Türen mit brandschutztechnischen Anforderungen in Wohngebäuden Teil 2
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- Philipp Althaus
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1 Türen mit brandschutztechnischen Anforderungen in Wohngebäuden Teil 2 Der fachgerechte Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist von besonderer Bedeutung, da nicht ordnungsgemäß eingebaute Abschlüsse im Brandfall zu einem vorzeitigen Versagen führen können. Daher steht im vorliegenden zweiten Teil die Be - festigung und der Einbau von Brandschutztüren im Vordergrund, während die Anforderungen sowie die Erläuterungen der Normen sowie der Begrifflichkeiten wesentlicher Inhalt des ersten Teils waren. Brandschutz Autor: Dr.-Ing. Holger Schopbach, Bundesbildungszentrum, Kassel Maßgebend für den Einbau von Feuerschutzabschlüssen sind die entsprechende gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz.) des DIBt sowie die dazugehörige Einbauanleitung des Herstellers. Beides muss an der Verwendungsstelle vorliegen. Die weitergehenden Anforderungen an den Einbau sind abhängig vom Material der Wände. Wandarten Feuerschutzabschlüsse dürfen nur in Wände eingebaut werden bzw. an Bauteile anschließen, die den Bestimmungen der Zulassung und der dazugehörigen Einbauanleitung entsprechen. Es werden verschiedene Wandarten unterschieden [M. B.]: Massivwände Mauerwerk nach DIN , Mindestdicke 115 mm, Druckfestigkeitsklasse 12 Stahlbeton nach DIN 1045, Teil 1, Mindestdicke 80 mm, Festigkeitsklasse mind. B 15 Leichte Trennwandsysteme (Metall- und Holzständerwände) DIN , Abschnitt 4.10, Tabellen 48 und 49 Trennwandsysteme ge - mäß allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abp.), Dicke 95mm Brandwandsysteme gemäß abp. des Herstellers (z. B. Xella-Fermacell, Knauf, Promat, Lafarge, Rigips) Porenbetonwand (Gasbeton) Gasbetonblock- oder -plansteine nach DIN 4165, Festigkeitsklasse 4, Dicke 115 mm bis 175 mm, max. Türgewicht 100 kg Gasbetonbauplatten, Dicke 115 mm bis 175 mm, max. Türgewicht 100 kg, Festigkeitsklasse mind. G 4 bzw. GP 4 Sonderanschlüsse Stützen aus Mauerwerk Stützen aus Stahlbetonverbund Bekleidete Stahlbauteile Bekleidete Holzbauteile Zargenarten Zargen können aus Stahl, Aluminium oder Holz be - stehen und zerlegt oder fertig montiert geliefert werden. Bei der Ausbildung der Zargen existiert eine Vielzahl möglicher Varianten. Einige gängige Typen zeigt Abb. 1. DIN DIN 18093: regelt den Einbau von Feuerschutztüren in massive Wän de aus Mauerwerk und Beton ; Zulassung und Einbauanleitung haben dabei stets Priorität. Die Norm gilt für den Einbau von einund zweiflügeligen Feuer- Abb. 1: Zargenarten: Umfassungs - zarge, Blockzarge, Eckzarge (von links nach rechts) [SH] schutztüren bis zu einem Baurichtmaß der Öffnung von 2,5 m Breite und 2,5 m Höhe mit stählernen Eckzargen. Die Norm legt die Lage der Verankerungspunkte fest und definiert zu verwendende Ankerformen und deren Abmessungen. Zargen für den Einbau in Massivwände werden standardmäßig mit einem Bo deneinstand (30 mm), Zargen für Leichtbauwände sowie Holzzargen in der Regel ohne Bodeneinstand geliefert. Bei Türen ohne Bodeneinstand sind beid - seitig in der Regel zusätzliche Ankerpunkte erforderlich (in 60 mm Höhe über ORF). 41
