Arbeit und Beschäftigung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 Sozialgesetzbuch (SGB) XII

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1 Arbeit und Beschäftigung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 Sozialgesetzbuch (SGB) XII

2 Ablauf UN-Behindertenkonvention Sozialgesetzbuch (SGB) IX- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten für erwerbsunfähige Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung

3 Die UN-Behindertenkonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Der Begriff "Menschen mit Behinderungen" wird in Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert: Danach bezieht sich der Begriff "Menschen mit Behinderungen" auf Menschen, die langfristige seelische Beeinträchtigungen haben, welche sie an der Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

4 Die UN-Behindertenkonvention Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" Diskriminierung aufgrund von Behinderungen soll verboten werden Chancengleichheit sichere und gesunde Arbeitsgelegenheiten Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen Die Möglichkeiten für eine selbständige Beschäftigung sollen gefördert werden Förderung der Integration auf den 1. Arbeitsmarkt Wie weit sind wir da?

5 Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 2 Behinderung "Menschen sind behindert, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist." Seelische Behinderung impliziert nicht, dass der Klient erwerbsunfähig ist

6 Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 4 Leistungen zur Teilhabe Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, 3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder 4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

7 Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 5 Leistungsgruppen Zur Teilhabe werden erbracht 1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, 2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 3. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, 4. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

8 Arbeit und Beschäftigung für erwerbsunfähige Menschen Welche Angebote gibt es: Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) aktivierende Hilfen GiB ArBis Tagesstättenplätze

9 Werkstatt für Menschen mit Behinderung Werkstatt Bremen Maßnahme Art: Arbeitsbereich der Werkstatt Bremen, Regelangebot Gesetzliche Grundlagen: 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit (i.v.m.) 41 SGB IX 136 SGB IX Platzzahl Arbeitsbereich PK 2015 ca. 400 Dauer der Maßnahme: In der Regel (i.d.r.) keine Befristung im Arbeitsbereich

10 Werkstatt für Menschen mit Behinderung Werkstatt Bremen Personenkreis: Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können Fehlen der Erwerbsfähigkeit gemäß 8 SGB II Erwerbsminderung gemäß 43 SGB VI (Prüfung erfolgt bei Bedarf durch den Rentenversicherungsträger)

11 Werkstatt für Menschen mit Behinderung Werkstatt Bremen Ziele: Stabilisierung durch Beschäftigung Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht erwerbsfähige Menschen Förderung/ Erhöhung des Leistungsvermögens Erhalt der vorhandenen Fähigkeiten Persönlichkeitsentwicklung Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt Vermittlung in Budget für Arbeit, Job Budget, Unterstützte Beschäftigung, Vermittlung in Außenarbeitsplätze

12 Werkstatt für Menschen mit Behinderung Werkstatt Bremen Zugangsverfahren: Antrag auf berufliche Reha beim zuständigen Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit (BA) Rentenversicherung (RV) Fachausschuss (FA) WfbM Tagt 1x monatlich VertreterInnen der BA, der WfbM und des Sozialhilfeträgers (für Menschen mit seelischer Behinderung Steuerungsstelle Psychiatrie) Empfehlung für Aufnahme in die WfbM oder Weiterführung der Maßnahme in der Werkstatt Bremen

13 Werkstatt für Menschen mit Behinderung Werkstatt Bremen Eingangsverfahren 40 SGB IX Dauer von 3 Monaten Kostenträger i.d.r. BA oder RV Nach Abschluss der Maßnahme Vorstellung im Fachausschuss WfbM Berufsbildungsbereich 1 40 SGB IX Dauer von 12 Monaten Gegebenfalls (Ggfs.) Praktika in anderen WfbM Bereichen, auf dem 1. Arbeitsmarkt oder ähnliches (o.ä.) Nach Abschluss der Maßnahme Vorstellung im Fachausschuss WfbM

