Tätigkeitsbericht 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tätigkeitsbericht 2016"

Transkript

1 Tätigkeitsbericht 2016

2 Kärntner Gesundheitsfonds Tätigkeitsbericht 2016

3 Impressum Herausgeber und Medieninhaber Kärntner Gesundheitsfonds (KGF) p.a. der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Bahnhofstrasse 24/6, 9020 Klagenfurt Quelle der Statistiken, Tabellen, Grafiken Kärntner Gesundheitsfonds (KGF) Redaktionelle und grafische Gestaltung Mag. a Kristin Sabitzer Mag. a (FH) Petra Windisch, MPH Geschäftsstelle des KGF Titelbild Alina von Mia Schneider (3 Jahre) Dieser Bericht wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und überprüft. Satz- oder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden.

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis VORWORTE 1 1. DER KÄRNTNER GESUNDHEITSFONDS Grundlagen und Aufgaben Organe Geschäftsstelle FINANZEN Mittelaufbringung Mittelverwendung Betriebsabgangsdeckung Endabrechnung FÖRDERUNGEN UND PROJEKTE Strukturmittel Investitionszuschüsse Gesundheitsförderungsfonds Aktion Saubere Hände GESUNDHEITSPLANUNG Regionaler Strukturplan Gesundheit RSG Kärnten Psychosoziale Versorgung Leistungsangebotsentwicklung Tagesklinisches Forcierungsmodell FONDSKRANKENANSTALTEN IN KÄRNTEN LEISTUNGSDATEN Kennzahlen der Kärntner Fondskrankenanstalten LKF-Finanzierungskomponenten LKF-Abrechnung Exkurs: Finanzierungsmodell stationärer Bereich MED-SERVICESTELLE TELEMEDIZIN 64 ANHANG III

5

6 Vorwort der Vorsitzenden Vorwort der Vorsitzenden Das Geschäftsjahr 2016 war für den Kärntner Gesundheitsfonds ein sehr bewegtes und arbeitsintensives Jahr! Von zentraler Bedeutung war natürlich die Umsetzung des Regionalen Strukturplanes Gesundheit Kärnten 2020, mit dem wir unsere heimischen Krankenhausstandorte für die künftigen Aufgaben positionieren. Dank vorausschauender Vorbereitungen konnten bereits im Feber 2016 mit fast allen Krankenhäusern die Verträge über die zeitliche Abfolge der Umsetzung des RSG Kärnten 2020 vereinbart und unterzeichnet werden. Die auf dem RSG basierende Leistungsangebotsplanung ist eine konsequente Fortsetzung der strukturellen Abstimmung in der heimischen Versorgungslandschaft. Im Fokus unserer Aktivitäten stehen vor allem aber nicht nur die Forcierung von tagesklinischen Leistungen, die Abstimmung des Leistungsangebotes auf die Aufgabenstellung der einzelnen Krankenhäuser, aber auch intensive Überlegungen zur Realisierung der PHC-Modelle in Kärnten, um das Team rund um den Hausarzt als verbesserte Serviceleistung für PatientInnen etablieren zu können. Zudem ist Kärnten bundesweit ab 2017 der Vorreiter in der leistungsorientierten Abrechnung spitalsambulanter Leistungen. Durch die Aufstockung der mobilen Palliativteams in Klagenfurt und Villach konnten mit der intensiveren Betreuung der PatientInnen der Bezirke Wolfsberg und Spittal an der Drau begonnen werden. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Bemühungen gilt den Nachwuchsmedizinern, als Zukunftshoffnungen für unser heimisches Gesundheitswesen. Konkret wollen wir Kärntens Spitäler als Arbeitsplatz für junge Menschen attraktiv gestalten, wozu bereits ein Bündel an Maßnahmen geschnürt werden konnte. Alle Leistungen für Jungmediziner und angehende Ärzte gibt es durch die eigens installierte MedService-Stelle, die als Schnittstelle und Informationsdrehscheibe fungiert. Beschlossen werden konnte auch ein Maßnahmenpaket zur Ausbildung von Allgemeinmedizinern, um speziell diese Sparte wieder interessant für angehende Mediziner zu gestalten und entsprechende Anreize zu setzen. Die Finanzierung eines Ausbildungspools, die Administration des klinisch praktischen Jahres sowie der bereits zur fixen Institution gewordene Vorbereitungskurs für angehende Medizin-StudentInnen runden unser Angebot ab und soll dieses auch laufend weiterentwickelt werden. Dabei widmet sich eine meiner zentralen politischen Forderungen der Aufhebung der Zugangsbeschränkungen Medizinstudium! zum Besonders erfreulich ist auch, dass wir mit einem Beschluss die Ausrollung des Projekts ambulante geriatrische Remobilisation auf weitere Bezirke ermöglichen konnten, was speziell für die ältere Bevölkerung großen Mehrwert birgt. Sie sehen schon anhand dieser wenigen Beispiele, dass in Kärntens Gesundheitslandschaft ständig Bewegung herrscht immer den Fokus vor Augen, neuen medizinischen und technischen Errungenschaften Rechnung zu tragen und eine bedarfsgerechte Versorgung für die Kärntner Bevölkerung bereitzuhalten. Den nationalen und internationalen Vergleich brauchen wir keineswegs scheuen, im Gegenteil: in vielen Bereichen konnten wir uns bis ins Spitzenfeld entwickeln und das ist unser Ansporn, den eingeschlagenen transparenten und zukunftsorientierten Weg der Gesundheitspolitik in Kärnten weiterhin konsequent zu beschreiten. LHStv. in Dr. in Beate Prettner Referentin für Gesundheit, Soziales, Krankenanstalten und Generationen Vorsitzende der Gesundheitsplattform; Co-Vorsitzende der Landes- Zielsteuerungskommission 1

7 Vorwort der Vorsitzenden Den Jahresbericht 2016 des Kärntner Gesundheitsfonds möchte ich für einen Blick auf die Gesundheitslandschaft in Österreich und speziell in Kärnten nutzen. Dort ist erfreulicherweise einiges in Bewegung mit dem Bundes- und den Landeszielsteuerungsverträgen als Kursplan sind die Verantwortlichen des Gesundheitssystems dabei, die Gesundheitsreform voranzutreiben. Die Zielsetzungen sind vor allem eine noch bessere Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren und ein noch intensiveres Eingehen auf die Bedürfnisse der Menschen. Der Plan ist eine, auf diese Bedürfnisse bestmöglich zugeschnittene, Versorgungslandschaft. Gefragt sind hier nicht einzelne Insellösungen, sondern ein durchgängiges Konzept, bei dem alle Teile ineinandergreifen und sich sinnvoll ergänzen. Auch im Bereich der Sozialversicherung gibt es Bewegung das ist ebenfalls positiv, denn die Versicherungsleistungen müssen kontinuierlich auf ihre Aktualität und Treffsicherheit hin geprüft werden. Denn natürlich kann sich herausstellen, dass Leistungen nicht mehr zeitgemäß sind und mit Veränderungen Ressourcen für neue Angebote frei werden. Eine wichtige Aufgabe der sozialen Krankenversicherung ist es, auf gesellschaftliche Entwicklungen und neue gesundheitliche Herausforderungen zu reagieren. Ein Beispiel ist die Stoffwechselerkrankung Diabetes-Typ-2, die zu einer regelrechten Volkskrankheit zu werden droht. Die Kärntner GKK reagiert auf diese Herausforderung mit vorbeugenden Maßnahmen wie Motivation zur Bewegung und Lebensstilberatung und mit der Einrichtung eines Diabetes- Zentrums, das Personen, die von Diabetes betroffen sind, eine umfassende Betreuung anbieten kann. Das übergeordnete Ziel bei allen Angeboten sind mehr gesunde Lebensjahre. Was mir noch am Herzen liegt, ist ein Bekenntnis zur sozialen Krankenversicherung. Deren Kern-Anliegen ist es, dass im Sinne des Solidaritätsgedankens jene Menschen, die das Schicksal mit einer weniger stabilen Gesundheit bedacht hat oder, die mit finanziellen Mitteln nicht so gesegnet sind, nicht im Stich gelassen werden dürfen. Dafür braucht es aber Menschen, die sich zu diesem Solidaritätssystem bekennen. Seine Einzigartigkeit besteht darin, nicht aufzurechnen so viel habe ich eingezahlt so viel steht mir zu. Das unterscheidet es von einer kommerziellen Versicherung. Bei letzterer bekommt man nur so viel an Leistungen, wie man eingezahlt hat und keinen Cent mehr und das ist bei einer schwerwiegenderen Erkrankung schnell einmal zu wenig. Dieses Bekenntnis zur Solidarität ist es, das die soziale Krankenversicherung trägt. Und diesen Funken der Solidarität möchte ich gerne weitertragen! Was die Entwicklung des Gesundheitssystems und die Gesundheitsreform betrifft, so sind diese ohne ein konstruktives Miteinander nicht möglich. Dafür braucht es den Blick über den Tellerrand und dann und wann auch das Hintanstellen von Eigeninteressen im Sinne eines funktionierenden großen Ganzen. Immer im Blick sein müssen dabei die Interessen derer, die darauf angewiesen sind, dass diese Strukturen sinnvoll ineinandergreifen. Dass alle Akteure des Gesundheitssystems in unserem Bundesland dazu beitragen, dass dieses konstruktive Miteinander möglich ist, sehe ich als große Stärke. Georg Steiner, MBA Obmann der Kärntner Gebietskrankenkasse Stellvertretender Vorsitzender der Gesundheitsplattform; Co-Vorsitzender der Landes- Zielsteuerungskommission 2

8 Vorwort der Geschäftsführung Vorwort der Geschäftsführung Nachdem der Regionale Strukturplan Gesundheit Kärnten 2020 (RSG 2020) im Jahr 2015 und für den intramuralen Bereich als Kärntner Landes-Krankenanstaltenplan 2015 verordnet wurde, konnten schon in den ersten Wochen des Jahres 2016 die Gespräche mit fast allen Rechtsträgern der Fondskrankenanstalten über die zeitliche Umsetzung des RSG 2020 erfolgreich beendet und diesbezügliche Vereinbarungen zwischen dem Kärntner Gesundheitsfonds und dem Land Kärnten einerseits und den jeweiligen Rechtsträgern andererseits abgeschlossen werden. Bereits Ende des Jahres 2016 ist es gelungen, sehr viele wesentliche Planungsvorgaben in den einzelnen Krankenanstalten umzusetzen, womit die Zielsetzung der Landes-Zielsteuerungskommission bereits großteils erfüllt wurde. Im Bereich der Gesundheitsplanung war der Kärntner Gesundheitsfonds in die Diskussionen zur Neugestaltung des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG 2017) intensiv eingebunden, bis Juni 2017 haben 62 Sitzungen in Wien stattgefunden. Einen Meilenstein in Sachen Gesundheitsplanung stellt die Konzeptentwicklung für das Projekt Psychiatrie 2020 ab dem Frühjahr 2016 dar. Für die Detailplanung konnte Prof. (FH) Mag. Georg Ratschiller als Experte gewonnen werden. Das Planungskonzept für die niedergelassene psychiatrische Versorgung wurde von der Landes- Zielsteuerungskommission im Juni 2017 einstimmig. Für die langfristige Gewährleistung der ärztlichen Versorgung in Kärnten wurden die Tätigkeit der Med-Servicestelle forciert, ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Ausbildung für Allgemeinmedizin und auch die Finanzierung von Facharztausbildungsstellen für Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie sichergestellt. Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention wurde durch die Förderungen diverser Projekte die erfolgreiche Präventionsarbeit fortgesetzt. Neben diesen strategischen Weichenstellungen wurden auch wesentliche operative Maßnahmen umgesetzt, die langfristig gesehen einen Beitrag zur Verbesserung von Effektivität und Effizienz im Kärntner Gesundheitswesen leisten. Mit der Aufstockung der mobilen Palliativteams an den Standorten Villach und Klagenfurt und der Leistungsangebotsplanung-NEU wurde begonnen und die Voraussetzungen für die Ausrollung des Projekts Ambulante geriatrische Remobilisation wurden geschaffen. Für PatientInnen mit einem außergewöhnlichen Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen (beatmungspflichtige und Wachkoma-PatientInnen) wurde die adäquate Betreuung in den Krankenanstalten für chronisch Kranke und die damit verbundene Finanzierung sichergestellt. Ein besonderes Highlight war die Inbetriebnahme des ELGA- Bereichs Kärnten Mitte im Juli 2016, indem das LKH Villach und später das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St.Veit/Glan und das Krankenhaus der Elisabethinen in Klagenfurt als erste Kärntner Krankenanstalten an ELGA angebunden wurden. 3

