Wahlprogramm. Marcus Stadler

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1 2.9 Wahlprogramm VerfasserIn: Gegenstand: Marcus Stadler Tierschutz 1 Text Der Schutz der Tiere ist für uns ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Anliegen. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung im Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet auch die kommunale Ebene sich für den Schutz der Tiere einzusetzen. Wir engagieren uns daher für ein stärkeres Tierschutzbewusstsein, für die Unterstützung von Tierheimen und Tierschutzverbänden und wir wollen erreichen, dass die artgerechte Haltung von Tieren überall zum Durchbruch kommt. Zum Tierschutz kann jede Gemeinde, jede Stadt sowie der Landkreis beitragen. Tierschutz findet nicht in Büchern, sondern direkt vor Ort beim einzelnen Individuum statt. Hier zeigt sich, ob Gesetzestexte und Verordnungen tatsächlich Wirkung zeigen, oder ob sie nur machtlose Papiertiger sind. Das bedeutet, dass neben den Vorschriften, vor allem dem Vollzug eine besondere Beachtung geschenkt werden muss. Auf der kleinsten, der kommunalen Ebene, müssen Tiere vor Misshandlungen, Verwahrlosungen, Missbrauch und schlechten Haltungen geschützt werden. In Hessen sind nach der Kommunalisierung im Jahr 2005 die kreisfreien Städte und Landkreise für die Umsetzung und Kontrolle des Tierschutzrechts direkt zuständig. Auf kommunaler Ebene lässt sich also viel für den Tierschutz tun. Doch den steigenden Anforderungen stehen allzu oft knappe personelle Ressourcen und leere Kassen gegenüber. GRÜNE Tierschutzpolitik verfolgt deshalb das Ziel, für die Tiere und die kommunalen Haushalte effektive Maßnahmen zu identifizieren und zielstrebig umzusetzen. Durch präventive Maßnahmen und Koordination aller aktiv Beteiligten im örtlichen Tierschutz lässt sich viel Tierleid verhindern. Gleichzeitig können auch die kommunalen Haushalte entlastet werden, da die Kommunen die Kosten des Vollzugs mit Unterbringung als Pflichtaufgabe übernehmen müssen Schaffung des Ehrenamtes Kreistierschutzbeauftragte/r (KBT) Seit der Kommunalisierung ist für den Tierschutz das Kreisveterinäramt mit seinen Amtstierärzten nahezu vollumfänglich verantwortlich. Diese lösen ihre tierschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten. Als weitere wichtige Aufgabe obliegt ihnen dabei auch die Lebensmittelüberwachung. Einen großen Spielraum für präventive Maßnahmen oder Koordination der örtlichen Tierschutzinitiativen haben sie dabei kaum noch, obwohl hier zunehmende Seite 1 / 5

2 Handlungsfelder wie Exotenhaltungen, Massentierhaltungen, Wildtierzirkusse, Animalhoarding etc. die Aufgaben wachsen lassen. Eine/ein Tierschutzbeauftragte/r des Landkreises (KBT) soll daher eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen, die über die staatlichen Vorgaben des Tierschutzes für Amtsveterinäre hinausgehen Im Kreis gibt es Tierschutzorganisationen, die bereits gut arbeiten, aber jede für sich. Die/der KBT übernimmt die Aufgabe ein jährliches Treffen zum Erfahrungsaustausch zu organisieren, um die Zusammenarbeit zu fördern, gemeinsame Probleme zusammen anzugehen und Ideen zur Spendengewinnung zu überlegen. Viele Aufgaben des Tierschutzes werden heute von ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern wahrgenommen. Die Ausrichtung eines Tierschutzpreises des Kreises durch die/den KBT soll diese Arbeit wertschätzen. Die/der KBT soll sich mit anderen Landkreisen und der Landestierschutzbeauftragten aktiv vernetzen um Ideen für effektive Tierschutzmaßnahmen zu sammeln. Nach 2 des Tierschutzgesetzes müssen Kenntnisse zur artgemäßen Haltung von Tieren vor deren Erwerb vorhanden sein. Nach 21 des Tierschutzgesetzes muss bei gewerblicher Abgabe eines Wirbeltieres dem zukünftigen Tierhalter eine schriftliche Information mitgegeben werden. Diese Informationen können zu allgemein sein oder auch bei Abgabe von Tieren durch Privatpersonen ganz fehlen Informationsmangel kann zu Fehlkäufen und schlechter Haltung führen. Eine Abgabe der Tiere hat letztlich übervolle Tierheime zur Folge. Die Aufklärung zur Tierhaltung über die Homepage des Kreises und die Sicherstellung einer ausreichenden Wissensvermittlung für alle im Kreis soll zur Aufgabe die/der des KBT gehören Da von Tieren auch Risiken ausgehen können, wie z.b. auf den Menschen übertragbare Krankheiten oder Gefahren durch das Tier selbst, wie z.b. durch einen Biss, ist eine Aufklärung darüber präventive Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr der Bevölkerung zugleich und kann vom KBT initiierend mit geleistet werden. Die/der KBT soll die Stimme der Tiere sein, und zwar aller Tiere im Kreis. Dazu zählen auch die landwirtschaftlichen Nutztiere. Eine Kontrolle des Tierschutzes braucht neben der Meinung einer/s Amtsveterinärin/s auch eine unabhängigere zuweilen kritischere Position im Sinne der Tiere, weshalb der/dem KBT auch eine Beratungsbefugnis zukommen soll. Die/der KBT soll die Vermittler/in für die Tiere in der Kreisverwaltung sein und an der Stelle vermittelnd wirken, wo Bürokratie effiziente Tierschutzmaßnahmen behindert. Das können z.b. unbürokratisch genehmigte Schutzhütten für Weidetiere sein. Die/der KBT erhält umfängliches Einsichtsrecht in fallbezogene Akten und Dokumente der Kreisverwaltung, und kann bei Bedarf eigenständig zur Information und Beratung mit übergeordneten Stellen in Kontakt treten. Einmal jährlich ist dem Kreistag über die Situation des Tierschutzes Seite 2 / 5

