Änderungsunterlagen INHALTSVERZEICHNIS. 1. Kartenteil. 2. Begründung A. Erläuterung der Planung B. Umweltbericht
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- Tomas Kirchner
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1 Änderungsunterlagen 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst Gebiet: "Klinikum Höchst" INHALTSVERZEICHNIS 1. Kartenteil 2. Begründung A. Erläuterung der Planung B. Umweltbericht Regionalverband Poststraße 16 Telefon: FrankfurtRheinMain Frankfurt am Main Telefax: Körperschaft des öffentlichen Rechts
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3 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst Gebiet: "Klinikum Höchst" Lage des Änderungsbereiches (Quelle: Präsentationsgraphik 1: ATKIS -Basis-DLM) Grenze des Änderungsbereiches Ohne Maßstab - 2 -
4 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst Gebiet: "Klinikum Höchst" Darstellung der Flächen im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 in der am rechtswirksam gewordenen Fassung M. 1 : Grenze des Änderungsbereiches -3-
5 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst Gebiet: "Klinikum Höchst" Vorgesehene Änderung M. 1 : Grenze des Änderungsbereiches "Wohnbaufläche, Bestand" in "Fläche für den Gemeinbedarf - Krankenhaus, Bestand" (ca. 1,3 ha) und "Gemischte Baufläche, geplant" (ca. 0,6 ha) -4-
6 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst Gebiet: "Klinikum Höchst" Anpassung der Beikarte 1 M. 1 : Grenze des Änderungsbereiches -5-
7 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst Gebiet: "Klinikum Höchst" Anpassung der Beikarte 2 M. 1 : Grenze des Änderungsbereiches -6-
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11 Begründung zur 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst Gebiet: "Klinikum Höchst" A: Erläuterung der Planung A 1. Formelle Gründe für die Durchführung des Änderungsverfahrens Das Verfahren zur Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RPS/RegFNP 2010) wird gemäß den 2 Abs. 1 und 205 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 8 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) durchgeführt. Der RPS/RegFNP 2010 stellt gemäß 5 BauGB für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Sinne des 2 MetropolG die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar und legt gemäß 5 HLPG (Hessisches Landesplanungsgesetz) in Verbindung mit 9 HLPG Erfordernisse der Raumordnung fest. Aus den im Folgenden dargelegten Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist es erforderlich, die Planaussagen im Gebiet "Klinikum Höchst" in der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst zu überarbeiten. A 2. Geltungsbereich der Änderung Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha. Er liegt an der nördlichen Grenze zum Stadtteil Unterliederbach und wird im Norden vom Grünbereich eines Wohnhochhauses, im Osten und Süden durch die Windthorststraße und im Westen durch einen Fußweg und Kliniknutzung begrenzt. Die Abgrenzung kann den vorgelegten Planzeichnungen entnommen werden. A 3. Anlass und Inhalt der Änderung Das Klinikum Höchst plant einen Klinikneubau auf einer östlich angrenzenden Baufläche. Nach Bezug des Neubaus und Abriss des Altbestandes werden Flächen frei, auf denen Wohnnutzung entwickelt werden soll. Östlich angrenzend an den Klinikneubau sind kerngebietstypische Nutzungen vorgesehen. Ein entsprechender Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr Nördlich der Hospitalstraße Klinikum Höchst -) wurde im Parallelverfahren aufgestellt. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, für Teilflächen des Bebauungsplan-Geltungsbereiches die bisherige Darstellung gemäß vorgelegter Planzeichnung wie folgt zu ändern: "Wohnbaufläche, Bestand" in "Fläche für den Gemeinbedarf - Krankenhaus, Bestand" (ca. 1,3 ha) und "Gemischte Baufläche, geplant" (ca. 0,6 ha) Da die geplante Wohnnutzung innerhalb des potenziellen Seveso-II Störfallbereichs eines Betriebes im Industriepark Höchst liegt und dieser Konflikt bisher nicht gelöst ist, kann sie derzeit nicht im RPS/RegFNP 2010 dargestellt werden, so dass es vorerst im Bereich des frei werdenden südlichen Klinikgeländes bei der bisherigen Darstellung als "Fläche für den Gemeinbedarf - Krankenhaus, Bestand" bleibt
