Fragebogen für die Europäische Schule München

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1 Bayerisches Landesamt für Statistik St.-Martin-Str. 47, 84 München Telefax Briefanschrift: Bayerisches Landesamt für Statistik 83 München Bitte nicht ausfüllen SSt Amtliche Schuldaten Kreis Gemeinde Schul-Nr. Typ Tr. Fragebogen für die Europäische Schule München Stand:. Oktober 06 Erhebung im Rahmen der amtlichen Schulstatistik auf freiwilliger Basis, genehmigt vom Statistischen Genehmigungsausschuss am , Nr. VI/3/9 Schulstempel Schul-Nummer Ansprechpartner für Rückfragen zur Statistik Telefonnummer Telefaxnummer -Adresse Bitte jeweils zutreffenden Schlüssel ankreuzen bzw. Datenwert angeben! Aufgelöste Schule Wurde die Schule zum Ende des vergangenen Schuljahres aufgelöst? ja nein 00 Bezeichnung des sonstigen Schulträgers bzw. des sonstigen Trägers des Schulaufwands: ja. Ist die Schule eine Ganztagsschule? nein 00 Wenn ja: Zahl der Schüler mit Ganztagsunterricht ja. Ist der Schule ein Tagesheim angeschlossen? nein 0 Wenn ja: Zahl der betreuten Tagesheimschüler 30 ja 3. Ist die Schule mit einem Internat oder Heim verbunden? nein 40 Wenn ja: Zahl der betreuten Heimschüler 0 4. Zahl der Schüler, die in einem Schülerheim wohnen, das nicht mit der Schule verbunden ist 80

2 - - A. Schuljahr 0/6. Vom..0 bis..06 über- bzw. abgegangene Schüler (einschl. Abiturienten und solche Schüler, die nach den Sommerferien 06 den Unterricht an der Schule nicht mehr aufgenommen haben) Verbleib der über-/ abgegangenen Schüler Geschlecht Zahl der Schüler, die über-/abgegangen sind aus Jahrgangsstufe... Übergänge/ Abgänge Übergänge: an Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen 6 7 an Realschulen 8 9 Übergänge an Wirtschaftsschulen an Gymnasien an sonstige allgemein bildende Schulen 0 3 Übergänge zusammen 7 darunter Ausländer 9 Abgänge: an Fachoberschulen 0 an sonstige berufl. Schulen (nicht Berufsschulen) 3 Abgänge an Universitäten und sonstige Hochschulen in einen Beruf bzw. an eine Berufsschule Sonstige Abgänge bzw. Verbleib nicht feststellbar Abgänge zusammen 0 darunter Ausländer 3 Übergänge und Abgänge 4 6 darunter Ausländer 7 8 Übergänge an andere Schulen entsprechender Schulart sind nicht auszuweisen.. Vom..0 bis..06 abgegangene Schüler nach Abschlussarten Abgänger (ohne an allgemein bildende Schularten übergegangene Schüler) darunter Ausländer Abschlussart (nur der höchste Abschluss ist anzugeben) mit Realschulabschluss dar. mit allgemeiner Hochschulreife dar. Abschlüsse 03

3 Name der Schule Bitte nicht ausfüllen! B. Schuljahr 06/7 Stand:. Oktober 06 I. Klassen und Schüler. Klassen (einschließlich Parallelklassen) und Schüler nach Schulstufen Schulstufe bzw. Zug Grundstufe ( - ) Gymnasialzug (6 - Jahrgangsstufe 3 4 zusammen zusammen Klassen bzw. Schüler bis Zahl der Klassen mit Schülern Schüler Klassen 36 männ- weib- insge- bis oder mehr lich lich samt a) b) c) Schüler, die für das ganze Schuljahr beurlaubt sind (z. B. wegen eines Auslandsaufenthaltes), werden nicht in die Zählung einbezogen. Gastschüler werden mitgezählt, wenn sie voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen. Die Zahlen in den Feldern a), b) und c) müssen mit denen in a), b) und c) auf Seite in Tabelle 4 übereinstimmen.. Schüler nach Religionszugehörigkeit Religionszugehörigkeit 0 Schüler davon in Jahrgangsstufe Römisch-katholisch Evangelisch Islamisch Orthodox Sonstige oder ohne Religionszugehörigkeit Schüler c) Schüler, die für das ganze Schuljahr beurlaubt sind (z. B. wegen eines Auslandsaufenthaltes), werden nicht in die Zählung einbezogen. Gastschüler werden mitgezählt, wenn sie voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen. Z.B. altkatholisch. Die Zahl im Feld c) muss mit der entsprechenden Zahl im Feld c) auf Seite 3 in Tabelle und auf Seite in Tabelle 4 übereinstimmen.

