Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen

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1 Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Immobilienangebot Grundstück Dieselstraße/Schlicksweg, Baufeld 3b für eine Mehrfamilienhausbebauung mit gefördertem Wohnungsbau und frei finanziertem Mietwohnungsbau DIE FREIE UND HANSESTADT HAMBURG VERKAUFT GEGEN GEBOT, MIT DEM VORRANG DER KON- ZEPTQUALITÄT.

2 GRUNDSTÜCKSANBIETER Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) Millerntorplatz 1, Hamburg Tel.: 040 / immobilienmanagement@lig.hamburg.de 3

3 INHALT 1. UMFELD UND LAGE Lage Infrastruktur, Verkehrsanbindung Sozioökonomisches Umfeld GRUNDSTÜCKSDATEN Flurstücke, Gemarkung, Größe Erschließungszustand Altlasten, Kontamination Kampfmittel DIE BESTANDSBEBAUUNG RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Baurecht und Planung Mietverhältnisse und -laufzeiten Grundbuch, Baulasten und Dienstbarkeiten KÜNFTIGE NUTZUNG VERÄUßERUNGSVERFAHREN Art des Verfahrens Termine und Fristen Betreuung des Verfahrens Abgabe der Bewerbungen Angebotsbedingungen Verkaufsbedingungen Auswahlkriterien Anhandgabe ANLAGENVERZEICHNIS

4 1. UMFELD UND LAGE 1.1. LAGE Das Grundstück liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Barmbek-Nord in einem gewachsenen Wohnquartier. Die umgebende Bebauung mit Mehrfamilienhäusern ist geprägt durch Rotklinkerfassaden. Das gesamte Plangebiet (Bebauungsplan Barmbek- Nord 11) wird im Norden durch die Grünanlage Wendebecken Langenfort, im Osten durch die Dieselstraße, im Süden durch den Schlicksweg und im Westen durch die Steilshooper Straße sowie den Wittenkamp und den Ivensweg begrenzt. Das Wohnungsangebot in Barmbek-Nord ist durch einen hohen Anteil kleiner und mittelgroßer Wohnungen geprägt. Im Wohnungsneubau sollten neben kleinen und mittelgroßen Wohnungen in größerem Maße auch familiengerechte Wohnungsangebote geschaffen werden. Diese sind nur in geringen Umfang in Barmbek-Nord zu finden. Der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen liegt in Barmbek-Nord bei nur 2,8 %. Im Quartiersgebiet des Bebauungsplans Barmbek-Nord 11 sind insgesamt 60% öffentlich geför- 5

5 derter Wohnungsbau ergänzt um Baugemeinschaften, frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen geplant INFRASTRUKTUR, VERKEHRSANBINDUNG Der U-Bahnhof Habichtstraße ist in wenigen Gehminuten zu erreichen. Darüber hinaus werden in der Steilshooper Straße die Bushaltestellen Herbstweg und Langenfort von den Buslinien 177 (U S Barmbek- Bramfelder See) und 277 (U S Barmbek U Berne) sowie von der Nachtbuslinie 617 angefahren SOZIOÖKONOMISCHES UMFELD Es handelt sich um ein gewachsenes Wohnquartier. Es gibt in der unmittelbaren Umgebung 2 Schulen, sowie 2 Kitas, einen Sportplatz und ein Kleingartengelände. Nördlich der Straße Langenfort befinden sich eine Grünanlage mit einem kleinen Teich sowie ein Spielplatz. Nahversorgungsangebote sollen südlich im Quartier an der Ecke Schlicksweg/ Steilshooper Straße geschaffen werden. Das Einkaufszentrum Hamburger Meile mit seinen vielfältigen Einzelhandels- und Freizeitangeboten ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW in 10 Minuten gut zu erreichen. 2. GRUNDSTÜCKSDATEN 2.1. FLURSTÜCKE, GEMARKUNG, GRÖßE Baufeld 3b, Gemarkung Barmbek Flurstück zur Größe von ewa m² zur Errichtung von Wohnungsbau Flurstück 6905-a zur Größe von etwa 348 m² zur Herrichtung einer Wegeverbindung Flurstück 6906 zur Größe von 431 m² zur Verbreiterung der Dieselstraße 2.2. ERSCHLIEßUNGSZUSTAND Die Dieselstraße ist endgültig hergestellt. In der Dieselstraße liegt ein Mischwassersiel. Der Bebauungsplan BN 11 sieht eine Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen vor, die auf Kosten des Investors baulich hergestellt werden müssen. Des weiteren ist eine Wegeverbindung vorgesehen, die ebenfalls auf Kosten des Investors hergestellt werden muss. Näheres siehe Punkt