3 82 öffentlich zu berichten Verbot von Wildtierzirkussen Wildtiere gehören nicht in den Zirkus. Ihr natürlicher Freiheitsdrang und ihre arttypischen Verhalten widersprechen dem Leben in den stark einschränkenden Haltungsbedingungen im Zirkus. Die langen Transporte, artfremde Temperaturbedingungen, die sehr engen Käfigverhältnisse und die willensbrechenden Erziehungsmethoden machen aus Sicht des Tierschutzrechts ein Verbot von Wildtierzirkussen notwendig. Aus diesem Grund hat bereits der Bundesrat 2011 einstimmig (BR Drucksache 565/11) eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die ein Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus anstrebt. Das Verbot soll insbesondere für Affen (nicht menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Das BMELV ist dieser Aufforderung bis zum heutigen Tag nicht gefolgt, auch wenn vergleichbare Verbote bereits in sechs EU-Ländern umgesetzt wurden. Wir GRÜNE wollen deshalb auf der Basis der Bundesratsinitiative 565/11 in den Kommunen rechtssicher handeln. Im Rahmen des Bundesratsbeschlusses wurde über eine Vielzahl von Rechtsgutachten und einer abschließenden juristischen Abwägung der unterschiedlichen betroffenen Grundrechte die rechtssichere Schlussfolgerung gezogen, das gemäß dem Tierschutzrecht ein diesbezügliches Verbot geboten ist. Wir wollen deshalb auf den öffentlichen Plätzen der Stadt das gastieren von Zirkussen untersagen, oder ihnen die Plätze durch die Kommune nicht mehr vermieten, wenn diese Affen (nicht menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner oder Flusspferde mit sich führen Vegetarische Ernährung in öffentlichen Küchen Über 11% der Bevölkerung in Deutschland ernähren sich vegetarisch oder vegan, Tendenz stark steigend. Wir GRÜNE freuen uns über die Entwicklung, dass sich immer mehr Menschen damit aktiv gegen Massentierhaltung, Antibiotikamissbrauch, Futtermittelimporte und für den Klimaschutz aussprechen. Deutschland macht sich auf den Weg, eine Vorreiterrolle in diesem gesellschaftlichen Wandel zu übernehmen. Die Beweggründe, sich für eine umweltgerechte und tierleidsfreie Ernährung zu entscheiden, sind mannigfaltig und der Entschluss dazu ist einzig der/m Konsumentin/en zu überlassen. Doch das Angebot in den öffentlichen Kantinen von Kindergärten bis zur Kreisverwaltung spricht leider noch eine andere Sprache. Ein täglich fleischorientiertes Angebot macht es den Vegetariern und Veganern oft schwer bis unmöglich, sich angemessen zu ernähren. Wir GRÜNE treten deshalb dafür ein, dass in allen Kantinenangeboten der öffentlichen Hand mindestens eine schmackhafte vollwertige pflanzliche Mahlzeit zum Standartangebot der Küchen gehört und ebenso pflanzliche Alternativen zu Molkereiprodukten im Angebot die Regel werden. Ausschreibungen sollen dies zukünftig berücksichtigen. Die Verantwortung für die Art und Weise der Ernährung ihrer Kinder tragen die Eltern und nicht die Anschauungsweisen der Köche, Lehrer/innen und Erzieher/innen. Wir wollen deshalb auch in den Schulen und Kitas der pflanzlichen Ernährung die Steine aus dem Weg räumen und eine tägliche vollwertige pflanzliche Ernährung der Kinder und Jugendlichen ermöglichen. 127 Katzenkastration-Regelung in Städte und Gemeinden 128 Die unkontrollierte Population von Katzen in Hessen führt zu unermesslichem Seite 3 / 5