2 Brandschutz Abb. 2: Ankeranordnung entsprechend DIN [DIN 18093] Abb. 3: Einbaubeispiel Maueranker [DIN 18093] Bei einer Öffnungsbreite bis 1,25 m ist kein Sturz - anker erforderlich, bis 1,5 m ein mittiger Sturzanker und bis 2,5 m zwei Sturzanker mit einem Abstand von je 40 cm zur Mittellinie. Mauer- bzw. Zargenanker sind fest an der Zarge entsprechend den Anforderungen der DIN an Höhe und Anzahl verschweißt bzw. verschraubt und werden vor der Mon - tage rechtwinkelig nach außen gebogen. Mauer - anker werden in Wandschlitzen (125 mm tief, mind. 40 mm hoch) vermörtelt (siehe Abb. 3). Zargenanker werden auf Wand- und/oder Leibungsfläche mit Dübeln und Tabelle 1: Voraussetzungen für den Einbau von Feuerschutztüren nach DIN Schrauben befestigt (siehe Abb. 4). Bei der Befestigung dürfen nur Dübel verwendet werden, wenn dies gemäß abz. und Einbauanleitung zulässig ist. Die Dübel müssen bauaufsichtlich zugelassen oder über eine Brandprüfung nachgewiesen sein. Der Hohlraum zwischen der Zarge (ggf. auch einer Ergänzungszarge) und der Wand ist mit Mörtel auszufüllen. Die Zarge ist im Leibungsbereich stets bündig einzuputzen, auch wenn die anschließende Wand als Sichtmauerwerk oder Sichtbeton ausgeführt ist. Einbauanleitung Während bei Wänden aus Mauerwerk oder Beton die Befestigung durch vorgenannte DIN geregelt wird, muss bei Wänden aus Metallprofilen oder Holzrippen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung in Verbindung mit der Einbauanleitung beachtet werden. Jede Feuerschutztür ist mit einer Einbauanleitung zu liefern, aus der insbesondere die Mindestnenndicke der Wandarten hervorgeht, in welche die Tür eingebaut werden darf. Diese Einbauanleitung muss folgende Angaben enthalten: Grundsätze für den Einbau (z. B. angrenzende Bauteile, Befestigungsmittel und -abstände, Fugenausbildung), Zulässige Zargenformen, -dicken und -materialien, Hinweise für die Anbringung lose mitgelieferter Mauerwerk nach DIN ) Stahlbeton nach DIN ) Feuer- Nenn- Druckfestigkeitsklasse der Steine Mörtel- Nenn- Festigkeitsschutztür dicke [mm] gruppe dicke [mm] klasse T II 80 2) 120 3) T II 140 B15 1) Die Nenndicken gelten, sofern in der abz. oder der Einbauanleitung des Herstellers keine abweichenden Wanddicken angegeben sind. 2) Nichttragende Wand F30 nach DIN , Tabelle 37 3) Tagende Wand F30 nach DIN , Tabelle 37 B15 Zubehörteile, wie Drücker, Schilder, Türschließer oder Schließfolgeregler, Hinweise zum Zusammenbau zu aus Transportgründen zerlegten Zargen, Anleitung zum Einziehen etwaiger Dichtungs- und Dämpfungsprofile, Hinweise auf die Anwendung mitgelieferter oder zur Verwendung zugelassener Dübel bei Montage mit Zargenankern (z. B. Dübelgrund und Min - destrandabstände), Hinweise auf das funktionsgerechte Zusammenspiel aller Teile, Hinweise auf die Reihenfolge der Arbeits- und Montagevorgänge, Hinweise bezüglich der Verwendung von Feststellanlagen. Metallständerwände Stahlzargen Für den Anschluss an Me - tallständerwände ist bei Stahlzargen die Hutanker- Befestigung verbreitet (siehe Abb. 5). Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten (z. B. Laschen-Klemm von Schörghuber). Die Stahlzargen werden durch Verschrauben des Hutankers mit einem vom Rohboden bis zur Rohdecke durch - gehen den, mind. 2 mm dicken UA-Profil oder mit einem Stahlhohlprofil nach baustatischen Erfordernissen (z. B mm) befestigt. Um Brand- und Rauchschutzanforderung zu er - füllen, ist Fugenfüller (z. B. Gipsmörtel) zwischen Wand oberfläche und Zarge einzubringen. Der verbleibende Hohlraum zwischen Leibung und Zarge ist vollvolumig mit Mineralwolle der Baustoffklasse A (Schmelzpunkt 1000 C) zu hinterfüllen, um brandund schallschutztechnische Anforderungen zu erfüllen. Die Anschlussfugen zwi- 42