6 Ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Firma Vattenfall, welches sich bis in den nördlichen Bereich des Ivenswegs erstreckt, ist möglich. Die Vorgaben des Bebauungsplans Barmbek-Nord 11 in 2 Nr. 8 hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien zur Warmwasserbereitung sind zu beachten ALTLASTEN, KONTAMINATION Sollten im Zuge der Baumaßnahme Kontaminationen des Bodens entfernt werden müssen, beteiligt sich der Verkäufer an etwaigen Mehrkosten für die erforderliche und verhältnismäßige Entsorgung der belasteten Böden, sofern das verunreinigte Bodenmaterial nicht auf dem Kaufgegenstand verbleiben kann. Der Verkäufer übernimmt die baubedingten Entsorgungskosten (einschließlich der Kosten der Behandlung und/oder gesonderten Deponierung des Aushubbodens sowie der in diesem Zusammenhang notwendig werdenden Untersuchungskosten) soweit diese die Kosten für die Bebauung des Kaufgegenstandes mit dem vorgesehenen Bauvorhaben kontaminationsbedingt übersteigen (Mehrkosten) bis zu einer Höhe von 30% des Kaufpreises. Danach übernimmt der Käufer die Kosten bis zu einer Höhe von weiteren 20%. Sollten die kontaminationsbedingten Mehrkosten 50% des Kaufpreises übersteigen, so steht den Vertragspartnern jeweils ein Rücktrittsrecht zu. Als Entsorgungskosten im vorstehenden Sinne werden vom Verkäufer ausschließlich Kosten für die fachgerechte Behandlung, Beseitigung und Deponierung von verunreinigtem Bodenmaterial, welches entsprechend den Klassifizierungen der LAGA M20 (in ihrer aktuell gültigen Fassung, Stand 1997, 2003 bzw. 2004) Belastungen LAGA Z 2 aufweist, übernommen. Von Entsorgungskosten sind diejenigen Kosten abzuziehen, die für die fachgerechte Behandlung bis < LAGA Z 2 entstanden wären. Diese werden vom Verkäufer nicht übernommen. Die genauen Abläufe werden im Rahmen eines Entsorgungsmanagements geregelt KAMPFMITTEL Gem. Stellungnahme der Feuerwehr vom besteht für das Grundstück allgemeiner Bombenblindgängerverdacht. Nach der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittel-VO) ist der Käufer verpflichtet, bei Eingriffen in den Baugrund ein geeignetes Unternehmen mit der Sondierung der betroffenen Fläche zu beauftragen und die Sondierungskosten zu tragen. Die Beseitigung der eventuell vorhandenen Kampfmittel erfolgt zu Lasten der Stadt (Anlage 4 Kampfmittelbescheid). 7

7 3. DIE BESTANDSBEBAUUNG Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten werden ober- und unterirdisch durch die Stadt entfernt. Der Schleppkanal der ehemaligen Schiffsbauversuchsanstalt hat eine Tiefe von bis zu 9 m. Nach der Räumung wird die Baugrube nur bis zum Status der Verkehrssicherheit aufgefüllt. Eine Auffüllung bis zur Geländeoberkante ist nicht geplant, des weiteren wird keine Verdichtung des aufgefüllten Bodens vorgenommen. 4. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 4.1. BAURECHT UND PLANUNG Das Baufeld 3b liegt im Bereich des Bebauungsplanes Barmbek-Nord 11 (BN 11), der für dieses Baufeld eine Bebauung mit 3 Baukörpern 4-geschossig vorsieht. Bei dieser Bebauung + Staffelgeschoss (mit zwingender Dachbegrünung) kann eine GF 86 von etwa m² erreicht werden. Davon sollen etwa m² für frei finanzierten Mietwohnungsbau und etwa m² für öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen werden. Im öffentlich-geförderten Wohnungsbau sollen 1/3 im 1. Förderweg und 2/3 im 2. Förderweg nach den Richtlinien der IFB-Förderbank errichtet werden. Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Wegen des hohen Stellplatzbedarfs in diesem Gebiet wird ein Stellplatzschlüssel von 0,6 empfohlen. Verbindliche Aussagen zum Stellplatzschlüssel werden spätestens im Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Planerisch werden diese aber bereits im hochbaulich-freiraumplanerischen Gutachter- bzw. Wettbewerbsverfahren gefordert. Deshalb wird eine entsprechende Bedarfsuntersuchung durch den ausgewählten Investor im Vorfeld des Gutachter- bzw. Wettbewerbsverfahrens erwartet. Angaben zu einem erwünschten Mobilitätskonzept finden Sie in Kapitel 5 D). Das Flurstück 6906 ist gem. Bebauungsplan BN 11 ausgewiesene Straßenverkehrsflächen und soll an den Investor verkauft werden, mit der Verpflichtung, die Dieselstraße auf seine Kosten entsprechend dem Bebauungsplan auszubauen. Des weiteren soll eine Wegeverbindung auf dem Flurstück 6905-a durch den Investor auf eigene Kosten hergestellt werden. Nach dem Umbau der Dieselstraße muss die neue Straßenfläche kosten- und lastenfrei an die Stadt übereignet werden. Der Investor verpflichtet sich, hierüber einen öffentlich- 8