4 Ausländische Schüler nach der Staatsangehörigkeit Ausländische Schüler Staatsangehörigkeit Jgst. - 0 Jgst. 6- darunter Europa Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Vereinigtes Königreich Irland Italien Jugoslawien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Moldau, Republik Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Russische Föderation Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Türkei Ukraine Ungarn Weißrussland Übriges Europa (bitte einzeln aufführen): Afrika Marokko Tunesien Übriges Afrika (bitte einzeln aufführen): Amerika Vereinigte Staaten Übriges Amerika (bitte einzeln aufführen): 484 Asien Iran, Islamische Republik Israel Übriges Asien (bitte einzeln aufführen): Australien/Ozeanien Australien Übriges Australien/Ozeanien (bitte einzeln aufführen): 489 Staatenlos Ungeklärt d) Serbien, Montenegro und Kosovo. Einschl. der Teilgebiete der ehemaligen Sowjetunion (ohne Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Russische Föderation, Ukraine und Weißrussland). Die Zahl im Feld d) muss mit der entsprechenden Zahl im Feld d) auf Seite 7 in Tabelle 6 übereinstimmen.

5 Name der Schule - - Bitte nicht ausfüllen! 4. Schüler nach Jahrgangsstufen, Geburtsjahren und Wiederholer Geburtsjahr Wiederholer Geschlecht 3 Schüler in Jahrgangsstufe Schüler oder früher Schüler dar. Schüler, die 06/7 eine Jgst. wiederholen (unabhängig von der im Vorjahr besuchten Schulart) dar. Schüler, die 06/7 eine Jgst. der besuchten Schule bzw. Schulart wiederholen (in den Zeilen a), b) enthalten) (in den Zeilen e), f) enthalten) dar. freiwillige Wiederholer insges a) b) c) e) f) Schüler, die für das ganze Schuljahr beurlaubt sind (z. B. wegen eines Auslandsaufenthaltes), werden nicht in die Zählung einbezogen. Gastschüler werden mitgezählt, wenn sie voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen. Die Zahlen in den Feldern a), b) und c) müssen mit denen in a), b) und c) auf Seite 3 in Tabelle übereinstimmen.

6 Schulanfänger, Neuaufnahmen bzw. Zugänge zu Beginn des Schuljahres 06/7, die am..06 die Schule besuchen Herkunft der Schüler bzw. Zugang aus Geschlecht Schulanfänger, Neuaufnahmen bzw. Zugänge in die Jahrgangsstufe Schulanfänger, Neuaufnahmen bzw. Zugänge insges Schulanfänger 06/ Jahrgangsstufe der Grundschule 3 33 Jahrgangsstufe der Grundschule 34 3 Jahrgangsstufe 3 der Grundschule Jahrgangsstufe 4 der Grundschule Jahrgangsstufe der Mittel-/Hauptschule Jahrgangsstufe 6 der Mittel-/Hauptschule Jahrgangsstufe 7 der Mittel-/Hauptschule Jahrgangsstufe 8 der Mittel-/Hauptschule Jahrgangsstufe 9 oder der Mittel-/Hauptschule Realschulen Gymnasien Sonstige Schulen Schulanfänger, Neuaufnahmen bzw. Zugänge insges Schüler, die im Vorjahr eine Schule in der Bundesrepublik Deutschland besucht haben, sind bei der betreffenden Schulart, ggf. bei Sonstige Schulen einzutragen. Alle Zugänge aus dem Ausland bzw. von Aussiedlern sind unter der Position Sonstige Schulen zu zählen.

