Der 7. Österreichische Schuldenreport

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1 Schuldenreport 202

2 Der 7. Österreichische Schuldenreport Inhalt Schuldenberatung in Ö... 3 Wie arbeiten Schuldenberatungen... 4 Schuldenprobleme in Ö... 6 Wer hat Schuldenprobleme?... 8 Gründe für Überschuldung... 0 Fremdwährungskredite... Nutzen von Schuldenberatung... 2 Finanzierung der Schuldenberatung... 3 Privatkonkurs in Ö... 4 Pfändungen und Exekutionen... 6 Privatinsolvenzmodelle in Europa... 8 Budgetberatung... 9 Liebe LeserInnen! Der Schuldenreport liefert seit Jahren als zuverlässige Informationsquelle Daten der staatlich anerkannten Schuldenberatungen zur Überschuldungssituation von Privatpersonen. Der Schuldenreport 202 gibt Auskunft darüber, dass seit 995 über Privatkonkurse beantragt worden sind. Eine Größe, die bald der versammelten Bevölkerung der Stadt Innsbruck entspricht. Er zeigt auch, dass von den staatlich anerkannten Schuldenberatungen 20 mehr Personen unterstützt worden sind als St. Pölten, Wels oder Villach EinwohnerInnen zählen und dass jährlich Privatkonkursverfahren beantragt werden, was der Größenordnung von Städten wie Hard, Eisenstadt, Völkermarkt oder Hollabrunn entspricht. Personen, die in überschuldeten Haushalten leben, gibt es in Österreich nach EU SILC 2008 fast halb so viele wie die Stadt Wien oder dreimal mehr als die Stadt Graz EinwohnerInnen hat. Wenn manche von diesen Personen nun 202 den Privatkonkurs beginnen und heuer noch ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird, werden sie nach 7 Jahren, also knapp vor 2020 mit etwas Glück (abhängig vom Erhalt des Arbeitsplatzes, dem Arbeitseinkommen und anderen Umständen) schuldenfrei sein. Andere werden trotz dieses Verfahrens auf ihren Schulden sitzen geblieben sein und von den Zinseszinsen für immer erdrückt. Es hat viele schöne Aspekte in Österreich zu leben. Für Personen, die ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren anstreben, wäre beinahe jedes andere Land in Europa, die bessere Wahl. Nirgendwo sonst dauert es so lange, bis ein Neustart gewährt wird und kaum wo existiert eine Mindestquote als Entschuldungshürde für Einkommensschwache und armutsgefährdete Familien. Mit Recht darf da ein Außenstehender fragen: Was hat das Insolvenzverfahren in Österreich für einen Sinn, wenn es für manche nach sieben Jahren Existenzminimum heißt: leider? Einkommensschwache 43-Jährige sind dann 50 und 63-Jährige 70 Jahre alt geworden. Der Schuldenreport 202 soll daher auch darauf hinweisen, dass es mehr politischen Willen und Aktivität braucht, um nicht nur angeschlagenen Banken und mittleren Unternehmen, sondern besonders überschuldeten KonsumentInnen eine fairere Chance in wirtschaftlich kritischen Zeiten zu geben. Dr. Hans W. Grohs Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH asb Schuldenreport 202 2

3 Schuldenberatung in Österreich Flächendeckende Versorgung Beratungsablauf Grundsätze 0 staatlich anerkannte (=bevorrechtete) Schuldenberatungen (SB) mit 20 dazugehörigen Regionalstellen 48 betreute Sprechtage (mindestens x monatlich besetzt) 23 vollzeitbeschäftigte BeraterInnen (aliquot) unterstützte Personen Kontaktaufnahme Terminvereinbarung Vorbereitung vorhandener Unterlagen Erstberatung Abklären der gegenseitigen Erwartungen erster Überblick über Ist-Situation (Einnahmen/Ausgaben, Schulden) existenzsichernde Maßnahmen weitere Vereinbarungen Beratung bei der Schuldensanierung genaue Anamnese der Einnahmen/Ausgaben Schuldenstandserhebung weitere Vereinbarungen mögliche Sanierungsmaßnahmen Privatkonkurs, außergerichtlicher Ausgleich Abschlussberatung Möglichkeit der Nachbetreuung Freiwilligkeit Motivation Eigenverantwortlichkeit asb Schuldenreport 202 3

4 Wie arbeiten staatlich anerkannte Schuldenberatungen? im öffentlichen Auftrag vertraulich nach verbindlichen Qualitätskriterien Schuldenberatung ist nicht gleich Schuldenberatung! Staatlich anerkannte Schuldenberatung schuldnerinnenorientiert lösungsorientiert und nachhaltig kostenlos professionell vernetzt mit hohem gesellschaftlichen Nutzen Schuldenberatungen, von denen hier die Rede ist, sind kostenlos, öffentlich gefördert und staatlich anerkannt. Daneben gibt es einige private gewerbliche Schuldenregulierer, die mehr oder weniger aktiv um KundInnen werben. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind durch ein eigenes Gütezeichen erkennbar. Sie beraten im öffentlichen Auftrag und werden von Ländern und Arbeitsmarktservice mit öffentlichen Geldern finanziert. Eine Person, die eine solche Schuldenberatung in Anspruch nimmt, wird dafür niemals Zahlungen leisten müssen! Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen Qualitätskriterien verpflichtet und berechtigt, SchuldnerInnen bei Bedarf im Privatkonkursverfahren zu vertreten. Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten SchuldenberaterInnen Auswege aus der Überschuldung und orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der jeweiligen Personen. Voraussetzung ist, dass diese freiwillig und engagiert mitarbeiten und ihren Teil zur Entschuldung beitragen. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um nachhaltige Lösungen und nicht um kurzfristige Erfolge bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung bei der Schuldenregulierung werden auch die Gründe der Ver- und Überschuldung in den Blick genommen. Schuldenberatungseinrichtungen, die in der Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH vernetzt sind, beschäftigen qualifizierte, speziell für ihre Tätigkeit ausgebildete MitarbeiterInnen, die sich regelmäßig fortbilden. Durch die Beratungstätigkeit für Personen mit Schuldenproblemen entsteht nicht nur ein großer volkswirtschaftlicher Nutzen, wie eine 2006 durchgeführte Studie belegt, sondern auch ein beachtlicher Nutzen für Gläubiger. Dies ergab die Studie Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger (2008) 2 : Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen interessiert. Die Betreuung einer Person durch eine Schuldenberatung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Rückzahlungsquote erreicht wird. ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung (2006), erstellt vom NPO-Institut an der Wirtschaftsuniversität Wien. 2 ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger (2008), erstellt vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-Kepler-Universität Linz. Nähere Informationen finden Sie unter asb Schuldenreport 202 4

