Reader. 35. Poolvernetzungstreffen. Dresden Stand: Anreise. Anfahrtsskizze: Inhaltsverzeichnis. 1.

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1 Reader 35. Poolvernetzungstreffen Dresden Anfahrtsskizze: 1. Organisatorische Hinweise 1.1 Anreise Stand: Inhaltsverzeichnis 1. Organisatorische Hinweise 2. Anträge zur Änderung der Poolrichtlinien 3. Berichte 4. Protokoll vom 34. PVT in Kaiserslautern 5. Pool-Richtlinien (in aktueller Fassung) 1

2 1.2 Unterbringung In der Jugendherberge Rudi Arndt ( Jugendherberge "Rudi Arndt" ggmbh Hübnerstr Dresden Telefon: Telefax: e Internet: Verpflegung Mindestens vegane Verpflegung kann angeboten werden. Bei Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien wendet euch bitte an die Studierendenschaft der TU Dresden! 1.4 Tagungsräume (voraussichtlich Zeunerbau) Büro des FSR Maschinenwesen: ZEU Vorläufiger Ablaufplan Freitag: 18:00: Vorstellung Pool für Neulinge 18:30: Begrüßung, Berichte 20:00: Abendessen Samstag: 2

3 09:00: Frühstück 10:00: Workshop-Phase 13:00: Mittagessen 14:30: Vorstellung Workshop- Ergebnisse 15:00: Diskussion von Anträgen 17:00: Behandlung von Einsprüchen gegen Entscheidungen des Beschwerdeausschusses 18:00: Abendessen Sonntag: 09:00: Frühstück 10:00: Wahlen (Fachausschüsse, Akkreditierungskommissionen, Systemakkreditierungspool, KASAP) 11:30: Abstimmung Anträge 13:00: Mittagessen 14:00: Verabschiedung 2. Anträge zur Änderung der Poolrichtlinien Einbeziehung der deutschsprachigen Pools bei nicht erfolgter Nominierung für ein Programmverfahren Antragsteller: Alexander Buchheister (RWTH Aachen) Antragstext: Fasse 13 der Pool-Richtlinien (Entsendung in Gutachtergruppen) im Punkt 6 neu: (6) Für den Fall, dass bis zur in der Ausschreibung beschriebenen Frist keine für das Verfahren geeignete Bewerbung vorliegt, verfährt die Verwaltung wie folgt: 1. Insofern ausreichend Zeit zur Besetzung des Verfahrens gegeben ist, ist es erneut auszuschreiben. Hierbei sollen zusätzlich die deutschsprachigen studentischen Pools in der Schweiz und in Österreich angefragt werden. Die entsprechenden Ergebnisse werden regulär bei der anschließenden Losung berücksichtigt. Sollte das Los auf einen Studierenden aus dem Ausland fallen, ist die Schulungsseminar-Organisation durch die Verwaltung zu informieren und der Kontakt zwischen beiden zwecks einer kurzen Einführung herzustellen. Begründung: Zur Erreichung des Ziels der besseren Zusammenarbeit zwischen den deutschsprachigen Pools und als Maßnahme zur Beantwortung von Anfragen speziell in Mängelfächern dient dieser Antrag. In Gesprächen stellte sich heraus, dass es in unseren Nachbarländern nicht nur deutlich weniger Verfahren, sondern auch eine andere Fächerverteilung in den Pools gibt. Da das deutsche Gutachtersystem punktuell überlastet scheint und der Pool in manchen Fachbereichen nur sehr schwierig Gutachterinnen und Gutachter benennen kann, erhoffen sich die Antragsteller mit dem Beschluss und der entsprechenden Implementierung eine Verbreiterung des Gutachterpools in einer zweiten Ausschreibungsphase. Bei den Agenturen wurde bereits unverbindlich angefragt, ob eine Teilnahme eines deutschsprachigen Studierenden aus dem Ausland möglich wäre. Die Anfrage wurde positiv 3

4 beantwortet. Die Schulungsseminar- Organisation wird sich bei positiver Beschlussfassung durch das PVT mit dem KASAP Gedanken zu (kurzfristigen) Schulungsmöglichkeiten für entsprechend geloste Gutachterinnen und Gutachter machen, bis eine strukturell sinnvolle Lösung gefunden worden ist (vgl. z.b. der Antrag zur Reservierung von Seminarplätzen für Pool-Studierende aus Österreich und der Schweiz). Reservierung von Seminarplätzen für Pool-Studierende aus Österreich und der Schweiz Antragsteller: Alexander Buchheister (RWTH Aachen) Antragstext: Bei Schulungsseminaren des Studentischen Pools werden bis zwei Wochen vor Seminarbeginn zwei Plätze für Studierende aus Österreich oder der Schweiz reserviert. Die Schulungsseminar-Organisation informiert die entsprechenden Pools rechtzeitig über das Seminarangebot und vergibt die freibleibenden Plätze zwei Wochen vor Seminarbeginn an Studierende gemäß der Warteliste. Begründung: Im Zusammenhang mit dem Antrag Einbeziehung der deutschsprachigen Pools bei nicht erfolgter Nominierung für ein Programmverfahren und zur besseren Verzahnung der deutschsprachigen Pools, scheint der Antrag sachgerecht, um die Studierenden aus dem Ausland optimal auf das deutsche System sowie das deutsche Regelwerk vorzubereiten. Auf Seiten der Pools in Österreich und der Schweiz sind gleiche Angebote geplant. Nominierung von Gremien (Grundlage Richtlinien vom ) Antragsteller: Christopher Bohlens Antragstext: Ändere 12 Nominierung für Gremien Abs. 5 von: 4

5 (5) Die nominierten Personen verpflichten sich zur umfassenden Berichterstattung gegenüber den Organen des Pools und zur Orientierung ihrer Entscheidungen an den Beschlüssen den Pools. in (5) Die nominierten Personen verpflichten sich zur umfassenden Berichterstattung gegenüber den Organen des Pools und zur Orientierung ihrer Entscheidungen an den Beschlüssen den Pools. Für die nominierten Personen gilt, dass sie zu jedem PVT vor der Verschickungsfrist einen schriftlichen Bericht über Ihre Tätigkeit in den Gremien abliefern. Dieser schriftliche Bericht sollte die wesentlichen Themen und Entscheidungen der Gremien enthalten. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf die studentischen Interessen und Interessen des Studentischen Pools. Dieser schriftliche Bericht kann entfallen, wenn die nominierten Personen persönlich auf dem PVT berichten. Sollten die Personen kurzfristig keinen Bericht persönlich vortragen können, so muss ein schriftlicher Bericht nachgereicht werden. Begründung: Erfolgt mündlich auf dem PVT.Erweiterung des 9 der Pool- Richtlinien (Grundlage Richtlinien vom ) Antragsteller: Christopher Bohlens Antragstext: Füge in 9 Der KASAP Abs. 1 Satz h hinzu. h. Er weißt regelmäßig die studentischen Gremienvertreter*innen in dem vom Studentischen Pool besetzten Gremien vor Einladung zum PVT darauf hin, einen schriftlichen Bericht gemäß 12 Abs. 5 einzureichen oder auf dem PVT zu berichten. Begründung: Erfolgt mündlich auf dem PVT. 5