9 Der Kärntner Gesundheitsfonds Einen bedeutenden Meilenstein stellt die Ausweitung des Mdells der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung auf den spitalsambulanten Bereich dar. Mit dieser Entscheidung ist Kärnten das erste Bundesland, das die Abkehr von einer Pauschalfinanzierung der spitalsambulanten Leistungserbringung realisiert hat. Die neben dem Tagesgeschäft stets zunehmenden Aufgaben des KGF werden von den MitarbeiterInnen mit hohem Engagement wahrgenommen und kompetent und kollegial erledigt. Dafür möchten wir uns bedanken. Auch ein Danke für die ausgezeichnete Zusammenarbeit den Mitarbeitern in den Fondskrankanstalten, bei den anderen Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen sowie bei den Sozialversicherungsträgern. Ein Danke gebührt auch Herrn Mag. Bernhard Rapold, der nach 3½-jähriger Tätigkeit mit Ende 2016 aus der Geschäftsführung des KGF ausgeschieden und auf eigenen Wunsch zur Kärntner Gebietskrankenkasse zurückgekehrt ist. Seine Nachfolge hat mit 1. Jänner 2017 Dr. Gernot Melischnigg angetreten. Dr. Gernot Stickler Dr. Gernot Melischnigg Geschäftsführer des Kärntner Gesundheitsfonds Koordinatoren der Landes-Zielsteuerungskommission 4

10 Der Kärntner Gesundheitsfonds 1. Der Kärntner Gesundheitsfonds 1.1. Grundlagen und Aufgaben Im Kärntner Gesundheitsfondsgesetz (K-GFG) über die Einrichtung des Kärntner Gesundheitsfonds und über die Zielsteuerung-Gesundheit im Land Kärnten sind neben den allgemeinen Bestimmungen zum Kärntner Gesundheitsfonds auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Die landesgesetzliche Grundlage über die Errichtung des Kärntner Gesundheitsfonds ist Ausfluss der beiden Art. 15a B- VG Vereinbarungen über die Finanzierung und Organisation des Gesundheitswesens sowie der Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit. Der KGF ist dazu bestimmt folgende Aufgaben wahrzunehmen: Finanzierung der Fondskrankenanstalten Regionen- und sektorenübergreifende Planung und Steuerung des Gesundheitswesens im Land Kärnten Verwaltung der Härtefallentschädigungsmittel gemäß 57 Abs. 5 Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 Wahrnehmung der Wirtschaftsaufsicht über die öffentlichen Krankenanstalten Bei Besorgung dieser Aufgaben ist darauf zu achten, dass eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung insbesondere auch durch den partnerschaftlichen Zielsteuerungsprozess sichergestellt und die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens unter Einhaltung der Finanzrahmenverträge abgesichert wird Organe Die Organe des Kärntner Gesundheitsfonds sind die Gesundheitsplattform die Vorsitzende der Gesundheitsplattform die Landes-Zielsteuerungskommission die Geschäftsführer das Härtefall-Gremium Der eingerichtete Fachbeirat für Qualität und Integration (nach 5 K-KAO) berät den Fonds in Fragen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation, der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, -sicherung und -kontrolle sowie der Integration der intra- und extramuralen Versorgung. Gesundheitsplattform Die Gesundheitsplattform setzt sich aus 17 Mitgliedern mit Stimmrecht und 3 Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammen, für die darüber hinaus ein oder mehrere Ersatzmitglieder zu bestellen sind. Den im Landtag vertretenen Parteien, ferner der Arbeiterkammer Kärnten, der Wirtschaftskammer Kärnten, der Apothekerkammer sowie der Zahnärztekammer steht es frei, je einen Vertreter zu den Sitzungen der Gesundheitsplattform als Vertrauensperson zu entsenden. Diese dürfen an den Beratungen mitwirken, haben jedoch kein Stimmrecht. Auf Grund eines Beschlusses der Gesundheitsplattform dürfen weitere fachkundige Personen für die Dauer der Funktionsperiode oder im Bedarfsfall bei einzelnen Tagesordnungspunkten zu Beratungen beigezogen werden. 5

11 Der Kärntner Gesundheitsfonds Zusammensetzung und Mitglieder der Gesundheitsplattform Stand 07/2017 Entsendende Stelle Mitglied Ersatzmitglied Das für die Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Landesregierung, 1. Dr. in Beate Prettner Landeshauptmann-Stellvertreterin Leo Murer das für die Angelegenheiten für Soziales zuständige Mitglied der Landesregierung,* 2. LAbg. Ines Obex-Mischitz LAbg. Waltraud Rohrer das für die Angelegenheiten der Finanzen zuständige Mitglied der Landesregierung und 3. Mag. a Dr. in Gabriele Schaunig- Kandut Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. a Andrea Fasching zwei weitere Mitglieder, die von der Landesregierung zu entsenden sind. 4. LAbg. Mag. Markus Malle 5. LAbg. Dr. Reinhard Lebersorger LAbg. Ing. in Karin Schabus Mag. Stefan Lesjak *Die Zahl der Vertreter des Landes ist durch Entsendung der Landesregierung auf fünf zu ergänzen, wenn ein Mitglied der Landesregierung in Angelegenheiten gemäß Z 1 bis 3 in einer Person zuständig ist oder eine entsprechende Referatszuständigkeit nicht besteht. Vier von der Kärntner Gebietskrankenkasse entsandte Mitglieder unter Einschluss des Obmanns der Kärntner Gebietskrankenkasse und ein Mitglied, das von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau einvernehmlich entsandt wird. Ein Mitglied, das vom Bund entsandt wird. 1. Georg Steiner, MBA Obmann 2. Dir. Dr. Johann Lintner Direktor 3. Obm. Stv. Sylvia Gstättner 4. Obm. Stv. Gernot Kleißner 5. Michael Hueber VA f. Eisenbahnen u. Bergbau, Geschäftsstelle Graz Mag. Gerhard Embacher Bereichsleiter BM für Gesundheit Alois Peer Ber. Dir. in Dr. in Helgard Kerschbaumer Dkfm. Maximilian Miggitsch Christina Summerer Dir. Manfred Halbherr BVA Kärnten Mag. a Dr. in Ulrike Schermann-Richter Abteilungsleiterin BM für Gesundheit Ein Mitglied, das vom Österreichischen Städtebund, Landesgruppe Kärnten, entsandt wird. Ein vom Kärntner Gemeindebund zu entsendender Vertreter. Ein Mitglied, das von der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft entsandt wird. Ein Mitglied, das von der Ärztekammer für Kärnten entsandt wird. Jürgen Pfeiler 1. Vizebürgermeister der Stadt Klagenfurt LAbg. Klaus Köchl Bürgermeister der Marktgemeinde Liebenfels Mag. Dr. Arnold Gabriel Vorstand Dr. in Petra Preiss Präsidentin der Ärztekammer für Kärnten Mag. Thomas Worel Abteilungsleiter BM für Gesundheit Hans-Peter Schlagholz Bürgermeister der Stadtgemeinde Wolfsberg Peter Stauber Bürgermeister der Stadtgemeinde St. Andrä im Lavanttal Mag. Manfred Ferch Dr. Bernd Adlassnig Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Kärnten 6

12 Der Kärntner Gesundheitsfonds Ein Mitglied, das einvernehmlich von der Interessenvertretung der geistlichen Krankenanstalten und den sonstigen Rechtsträgern öffentlicher Krankenanstalten im Land entsandt wird. Ein von der Patientenanwaltschaft im Einvernehmen mit der Pflegeanwaltschaft zu entsendender Vertreter. WD Mag. Walter Pansi Verwaltungsleiter Diakonie De La Tour Dr. in Angelika Schiwek Patientenanwältin Dr. Wilhelm KERBER 1. Vizepräsident und Kurienobmann niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Kärnten Dir. Mag. Michael Steiner, MAS Gesamtleiter KH St. Veit / KH Elisabethinen Mag. a Andrea Samonigg-Mahrer Verwaltungsdirektorin KH Spittal/Drau Dr. in Christine Fercher Pflegeanwältin Mitglied ohne Stimmrecht Entsendende Stelle Mitglied Ersatzmitglied ohne Stimmrecht Ein vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu entsendender Vertreter. Der Vorsitzende des Fachbeirates für Qualität und Integration. Ein Vertreter des Dachverbandes der Selbsthilfe Kärnten. Dr. Ferdinand Felix Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Prim. Dr. Manfred Freimüller Vorsitzender des Fachbeirates Mag. a Monika Maier Präsidentin Selbsthilfe Kärnten Mag. a Christine Monika Engl Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Mag. a Stefanie Rieser Geschäftsführerin Selbsthilfe Kärnten Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht Dir. Hermann Samonigg Geschäftsführer KH Spittal/Drau Dir. Wolfgang Müller, MAS KH des Deutschen Orden Friesach Vorsitzende der Gesundheitsplattform Die Vorsitzende der Gesundheitsplattform ist das für Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Landesregierung. Der Vorsitzenden obliegt die Verwaltung des Fonds, soweit nicht für einzelne Aufgaben im K-GFG ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Vorsitzende ist darüber hinaus berechtigt, namens der Gesundheitsplattform tätig zu werden, sofern in dringenden Fällen ein Beschluss der Gesundheitsplattform nicht ohne Nachteil für die Sache oder ohne Gefahr eines Schadens für den Fonds abgewartet werden kann. Der Obmann der Kärntner Gebietskrankenkasse hat die Vorsitzende der Gesundheitsplattform im Fall der Verhinderung oder Befangenheit zu vertreten (Stellvertretender Vorsitzender der Gesundheitsplattform). Vorsitzende der Gesundheitsplattform LHStv. in Dr. in Beate Prettner 7

13 Der Kärntner Gesundheitsfonds Sitzungen und Ergebnisse der Gesundheitsplattform Sitzung der Gesundheitsplattform am 29. Juni 2016 Bericht über die Studenten /Absolventenstromanalyse Humanmedizin in Kärnten der Alpen Adria Universität zur Kenntnis genommen Bericht über die Ergebnisse der Umlaufbeschlüsse: Wundzentrum KH St. Veit/Glan Projekt TERRA, Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 4 zur Kenntnis genommen zur Kenntnis genommen Bericht über die Sitzungen der Landeszielsteuerungskommission vom 9.3. und zur Kenntnis genommen Beschluss über die befristete Weiterfinanzierung des Projektes Multimodale Schmerztherapie im Klinikum Klagenfurt Beschluss über die Durchführung des Vorbereitungskurses Medizin Beschluss über die Vergabe von Mitteln für strukturverbessernde Maßnahmen Beschluss über die Vergabe von Investitionszuschüssen Beschluss über die Beteiligung des KGF am Planungsinstitut EPIG GesmbH Entwicklungsund Planungsinstitut für Gesundheit Genehmigung der Abrechnung von neuen Untersuchungs und Behandlungsmethoden (MEL XN100, XN110, XN120) für K205 Klinikum Klagenfurt am Wörthersee Beschluss über die Sonderfinanzierung von onkologischen Leistungen Beschluss über die Änderung der Richtlinie MSD Begründete Stellungnahmen der Gesundheitsplattform Beschluss über die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2015 des Kärntner Gesundheitsfonds 10. Sitzung der Gesundheitsplattform am 5. Dezember 2016 Bericht über die Ergebnisse der Umlaufbeschlüsse: Abt. 5 Amt der Kärntner Landesregierung, Projekt Time-Out Gruppen Begründete Stellungnahme PSO Waiern zur Kenntnis genommen zur Kenntnis genommen Bericht über die 15. Und 16. Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission vom und zur Kenntnis genommen Bericht über die Tätigkeit der Med-Servicestelle zur Kenntnis genommen Beschluss über das Maßnahmenpaket zur Förderung der Ausbildung für Allgemeinmedizin Beschluss über die Finanzierung des Ausbildungspools 8