5 Dachorganisation asb ASB Schuldnerberatungen GmbH Zentrale: Bockgasse 2 b, 4020 Linz T: , F: E: asb@asb-gmbh.at PR-Büro: Gumpendorferstraße 83, 060 Wien T: , F: -44 E: pr@asb-gmbh.at Schuldenberatung Tirol Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck T: , F: -0 E: office@sbtirol.at Regionalstellen in Imst und Wörgl IfS-Schuldenberatung ggesmbh Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz T: , F: -25 El: ifs.schuldenberatung@ifs.at Regionalstellen in Bludenz und Feldkirch Schuldenberatung Salzburg Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg T: , Fax: -73 E: salzburg@sbsbg.at Regionalstellen in St. Johann und Zell/See Bregenz Feldkirch Bludenz Imst Schuldnerberatung Oberösterreich Spittelwiese 3, 4020 Linz T: , F: -50 E: linz@schuldnerberatung.at Regionalstellen in Ried, Steyr, Vöcklabruck und Wels Innsbruck Wörgl Zell/See Salzburg St. Johann Ried Rohrbach Vöcklabruck Wels Spittal/Drau Villach Steyr Linz SCHULDNERHILFE OÖ Stockhofstraße 9, 4020 Linz T: , F: E: linz@schuldner-hilfe.at Regionalstelle in Rohrbach Wolfsberg Amstetten Staatlich anerkannte Schuldenberatung Klagenfurt Zwettl Wr. Neustadt Kapfenberg Graz Hollabrunn Sankt Pölten Wien Oberwart Eisenstadt Schuldnerberatung NÖ ggmbh Herrengasse, 300 St. Pölten T: , F: -20 E: st.poelten@sbnoe.at Regionalstellen in Amstetten, Hollabrunn, Wr. Neustadt und Zwettl Schuldnerberatung Wien ggmbh Döblerhofstraße 9,. St., 030 Wien T: , F: E: schuldnerberatung@fsw.at Schuldenberatung Burgenland Hartlsteig 2, 7000 Eisenstadt T: , F: -254 E: post.schuldenberatung@bgld.gv.at (Bürgerservice) Regionalstelle in Oberwart Schuldnerberatung Kärnten Waaggasse 8/3, 9020 Klagenfurt T: , F: -6 E: office@schuldnerberatung-kaernten.at Regionalstellen in Spittal/Drau, Villach und Wolfsberg Schuldnerberatung Steiermark GmbH Annenstraße 47, 8020 Graz T: , F: -20 E: office@schuldnerinnenberatung.at Regionalstelle in Kapfenberg asb Schuldenreport 202 5

6 Schuldenprobleme in Österreich Personen, die von Schuldenberatungen Unterstützung erhalten Erstkontakte Erstmalige telefonische, persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme % 4% 59% 59% 4% 59% 4% 59% % 59% % 59% Personen haben sich 20 mindestens ein Mal an eine Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Damit ist die Zahl der beratenen Personen im Vergleich zum Vorjahr merklich gestiegen. Die Nachfragestruktur der vergangenen Jahre hat zudem gezeigt, dass sich die Probleme der KlientInnen teilweise vertieft haben, wodurch der Beratungsaufwand pro KlientIn intensiver wurde bzw. auch verstärkt Wiederaufnahmen zu verzeichnen waren. Die Unterstützung, die Schuldenberatungen ihren KlientInnen anbieten, kann vielfältig sein: Nach einem leichten Rückgang der Erstkontakte im vergangenen Jahresvergleich, ist die Anzahl der Menschen, die das erste Mal Kontakt mit einer Schuldenberatung aufnehmen, 20 wieder merklich gestiegen. Schulden = Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern Überschuldung = Zahlungsunfähigkeit: Unmöglichkeit, fällige Schulden binnen einer angemessenen Frist zurückzuzahlen Auskünfte / Fallbearbeitung Persönliche Beratung Kontaktaufnahme nach außen Vertretung vor Gericht Aus Schulden können Schuldenprobleme werden! asb Schuldenreport 202 6

7 Höhe der Schulden Durchschnittsverschuldung in Euro Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die Durchschnittsverschuldung der KlientInnen der Schuldenberatungen in Österreich, die im Abfragezeitraum (..20 bis ) eine Erstberatung in Anspruch genommen haben. Männer haben durchschnittlich Euro Schulden, Frauen Euro. Die Höhe der Schulden ging seit 2008 zurück, ist im Jahr 20 jedoch wieder leicht gestiegen. Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern. Damit entsteht die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung, wie etwa zur Rückzahlung von Geldbeträgen. Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden. Bei entsprechender Finanzplanung können Schulden wirtschaftlich Sinn machen. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel Wohnraumbeschaffung lassen sich Schulden kaum vermeiden. Probleme können entstehen, wenn die Finanzplanung schlecht durchdacht ist oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung Einkommenseinbußen bzw. zusätzliche Ausgaben entstehen. So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung und somit Zahlungsunfähigkeit werden. Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch unter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen Frist zurückzahlen zu können. Schuldenhöhe gestaffelt In öffentlichen Debatten werden fallweise auch die Begriffe bereinigte Durchschnittsverschuldung bzw. Medianverschuldung verwendet. Die bereinigte Durchschnittsverschuldung bezieht in die Berechnung nur Werte mit ein, die in der Bandbreite.000 bis Euro liegen. Sie lag 20 bei Euro (200: Euro). Die Medianverschuldung halbiert die Anzahl der jeweiligen Verschuldungshöhen. D.h. die Hälfte des Klientels hat eine höhere Verschuldung als der Median und die andere Hälfte hat eine niedrigere Verschuldung. Die Medianverschuldung für 20 lag bei rund Euro (200: rund Euro). über Euro bis Euro bis Euro 7,3% 9,0% 63,7% Nach gestaffelter Schuldenhöhe steigt der Anteil jener, die bis zu maximal Euro Schulden haben. asb Schuldenreport 202 7