12 A 4. Regionalplanerische Aspekte Gemäß Kapitel stellt im Geltungsbereich des RPS/RegFNP 2010 für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main die Darstellung von Wohnbau- und gemischten Bauflächen, Sonderbauflächen, Grünflächen, innerörtlicher Flächen für Ver- und Entsorgung, Gemeinbedarfsflächen sowie Flächen für Verkehrsanlagen zugleich das "Vorranggebiet Siedlung, Bestand und Planung" dar. Die Änderung von "Wohnbaufläche, Bestand" in "Fläche für Gemeinbedarf - Krankenhaus, Bestand" und "Gemischte Baufläche, geplant" beinhaltet somit keine Änderung der regionalplanerischen Ausweisung als "Vorranggebiet Siedlung". Die Änderungsplanung stimmt mit den regionalplanerischen Zielsetzungen überein. A 5. Verkehrsplanerische Aspekte Das Plangebiet ist über die Königsteiner Straße, Gotenstraße, Hospitalstraße, Windthorststraße und den Sossenheimer Weg an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Durch künftig mögliche neue klinikaffine Nutzungen im Bereich des bisherigen Klinikgeländes und die geplante Wohnnutzung ist mit deutlichem Mehrverkehr (ca zusätzliche Kfz.-Fahrten pro Tag) und einer erhöhten Stellplatznachfrage zu rechnen. Zwischen Liebknechtstraße und Windthorststraße ist gemäß Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan als bevorzugte Erschließungsvariante eine neue Planstraße als Netzschluss vorgesehen, über die die Ein- und Ausfahrt zur neuen Parkierungsanlage und zum Haupteingang des neuen Klinikgebäudes sowie die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgen kann. Die Andienung des Krankenhauses sowie die Zufahrt für Liegendtransporte erfolgt wie im Bestand über die Gotenstraße und das Klinikgelände. Für den Klinikverkehr ist ein Parkhaus und entlang der Planstraße ein Grünstreifen mit Stellplätzen vorgesehen. Die Stellplätze für das Wohngebiet sind im Bebauungsplan innerhalb des Gebietes u.a. in Tiefgaragen vorgesehen. Das Gebiet ist durch mehrere Buslinien erschlossen, durch die u.a. Anschluss an den Höchster Bahnhof und die dort verkehrenden S-Bahnen und Regionalbahnen besteht. Die geplante Regionaltangente West (RTW) wird einen Haltepunkt in unmittelbarer Nähe des Klinikums erhalten. Durch das Klinikgelände führt eine Fußwegeverbindung in West-Ost-Richtung. Entlang der Windthorststraße und durch den geplanten Neubaubereich verläuft ein Fußweg in Richtung der Grünanlagen in Unterliederbach. Die bestehende Fuß- und Radwegverbindung in NordSüdrichtung wird innerhalb des Grünzugs zwischen Klinikneubau und bestehendem Klinikgelände weiterhin vorgehalten. Am südlichen Rand des bestehenden Klinikgeländes ist im RPS/RegFNP 2010 eine geplante überörtliche Fahrradroute dargestellt, die die Königsteiner Straße über die Hospitalstraße mit der Kurmainzer Straße verbindet. Auf dem südlichen Klinikgelände besteht derzeit eine Fläche zur Landung von Rettungshubschraubern (nach 6 LuftVG genehmigter Hubschrauberlandeplatz). Favoritisiert wird zukünftig ein Dachlandeplatz auf dem Klinikneubau, für den ein luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Standortalternativen bieten sich innerhalb des neuen Klinikgeländes an. A 6. Landschaftsplanerische Aspekte Im Landschaftsplan des früheren Umlandverbandes Frankfurt 2000 (Karte 24: "Entwicklungskarte") ist das Änderungsgebiet als "Siedlungsfläche" mit dem Ziel "Erhalt der Durchgrünung" dargestellt
13 Das bestehende Klinikareal weist einen hohen Grünflächenanteil auf - überwiegend intensiv gepflegte Rasenflächen mit z.t. wertvollem Altbaumbestand vorwiegend im südlicher Teil sowie Hecken und Gebüsch mit überwiegend geringer Wertigkeit. Die seit längerem brachliegende Abraumfläche des neuen Klinikstandortes weist Sukzession sowie als wertvoll einzustufende Bäume entlang der Windthorststraße auf. Zwischen Sukzessionsfläche und Parkplatz sowie am Südrand des Parkplatzes entlang der Windthorststraße stehen ebenfalls Bäume. Gemäß den Zielvorgaben des Landschaftsplanes wird im Bebauungsplan angestrebt, den Baumbestand weitgehend zu erhalten und z.t. in öffentlichen Grünflächen zu sichern. Das Landschaftsbild des Änderungsbereiches ist geprägt durch den z.t. sehr hohen Gebäudebestand des Klinikums, die Freiflächen mit großen Bäumen sowie durch die abgeräumte Sukzessionsfläche