14 Der Kärntner Gesundheitsfonds Beschluss über die Finanzierung von Facharztstellen für Psychiatrie und Kinder- u. Jugendpsychiatrie Bericht über die Ergebnisse der Datenqualitätsstichprobe 2015 zur Kenntnis genommen Bericht über die Finanzierung der ambulanten Hämodialyse im Jahr 2015 zur Kenntnis genommen Bericht über Ergebnisse und Umsetzungsstand der Leistungsangebotsentwicklung (LAE)-NEU zur Kenntnis genommen Bericht über die Anwendung Forcierungsmodell Tagesklinischer Leistungen im Bundesland Kärnten zur Kenntnis genommen Beschluss über die Änderung des Finanzierungsmodells stationärer Bereich Kärnten: Bericht Finanzierungsmodell stationärer Bereich im Bundesland Kärnten Beschluss über die Änderung des Finanzierungsmodells stationärer Bereich im Bundesland Kärnten zur Kenntnis genommen Beschluss über die verbindliche Anwendung des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit für die Leistungsverrechnung der Fondskrankenanstalten mit dem Kärntner Gesundheitsfonds Beschluss über das Modell der Leistungsorientieren Krankenanstaltenfinanzierung Modell 2017, ambulanter Bereich: Beschluss über das Modell der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung Modell 2017, Spitalsambulantes Bepunktungsmodell Beschluss über den Umgang mit Funktionscodes betreffend des Bepunktungsmodells für den spitalsambulanten Bereich der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung Modell 2017 Beschluss über die Gewährung von Förderungen aus Mitteln für strukturverbessernde Maßnahmen (Beschluss gem. 7 Abs. 3 und 4 ivm 8 Abs. 1 Z 1 lit. b und 8 Abs. 4 KGFG) Beschluss über die Änderung der Richtlinie zur Vergabe von Investitionszuschüssen Beschluss über die Vergabe von Investitionszuschüssen des Kärntner Gesundheitsfonds für 2017 (Beschluss gem. 7 Abs. 3 ivm 8 Abs. 1 Z 1 lit. b K-GFG) Beschluss über die Einstufung der Intensiveinheiten Beschluss über die Finanzierung der ambulanten geriatrischen Remobilisation Beschluss über die Finanzierung der Betreuung von Patienten mit außergewöhnlichem Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen Beschluss über die Genehmigung des Voranschlages 2017 des Kärntner Gesundheitsfonds Landes-Zielsteuerungskommission Der Landes-Zielsteuerungskommission gehören die Kurie des Landes mit fünf Mitgliedern, die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit fünf Mitgliedern sowie ein vom Bund entsandter Vertreter an. Den Vorsitz in der Landes- Zielsteuerungskommission haben das für Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Landesregierung und der Obmann der Kärntner Gebietskrankenkasse gleichberechtigt zu führen (Co- Vorsitzende). Die Co- 9

15 Der Kärntner Gesundheitsfonds Vorsitzenden haben sich zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission der Koordinatoren zu bedienen. Ist ein Kurienmitglied verhindert, an einer Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission teilzunehmen, kann es sein Stimmrecht mittels schriftlicher Vollmacht einem anderen Mitglied derselben Kurie übertragen; es darf jedoch nur ein Stimmrecht eines anderen Mitgliedes übertragen werden. Der vom Bund entsandte Vertreter kann sich mittels schriftlicher Vollmacht für eine bestimmte Sitzung vertreten lassen. Die Stimme der Kurie des Landes bestimmt sich nach der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Kurienmitglieder. Die Willensbildung der Kurie der Träger der Sozialversicherung bestimmt sich nach den bundesrechtlichen Vorschriften. Die Willensbildung in den Kurien hat jeweils getrennt voneinander zu erfolgen. Jede Kurie hat eine Stimme. Für die Kurie des Landes gibt das für Angelegenheiten der Krankenanstalten zuständige Mitglied der Landesregierung die Stimme ab, in dessen Abwesenheit das an Jahren älteste anwesende Mitglied der Landesregierung. Für die Kurie der Sozialversicherung gibt jenes Mitglied die Stimme ab, das nach den bundesgesetzlichen Vorschriften dafür zuständig ist. Die Aufgaben der Landes- Zielsteuerungskommission sind in 12 K-GFG geregelt. Zusammensetzung der Landes-Zielsteuerungskommission Stand 07/2017 Entsendende Stelle Co-Vorsitzende Land Kärnten Sozialversicherung Bundesministerium für Gesundheit Mitglied LHStv. in Dr. in Beate Prettner Obmann Georg Steiner, MBA LHStv. in Dr. in Gabriele Schaunig-Kandut LAbg. Ines Obex-Mischitz LAbg. Mag. Markus Malle LAbg. Dr. Reinhard Lebersorger 1. Obmann-Stv. in Sylvia Gstättner 2. Obmann-Stv. Gernot Kleissner Dir. Dr. Johann Lintner GD-Stv. Dr. Lucian Wetter Mag. Gerhard Embacher Sitzungen und Ergebnisse der Landes-Zielsteuerungskommission Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission am 9. März 2016 Weitere Vorgehensweise Reformpool Projekt Wundzentrum St. Veit zur Kenntnis genommen Bericht über die Umsetzung des RSG Kärnten 2020 zur Kenntnis genommen Beschluss Projekte Gesundheitsförderungsfonds Bericht über Änderungsantrag Verbesserung/Förderung der psychischen Gesundheit im erwerbsfähigen Alter (Kurie SV) Berichte über abgelehnte Projekte des Gesundheitsförderungsfonds Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung 10

16 Der Kärntner Gesundheitsfonds 14. Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission am 24. Mai 2016 Monitoring-Bericht I/2016 und L-ZV Statusbericht Bericht über die Ambulante geriatrische Remobilisation zur Kenntnis genommen Grundsatzbeschluss über die Durchführung der Präoperativen Diagnostik im Bundesland Kärnten Änderung der Grundsätze für die Mittelvergabe aus dem Kärntner Gesundheitsförderungsfonds Bericht und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bezüglich des Projektes Multimodale Schmerztherapie am Klinikum Klagenfurt am Wörthersee 15. Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission am 24. Oktober 2016 Bericht über das Konzept der KGKK mit dem Arbeitstitel Gesundheitsförderung bei Adipositas bei Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis genommen Monitoring-Bericht II/2016 und L-ZV Statusbericht Beschluss über die Neufassung der Förderrichtlinien und des Antragsformulars des Gesundheitsförderungsfonds Bericht zu den Änderungen über laufende Projekte des Gesundheitsförderungsfonds Grundsatzbeschluss über die Weiterführung der ambulanten geriatrischen Remobilisation 16. Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission am 5. Dezember 2016 Zwischenbericht Präoperative Diagnostik zur Kenntnis genommen Beschluss über die Änderung der Landesgesundheitsförderungsstrategie Kärnten Beschlüsse über die Vergabe von Projekten aus dem Gesundheitsförderungsfonds Evaluierungsbericht zum Projekt Gesunde Familie zur Kenntnis genommen Bericht über Änderungen von einzelnen Gesundheitsförderungsprojekten zur Kenntnis genommen Grundsatzbeschluss über die Weiterführung der ambulanten geriatrischen Remobilisation Geschäftsführer Die Geschäftsführung der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds besteht aus zwei gleichberechtigten Geschäftsführern, die von der Vorsitzenden der Gesundheitsplattform bestellt werden. Für die Bestellung eines Geschäftsführers kommt dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gesundheitsplattform das Vorschlagsrecht zu. Die Verwaltung des Fonds obliegt, soweit nicht andere Organe zuständig sind, den zwei Geschäftsführern und umfasst insbesondere 1. die Leitung der Geschäftsstelle des Fonds und dessen laufende Verwaltung sowie die Einstellung von Personal, jeweils nach Maßgabe budgetärer Bedeckung, 2. den Schriftverkehr des Fonds sowie die Bereitstellung der Beratungsunterlagen, die 11

17 Der Kärntner Gesundheitsfonds Zustellung von Einladungen zu den Sitzungen und die Erstellung der Sitzungsberichte im Bereich der Fondsorgane, ausgenommen der Landes- Zielsteuerungskommission, und 3. die schriftliche Ausfertigung und, soweit den Fonds selbst betreffend, die Durchführung der Beschlüsse der Fondsorgane, ausgenommen der Landes- Zielsteuerungskommission. Die Verwaltung des Fonds durch die Geschäftsführer unterliegt der unmittelbaren Aufsicht und Weisung der Vorsitzenden der Gesundheitsplattform. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission haben die Geschäftsführer gleichberechtigt als Koordinatoren zu fungieren. KGF Geschäftsführer Dr. Gernot Stickler (Koordinator Land Kärnten) Dr. Gernot Melischnigg (Koordinator Sozialversicherung) Härtefall-Gremium Gemäß 14 Abs. 1 K-GFG wird zur Entscheidung über die Leistung von Entschädigungen nach Schäden, die durch die Behandlung von PatientInnen in Krankenanstalten entstanden sind, deren Rechtsträger Beträge gemäß 57 Abs. 5 K- KAO einheben und bei denen a. eine Haftung der Rechtsträger nicht eindeutig gegeben ist, b. eine Haftung der Rechtsträger nicht gegeben ist und eine bislang unbekannte oder eine sehr seltene und zugleich auch schwerwiegende Komplikation eingetreten ist oder c. eine Haftung der Rechtsträger nicht gegeben ist und eine aufgeklärte Komplikation außerordentlich schwer verlaufen oder großer Schaden entstanden ist, das Härtefall-Gremium berufen. Gemäß 14 Abs. 2 K-GFG besteht das Gremium aus von der Landesregierung auf die Dauer von sechs Jahren zu bestellenden Mitgliedern: 1. einem Richter des Landesverwaltungsgerichtes als Vorsitzender, 2. einem vom Dachverband der Patientenselbsthilfegruppen namhaft gemachten Vertreter und 3. einem Arzt, der gerichtlich beeideter Sachverständiger ist. Seit ist die Geschäftsstelle des Härtefallgremiums beim Landesverwaltungsgerichtshof eingerichtet. Zusammensetzung und Mitglieder Härtefall-Gremium Entsendende Stelle 1. Richter des Landesverwaltungsgerichtes als Vorsitzender 2. Vertreter des Dachverbandes für Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich, Behindertenverbände und Behindertenorganisationen Mitglied Mag. Armin Ragoßnig Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Mag. a Monika Maier Präsidentin Selbsthilfe Kärnten 3. Arzt, der gerichtlich beeideter Sachverständiger ist Dr. Erfried Pichler Arzt für Allgemeinmedizin, Homöopath, Chirotherapeut, gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Allgemeinmedizin mit Schwerpunkt Homöopathie 12