6 3. Berichte 3.1 Verwaltungsbericht der Poolverwaltung in Berlin (fzs e.v.) Die im Bericht genannten Zahlen sind Stand Liebe Pooltragenden Organisationen, liebe Pool-Mitglieder, hiermit möchte ich Euch über den Zwischenstand der Arbeit in der Poolverwaltung im Kalenderjahr 2015 (Zeitraum 20. März bis 29. Juni) informieren. b) Rückmeldungen der Agenturen Bei 51% der abgeschlossenen Verfahren haben die jeweiligen Agenturen gemeldet, für welchen Vorschlag entschieden wurde. Hierbei entfielen rund 57 % auf Rang 1. In der Regel werden die Benennungen zweiten und dritten Grades mit einer höheren fachlichen Passgenauigkeit gerechtfertigt. Verfahren a) Allgemein Die Verwaltung hat im Jahr 2015 bisher insgesamt 295 Verfahren ausgeschrieben. Davon sind 12 erneute Ausschreibungen aus dem Jahr 2014 und 1 Systemakkreditierungsverfahren. 25 erneute Ausschreibungen aus dem Jahr Bislang wurden 103 Verfahren abgeschlossen. Nach Agenturen aufgeteilt ergibt sich folgendes Bild: AQAS: 73 ACQUIN: 72 ASIIN: 64 ZEvA : 47 Evalag: 7 FIBAA: 1 Interne Verfahren: 31 6

7 Die verbliebenen 49 % der Verfahren ohne Rückmeldung könnten natürlich eine höhere Dunkelziffer enthalten. Für das systematische Nachforschen nach diesen Verfahren fehlt leider die Arbeitszeit. Ein eindeutiges Bild über den Zeitraum, inwiefern hier welche Agentur mit welcher Sicherheit ihre Entscheidungen meldet, ist nicht gegeben. Das hängt stark von den jeweiligen ReferentenInnen ab. In der Regel wird eine zweiwöchige Ausschreibungsfrist seitens der Agenturen eingeräumt. Es ist bis heute marginal aufgetreten, dass Verfahren innerhalb von weniger als 10 Tagen terminiert werden mussten, da der festgelegte Begehungstermin eine derartig kurze Ausschreibungsfrist nötig gemacht hat oder geloste GutachterInnen kurzfristig ihre Teilnahme am Verfahren abgesagt haben. c) Quotierung nach Geschlechtern 44 % aller Benennungen aus abgeschlossenen Verfahren auf Rang 1 waren weiblich. Diese Abweichung von einer 50%- Quotierung kommt dadurch zustande, dass es mehr Verfahren mit ausschließlich männlichen Bewerbern gab als umgekehrt weiblichen Bewerberinnen. Weiblich wurde bestimmt durch den Vornamen des Studierenden, da es keine Datenerhebung des gewählten Geschlechts gibt. Weiteres Leider ist es in einigen Fällen weiterhin schwierig oder gar nicht möglich, Verfahren mit fachlich geeigneten studentischen GutachterInnen aus dem Pool zu besetzen. Dies betrifft z.b. Bibliothekswesen, Theologie (katholische), Geschichtswissenschaften wie Altertumswissenschaften, Pflege-, Gesundheits- und Bildungswesen, Sonder-/Pädagogik, Kunst- und Kulturwissenschaften, Journalismus, Kriminalistik, bestimmte Lehrämter wie Kunst, Kultur, Sport, Film und Medien, Schauspiel, Tanzwissenschaften, Musikwissenschaften und Theaterwissenschaften. Es wurde seit dem 20. März 2015 (Personalwechsel in der Verwaltung) eine Übersicht für folgende pooltragende Organisationen nach 10 (2) g Poolrichtlinien erstellt. Dies geschah auf Anfrage der BuFaTa Geografie Ich bedanke mich bei allen GutachterInnen, den Pooltragenden Organisationen sowie den Mitgliedern des KASAPs für euer Vertrauen. Für Rückfragen stehe ich Euch natürlich auch per zur Verfügung. Liebe Grüße 7

8 Anna Abt Klärung befindet sich im laufenden Prozess. 3.2 Bericht des KASAP 34. PVT 35. PVT (März 2015 Juli 2015) Allgemeines Seminare KASAP wird außerdem über Außenauftritt, Personalia, Technisches, Beschlüsse des KASAP sowie Fachausschüsse, Akkreditierungskommissionen berichten. Seit dem 34. PVT fanden folgende Seminare statt: - Programmakkreditierungsseminar in Weimar April - Systemakkreditierungsseminar in Bad Hersfeld Juni - Programmakkreditierungsseminar in Bochum Mai (studierendenschaftsfinanziert) In Zusammenarbeit mit dem FÖSAP- Vorstand wurden beim BMBF vier Förderungsanträge für das Jahr 2015/16 gestellt: - Konferenz zur Evaluierung der Akkreditierung - Poolvernetzungstreffen - Schulungsseminar Programmakkreditierung - Schulungsseminar Systemakkreditierung Finanzen Bezüglich der Aufarbeitung der ausstehenden Aufwandsentschädigungen sämtlicher KASAPS seit dem Beschluss zur Aufwandsentschädigung für KASAP- Mitglieder hat der KASAP im Mai einen Steuerberater zur Klärung rechtlicher und steuerlicher Probleme hinzugezogen. Die 8

9 Zuständigkeit Nachdem der KASAP mit Juliane ein weiteres Mitglied gewonnen hat, wurden die Zuständigkeiten zum Teil neu aufgeteilt: Katharina: 7 Bewerbungen, 1x Nr.3, 1x Nr.2, 3x Nr.1, 2x nicht gelost, keine Gremientätigkeit Matthias: Finanzen: Matthias Nick Ansprechpartner fzs: Matthias Nick Organisation Schulungsseminare: Katharina Mahrt Organisation PVT: Katharina Mahrt Website: Alexander Buchheister und Katharina Mahrt Ansprechpartner Verwaltung: Katharina Mahrt Kontakt mit VSS/ÖH: Katharina Mahrt und Alexander Buchheister Ansprechpartner Agenturen: Matthias Nick Ansprechpartner systemakk. HSen: Alexander Buchheister und Katharina Mahrt Weiterentwicklung Schulungssem.: Alexander Buchheister Kontakt zum Beschwerdeausschuss: Jan Bormann Kontakt pooltragende Organisationen: Juliane Wesemeyer Akkreditierungsverfahren und Gremien von KASAP-Mitgliedern: Alexander: Juliane: 4 Bewerbungen, 2 Nr.1 gelost, keine Gremientätigkeit (außer BuFaK WiSo) 9