und von Grünstrukturen umgebene Parkplätze. Für Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die nicht in den Bauflächen selbst untergebracht werden können, weist der RPS/RegFNP 2010 die ökologisch bedeutsame Flächennutzung aus. Abgleitet aus dem Biotopverbundsystem der kommunalen Landschaftspläne, sind dies Gebiete, die wegen ihres Zustandes, ihrer Lage oder wegen ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonders geeignet sind. Eine Konkretisierung der Einzelflächen sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Hierfür bieten die Landschaftspläne und landschaftsplanerischen Gutachten detaillierte Maßnahmenplanungen. Neben dem Biotopverbundsystem bietet auch die Realisierung des Regionalparks Möglichkeiten zur Kompensation. Die landschaftsplanerischen Belange bezüglich der Umweltfaktoren Boden, Grundwasser, Klima und Artenschutz sind in Teil B Umweltbericht behandelt. A 7. Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange Im Änderungsbereich sind keine Altlasten, Altstandorte und Kampfmittelverdachtsflächen bekannt. Im Bereich der Sukzessionsfläche stehen Auffüllungen (Teil der Abbruchmassen der früheren Bebauung) an. Konkrete Hinweise auf Kontaminationen des Untergrundes sind derzeit nicht bekannt. Ob mit Bodenverunreinigungen zu rechnen ist, wird im weiteren Bebauungsplan-Verfahren noch geklärt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu treffen, die der Beeinträchtigung von Umweltbelangen so weit wie möglich entgegen wirken, wie Sicherung des wertvollen Baumbestandes, Begrünung von Grundstücksfreiflächen, Straßen, Dächern und Fassaden und Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung. Entlang der Goten- und Hospitalstraße am westlichen und südlichen Rand des Änderungsgebietes besteht eine erhöhten Lärmbelastung. Durch die Verlagerung des Klinikstandortes nach Osten wird diese für die Klinikbenutzer teilweise erheblich verringert. Weitere Lärmschutzmaßnahmen sind ggf. durch bauliche Vorkehrungen zu treffen. Das Änderungsgebiet liegt in ca. 1 km Entfernung zum Industriepark Höchst. Das im Bebauungsplan festgesetzte Wohngebiet liegt innerhalb der potenziellen Seveso-II Störfallbereiche verschiedener Betriebe. In einer gutachterlichen Detailuntersuchung wurde für den möglichen schlimmsten Störfall (nicht eingehauste Chlorverflüssigungsanlage der Fa. Akzo Nobel an der nördlichen Grenze des Industrieparks) ein Achtungsabstand von m ermittelt. Die geplante Wohnbebauung liegt innerhalb dieses Achtungsabstandes, so dass dieser Konflikt nur durch eine Veränderung am betreffenden Störbetrieb selbst geklärt werden könnte (Einhausung oder Verlagerung der Chlorverflüssigungsanlage). Solange dies nicht der Fall ist, kann die geplante Wohnbaufläche nicht im RPS/RegFNP 2010 dargestellt werden
14 A 8. Darlegung der planerischen Erwägungen Das Klinikum Höchst plant anstelle des Zentralbaus aus den 60er Jahren einen Klinikneubau in Passivbauweise auf einer benachbarten freigeräumten Grundstücksfläche (früher Seniorenwohnheim), die bisher für Wohnbebauung vorgesehen war. Mit dem unter ökologisch nachhaltig wirkenden Aspekten betriebenen Neubau sollen effektivere Strukturen und Versorgungsabläufe geschaffen werden, die der Medizin und Pflege und damit den Patienten zu Gute kommen. Der neue Klinikstandort mit dem neuem Hauptgebäude sowie zukünftige Entwicklungsmöglichkeit des Klinikums und kliniknaher Nutzungen ( z.b. Facharztzentrum, Psychiatrie) sollen durch den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan und die vorliegende Änderung des RPS/RegFNP 2010 planungsrechtlich gesichert werden. Abweichend von der Festsetzung eines Sondergebietes Klinik im Bebauungsplan wird der Bereich im RPS/RegFNP 2010 entsprechend der Darstellungssystematik als "Fläche für den Gemeinbedarf - Krankenhaus, Bestand" dargestellt. Die Darstellung als Bestand erfolgt, weil es sich um einen Ersatzbau an einem bereits seit langem bestehenden Klinikstandort handelt, der zeitnah fertiggestellt werden soll. In diesem Zusammenhang soll die an das Klinikneubaugrundstück anschließende, dreieckige bisherige Parkplatzfläche ebenfalls neu geordnet werden. Durch die Darstellung als "Gemischten Baufläche" bzw. die Festsetzung eines Kerngebietes im Bebauungsplan besteht die