8 rechtlichen Vertrag gem. 13 Abs. 5 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) mit dem Bezirk Hamburg-Nord zu schließen. Die Wegerechtsfläche verbleibt im Eigentum des Investors mit der Verpflichtung, diese dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung wird durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Bei der Abgabe des Gebotes ist von einer voraussichtlich zu erreichenden GF 86 von m² GF 86 auszugehen. Die Vorgaben des Bebauungsplans BN 11 sind im Gutachter bzw. Wettbewerbsverfahren einzuhalten MIETVERHÄLTNISSE UND -LAUFZEITEN Das Grundstück wird frei von Mietverhältnissen übergeben GRUNDBUCH, BAULASTEN UND DIENSTBARKEITEN Das Grundstück wird frei von Eintragungen im Grundbuch geliefert. Baulasten sind nicht bekannt. 5. KÜNFTIGE NUTZUNG A) Städtebauliche Standards Die Bieter verpflichten sich ein hochbaulich-freiraumplanerisches Gutachterverfahren mit mindestens 3 Teilnehmern durchzuführen. Wird ein hochbaulichfreiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) mit 3 oder 5 Teilnehmern durchgeführt, werden für die Bewertung des Städtebaus Punkte vergeben. Die Vorgaben des Bebauungsplans BN 11 sind dabei einzuhalten, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen wie Rettungswege und Abstandsflächen sind zu erfüllen. Das Gebäude soll sich in das städtebauliche Umfeld einfügen und die angrenzenden Bestandsgebäude berücksichtigen. Die Bebauung soll zur Milieu- und Adressbildung beitragen und es soll die Einbindung einer für sich stehenden Bebauung in das vorhandene soziale und bauliche Umfeld erfolgen. Außerdem sind die Anforderungen zur städtebaulichen Kriminalprävention einzuhalten, die als Anlage 5 beigefügt ist. 9

9 B) Wohnungspolitische Vorgaben Die zu errichtenden Wohnungen sollen zu einem Anteil von etwa 46% als frei finanzierte Mietwohnungen (GF 86 etwa 4529 m 2 ) und zu etwa 54 % als öffentlich geförderte Wohnungen (GF 86 etwa m 2 ) errichtet werden. Im öffentlich-geförderten Wohnungsbau sollen 1/3 im 1. Förderweg und 2/3 im 2. Förderweg nach den Richtlinien der IFB-Bank errichtet werden. Von den öffentlich geförderten Wohnungen müssen fünf eine WA-Bindung für Frauen aus Frauenhäusern erhalten. Die Wohnungen sollen zwei oder mehr Zimmer umfassen und auch für Kinder gut geeignet sein. Dabei ist explizit kein Betreuungsangebot vorzusehen. Es handelt sich um Frauen, die eigenständig wohnen, aber auf dem freien Markt kaum Wohnungen finden können. Es werden längerfristige Mietverhältnisse angestrebt. Es wird auf die Anlage Zielgruppe Frauen aus Frauenhäusern verwiesen (Anlage 6). Die Belegung der Wohnungen für Frauen aus Frauenhäusern erfolgt in Kooperation mit dem Referat Opferschutz der BASFI. Im frei finanzierten Mietwohnungsbau werden Angebote mit der Verpflichtung zu einer niedrigen Nettoanfangsmiete 10,00 /m² bis /m² mit entsprechender Bindungsfrist besser bewertet. im Kaufvertrag werden in dem Fall folgenden Regelungen aufgenommen: Es sind unbefristete Mietverträge abzuschließen. Ein Kündigungsausschluss ist nicht zulässig. Die Miete darf innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Aufnahme der Nutzung des Gebäudes, auch bei einem Mieterwechsel, die Nettokaltmiete von mtl. /m² Wfl. nicht überschreiten. Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten die Regelungen zur Erhöhung der Miete nach dem BGB. In einem Zeitraum von 15 Jahren ab Aufnahme der Nutzung des Gebäudes, sind o der Abschluss von Staffelmietverträgen (gemäß 557a BGB) ausgeschlossen und o darf der Vermieter eine einmalige oder sonstige Nebenleistung nur insoweit fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, wie dies bei Geltung des 10 des Hamburgischen Wohnungsbindungsgesetzes (HmbWoBindG) zugelassen 10

