussprüfer Ad TZ 26 RH _ Stellungnahme _ BTH Seite 20 von 27

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