Pressespiegel Revue de Presse Rassegna Stampa
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- Sarah Huber
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1 resse el Rev e Pres ivista a Stam Pressespiegel Revue de Presse Rassegna Stampa Wochen Semaines Settimane 24-28/2017
2 2 Jahrespressekonferenz des EDÖB Conférence annuelle du PFPDT... 4 Hausse des activités de protection de données. 24 Heures, «Gilt es nur noch für Wetterdaten, können wir darauf verzichten». Aargauer Zeitung, Fitness-Armbänder auf dem Prüfstand. Berner Zeitung, Mr Dati «Rispetto della vita privata». Corriere del Ticino, Le Big Data met à mal la sphère privée. Le Temps, Der wunderbar undankbare Adrian L. Der Bund, Aktuell Actualités Der Wähler wird vermessen. Tages-Anzeiger, International Wie tauschen sich EU-Länder bei Straftaten aus? Frankfurter Allgemeine, «Privacy Shield» - das neue Rahmenabkommen mit den USA. KMU Magazin, Eine echte Kampfansage. Süddeutsche Zeitung, Öffentlichkeitsgesetz Loi sur la transparence Der Krampf mit den Pharmageldern. Der Bund, Eine Bastion der Geheimhaltung fällt. Neue Zürcher Zeitung, Behörden Autorités Bundesamt für Unsicherheit. Sonntagszeitung, Wirtschaft und Finanzen Économie et finances «Der Datenschutz ist auch ein Innovationsschutz für die Wirtschaft». Swiss ICT Magazin, Sans le dire, la banque peut revendre votre hypothèque à un inconnu. Le Matin Dimanche, Wirtschaft bekämpft Datenklau-Meldepflicht. Sonntagszeitung, Meetup sur la protection des données. L Agefi, Warum bin ich nicht kreditwürdig? Beobachter, Tausche persönliche Daten gegen Gutschein. Der Bund, Kundendaten gegen Superpunkte. K-Tipp, Biometrie Biométrie Personalisierte Aussenwerbung: Wenn das Plakat weiss, wer vor ihm steht. SRF TV 10vor10,
3 3 Videoüberwachung Vidéosurveillance Die neue Logitech-Sicherheitskamera lässt sich an Fenstern anbringen, um nach draussen zu filmen. Ist das zulässig? watson.ch, IT und Technologien Informatique et Téchnologies Proton Technologies lance son réseau privé virtuel. L Agefi, Onlinedienste Services en ligne Google schaut weg. Tages-Anzeiger, Vorsicht vor falschen Freunden. K-Tipp, La nouvelle fonctionnalité de géolocalisation de Snapchat inquiète. Le Temps, Datenbanken und -sicherheit Base de données et sécurité des données Gehackte Weltordnung. Südostschweiz, Verkehr Transport Die Tage der Automaten sind gezählt. Der Bund, Lezzgo testé au niveau national. L Agefi, Zwei innovative Billett-Apps erhalten nationale Konkurrenz. Tages-Anzeiger, E-Vignette: «Für Autofahrer bequemer, aber heikel». Südostschweiz, Gesundheit Santé...40 Wir müssen zu klugen Daten-Investoren werden. Tages-Anzeiger, Avance an den gläsernen Patienten. Neue Zürcher Zeitung, Praxisärzte sträuben sich. Luzerner Zeitung, Wohnen Habiter...43 Was Vermieter wissen dürfen. Südkurier,
4 4 Jahrespressekonferenz des EDÖB Conférence annuelle du PFPDT Hausse des activités de protection de données. 24 Heures,
5 «Gilt es nur noch für Wetterdaten, können wir darauf verzichten». Aargauer Zeitung,
6 Fitness-Armbänder auf dem Prüfstand. Berner Zeitung,
7 Mr Dati «Rispetto della vita privata». Corriere del Ticino,
8 Le Big Data met à mal la sphère privée. Le Temps,
9 Der wunderbar undankbare Adrian L. Der Bund,
10 10 Aktuell Actualités Der Wähler wird vermessen. Tages-Anzeiger,
11 11 International Wie tauschen sich EU-Länder bei Straftaten aus? Frankfurter Allgemeine,
12 «Privacy Shield» - das neue Rahmenabkommen mit den USA. KMU Magazin,
13 13
14 Eine echte Kampfansage. Süddeutsche Zeitung,
15 15 Öffentlichkeitsgesetz Loi sur la transparence Der Krampf mit den Pharmageldern. Der Bund,
16 Eine Bastion der Geheimhaltung fällt. Neue Zürcher Zeitung,