10 wäre. Danach darf der Abschluss von Mietverträgen über Wohnungen insbesondere nicht von dem Abschluss eines Vertrages über die Anmietung von Kfz- oder Fahrrad-Stellplätzen etc. abhängig gemacht werden (sog. Kopplungsverträge). Ferner dürfen Finanzierungsbeiträge von Wohnungssuchenden nicht gefordert und / oder entgegengenommen werden. Das Gleiche gilt für sämtliche Sonderleistungen, insbesondere Mietvorauszahlungen, Maklergebühren oder sonstige Geldbeträge, unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sie entrichtet werden sollen. Ausgenommen sind Genossenschaftsanteile (60, /m² Wfl. dürfen insgesamt nicht überschritten werden) und Sicherheitsleistungen. Die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung des Mieters ist zulässig, soweit sie dazu bestimmt ist, Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen zu sichern. Die Sicherheitsleistung darf das Zweieinhalbfache der monatlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten. Die vorstehenden Regelungen sind im Kaufvertrag als Vertrag zugunsten der Mieter so in die Mietverträge aufzunehmen, dass die Mieter hieraus im Zusammenhang mit dem Mietvertrag eigene Rechte herleiten können. Die Mieter sind darüber zu informieren. Die vorstehenden Regelungen werden dinglich und durch Vertragsstrafen gesichert. Die Umsetzung dieser Verpflichtung ist für den Erstbezug und anschließend innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren im Einzelfall auf Verlangen durch Vorlage der Mietverträge nachzuweisen. Eine Wohnraumförderung der IFB Hamburg und die Förderprogramme der KfW dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Beim geförderten Wohnungsbau werden Konzepte mit einer Bindungszeit für die öffentlich geförderten Mietwohnungen über 15 Jahre hinaus oder einem zusätzlichen Umwandlungsverbot in Eigentumswohnungen für weitere 10 bzw. 15 Jahre besser bewertet. Der Käufer verpflichtet sich hierbei, nach Auslaufen der aufgrund der Förderung durch die IFB entstandenen Mietpreis- und Belegungsbindungen, für einen Zeitraum von weiteren 10 Jahren zur Nichtumwandlung bei 20jähriger Bindung bzw. zu 15 Jahren Nichtumwandlung bei 15jähriger Bindung und bei der Vermietung der Wohnungen höchstens eine Durchschnittsmiete (nettokalt) zu verlangen, die den 11

11 Mittelwert des jeweils gültigen Hamburger Mietenspiegels nicht überschreitet. Die Einhaltung der Mietobergrenze ist dem Verkäufer nach der Bindungslaufzeit aufgrund der Förderung der IFB und danach alle drei Jahre nachzuweisen. Im Falle von umfassenden Modernisierungen der Wohnungen hat der Käufer mit dem Verkäufer vorab Einvernehmen über die Miethöhe nach Modernisierung herzustellen. Aus dem in der Ausschreibung geforderten Anteil zur Errichtung öffentlich geförderter Mietwohnungen kann kein Anspruch auf einer Förderung nach den zum Zeitpunkt des angegebenen Gebots geltenden Förderrichtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hergeleitet werden. Zusätzliche Punkte werden für besondere, wohnungspolitische Angebote vergeben. Inhalt dieser besonderen Konzepte können sowohl besondere Familien- und Seniorenfreundlichkeit, Integrationsleistungen, aber auch besondere innovative Wohnkonzepte wie Smartwohnen, Clusterwohnen etc. sein. Die Punkteverteilung entnehmen sie bitte der unter 6.7 aufgeführten Tabelle. C) Energetische Vorgaben Die Freie und Hansestadt Hamburg bekennt sich im Hamburger Klimaplan zu den nationalen Klimaschutzzielen und will die CO 2 -Emissionen bis 2050 schrittweise mindestens um 80 % senken. Bis 2030 sollen die CO 2 -Emissionen in Hamburg halbiert werden. Gebäude leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und der Hamburgischen Klimaschutzverordnung sind einzuhalten. Darüber hinausgehende Standards (siehe Auswahlkriterien) werden besser bewertet. Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förderprogrammen der KfW und der IFB Hamburg hin. Ein Anspruch auf Förderung kann aus der Bewertung gebotener Energiestandards nicht hergeleitet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der gebotene und bewertete Gebäudestandard im Jahr der Ausschreibung grundsätzlich förderfähig ist oder war. 12