7 Ausländische Schüler nach Jahrgangsstufen Geschlecht - 4 Ausländische Schüler in Jahrgangsstufe Ausl. Schüler 0 03 Männlich 43 Weiblich 44 4 d) Die Zahl im Feld d) muss mit der entsprechenden Zahl im Feld d) auf Seite 4 in Tabelle 3 übereinstimmen. 7. Aussiedlerschüler nach Jahrgangsstufen Merkmal - 4 Aussiedlerschüler in Jahrgangsstufe Auss.- schüler Aussiedlerschüler, die im Zeitraum vom..0 bis..06 in die Bundesrepublik Deutschland zuzogen und am..06 die berichtende Schule besuchen. 8. Schüler, die am fremdsprachlichen Unterricht teilnehmen Fremdsprache - 4 Teilnehmer in Jahrgangsstufe Teilnehmer 0 03 Englisch 40 Französisch 4 Latein 4 Portugiesisch 43 Russisch 44 Spanisch 4 Italienisch 46 Deutsch als Fremdsprache 47 Altgriechisch 48 Japanisch 49 Chinesisch 430 Türkisch 43 Tschechisch 43 Sonstige 433

8 - 8 - II. Lehrkräfte und deren Stunden a.lehrkräfte, die nach dem Stundenplan zum Unterrichtseinsatz vorgesehen sind, deren Unterrichtsstunden, die in der Stichwoche zu erteilen sind (einschließlich Wahlunterricht), sowie deren Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden. (Mitzuzählen sind also auch die in der Stichwoche kurzfristig abwesenden (z.b. erkrankten) Lehrkräfte und deren Unterrichtsstunden, sofern diese Lehrkräfte nach dem Stundenplan für einen Unterrichtseinsatz vorgesehen sind, nicht dagegen die hierfür anfallenden Vertretungsstunden.) Stunden der Lehrkräfte Beschäftigungsverhältnis/ Beschäftigungsumfang An dieser Schule tätige Lehrkräfte en en sämtlichen Lehrkräften zusammmen Unterrichtsstunden, die in der Stichwoche an dieser Schule erteilt werden von Anrechnungsstunden Ermäßigungsstunden (Spalte + +) 0 03 A. Vollzeitbeschäftigte 4) Lehrkräfte, die an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig sind mit dem geringeren Teil ihrer Unterrichtspflichtzeit tätig sind B. Teilzeitbeschäftigte 4) Lehrkräfte (mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit), die an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig sind mit dem geringeren Teil ihrer Unterrichtspflichtzeit tätig sind C. Mehrarbeit/Überstunden ) leistende Lehrkräfte 6 D. Lehrkräfte, die mit weniger als der Hälfte der 6) vollen Unterrichtspflichtzeit beschäftigt sind 6 E. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (nur soweit diese eigenverantwortlich Unterricht erteilen) Studienreferendare Fachlehreranwärter ) ) 6) Lehrkräfte mit Alterssteilzeit im Teilzeitmodell bzw. in der Ansparphase des Blockmodells sowie Lehrkräfte in der Arbeitsphase des Freistellungsmodells (Art. 88 Abs. 4 BayBG) werden ungeachtet der rechtlichen Einstufung gemäß ihrem Beschäftigungsumfang (Pflichtstundenzahl) den Kategorien A, B bzw. D zugeordnet. Mit voller Pflichtstundenzahl tätige Lehrkräfte in der Ansparphase des Blockmodells gelten also im Rahmen dieser Erhebung als vollzeitbeschäftigt. Lehrkräfte mit voller Pflichtstundenzahl, einschließlich Schulleiter. Lehrkräfte im Beamten- oder Angestelltenverhältnis mit mindestens der Hälfte, aber weniger als der vollen Unterrichtspflichtzeit. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie deren Stunden sind nicht bei B., sondern ausschließlich bei E. zu zählen. Bei vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräften sind deren Stunden nur soweit sie im Rahmen der Unterrichtspflichtzeit erteilt wurden sowie deren Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden anzugeben; Mehrarbeits-/Überstunden sind dagegen bei C. einzutragen. Sofern eine vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an mehreren Schulen eingesetzt ist, sind deren Anrechnungsstunden in der Regel von der Schule zu zählen, an der sie anfallen. Anrechnungsstunden, die ihr für schulübergreifende Tätigkeiten gewährt werden, sind ebenso wie Ermäßigungsstunden von der Schule anzugeben, an der sie überwiegend tätig ist. Falls sie an zwei Schulen mit gleicher Stundenzahl eingesetzt ist, werden sie von der Stammschule gezählt. Tätigkeit über die Unterrichtspflichtzeit hinaus durch Lehrkräfte, die an der berichtenden oder an einer anderen beruflichen Schule desselben Dienstherrn tätig sind. An der eigenen Schule Mehrarbeit/Überstunden leistende Lehrkräfte sind als Person gegebenenfalls doppelt zu zählen. Lehrpersonen, die mit weniger als der Hälfte der vollen Unterrichtspflichtzeit beschäftigt sind oder im Rahmen einer Nebentätigkeit an der berichtenden Schule Unterricht erteilen. An beruflichen Schulen desselben Dienstherrn liegt keine Nebentätigkeit, sondern Mehrarbeit bzw. Überstunden vor.