8 Wer hat Schuldenprobleme? Zur Annäherung an die Frage, wer in Österreich Schuldenprobleme hat, wurden Alter, Ausbildung, Einkommen und Arbeitssituation der KlientInnen der Schuldenberatungen (Erstberatungen im Jahr 200) untersucht. Diese Daten sind zum Vergleich jeweils den Daten der österreichischen Gesamtbevölkerung (Statistik Austria) gegenübergestellt. 34,8% Pflichtschule Geringere Schulbildung als Gesamtbevölkerung (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 200) Personen mit geringerer Schulbildung kontaktieren häufiger eine Schuldenberatung. Die Pflichtschule als höchste Ausbildung haben 34,8% abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der KlientInnen der Schuldenberatungen kann als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Fachschule vorweisen (54,9%). 7,5% verfügen über Matura als höchste Ausbildung, knapp 3% haben eine Ausbildung über Maturaniveau bzw. ein Studium abgeschlossen. In der österreichischen Bevölkerung weicht der schulische Bildungsstand ein wenig ab: 25,7% haben die Pflichtschule absolviert; 48,4% einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Schule besucht. Österreichweit haben 4,5% Matura, eine Ausbildung über diesem Niveau haben,4% abgeschlossen. KlientInnen der Schuldenberatung verdienen weniger (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 200) Im Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt haben KlientInnen der Schuldenberatungen monatlich deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Der Grundbetrag des (nicht exekutierbaren) Existenzminimums lag 20 bei 793 Euro. 24,5% der KlientInnen der Schuldenberatungen verdienen weniger als diese Summe, wodurch sich eine Schuldensanierung schwierig gestaltet. Zum Vergleich: Unselbstständig erwerbstätige Personen verdienten in Österreich 200 monatlich im Schnitt.435 Euro..00,- bis.500,- BHS 54,9%.50,- bis 2.000,- 35,% 7,5% 2,7% 3,3% 6,4% 2,% 20,6% Matura über Maturniveau über 2.000,- 4,5% 8,0% bis 250,- 25,- bis 500,- 50,- bis 793,- Berechnung: Durchschnitt für unselbstständig Erwerbstätige (Jahresnettoeinkommen auf Basis 200, Statistik Austria) Euro/4 =.435 Euro (inkl. anteilige Sonderzahlungen) 794,- bis.000,- nicht exekutierbares Existenzminimum 20 asb Schuldenreport 202 8

9 Altersstruktur entspricht in etwa der Gesamtbevölkerung (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 200) Grundsätzlich entspricht die Klientel der Schuldenberatungen der Gesamtbevölkerung. Ein markanter Unterschied ist bei der Altersgruppe der 5- bis 60-Jährigen zu erkennen: Diese ist unter den KlientInnen der Schuldenberatungen wesentlich schwächer vertreten als in der Gesamtbevölkerung (3,4% gegenüber 22%). Rund 79% der KlientInnen der Schuldenberatungen sind zwischen 2 und 50 Jahre alt. Knapp 30% der KlientInnen sind nicht älter als 30 Jahre. Die Altersstruktur der KlientInnen entspricht in etwa jener in der Gesamtbevölkerung : dort ist mit 30% die stärkste Gruppe jene der 4- bis 50-Jährigen, gefolgt von der Gruppe der 3- bis 40-Jährigen (24%) und jener der 2- bis 30-Jährigen (23%). Um das Datenverhältnis, das dem Klientel der Schuldenberatungen entspricht, zu errechnen, wurde folgende Annahme getroffen: Die unter 20-Jährigen und die über 60-Jährigen werden bei der Anteilsberechnung ausgeschieden, da sie im Klientel der Schuldenberatungen kaum vorkommen. 5 bis 60 Jahre 4 bis 50 Jahre 4,9% über 60 Jahre 3,4% 26,0% 0,% bis 7 Jahre 2,5% 8 bis 20 Jahre 26,4% 26,7% 2 bis 30 Jahre 3 bis 40 Jahre Nur Hälfte der KlientInnen erwerbstätig (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 20) Arbeitslose Personen sind in der Schuldenberatung mehr als elf Mal häufiger vertreten als in der Gesamtbevölkerung. Etwa die Hälfte der KlientInnen der Schuldenberatungen (49,2%) ist erwerbstätig, 36,0% sind arbeitslos. Damit ist der Anteil der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr mit minus,7 Prozentpunkte leicht gesunken. 20 befanden sich 72,% der Gesamtbevölkerung Österreichs in Arbeit, nicht erwerbstätig 2 waren 24,7%. 3,2% 3 aller 5- bis 64-Jährigen waren arbeitslos 4. Erwerbstätigkeit beinhaltet: Unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige, Freie DienstnehmerInnen, Mithelfende Familienangehörige, Geringfügig Beschäftigte und zusätzlich: Karenzierte, Frauen im Mutterschutz, Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. 2 Nicht-Erwerbstätigkeit beinhaltet: SchülerInnen, StudentInnen, Präsenz- und Zivildiener, Arbeitsunfähige, im Haushalt Tätige (Kinder- und Erwachsenenbetreuung), PensionistInnen 3 Bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 5 und 64 Jahren. 4 Vgl. Statistik Austria: Arbeitsmarktstatistik. Jahresergebnisse 20. Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus und Geschlecht. Zur Berechnung herangezogene Altersbreite: 5 bis 64 Jahre. 5 z.b. Hausfrauen/-männer, Studierende usw. sonstige 5 4,8% arbeitslos 36,0% 49,2% erwerbstätig asb Schuldenreport 202 9

10 Gründe für Überschuldung Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 20 ACHTUNG: Diese Angaben sind nicht mit jenen vergangener Schuldenreports vergleichbar, da bisher ausschließlich Einfachnennungen berücksichtigt wurden und dieses Jahr erstmals Mehrfachnennungen eingerechnet wurden. Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung 43,% Umgang mit Geld 2 Gescheiterte Selbstständigkeit Wohnraumbeschaffung Scheidung/Trennung Sonstige Gründe 3 20,6% 20,6% 7,8% persönliche Härtefälle strafbare Handlungen/Regress 2,7% 2,0% Bürgschaften/Mithaftungen Lebenshaltungskosten 7,8% 7,3% 7,2% Unterhaltsverpflichtungen Autokauf/Leasing 3,5% 3,2% 2,8%,7% z.b. durch Kurzarbeit, Wegfall von Überstunden oder PartnerInnen-Einkommen. 2 meint mangelhaften oder ungeplanten Umgang mit Geld bzw. die inadäquate Haushaltsbudgetplanung (Ausgaben sind nicht an die Einkommenslage angepasst). 3 beinhalten z.b. Sucht, Wohnungskosten und Ähnliches. asb Schuldenreport 202 0