12 D) Mobilität Das Quartier an der Dieselstraße ist von hohem Parkdruck geprägt. Mit dem Wegfall der Stellplatzverpflichtung im Wohnungsbau besteht die berechtigte Sorge, dass nun durch die insgesamt 675 neuen Wohnungen auch mindestens ebenso viele Fahrzeuge mitgebracht werden, die ebenfalls versuchen die wenigen öffentlichen Stellplätze zu nutzen. Auch im Sinne des Klimaschutzes sind deshalb alle zukünftigen Bauherren im Quartier aufgefordert mit einem qualifizierten Mobilitätskonzept den erforderlichen Stellplatzschlüssel zu ermitteln, und mit alternativen teils auch kostspieligen- Angeboten eine Abkehr der Bewohner vom motorisierten Individualverkehr zu ermöglichen. Das heißt z.b.: ausreichend und gut durchdachte, gut ausgestattete, ausreichend dimensionierte, leicht zu erreichende Fahrradabstellmöglichkeiten, Carsharing Angebote und auch E-Lademöglichkeiten für PKW und Fahrräder u.v.m.. Ihre Angebote zu diesem Themenkomplex werden mit 100 Punkten bepunktet (siehe Abschnitt 6.7). Es muss der Wille erkennbar sein, die Mobilitätsfragen für das Baufeld 3b zu lösen, hier wird sowohl die Zusage in der Anhandgabephase ein qualifiziertes Mobilitätskonzept erstellen zu lassen, die -darauf aufbauende- Zusage eines Stellplatzschlüssels (z.b. 0,6), als auch die Zusage eines Investitionsvolumens für die besonderen Mobilitätsangebote bepunktet. Beispielgebend hierfür kann das für das Pergolenviertel erstellte Mobilitätskonzept sein: pergolenviertel.de/wp-content/uploads/2015/07/a _anlage-7- MOB_Pergolenviertel.pdf 6. VERÄUßERUNGSVERFAHREN 6.1. ART DES VERFAHRENS Anbieter des Grundstücks ist im Rechtssinne die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Das Grundstücksangebot ist lediglich eine öffentliche, für den Anbieter unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des für öffentliche Aufträge anwendba- 13

13 ren Vergaberechts. Die FHH behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt. Die FHH ist ebenso frei in ihrer Entscheidung, Kaufinteressenten nur dann am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen, wenn sie in eine Interessentenliste aufgenommen worden sind. Sie behält sich vor, Regelungen dahingehend zu treffen, dass Kaufinteressenten nur gegen Entrichtung eines Schutzentgeltes die Unterlagen über das Immobilienangebot erhalten und in eine Interessentenliste aufgenommen werden. Aus der Teilnahme an dem Auswahlverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der FHH herleiten. Ansprüche gegen die FHH, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von Angeboten sowie Änderung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind ausgeschlossen. Die FHH behält sich vor, Kaufinteressenten zur Abgabe von Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Kaufpreisfinanzierung zu verlangen. Der höchstbietende Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die FHH ihm das Objekt verkauft. Grundstücksanhandgaben und verkäufe bedürfen der Zustimmung durch die unabhängige Kommission für Bodenordnung (KfB). Zum Zeitpunkt der Befassung der Kommission für Bodenordnung muss der Käufer namentlich feststehen. Projektgesellschaften müssen gegründet und im Handelsregister eingetragen sein. Ein Verkauf kann ausschließlich an den im Beschluss der Kommission für Bodenordnung genannten Käufer erfolgen. Alle Verhandlungen werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Gremien geführt. Im Falle einer Vermittlung durch einen Makler zahlt die Freie und Hansestadt Hamburg keine Courtage. Die Erstattung von Aufwendungen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzugeben. Der Erläuterung dienenden Unterlagen wie beispielsweise Unternehmensbroschüren, testierende Jahresberichte, können auch in englischer Sprache eingereicht werden TERMINE UND FRISTEN Rückfragen bis Antworten auf Rückfragen ab Ende der Angebotsfrist , Uhr 14

14 Die FHH behält sich vor, die vorgenannten Termine und Fristen während des Veräußerungsverfahrens zu ändern. Die Teilnehmer werden über neue bzw. geänderte Termine informiert BETREUUNG DES VERFAHRENS Interessenten haben die Möglichkeit Rückfragen zum Grundstücksangebot mit dem Vermerk Grundstücksbewerbung Dieselstraße/Ivensweg, Baufeld 3b per Post oder E- Mail bis zum an: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Frau Marita Mortensen Millerntorplatz Hamburg marita.mortensen@lig.hamburg.de zu richten. Fragen und Antworten werden voraussichtlich ab dem auf der Internetseite veröffentlicht. Verbindliche Bestandteile der Angebotsunterlagen werden nur die vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen veröffentlichten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen besitzen keine Gültigkeit ABGABE DER BEWERBUNGEN Ihr schriftliches Gebot richten Sie bitte bis spätestens zum , Uhr mit allen ausgefüllten anliegenden Vordrucken ( s und Faxe werden nicht berücksichtigt) an folgende Adresse: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Frau Marita Mortensen Millerntorplatz Hamburg 15

