R u n d s c h r e i b e n Nr. 14/08

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1 Weißerlenstraße Freiburg Gewerbegebiet Hochdorf Telefon (0761) Telefax (0761) info@vv-suedbaden.de Internet: An die Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr Kl/Er R u n d s c h r e i b e n Nr. 14/08 1. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 2. Berufskraftfahrerausbildung 3. Neue Satzung / Beitragsordnung des Verbandes Sehr geehrte Damen und Herren, zu 1: Der o.g. Gesetzentwurf wurde am 13. November vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, dass ab die sofortige Meldung neuer Mitarbeiter zur Sozialversicherung eingeführt wird, die 6-Wochen-Frist fällt weg. Außerdem entfällt ab 2009 die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises zugunsten der Mitführungspflicht von Ausweispapieren. Mit diesen Vorschriften sollen ab 2009 die Schwarzarbeit und die illegale Beschäftigung im Kraftverkehrsgewerbe und in anderen Branchen eingedämmt werden. Eine Beratung im Bundesrat ist für den 19. Dezember vorgesehen, so dass das Gesetz am planmäßig in Kraft treten könnte. Ein BGL-Rundschreiben mit näheren Einzelheiten ist diesem Rundschreiben beigefügt. Zu 2. Der BGL-Flyer Fünf Gründe für Unternehmer/-innen Berufskraftfahrer/-innen jetzt auszubilden ist Ihnen von der Verbandsgeschäftsstelle bereits zugestellt worden. Zur Verteilung an junge Leute und an Ausbildungsbetriebe stellt der BGL weitere Prospekte/Flyer zur Verfügung. Beigefügt erhalten Sie je ein Exemplar der Prospekte Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen starten früher und Mindestanforderungen an den betrieblichen Ausbildungsplan sowie des Flyers Fünf gute Gründe eine Berufskraftfahrer/-innen-Ausbildung jetzt zu starten, die vom BGL neu aufgelegt worden sind. Falls Sie Mehrbedarf an diesen Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgeschäftsstelle. Wir weisen darauf hin, dass alle Informationen, Prospekte und Flyer auch von der BGL-Homepage ( heruntergeladen werden können. In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal auf die Ausbildungsinitiative Südbaden, getragen von Verband, SVG und Bildungswerk, hin, über die Sie sich über die Startseite der SVG- Homepage ( informieren können.

2 2 Zu 3. Am 4. November hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Registergericht - der Verbandsgeschäftsstelle mitgeteilt, dass die in der letzten Jahreshauptversammlung beschlossenen Satzungsänderungen am gleichen Tage in das Vereinsregister eingetragen wurden. Damit sind die einstimmig beschlossenen Satzungsänderungen rechtswirksam geworden. Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie ein Exemplar der neuen Verbandssatzung sowie eine Ausfertigung der ebenfalls einstimmig beschlossenen Beitragsordnung. Mit freundlichen Grüßen Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden e.v. (Klug) Anlagen

3 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Rundschreiben Nr.: E AZ: Ge/pk Tel.-Dw.: Datum: Nachrichtlich an Damen und Herren Mitglieder des Ausschusses für Sozialpolitik Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Ausweispflicht und sofortige Meldung neuer Mitarbeiter zur Sozialversicherung: Mit diesen Vorschriften soll ab 2009 die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Kraftverkehrsgewerbe und in anderen Branchen eingedämmt werden. Der Bundesrat berät am Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem RS GF haben wir Sie darüber informiert, dass das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze ihr Aktionsprogramms Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. zur besseren Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit auf den Weg gebracht hat. Der Gesetzentwurf wurde am vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Eine Beratung im Bundesrat ist für den vorgesehen, so dass das Gesetz am planmäßig in Kraft treten könnte. I. 6-Wochen-Frist fällt weg ab 2009 wird die Sofortmeldung wieder eingeführt Weil die Kontrollbehörden in der Vergangenheit Überprüfungen nur unzureichend vornehmen konnten, da die Anmeldungen neuer Arbeitnehmer nicht bereits zum Beschäftigungsbeginn vorlagen, werden zum die Sofortmeldungen zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit wieder eingeführt. Angaben auf Sofortmeldung Personen, die in bestimmten Branchen, u. a. im Transport- und Logistikgewerbe beschäftigt sind, müssen durch den Arbeitgeber ab dem Jahr 2009 bereits am Tag des Beschäftigungsbeginns an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden. Zudem sollen die Einwohnermeldeämter künftig Anschriften direkt an die Rentenversicherung übermitteln. Herausgegeben vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, Frankfurt am Main Telefon: (069) Telefax: (069) Kernarbeitszeit: bis Uhr und Uhr bis Uhr, freitags bis Uhr 1 / 3

