Lebensmittelüberwachung heute

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1 Lebensmittelüberwachung heute Zwischen Risikobewertung, Kontrollbarometer, Beratung und Gebührenpflicht Referent: Christoph König Stellvertretender Vorsitzender des Landesverband der Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen im öffentlichen Dienst, Nordrhein-Westfalen e.v C. König 13. Fachtagung Hygiene 1

2 Kontrollbarometer C. König 13. Fachtagung Hygiene 2

3 Kontrollbarometer C. König 13. Fachtagung Hygiene 3

4 Koalitionsvertrag An oberster Stelle müssen gesunde und sichere Lebensmittel und Produkte (z.b. kein Gift in Kinderspielzeug) stehen. Neben umfassender Transparenz ist eine konsequente und qualifizierte Lebensmittelkontrolle der beste Schutz vor Lebensmittelskandalen. Wir halten an dem Ziel der Verdopplung der Zahl der Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren fest und wollen die Strukturen der Lebensmittelkontrolle und ihre Effizienz verbessern. Stand C. König 13. Fachtagung Hygiene 4

5 Koalitionsvertrag Wir werden für Transparenz bei den amtlichen Kontrollergebnissen im Gastronomie- und Lebensmittelbereich (Hygienebarometer) sorgen. Sollte es nicht zeitnah zu einer Lösung auf Bundesebene kommen, werden wir den Beschluss der Verbraucherschutzminister-konferenz aus dem Jahr 2011 soweit wie rechtlich möglich auf Landesebene umsetzen. Noch in diesem Jahr wollen wir in ausgewählten Kommunen mit einem internetbasierten Modellprojekt beginnen C. König 13. Fachtagung Hygiene 5

6 Transparenz der Überwachung Kontrollbarometer Teilnehmer: Stadt Bielefeld und Stadt Duisburg Veröffentlichung über eine Daueranfrage der Verbraucherzentrale Erste Gerichtsurteile Wie geht es weiter? Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz KTG) C. König 13. Fachtagung Hygiene 6

7 Risikobewertung von Lebensmittelbetrieben C. König 13. Fachtagung Hygiene 8

8 Leitfaden für die Risikobeurteilung NRW Verlässlichkeit des Unternehmers Einhaltung LM-rechtlicher Bestimmungen Rückverfolgbarkeit Mitarbeiterschulung nicht relevant für das Kontrollbarometer C. König 13. Fachtagung Hygiene 9

9 Einhaltung LM-rechtlicher Bestimmungen C. König 13. Fachtagung Hygiene 10

10 Rückverfolgbarkeit C. König 13. Fachtagung Hygiene 11

11 Mitarbeiterschulung C. König 13. Fachtagung Hygiene 12

12 Leitfaden für die Risikobeurteilung NRW Betriebliches Eigenkontrollsystem HACCP-Verfahren Untersuchung von Produkten Temperatureinhaltung (Kühlung) C. König 13. Fachtagung Hygiene 13

13 HACCP-Verfahren C. König 13. Fachtagung Hygiene 14

14 Untersuchung von Produkten C. König 13. Fachtagung Hygiene 15

15 Temperatureinhaltung (Kühlung) C. König 13. Fachtagung Hygiene 16

16 Leitfaden für die Risikobeurteilung NRW Hygienemanagement Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung) Reinigung und Desinfektion Personalhygiene Produktionshygiene Schädlingsbekämpfung C. König 13. Fachtagung Hygiene 17

17 Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung) C. König 13. Fachtagung Hygiene 18

18 Reinigung und Desinfektion C. König 13. Fachtagung Hygiene 19

19 Personalhygiene C. König 13. Fachtagung Hygiene 20

20 Produktionshygiene C. König 13. Fachtagung Hygiene 21

21 Schädlingsbekämpfung C. König 13. Fachtagung Hygiene 22

22 Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz Termine Bis zum 01. März 2020 ist der Aushang des Kontrollbarometers freiwillig. Hierbei dürfen beide Versionen ausgehängt werden. Ab dem 01. März 2020 muss der Aushang mit dem Pfeil erfolgen. Vorläufiger Ablauftermin ist der 31. Dezember Ein Kontrollbarometer verliert seine Gültigkeit bei wesentlichen Änderungen des Betriebes oder des Lebensmittelunternehmers C. König 13. Fachtagung Hygiene 23