15 Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gebot in einem gesonderten Umschlag mit dem Hinweis Gebot für Dieselstraße/Ivensweg, Baufeld 3 b, nicht öffnen vor dem abgegeben wird. Ansonsten gelangt das Gebot in den normalen Geschäftsgang. Die Vertraulichkeit ist dann nicht mehr gewährleistet. Der Bewerber ist selbst für den termingerechten Eingang der Bewerbung verantwortlich. Die FHH behält sich vor, nicht rechtzeitig eingegangene Bewerbungen nicht zu berücksichtigen ANGEBOTSBEDINGUNGEN Das Grundstück soll gegen Gebot entsprechend den o.a. Vorgaben veräußert werden. Das Angebot muss enthalten: Kaufpreisangebot Angaben zum Nutzungskonzept und zu den Nutzern Angaben zu möglichen Kooperations- und Finanzierungspartnern Finanzierungsnachweis Achtung Alle Gebotsangaben, Referenzen etc. sowie der unterschriebene Angebotsvordruck Konzept sind ohne Nennung des Kaufpreises auf einer gesonderten CD beizufügen. Es werden ausschließlich PDF-Dateien verarbeitet. Bitte benennen Sie die Dateien kurz und präzise, ohne Sonderzeichen. Der unterschriebene Angebotsvordruck Kaufpreis ist auf einer weiteren CD beizufügen. Es werden ausschließlich PDF-Dateien verarbeitet. In ausgedruckter Form sind ausschließlich beide Angebotsvordrucke unterschrieben beizufügen. Darüber hinausgehende in Papierform eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. 16

16 6.6. VERKAUFSBEDINGUNGEN Das Grundstück wird frei von Nutzungsverhältnissen sowie einschließlich der auf den vorhandenen Erschließungszustand bezogenen Wege- und Sielbaubeiträge geliefert. Das Grundstück wird vom Käufer in vorhandenem Zustand übernommen. Rechte des Käufers nach 437 BGB in Bezug auf Sach- und Rechtsmängel werden ausgeschlossen. Die Verkäuferin haftet auch nicht für Schäden durch auf dem Kaufgegenstand vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel. Der Kaufpreis ist spätestens drei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Sämtliche Vertragsnebenkosten trägt der Erwerber. Bei Grundstücksveräußerungen der Stadt trägt der Erwerber grundsätzlich alle dabei anfallenden Kosten (Notar, Grundbuchamt, Vermessung etc.). Neben dem Kaufpreis für den Kaufgegenstand hat der Käufer einen Betrag von 2 % des Kaufpreises als Aufwandsbeteiligung für Leistungen des Verkäufers, die ausschließlich im Interesse des Käufers für diesen Vertrag erbracht wurden, zu zahlen. Der Höchstbetrag liegt bei Euro. Der Kostenbeitrag ist eine nicht kostendeckende Aufwandsbeteiligung für Vermittlung und Bereitstellung des Grundstückes. Der Vertrag wird grundsätzlich durch den Notar abgewickelt AUSWAHLKRITERIEN Das Grundstück wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens mit Vorrang der Konzeptqualität veräußert. Alle Gebote, die die definierten Konzeptanforderungen erfüllen, werden in das weitere Verfahren einbezogen. Die Auswahl erfolgt objektiv und anhand der nachfolgenden Kriterien und Gewichtung. Kriterien / Unterkriterien max. Wertungspunkte > Gesamtpunktzahl max Punkte 1 30 % Kaufpreis max. 300 Punkte 2 70 % Konzeptqualität max. 700 Punkte 2.1 Wohnungspolitische Vorgaben 320 Punkte Das Grundstück soll zu ca. 46 % mit frei finanzierten Mietwohnungen und zu ca. 54 % mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebaut werden. Dabei ist nicht die Anzahl der Wohnungen maßgeblich, sondern die vorgesehene GF 86 (ca. zwingend 17