18 Der Kärntner Gesundheitsfonds 1.3. Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds ist zur Unterstützung der Verwaltung des Fonds, der Funktion der Koordinatoren sowie der Organe des Fonds bei der Wahrnehmung der ihnen jeweils zugewiesenen Aufgaben eingerichtet. Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte des Gesundheitsfonds. Die Leitung obliegt den Geschäftsführern, Dr. Gernot Stickler und Dr. Gernot Melischnigg. MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle Stand 07/2017 Bereich MitarbeiterIn Kontakt Geschäftsführer / Koordinatoren der Landeszielsteuerungskommission Stellvertretender Geschäftsführer / Gesundheitsplanung Dr. Gernot Stickler Dr. Gernot Melischnigg +43 (0)463/ gernot.stickler@ktn.gv.at +43 (0) gernot.melischnigg@ktn.gv.at Mag. Gerhard Stadtschreiber +43 (0)463/ gerhard.stadtschreiber@ktn.gv.at Office Management / Kanzlei Sabrina Hohenwarter +43 (0)463/ sabrina.hohenwarter@ktn.gv.at Buchhaltung / Teamassistenz Walter Stippich +43 (0)463/ walter.stippich@ktn.gv.at Medizinischer Support / Qualitätsmanagement Dr. in Andrea Dorighi, MBA +43 (0)463/ andrea.dorighi@ktn.gv.at Finanzen / Rechnungswesen / LKF-Controlling Dr. Christof Leitsberger +43 (0)463/ christof.leitsberger@ktn.gv.at Mag. Martin Potocnik, MPH +43 (0)463/ martin.potocnik@ktn.gv.at LKF-Abrechnung / LKF-Controlling Mag. a (FH) Birgit Obitsch +43 (0)463/ Leistungscontrolling Krankenanstalten / LKF-Abrechnung birgit.obitsch@ktn.gv.at Mag. a (FH) Petra Windisch, MPH +43 (0)463/ petra.ofner@ktn.gv.at Leistungscontrolling Krankenanstalten Mag. a Kristin Sabitzer +43 (0)463/ kristin.sabitzer@ktn.gv.at Controlling Krankenanstalten Mag. Michael Janz +43 (0)463/ michael.janz@ktn.gv.at Wirtschaftsaufsicht Mag. a Dorothea Stark +43 (0)463/ Med-Servicestelle Mag. a Paula Dostal dorothea.stark@ktn.gv.at +43 (0)463/ paula.dostal@ktn.gv.at Katharina Schneider +43 (0)463/ katharina.schneider@ktn.gv.at Gesundheitsförderungsfonds Semiramis Macek BSc, MA +43 (0)463/ semiramis.macek@ktn.gv.at Planung psychosozialer Bereich Mag. Georg Ratschiller +43 (0)463/ georg.ratschiller@ktn.gv.at Praktikantin Nathalie Strasser +43 (0)463/ nathalie.strasser@ktn.gv.at derzeit in Karenz Mag. a (FH) Jasmin Jandl, MPH 13

19 Gesundheitsförderungsfonds Wirtschaftsaufsicht & Controlling Krankenanstalten Wirtschaftsaufsicht * * ausschließlicher Verantwortungsbereich des Geschäftsführers, der nicht auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der G-PF bestellt wird Controlling Krankenanstalten Finanzcontrolling Krankenanstalten Leistungscontrolling Krankenanstalten Geschäftsführung Finanzierung Krankenanstalten Finanzen und Rechnungswesen LKF-Abrechnung LKF-Controlling Office Management Medizinischer Support Qualitätsmanagement LKF-Daten Qualitätsentwicklung bundesweites Modell Support bei Planungsprojekten LAE Planung und Steuerung Gesundheitswesen Kärnten ÖSG RSG Leistungsangebotsentwicklung (LAE) Projekt Psychiatrie 2020 Strukturmittel Investitionszuschüsse Med-Servicestelle Verwaltung der Härtefallentschädigungsmittel Der Kärntner Gesundheitsfonds Organisation der Geschäftsstelle 14

20 Finanzen 2. Finanzen Aufgabe des Kärntner Gesundheitsfonds im Jahr 2016 war die Durchführung der leistungsorientierten Finanzierung der Fondskrankenanstalten und die Wahrnehmung weiterer Aufgaben auf Grund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit. Entsprechend der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens haben bei der Durchführung der Finanzierung der Kärntner Fondskrankenanstalten jedenfalls zwischen den Ländern akkordierte und die Vergleichbarkeit gewährleistende Verrechnungsvorschriften Anwendung zu finden und eine periodengerechte Abgrenzung der Mittel des Landesgesundheitsfonds zu erfolgen. Der Kärntner Gesundheitsfonds hat daher auch im Rechnungsjahr 2016 eine Abgrenzung der Mittel des Landesfonds von weiteren Mitteln des Landes sichergestellt und hat, um Finanzierungs- und Liquiditätsengpässen weitestgehend vorzubeugen, die eingegangenen Finanzmittel umgehend an die Fondskrankenanstalten weitergeleitet. Die Finanzierung der Kärntner Fondskrankenanstalten im Jahr 2016 erfolgte durch das einvernehmlich festgelegte Modell der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung Mittelaufbringung Der Kärntner Gesundheitsfonds wurde im Jahr 2016 Mittel aus folgenden Finanzierungsquellen dotiert: Beiträge der Träger der Sozialversicherung aufgrund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Beiträge des Bundes aufgrund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Beiträge des Landes aufgrund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Beiträge der Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes Beiträge des Bundes gem. Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) Weiters fließen nachstehende Mittel in den Landesfonds: Kostenbeiträge der Versicherten für stationäre Anstaltspflege gemäß den Bestimmungen der Sozialversicherungsgesetze Erstattungen für ausländische GastpatientInnen gemäß den in den zwischenstaatlichen Übereinkommen oder dem überstaatlichen Recht über soziale Sicherheit vorgesehenen Erstattungsverfahren Erstattungen der von den Sozialversicherungsträgern nach dem Regressrecht geltend gemachten Ansprüche Beiträge der Krankenfürsorgeanstalt der BeamtInnen der Stadt Villach Kostenbeiträge für Entschädigungen in Härtefällen (Härtefonds) sonstige Mittel Allgemeines zur Mittelaufbringung Die Mittelaufbringung des Kärntner Gesundheitsfonds im Rechnungsjahr 2016 erfolgte überwiegend durch Beiträge des Bundes, des Landes, der Gemeinden und der Träger der Sozialversicherung aufgrund der Vereinbarung gemäß Art. 15a B- VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Die bis zum 31. März 2017 vorläufig vereinnahmten Gesamtmittel (ohne Mittel des Gesundheitsförderungsfonds) für das Rechnungsjahr 2016 betragen 542,72 Mio. Ergänzt um die vom Land Kärnten für die Fonds-Krankenanstalten vorgesehenen Mittel der Betriebsabgangsdeckung für 2016 in der Höhe von 297,90 Mio. ergibt sich ein Gesamtvolumen von 840,62 Mio. 15

21 Finanzen Der Voranschlag 2016 wurde somit in Summe um rund 40,98 Mio. bzw. um +5,1% überschritten. Dieses Überschreiten ist maßgeblich auf im Voranschlag vorsichtig angesetzte Beiträge der Mittelaufbringung 2016 zurückzuführen. In den Einnahmenpositionen der Beiträge des Landes, der Gemeinden sowie der Sozialversicherung wurde der Voranschlag 2016 durchwegs überschritten. Insbesondere gab es bei den Erträgen aus der Erstattung für ausländische GastpatientInnen gemäß den in den zwischenstaatlichen Übereinkommen oder dem überstaatlichen Recht über soziale Sicherheit vorgesehenen Erstattungsverfahren deutliche Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag Die budgetneutralen Haushaltspositionen, insbesondere die Beiträge des Bundes nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, sind etwas höher ausgefallen, als erwartet. Aufgrund der Vorweganteile der Landesgesundheitsfonds der Länder Niederösterreich, Ober-österreich, Salzburg und Tirol sind Einnahmen aus dem Tabaksteuermehraufkommen wiederum zur Gänze ausgeblieben. Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu den maßgeblichen Positionen auf Seite der Mittelaufbringung sowie der Mittelverwendung. Beiträge des Bundes an den KGF Die Bemessung des Bundesanteiles an der Krankenanstaltenfinanzierung erfolgt am Aufkommen der Abgaben mit einheitlichem Schlüssel ( 9 Abs. 1 FAG 2008) der Ertragsanteile. Für das Rechnungsjahr 2016 wurden daher von der Bundesgesundheitsagentur entsprechend den Regelungen des Artikels 17 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens insgesamt 46,94 Mio. an den Kärntner Gesundheitsfonds geleistet. Gegenüber dem Voranschlag bedeutet dies einen Minderbeitrag des Bundes gem. 57 Abs. 4 Z 1 bis 6 KAKuG von 0,34 Mio. bzw. 0,7%. Beitrag des Landes und der Gemeinden an den KGF Das Land leistete 2016 an den Landesgesundheitsfonds insgesamt einen Betrag in der Höhe von 0,949% des USt- Aufkommens nach Abzug des in 8 Abs. 2 Z 1 FAG 2008 genannten Betrages. Das Land Kärnten leistete somit an den Kärntner Gesundheitsfonds im Jahr 2016 einen Betrag von 16,29 Mio. Dieser Betrag wurde in monatlichen Vorschüssen erbracht, deren Höhe sich nach den Bestimmungen über die Berechnung der Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Länder an der Umsatzsteuer gerichtet hat. Gegenüber dem Voranschlag 2016 sind dies Mehreinnahmen in Höhe von 0,24 Mio. bzw. +1,5%. Auch die Gemeinden leisteten auf Basis des Gesamtaufkommens an der Umsatzsteuer (0,642% des USt-Aufkommens nach Abzug des in 8 Abs. 2 Z 1 FAG 2008 genannten Betrages) im Rechnungsjahr 2016 an den Kärntner Gesundheitsfonds rund 10,93 Mio. und liegen damit um +0,7% über den Planwerten des Voranschlages. Die Zwischenabrechnung der umsatzsteuerabhängigen Landesbeiträge für das Jahr 2016 erfolgte bereits Ende März 2017 und konnte somit noch bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2016 berücksichtigt werden. Beitrag des Bundes nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG 1996) Der Beitrag des Bundes nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, BGBl. Nr. 746/1996, gilt in Fällen, in denen Sachleistungskosten mit einem Landesfonds oder mit einem inländischen Sozialversicherungsträger verrechnet werden, als Teil der Mittel des jeweiligen Landesfonds oder inländischen Sozialversicherungsträgers. Daraus resultiert, dass die Beihilfenmittel für Art. 15a B-VG-Krankenanstalten sowohl im Voranschlag als auch im Rechnungsabschluss der Landesfonds (als bundesweiter Berechnungsnachweis) aufscheinen müssen. An der prinzipiellen Verrechnung der Beihilfenmittel (Beihilfenerklärung der Art. 15a B-VG - Krankenanstalt) ändert sich jedoch nichts. Auf Basis der eingereichten Beihilfen- und Ausgleichszahlungserklärungen wurden im Rechnungsjahr 2016 Beihilfen von rund 35,77 Mio. 16