17 17 Behörden Autorités Bundesamt für Unsicherheit. Sonntagszeitung,
18 18 Wirtschaft und Finanzen Économie et finances «Der Datenschutz ist auch ein Innovationsschutz für die Wirtschaft». Swiss ICT Magazin, Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger wird an der IT-Beschaffungskonferenz 2017 an einem Podium zum Thema Geschäftsgeheimnisse vs. Transparenz teilnehmen. Interview: Simon Zaugg Herr Lobsiger, was sind im Hinblick auf Ihren Auftritt auf dem Podium an der IT-Beschaffungskonferenz aus Ihrer Sicht die wichtigsten Themen in der Schnittstelle von Datenschutz und Öffentlichkeitsgesetz einerseits und dem öffentlichen Beschaffungswesen andererseits? Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, haben einen Anspruch darauf, dass keine Geschäftsgeheimnisse publik werden und sie damit letztlich vor Wettbewerbsverzerrungen geschützt bleiben. Wird in Schlichtungsverfahren Einblick in Unterlagen verlangt, dann muss die Verwaltung darauf achten, dass Geschäftsgeheimnisse entweder geschwärzt oder entfernt werden. Gleichzeitig soll das Vorgehen der beschaffenden Verwaltung nach einem rechtskräftigen Zuschlag für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. Ein brennendes Thema in der IT-Beschaffung ist die hohe Zahl an «Freihändern». Ein Pro-Argument aus der Praxis ist, dass eine freihändige Vergabe meist effizienter und deshalb günstiger und somit auch im Sinne des Steuerzahlers ist. Gemäss Gesetz ist aber Transparenz verlangt, «Freihänder» sollen eine explizite Ausnahme bleiben. Was ist bei dieser Güterabwägung zu beachten? Ich möchte klar festhalten, dass es nicht die Aufgabe des Öffentlichkeitsbeauftragten ist, die Vorzüge und Nachteile des freihändigen Verfahrens zu kommentieren. Wenn der Bürger Einsicht in Beschaffungsvorgänge erhalten will, dann kann er sich dank dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) ein Bild davon machen, ob die Verwaltung effizient und gesetzeskonform vorgegangen ist. Ein gut umgesetzter Datenschutz verursacht Kosten. Beispielsweise bei einem Internetportal, das zusätzliche Mechanismen einbauen muss. Ist Datenschutz hier nicht auch ein Innovationsverhinderer? Im Gegenteil: Datenschutz und Datensicherheit umfassen ja auch Geschäftsgeheimnisse von Unternehmern, die immaterielle wirtschaftliche Werte generieren. Die Früchte ihrer Arbeit sollen geschützt sein und sie sollen diese verwerten können. Andererseits fördert der Datenschutz die Selbstbestimmung in der Gesellschaft: Die Konsumenten sollen fair und differenziert über Online-Angebote informiert werden. Indem wir Anbieter ermuntern, neue digitale Technologien zur Verbesserung dieser Zielsetzung einzusetzen, trägt der Datenschutz auch so zur Innovation bei. Wie beurteilen Sie denn die heutige Erwartungshaltung der Öffentlichkeit gegenüber Ihrer Behörde? Die Datenschutzbehörde ist einer wachsenden Erwartungshaltung ausgesetzt. Von uns wird nebst der Aufsichtspflicht eine zusätzliche Beratungspräsenz erwartet. Auf der Seite der Konsumenten wird verlangt, dass die Behörde die digitale Entwicklung mitverfolgt, die gängigsten Applikationen testet und Tipps gibt, wie man Angebote datenschutzverträglich anwenden kann. Gleichzeitig erwarten Unternehmen sowie Behörden, dass wir ihre grossen Projekte mitverfolgen und ihnen frühzeitig Bedenken und mögliche Lösungsansätze mitteilen. Die Vernehmlassung zum neuen Datenschutzgesetz wurde Anfang des laufenden Jahres abgeschlossen. Wie lautet Ihr Zwischenfazit zum laufenden Prozess? Die wichtigsten Instrumente des neuen europäischen Datenschutzrechts sind enthalten. Dagegen ist das Sanktionsrecht sicher überarbeitungsbedürftig. Da besteht