11 Fremdwährungskredite Fremdwährungskredite werden in einer ausländischen Währung aufgenommen, in der sie auch zurückzuzahlen sind. Bisher üblich waren endfällige Fremdwährungskredite, d.h. der gesamte Kredit wurde erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt, regelmäßig wurden nur die Zinsen beglichen. Parallel dazu wurde meist ein Tilgungsträger angespart, welcher am Ende der Laufzeit für die Tilgung des Kredits verwendet werden soll. 30,2% Fremdwährungskredite machen 28,4% 28,4% des Gesamtkreditvolumens privater Haushalte in Österreich aus (Ende waren es noch 30,2%). Das aushaftende Volumen betrug Ende 20 37,3 Milliarden Euro (Ende 200: 38,7 Milliarden Euro). Bereinigt um Wechselkurseffekte wurde das Volumen damit im Vergleich zum Herbst 2008 als die Finanzmarktaufsicht einen Stopp der Neuvergabe verhängte um 9,8 Milliarden Euro oder 20,8% verringert. Beim bestehenden Forderungsvolumen handelt es sich zu 93,4% um Schweizer Franken-Kredite, der Rest entfällt beinahe zur Gänze auf japanische Yen. 93,4% Rund drei Viertel der Fremdwährungskredite an private Haushalte sind als endfällige Kredite mit Tilgungsträgern ausgestattet. 20% der ÖsterreicherInnen mit einem Fremdwährungskredit können ihre Schulden nicht tilgen, sagt Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny. (Quellen: Aussendung der Finanzmarktaufsicht am , Die Presse, ) Risiken bei Fremdwährungskrediten Wechselkurs-/Zinsänderungsrisiko: Wechselkurse und Zinssätze unterliegen Schwankungen. Wird die Fremdwährung aufgewertet, steigt der Rückzahlungsbetrag in Euro im Vergleich zum Zeitpunkt der Kreditauszahlung. Ein Zinsvorteil bei langen Laufzeiten kann verloren gehen, sich sogar in einen Nachteil umkehren. Ein Fremdwährungskredit kann so letztendlich erheblich teurer werden als ein Eurokredit. BEISPIEL: Ein Kunde, der sich im Jahr 2000 in Schweizer Franken zu einem Gegenwert von Euro und zu einem Kurs von,6 Franken je Euro verschuldete, steht Anfang 202 Schulden in der Höhe von rund Euro gegenüber. Tilgungsträgerrisiko: Auch Tilgungsträger, etwa eine Kapital-Lebensversicherung, unterliegen Wertschwankungen, weshalb am Laufzeitende des Kredits die Schuld nur teilweise aus dem angesparten Tilgungsträger beglichen werden könnte. Risiko ungeplanter Kosten: Das Risiko höherer Kosten durch Zins- und/oder Wechselkursveränderungen kann durch alternative Finanzprodukte, die auch während der Laufzeit zusätzlich notwendig werden könnten, abgesichert werden. Auch kann die Währung, in der ein Kredit aufgenommen wird, jederzeit gewechselt werden. Beides verursacht zusätzliche Kosten. Probleme rund um Fremdwährungskredite werden die Schuldenberatungen in den kommenden Jahren verstärkt beschäftigen, da immer mehr Kredite auslaufen werden. asb Schuldenreport 202

12 Nutzen von Schuldenberatung Volkswirtschaftlicher Nutzen Überschuldung stellt für die betroffenen Personen in den meisten Fällen eine große Belastung dar und führt häufig dazu, dass Sozialleistungen verstärkt in Anspruch genommen und weniger aktive Beiträge zum Wirtschafts- und Sozialsystem geleistet werden. Eine Studie, die das NPO-Institut der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der ASB Schuldnerberatungen GmbH 2006 durchführte, beschäftigte sich mit der Frage, welche ökonomischen Auswirkungen die erfolgreiche Schuldenberatung und Schuldenregulierung hat. In verschiedenen Szenarien wurde berechnet, dass das Ausmaß der Förderungen, die Schuldenberatungsstellen erhalten, die ökonomischen Effekte deutlich übersteigen. In der vorsichtig geschätzten Minimalvariante ist der ermittelte jährliche Effekt bereits mehr als doppelt so hoch (27,4 Millionen Euro) als die rund,4 Millionen Euro, die die staatlich anerkannten Schuldenberatungen jährlich an Förderungen erhalten (:2,4). In einer ebenfalls plausiblen zweiten Variante ist es sogar das Vierfache. Noch nicht enthalten sind darin weitere Effekte, die beispielsweise durch die Wiedererlangung der Kaufkraft oder die Verbesserung des Gesundheitszustandes erzielt werden. Studie Ökonomische Evaluierung der Schuldnerberatung (2006), Berechnungen aktualisiert 20 Nutzen für Gläubiger Schuldenberatung ist nicht nur für die überschuldeten KlientInnen von großem Nutzen, sondern auch für die Gläubiger, wie die Studie Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger ² (2008) ergab. Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen interessiert. Wenn eine Rückführung des Gesamtbetrages nicht möglich ist, liegt ihr Bestreben darin, eine möglichst hohe Rückzahlungsquote zu erreichen. Auch wenn die Zielsetzung der Schuldenberatung auf die Entschuldung von Privatpersonen ausgerichtet ist, bestätigt sich die These, dass Gläubiger durch Schuldenberatungen finanzielle Vorteile erlangen. Der Effekt wird v.a. bei einer Rückzahlungsquote von mehr als 0% deutlich. Als weitere Vorteile von Schuldenberatung nannten Gläubiger: Alle werden gleich behandelt, wenn mehrere (heterogene) Gläubiger involviert sind; die Gläubiger erhalten eine Übersicht über die Gesamtsituation der SchuldnerIn, die Einkommens- und Verschuldungssituation wird genau erhoben; Zeitersparnis bei der Informationsgewinnung und durch das Vorhandensein kompetenter Ansprechpartner. 2 Die Studie Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger im Auftrag und unter Mitwirkung der asb wurde vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes- Kepler-Universität Linz unter Beteiligung von Schuldenberatungen und Banken in Oberösterreich und Wien erstellt. Positive Effekte der Schuldenberatung SchuldnerInnen bekommen Beratung: + sind informiert und schöpfen ihre Möglichkeiten aus + sind motiviert, ihre Arbeitssituation zu verbessern + ihr Wohlbefinden/Gesundheitszustand bessert sich Konkrekte Effekte am Beispiel Erhalt bzw. Erlangung der Erwerbstätigkeit SchuldnerIn behält Arbeit bzw. findet Arbeit und + zahlt Einkommenssteuer + zahlt Sozialversicherungsbeiträge + nimmt kein/e Arbeitslosengeld/Notstandshilfe in Anspruch Weitere positive Effekte: SchuldnerInnen + können Unterhalt zahlen + erlangen ihre volle Kaufkraft zurück + verbessern ihren gesundheitlichen Zustand asb Schuldenreport 202 2