10 Bericht von Christopher Bohlens zu internationalen Themen ASIIN AK System: Keine Sitzung. Nächste Sitzung im Dezember 2015 Sonstige Gremien/Informationen: Neue ESG im Mai 2015 veröffentlicht: e4/esg_endorsedmay2015.pdf ESG Interpretation: eqar/official/rc_12_1_useandinterpr etationoftheesg_v1_0.pdf Jerewan Communiqué: content/uploads/2015/06/yerevan- Communique.pdf Studie Bologna with Student Eyes from ESU: Veranstaltung: Understanding Bologna with Student Eyes: Why does it matter? Call for Contributions EQAF concrete practices in institutions and agencies reflect European level policies. The Forum organisers, ENQA, ESU, EUA and EURASHE, have opened a call for contributions from QA practitioners in higher education institutions and quality assurance agencies, students, and researchers in the field. Two types of contributions are sought: papers and workshops. The deadline to submit contributions is 3 August For more information, please consult the call documents on the EQAF website. Further information on the event, including the programme and registration information will become available in summer If you have any questions, please contact QAFourm@eua.be With best regards Dan Derricott Chair, on behalf of the EQAF Steering Committee Call for Contributions Dear colleagues, We are happy to announce that the 10th European Quality Assurance Forum (EQAF) will take place in London, UK on November 2015, hosted by the Quality Assurance Agency and UCL Institute of Education. Through a mix of plenary and parallel sessions, the 2015 EQAF, entitled Taking stock and looking forward, will combine presentations of current developments in quality assurance with discussions on research, policy and practice that will take place in paper sessions and workshops. This year, the Forum will examine QA in the EHEA from a variety of perspectives and explore the ways in which 10

11 Protokoll des 34. PVT in Kaiserslautern Sonstige Wahlen ASIIN Fachausschuss Informatik ACQUIN Fachausschuss Ingenieurwissenschaften Weitere offene Gremien in Agenturen KASAP Inhalt 1.Organisatorische Hinweise Anträge zur Änderung der Poolrichtlinien Berichte... 4 ASIIN AK System:... 8 Sonstige Gremien/Informationen:... 8 Protokoll des 34. PVT in Kaiserslautern... 9 Legende... 9 Häufig verwendete Abkürzungen... 9 Akkreditierungsagenturen... 9 Teilnahmeliste Protokoll: Einführung in den studentischen Akkreditierungspool Begrüßung, Organisatorisches und Berichte. 11 Berichte Akkreditierungsrat KASAP Beschwerdeausschuss Anträge Protokollformat Protokolle des 30., 31. und 32. PVT Qualifikationsziele Weitergehende Konsequenzen bei Beschwerde Widersprüche in Beschwerdeverfahren Poolrichtlinienändernde Anträge Bewerbungsverfahren Stellungnahme Qualifikation Systemakkreditierungspool Quotierung bei Entsendung in den Programmpool und Vorschlag Systemakkreditierungspool Sonstiges Widerspruchsverfahren Zeitplanung PVT Inhaltliche Veranstaltung des Pools Termine Dank Pool-Richtlinien Verwaltung

12 I. Allgemeines Aufgaben II. Pooltragende Organisationen Pooltragende Organisationen Entsendeberechtigte Organisationen und Verfahren der Entsendung Unterstützende Organisationen III. Mitgliedschaft im Pool Mitglieder Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder IV. Organe Organe Das Poolvernetzungstreffen Der KASAP Die Verwaltung des studentischen Akkreditierungspools Der Beschwerdeausschuss V. Entsendungen und Nominierungen Nominierung für Gremien Entsendung in Gutachtergruppen Verfahren bei Abwahl und Widerruf der Entsendung VI. Wahlverfahren Personenwahlverfahren VII. Sicherstellung der Partizipation Berücksichtigung von Studierenden mit Kindern Prinzip der Inklusion Legende Angaben zu Abstimmungen in der Form: Ja/Nein/Enthaltung Häufig verwendete Abkürzungen AR: Akkreditierungsrat ASR: Ausschuss Studienreform des fzs AStA: Allgemeiner Studierendenausschuss BFUG: Bologna-Follow-Up-Group BuFaTa: Bundesfachschaftentagung DAAD: Deutscher Akademischer Austauschdienst ENQA: European Network of Quality Assurance ESG: European Standards and Guidelines ESU: European Students Union fzs: freier zusammenschluss von studentinnenschaften GNW: Gewerkschaftliches Gutachter-Netzwerk HRK: Hochschulrektorenkonferenz KASAP: Koordinierungsausschuss des studentischen Akkreditierungspools KMK: Kultusministerkonferenz LSZ: Landesstudierendenzusammenschluss PVT: Poolvernetzungstreffen QMS: Qualitätsmanagementsystem StuRa: Studierendenrat TelKo: Telefonkonferenz TOP: Tagesordnungspunkt ZVS: Zentrale Vergabestelle von Studienplätzen Akkreditierungsagenturen ACQUIN: Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut AHPGS: Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales AKAST: Agentur für Qualitätssicherung und 12

13 Akkreditierung kanonischer Studiengänge AQA/AQ.austria: Österreichische Qualitätssicherungsagentur AQAS: Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen ASIIN: Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik evalag: Evaluationsagentur Baden- Württemberg FIBAA: Foundation for International Business Administration Accreditation OAQ: Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen / Seit AAQ: Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung ZEvA: Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover 13

14 Teilnahmeliste Nr. Name Hochschule 1 Alexander Buchheiser RWTH Aachen 2 Antonia Vitt Uni Siegen 3 Christopher Bohlens Uni Lüneburg 4 Claudia Meißner TU Dresden 5 Florian Pranghe Universität zu Köln 6 Heraldo Hettich Uni Bonn 7 Isabella Albert FH Aachen 8 Jan Bormann TU Kaiserslautern 9 Jan Malte Jacobson TU Dresden 10 Janek Heß FH Erfurt 11 Juliane Wesemeyer HS Harz 12 Katharina Mahrt CAU zu Kiel 13 Maike Grüneberg TU Kaiserslautern 14 Markus Kiemen TU Kaiserslautern 15 Matthias Nick RWTH Aachen 16 Michael Zindath HS München 17 Nadja Brach KIT 18 Petra Horstmann Fern Uni Hagen 19 Richard Rietzel Uni Freiburg 20 Thomas Bach HS Kaiserslautern / Zweibrücken 21 Thomas Gerger FH Aachen 22 Yves Reiser HS Darmstadt Protokoll: Einführung in den studentischen Akkreditierungspool Der Pool und die Abläufe eines Poolvernetzungstreffen wurden kurz vorgestellt. Begrüßung, Organisatorisches und Berichte Jan Bormann begrüßt die Anwesenden und erläutert das Organisatorische. Berichte Akkreditierungsrat Isabella Albert verweist auf den bereits verschickten Bericht zur letzten AR-Sitzung. Es sei eine AG Joint Programs eingerichtet worden, in der Jan Bormann das studentische Mitglied sei. Des Weiteren habe es einen Rückblick auf das Forum Systemakkreditierung gegeben, für welches die Hochschulleitungen ein sehr positives Resümee gezogen hätten und alle anderen Anwesenden das deutliche Übergewicht der Hochschulleitungen beklagt hätten. Isabella Albert führt weiter aus, dass die ESG 2 voraussichtlich Ende Mai geändert würden. Dies sei für die Reakkreditierung der Agenturen relevant. Aus diesem Grund sei der Akkreditierungszeitraum für einige Agenturen verlängert worden um bei der Reakkreditierung die neuen ESG anwenden zu können. Auf Grund einer Anfrage sei ferner kurz über das Verständnis von Konsekutivität diskutiert 1 Bei Mehrfachnennung von Stimmen einer pooltragenden Organisation sind dies geteilte Stimmen 2 European standards and guidelines for internal and external quality assurance of higher education 14