nach der Vernehmlassung ein Konsens. Es gibt zudem eine Diskussion darüber, ob das Datenschutzgesetz nun ein «Swiss Finish» ist oder eher zu wenig weit geht. In den Gesprächen mit dem EJPD haben wir zum Ausdruck gebracht, dass es auch im Sinne der Wirtschaft möglichst wenig Abweichungen zur europäischen Gesetzgebung geben sollte. Abweichungen führen immer zu Auslegungsdiskussionen. Viele Unternehmen werden sich sowieso auch nach EU-Bestimmungen richten müssen. Sie haben es gesagt. Nebst dem neuen Schweizer DSG ist die EU-Datenschutzregelung in Vorbereitung, welche bereits im Mai 2018 in Kraft treten und auch für die allermeisten Schweizer Unternehmen gelten wird. Was geben Sie den Datenschutzverantwortlichen, Geschäftsleitern und Entscheidern mit auf den Weg? Müssen gar alle Schweizer Unternehmen einen Datenschützer anstellen? Ich gehe davon aus, dass das Schweizer Gesetz nicht viel später in Kraft treten wird. Ich glaube auch nicht, dass es riesige Unterschiede geben wird. Gemäss der EU-Regelung sind betriebliche Datenschutzberater nur dann obligatorisch, wenn das Angebot ein gewisses Mass an Umfang und Überwachungsdichte erreicht. Diese Begriffe sind auslegungsbedürftig. Die EU wird hierzu Richtlinien herausgeben. Wir werden diese analysieren und auf unserer Website entsprechend über die Thematik informieren. Ich gehe nicht davon aus, dass alle Schweizer KMU einen betrieblichen Datenschutz einrichten müssen. Mehr zum Programm der IT-Beschaffungskonferenz 2017 und zur Anmeldung:
19 Sans le dire, la banque peut revendre votre hypothèque à un inconnu. Le Matin Dimanche,
20 Wirtschaft bekämpft Datenklau-Meldepflicht. Sonntagszeitung,
21 Meetup sur la protection des données. L Agefi,
22 Warum bin ich nicht kreditwürdig? Beobachter,
23 23
24 Tausche persönliche Daten gegen Gutschein. Der Bund,
25 Kundendaten gegen Superpunkte. K-Tipp,
26 26 Biometrie Biométrie Personalisierte Aussenwerbung: Wenn das Plakat weiss, wer vor ihm steht. SRF TV 10vor10, Personalisierte Werbung durch Gesichtserkennung - Das Wichtigste in Kürze. In Deutschland steht eine Supermarktkette in der Kritik, weil sie zu Werbezwecken eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt hat. «10vor10»-Recherchen zeigen: Auch in der Schweiz laufen erste Tests. Die Rechtslage dazu ist in der Schweiz noch unklar. Personalisierte Werbung im Internet ist Alltag. Die Werbebranche arbeitet aber in der Aussenwerbung mit Hochdruck daran. Auf interaktiven Screens sollen Kunden genau die Werbung sehen, die zu ihnen passt. Die Technologie der Gesichtserkennung macht s möglich. Auch in der Schweiz laufen erste Experimente, wie Recherchen von «10vor10» zeigen. Das Werbeunternehmen APG lässt zurzeit intern eine Software der Schweizer Firma «Advertima» testen. Das St. Galler Start-Up arbeitet mit künstlicher Intelligenz: Die Personen vor dem Werbescreen werden von einer Kamera erfasst. Die Software ermittelt Alter, Geschlecht und Emotionen der Personen. Je nach Konstellation dieser Parameter reagiert der Screen individuell und spricht den Kunden anders an. Interesse an Emotionen «Wir betreiben keine Gesichtserkennung, und wir speichern keine Daten», betont Christian Naef, Co-Gründer von «Advertima». Man sei nur an anonymisierten Merkmalen interessiert. Seine Software eigne sich für Kundenwerbung, aber auch für die Fahndung nach Personen. Ob und wann die APG die Software anwenden kann, sei noch offen, betont APG-Manager Beat Holenstein. Es gehe darum, Erfahrungen zu sammeln. Interessant sei die Erfassung der Stimmung auf die Werbebotschaft. «Das könnte uns zeitnah Informationen geben, ob das Sujet ankommt oder nicht», sagt der APG-Manager. Datenschutz-Skandal