17 4.529 m 2 für frei finanzierte Mietwohnungen und ca m 2 für öffentlich geförderte Mietwohnungen). Von den öffentlich geförderten Wohnungen müssen 1/3 im 1. Förderweg und 2/3 im 2. Förderweg gemäß Förderrichtlinien für öffentlich geförderten Mietwohnungsbau (siehe vorgesehen werden. Konzepte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, entfallen aus dem Wettbewerb. Von den öffentlich geförderten Wohnungen müssen fünf Wohnungen mit WA-Bindung für Frauen aus Frauenhäusern errichtet werden (siehe Zielgruppenbeschreibung Anlage 6). Konzepte, die bei den öffentlich geförderten Wohnungen eine längere Bindung vorsehen, werden besser bewertet. 30 Jährige Bindung 20jährige Bindung + 10 Jahre Nichtumwandlung 15jährige Bindung + 15 Jahre Nichtumwandlung 20jährige Bindung Angebot einer niedrigen Nettokaltmiete bei frei finanzierten Mietwohnungen und 15 Jahre Umwandlungsverzicht in Eigentumswohnungen. Die Miete darf innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Aufnahme der Nutzung des Gebäudes, auch bei einem Mieterwechsel, nicht erhöht werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten die Regelungen zur Erhöhung der Miete nach dem BGB. Nettokaltmiete max. 13 Euro pro qm Nettokaltmiete max 12 Euro pro qm Nettokaltmiete max 11 Euro pro qm Nettokaltmiete 10 Euro pro qm zwingend Max. 90 Punkte 90 Punkte 80 Punkte 60 Punkte 40 Punkte bis zu 90 Punkte bis zu 15 Punkte bis zu 35 Punkte bis zu 60 Punkte 90 Punkte 18

18 Besondere Konzepte Inhalt dieser besonderen Konzepte können sowohl besondere Familienfreundlichkeit, Integrationsleistungen, aber auch besondere Grundrisse oder innovative Wohnkonzepte wie Smartwohnen, Clusterwohnen etc. sein. Positiv bewertet werden beispielsweise auch Konzepte für Kommunikation und Gemeinschaft im Quartier. Die Bewertung der besonderen Konzepte erfolgt nach: bis zu 140 Punkte dem Mehrwert/Beitrag für die Nachbarschaft/Gemeinschaft/das gesamte Quartier Verbindlichkeit (Kooperationspartner) Realiserbarkeit und Nachhaltigkeit (z.b. langfristige Finanzierung erkennbar) 2.2 Städtebauliche Vorgaben 140 Punkte Bereitschaft zu einem hochbaulichen-freiraumplanerischen Gutachterverfahren mit 3 Teilnehmern zwingend Hochbaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren nach RPW mit 3 Teilnehmern Hochbaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren nach RPW mit 5 Teilnehmern 2.3 Mobilität Angebote und verbindliche Aussagen (siehe Kapitel 5D) 0 Punkte 100 Punkte 140 Punkte Bis zu 100 Punkte 2.4 Energetische Vorgaben 140 Punkte Einhaltung Vorgaben EnEV (Mindestanforderung) 0 Punkte KfW Effizienzhaus 55 bis zu 70 Punkte KfW Effizienzhaus 40 bis zu 100 Punkte Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe mit Gütesiegel Blauer Engel oder natureplus Zertifikat für nachhaltiges Bauen DGNB silber oder NaWoh DGNB gold oder platin bis zu 20 Punkte Bis zu 10 Punkte Bis zu 20 Punkte 19

19 Alle im Rahmen eines Angebotes gemachten Aussagen werden kaufvertraglich verbindlich fixiert und mit Vertragsstrafen belegt ANHANDGABE Falls für die Entscheidung des Kaufinteressenten wesentliche Vorfragen geklärt werden müssen, insbesondere hinsichtlich der Planung und/oder der Finanzierung des Vorhabens, kommt vor der endgültigen Entscheidung über die Vergabe eine befristete Anhandgabe des Grundstücks in Betracht. Eine Anhandgabe ist eine Selbstbindung der Stadt. Sie gibt dem Interessenten die Gewähr, dass das Grundstück innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinem anderen Interessenten angeboten wird. Sie schließt jedoch nicht die Verpflichtung der Stadt ein, das Grundstück zu verkaufen. Sollte eine Anhandgabe umgesetzt werden, wird hierfür ein Anhandgabeentgelt in Höhe von 1-3% des Gebotes erhoben, welches auf den Kaufpreis angerechnet werden kann. 7. ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Angebotsvordruck Musterfinanzierungsnachweis Lageplan Kampfmittelbescheid Städtebauliche Kriminalprävention Zielgruppenbeschreibung Frauen aus Frauenhäusern 20

20 Angebotsvordruck Kaufpreisangebot vom für das Grundstück Dieselstraße/Ivensweg Baufeld 3 b Angebot entsprechend der Vorgaben in der Ausschreibung Bieter Firma Adresse Ansprechpartner Telefon 21