15 worden. Auf Grund der Komplexität sei diese Anfrage an die KMK weitergereicht worden. Abschließend habe sich der Rat bzgl. des Siegelstreit mit der ASIIN zu einer konsequenterem Vorgehen entschieden und habe beschlossen der ASIIN nach Ablauf einer gesetzten Frist die Akkreditierung zu entziehen. Davon wolle der Rat nur abweichen, sofern die ASIIN die Beschlusslage endlich umsetze. Alexander Buchheister ergänzt dass es Gedanken zur Angleichung der Kriterien für die Akkreditierung des Wissenschaftsrates und des Akkreditierungsrates gebe. Beispielhaft für die Abweichung seien die Festlegung von absoluten Zahlen an Lehrpersonal beim Wissenschaftsrat um die Lehre zu sichern versus des Akkreditierungsratskriterium der ausreichenden Sicherung. Thomas Bach merkt an, dass bei einer Diskussion zur Angleichung darauf hingewirkt werden sollte, dass bei Wissenschaftsratsakkreditierung auch Studierende in der Gutachtergruppe und Entscheidungsprozessen beteiligt werden sollten. Des Weiteren gäbe es auch eine Überarbeitung des ECTS-User-Guides, in dem keine ECTS-Noten mehr enthalten sind. Dieser wird voraussichtlich zeitlich zusammen mit den neuen ESG verabschiedet. Ab dann ist eine Überarbeitung der Vorgaben von Seiten der KMK welche auf diese Noten referenzieren endgültig notwendig. KASAP Matthias Nick erklärt, dass der KASAP-Bericht schriftlich vorläge. Zusätzlich ergänzt er, dass auf dem KASAP-Treffen am 5. März Prozessabläufe dokumentiert und Projektideen entwickelt worden seien. Im nächsten Schritt würde finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der Projektideen gesucht, da der Pool die Projekte selbst nicht finanzieren könne. Alexander Buchheister verweist darauf, dass zusätzlich seit dem letztem PVT die Webseite online sei und bereits entsprechend der erhaltenden Rückmeldungen verbessert worden sei. Darüber hinaus gebe es jetzt ein Corporate Design, nach welchem die Flyer bereits überarbeitet worden seien. Abschließend habe der KASAP an alle relevanten Akteure des deutschen Akkreditierungswesens Neujahrsbriefe verschickt und per Mail alle Fachschaften im Einzugsbereich zu den Schulungsseminaren eingeladen. Thomas Bach fragt was die jeweiligen Projekte seien. Katharina Mahrt antwortet, dass es hierbei beispielsweise um die Neu- und Weiterentwicklung von Seminaren ginge. Thomas Bach weist darauf hin, dass es bereits ein Treffen zur Überarbeitung des Schulungsseminars gegeben habe und fragt in wie weit die Ergebnisse des letzten Treffens berücksichtigt worden seien. Matthias Nick antwortet, dass die Ergebnisse dem aktuelle KASAP nicht bekannt seien. Man würde sich aber danach erkundigen um sie einfließen zu lassen. Thomas Bach erkundigt sich nach dem Stand des Fördervereins. Matthias Nick erläutert, dass im Moment noch die Gemeinnützigkeit geprüft würde. Es sei dabei zu Verzögerungen gekommen, da sich die Finanzämter von Bochum und Dortmund nicht über die Zuständigkeit einig seien. Beschwerdeausschuss Thomas Bach verweist für den Beschwerdeausschuss auf den schriftlichen 15

16 Bericht. Er ergänzt, dass aus Sicht des Beschwerdeausschusses das PVT mit der Frage, ob es tatsächlich zwei unterschiedliche Widerspruchsfristen geben soll, beschäftigen sollte. Christopher Bohlens fragt, ob allen Akkreditierungsagenturen der Beschwerdeausschuss bekannt sei. Alexander Buchheister bejaht dies mit dem Verweis auf den Neujahrsbrief. Thomas Bach schlägt vor, nach Ende der Widerspruchsfrist die Agenturen über die Beschlüsse zu informieren, um zu zeigen, dass auf Beschwerde innerhalb des Pools reagiert wird. Matthias Nick erläutert, dass manchen Agenturen der Aufwand für eine Beschwerde teilweise zu hoch sei und daher keine Beschwerden von diesen Agenturen eingingen. Alexander Buchheister dankt dem Beschwerdeausschuss. Verwaltung Katharina Mahrt verweist auf den schriftlichen Bericht. Sonstige Christopher Bohlens verweist auf seinen schriftlichen Bericht zur Akkreditierungskommission Systeme der ASIIN. Er berichtet weiter, dass das INCHER Kassel eine Befragung der Gutachter in Akkreditierungsverfahren vorgenommen habe. Auf die Ergebnisse könne gespannt gewartet werden. Als letztes verweist er darauf, dass die Uni Göttingen einen Studierenden für den Qualitätsbeirat über den studentischen Pool gesucht habe. Obwohl man drei Studierenden aus dem Pool benannt habe, habe sich die Uni Göttingen für einen anderen Studierenden entschieden. Thomas Bach erklärt, dass seit dem letzten PVT keine Sitzung der Akkreditierungskommission Programme der ASIIN stattgefunden habe. Jan Bormann berichtet, dass sich der Fachausschuss 04 der ASIIN mit der Überarbeitung der Fachspezifischen Ergänzungen beschäftige. Hierbei sollen die neuen Empfehlungen der Gesellschaft für Informatik berücksichtigt werden, welche Ende des Jahres verabschiedet würden. Thomas Bach berichtet, dass weder der Beschwerdeausschuss der evalag noch die Akkreditierungskommission der ACQUIN seit dem letzten PVT getagt habe. Alexander Buchheister berichtet kurz aus dem Fachausschuss Systemakkreditierung der ACQUIN. Abschließend verweist Christopher Bohlens auf den Antrag der deutschen Mitglieder des ESU QA-Pool beim fzs bzgl. der hohen Overheadzahlungen der Aufwandsentschädigungen an ESU und fehlender Transparenz bei der Vergabe der Verfahren. Wahlen ASIIN Fachausschuss Informatik Antrag der KIF auf Vertagung bis nach dem nächsten Treffen der KIF im Mai um als zuständige BuFaTa über die Bewerbung zu beraten. Eine Benennung Anfang Juni würde genügen da die AK erst Ende Juni das nächste Mal tagen würde. Der Antrag auf Vertagung wird mit einstimmig mit (14/0/0) angenommen. ACQUIN Fachausschuss Ingenieurwissenschaften Richard Rietzel kandidiert spontan für diesen Fachausschuss. Er studiert Master 16