3 Dicke Wand, allseitig geputzt, Befestigung auf Leibung und Wand Dicke Wand, nur Leibungsfläche geputzt, Befestigung nur auf Leibung (beide Ankerteile überein-anderliegend) Dünne Wand, nur Leibungsfläche geputzt, Befestigung nur auf Leibung (Ankerteile V-förmig versetzt angeordnet) Abb. 4: Einbaubeispiel Zargenanker [DIN 18093] Abb. 5: Hutankerbefestigung und Hohlraumverfüllung einer Stahlzarge [SH] 00-4 / /9 T /3 43
4 Brandschutz Abb. 6: Stahlblockzarge in Parallelmontage (T30-Tür) [SH] schen Wand und Zarge sind beidseitig mit dauerelastischem Dichtstoff abzudichten. Bei Parallelmontage (Tür schließt rechtwinkelig an eine Wand an (siehe Abb. 6)) ist im Zuge des Leichtbauwandaufbaus ein Stahlhohlprofil (mind. 50 x 50 x 4 mm, bzw. nach statischen Erfordernissen) in die Wand zu integrieren und mit Decke und Boden zu verankern. Bei T90-Türen beträgt die Mindestwanddicke 140 mm, das Stahlprofil ist dabei allseitig mit Gipsbauplatten zu bekleiden. Mineralwolle der Baustoffklasse A (Schmelzpunkt 1000 C) vollvolumig auszufüllen (ggf. ist auch 2-Komponenten-PU-Schaum ausreichend) und mit dauerelastischem Dichtstoff, z. B. Silikon abzudichten. Brandschutztüren ohne Bodendichtung sowie reine Rauchschutztüren dürfen in der Regel bis ca. 20 mm auf der Baustelle gekürzt werden. Türen mit Bodendichtung sowie Türen mit Bodentürschließer dürfen dagegen keinesfalls gekürzt werden (Einbauanleitung beachten). Anzeige Holzzargen Holzzargen werden in Schraub-Befestigung montiert. Bei Holzfutterzargen/ Umfassungszargen (außer T90) sowie Holzblockzargen ist in der Regel eine Beplankung der Leibung mit Gipskartonplatten nicht erforderlich, bei anderen Zargenarten dagegen notwendig (siehe Abb. 7, Hinweise der abz. beachten). Die Zargen sind im Bereich der Befestigungspunkte druckfest (Hartholz, Hartfaserstreifen) zu hinterfüttern. Bei der Verwendung von Montageschaum ist die Zarge in der Höhe der Hinterfütterung dreifach auszusteifen. Das Ausschäumen hat vollvolumig und ohne Fehlstellen zu erfolgen. Die Einbaufuge zwischen Zarge und Wand ist mit Holzrahmenwände Für den Einbau in Holzrahmenwände gelten in der Re gel die gleichen Voraussetzungen wie für den Einbau in Metallständerwände. Der Aufbau der Wand muss einen Feuerwiderstand. F 60-B aufweisen (DIN , Tabelle 49 bzw. ein Wandaufbau entsprechend Prüfzeugnis). Bei der Montage ist zu beachten, dass grundsätzlich die Türleibungen entsprechend dem Wandaufbau beplankt werden müssen. Die Leibungsbeplankung (insbesondere bei Holzstockzargen) sollte in Anlehnung an die Mus - ter-holzbaurichtlinie mit Fugenversatz ausgebildet werden. Zur Verdeutlichung wurde das untere Bild aus Abb. 6 dahingehend modifiziert. Bauaufsichtliche Zulassung Feuerschutzabschlüsse müssen speziell für den Einbau in Metallständer- oder Holzrahmenwände zugelassen sein; die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung benötigt in der Rubrik Anwendungsbereich einen entsprechenden Hinweis. Es ist durchaus möglich, dass Türen eine Zulassung für Metallständerwände, nicht aber für Holzkonstruktionen haben. Die gängigen Hersteller von Abb. 7: Einbau in Metallständerwände; Holzfutterzarge, Holzblockzarge, Holzstockzarge [SH] Abb. 8: Einbau in Holzrahmenwände: Stahlblockzarge, Holzblockzarge, Holzfutterzarge, d) Holzstockzarge [SH] d) 44