13 Finanzierung der Schuldenberatungen Der Mitteleinsatz der öffentlichen Stellen für staatlich anerkannte Schuldenberatungen lag 20 bei rund,4 Millionen Euro. Mit dieser Investition wird ein volkswirtschaftlicher Nutzen von mindestens 27,4 Millionen Euro erzielt. (vgl. Seite 2) Öffentliche Mittel für staatlich anerkannte Schuldenberatungen in Mio Euro 0,06 +7,44% +5,60% -0,7% 0,80,45, Die Schuldenberatungsstellen mussten in Summe 20 erstmals eine reale Kürzung hinnehmen.,40 Euro/EinwohnerIn investieren die österreichischen Bundesländer im Durchschnitt in Schuldenberatung. Die Bandbreite reicht dabei von 0,82 bis 2,25 Euro. Neben den jeweiligen Ländern werden Schuldenberatungen teilweise auch von der jeweiligen Landesstelle des Arbeitsmarktservices gefördert. Die Bandbreite der Mitfinanzierung durch das AMS liegt zwischen 0 und 39 Prozent. Der Bund fördert die Beratungstätigkeit in den Bundesländern nicht. Steigender Bedarf unzureichende Mittel Obwohl der Bedarf nach Schuldenberatung von Jahr zu Jahr zunimmt, kam es in den letzten Jahren kaum zur Ausweitung des Beratungsangebots: Die BeraterInnenzahlen stagnieren. 20 kam es mit Blick auf die Gesamtsumme an öffentlicher Finanzierung der staatlich anerkannten Schuldenberatungen erstmals zu einer realen Kürzung. Diese Entwicklung steht im Gegensatz zu Absichtserklärungen zum Ausbau der Schuldenberatungen, wie sie in staatlichen Aktionsplänen und Ministervorträgen der letzten Jahre immer wieder zu finden waren. Verändert bzw. verringert hat sich in den letzten Jahren die Förderung durch Mittel der jeweiligen Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservices. Eine Entwicklung, die mit Blick auf die Bedeutung von Schuldenberatung bei Arbeitslosigkeit bzw. für die Arbeitsplatzerhaltung, schwer nachvollziehbar ist. Mitfinanzierung durch Gläubiger notwendig Rund 70 Millionen Euro werden jährlich durch Privatinsolvenzverfahren an Insolvenzgläubiger zurückgeführt, die Schuldenberatungen sind an diesem Nutzen mit 57%, das sind 40 Millionen beteiligt. Eine Mitfinanzierung des Beratungsangebots durch Gläubiger, insbesonders durch Banken, wäre nur logisch und würde die öffentliche Hand deutlich entlasten. asb Schuldenreport 202 3

14 Privatkonkurs in Österreich Schuldenregulierungsverfahren 20 Der umgangssprachliche Ausdruck Privatkonkurs wird im Gesetz als Schuldenregulierungsverfahren (SRV) bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen und motivierten SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Zu den Voraussetzungen zählen die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, regelmäßiges Einkommen, die Verpflichtung, keine neuen Schulden zu machen, sowie die Möglichkeit, monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können. In dieser Zeit der Rückzahlung soll nur eine bescheidene, aber menschenwürdige Lebensführung möglich sein. Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf. Die SchuldnerInnen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen wieder schuldenfrei. Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück. Auch wenn das SRV derzeit für viele überschuldete Personen die Möglichkeit der Schuldenregulierung bietet, gibt es Verbesserungsbedarf vor allem in Hinblick auf bestehende Ungerechtigkeiten und den möglichen Zugang von Personen mit sehr geringem Einkommen. Die im Jahr 200 wiederaufgenommenen Gespräche über Reformvorhaben zum Privatkonkurs fanden 20 keine politische Einigung. Erst Anfang 202 kam es wohl auch vor dem Hintergrund von Initiativen der Europäischen Kommission, die Unternehmensinsolvenz auf drei Jahre zu verkürzen, zu weiteren Gesprächen im Rahmen der Arbeitsgruppe im Justizministerium. Die zeitnahe legislative Umsetzung der Reform wurde neuerlich avisiert. Kernpunkte der Reform sind Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden und eine Erweiterung der Gründe für eine sachliche Rechtfertigung der Restschuldbefreiung auch unter 0% (bisher: Billigkeitsgründe). Ebenfalls diskutiert wird die Verkürzung der Verfahrensdauer auf 5 Jahre. Schuldenberatungen begrüßen die Reformvorhaben nach dem europäischen Standard, lehnen eine Verkürzung der Verfahrensdauer jedoch ohne gleichzeitige Reduktion der Quote ab, da ein Scheitern der Restschuldbefreiung bei einer deutlich höheren Zahl von überschuldeten Personen zu erwarten ist Insolvenzanträge + 5,7% gegenüber % Die häufigsten Regulierungen im Rahmen des Privatkonkurses: Zahlungsplan: Den Gläubigern ist eine Quote anzubieten, die der Einkommenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Hier ist die Zustimmung einer Gläubigermehrheit notwendig. Die Schulden erlöschen mit Erfüllung der vereinbarten Quote. Dauer und Quote sind flexibel innerhalb gesetzlicher Vorgaben verhandelbar. Abschöpfungsverfahren: Unter strengen Auflagen für die nächsten sieben Jahre kommt es zur Pfändung auf das Existenzminimum. Die pfändbaren Beträge erhält ein gerichtlich bestellter Treuhänder, der sie jährlich an die Gläubiger verteilt. Eine Zustimmung der Gläubiger ist nicht erforderlich. Nach Ablauf des Verfahrens kommt es bei Erfüllung der Bedingungen zur Restschuldbefreiung. Zahlungsplan ,2% 7,7% Insolvenzeröffnungen +6,5% gegenüber ,4% von einer Schulden- 64% beratung im SRV bei Gericht begleitet oder vertreten. Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum Insolvenzdaten BMJ Abfragedatum Abschöpfungsverfahren ,% 27,0% asb Schuldenreport 202 4