17 Mikrosystemtechnik an der Universität Freiburg und ist Delegierter der BuFaTa E- Technik. Ergänzend führt er aus, dass er bereits Studiengänge in Verfahren bei der ASIIN und bei der AQAS begutachtet hat. Thomas Bach erkundigt sich, ob Bedacht worden sei das es möglich ist, dass dann das Poolmitglied was bisher für den Fachausschuss vorgesehen sei und ebenfalls für die Kommission vorgeschlagen sei, am Ende für keine der beiden Positionen berücksichtigt wird. Matthias Nick erläutert für die Anwesenden, dass es vor kurzem für den Fachausschuss bereits einen anderen Vorschlag vom studentischen Pool gegeben habe, welcher allerdings nicht von der ACQUIN berücksichtigt wurde. In der Zwischenzeit wurde eine Position in der Akkreditierungskommission vakant, auf die sich das Poolmitglied dann beworben hat und vom Pool vorgeschlagen wurde. Nachdem die Position im Fachausschuss erneut besetzt werden muss hat sich der KASAP nach Rücksprache mit dem Poolmitglied entschieden erneut auszuschreiben. Dem betreffenden Poolmitglied ist bekannt, dass es möglich ist, dass es nun weder für den Fachausschuss noch die Akkreditierungskommission berücksichtigt wird. Weitere offene Gremien in Agenturen Es wird in den nächsten zwei Wochen eine Liste mit den offenen oder bald freiwerdenden studentischen Positionen veröffentlicht. Im Moment sind noch drei Fachausschüsse der ASIIN: Informatik (04), Physikalische Technologien, Werkstoffe und Verfahren (05) und Wirtschaftsingenieurswesen (06) ausgeschrieben. KASAP Thomas Bach kritisiert, dass die zwei freien KASAP-Plätze nicht ausgeschrieben wurde. Juliane Wesemeyer erkundigt sich was die Aufgaben des KASAP seien. Alexander Buchheister erklärt, dass der KASAP im Moment aus drei Personen besteht (Katharina Mahrt, Matthias Nick und Alexander Buchheister) und alles erledigen würde, was zwischen zwei PVT anfiele. Dies umfasse im wesentlichen Koordination, Verwaltungstätigkeiten, Nominierungen und Organisation von Schulungsseminaren. Zur Absprache findet wöchentlich eine Telefonkonferenz statt, deren Rhythmus in Zukunft ggf. auf zweiwöchentlich geändert wird. Zusätzlich gibt es drei bis vier Mal im Jahr persönliche Treffen. Thomas Bach erkundigt sich bei Richard Rietzel, wie er dem PVT über die Tätigkeiten des Fachausschuss berichten zu gedenkt. Richard Rietzel antwortet, dass er dies persönlich oder schriftlich tun wird. Juliane Wesemayer kandidiert für den KASAP und stellt sich kurz vor. Sie studiert im 8. Semester Verwaltung an der Hochschule Harz und ist in der BuFaTa WiSo aktiv, welche sie auch als Delegierte auf diesem PVT vertritt. Sie hat mit rund 12 Verfahren schon einige Erfahrung mit Programmakkreditierungen Name Hochschule Ja Nein Enthaltung Nominiert gemacht und würde den KASAP gerne Richard Rietzel U Freiburg Ja unterstützen. Name Hochschule Ja Nein Enthaltung Gewählt Juliane Wesemeyer HS Harz Ja 17

18 Anträge Protokollformat Thomas Bach beantragt: Protokolle sollen in einem einheitlichen Format sein, sodass eine schnelle Erfassung und Zuordnung ermöglicht wird. Hierfür wird das bisherige Format genutzt und allen zur Verfügung gestellt. Protokolle müssen mindestens enthalten: Datum, Ort, Anwesende, Inhaltsverzeichnis (aus welchem die verabschiedeten Anträge und die Wahlen nach Gremium hervor gehen), Seitenzahlen, Stimmenangaben bei Abstimmungen und Wahlen, protokollierende Person. Ausführliche Mitschriften können beim KASAP archiviert werden, die veröffentlichten Protokolle sind nur Ergebnisprotokolle gemäß Poolrichtlinien. Die Webseite stellt alle PVT Protokolle zum Download bereit. Der Antrag wird einstimmig mit (14/0/0) Stimmen angenommen. Protokolle des 30., 31. und 32. PVT Thomas Bach beantragt, die aktualisierten und verbesserten Version der Protokolle für das 30., 31. und 32. PVT. Beim Protokoll für das 31. PVT fehlt weiterhin die Anwesenheitsliste. Der KASAP wird beauftragt diese mittels der Anmeldeliste zu rekonstruieren. zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dem Winter-PVT 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag wird einstimmig mit (14/0/0) Stimmen angenommen. Weitergehende Konsequenzen bei Beschwerde Antrag KASAP: Das Vorliegen einer Beschwerde beim Beschwerdeausschuss und die Entscheidung zum Ausschluss eines Poolmitglieds haben keine über die in den Poolrichtlinien ausdrücklich aufgeführten Punkte hinausgehenden Auswirkungen. Weitergehende Auswirkungen kann das PVT beschließen, in dringenden Fällen der KASAP. Der Antrag wird einstimmig mit (14/0/0) Stimmen angenommen. Widersprüche in Beschwerdeverfahren Der Beschluss des Beschwerdeausschusses, sowie der Widerspruch wird vorgestellt (Verfahren ). Das PVT gibt dem Widerspruch einstimmig nicht statt. (14/0/0) Alle drei Protokolle werden einmütig mit (13/0/1) beschlossen. Qualifikationsziele Antrag KASAP: Der KASAP wird beauftragt, gemeinsam mit den Teamer*innen Qualifikationsziele für Teilnehmer*innen und Hospitant*innen bei Schulungsseminaren sowie Methoden zur Überprüfung derselben 18

19 Poolrichtlinienändernde Anträge Bewerbungsverfahren Füge in 15 der Poolrichtlinien den folgenden Absatz ein: (3) Für Bewerbungsverfahren wird das folgende Verfahren festgelegt: 1. Kandidaturen für Gremien sollen dem PVT vorgelegt werden. 2. Kandidaturen enthalten mindestens Name, Hochschule, Kontaktmöglichkeit und ein maximal 1000 Zeichen langer Bewerbungstext. 3. Über vor dem PVT eingegangene Kandidaturen informiert der KASAP die pooltragenden Organisationen in Form des Namens, der Hochschule und des maximal 1000 Zeichen langen Bewerbungstextes (weitergehende Zeichen werden abgeschnitten) und sofern von der bewerbenden Person gewünscht einer Kontaktmöglichkeit. 4. Weitere Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum PVT in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt. Der Antrag wird mit (10/1/3) angenommen. Stellungnahme Qualifikation Systemakkreditierungspool Ergänze in 3 Abs. (2) den Satz. Die nominierende pooltragende Organisation soll zur Erfüllung der Kriterien schriftlich Stellung beziehen, insbesondere falls die nominierte Person nicht an einem Schulungsseminar des Pools teilgenommen hat. Der Antrag wird mit (14/0/0) einstimmig angenommen. Quotierung bei Entsendung in den Programmpool und Vorschlag Systemakkreditierungspool Fasse 1 Abs. (1) wie folgt neu: "Der Studentische Akkreditierungspool (Pool) und die pooltragenden Organisationen fördern die Beteiligung von Studierenden in Akkreditierungs- und Evaluationsverfahren. Hierbei wird eine geschlechter- und hochschultypquotierte Beteiligung angestrebt. Die pooltragenden Organisationen, der Pool und seine Mitglieder wirken bei Agenturen, Hochschulen und anderen Akteur*innen auf eine geschlechter- und hochschultypquotierte Entsendung studentischer Gutachter*innen und studentischen Gremienvertretungen durch den Pool hin. Ergänze 3 um Abs. (4) Entsendungen und Nominierungen sollen geschlechter- und hochschultypquotiert erfolgen. Abweichungen müssen begründet werden. Die KIF führt aus, dass dieser Antrag eine Änderung der Ziele des Pools umfasst. Für eine solche Änderung ist eine umfangreiche Diskussion der gesamten KIF notwendig und beantragt daher eine Vertagung um diesen Antrag auf der nächsten KIF zu besprechen. Der Antrag auf Vertagung wird mit (13/0/1) einmütig angenommen. Sonstiges Widerspruchsverfahren Im Moment gibt es zwei unabhängige Widerspruchsverfahren zum internen Beschwerdewesen: Beim PVT und beim Beschwerdeausschuss. Es gibt ein positives Meinungsbild die beiden Widerspruchsverfahren in ein sequentielles Verfahren zu überführen. 19