21 Kaufpreisangebot Kaufpreis in insgesamt nach B-Plan oder nach 34 BauGB zulässige GF 86 in m² (von LIG auszufüllen) m² GF 86 GF 86 in m² gemäß Planung (vom Bieter anzugeben) Kaufpreis in /m² GF 86, nach Gebot wie folgt zusammengesetzt (vom Bieter auszufüllen): Wohnen öffentlich gefördert / m² GF 86: Wohnen öffentlich gefördert GF 86 gesamt: m² Wohnen frei finanzierter Mietwohnungsbau /GF 86: Wohnen frei finanzierter Mietwohnungsbau GF 86 gesamt: m² Sonstiges / m² GF 86: Sonstiges GF 86 gesamt: m² 22

22 Konzept 2. Wohnungspolitische Kriterien 2.1. Anzahl Wohneinheiten insgesamt 2.2. Wohnungsschlüssel/ Wohnungsmix 2.3. Anteil der frei finanzierten Mietwohnungen Prozentualer Anteil an der Zahl der gesamten Wohneinheiten: % 2.4. Verzicht auf Umwandlung der frei finanzierten Mietwohnungen in Einzeleigentum Anzahl frei finanzierte Mietwohnungen: WE Angabe in Jahren 2.5 Anteil geförderter Wohnungen 1. Förderweg Prozentualer Anteil an der Zahl der gesamten Wohneinheiten: % Anzahl der geförderten Wohnungen WE 2.6 Anteil geförderter Wohnungen 2. Förderweg Prozentualer Anteil an der Zahl der gesamten Wohneinheiten: % 2.7 Davon Wohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (WA-Bindung) für Frauen aus Frauenhäusern (5 Wohnungen zwingend) Anzahl der geförderten Wohnungen WE Prozentualer Anteil an der Zahl der gesamten Wohneinheiten: % Anzahl Wohnungen mit WA-Bindungen: WE 23

23 2.8 Bindungszeitraum der geförderten Mietwohnungen gem Förderrichtlinie der IFB 20-jährige Bindung + 10 Jahre Nichtumwandlung in Eigentumswohnungen und Bindung an Mittelwert des Mietenspiegels 15 -jährige Bindung + 15 Jahre Nichtumwandlung in Eigentumswohnungen und Bindung an Mittelwert des Mietenspiegels 2.9 Besondere Konzepte (Stichworte) 20-jährige Bindung 30-jährige Bindung 24

24 3. Städtebauliche/architektonische Kriterien Qualifizierendes freiraumplanerisch-hochbauliches Gutachterverfahren mit 3 Teilnehmer zwingend Freiraumplanerisch-hochbauliches Wettbewerbsverfahren nach RPW mit 3 Teilnehmer 5 Teilnehmer Sonstige Angaben 4. Energetische Kriterien Vorgesehener Energiestandard (belegt durch Konzeptbeschreibung gesonderte Seite) Ökologische Gesamtkonzeption (Konzeptbeschreibung gesonderte Seite) Einhaltung Vorgaben EnEV (Mindestanforderung) KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 40 Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe mit Gütesiegel Blauer Engel oder natureplus Zertifikat für nachhaltiges Bauen (DGNB silber oder NaWoh) 25

25 Zertifikat für nachhaltiges Bauen (DGNB gold oder platin) Anmerkungen 5. Kriterien zur Mobilität Ein Mobilitätskonzept wird von einem neutralen Gutachter für das Wettbewerbsverfahren erarbeitet und die erarbeitetenvorgaben (Stellplatzschlüssel, Fahrradstellplätze, Lage der Fahrradstellplätze, Vorgaben zur Förderung der Elektromobilität) werden im weiteren Verfahren umgesetzt: Ja Nein Alternativ: Stellplatzschlüssel: Anzahl Fahrradstellplätze: Lage der Fahrradstellplätze: Qualität der Fahrradstellplätze: Angaben zur Elektromobilität: Datum Unterschrift, Firmenstempel 26

26 MUSTERFINANZIERUNGSNACHWEIS Musteranbieter Hamburg, den Immobilienangebot der Freien und Hansestadt Hamburg. Sehr geehrte., hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir gerne bereit sind, das vorgenannte Bauvorhaben mit einem. Gesamtvolumen (Kaufpreis + Bauvolumen + Nebenkosten) zu finanzieren. Die Zusage gilt vorbehaltlich einer positiv verlaufenden Objektprüfung durch unser Haus und der Genehmigung durch unseren Kreditausschuss. Mit freundlichen Grüßen 27

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