in Deutschland In Deutschland erregte die Einzelhandelskette Real die Gemüter. In 40 Supermärkten des Unternehmens wurden Kameras installiert, die Gesichter ihrer Kunden analysieren. Durch die Analyse registrieren die Kameras das Geschlecht und das Alter des Kunden sowie die Dauer des Blickkontaktes mit dem Werbebildschirm. Das System wurde eingesetzt, um auf den im Kassenbereich angebrachten Bildschirmen benutzerdefinierte Werbung zeigen zu können. Die Datenschutzorganisation Digitalcourage hat Strafanzeige erstattet. Die Kunden seien auf die Gesichtserkennung nicht hingewiesen worden, sagen die Datenschützer. Nun hat die Supermarktkette den Einsatz von Bildschirmen mit integrierter Videokamera gestoppt. Rechtslage unklar In der Schweiz ist die Rechtslage noch nicht geklärt. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte erklärte auf Anfrage, dass nach seinem Wissen, die Technologie für Werbezwecke noch nicht angewendet werde. Grundsätzlich müssten die Daten immer anonymisiert werden und keine Rückschlüsse auf die Personen zu lassen. Für personalisierte Werbung dürfen ausserdem die Daten nicht gegen den Willen der Betroffenen erhoben werden.
27 27 Videoüberwachung Vidéosurveillance Die neue Logitech-Sicherheitskamera lässt sich an Fenstern anbringen, um nach draussen zu filmen. Ist das zulässig? watson.ch, Was man mit privaten Sicherheitskameras darf und warum die Cloud riskant ist Dank Videoüberwachung ertappen wir Einbrecher auf frischer Tat, kontrollieren den Babysitter und schnüffeln der Putzfrau hinterher. Aber ist das Speichern der Aufnahmen zulässig? Hier sind die unbequemen Fakten. Wir haben den Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger über den Einsatz von privaten Sicherheitskameras befragt. Seine Antworten sind in ein umfangreiches FAQ eingeflossen. Um welche Geräte geht s? Dieses FAQ dreht sich um den privaten Einsatz von Überwachungskameras, auch Sicherheitskameras genannt. Der Markt für Heim-Überwachungstechnik ist riesig, wir konzentrieren uns hier auf die sogenannten Netzwerkkameras oder IP-Kameras. Das sind Geräte, die sich mit dem Internet verbinden lassen, um Fotos oder Videostreams zu übertragen. Wo liegt das Problem? Private Personen dürfen Überwachungskameras nicht beliebig einsetzen, zum Beispiel nicht zur Befriedigung ihrer Neugier. Der Einsatz von Sicherheitskameras ist heikel, weil die Ton- und Bildaufnahmen die Rechte Dritter verletzen können. Gespeicherte Aufnahmen von Überwachungskameras zeigen häufig Personen, das bedeutet in der Sprache der Juristen, dass «Personendaten bearbeitet werden». Ich will zuhause eine Sicherheitskamera in Betrieb nehmen. Was muss ich beachten? Eine solche Datenbearbeitung ist nur rechtmässig, wenn sie unter Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts erfolgt. Dazu zählt unter anderem, dass die Videoüberwachung erkennbar ist, zum Beispiel durch entsprechende Hinweisschilder. Wichtig: Nicht nur Videoaufnahmen sind problematisch! In strafrechtlicher Hinsicht muss man beachten, dass das unbefugte Aufnehmen von Gesprächen und die Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte strafbar sind. Darf man die Putzfrau (heimlich) überwachen? Nein. «Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten grundsätzlich nicht systematisch überwachen», heisst es aus dem Büro des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Ob im Büro oder in den eigenen vier Wänden. Was ist mit der Babysitterin? Nicht erlaubt. Bezahlte Babysitter sind Arbeitnehmer. Wer Kinder hütet, sollte mindestens 13 Jahre alt sein. Wenn der Babysitter keinen Lohn erhält, darf man überwachen? Nein. Es sei denn, man fragt die betroffene