Option, eine Erweiterungsfläche für das Klinikum (Verwaltung, Strahlentherapiezentrum) sowie kerngebietstypische Nutzungen (Läden, Dienstleistungen, Büros etc.) und einen qualitätsvollen öffentlichen Platz mit Quartierszentrumsfunktion zu entwickeln. Damit kann die Versorgung der Umgebung mit Einzelhandel und Dienstleistungseinrichtungen im Bereich eines in Ansätzen vorhandenen Quartierszentrums verbessert werden. Nach Fertigstellung des Neubaus und Räumung des Bettenhochhauses des Klinikums sollen die freiwerdenden Flächen im südlichen Klinikbereich für Wohnen entwickelt werden mit dem Ziel, durch qualitätsvolle Wohnbauflächen die Attraktivität des Stadtteils Höchst als Wohnstandort zu verbessert und dem steigenden Wohnflächenbedarf Rechnung zu tragen. Voraussetzung dafür ist jedoch - wie zuvor erläutert - die Lösung des Seveso-II-Konfliktes (Einhausung oder Verlagerung der Chlorverflüssigungsanlage). Im Bebauungsplan werden zwei zusammenhängende Grünbereiche mit großem Baumbestand als öffentliche Grünfläche gesichert. Der weitere Baumbestand soll nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Insgesamt kann durch die Planung mit einer Verbesserung des Klinikbetriebes, der Versorgungsstruktur und des Stadtbildes gerechnet werden bei gleichzeitiger Sicherung der Durchgrünung und der Wegebeziehungen
15 B: Umweltbericht B 1. Einleitung B 1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Änderung Das Klinikum Höchst plant einen Klinikneubau. Östlich angrenzend sind kerngebietstypische Nutzungen vorgesehen. Nach Abriss des Altbestandes werden Flächen frei, auf denen Wohnnutzung entwickelt werden soll. Ein entsprechender Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr Nördlich der Hospitalstraße - Klinikum Höchst -) wurde im Parallelverfahren aufgestellt. Die bisherige Darstellung "Wohnbaufläche, Bestand" wird deshalb in "Fläche für den Gemeinbedarf - Krankenhaus, Bestand" (ca. 1,3 ha) und "Gemischte Baufläche, geplant" (ca. 0,6 ha) geändert. Aufgrund eines bisher nicht gelösten Seveso-II Konfliktes im Bereich der geplanten Wohnnutzung kann diese derzeit nicht im RPS/RegFNP 2010 dargestellt werden. B 1.2 Umweltschutzziele der Fachgesetze und Fachpläne Die folgenden Ziele von Fachgesetzen und Fachplänen sind zu beachten: BauGB 1a, BImschG 1, BImschG 50, FluLärmG 1 Sie lauten: BauGB: Baugesetzbuch 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz (1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden. (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach 1 Abs. 7 in der Abwägung zu berücksichtigen. BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz) 1 Zweck des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) 50 Planung Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich ge- 14 -
16 nutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte und Zielwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen. FluLärmG: Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 1 Zweck und Geltungsbereich Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen werden für 1. Verkehrsflughäfen, die dem Fluglinienverkehr angeschlossen sind, und 2. militärische Flugplätze, die dem Betrieb von Flugzeugen mit Strahltriebwerken zu dienen bestimmt sind, Lärmschutzbereiche festgesetzt. Wenn der Schutz der Allgemeinheit es erfordert, sollen auch für andere Flugplätze, die dem Betrieb von Flugzeugen mit Strahltriebwerken zu dienen bestimmt sind, Lärmschutzbereiche festgesetzt werden. Lärmschutzbereiche werden auch für geplante Verkehrsflughäfen, die dem Linienverkehr angeschlossen werden sollen, festgesetzt, wenn die Genehmigung für die Anlegung des Verkehrsflughafens nach 6 des Luftverkehrsgesetzes erteilt ist B 2. Umweltauswirkungen der Änderung B 2.1 Bestandsaufnahme Der südwestliche Teil des bisherigen Klinikgeländes ist durch Bebauung unterschiedlicher Höhenentwicklung, einen großen, wertvollen Altbaumbestand, Rasenflächen, Parkplätze und eine als Hubschrauberlandeplatz freigehaltene Fläche geprägt. Der für den Klinikneubau vorgesehene Teil des Änderungsgebietes ist derzeit Sukzessionsfläche (früher Seniorenwohnheim). Der östlich angrenzende Teil wird als Parkplatz genutzt. Entlang der Windthorststraße sowie zwischen Sukzessionsfläche und Parkplatz befinden