22 Finanzen vereinnahmt und umgehend an die Beihilfenempfänger weitergeleitet (Durchlaufposten). Die Höhe der GSBG-Zahlungen ist maßgeblich abhängig von der Investitionstätigkeit der Fondskrankenhäuser. Der ausgewiesene Mehraufwand bei den Ausgaben resultiert aus der Abfuhr des 10%-igen Beihilfenäquivalentes für ausländische GastpatientInnen an das Bundesministerium für Finanzen, welches nach Zahlungseingang zu leisten ist. Pauschalbeiträge des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger In der Gebarungsvorschaurechnung der Krankenversicherungsträger, welche dem Voranschlag 2016 zu Grunde gelegt wurde, hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger den provisorischen Hundertsatz für das Jahr 2016 mit 2,50% prognostiziert. Aufgrund der Entwicklung der Konjunkturlage hat der Hauptverband diesen vorläufigen Hundertsatz per November 2016 auf 3,26% nach oben korrigiert. Bei der Zwischenabrechnung 2016 wurden vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für das Rechnungsjahr vorläufige Pauschalbeträge in Höhe von 378,95 Mio. an den Kärntner Gesundheitsfonds akontiert. Die endgültige Abrechnung der Pauschalbeträge mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für das Jahr 2016 hat gemäß 447f Abs. 2 ASVG bis 31. Oktober 2017 zu erfolgen. Kostenbeiträge im Sozialversicherungsbereich Zusätzlich zu den jährlichen Pauschalbeträgen gemäß Art. 21 Abs. 6 der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Finanzierung und Organisation des Gesundheitswesens leisten die Sozialversicherungsträger einen Betrag in der Höhe des variablen Finanzvolumens an die Länder (Landesgesundheitsfonds), das sich aufgrund der am 31. Dezember 1996 bestehenden Rechtslage bezüglich der in den Sozialversicherungsgesetzen vorgesehenen Kostenbeiträge (Kostenanteile) im stationären Bereich ergeben hätte. Die Kostenbeiträge (Kostenanteile) für (bei) Anstaltspflege werden von den Trägern der Krankenanstalten im Namen der Träger der Sozialversicherung für die Landesfonds eingehoben und gemäß Art. 21 Abs. 6 Z 2, der Art. 15a B-VG Vereinbarung entsprechend valorisiert. Bei der Zwischenabrechnung für das Jahr 2016 wurden vom Kärntner Gesundheitsfonds die von den Fondskrankenanstalten eingehobenen Kostenbeiträge in Höhe von 1,91 Mio. leistungsorientiert mitverteilt. Kostenbeitrag gemäß 27a Abs. 3 KAKuG Gemäß Art. 23 der Art. 15a B- VG Vereinbarung werden 1,45 des zusätzlich zum Kostenbeitrag gemäß 27a Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) einzuhebenden Betrages von den Trägern der Krankenanstalten im Namen der Träger der Sozialversicherung für die Landesgesundheitsfonds eingehoben. Für das Jahr 2016 wurden von den Kärntner Fondskrankenanstalten insgesamt ,42 eingehoben, welche je zur Hälfte bei der endgültigen Abrechnung der Beiträge der Träger der Sozialversicherung gem. 447f Abs. 3 Z 3 und 4 gegenverrechnet werden. Kostenbeitrag zum Härtefonds Zusätzlich zu dem Kostenbeitrag gemäß 27a Abs. 1 und zum Beitrag gemäß Abs. 3 KAKuG ist für jeden Verpflegstag ein Betrag von 0,73 einzuheben. Dieser Betrag gemäß 27a Abs. 5 KAKuG wird von den Trägern der Krankenanstalten eingehoben und zur Entschädigung nach Schäden, die durch die Behandlung in Fondskrankenanstalten entstanden sind und bei denen eine Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben ist, zur Verfügung gestellt. Für das Rechnungsjahr 2016 wurden von den Fondskrankenanstalten eingehoben und dem Kärntner Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Entscheidungen über die Leistung von Entschädigungen in Härtefällen obliegen dem Härtefall-Gremium. Um eine eindeutige Trennung vom Fondsvermögen sicherzustellen, wurden ein eigenes Girokonto und eigene Voranschlagspositionen eingerichtet bzw. eröffnet. Der Geldbestand des Härtefonds zum 31. Dezember 2016 beträgt

23 Finanzen Leistungen der Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach Zur Abgeltung der Leistungen der Krankenanstalten für Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige der Krankenfürsorgeanstalt (KFA) der BeamtInnen der Stadt Villach zahlt die KFA Villach einen jährlichen Pauschalbetrag. Im Rechnungsjahr 2016 wurde seitens der KFA Villach ein vorläufiger Pauschalbetrag in der Höhe von aufgebracht. Mit dieser Zahlung sind alle Leistungen der Krankenanstalten im stationären, halbstationären, tagesklinischen und ambulanten Bereich mit Ausnahme der ambulant durchgeführten Hämodialyse abgegolten. Ausländische GastpatientInnen Gemäß Art. 45 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, sind für die Erbringung von Leistungen der Krankenanstalten an ausschließlich gegenüber einem österreichischen Träger auf Grund von zwischenstaatlichen Übereinkommen oder überstaatlichem Recht über soziale Sicherheit anspruchsberechtigte PatientInnen die Landesgesundheitsfonds zuständig. Die Kosten ausländischer GastpatientInnen sind von den Trägern der Krankenanstalten mit den Landesgesundheitsfonds wie für österreichische Versicherte und ihre Angehörigen abzurechnen. Die Erstattung der von den Landesgesundheitsfonds aufgewendeten Beträge sind entsprechend den in den zwischenstaatlichen Übereinkommen oder dem überstaatlichen Recht vorgesehenen Erstattungsverfahren gegenüber den zuständigen ausländischen Trägern im Wege der örtlich in Betracht kommenden Gebietskrankenkasse geltend zu machen. Seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger bzw. der Kärntner Gebietskrankenkasse wurden im Jahr 2016 insgesamt 17,58 Mio. geleistet. Regresse gemäß 332 ASVG Nach 332 ASVG umfassen die Regressansprüche der Versicherungsträger auch die Aufwendungen der Landesfonds, die nach 148 Z 2 ASVG von den Krankenanstalten in Rechnung gestellt werden. Die entsprechenden Regresseinnahmen sind abzüglich eines bundeseinheitlichen Verwaltungskostenersatzes in der Höhe von 15% an die Landesfonds zu überweisen. Jene Fälle mit Entlassungsdatum ab werden mit Vorsteuerkostenzuschlag (Beihilfenäquivalent) regressiert und von den zuständigen Sozialversicherungsträgern abgeführt. Im Rechnungsjahr 2016 konnten vom Kärntner Gesundheitsfonds insgesamt an Regressen vereinnahmt werden Mittelverwendung Aus dem Kärntner Gesundheitsfonds fließen im Wesentlichen vorweg folgende Fondsmittel: Investitionen für bauliche Maßnahmen und medizinischtechnische Großgeräte Mittel für strukturverbessernde Maßnahmen Mittel für die Planung der Gesundheitsversorgung Betriebszuschüsse für die Schulen der Gesundheits- und Investitionszuschüsse (inkl. med.-techn. Großgeräte) Zur Mitfinanzierung der Investi- Krankenpflege Aufwendungen für das Tumorregister, Finanzierung des laufenden Betriebs des Informationsverbundes Kärnten bzw. des ELGA-Bereiches Kärnten sowie für die anstaltsübergreifende Facharztausbildung Aufwendungen für ambulante geriatrische Remobilisation und für mobile Palliativ-Teams Aufwendungen für die konsilitionsvorhaben in den Kärntner Fondskrankenanstalten wurden für das Jahr 2016 Mittel in der arärztliche neurologische Versorgung Aufwendungen für das Klinisch-Praktische Jahr Ausgleichszahlungen ambulante Hämodialyse Verwaltungsaufwand des Landesfonds Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich- Beihilfengesetz Höhe von , wobei auch Rückzahlungen nicht verbrauchter Zu- 18

24 Finanzen schüsse aus Vorperioden berücksichtigt wurden. An die Träger von Fondskrankenanstalten wurden im Jahr ausbezahlt, wobei sich auf gewährte Investitionszuschüsse aus den Jahren 2015 und 2014 beziehen, die erst im Jahr 2016 von den Krankenanstalten abgerufen wurden. Jene Mittel, die im Jahr 2016 für die beantragten Projekte noch nicht ausbezahlt wurden, weil der Beginn des Projektstarts noch nicht erfolgt ist, werden vom Kärntner Gesundheitsfonds einer Rücklage zugeführt und zum Zeitpunkt des Mittelbedarfs der Träger der Krankenanstalten zur Anweisung gebracht werden. Die nicht verbrauchten Mittel sind gemäß den geltenden Richtlinien einer Rücklage zuzuführen und im Folgejahr wieder für Investitionsförderungen zu verwenden. Mittel für strukturverbessernde Maßnahmen Im Voranschlag für das Jahr 2016 wurden inkl. der Mittel aus Vorperioden für strukturverbessernde Maßnahmen vorgesehen. Die Gesundheitsplattform konnte schlussendlich Projekte mit einem gesamten Mittelbedarf in der Höhe von genehmigen, da auch Mittel aus schon erfolgten Rückzahlungen wieder für strukturverbessernde Maßnahmen herangezogen werden. Tatsächlich ausbezahlt wurde ein Betrag von Diese Differenz resultiert einerseits aus Rückzahlungen von Projektmitteln aus Vorperioden, die kostengünstiger abgewickelt werden konnten, anderseits aufgrund einer nicht vollständigen Inanspruchnahme bereitgestellter Mittel. Die nicht verbrauchten Mittel sind gemäß den geltenden Richtlinien einer Rücklage zuzuführen und im Folgejahr wieder für strukturverbessernde Maßnahmen zu verwenden. Planungsmittel für den Gesundheitsfonds Der Kärntner Gesundheitsfonds ist für die Planungsaufgaben im Kärntner Gesundheitswesen zuständig. Im vergangenen Rechnungsjahr wurden von den im Voranschlag vorgesehenen lediglich in Anspruch genommen. Dieser Betrag setzt sich aus Honoraren für einzelne Aufträge geringeren Ausmaßes (z.b. Studie zur Präoperativen Diagnostik, Studie zur Kostenstruktur in den Kärntner Fondskrankenanstalten, Benchmarking-Geriatrie usw.) zusammen. Aufwendungen für die Finanzierung des Tumorregisters Für die Führung des Tumorregisters durch das Klinikum Klagenfurt werden seit dem Jahr 2011 nur mehr die tatsächlich entstandenen Kosten refundiert. Diese wurden im Jahr 2016 durch das Klinikum Klagenfurt mit nachgewiesen. Die geringfügige Überschreitung der Kosten resultiert aus der zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung nicht absehbaren Erhöhung der Gehälter für Ärztinnen und Ärzte. Aufwendungen für die Finanzierung des laufenden Betriebs des Informationsverbundes Kärnten (PatientInnenregister) Der Aufbau des Informationsverbundes Kärnten ist nunmehr abgeschlossen. Im Hinblick auf die Anbindung des ELGA- Bereichs Kärnten an die ELGA- Zentralkomponenten hat die Gesundheitsplattform die Übernahme der diesbezüglichen laufenden Kosten. Der Betrieb des ELGA-Bereichs Kärnten wurde im Juli 2016 aufgenommen, im zweiten Halbjahr 2016 wurden bereits einzelne Fondskrankenanstalten an den ELGA-Bereich Kärnten angeschlossen. Die Kosten für den laufenden Betrieb haben im Jahr betragen. Aufwendungen für mobile Palliativteams Die Versorgung der zu Hause betreuten Palliativ-PatientInnen durch die mobilen Teams des Klinikum Klagenfurt, des LKH Villach und des KH der Barmherzigen Brüder in St.Veit/Glan wurde fortgesetzt. Entsprechend den Vorgaben des RSG Kärnten 2020 hat die Gesundheitsplattform im Dezember 2015 den Beschluss gefasst, die beiden mobilen Teams im Klinikum Klagenfurt und im LKH Villach um je zwei Vollzeitäquivalente aufzustocken, um die Bezirke Wolfsberg und Spittal/Drau noch intensiver versorgen zu können. Am LKH Villach ist die Aufstockung des mobilen Palliativteams bereits mit Mitte des Jahres 2016 voll- 19