20 Zeitplanung PVT Katharina Mahrt wirft die Frage auf, ob Abstimmungen am Sonntag Vormittag auf Grund von langen Reisewegen ungeschickt wären. Jan Bormann verweist auf die Trennung von Diskussion und Abstimmung, um den Delegierten die Möglichkeit zur Reflexion zu geben. Katharina Mahrt schlägt vor, bereits am Freitag zu diskutieren und am Samstag abzustimmen. Thomas Bach erläutert, dass ein PVT nicht nur Formalia enthalten soll, sondern auch zur Vernetzung der Anwesenden dienen solle. Daher seien inhaltliche Punkte am Samstag sehr begrüßenswert und sowie die Trennung die Behandlung der Formalia an einem anderen Tag (Sonntags). Zudem führe der Druck der Abreise zu effektiveren Diskussionen. Inhaltliche Veranstaltung des Pools Alexander Buchheister stellt die Idee vor, gemeinsam mit den Arbeitnehmer*Innen eine inhaltliche Tagesveranstaltung zu organisieren. Dies soll ggf. von einem PVT gefolgt werden, sodass Teilnehmende nicht für einen Tag quer durch Deutschland fahren müssen. Meinungsbild: Etwas die Hälfte befürwortet die Idee, die andere Hälfte steht der Idee neutral gegenüber. Termine Der StuRa Dresden erklärt sich bereit, dass nächste PVT vom 31. Juli bis 2. August in Dresden zu organisieren. Thomas Bach schlägt vor das Winter PVT vom 11.bis 13. Dezember zu veranstalten. Das PVT stimmt dem bei einer Gegenstimme mit (12/1/0) zu. Dank Das PVT dankt der Studierendenschaft der TU Kaiserslautern für die Ausrichtung und insbesondere das gute Essen. Der KASAP dankt allen Anwesenden und pooltragenden Organisationen für die Teilnahme. Protokollverantwortliche Person: Jan Bormann (KASAP) / Pool-Richtlinien 1.Organisatorische Hinweise Anträge zur Änderung der Poolrichtlinien Berichte... 4 ASIIN AK System:... 8 Sonstige Gremien/Informationen:... 8 Protokoll des 34. PVT in Kaiserslautern... 9 Legende... 9 Häufig verwendete Abkürzungen... 9 Akkreditierungsagenturen... 9 Teilnahmeliste Protokoll: Einführung in den studentischen Akkreditierungspool Begrüßung, Organisatorisches und Berichte. 11 Berichte Akkreditierungsrat KASAP Beschwerdeausschuss Verwaltung

21 Sonstige Wahlen ASIIN Fachausschuss Informatik ACQUIN Fachausschuss Ingenieurwissenschaften Weitere offene Gremien in Agenturen KASAP Anträge Protokollformat Protokolle des 30., 31. und 32. PVT Qualifikationsziele Weitergehende Konsequenzen bei Beschwerde Widersprüche in Beschwerdeverfahren Poolrichtlinienändernde Anträge Bewerbungsverfahren Stellungnahme Qualifikation Systemakkreditierungspool Quotierung bei Entsendung in den Programmpool und Vorschlag Systemakkreditierungspool Sonstiges Widerspruchsverfahren Zeitplanung PVT Inhaltliche Veranstaltung des Pools Termine Dank Pool-Richtlinien I. Allgemeines Aufgaben II. Pooltragende Organisationen Pooltragende Organisationen Entsendeberechtigte Organisationen und Verfahren der Entsendung Unterstützende Organisationen III. Mitgliedschaft im Pool Mitglieder Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder IV. Organe Organe Das Poolvernetzungstreffen Der KASAP Die Verwaltung des studentischen Akkreditierungspools Der Beschwerdeausschuss V. Entsendungen und Nominierungen Nominierung für Gremien Entsendung in Gutachtergruppen Verfahren bei Abwahl und Widerruf der Entsendung VI. Wahlverfahren Personenwahlverfahren VII. Sicherstellung der Partizipation Berücksichtigung von Studierenden mit Kindern Prinzip der Inklusion Der studentische Akkreditierungspool vertritt die Studierenden im Akkreditierungs- und Evaluationswesen. Dazu gibt er sich 21

22 folgende Richtlinien: I. Allgemeines 1 Aufgaben (1) Der Studentische Akkreditierungspool (Pool) und die pooltragenden Organisationen fördern die Beteiligung von Studierenden in Akkreditierungs- und Evaluationsverfahren. Sie wirken bei Agenturen, Hochschulen und anderen AkteurInnen auf eine Entsendung studentischer GutachterInnen und studentischen Gremienvertretungen durch den Pool hin. (2) Der Pool entsendet seine Mitglieder in Akkreditierungsund Evaluationsverfahren als GutachterInnen. Er nominiert seine Mitglieder für die Akkreditierungs- bzw. Evaluationskommissionen, die Fachausschüsse sowie weitere Gremien von Institutionen im Qualitätssicherungs- und Akkreditierungswesen. Insbesondere nominiert er die studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrats, sowie die GutachterInnen seiner Verfahren aus dem Kreis der Poolmitglieder. (3) Um eine Qualifizierung von neuen Mitgliedern sicherzustellen werden mindestens vierteljährlich Schulungsseminare zur Programmakkreditierung und mindestens jährlich zur Systemakkreditierung durchgeführt. (4) Der Pool ermöglicht seinen Mitgliedern und den pooltragenden Organisationen einen direkten Austausch. Hierzu führt der Pool eine Liste der Mitglieder, die ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen wollen und veröffentlicht diese poolintern. (5) Eine Weiterqualifizierung und ein Austausch über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Akkreditierung, Evaluation, Qualitätssicherung und -entwicklung wird durch die regelmäßig stattfindenden Poolvernetzungstreffen sichergestellt. (6) Die Abgabe von Stellungnahmen und politischen Forderungen, die über die entsprechenden Aufgaben des Pools hinausgehen, sind den Mitgliedern, den pooltragenden Organisationen sowie den studentischen Mitgliedern des Akkreditierungsrates vorbehalten. II. Pooltragende Organisationen 2 Pooltragende Organisationen Der studentische Akkreditierungspool wird getragen von a. den entsendeberechtigten Organisationen und b. den unterstützenden Organisationen 22