14 Werkstatt für Menschen mit Behinderung Werkstatt Bremen Berufsbildungsbereich 2 40 SGB IX Dauer von 12 Monaten Kostenträger i.d.r. BA oder RV Ggfs. Praktika in anderen WfbM Bereichen, auf dem 1. Arbeitsmarkt o.ä. Nach Abschluss Vorstellung im Fachausschuss WfbM Arbeitsbereich 41 SGB IX in Verbindung mit 54 SGB XII i.d.r. unbefristete Aufnahme Kostenträger i.d.r. Sozialhilfeträger

15 Werkstatt für Menschen mit Behinderung Werkstatt Bremen Auftrag des Behandlungszentrums (BHZs): Tel. Rücksprache durch Steuerungsstelle für FA Vorbereitung ggfs. Begutachtung zur Frage der Art und Schwere der seelischen Behinderung Bei gleichzeitiger Wohnmaßnahme Eintragung im Gesamtplan bei 4.7 Bei gleichzeitiger Wohnmaßnahme ist die Überprüfung der Höhe des Betreuungsschlüssels sinnvoll

16 Aktivierende Hilfen Maßnahme Art: Modellprojekt seit 2009 Gesetzliche Grundlagen: 11 Abs. 3 SGB XII Platzzahl: Im Schnitt 165, Modellprojekt ist budgetiert mit Dauer der Maßnahme: 1 Jahr, Verlängerung möglich

17 Aktivierende Hilfen Personenkreis: Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können Menschen, die nach längerer Zeit wieder eine niedrigschwellige Beschäftigung aufnehmen möchten i.d.r. nicht werkstattfähig sind Fehlen der Erwerbsfähigkeit gemäß 8 SGB II Erwerbsminderung gemäß 43 SGB VI (Prüfung erfolgt bei Bedarf durch den Rentenversicherungsträger)

18 Aktivierende Hilfen Ziele: Aktivierung im Alltagsleben Ressourcenförderung Integration auf den 1. Arbeitsmarkt Systemwechsel Stabilisierung durch Tagesstruktur Antrag auf berufliche Reha (z.b. WfbM)

19 Aktivierende Hilfen Zugang: Antragstellung beim Beschäftigungsträger Unterschrift durch zuständiges BHZ bei Erstantrag Bestätigung der vollen Erwerbsunfähigkeit Bestätigung der nicht vorliegenden Werkstattfähigkeit Bescheinigung der Notwendigkeit einer sozialintegrativen Beschäftigung

20 Aktivierende Hilfen Auftrag des Behandlungszentrums: Unterschrift bei Erstantrag Bei gleichzeitiger Wohnmaßnahme Eintragung im Gesamtplan bei 4.8 (siehe hierzu auch Ziel- und Qualitätsorientierung) Bei gleichzeitiger Wohnbetreuung ist die Überprüfung der Höhe des Betreuungsschlüssel sinnvoll ggfs. Begutachtung bei Fallgruppenwechsel oder bei der Frage weiterführender Maßnahmen (bspw. Antrag auf berufl. Reha)

21 Aktivierende Hilfen Die Fallgruppen Für den Personenkreis dieser Fachlichen Mitteilung wird das Profiling und die Zuordnung zu einer Fallgruppe vom Gesundheitsamt Steuerungsstelle Psychiatrie- in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behandlungs- bzw. Drogenhilfezentren durchgeführt.

22 Aktivierende Hilfen Fallgruppe 1 Helfende Hände- Dieser Fallgruppe werden Personen zugeordnet, die neben der tagesstrukturierenden Maßnahme leichte verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen können, um ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Diese Tätigkeit soll täglich durchschnittlich bis zu 3 Stunden nicht übersteigen. Aufgrund der tagesstrukturierenden Schwerpunktsetzung ist ein Zugang zu Fallgruppe 1 unabhängig vom gesetzlichen Rentenalter möglich.