sich Bäume und Gehölzstrukturen. Schutzgebiete oder wertvolle Biotope sind von der Änderung nicht betroffen. Ob geschützte Tier- und Pflanzenarten vorkommen, ist im weiteren Bebauungsplan-Verfahren zu prüfen. Entsprechende Informationen werden im weiteren Verfahren ergänzt. Der Boden im Änderungsgebiet ist überwiegend anthropogen verändert. Im Bereich der Sukzessionsfläche stehen Auffüllungen (Teil der Abbruchmassen der früheren Bebauung) an. Konkrete Hinweise auf Kontaminationen des Untergrundes sind derzeit nicht bekannt. Ob mit Bodenverunreinigungen zu rechnen ist, wird im weiteren Bebauungsplan-Verfahren noch geklärt. Im Bereich des neuen Klinikstandortes schwanken die Grundwasserflurabstände zwischen 4,5 und 12 m. Der vergleichsweise geringe Flurabstand kann erhebliche Auswirkungen auf die unterirdischen Bauwerksteile haben und somit auf die konkrete Gebäudegestaltung und Flächenausnutzung, was im Rahmen der weiteren Bebauungs- und Bauplanung zu beachten ist. Da nur geringe Wechselwirkungen zu den großflächigen Kaltluftentstehungsgebieten des Taunusvorlandes bestehen, wird das örtliche Klima im Wesentlichen vom Bebauungs- und Durchgrünungsanteil bestimmt. Bedingt durch die innenstadtnahe Lage sowie die Umgebungsnutzung weist es eine hohe Wärme- und Luftschadstoffbelastung auf. Entlang der Goten- und Hospitalstraße am westlichen und südlichen Rand des Änderungsgebietes kommt es zu einer erhöhten Lärmbelastung (zwischen 55 und 70 db am Tag). Hinter Bestandsgebäuden ist diese deutlich abgeschwächt. Das Änderungsgebiet liegt in ca. 1 km Entfernung zum Industriepark Höchst. Das im Bebauungsplan festgesetzte Wohngebiet liegt innerhalb der potenziellen Seveso-II Störfallbereiche verschiedener Betriebe. In einer gutachterlichen Detailuntersuchung wurde für den möglichen schlimmsten Störfall (nicht eingehauster Chlorgasverflüssiger der Fa. Akzo Nobel an
17 der nördlichen Grenze des Industrieparks) ein Achtungsabstand von m ermittelt. Die geplante Wohnbebauung liegt innerhalb dieses Achtungsabstandes, so dass dieser Konflikt nur durch eine Veränderung am betreffenden Störbetrieb selbst geklärt werden könnte (Einhausung oder Verlagerung der Chlorverflüssigungsanlage). Solange dies nicht der Fall ist, kann die geplante Wohnbaufläche nicht im RPS/RegFNP 2010 dargestellt werden. B 2.2 Prognose und Bewertung Auswirkungen der bisherigen Planung Bei Nichtdurchführung der Änderung des RPS/RegFNP 2010 wäre im östlichen Änderungsgebiet entsprechend der bisherigen Darstellung als Wohnbaufläche mit einer Wohnbebauung der freigeräumten Sukzessionsfläche und des derzeitigen Parkplatzes mit entsprechenden Auswirkungen (Bodenversiegelung, aber auch Durchgrünung und Teilentsiegelung im Bereich des Parkplatzes, Prägung des Stadtbildes als Wohnviertel etc.) zu rechnen. Im südlichen Teil des bestehenden Klinikgeländes würde die bestehende Kliniknutzung erhalten und könnte intensiviert werden, wodurch eine höhere Bodenversiegelung und der Verlust von Frei- und Grünflächen sowie wertvollem Baumbestand und somit auch von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere möglich wäre. Auswirkungen der Planänderung Im östlichen Teil des Änderungsgebietes ist durch den Klinikneubau und die angrenzend geplante gemischte Bebauung im Vergleich zur bisher möglichen Wohnbebauung mit einer höheren Flächenausnutzung und somit höherer Versiegelungsrate mit entsprechenden Auswirkungen auf Boden, Grundwasser, Kleinklima, Lebensraumfunktion und Stadtbild zu rechnen. Der Klinikneubau wird durch die Lage hinter anderen Gebäuden einer geringeren Lärmbelastung ausgesetzt sein. Durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zwischen bisherigem Klinikgelände und Neubau wird die fußläufige Durchgängigkeit in Nord-Süd-Richtung sowie eine Durchgrünung des Klinikgeländes gesichert. Am derzeitigen Klinikstandort ist durch den Abriss der Klinikgebäude, die vorgesehene Wohnnutzung und die im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche im Bereich des wertvollen Baumbestandes mit einer geringeren Flächenausnutzung und weniger hohen und massiven Baukörpern zu rechnen, so dass hier mit einer Sicherung und Intensivierung der Durchgrünung sowie einer Aufwertung des Stadtbildes zu rechnen ist. Voraussetzung für die