23 3 Entsendeberechti gte Organisationen und Verfahren der Entsendung (1) Entsendeberechtigte Organisationen für den Pool zur Programmakkreditierung sind: a. die Bundesfachschaftentagung en (BuFaTa), b. die Landeszusammenschlüsse der Studierendenschaften, c. der freie zusammenschluss von studentinnenschaften (fzs). Das Verfahren der Entsendung legen die entsendeberechtigten Organisationen fest. Die Teilnahme an einem Schulungsseminar zur Programmakkreditierung des studentischen Akkreditierungspools oder eine vergleichbare Qualifizierung ist durch die jeweilige entsendeberechtigte Organisation sicherzustellen und muss durch die entsendeten Studierenden nachgewiesen werden. Bis zum Nachweis der Qualifikation dürfen die Betroffenen nicht gutachterlich tätig werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Entsendung durch das Poolvernetzungstreffen erfolgen. (2) Das Poolvernetzungstreffen entsendet in einen gesonderten Pool für die Systemakkreditierung auf Vorschlag a. der Bundesfachschaftentagung en (BuFaTa), b. der Landeszusammenschlüsse der Studierendenschaften, c. oder des freien zusammenschluss von studentinnenschaften (fzs). Das Vorschlagsverfahren legen die oben genannten Organisationen jeweils eigenständig fest. Folgende Kriterien sollen erfüllt sein: a.1. c.1. c.2. c.3. Bestehende Entsendung für die Programmakkreditierun g, Erfahrungen im Akkreditierungswesen, Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltu ng, Erfahrungen in der Qualitätssicherung und Entwicklung von Lehre und Studium. Weiterhin ist die Teilnahme an einem Schulungsseminar zur Systemakkreditierung des studentischen Akkreditierungspools oder eine vergleichbare Qualifizierung durch die jeweilige Organisation sicherzustellen. Die nominierende pooltragende Organisation soll zur Erfüllung der Kriterien schriftlich Stellung beziehen, insbesondere falls die nominierte Person nicht an einem Schulungsseminar des Pools 23

24 teilgenommen hat. (3) Die nach 3, (1) entsendeten Poolmitglieder sind legitimiert, an Programmakkrediterungen und fachgebundenen Evaluationen teilzunehmen. Die nach 3, (2) entsendeten Studierenden sind legitimiert, an Systemakkreditierungen sowie überfachlichen und anderen Evaluationen teilzunehmen. (4) Zur Akkreditierung von Agenturen sind Bewerbungen von Personen gemäß 3, (1) zuzulassen, die außerdem folgende Qualifikationen nachweisen: a.1. Erfahrungen im Akkreditierungswesen a.2. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Akkreditierungsagenture n a.3. Verbindung von Kriterien des Rates und ESG herstellen können. 4 Unterstützende Organisationen (1) Unterstützende Organisationen können grundsätzlich alle Organisationen sein, die den Pool bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen möchten. (2) Organisationen bedürfen zur Aufnahme als unterstützende Organisation der Bestätigung durch das Vernetzungstreffen. (3) Unterstützende Organisationen sind nicht stimmberechtigt. III. Mitgliedschaft im Pool 5 Mitglieder (1) Mitglieder des Pools sind die von den entsendeberechtigten Organisationen entsandten Studierenden, die ihre Mitgliedschaft schriftlich erklärt haben. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. (2) Eine Befangenheit ist unvereinbar mit der Tätigkeit als Poolmitglied. Befangenheit liegt dann vor, wenn ein Arbeitsverhältnis mit einer Akkreditierungsagentur, dem Akkreditierungsrat oder der Hochschulrektorenkonferenz besteht. (3) Die Mitgliedschaft im Pool endet a. durch Widerruf der Entsendung durch die entsendeberechtigte Organisation, b. durch Exmatrikulation c. durch Verletzung des 6, (1) d. durch Ausschluss ( 5, (8)) e. durch Erklärung des Austritts durch das jeweilige Mitglied. Laufende Verfahren, in die betreffende Mitglieder entsandt wurden, bleiben unberührt. (4) Für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses in der Verwaltung ruht die Mitgliedschaft im Pool. (5) Im Interesse der fachlichen Kompetenz und des Austausches sollen die Mitglieder des Pools mit der jeweils zuständigen BuFaTa in 24

25 Kontakt stehen. (6) Die Verwaltung fordert die Poolmitglieder in der Regel jährlich auf die im Anmeldeformular abgefragten Daten zu aktualisieren. (7) Liegen der Verwaltung keine aktuellen Kontaktdaten eines Mitglieds vor und können diese nicht ermittelt werden, informiert die Verwaltung die entsendende Organisation. Legt die entsendende Organisation nach Ablauf eines Jahres keine aktuellen Kontaktdaten vor, so endet die Mitgliedschaft nach 5, (3)c (8) Ein Mitglied kann vom Poolvernetzungstreffen bei Vorliegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen 6, (1) oder bei einer erfolgten Beschlussfassung nach 14, (1) aus dem Pool ausgeschlossen werden. Bei Bekanntwerden soll die Mitgliedschaft, nach Feststellung eines begründeten Verdachts durch den KASAP, vorübergehend ruhen. Über den Ausschluss entscheidet das Poolvernetzungstreffen mit zweidrittel der anwesenden, stimmberechtigten Organisationen. Die betreffende Person soll vor der Entscheidung eine Stellungnahme abgeben. Laufende Verfahren, in die betreffenden Mitglieder entsandt wurden, bleiben unberührt. 6 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder erkennen den Pool als einzige legitimierte Organisation für die Entsendung und Nominierung von Studierenden entsprechend 1, (1) bis (3) an. Zur Mitgliedschaft sind die jeweils aktuellen Kontaktdaten dem Pool zur Verfügung zu stellen. (2) Die Mitglieder sollen sich über die aktuellen Beschlüsse des Akkreditierungspools und der entscheidungstragenden Institutionen (Akkreditierungsrat, KMK, etc.) informieren. (3) Um eine hinreichende Qualifizierung zu gewährleisten sollen die Mitglieder regelmäßig an den Poolvernetzungstreffen teilnehmen. Die Mitglieder führen Antrags- und Rederecht. (4) Über ihre Tätigkeit als GutachterInnen hinaus sollen die Mitglieder sich für den Pool engagieren. IV. Organe 7 Organe Die Organe des Pools sind: a. das Poolvernetzungstreffen (PVT), b. der Koordinierungsausschuss des studentischen Akkreditierungspools (KASAP) und c. die Verwaltung des 25