9 - 9 - b. Lehrkräfte, die an besonderen Teilzeitmodellen teilnehmen, sowie deren Unterrichts-, Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden (in Tabelle II.a auf Seite 8 enthalten). Bei Lehrkräften, die an mehreren Schulen unterrichten, sind in Übereinstimmung mit Tabelle II.a die auf die berichtende Schule entfallenden Stunden einzutragen. Damit es jedoch bei der Personenerfassung nicht zu Doppelzählungen kommt, sind in den Spalten 0 bis 03 nur die an der berichtenden Schule überwiegend tätigen Lehrkräfte zu berücksichtigen. Stunden der Lehrkräfte Art des Teilzeitmodells An dieser Schule überwiegend tätige Lehrkräfte en en sämtlichen Lehrkräften zusammmen Unterrichtsstunden, die in der Stichwoche an dieser Schule erteilt werden von Anrechnungsstunden Ermäßigungsstunden (Spalte + +) 0 03 mit Altersteilzeit im Teilzeitmodell 6 in der Ansparphase des Blockmodells 3 Jahre Lehrkräfte in der Arbeitsphase des Freistellungsmodells nach Art. 88 Abs. 4 BayBG 4 Jahre Jahre 6 Jahre Jahre 687. Mit Dienstbezügen abwesende Lehrkräfte (in Tabelle II.a auf Seite 8 nicht enthalten) Einzutragen sind alle Lehrkräfte, die - letztmals ausschließlich oder mit dem größeren Teil ihrer Unterrichtspflichtzeit an der berichtenden Schule eingesetzt waren, - Dienstbezüge erhalten, - nicht abgeordnet sind, - aber laut Stundenplan zum Unterrichtseinsatz nicht vorgesehen sind (Nicht mitzuzählen sind also Lehrkräfte, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind, sich in Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit befinden oder an Einrichtungen außerhalb des Schuldienstes abgeordnet sind. ) Grund der Abwesenheit Lehrkräfte, die wegen längerer Krankheit, Kur, Mutterschutz etc. abwesend sind (ohne Freistellungsphase des Freistellungsmodells bzw. des Blockmodells ) Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die am Freistellungsmodell gem. Art. 88 Abs.4 BayBG teilnehmen und sich nun in der Freistellungsphase befinden Lehrkräfte mit Altersteilzeit in der Freistellungsphase des Blockmodells Lehrkräfte an dieser Schule zusammen 03 Lehrkräfte im Beamten- oder Angestelltenverhältnis mit mindestens der Hälfte, aber weniger als der vollen Unterrichtspflichtzeit.

10 Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nach Lehramt und Alter. Einzubeziehen sind alle Lehrkräfte, die in den Zeilen 600 und 6 von Tabelle II.a auf Seite 8 und in den Zeilen 6 und 6 von Tabelle II. auf Seite 9 enthalten sind. Lehramt Lehramt an Gymnasien Lehramt an Realschulen Lehramt an Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen Technisches Lehramt Sonstige vollzeit- und teilzeit- beschäftigte Lehrkräfte Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (vgl. Seite 8, Tab. II.a, Zeilen 600 und 6 sowie Seite 9 Tab. II., Zeilen 6 und 6 Geschlecht männl. 60 weibl. 6 männl. 6 weibl. 63 männl. 64 weibl. 6 männl. 66 weibl. 67 männl. 68 weibl. 69 männl. 630 weibl. 63 insges. 63 Vollzeit- u. teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte unter 30 davon im Alter von Jahren bis unter oder mehr 0 03 Einschließlich voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte für den Religionsunterricht. Lehrkräfte ohne Lehramt an Gymnasien, Realschulen oder Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen, die die Lehrbefähigung für technische Fächer, z.b. Textiles Gestalten, Haushalts- und Wirtschaftskunde, Sport, Kurzschrift, Maschinenschreiben besitzen. Z.B. ausländische Lehrkräfte. 4. Ausländische Lehrkräfte nach der Staatsangehörigkeit (nur oben in Tabelle II.3 enthaltene Lehrkräfte) Vereinigtes Königreich Italien Belgien, Niederlande, Luxemburg Frankreich Griechenland Ehemalige SFR Jugoslawien Portugal Spanien Türkei Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien. Sonstige Staaten Österreich Staatenlos