25 Finanzen ständig erfolgt, am Klinikum Klagenfurt hat man im zweiten Halbjahr 2016 schrittweise mit der Rekrutierung des dafür erforderlichen Personals begonnen. Daher wurden von den budgetierten im Jahr 2016 tatsächlich nur ausbezahlt. Aufwendungen für ambulante Remobilisation Seit ist die Vereinbarung über die ambulante geriatrische Remobilisation in Kraft. Diese Vereinbarung wurde zwischen dem a.ö. Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt GmbH, dem Kärntner Gesundheitsfonds, dem Land Kärnten sowie den Krankenkassen abgeschlossen und ist vorerst für zwei Jahre befristet. Vertragsgegenstand ist die Durchführung der ambulanten geriatrischen Remobilisation und die damit verbundenen ambulanten Remobilisationsmaßnahmen der zu betreuenden KlientInnen. Für die Dauer des Vertrages wird für die therapeutischen Leistungen eine Gesamtausgabenbegrenzung von pro Kalenderjahr vereinbart. Jene Aufwendungen/ Leistungen, die diese Gesamtausgabenbegrenzung übersteigen, werden nicht honoriert. Die Therapieeinheiten werden zu 41,15% von den KV-Trägern, zu 53,44% vom KGF und zu 5,41% vom Land Kärnten getragen. Seitens des KGF wurde 2016 ein Betrag von aufgewendet; für therapeutische Leistungen (davon für 2015 und für die ersten drei Quartale 2016). Der Sachaufwand betrug (davon für 2015 und für 2016). Investitionskosten wurden insgesamt verrechnet (davon für 2015 und 623 für 2016). Die vertraglich vereinbarten Evaluierungskosten wurden mit voll ausgeschöpft. Laut Vertragsvereinbarung werden 50% der Sach-, Investitions- und Evaluierungskosten vom KGF an die Krankenversicherungsträger (nach dem Versichertenschlüssel 2014 der KGKK) weiterverrechnet. Die Refundierung der Krankenversicherungsträger an den KGF betrug im Jahr Aufwendungen für Fachärztinnen-/-arztausbildungspool Für die anstaltsübergreifende Fachärztinnen/ arztausbildung in den Hauptfächern, Gegenfächern und Additivfächern standen für das Jahr 2016 insgesamt zur Verfügung. Die Kosten der Facharztausbildung (Gehälter plus Dienstgeberbeiträge) für das Rechnungsjahr 2016 betrugen Die Mittel für das Jahr 2016 wurden aufgrund verringerter Inanspruchnahme nicht vollends ausgeschöpft. Telemedizin-Koordination Zur Deckung der Kosten der bei der KABEG angesiedelten Koordinationsstelle Telemedizin wurden gem. dem Beschluss der Gesundheitsplattform die valorisierten Mittel in der Höhe von überwiesen. Aufwendungen für Telemedizin-Initiativen Die Gesundheitsplattform hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2009 das Projekt Ausbau einer integrierten, vernetzten Gesundheitsversorgung unter Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie. Am 5. November 2013 hat die Gesundheitsplattform aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Einführung von ELGA einen neuerlichen Beschluss gefasst und den ursprünglich en Kostenrahmen für den Aufbau des ELGA- Bereichs Kärnten bestätigt. Als erste Kärntner Fonds- Krankenanstalt wurde am 18. Juli 2016 das LKH Villach an den ELGA-Bereich Kärnten angebunden. Das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St.Veit/Glan und das Krankenhaus der Elisabethinen in Klagenfurt sind Anfang Dezember 2016 gefolgt. Für die Anbindung der anderen Kärntner Fondskrankenanstalten wurden im Jahr 2016 umfangreiche vorbereitende Aktivitäten, insbesondere hinsichtlich der Adaptierung des in den jeweiligen Krankenhäusern verwendeten KIS, vorgenommen, um die Anbindung an ELGA im Jahr 2017 sicherstellen zu können. Die tatsächlichen Ausgaben belaufen sich im Jahr 2016 auf Damit die in Hinkunft zu erledigenden, gesetzeskonformen Aktivitäten für die Errichtung eines ELGA-Bereichs Kärnten 20

26 Finanzen finanziell abgesichert sind, werden die bisher nicht in Anspruch genommenen Mittel einer zweckgewidmeten Rücklage zugeführt. Aufwendungen für die konsiliarärztliche neurologische Versorgung Die konsiliarärztliche neurologische Versorgung durch Fachärztinnen/-ärzte des Klinikum Klagenfurt am KH Friesach und am LKH Wolfsberg wurde fortgesetzt. Der Kärntner Gesundheitsfonds finanziert dem Klinikum Klagenfurt die anfallenden Strukturkosten, indem die zusätzlich einzustellenden ärztlichen Ressourcen am Klinikum Klagenfurt refundiert werden. Gleichzeitig wird den die Leistung in Anspruch nehmenden Krankenanstalten der dafür erforderliche zeitliche Aufwand der Ärztinnen / Ärzte des Klinikum Klagenfurt in Rechnung gestellt. Dem Klinikum Klagenfurt wurden überwiesen, vom KH Friesach und vom LKH Wolfsberg wurden vereinnahmt. Aufwendungen für das Klinisch Praktische Jahr (KPJ) Die Gesundheitsplattform hat am 08. Juli 2015 den Beschluss gefasst im Bundesland Kärnten eine finanzielle Entschädigung für KPJ-Studierende einzuführen. Es wurde ein Beitrag von 650,-- exkl. Lohnnebenkosten pro Monat. Für das Jahr 2016 wurde ein Gesamtbudget von max vorgesehen. Die tatsächlichen Ausgaben belaufen sich im Jahr 2016 auf Mittel des Kooperationsbereiches (Reformpool) Im Jahr 2016 erfolgten keine Auszahlungen mehr für Reformpoolprojekte, da mit Ende 2015 alle Projekte ausfinanziert, evaluiert und teilweise in einen Regelbetrieb übergeleitet wurden. Im Jahr 2016 erfolgte lediglich eine Rückzahlung an den KGF aus dem Reformpoolprojekt Interdisziplinäres Medikamentenreset in Höhe von Betriebszuschüsse für die Ausbildungseinrichtungen Für die Ausbildung durch das Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe Klagenfurt am Wörthersee und der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Villach werden durch den Kärntner Gesundheitsfonds anteilige Betriebszuschüsse geleistet. Im Rechnungsjahr 2016 wurde diesen Ausbildungseinrichtungen ein Betrag von insgesamt zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag entspricht den valorisierten Anteilen an den ehemaligen KRAZAF - Betriebs- und sonstigen Zuschüssen des Jahres Ausgleichszahlungen ambulante Hämodialyse Mit dem Beschluss der Gesundheitsplattform vom 11. Dezember 2011 wurde die sektorenübergreifende Finanzierung der ambulanten Hämodialyse im Bundesland Kärnten und daraufhin ein Vertrag über die gemeinsame Finanzierung zwischen dem Kärntner Gesundheitsfonds und den Krankenversicherungsträgern (Kärntner Gebietskrankenkasse, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Betriebskrankenkasse Austria Tabak) abgeschlossen. Der Kärntner Gesundheitsfonds und die Krankenversicherungsträger tragen die gesamten Kosten der in den Fondskrankenanstalten und extramuralen Dialyseinstituten erbrachten ambulanten Dialysebehandlungen im Verhältnis von 77% zu 23%. Für den Fall, dass die Krankenanstalten einen höheren Anteil als 77% erbringen, zahlen die Krankenversicherungsträger eine Ausgleichszahlung in der Höhe des für die zwischen Krankenversicherung und Dialyseinstituten vereinbarten Dialysetarifs. Erbringen die Dialyseinstitute einen höheren Anteil als vereinbart, so leistet der Kärntner Gesundheitsfonds entsprechende Ausgleichszahlungen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt ambulante Hämodialysen verzeichnet, im spitalsambulanten Bereich, im extramuralen Bereich. Das entspricht einem Verhältnis von 66,75% zu 33,25%. Das bedeutet, dass sich der Anteil der im extramuralen Bereich erbrachten Dialysen im Vergleich zum Jahr 2010 um 10,25% erhöht hat. Diese Verschiebung ist vereinbarungsgemäß vom Kärntner Gesundheitsfonds den Sozialversicherungs- 21

27 Finanzen trägern abzugelten. Im Haushaltsjahr 2016 ergab sich daraus für das Abrechnungsjahr 2015 eine Ausgleichszahlung durch den Kärntner Gesundheitsfonds in Höhe von Kostenersatz für Dialysen für ausländische GastpatientInnen Gemäß dem Beschluss der Landeskommission des Kärntner Gesundheitsfonds in der 12. Sitzung vom 7. Dezember 2001 werden vom Kärntner Gesundheitsfonds den Landeskrankenanstalten Klagenfurt, Villach, Wolfsberg sowie dem Krankenhaus Spittal/Drau GmbH 80% der noch nicht endabgerechneten Kostenersätze für Dialysen an ausländischen GastpatientInnen vorläufig akontiert. Nach Vorliegen der Endabrechnung (Erstattung durch die ausländischen Sozialversicherungsträger) wird seitens der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds der Restbetrag angewiesen. Diese Regelung wurde in der Sitzung der Gesundheitsplattform vom 29. Juni 2015 rückwirkend mit Wirkung per 1. Jänner 2015 aufgehoben. Im Jahr 2016 wurde von Seiten der obigen Fondskrankenanstalten noch Kostenrückersätze für geleistete Feriendialysen aus den Jahren 2012 bis 2014 in der Höhe von geltend gemacht. Aufwendungen aus der befristeten Sonderfinanzierung Chemotherapie Die Gesundheitsplattform hat in der 9. Sitzung vom 29. Juni 2016 eine befristete Sonderfinanzierung der Arzneimittel Nivolumab (Opdivo) und Pembrolizumab (Keytruda) für die zugelassenen Chemotherapie-Indikationen im Zeitraum 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 für das Klinikum Klagenfurt mit maximal sowie für das LKH Villach und das KH St.Veit/Glan mit jeweils maximal durch die Auflösung von beim Kärntner Gesundheitsfonds gebildeten Rücklagen. In Summe wurden für seitens dieser drei Krankenanstalten vorgelegte und vom Kärntner Gesundheitsfonds überprüfte Behandlungen ausgegeben. Aufwendungen für die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds ist es, die administrativen und organisatorischen Belange des Fonds sicherzustellen, die Beschlüsse der Gesundheitsplattform und der Landes-Zielsteuerungskommission umzusetzen sowie bei der Verwaltung des Fonds die Vorsitzende der Gesundheitsplattform, die beiden Co- Vorsitzenden der Landeszielsteuerungskommission und die beiden Geschäftsführer zu unterstützen. Die Geschäftsstelle des Gesundheitsfonds war auch im Jahr 2016 bemüht, ihre Aufgaben mit geringem Mitteleinsatz effektiv und effizient zu erledigen. Die Gesamtaufwendungen für die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds (Personal- und Sachausgaben) betrugen im Rechnungsjahr 2016 insgesamt Der reine Personalaufwand liegt mit um oder -3,8% unter dem Voranschlag. Aufgrund des Personalübereinkommens zwischen dem Land Kärnten und dem Kärntner Gesundheitsfonds vom 1. September 2012 wurden vier Mitarbeiter ganzjährig (insgesamt 3,75 VZÄ) gemäß 42 a-f des Kärntner Dienstrechtsgesetzes dem Kärntner Gesundheitsfonds dienstzugewiesen. Auch ist ein Mitarbeiter der Kärntner Gebietskrankenkasse als zweiter Geschäftsführer des Kärntner Gesundheitsfonds dem Kärntner Gesundheitsfonds dienstzugewiesen. In den Personalkosten von sind die an das Land Kärnten sowie an die Kärntner Gebietskrankenkasse refundierten Personalkosten enthalten. Der Personalstand der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds im Vergleichszeitraum 2015/16 in Vollzeitäquivalenten wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Der Zuwachs an VZÄ ist bedingt durch neu hinzugekommene Aufgabenstellungen im Bereich der Wirtschaftsaufsicht sowie der Psychiatriekoordination. 22