26 studentischen Akkreditierungspools. d. der Beschwerdeausschuss 8 Das Poolvernetzungstreff en (1) Das Poolvernetzungstreffen ist das oberste beschlussfassende Organ des studentischen Akkreditierungspools. (2) Alle entsendeberechtigte Organisationen nach 3, (1) sind bei den Poolvernetzungstreffen stimmberechtigt. (3) Die Poolvernetzungstreffen sollen vier mal jährlich, jedoch mindestens zwei mal jährlich statt finden. (4) Das Poolvernetzungstreffen hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Es trifft grundlegende Entscheidungen über die Arbeitsweise des Pools und beschließt dessen Richtlinien. b. Es wählt den KASAP. c. Es nominiert Mitglieder des Pools als Mitglieder der Gremien entsprechend 1, (2). d. Entsendungen nach 3. (5) Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens acht der entsendeberechtigten Organisationen anwesend sind. (6) Im Poolvernetzungstreffen hat jede anwesende entsendeberechtigte Organisation eine Stimme. Diese ist nicht übertragbar. Eine Person kann das Stimmrecht nur für eine Organisation wahrnehmen. Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit 3 der anwesenden entsendeberechtigten Organisationen gefasst. Geheime Abstimmungen sind nur bei Personenwahlen zulässig. (7) Vor allen Entscheidungen sind die anwesenden unterstützenden Organisationen und Mitglieder ohne Stimmrecht anzuhören. Ihre Interessen sollen bei der Entscheidung berücksichtigt werden. (8) Über die Ergebnisse des Poolvernetzungstreffens ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll soll binnen zwei Wochen den TeilnehmerInnen zur Prüfung zugestellt werden. Liegen innerhalb von vier Wochen nach Verschickung keine Einwände gegen das Protokoll vor, ist es genehmigt. Andernfalls koordiniert der KASAP unter Beteiligung aller TeilnehmerInnen des Poolvernetzungstreffens eine Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung der strittigen Punkte. Die genehmigten Protokolle sind unmittelbar zu veröffentlichen. (9) Zur Gewährleistung von 1, (5) sind alle pooltragenden Organisationen und Mitglieder zu den Poolvernetzungstreffen einzuladen. Die Einladung ist bis spätestens vier Wochen vor dem Poolvernetzungstreffen zu versenden. Anträge sollen bis zu diesem Zeitpunkt gestellt werden. 3 Einfache Mehrheit entspricht mehr Ja- als Nein-Stimmen, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt werden 26

27 (10)Richtlinienänderungsanträge sind mindestens 30 Tage vor dem Poolvernetzungstreffen dem KASAP zuzuleiten und mit der Einladung den Organen des Pools zugänglich zu machen. (11)Das Poolvernetzungstreffen gibt sich eine Geschäftsordnung. 9 Der KASAP (1) Der KASAP hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Er trifft zwischen den Poolvernetzungstreffen alle Entscheidungen, die die Arbeitsweise und aktuelle Aktivitäten des Pools betreffen und keinen Aufschub bis zum nächsten Poolvernetzungstreffen dulden. b. Er koordiniert die Arbeit des Pools zwischen den Vernetzungstreffen und weist die Organisationen und Mitglieder auf anstehende Aufgaben der nächsten sechs Monate hin. c. Er trägt Sorge dafür, dass die Poolvernetzungstreffen inhaltlich vor-, nachbereitet und durchgeführt werden, inklusive dem Protokoll. d. Er kann Stellungnahmen auf Grundlage der Beschlüsse des studentischen Akkreditierungspools und zu Akkreditierungsverfahren abgeben. e. Er weist der Verwaltung Aufgaben zu und überprüft deren Erfüllung. f. Er vertritt den Pool nach außen. g. Er stellt auf Nachfrage der pooltragenden Organisationen einen Kontakt zu Mitgliedern in Gremien nach 1, (4) her. (2) Der KASAP besteht aus drei bis fünf Mitgliedern des Pools. Er soll mindestens zur Hälfte aus Frauen und mindestens zur Hälfte aus FH Studierenden zusammengesetzt sein. Das Poolvernetzungstreffen kann bis zu zwei NachrückerInnen wählen. Diese rücken bei Ausscheiden von Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Ja- Stimmen bei der Wahl nach. (3) Die studentischen VertreterInnen im Akkreditierungsrat und die Verwaltung sind qua Amt beratende Mitglieder des KASAP. Der KASAP kann weitere beratende Mitglieder kooptieren. Über Kooptierungen hat der KASAP spätestens beim nächsten Poolvernetzungstreffen zu berichten und dies im Protokoll des PVT festzuhalten. (4) Die Mitglieder des KASAP werden in der Regel für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen KASAP. Die Wahl erfolgt nach dem Personenwahlverfahren. Auf Beschluss des Vernetzungstreffens kann eine Blockwahl stattfinden. (5) Der KASAP muss einen Konsens anstreben. (6) Der KASAP tagt grundsätzlich öffentlich. Er kann sich als Grundlage seiner Arbeit eine Geschäftsordnung geben. Über die Beschlüsse des KASAP ist 27

28 ein Protokoll zu führen und den Mitgliedern und pooltragenden Organisationen innerhalb von vier Wochen zur Kenntnis zu geben. (7) Der KASAP ist dem Poolvernetzungstreffen zur Rechenschaft verpflichtet und erstellt dem Poolvernetzungstreffen einen schriftlichen Bericht. Dieser ist den Mitgliedern und pooltragenden Organisationen spätestens vierzehn Tage vor dem Poolvernetzungstreffen zur Verfügung zu stellen. 10 Die Verwaltung des studentischen Akkreditierungspools (1) Der fzs übernimmt die Verwaltung des Pools auf Grundlage dieser Richtlinien. Der fzs ist dem KASAP und dem Poolvernetzungstreffen zur Rechenschaft über die Verwaltungstätigkeit verpflichtet. Der fzs besetzt die Verwaltungsstelle im Einvernehmen mit dem Poolvernetzungstreffen. Sollte zeitnah kein Poolvernetzungstreffen stattfinden kann, so ist das Einvernehmen mit dem KASAP herzustellen. (2) Die Verwaltung hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Sie nimmt administrative Aufgaben wahr. b. Sie führt die Beschlüsse der Organe aus. c. Sie dient als Ansprechpartnerin für Dritte. d. Sie unterstützt den KASAP bei der Außenvertretung des Pools. e. Sie führt die Entsendungen und Nominierungen aus. f. Sie stellt die Aktualität der Daten über die Mitglieder sicher. g. Sie informiert halbjährlich die entsendeberechtigten Organisationen über die von ihnen entsandten Mitglieder. h. Sie ist dem Poolvernetzungstreffen zur Rechenschaft verpflichtet und soll einen schriftlichen Bericht spätestens zehn Werktage vor dem Poolvernetzungstreffen allen Mitgliedern und Organisationen zur Verfügung stellen. h.2. h.3. h.4. h Sie führt eine Liste der studentischen Mitglieder in den Gremien und aktualisiert die Liste in Rücksprache mit den Agenturen mindestens vierteljährlich. Diese Liste enthält: Den Namen und den Vornamen des Mitglieds, die jeweils aktuellen Kontaktdaten des Mitglieds, den Studiengang und die Hochschule des Mitglieds, 28

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