23 Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz Information der Verbraucher nach dem 01. März 2020 Anhörung des Lebensmittelunternehmers. Aushang des Kontrollbarometers im Eingangsbereich oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle die den Verbraucher vor dem Betreten informiert. Das Kontrollbarometer ist vor Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Bei Betrieben die nicht an Endverbraucher abgeben ist das Kontrollbarometer auf der Internetseite leicht auffindbar zu hinterlegen. Die zuständigen Behörden haben das Ergebnis unter Nennung des Lebensmittelunternehmers und der Betriebsstätte im Internet zu veröffentlichen C. König 13. Fachtagung Hygiene 24

24 Gebührenpflicht bei Regelkontrollen Seit dem 14. Mai 2016 müssen die zuständigen Kreisordnungsbehörden und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz für amtliche Regelkontrollen in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sogenannte Überwachungsgebühren erheben. Gründe für die Einführung von Gebühren. Einführung einer verursacherbezogenen Kostentragung. Nachhaltige Gewährleistung einer angemessenen Dichte und Qualität amtlicher Kontrollen. Anpassung der amtlichen Überwachung an veränderte Rahmenbedingungen. Erhaltung und Steigerung der Effektivität der amtlichen Überwachung. Entlastung der öffentlichen Haushalte (Land/Kommunen) C. König 13. Fachtagung Hygiene 25

25 Gebührenpflicht bei Regelkontrollen Wie hoch ist die Gebühr? Kontrolltätigkeit vor Ort dauert bis zu 60 Minuten: Gebühr: 57 zzgl. 20 Wegstreckenentschädigung. Gesamt: 77 Hinweis: Vorbereitungs-, Fahr-, Warte- und Nachbereitungszeiten sind hier nicht gebührenpflichtig C. König 13. Fachtagung Hygiene 26

26 Gebührenpflicht bei Regelkontrollen Kontrolltätigkeit vor Ort dauert länger als 60 Minuten: Gebühr für 1. Stunde Kontrollzeit: 57 zuzüglich Gebühr für weitere Kontrollzeiten sowie für erforderliche Vorbereitungs-, Fahr-, Warte- und Nachbereitungszeiten nach Zeitaufwand X Stundensatz (15 Minuten- Takt) zuzüglich 20 Wegstreckenentschädigung C. König 13. Fachtagung Hygiene 27

27 Gebührenpflicht bei Regelkontrollen Aktuelle Stundensätze: Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals höherer Dienst: 81 Euro Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt bis unter dem 2. Einstiegsamt, ehemals gehobener Dienst: 68 Euro Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt, ehemals mittlerer Dienst: 59 Euro Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt bis unter dem 2. Einstiegsamt, ehemals einfacher Dienst: 43 Euro C. König 13. Fachtagung Hygiene 28

28 Gebührenpflicht bei Regelkontrollen Gebührenfrei sind nach wie vor: Planmäßige Entnahme von Probenahmen und deren Untersuchung. Kontrollen, die im Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan beschrieben sind. Maßnahmen zur Lageerhebung bei Lebensmittel- und Futtermittelkrisen. Die Mitteilung von Kontrollergebnissen. Beratungsgespräche oder Besprechungen vor Ort C. König 13. Fachtagung Hygiene 29

29 Gebührenpflicht bei zusätzlichen Kontrollen Unter die zusätzlichen Kontrollen oder Tätigkeiten fallen z.b. Nachkontrollen, gebührenpflichtige Rückrufe, Betriebsschließung, Probenahmekosten, Untersuchungs- oder Gutachterkosten usw.. Zusätzliche Kontrollen werden je angefangene 30 Minuten berechnet. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die im Zusammenhang mit der Behördentätigkeit anfallenden Vorbereitungs-, Fahr-, Warte-und Nachbereitungszeiten als Zeitaufwand mitberechnet und die Auslagen, (z.b. Reisekosten, Materialkosten) gesondert berechnet C. König 13. Fachtagung Hygiene 30

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit C. König 13. Fachtagung Hygiene 31

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