28 Finanzen MitarbeiterInnen Geschäftsstelle VZÄ Diff. Dienstzugewiesene Mitarbeiter 3,40 4,75* 1,35 KGF Mitarbeiter 8,67 9,77 1,10 gesamt 12,07 14,52 2,45 *0,31 VZÄ (2015) bzw. 0,75 VZÄ (2016) dienstzugewiesen vom Land Kärnten ohne Refundierung der Personalkosten Rückzahlung für Neuro-Rehab- Gailtalklinik Hermagor Der zwischen der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft als Rechtsträger der Gailtalklinik Hermagor, dem Land Kärnten, dem Kärntner Gesundheitsfonds und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossene Rahmenvertrag über die stationäre Rehabilitation in der Gailtalklinik Hermagor legt fest, dass der Kärntner Gesundheitsfonds die von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für die Krankenanstaltenfinanzierung eingezahlten Beträge an die Pensionsversicherungsanstalt refundiert. Im Rechnungsjahr 2016 wurde eine Rückzahlung an die Pensionsversicherungsanstalt in der Höhe von rd. 3,22 Mio. geleistet. Härtefall-Entschädigungen Über die Leistung von Entschädigungen nach Schäden, die durch die Behandlung von PatientInnen in Fondskrankenanstalten entstanden sind und bei denen eine Haftung der Rechtsträger nicht eindeutig gegeben ist, entscheidet das beim Kärntner Gesundheitsfonds eingerichtete Härtefall-Gremium. Für das Rechnungsjahr 2016 wurden vom Härtefonds insgesamt vereinnahmt und gleichzeitig Härtefallentschädigungen idhv ausbezahlt. Das eigens für Härtefallentschädigungen eingerichtete Bankkonto weist per 31. Dezember 2015 einen Kassenbestand von auf, wobei 3,5 Mio. hiervon veranlagt wurden. Anpassungsbetrag SKA de La Tour Da das Sonderkrankenhaus de La Tour, Treffen, mit den stationären LKF-Entgelten nicht das Auslangen findet, wird dem Sonderkrankenhaus de La Tour, Treffen, aus den Mitteln des stationären Bereichs ein Vorweganteil zur Leistung eines Anpassungsbetrages zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2016 beträgt dieser Anpassungsbetrag vorläufig Diese Sonderregelung für das Sonderkrankenhaus de La Tour, Treffen, gilt, solange die gesetzliche Regelung der Betriebsabgangsdeckung der öffentlichen Krankenanstalten ( 68 der K-KAO, LGBl. Nr. 26/1999, in der geltenden Fassung) nicht geändert wird. LKF-Entgelte für das Rechnungsjahr 2016 Die verbleibenden Mittel des Kärntner Gesundheitsfonds wurden sodann nach dem Verhältnis der Endkosten der stationären Kostenstellen und der Endkosten der ambulanten Kostenstellen des Vorjahres auf den stationären Bereich und den ambulanten Bereich aufgeteilt. Die verbleibenden Mittel für den stationären Bereich werden in weiterer Folge nach dem Verhältnis der LKF-Punkte des Kern- und Steuerungsbereiches nach Anwendung des Finanzierungsmodells für den stationären Bereich in Kärnten auf die Fondskrankenanstalten verteilt. Im LKF-Kernbereich werden die stationären Krankenhausaufenthalte auf Basis der leistungsorientierten Diagnosenfallgruppen (LDF-Gruppen), inklusive aller speziellen Bepunktungsregelungen, mittels der jeweils letzten Version des vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Bepunktungsprogrammes (LKF- Scoring-Programm KDOK) bepunktet. Der LKF-Steuerungsbereich ermöglicht durch zusätzliche Berücksichtigung von strukturspezifischen Kriterien, auf länderspezifische Erfordernisse Bedacht zu nehmen. Für das Rechnungsjahr 2016 wurde im Rahmen der Zwischenabrechnung ein Gesamtbetrag von 443,7 Mio. an die 23

29 Finanzen Kärntner Fondskrankenanstalten ausgeschüttet; damit erfolgte im Vergleich zum Voranschlag 2016 eine um 7,99 Mio. (+1,8%) höhere Auszahlung. Diese Vorgehensweise wurde mit der für die Wirtschaftsaufsicht über die Krankenanstalten zuständigen Abteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung akkordiert. Die im Rechnungsjahr 2016 abgerechneten LKF-Entgelte stellen sich wie folgt dar: LKF-Entgelte 2016 ( ) VA 2016 RA 2016 Differenz VA-RA Anteil in % stationärer Bereich ,58% ambulanter Bereich ,42% Summe Im obigen Auszahlungsbetrag sind die von den Fondskrankenanstalten vereinnahmten Kostenbeiträge gem. 447f ASVG für das Jahr 2016 in Höhe von enthalten. Ebenfalls enthalten in den stationären LKF-Entgelten ist der Anpassungsbetrag für die Sonderkrankenanstalt de La Tour in Höhe von Vorläufiger LKF-Punktewert 2016 Da im Jahre 2016 insgesamt LKF-Punkte (vorläufiges Datenergebnis - Zwischenabrechnung 2016) des Kern- und Steuerungsbereiches abgerechnet wurden (also gewichteter Natur), ergibt sich für 2016 ein vorläufiger LKF- Punktewert (exkl. Beihilfenäquivalent) in Höhe von durchschnittlich 0,70 (stationärer- Bereich) für alle Fondskrankenanstalten Kärntens. Es muss aber explizit darauf hingewiesen werden, dass dieser Punktewert für den stationären Bereich aufgrund der Gewichtung lediglich einen Richtwert zur monetären Bewertung der einzelnen Leistungen im Rahmen des LKF- Modells darstellen kann Betriebsabgangsdeckung Da die über den Kärntner Gesundheitsfonds verteilten LKF- Entgelte und die sonstigen Einnahmen der bezuschussten Krankenanstalten nicht ausreichen, die gesamten Aufwendungen des laufenden Betriebes abzudecken, erhalten die Krankenanstalten weitere öffentliche Mittel: Landeskrankenanstalten Der Kärntner Landtag hat für das Jahr 2016 einen Nettogebarungsabgang der Landeskrankenanstalten (Gailtalklinik Hermagor; Klinikum Klagenfurt am Wörthersee, inklusive Krankenanstalt für chronisch Kranke; Landeskrankenhaus Laas, inklusive Krankenanstalt für chronisch Kranke; Landeskrankenhaus Villach, inklusive Krankenanstalt für chronisch Kranke; Landeskrankenhaus Wolfsberg, inklusive Krankenanstalt für chronisch Kranke) in Höhe von Konfessionelle Krankenanstalten Bei den konfessionellen Krankenanstalten (Krankenhaus des Deutschen Ordens Friesach; Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt; Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan; Krankenhaus Waiern Feldkirchen; Sonderkrankenhaus de La Tour Treffen) werden die Betriebsabgänge gemäß 68 K-KAO ermittelt und 2% der Betriebsabgänge von den Rechtsträgern selbst sowie 98% aus öffentlichen Mitteln in Form von Landesbeiträgen abgedeckt. Die genehmigten veranschlagten Betriebsabgänge des Jahres 2016 der geistlichen Krankenanstalten betragen insgesamt In diesem Zusammenhang wird angemerkt, das gemäß 68 leg.cit. im Rechnungsjahr 2016 die Betriebsabgänge des Jahres

30 Finanzen der geistlichen Krankenanstalten abgerechnet werden. Krankenhaus Spittal/Drau Das Land Kärnten leistet aufgrund des zwischen dem Land Kärnten und der Krankenhaus Spittal/Drau Gesellschaft m.b.h. am 15. Dezember 2009 abgeschlossenen Vertrages zur Sicherstellung der Krankenanstaltspflege im Krankenhaus Spittal/Drau an die Krankenhaus Spittal/Drau Gesellschaft m.b.h. als Rechtsträger des Krankenhauses Spittal/Drau Zuschüsse zu den Betriebskosten der medizinischen Fachabteilungen. Die veranschlagten Landeszuschüsse des Jahres 2016 betragen Endabrechnung 2015 Die seitens des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger durchgeführte Endabrechnung für das Rechnungsjahr 2015 ergab für Kärnten aufgrund des endgültigen Hundertsatzes in der Höhe von 3,89% (vorläufiger Hundertsatz 3,63%) einen endgültigen Pauschalbetrag von (vorläufiger Pauschalbetrag von ). Unter Berücksichtigung des in Abzug zu bringenden Spitalkostenbeitrages gemäß 27a Abs. 3 KAKuG wurde vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträgern eine Nachzahlung in der Höhe von an den Kärntner Gesundheitsfonds geleistet. An die Fondskrankenanstalten wurde unter Berücksichtigung der Rückzahlungen gem. 447f ASVG, der Endabrechnung der Bundesgesundheitsagentur 2015 gem. 57 Abs. 2 KAKuG ein Betrag in der Höhe von leistungsorientiert endabgerechnet. Zusammenfassung Der Kärntner Gesundheitsonds hat gemäß 3 Abs. 4 des Kärntner Gesundheitsfondsgesetzes, LGBl. Nr. 67/2013 in der geltenden Fassung seine Verrechnung nach zwischen den Ländern akkordierten und die Vergleichbarkeit gewährleistenden Verrechnungsvorschriften vorzunehmen und für eine periodengerechte Abgrenzung der Mittel zu sorgen. Der Kärntner Gesundheitsfonds hat dies im Rahmen eines kameralen Rechnungsabschlusses umgesetzt. Mit der Zwischenabrechnung vom April 2017 wurden Fondsmittel des Jahres 2016 in Höhe von insgesamt 443,7 Mio. zur Auszahlung gebracht. Nach Feststehen aller relevanten Daten werden etwaige noch offene Beträge in die Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung einfließen bzw. werden bei der Endabrechnung 2016 entsprechend berücksichtigt bzw. angerechnet. Der Kassenbestand bzw. die Guthaben des Kärntner Gesundheitsfonds bei Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember Das Guthaben des Härtefonds beträgt zum Stichtag 31. Dezember und das Guthaben des Gesundheitsförderungsfonds Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Positionen der Mittelaufbringung als auch der Mittelverwendung des Kärntner Gesundheitsfonds für das Jahr 2016 wie folgt darstellen: 25

31 Mittelverwendung Mittelaufbringung Finanzen Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung 2016 Mittel der Sozialversicherung Beiträge der Bundesgesundheitsagentur Beiträge des Landes (USt.- Anteile; BA- Deckung) Beiträge der Gemeinden Erträge aus Behandlung ausländischer GastpatientInnen Beitrag des Bundes nach GSBG Sonstige Einnahmen (Regresse, Kostenbeiträge, Auflösung RL, etc.) 378,95 Mio. 46,94 Mio. 16,29 Mio. 10,93 Mio. 17,58 Mio. 35,77 Mio. 37,26 Mio. 297,90 Mio. 841,62 Mio. 366,39 Mio. 297,90 Mio. 11,43 Mio. 37,53 Mio. 6,64 Mio. 29,28 Mio. 15,14 Mio. 77,31 Mio. LKF-Entgelte für den stationären, ambulanten Bereich Betriebsabgangsdeckung Fondskrankenanstalten Investitionszuschüsse (inkl. med.- techn. Großgeräte) Aufwendungen nach GSBG 1996 Strukturverbessernde Massnahmen Dotierung Rücklage Sonstige Aufwendungen (Refundierungen etc.) Die sich im Rechnungsabschluss 2016 ergebende Haushaltsrücklage des Kärntner Gesundheitsfonds setzt sich im Detail aus folgenden Teilpositionen zusammen: Detailaufstellung der Haushaltsrücklage 2016 des Kärntner Gesundheitsfonds (in ) Rücklage - Härtefonds Rücklage - Gesundheitsförderungsfonds Rücklage - Strukturmittel Rücklage - Investitionszuschüsse Rücklage - Telemedizin-Initiativen Freie Kapitalrücklage Haushaltsrücklage