23 Aktivierende Hilfen Fallgruppe 2 Miteinander lernen- Zur Verbesserung der sozialen Kompetenz und Interaktionsmöglichkeiten soll eine Tätigkeit in einer werkstattähnlichen und lernhaltigen Arbeitsorganisation für durchschnittlich bis zu 6 Stunden täglich erfolgen. Fallgruppe 3 Orientierung zum Wechsel- Dieser Fallgruppe werden Personen zugeordnet, die die Anforderungen zur Vorbereitung eines Wechsels vom Leistungssystem des SGB XII in das Leistungssystem des SGB II erfüllen. Die Tätigkeiten sind auf täglich durchschnittlich 6 Stunden in einem Gesamtzeitrahmen von 2 Jahren vorgesehen. Das Eintrittsalter wird auf 60 Jahre begrenzt. Die Fallgruppe 3 ist gleichfalls offen für Rückkehrer aus dem Leistungssystem des SGB II.

24 Aktivierende Hilfen Fallgruppe 0 - Finden einer Tagesstruktur Hierbei handelt es sich um eine mithelfende Beschäftigung (z.b. im Tagesstättenbetrieb), die einen ausschließlich tagesstrukturierenden Charakter hat und deshalb kein Förderinstrument im eigentlichen und oben beschriebenen Sinne darstellt. Auf dem Antrag wird ohne Fallgruppe vermerkt. Es besteht aber ein Anspruch auf eine Mehraufwandsentschädigung. Beachte: Seelisch wesentlich behinderte Menschen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen leben, können 11 Abs. 3 Tätigkeiten ohne Zuordnung einer Fallgruppe verrichten. Auf dem Antrag (V 173a) wird "ohne Fallgruppe " vermerkt. Regiekosten werden für diesen Personenkreis grundsätzlich nicht gewährt. Es besteht aber ein Anspruch auf Mehraufwandsentschädigung.

25 Aktivierende Hilfen Welche Träger bieten Beschäftigung im Rahmen der aktivierenden Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung an: Ameos, Haus Rockwinkel ArBis ASB Aucoop AWO BWG GiB Verein für innere Mission Werkstatt Bremen

26 GiB Tage die sich lohnen Maßnahme Art: Modellprojekt Gesetzliche Grundlagen: 53 i.v.m. 54 SGB XII, 55 Abs. 2, Nr. 3 SGB IX Dauer der Maßnahme: 1 Jahr, Verlängerung möglich Platzzahl: 22 (keine Halbtags- und Ganztagsdifferenzierung)

27 GiB Tage die sich lohnen Personenkreis: Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können große persönliche individuelle Einschränkungen und Hemmnisse zeigen, eingeschränkte Arbeitsgrundfertigkeiten besitzen, berufliches Entwicklungspotenzial haben, die Teilnahme am Modellprojekt als Alternative zur teilstationären Werkstattbeschäftigung in Anspruch nehmen können und wollen und durchschnittlich15 Stunden in der Woche teilnehmen können. Fehlen der Erwerbsfähigkeit gemäß 8 SGB II Erwerbsminderung gemäß 43 SGB VI (Prüfung erfolgt bei Bedarf durch den Rentenversicherungsträger)

28 GiB Tage die sich lohnen Ziele: Individuell gestaltete erste Arbeitserfahrungen Heranführung an Arbeit Gesundheitliche und soziale Stabilisierung Entwicklung und Verstetigung einer selbständigen Lebensführung Verbesserung und Qualifizierung der Arbeitsleistung Entwicklung und Umsetzung von beruflichen Perspektiven Beruflicher Wechsel des Systems Berufliche Integration und Inklusion Reduzierung von anderen Eingliederungshilfeleistungen Wegfall anderer Eingliederungshilfeleistungen

29 GiB Tage die sich lohnen Zugang: Antragstellung beim Träger Fallvorstellung in der Hilfeplankonferenz für Beschäftigung Begutachtungsauftrag an das zuständige BHZ gemäß 58 SGB XII durch Steuerungsstelle (siehe hierzu Ziel- und Qualitätsorientierung)