Entwicklung der Wohnnutzung ist allerdings die Klärung des Seveso-II Konfliktes. Insgesamt soll die überwiegend offene Baustruktur und der vergleichsweise hohe Grünflächenanteil bewahrt werden, um die bioklimatischen Verhältnisse im Plangebiet und seiner Umgebung nicht wesentlich zu beeinträchtigen. Der Bebauungsplan sieht die Sicherung der aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutsamen Baumbestände vor. Im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren sind Informationen zur Fauna und der Betroffenheit der vorkommenden Arten durch die Planung zusammenzustellen. Im weiteren Verfahren wird geklärt, wie den Belangen des gesetzlichen Artenschutzes Rechnung getragen werden kann. FFH-Verträglichkeitsprüfung Gemäß 34 Bundesnaturschutzgesetz sind Pläne und Projekte vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Entwicklungs- und Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten zu prüfen. In den maßgeblichen Gesetzen ist festgelegt, dass Flächennutzungspläne zu den zu prüfenden Plänen zählen. Natura 2000-Gebiete sind Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
18 Im Scoping-Verfahren zum RPS/RegFNP 2010 des Regionalverbandes wurde festgelegt, dass geplante Bauflächen innerhalb eines 1000 m-radius um FFH-Gebiete einer FFHPrognose zu unterziehen sind, geplante Grünflächen (bis auf Sport) in einem 200 m-radius. Die Prüfung ergab keine derart betroffenen Flächen innerhalb dieser Abstandsbereiche. B 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu treffen, die den o.g. Umweltauswirkungen entgegen wirken. Das sind im Wesentlichen: - Festsetzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzung sowie Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen - Minimierung der Flächenversieglung durch Festsetzungen zur Wasserdurchlässigkeit bestimmter Grundstücksteile - Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung - Eventuelle Rodung von Gehölzen außerhalb der Brutsaison von Vögeln - Regelungen zum Lärmschutz B 2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Seitens des Klinikums wurden unterschiedliche Varianten für einen Neubau untersucht. Die vorliegende Variante bietet die meisten Vorteile für einen reibungslosen Ablauf und einen kostengünstigen und Flächen sparenden Umbau des Klinikareals. Die Wiedernutzung mindergenutzter, schon abgeräumter und noch frei werdender Flächen im Innenbereich entspricht dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, so dass Alternativstandorte nicht in Frage kommen. B 3. Zusätzliche Angaben B 3.1 Prüfverfahren Das verwendete Prüfverfahren ist in Umfang, Detaillierungsgrad und Methodik identisch mit den in Kapitel 3.1 des Umweltberichtes zum RPS/RegFNP 2010 beschriebenen Prüfverfahren. Zur Anwendung kommen insbesondere die darin beschriebenen Teilverfahren zur Prüfung von Einzelflächen (Einzelprüfung) und zur Prognose der Natura 2000-Verträglichkeit. Dabei sind keine Probleme mit technischen Verwaltungsvorschriften (z.b. TA Lärm, TA Luft) oder anerkannten Regelwerken der Technik (z.b. DIN Teil I, Schallschutz im Städtebau) aufgetreten. Für die Einzelprüfung wurde ein auf dem Programm ArcMap (GIS) beruhendes Abfrage-, Dokumentations- und Erstbewertungsinstrumentarium entwickelt, mit dem alle relevanten Umweltbelange ermittelt und in die weiter eingrenzende, verbal-argumentative Bewertung eingebracht werden können. Die Einzelprüfung bezieht sich auf geplante Einzelvorhaben bzw. auf die geplante Änderung des RPS/RegFNP Insgesamt werden die Auswirkungen der Planung auf sieben verschiedene Schutzgüter (Gesundheit des Menschen/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) sowie Wechselwirkungen und 42 meist gebietsbezogene Umweltthemen untersucht. Hierzu zählen sowohl Gebiete hoher Umweltqualität, die negativ oder positiv beeinflusst werden können, als auch Vorbelastungen, die die Planung selbst beeinträchtigen können. Ein Teil dieser Umweltthemen ist zusätzlich mit starken rechtlichen Bindungen belegt, die sich für bestimmte Planungen als Restriktion erweisen können. Für einzelne Umweltthemen wurden darüber hinaus so genannte Erheblichkeitsschwellen definiert, bei deren Überschreiten mit voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist
19 Die Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit wird auf die erste Verfahrensstufe, die Prognose, begrenzt. In der Prognose erfolgt eine überschlägige Bewertung, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Entwicklungs- und Erhaltungsziele eines Natura-2000 Gebietes oder seiner maßgeblichen Bestandteile durch die Planung offensichtlich auszuschließen sind. Die Prognose ist auf die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ausgerichtet. Diese gibt nur die Grundzüge der angestrebten Bodennutzung wieder. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist eine weitere Prognose anhand der dann konkretisierten Planungsziele durchzuführen. B 3.2 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) Das Konzept zum Monitoring ist Bestandteil des Umweltberichtes des RPS/RegFNP Die Bauämter der Gemeinden werden gebeten, jährlich zu der Umsetzung der RPS/RegFNP-Änderung, insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zur Beschlusslage oder erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu berichten. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain behält sich vor, fallweise aufgrund solcher Berichte die betroffenen Träger öffentlicher Belange anzuhören. B 3.3 Zusammenfassung Am Klinikstandort Höchst wird zugunsten eines Klinikneubaus und angrenzender klinikaffiner Nutzungen und Versorgungsfunktionen eine bisher als Wohnbaufläche dargestellte, z.t. brachliegende und z. T. als Parkplatz genutzte Fläche umgewidmet. Im Gegenzug wird im Bebauungsplan auf bisherigem Klinikgelände Wohnnutzung vorgesehen. Durch das Vorhaben kommt es zu keiner Neuausweisung von Bauflächen im RPS/RegFNP 2010, sondern zu einer Verlagerungen von Nutzungen, wodurch eine Verbesserung der städtebaulichen und betrieblichen Funktionen erreicht werden kann. Dabei können wertvolle Gehölzbestände, ein Teil des Grünflächenanteils und Wegeverbindungen gesichert und das Stadtbild verbessert werden. B 3.4 Datenblatt PlanUP Die Datenblätter bilden die Datengrundlage für den vorliegenden Umweltbericht und können beim Regionalverband FrankfurtRheinMain eingesehen werden
20 Seite 2 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 1. April 2013 Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRhein-Main Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 I. Einleitung von Änderungsverfahren Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 3. Juli 2013 beschlossen: Gemäß 2 Abs. 1 und 205 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 8 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) vom 8. März 2011 (GVB1. I S. 153) werden die Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für die Stadt Groß-Gerau, Stadtteil GroßGerau, Gebiet: Ehemaliges Südzuckergelände", 1. Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für die Gemeinde Liederbach, Ortsteil Oberliederbach, Gebiet: Nassgewann", 2. Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für die Stadt Neu-Anspach, Stadtteile Rod am Berg und Westerfeld, Gebiet A: Gartengebiet Haintriesch", Gebiet B: Gartengebiet Im Weiher" eingeleitet. Der Regionalvorstand wird beauftragt, das weitere Verfahren, insbesondere die Abstimmung nach 2 Abs. 2 und. 4 Abs. 1 BauGB, sowie - soweit erforderlich - die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Regionalvorstand wird beauftragt, die Vorlagen der Regionalversammlung Südhessen vorzulegen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung zur Durchführung der Planänderungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB). 11. Beteiligung der Öffentlichkeit Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Regionalverband FrankfurtRheinMain für das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für die Gemeinde Liederbach, Ortsteil Oberliederbach, Gebiet: Nassgewann", in der Zeit vom 5. August 2013 bis 4. September 2013 eine frühzeitige Beteiligung der Offentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB durchführt. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung findet statt in Form einer Bürgersprechstunde, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Ort der Bürgersprechstunde ist die Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr. III. Öffentliche Auslegung Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 3. Juli 2013 beschlossen: Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der folgende Entwurf mit Begründung gemäß 3 Abs.: 2 BauGB in Verbindung mit 19 Abs. 4 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/ Rhein-Main (MetropolG) vom 08. März 2011 (GVB1. I S. 153) öffentlich ausgelegt wird: 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Langen Gebiet: Sand- und Kiesabbau am Langener Waldsee" Hierzu liegen umweltbezogene Informationen vor: 1. Industrieverband Steine und Erden 2. IHK Offenbach 3. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie 4. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Ortsgruppe Langen/Egelsbach 5. Kreisausschuss des Kreises Offenbach Bauaufsicht 6. Stadtwerke Langen GmbH 7. Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau Fachdienst Regionalentwicklung 8. Zweckverband Wasserversorgung ZWO Stadt und Kreis Offenbach Nr Kreisausschuss des Hochtaunuskreises Amt für den ländlichen Raum 10. Regierungspräsidium Darmstadt (Abt. 52-P 14 Forsten) 11. Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände 12. Stadt Langen Fachdienst Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat IV/Da 41.2 (Wasser) 14. Stadt Mörfelden-Walldorf Stadtplanungs- und -bauamt 15. Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat I 18 (Öffentl. Sicherheit) 16. Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat IV/Wi 44 (Bergaufsicht) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Ortsverband Langen/Egelsbach 18. Privat/Einzelperson Der vorgenannte Entwurf liegt in der Zeit vom 5. August 2013 bis 4. September 2013 in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt am Main, während der allgemeinen Dienststunden - montags bis donnerstags 9:00 Uhr-17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr-13:00 Uhr - öffentlich aus. Die Unterlagen zu den Änderungsverfahren können auch auf unserer Homepage unter folgendem Link aenderungsverfahren eingesehen werden. Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind vom Regionalverband sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler - insbesondere der elektronischen Verfälschung - kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Geschäftsstelle des Regionalverbands zur Einsichtnahme bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen textlich (auch elektronisch) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt am Main, gerichtet sowie mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. IV. Genehmigungsbekanntmachung Aufgrund der 2 Abs. 1 und 205 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 8 Abs.1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein Main hat die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain in ihrer Sitzung am 6. März 2013 die 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Sachsenhausen Gebiet: Rund um den Henninger Turm" 2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Niederursel und Kalbach Gebiet: Riedberg - Universität" 3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Höchst Gebiet: Klinikum Höchst" 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Stadt Offenbach am Main, Stadtteil Bürgel, Gebiet: Schneckenberg" beschlossen. Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 für diese Teilflächen wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt gemäß 6 Abs. 1 BauGB durch Bescheide vom 24. Juni 2013 (Az. III d 02/01-473), vom 24. Juni 2013 (Az. III d 02/01474), vom 1. Juli 2013 (Az. III d 02/01-475), vom 17. Juni 2013 (Az. III d 02/01-480) genehmigt. Der genehmigte Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 kann, mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt am Main, gemäß 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Über seinen Inhalt wird Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Regionalplan Südhessen/ Regionale Flächennutzungsplan 2010 für diese Teilflächen rechtswirksam. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung
21 Nr. 33 Staatsanzeiger für das Land Hessen August 2012 Seite 3 schriftlich gegenüber dem Regionalverband FrankfurtRheinMain unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Frankfurt am Main, den 10. Juli 2013 Regionalverband FrankfurtRheinMain gez. Birgit Simon Erste Beigeordnete
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