4 Tierleiden. Tausende verwilderter Hauskatzen leben auf der Straße, immer auf der Suche nach Futter. Sie sind ausgemergelt, schwach und krank. Viele gehen qualvoll zu Grunde, verhungern oder erfrieren. Die einzig sinnvolle und tiergerechte Methode zur Eindämmung der Population der Streunerkatzen ist die Kastration. Dabei reicht es nicht, nur die Streuner zu kastrieren auch jeder Katzenhalter muss seine Katze kastrieren lassen, da auch diese zur allgemeinen Vermehrung beitragen. Wir GRÜNE wollen die Katzenhalter in die Pflicht nehmen und damit auch dem Wohl der Tiere selbst dienen, da kastrierte Katzen häuslicher und damit im Straßenverkehr weniger gefährdet sind. Die unlängst vom hessischen Umweltministerium erlassene Delegationsverordnung ermächtigt Kommunen in Brennpunkten Katzenkastrationsverordnungen zu erlassen. Wir wollen dieses Instrument nach dem Vorbild anderer Städte nutzen und die Halter dazu auffordern Freigängerkatzen grundsätzlich kastrieren zu lassen Versorgung und Kostenerstattung für Fundtiere Wir wollen die Frage nach Weh und Heil eines Tieres nicht von der Frage der Zuständigkeit der Behörden abhängig machen. Für uns GRÜNE übernehmen die Halter oder die Kommune, in der sich ein Tier befindet, immer die Verantwortung für jedes Tier. Da eine Einteilung in Fundtier und herrenloses Tier schwierig ist, wird in mehreren Bundesländern bereits klar gestellt, dass die Kommunen für alle aufgefundenen Tiere zuständig sind, Wir Grüne bekennen uns zu dieser Verantwortung in der Kommune und handeln entsprechend. Aus Sicht des Tierschutzes und der moralischen Verpflichtung plädieren wir dafür jedes in Not geratene Tier innerhalb des kommunalen Einflussbereichs rechtlich als Fundtier zu behandeln und diesem bei Bedarf auch die notwendige Hilfe zu Teil werden zu lassen. Die Versorgung von Fundtieren stellt eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Es besteht Einigkeit, dass die rechtliche Definition dessen, was ein Fundtier ist, sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( 965 ff. BGB i.v.m. 90a BGB) ergibt. Daraus ergibt sich, dass das Fundrecht in Dauer der Aufbewahrung auch für die Fundtiere gelten muss. Für eine Erstattung der Fundtierkosten bei den Tierversorgern durch die Kommunen ist die durchschnittliche Aufenthalts-Dauer von 3 Monaten als Rahmenempfehlung praktikabel Überträgt die Gemeinde als für das Fundrecht zuständige Stelle diese Aufgabe auf ein Tierheim, so ist sie grundsätzlich zur Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten verpflichtet und sollte daher auf eine angemessene Kostenerstattungsregelung hinwirken. Wir folgen dem Ziel der Tierschutzverbände einen Euro pro Einwohner und Jahr dem Tierschutz zur Verfügung zu stellen Zu den zu erstatteten Fundtierkosten durch die Kommune zählen für uns folgende Themenbereiche: 169 Animal Hoarding Betreuung und Kastration von frei lebenden Katzenpopulationen Behördliche Beschlagnahmungen Tiere von Strafgefangenen und Zwangsgeräumten Steuerbelastung von Tierheimhunden und erhöhte Steuerbelastung von Seite 4 / 5

5 Powered by TCPDF ( 174 Listenhunden, obwohl Wesenstest bestanden 175. Seite 5 / 5

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