Person und holt ihre Einwilligung zur Videoüberwachung ein. Darf man Kinder überwachen? Bei Aufnahmen von Kindern ist immer besondere Zurückhaltung geboten, betont Martin Steiger. In Bezug auf ihre eigenen Kindern tragen die Eltern die Verantwortung: «Bei einem Kleinkind darf ein Babyphone verwendet werden, solange die IT-Sicherheit gewährleistet ist. Aber je älter ein Kind ist, desto eher kann es selbst entscheiden, ob es gefilmt werden möchte oder nicht.» Wenn man fremde Kinder filmen möchte, sind grundsätzlich deren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten die Ansprechpartner und je nach Alter die Kinder selbst. «Wer Aufnahmen von fremden Kindern erstellt, setzt sich ausserdem dem Verdacht aus, pädophil zu sein», warnt der Anwalt. Was darf man mit Aufnahmen von Kindern tun? Die Eltern dürfen nicht beliebig entscheiden, was sie mit den Aufnahmen tun, denn auch Kinder haben das Recht am eigenen Bild. Eine Verhaltensüberwachung ist nicht zulässig. Dürfen Hausbesitzer ihren Garten überwachen? Ja. Mit wichtigen Einschränkungen. Die Kamera darf (...) nur den Bereich bis zur Grundstücksgrenze filmen, wenn der betroffene Nachbar einer weiter gehenden Überwachung nicht zustimmt. Darf man die Zufahrt zum eigenen Grundstück (mit Strasse) filmen? «Private Videoüberwachung von öffentlichem Grund ist grundsätzlich rechtswidrig», hält Martin Steiger fest. Die Kamera muss zwingend so ausgerichtet sein, dass keine Passanten auf dem Trottoir oder vorbeifahrenden Autos gefilmt werden. «Als Faustregel gilt, dass eine private Überwachungskamera nur jene Bilder aufnehmen darf, die absolut notwendig sind. Wenn man beispielsweise sein eigenes Grundstück aufgrund von Einbrüchen filmen möchte, muss man verhindern, dass die Nachbarschaft auch gefilmt wird. Überwachungskameras dürfen auch nicht eingesetzt werden, um beispielsweise die hübsche Nachbarin zu filmen (Voyeurismus) oder um Kinder auf dem Spielplatz zu beobachten.» Dürfen Überwachungs-Aufnahmen auf fremden Servern (in der Cloud) gespeichert werden? Kommt darauf an, in welchem Land die Server stehen. Problematisch sind aus Sicht der Datenschutzbehörden zum Beispiel USRechenzentren. Der Datenschutz in den Vereinigten Staaten gilt aus schweizerischer Sicht grundsätzlich nicht als angemessen, erklärt Digital-Experte Martin Steiger. Eine Ausnahme bestehe, wenn sich ein Unternehmen gemäss den neuen amerikanisch-schweizerischen «Privacy Shield»-Vorgaben zertifizieren liess. Ich will die Sicherheitskamera der US-Firma XY mit Cloud-Speicherung verwenden. Ist das ok? In der «Privacy Shield List» kann man auf Anraten von Martin Steiger online nachschauen, ob sich das US-amerikanische Unternehmen XY bereits für die Schweiz zertifizieren liess. Im Zweifelsfall sollten Kamera-Betreiber darauf verzichten, Aufnahmen in der Cloud von US-Firmen speichern. Leider gibt es in Europa und in der Schweiz kaum Alternativen. Was droht, wenn Aufnahmen auf US-Servern gespeichert werden? Die Datenbearbeitung im Ausland ohne angemessenen Datenschutz verletzt das schweizerische Datenschutzrecht und kann eine Persönlichkeitsverletzung darstellen. Betroffene können sich dagegen mit einer zivilrechtlichen Klage wehren oder den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bitten, sich der Angelegenheit anzunehmen. Eine solche Klage würde sich insbesondere gegen den Kamera-Betreiber richten. Der EDÖB könnte Abklärungen tätigen und danach eine Empfehlung abgeben. Martin Steiger erklärt: «Ein Beispiel dafür war der Rechtsstreit um Google Street View, der mit einem Bundesgerichtsurteil gegen Google endete und Google Street View in der Schweiz in weiten Teilen unbrauchbar werden liess».