11 - -. Zu- und Abgang vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte und Änderungen zwischen über- und unterhälftigem Beschäftigungsumfang vom. Oktober 0 bis. Oktober 06. In die Bilanzierung sind alle Lehrkräfte einzubeziehen, die am 0..0 oder am als Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte an der berichtenden Schule überwiegend eingesetzt oder wegen Krankheit, Kur, Mutterschutz etc. längerfristig abwesend waren bzw. sind. Zugänge A. Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte am. Oktober 0 (vgl. Vorjahresbogen S., Zeile 680, Spalten 0-0 Neueintritte in den Schuldienst Übertritte bzw. Schulwechsel Wiedereintritte in den Schuldienst mit. Lehramts- prüfung Vorjahresbestand Zugänge - Abgänge Istbestand unmittelbar nach der Prüfung nach vorheriger anderweitiger Beschäftigung/ befristeter Lehrtätigkeit im Umfang von weniger als der halben Unterrichtspflichtzeit/Arbeitslosigkeit aus einem anderen Beruf (ohne Lehrerausbildung) aus einer anderen bayerischen Schule gleicher Schulart aus einer anderen bayerischen Schulart aus dem Schuldienst eines anderen Bundeslandes nach Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit nach Beurlaubung aus familienbezogenen Gründen nach Beurlaubung aus arbeitsmarktbezogenen Gründen nach vorübergehender unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung oder Freistellungsphase des Freistellungsmodells (Sabbatjahr) Lehrkräfte zusammen 03 Sonstige Zugänge nach Auslandsschuldienst, nach Abordnung (außerhalb des Schuldienstes), nach Beurlaubung aus sonstigen Gründen Bitte nähere Angaben: B. Abgänge Eintritte in den Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres (bei Schwerbehinderten nach dem 60. Lebensjahr) wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell Tod Entlassung auf Antrag Übertritte bzw. Schulwechsel Befristete 4) Abgänge Sonstige Abgänge an einer anderen bayerischen Schule gleicher Schulart an eine andere bayerische Schulart in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes wegen Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit wegen Beurlaubung aus familienbezogenen Gründen Bitte nähere Angaben: Zugänge wegen Beurlaubung aus arbeitsmarktbezogenen Gründen durch Unterschreitung des Beschäftigungsumfangs unter die Hälfte der vollen Unterrichtspflichtzeit oder Eintritt in die Freistellungsphase des Freistellungsmodells (Sabbatjahr) in den Auslandsschuldienst, wegen Abordnung (außerhalb des Schuldienstes), wegen Beurlaubung aus sonstigen Gründen C. Abgänge D. Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte am. Oktober 06 (A+B-C=D) (vgl. Seite 8, Tab. II.a, Zeilen 600 und 6 sowie Seite 9, Tab. II., Zeilen 6 und ) Bei Verlängerung eines befristeten Vertrages oder Umwandlung eines befristeten Vertrages in einen unbefristeten ist die Lehrkraft hier nicht nochmals als Neueintritt zu zählen. Einschließlich gewerblicher Fachlehrkräfte mit Anstellungsprüfung. Falls für die Abwesenheit einer Lehrkraft im Berichtszeitraum nacheinander mehrere Gründe zutrafen, ist beim Wiedereintritt in den Schuldienst der zuletzt vorliegende Grund anzugeben. Falls für die Abwesenheit einer Lehrkraft im Berichtszeitraum nacheinander mehrere Gründe zutrafen/zutreffen, so ist der Eintrag bei jenem Grund vorzunehmen, der zu Beginn der Abwesenheit, also für den Abgang, maßgeblich war. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ort, den Oktober 06. (Unterschrift des Schulleiters)

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