15 Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren Zum Erreichen der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren müssen nach sieben Jahren mindestens 0% der Schulden an die Gläubiger zurückgezahlt worden sein. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn nach mindestens drei Jahren Laufzeit 50% zurückgezahlt sind. Wird nach sieben Jahren die 0%-Quote nicht erreicht, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Restschuldbefreiung (nach Billigkeit) aussprechen. Im Jahr 20 endete bei 52 Verfahren, bei denen die ASB Schuldnerberatungen GmbH als Treuhänder eingesetzt worden war, die siebenjährige Abschöpfungsfrist. In 65,2% der Fälle wurde eine Restschuldbefreiung erteilt (334 Fälle). Davon wurden 40 Verfahren vorzeitig beendet (mindestens drei Jahre Laufzeit und 50%-Quote), 263 Verfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung (sieben Jahre Laufzeit und mind. 0%-Quote) und in 29 Fällen wurde trotz Nichterreichens der Mindestquote eine Restschuldbefreiung nach Billigkeit erteilt. In einem Verfahren wurde die Restschuldbefreiung nach Verlängerung des Verfahrens erteilt. Mit Einverständnis der Gläubiger wurde das Abschöpfungsverfahren in einem Fall beendet. Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung konnte nach sieben Jahren bei 78 Fällen (34,8%) erteilt werden. In 6,2% der Fälle ist die Restschuldbefreiung offen, weil noch keine Entscheidung des Gerichts vorliegt und das Verfahren verlängert oder eine Ergänzungszahlung auferlegt wurde. In 2,% der Verfahren wurde die Restschuldbefreiung wegen Nichterreichens der Mindestquote endgültig versagt. 6,4% der Fälle wurden vorzeitig u.a. wegen Obliegenheitsverletzungen eingestellt. Außergerichtlicher Ausgleich Zustimmung aller Gläubiger erforderlich Insolvenzeröffnung Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens, Veröffentlichung, Exekutions- und Zinsenstopp Vermögensverwertung z.b. Haus, Auto Zahlungsplan Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für maximal 7 Jahre; Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich bei Scheitern Verfahrensablauf im Privatkonkurs Abschöpfungsverfahren 7 Jahre Leben am Existenzminimum; mindestens 0% der Schulden müssen nach 7 Jahren Abschöpfung bezahlt sein; Zustimmung der Gläubiger NICHT erforderlich! bei Annahme Restschuldbefreiung 34,8% 65,2% Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung nach 7 Jahren Restschuldbefreiung Zeitraum der Eröffnung: bis Zur Bereinigung der Insolvenzsituation sollten SchuldnerInnen noch vor dem gerichtlichen Insolvenzverfahren versuchen, sich durch Abschluss eines außergerichtlichen Ausgleichs wieder wirtschaftlich zu sanieren. Dabei verzichten ALLE Gläubiger auf einen Teil der Forderungen. Die SchuldnerInnen bezahlen eine vereinbarte Rate und werden von den restlichen Schulden befreit. Nur ein Viertel der vorgeschlagenen außergerichtlichen Ausgleiche werden tatsächlich von den Gläubigern angenommen. Der Antrags- und Verfahrensablauf eines Privatkonkurses ist in der Insolvenzordnung geregelt. Zuständig sind zumeist die Bezirksgerichte. Ein Schuldenregulierungsverfahren kann mit einem Zahlungsplan oder einem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung enden. asb Schuldenreport 202 5

16 Pfändungen und Exekutionen Foderungsexekutionen Lohnpfändung bis zu einem Existenzminimum (20: 793 Euro) 20 wurden Forderungsexekutionen beantragt. Das sind Anträge pro Arbeitstag! Bei einer Forderungsexekution (oder Lohnpfändung ) wird das Einkommen von SchuldnerInnen bis auf das Existenzminimum gepfändet, der darüber hinaus gehende Betrag wird direkt an die Gläubiger überwiesen. Das Existenzminimum ist abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten und der Höhe des Einkommens. Die Untergrenze für das Existenzminimum lag 20 bei 793 Euro. In Österreich sind Arbeitgeber durch das System der Lohnpfändungen belastet. Sie sind verpflichtet, eine genaue Rangordnung der anhängigen Exekutionen zu führen, monatlich das Existenzminimum zu errechnen und den pfändbaren Betrag an Gläubiger zu überweisen. Dieser Aufwand ergibt für ArbeitnehmerInnen oft Probleme mit ihren Arbeitgebern bis hin zu Kündigungen und Problemen bei der Arbeitssuche. 2 Überdies zeigen die Beobachtungen der Schuldenberatungen, dass auch Fehlberechnungen des Existenzminimums, fast immer zu Lasten der SchuldnerInnen, vorkommen. Im Jahr 20 wurden in Österreich Anträge auf Forderungsexekution gestellt 3, das sind durchschnittlich Anträge pro Arbeitstag. Unterhaltsschulden können auch unter diese Grenze gepfändet werden. Informationen und Tabellen zum Existenzminimum finden sich unter oder in der Broschüre Informationen für Arbeitgeber und andere Drittschuldner ( Bereich Bürgerservice/Publikationen). 2 Mit dieser Problematik befasste sich ein mehrjähriges Projekt der Schuldenberatungen: Schulden-Shredder Arbeitsmarkthindernis Schulden, gefördert im Rahmen der EU-Initiative EQUAL vom ESF und BMWA ( Bereich Projekte). 3 Bundesministerium für Justiz Betriebliches Informationssystem der Justiz, 20 Die Exekution ist die gerichtliche Zwangsvollstreckung von Rechten. Sie richtet sich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung und setzt einen Vollstreckungstitel wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder einen Zahlungsbefehl voraus. Die in der Praxis häufigsten Formen der Exekution sind die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution. Wer zuerst kommt... Im Exekutionsrecht gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst! Der Gläubiger, der als erster einen Antrag stellt, wird auch als erster und einziger befriedigt. Alle anderen Gläubiger müssen warten, bis sie an der Reihe sind. Bei zahlungsunfähigen SchuldnerInnen bietet das Exekutionsrecht keine Lösung, sondern verschlimmert die Situation, indem die Schulden durch Zinsen und Kosten der wartenden Gläubiger ständig wachsen. Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Keine Bevorzugung von Gläubigern Schnelle und aggressive Gläubiger werden durch Einzelvollstreckungen begünstigt. Ziel muss es sein, den Gedanken der Gläubigergleichberechtigung wie in der Insolvenzordnung, auch auf die Exekutionsordnung auszuweiten. Zinsenstopp bei Pfändung Die monatlich gepfändeten Beträge decken oft nicht einmal Kosten und Zinsen. Dadurch wachsen die Schulden sogar noch mehr. Es sollte ein Zinsenstopp für alle Gläubiger gelten, die durch die Lohnpfändung Beträge erhalten. asb Schuldenreport 202 6