5 Brandschutztüren (z. B. Hörmann, Novoferm, Jansen, Schörghuber, Westag etc.) haben fast ausnahmslos Türen im Angebot, die auch in leichte Trennwände (Metallständerwände) entsprechend Tabelle 48, DIN eingebaut werden dürfen. Dabei sind sowohl T30 bis hin zu T90 Türen (in Abhängigkeit von der Zulassung) möglich. Die Einsatzmöglichkeiten in Holzrahmenwänden sind dagegen nicht so verbreitet, für T30 Türen sind aber auch hier von den geläufigen Herstellern Zulassungen verfügbar. Zumindest von der Hörmann KG ist darüber hinaus eine bauaufsichtliche Zulassung für T60-Türen zum Einbau (unter anderem) in hochfeuerhemmende Holzrahmenkonstruktionen nach DIN (F60-B) bzw. verschiedenen Prüfzeugnissen (F60-BA) verfügbar (Z , Typ HE 611 bzw. 621). Lichtausschnitte in den Türen sind unter Verwendung spezieller Brandschutzverglasungen in der Regel möglich (Angaben in der abz. beachten), auch für Türblätter aus Holz gibt es durch Zulassungen geregelte Systeme. Übereinstimmungsbestätigung Der Unternehmer, der den Feuerschutzabschluss eingebaut hat, muss für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungsbestätigung ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm eingebaute Tür den Bestimmungen der abz. sowie der zugehörigen Einbauanleitung entspricht. Diese Erklärung ist dem Bauherren zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen. Zustimmung im Einzelfall Das bauaufsichtlich definierte Schutzziel muss stets gewährleistet werden. Ähnlich wie der brandschutztechnische Grundsatzparagraph ( 14 der MBO) dieses allgemeine Schutzziel definiert, enthalten auch die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen eine entsprechende grundsätzliche Anforderung: Feuerschutzabschlüsse müssen mit den angrenzenden Bauteilen so fest verbunden sein, dass die beim selbsttätigen Schließen auftretenden Kräfte auf Dauer sowie die aus Verformungen beim Brand herrührenden Kräfte von den Verankerungsmitteln aufgenommen werden können. Diese Kräfte dürfen die Standsicherheit der angrenzenden Wand nicht gefährden. Unter Beachtung dieser Anforderungen sollte es möglich sein, T30-Brandschutztüren mit einer Zulassung für Metallständerwände auch in Holzrahmenwänden einzusetzen. Die Wand muss einen Feuerwiderstand von zumindest F60-B aufweisen (nach DIN oder ab P.), die Türleibung ist entsprechend dem Wandaufbau, möglichst mit Fugenversatz, zu beplanken. Nach Abstimmung mit der Bauaufsicht wird hierfür aller Voraussicht aber eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich werden. Literatur [MB] Meyr, J., Battram, L.: Brandschutzatlas Baulicher Brandschutz. Verlag für Brandschutzpublikationen, Feuer- TRUTZ GmbH, Köln, [SH] Spezialtüren Handbuch Schörghuber Spezialtüren KG, Ampfing. Die Zeichnungen wurden im condetti- Design coloriert. Brandschutz Anzeige Natürliche Dämmstoffe aus Holzfasern Perfekter Schutz vor: Kälte Sommerhitze Lärm Dach Wand Boden Decke Wohlfühlen das ganze Jahr Vertrieb für Smrecina Hofatex im Deutschland und Österreich: Hofatex GmbH, Kalvarienbergstr Stühlingen, Deutschland tel.: / fax: / Das ökologische Baumaterial für die komplette Dämmung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Die leichte und einfache Verwendung. Nachgewiesen von den Kunden auf den meisten hochentwickelten Märkten mit der Dämmung ihrer Art Deutschland, Italien. ZÁRUKA KVALITY GARANZIA QUALITE GARANTIE DI QUALITÀ QUALITY GUARANTEE QUALITÄTIS GARANTIE
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