28 28 Muss ich wegen der Cloud-Speicherung tatsächlich mit einer Klage rechnen? Laut Rechtsanwalt Steiger sind datenschutzrechtliche Klagen selten, denn sie seien aufwendig. «Allein der Gerichtskostenvorschuss kann 5000 Franken beauftragen und man benötigt normalerweise die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der für seine Erfahrung und sein Wissen angemessen ntschädigt werden muss.» Rechtsschutzversicherungen deckten solche Kosten, wenn überhaupt, in vielen Fällen nur teilweise. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) könne sich aber wegen «knapper Ressourcen» nicht um Einzelfälle kümmern. Wo kann ich mich über die geltenden Gesetze zur Videoüberwachung informieren? Auf der EDÖB-Website können zahlreiche Merkblätter kostenlos heruntergeladen werden, die nicht nur die Videoüberwachung in und um Privathäuser und Wohnungen betreffen: Überwachung am Arbeitsplatz Kameras in Garderoben und Toiletten Dashcams (Autos) Private Drohnen/ Quadcopter Öffentliche Webcams (Restaurants etc.) Oder man zieht einen Anwalt bei. Ich wurde gegen meinen Willen von einer Kamera erfasst. Was kann ich tun? Wie bei allen alltäglichen Problemen ist es ratsam, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen, bevor man die Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt bemüht. Der Eidgenössische Datenschützer empfiehlt, «zuerst Kontakt mit dem Betreiber der Anlage aufzunehmen und die Löschung der Bilder und allenfalls die Änderung des Aufnahmewinkels oder des Kamerastandorts zu verlangen.» Falls der Betreiber nicht darauf eingehe, könne man schriftlich ein Auskunftsgesuch stellen, um zu erfahren, wie die Überwachung abläuft und was mit den Daten passiert. Wer davon ausgeht, rechtswidrig von privaten Videokameras überwacht zu werden, kann sich an den Eidgenössischen Daten- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden. Häufig helfe auch die örtliche Polizei weiter, schreibt der Rechtsanwalt Martin Steiger in einem Beitrag auf Lexwiki. ch. Wenn alles nichts hilft, kann man vor dem Zivilgericht klagen. Hier kann es laut EDÖB nicht schaden, einen Rechtsanwalt als Vertreter beizuziehen. «Sie können die Löschung der Daten und Einstellung der Überwachung und gegebenenfalls Schadenersatz oder Genugtuung verlangen.»
29 29 IT und Technologien Informatique et Téchnologies Proton Technologies lance son réseau privé virtuel. L Agefi,
30 30 Onlinedienste Services en ligne Google schaut weg. Tages-Anzeiger,
31 31 Vorsicht vor falschen Freunden. K-Tipp,
32 32 La nouvelle fonctionnalité de géolocalisation de Snapchat inquiète. Le Temps,
33 33 Datenbanken und -sicherheit Base de données et sécurité des données Gehackte Weltordnung. Südostschweiz,
34 34
35 35 Verkehr Transport Die Tage der Automaten sind gezählt. Der Bund,
36 36 Lezzgo testé au niveau national. L Agefi,
37 Zwei innovative Billett-Apps erhalten nationale Konkurrenz. Tages-Anzeiger,
38 38
39 E-Vignette: «Für Autofahrer bequemer, aber heikel». Südostschweiz,
40 40 Gesundheit Santé Wir müssen zu klugen Daten-Investoren werden. Tages-Anzeiger,
41 Avance an den gläsernen Patienten. Neue Zürcher Zeitung,
42 Praxisärzte sträuben sich. Luzerner Zeitung,
43 43 Wohnen Habiter Was Vermieter wissen dürfen. Südkurier,
44 44 Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Incaricato federale della protezione dei dati e della trasparenza (IFPDT) Feldeggweg 1 CH-3003 Bern Tel Fax
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