17 Fahrnisexekutionen Gerichtliche Pfändung und Verwertung von beweglichen Sachen ( Fahrnissen ) durch eine/n GerichtsvollzieherIn 20 wurden Fahrnisexekutionen beantragt. Das sind 3.96 Anträge pro Arbeitstag! Bei einer Fahrnisexekution wird von SchuldnerInnen das bewegliche Vermögen ( Fahrnisse ), das diese nicht zu einer einfachen Lebensführung benötigen, gepfändet und verwertet. Die GerichtsvollzieherInnen sind dazu berechtigt, die Wohnung von SchuldnerInnen zu durchsuchen und pfändbare Gegenstände aufzuschreiben. Häufig werden diese dazu mit einer Pfändungsmarke, dem Kuckuck, versehen. Problematisch bei Fahrnisexekutionen ist, dass oft Vermögen gepfändet wird, das sich zwar im Haushalt der SchuldnerInnen befindet, aber im Eigentum von anderen Personen steht. In diesen Fällen müssen sich die tatsächlichen EigentümerInnen gegen diese unrichtige Pfändung zur Wehr setzen. Außerdem liegt der Erlös bei der Verwertung der Fahrnisse regelmäßig weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert und ergibt somit nur geringe Beträge zur Schuldentilgung. Im Jahr 20 gab es in Österreich insgesamt Anträge auf Fahrnisexekution, das sind durchschnittlich 3.96 Anträge pro Arbeitstag. In beiden Exekutionsformen ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Bundesministerium für Justiz Betriebliches Informationssystem der Justiz, 20 Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Fahrnisexekution nur bei Vermögen Die Fahrnispfändung wird entgegen der Intention des Gesetzgebers als Druckmittel eingesetzt, um zusätzliche Zahlungen zu erzwingen, auch wenn nichts pfändbar ist oder der Lohn bereits gepfändet wird. In der Folge zahlen viele Menschen aus dem Unpfändbaren Beträge an Gläubiger und gefährden damit ihre eigene Existenz und die ihrer Kinder. Nur wenn SchuldnerInnen offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution bei laufender Lohnpfändung zulässig sein. auf jeden Fall alle Gegenstände, die zu einer einfachen Lebensführung notwendig sind einfache Kleidung Nahrungsmittel Heizmittel... dazu kommen noch: Gegenstände für die Berufsausübung Lernbehelfe höchstpersönliche Gegenstände (z.b. Eheringe) Sachen, die nachweislich nicht den SchuldnerInnen gehören Notwendige Änderung der Exekutionsordnung: Ausweitung des Katalogs des unpfändbaren Vermögens Fernseher Videorecorder DVD-Player Stereoanlage, CDs Computer und Zubehör Fotoausrüstung Handy Auto Motorrad Bargeld Unpfändbar sollten sein: Gegenstände zur einfachen Lebensführung wie Kühlschrank, Mikrowelle, Tiefkühlgerät, Staubsauger, Waschmaschine, E-Herd, Kaffeemaschine, Geschirrspüler, Nähmaschine; Einrichtungsgegenstände soweit sie keine antiken Möbel oder Designermöbel sind; Fortbewegungsmittel wie Kraftfahrzeug bis zu einem Wert von Euro (Indexbindung). Alle übrigen Gegenstände sollten ab einem Einzelwert von 50 Euro (Indexbindung) gelistet werden. Übersteigt der Gesamtwert aller bewerteten Gegenstände den Betrag von Euro, so wäre der Überschuss pfändbar und der Verpflichtete könnte wählen, welche Gegenstände er zur Verwertung gibt. (Quelle: Wege aus der Schuldenfalle. Rechtspolitische Vorschläge zur Vermeidung und Bekämpfung von Ver- und Überschuldung, asb 2008) asb Schuldenreport 202 7