4 Folgende Angaben muss die Sofortmeldung enthalten: Vorname und Name des Beschäftigten Tag der Beschäftigungsaufnahme Versicherungsnummer des Beschäftigten sofern keine Versicherungsnummer vorhanden ist: erforderliche Angaben zur Vergabe einer Versicherungsnummer (Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift) Betriebsnummer des Arbeitgebers. Für die Sofortmeldung ist der neue Abgabegrund 20 vorgesehen. Betroffene Branchen Für folgende Branchen ist eine Sofortmeldung ab dem erforderlich: Baugewerbe Personenbeförderungsgewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe Gebäudereinigergewerbe Schaustellergewerbe Unternehmer der Forstwirtschaft Fleischwirtschaft Messebau II. Ab 2009 entfällt Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises zugunsten der Mitführungspflicht von Ausweispapieren Die Überprüfungen der Arbeitnehmer durch die Kontrollbehörden vor Ort blieben in jüngster Vergangenheit meist ohne Erfolg, weil die Feststellung der Personalien dahingehend Schwierigkeiten bereitete, dass die angetroffenen Personen nicht eindeutig identifiziert werden konnten. Insbesondere erwies sich der Sozialversicherungsausweis als nicht hinreichend fälschungssicher. Sozialversicherungsausweis wird ersetzt In folgenden Branchen besteht noch bis die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises: Baugewerbe Messebau Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Schaustellergewerbe Gebäudereinigergewerbe Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe Fleischwirtschaft Unternehmer der Forstwirtschaft Ab dem muss von den Beschäftigten der genannten Branchen nicht mehr der Sozialversicherungsausweis mitgeführt werden. Stattdessen müssen die Beschäftigten Ausweispapiere mitführen, die sich zur schnellen und zweifelsfreien Identifikation eignen. Dies sind: der Personalausweis der Pass oder Ausweis-/Passersatz. 2 / 3

5 Arbeitgeber muss belehren Arbeitgeber sind ab 2009 verpflichtet, jeden Arbeitnehmer, der von der Mitführungsund Vorlagepflicht der Ausweispapiere betroffen ist, einmalig über die Pflicht nachweislich und schriftlich zu belehren. Für die gesamte Dauer der Dienstleistungen oder Werkleistungen muss der Hinweis bzw. die Belehrung aufbewahrt werden. Bei Prüfungen muss die schriftliche Belehrung auf Verlangen vorgelegt werden. III. Der Zoll kontrolliert Es geht in dem Aktionsplan der Bundesregierung auch darum, ehrliche Unternehmen und Beschäftigte vor Schaden zu bewahren. Deshalb werden die Kontrollen in den Branchen verstärkt, in denen Schwarzarbeit auf der Tagesordnung steht. Dafür verantwortlich ist die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung". Auch wenn der Gesetzentwurf den Bundesrat noch nicht passiert hat bitten wir Sie in Anbetracht der relativ kurzen Frist bis zum vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes, Ihre Mitgliedsbetriebe von den anstehenden Änderungen zu unterrichten. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten. Mit freundlichen Grüßen BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) E.V. i. V. Gentze 3 / 3

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