30 GiB Tage die sich lohnen Auftrag des Behandlungszentrums: Begutachtung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens (siehe hierzu Ziel- und Qualitätsorientierung), Eintragung bei 4.7 Bei gleichzeitiger Wohnbetreuung ist die Überprüfung der Höhe des Betreuungsschlüssel sinnvoll

31 ArBis Maßnahme Art: Regelangebot Gesetzliche Grundlagen: 53 i.v.m. 54 SGB XII, 55 Abs. 2, Nr. 3 SGB IX Dauer der Maßnahme: 1 Jahr, Verlängerung möglich Platzzahl: Bedarfsgruppe I (bis zu 2 Stunden täglich), 48 Plätze Bedarfsgruppe II (über 2 Stunden täglich), 12 Plätze 6 unentgeltliche Praktikumsplätze

32 ArBis Personenkreis: Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können Fehlen der Erwerbsfähigkeit gemäß 8 SGB II Erwerbsminderung gemäß 43 SGB VI (Prüfung erfolgt bei Bedarf durch den Rentenversicherungsträger)

33 ArBis Ziele: psychisch kranken Menschen, die in der WfbM nicht oder noch nicht zu integrieren sind, ein Förderangebot zu bieten, das es ihnen ermöglicht, ohne zeitlichen Rehabilitationsdruck ihre vorhandenen arbeitsbezogenen Fähigkeiten weiter zu entwickeln bzw. zu stabilisieren. neue Fertigkeiten zu entwickeln und zu fördern und die notwendigen Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Genauigkeit, Konzentration usw. zu erlernen bzw. wieder zu erlernen und zu stabilisieren. die Weitervermittlung auf einen sozialversicherten Arbeitsplatz in der WfbM, auf den allg. Arbeitsmarkt oder eine andere höherschwellige Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.

34 ArBis psychisch kranke Menschen, die aufgrund der schwere ihrer Erkrankung dieses Ziel nicht erreichen können, bis zum Eintritt ins Rentenalter die Möglichkeit zu erhalten dieses niederschwellige Beschäftigungsangebot zu nutzen, um eine angemessene arbeitsbezogene strukturierende Gestaltung des Tages zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu sichern.

35 ArBis Zugang: Antragstellung Fallvorstellung in der Hilfeplankonferenz für Beschäftigung Begutachtungsauftrag an das zuständige BHZ gemäß 58 SGB XII durch Steuerungsstelle (siehe hierzu Ziel- und Qualitätsorientierung)

36 ArBis Auftrag des Behandlungszentrums: Begutachtung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens (siehe hierzu Zielund Qualitätsorientierung), Eintragung bei 4.7 Bei gleichzeitiger Wohnbetreuung ist die Überprüfung der Höhe des Betreuungsschlüssel sinnvoll

37 Tagesstätten Maßnahme Art: Regelangebot der 5 Tagesstätten in Bremen Dauer der Maßnahme: Nach Bedarf Gesetzliche Grundlagen: 53 ff SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Platzzahl: unterschiedlich

38 Tagesstätten Personenkreis: Erwerbsunfähige Menschen mit seelischer Behinderung und eingeschränkter Kontaktfähigkeit

39 Tagesstätte Ziele: Tagesstruktur Angebot einer niedrigschwelligen Beschäftigung Soziale Integration Stabilisierung Förderung von Grundkompetenzen im Bereich Beschäftigung Vermittlung in weiterführende rehabilitative Maßnahmen

40 Tagesstätten Zugang: Regionale "Zuständigkeit" der Tagesstätten Auftrag des Behandlungszentrums: Die regionalen Behandlungszentren stellen die Zugehörigkeit,im Rahmen eines Listenabgleiches, zum Personenkreis fest

41 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

42 Kontakt: Gesundheitsamt Bremen Steuerungsstelle Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe Julia Ponke Horner Str Bremen Tel: 0421/ Mail:

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