18 Privatinsolvenzmodelle in Europa Schweden Island Dauer der Entschuldung Staat Dauer Österreich ist Schlusslicht Mindestquote England grds. Jahr; Verkürzung, Verlängerung möglich Slowenien 2 bis 5 Jahre Slowakei 3 Jahre Niederlande grds. 3 Jahre, max. 5 Jahre Belgien 3 bis 5 Jahre Dänemark 3 bis 5 Jahre, Verlängerung möglich Litauen 3,5 Jahre (vorher 7 Jahre) Griechenland 4 Jahre Polen bis 5 Jahre Portugal 5 Jahre Estland 5 Jahre Tschechien 5 Jahre JA (30% Quote) Norwegen 5 Jahre, Verlängerung möglich Schweden 5 Jahre, Verlängerung auf 7 Jahre möglich Finnland mind. 5 Jahre; 0 Jahre bei Behalt des Eigenheims; Verlängerung um 2 Jahre möglich (Ausnahme: Behalt Eigenheim) Deutschland 6 Jahre Österreich 7 Jahre, Verlängerung auf 0 Jahre möglich JA (0% Quote) Frankreich bis zu 8 Jahre; Restschuldbefreiung bei hoffnungsloser Überschuldung Luxemburg Privatinsolvenz in Planung; Restschuldbefreiung geplant Derzeit wird in Deutschland eine Reform des Insolvenzrechts vorbereitet, die unter bestimmten Umständen eine Verkürzung des Verfahrens vorsieht. So soll eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren für SchuldnerInnen möglich sein, die mindestens 25% der Forderungen und Kosten begleichen können. Fünf Jahre soll das Verfahren für jene dauern, die die Verfahrenskosten selbst tragen. Für diejenigen, die die Verfahrenskosten nicht tragen, wird es bei den sechs Jahren Verfahrensdauer bleiben. Finnland Norwegen In den meisten europäischen Staaten ist eine Tendenz der Entschuldungsdauer im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens von etwa fünf Jahren hin zu drei Jahren auszumachen. Gerade jüngere Rechtsordnungen halten drei bis vier Jahre bei einem Entschuldungsplan für ausreichend (z.b. Griechenland, Litauen). Zudem sehen die meisten Rechtsordnungen vollständige Restschuldbefreiungen mit nur wenigen Ausnahmen (Unterhaltsprüche von Kindern, Steuerschulden, etc.) vor. Mindestquoten als Erfordernis für die Restschuldbefreiung existieren in kaum einem europäischen Land: SchuldnerInnen haben einen bestimmten Teil ihres Einkommens (gebunden an Pfändungstabellen oder Berechnungen durch Insolvenzverwalter) der Gläubigerbefriedigung zur Verfügung zu stellen. Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: zum einen wird die Restschuldbefreiung im Regelfall erst nach 7-jähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen gilt eine Mindestquote von 0%. Diese Hürde macht gerade einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast unmöglich. Estland Lettland Dänemark Litauen Irland Großbritannien Weißrussland Niederlande Polen Deutschland Belgien Luxemburg Ukraine Tschechische Republik Slowakei Frankreich Schweiz Liechtenstein Österreich Slowenien Kroatien Rumänien Ungarn BosnienHerzegowina Serbien Montenegro Italien Spanien Bulgarien Mazedonien Türkei Albanien Portugal Griechenland Notwendige Reformen Überfällige Reformen im Privatinsolvenzrecht müssen endlich umgesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Standards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung sollen den Zugang zum Privatkonkurs auch einkommensschwachen und armutsgefährdeten Personen, denen derzeit ein Neustart fast unmöglich ist, ermöglichen. (Quellen: Schönen, Verbraucherinsolvenzrecht im internationalen Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (Teil II), ZVI 200, 8; Knobloch, Verbraucherinsolvenzregelungen in Europa, Fachtagung Schuldnerberatung , Dortmund) asb Schuldenreport 202 8

19 Budgetberatung Konzept In Österreich gab es bislang kein niederschwelliges, professionelles und unabhängiges Beratungsangebot zu Fragen der Haushaltsfinanzen für Menschen mit niedrigem Einkommen, die jedoch (noch) nicht von Überschuldung betroffen sind. Budgetberatung richtet sich explizit an nicht-überschuldete Personen. Zentrale Zielgruppe sind Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen bzw. Personen und Haushalte, die eine Einkommensminderung erwarten/erfahren und/oder Probleme bei der Haushalts-Budgetierung haben. Personen mit Schuldenproblemen wird die Inanspruchnahme einer Schuldenberatung empfohlen. Grundlage und zentrales Arbeitsmittel für Budgetberatung bilden die von der asb entwickelten Referenzbudgets (=Budgetbeispiele), die für den weiteren Einsatz im Zuge von Budgetberatung und -information aktualisiert und weiter entwickelt werden. Referenzbudgets sind Ausgabenraster für verschiedene Haushaltstypen. Ziele von Budgetberatung: Verbesserung im Umgang mit Geld in privaten Finanzfragen Unterstützung in der Planung von Haushaltsbudgets Schuldenprävention durch ausgeglichene Budgets und Erhebung von Sparpotential Pilotprojekt Budgetberatung 20 konzipierte die asb im Rahmen eines vom BMASK geförderten Pilotprojekts ein Budgetberatungsangebot, das in Zusammenarbeit mit der IfS-Schuldenberatung Vorarlberg umgesetzt wurde. Dabei wurden 22 Personen mit Fragen bzw. Problemen rund um ihr Haushaltsbudget durch persönliche bzw. telefonische Beratungsgespräche professionell unterstützt. Die Beratungsangebote wurden durch Informationen und einen Online-Rechner auf der Website unterstützt, die damit auch Möglichkeiten der selbständigen Auseinandersetzung mit dem eigenen Haushaltsbudget bietet. Die positive Resonanz auf die Angebote des Pilotprojekts bestätigte die Notwendigkeit eines flächendeckenden Budgetberatungsangebots. 202 wird das Projekt auf ganz Österreich ausgeweitet, künftig können alle staatlich anerkannten Schuldenberatungen zunächst in unterschiedlichem Ausmaß auch professionelle Budgetberatung anbieten. Im Zentrum der Website steht ein Online-Budgetrechner, der es den NutzerInnen auf einfache Art ermöglicht, einen guten Überblick über die eigenen Ausgaben zu erhalten, sowie die Ausgabenstruktur des eigenen Haushalts mit entsprechenden online verfügbaren Budgetbeispielen (=Referenzbudgets) zu vergleichen und aufgrund sichtbarer Abweichungen Hinweise zur eigenen Situation und etwaig notwendigen Veränderungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets zu bekommen. Die Ergebnisse des Online-Rechners können ausgedruckt und auch im pdf- Format abgespeichert werden. Neben dem Budgetrechner stehen auch Budgetvorlagen im Excel und Pdf- Format für all jene NutzerInnen zur Verfügung, die ihren Haushaltsüberblick lieber per Hand bzw. als Excel-Datei am eigenen Computer erstellen wollen. Darüber hinaus werden auf der Website in der Rubrik Service weiterführende Informationen, Hinweise und Links zu Themen zur Verfügung gestellt. asb Schuldenreport 202 9

20 Impressum: Schuldenreport 202 (April 202) Herausgeber, Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: ASB Schuldnerberatungen GmbH Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen GF: Dr. Hans W. Grohs Bockgasse 2 b, 4020 Linz Austria Tel: +43 (0) , Fax: +43 (0) asb@asb-gmbh.at Firmenbuchnummer: FN t (LG Linz) Gefördert von BMJ und BMASK Redaktion: Dr. Hans W. Grohs, Mag. a Gabriele Horak-Böck, Dr. in Susanne Jürgens, Mag. a Maria Kemmetmüller, Mag. a Helga Kranewitter, Dr. in Michaela Moser Layout: Maria Schaittenberger Fotos: Fotolia Grafiken: Maria Schaittenberger Druck: Druckerei Berger, Horn Copyright: Auszugsweiser Nachdruck und Verwertung nicht namentlich gekennzeichneter Artikel unter genauer Quellenangabe gestattet. Unter dieser Adresse finden Sie das Webportal der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich mit allen Adressen, Hintergrundinformationen und Projekten sowie Materialien und Berechnungswerkzeugen.

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