32 Förderungen und Projekte 3. Förderungen und Projekte 3.1. Strukturmittel Die Vergabe der Strukturmittelförderung basiert auf der im Dezember 2015 von der Gesundheitsplattform en, aktualisierten Richtlinie für die Finanzierung strukturverbessernder Maßnahmen. Diese legt fest, dass der von der Landes-Zielsteuerungskommission e Regionale Strukturplan Gesundheit eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Strukturmittelförderung darstellt. Strukturverbessernde Maßnahmen sollen regionale Versorgungsdefizite wie Fehl-, Über- und Unterversorgungen beseitigen helfen und Leistungsverschiebungen zwischen den Versorgungssektoren im Sinne des Best Point of Service initiieren. Damit sollen die strategischen Zielsetzungen der Zielsteuerung-Gesundheit gefördert werden. Für das Jahr 2016 wurden für strukturverbessernde Maßnahmen freigegeben. Die tatsächlichen Ausgaben belaufen sich auf Nicht verbrauchte Mittel sind gemäß der geltenden Richtlinie einer Rücklage zuzuführen und im Folgejahr wieder für strukturverbessernde Maßnahmen zu verwenden. Folgende Anträge für strukturverbessernde Maßnahmen/ Projekte in Kärnten wurden von der Gesundheitsplattform genehmigt: Amt der Kärntner Landesregierung/Abt. 5 Gesundheit und Pflege: Hausärztlicher Bereitschaftsdienst/Telefonarzt; Förderung: Amt der Kärntner Landesregierung/Abt. 5 Gesundheit und Pflege: Projekt Curaplus-Heimbeatmung; Förderung: Amt der Kärntner Landesregierung/Abt. 5 Gesundheit und Pflege: Hauskrankenpflege: Finanzierung der flächendeckenden Leistungen der Hauskrankenpflege; Förderung: 3. Mio. Diakonie de La Tour: Integrierte psychosomatische Nachsorge; Förderung: Rotes Kreuz/Landesverband Kärnten: Notarzt/ärztinnenversorgung; Finanzierung der flächendeckenden Leistungen des NAW/NEF Betriebes Österreichisches Rotes Kreuz; Förderung: 2,5 Mio. Amt der Kärntner Landesregierung/Abt. 5 Gesundheit und Pflege: Projekt Consenso; Förderung: Amt der Kärntner Landesregierung/Abt. 5 Gesundheit und Pflege: Projekt Time- Out-Gruppen an Kärntner Pflichtschulen; Förderung: Amt der Kärntner Landesregierung/Abt. 4 Soziales und Gesellschaft: Projekt Intensivwohngemeinschaft TERRA; Förderung: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit/Glan: Projekt: Wundzentrum St. Veit/Glan; Förderung: Investitionszuschüsse Der Gesundheitsplattform obliegt gemäß 8 Abs. 1 Z 1 lit. b K-GFG die Genehmigung von Investitionsvorhaben und die Gewährung allfälliger Investitionszuschüsse (inkl. medizinischtechnischer Großgeräte) an die Träger der zuschussberechtigten Krankenanstalten. Die Mittel für Investitionen und medizinisch-technische Großgeräte werden vom Kärntner Gesundheitsfonds gemäß den geltenden Richtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen an die Fondskrankenanstalten vergeben. Zur Mitfinanzierung der Investitionsvorhaben in den Kärntner Fondskrankenanstalten wurden für das Jahr 2016 Mittel in der Höhe von , wobei Rückzahlungen aus Vorperioden in Höhe von mitberücksichtigt wurden. 27

33 Förderungen und Projekte Im Jahr 2016 wurden an die Träger von Fondskrankenanstalten ausbezahlt. Die Zuschüsse werden je nach Fortschritt der Investitionsmaßnahme in den jeweiligen Krankenanstalten ausbezahlt. Mittel, die in dem Jahr, für das sie genehmigt wurden, nicht an den antragstellenden Rechtsträger überwiesen werden konnten, werden vom Kärntner Gesundheitsfonds einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Im Rechnungsabschluss selbst sind auch Mittel berücksichtigt, die nicht im Jahr der Genehmigung, sondern später ausgezahlt wurden. Nachfolgendes Diagramm zeigt die genehmigten Investitionszuschüsse systematisiert nach den einzelnen Fondskrankenanstalten für das Jahr Investitionszuschüsse Gesundheitsförderungsfonds Der KGF ist nach 3 Abs. 3 K- GFG verpflichtet, zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ein Sondervermögen ohne Rechtspersönlichkeit mit eigenem Verrechnungskreis einzurichten. Dieses Sondervermögen, das die Bezeichnung Gesundheitsförderungsfonds trägt, ist nach Art. 23 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B- VG Zielsteuerung-Gesundheit aus Mitteln des Landes und der Sozialversicherung zu dotieren. Eingebrachte Anträge werden zwischen Land und Sozialversicherung in einer Arbeitsgruppe Gesundheitsförderung gesichtet, danach erfolgt eine Empfehlung an die Landes- Zielsteuerungskommission. Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel aus dem Gesundheitsförderungsfonds erfolgt durch die Landes- Zielsteuerungskommission im Einvernehmen zwischen Land und Sozialversicherung. Die eingereichten Anträge müssen der Landesgesundheitsstrategie und den Grundsätzen des Gesundheitsförderungsfonds entsprechen. Zumindest 50% der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds der Jahre 2012 bis 2016 ist verbindlich für die priorisierten Schwerpunkte lt. Bundesgesundheitsförderungsstrategie zu verwenden. Die restlichen Mittel sind innerhalb des Gesamtrahmens der inhaltlichen Schwerpunkte zu verwenden. Die priorisierte Schwerpunkte lt. Bundesgesundheitsförderungsstrategie für 2012 bis 2016 sind: 28

34 Förderungen und Projekte 1. Frühe Hilfen 2. Gesunde Kinderkrippen und Gesunde Kindergärten 3. Gesunde Schulen 4. Gesunde Lebenswelten und gesunde Lebensstile von Jugendlichen und Menschen im erwerbsfähigen Alter 5. Gesundheitskompetenz von Jugendlichen, Menschen im erwerbsfähigen Alter und älteren Menschen 6. Soziale Teilhabe und psychosozialen Gesundheit von älteren Menschen Im Jahr 2016 wurden aus dem Gesundheitsförderungsfonds in Kärnten folgende Projekte in der Gesamthöhe Höhe von von der Landes- Zielsteuerungs-kommission finanziert: 1. Verbesserung/Förderung der Gesundheitskompetenz von Menschen im erwerbsfähigen Alter 2. Gesunde Schulen - Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Schule: LehrerInnengesundheit 3. Aktiv gesund im Alter, ein Gesundheits- und Bewegungsprojekt in Kärntner Altenwohn- und Pflegeheimen 4. Unser Schulbuffet 5. Gesunder Verein (Netzwerk gesundheitsorientierter Bewegungsangebote) 6. Fit zu mehr Erfolg 7. Fit 4Life sei dabei, Gesunde Schule 8. Tabakpräventionsstrategie Kärnten 9. Gesunde Familie 10. Revan Richtig essen von Anfang an 11. Gute Idee / Gesundheitsförderung und Diabetes- Prophylaxe 12. Frühe Hilfen Wolfsberg 13. Frühe Hilfen Klagenfurt und Klagenfurt-Land 14. Liebe und Gesundheit Förderung der sexuellen Gesundheit im Rahmen der Prävention sexuell übertragbarer Erkrankungen an Kärntner Schulen in allen Bezirken 15. Ausbau der Betrieblichen Gesundheitsförderung 16. Mentale Gesundheit im Alter Das Antragsformular für eine Förderung aus dem Gesundheitsförderungsfonds kann auf der Homepage des KGF herunter geladen werden Aktion Saubere Hände Der Kärntner Gesundheitsfonds und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung haben 2014 im Rahmen des Landes- Zielsteuerungsvertrages die Aktion Saubere Hände in den Kärntner Krankenanstalten einzuführen. Die Kampagne Aktion saubere Hände basiert auf der WHO- Kampagne Clean Care is Safer Care und wurde 2008 in Deutschland vom Nationalen Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen, dem Aktionsbündnis PatientInnensicherheit e.v. sowie der Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen ins Leben gerufen. Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen) sind ein großes Problem im Gesundheitssystem; sie führen zu folgeschweren Belastungen für Betroffene und Angehörige, längeren Krankenhausaufenthalten und höheren Kosten. Händedesinfektion als grundlegende Maßnahme verhindert die Übertragung von krankheitserregenden Keimen und trägt wesentlich zur PatientInnensicherheit bei. Deshalb ist eine Steigerung der Compliance der Händedesinfektion (die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln) wichtig. Die Kooperation mit der Aktion Saubere Hände ermöglicht es allen Kärntner Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime und Ambulante Einrichtungen) sich an diesem Projekt zu beteiligen. Am 17. März 2015 fand der Einführungskurs mit Frau Dr. Christiane Reichardt aus Berlin statt und wurde von mehr als 60 interessierten MitarbeiterInnen aus dem Gesundheitsbereich besucht. Der erste Erfahrungsaustausch wurde am 15. März 2016 organisiert und wird auch in den nächsten Jahren einmal jährlich vom Kärntner Gesundheitsfonds veranstaltet. 29

35 30

36 Gesundheitsplanung 4. Gesundheitsplanung 4.1. Regionaler Strukturplan Gesundheit RSG Kärnten 2020 Nachdem der intramurale Teil des RSG Kärnten 2020 durch die Kärntner Landesregierung als Kärntner Landes-Krankenanstaltenplan 2015 verordnet wurde, hat der Kärntner Gesundheitsfonds mit den Rechtsträgern der fondsfinanzierten Krankenanstalten Gespräche über die Umsetzungsschritte des RSG Kärnten 2020 aufgenommen. Für fast alle Fondskrankenanstalten konnten im Rahmen von schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den einzelnen Rechtsträgern, dem Kärntner Gesundheitsfonds und dem Land Kärnten abgeschlossen wurden, schon zu Beginn des Jahres 2016 individuell für jeden Krankenhaus-Standort die jeweiligen Zeitpunkte, bis zu denen die Planvorgaben realisiert sein sollen, fixiert werden. Bis zum Jahresende 2016 haben einzelne Krankenanstalten die Vorgaben des RSG Kärnten 2020 schon beinahe vollständig erfüllt. Anpassungen der Kapazitäten sind vor allem dort erfolgt, wo der Bedarf bedingt durch eine geringe Bettenauslastung nicht gegeben ist. In Bereichen, in denen Bettenkapazitäten aufgebaut werden müssen, wurden die Realisierungszeitpunkte entsprechend den noch notwendigen Investitionsmaßnahmen gewählt. Die Bereitstellung dieser Bettenkontingente, die teilweise zwischen einzelnen Krankenanstalten im Sinne einer regional ausgewogenen Versorgung verschoben werden müssen, soll plankonform erfolgen. Mit Ende des Jahres 2016 wurden auch bisher als teilstationär geführte Bereiche in ambulante Behandlungsplätze umgewandelt, womit Kärnten bundesweit eine Vorreiterrolle in der Umsetzung des leistungsorientierten Abrechnungsmodells im spitalsambulanten Bereich einnimmt. Die Vorgaben des RSG Kärnten 2020 gelten grundsätzlich auch für den extramuralen Bereich, sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Aufgrund der bestehenden Rechtslage ist bei Veränderungen bezüglich von Planstellen für Vertragsärztinnen und -ärzte das Einvernehmen mit der zuständigen Ärztekammer bzw. Zahnärztekammer herzustellen. Die Rechtsverbindlichkeit des RSG bzw. einzelner Abschnitte ist jedoch für die Zukunft vorgesehen. Die im RSG Kärnten 2020 vorgesehenen Primärversorgungszentren sind im Jahr 2016 mangels einer bundesgesetzlichen Regelung noch nicht realisiert worden. Seit Jahresbeginn 2017 wird jedoch bereits an der Umsetzung von Primärversorgungszentren gearbeitet Psychosoziale Versorgung Mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit Kärnten 2020 wurde eine umfassende Neustrukturierung der ambulanten extramuralen psychiatrischen Versorgung in Kärnten geplant. Zur Umsetzung wurde beim Kärntner Gesundheitsfonds das Projekt Psychiatrie 2020 installiert und Prof. (FH) Mag. Georg Ratschiller als Projektentwickler eingesetzt. Ziel des Projektes ist die Umsetzung der Ziele des RSG im Rahmen eines Psychiatrieplanes über alle Versorgungsstufen. Dabei sollen Niederschwelligkeit der Angebote, regionale Ausgewogenheit und ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot ebenso gewährleistet sein, wie die Abstimmung mit bestehenden Strategien und Konzepten aus Bundes- und Landesebene. Bei dem Aus- und Umbau der psychosozialen Versorgung sind die bestehenden Strukturen zu berücksichtigen. Konkurrierende Strukturen sind zu vermeiden. Die Planung ist direkt den beiden Co-Vorsitzenden der Landeszielsteuerungskommission zugeordnet. Zur fachlichen Unterstützung wurde eine Expertengruppe einberufen (Prim. Dr. Psota und Prim. Dr. Steinberger vom PSD Wien, Prim. a Dr. in Clemens-Marinschek von der Diakonie de La Tour, Prim. Dr. Josef Marksteiner vom Lan- 31

37 Gesundheitsplanung deskrankenhaus Hall in Tirol sowie Prim. Dr. Manfred Freimüller als Moderator). Soweit möglich fließen Ergebnisse punktuell in die laufende Versorgung ein (Wohnversorgung, Implementierung von Bundesstrategien wie Alkohol 2020 oder SUPRA). Das Umsetzungskonzept wurde am 29. Juni 2017 in der Landes- Zielsteuerungskommission. Erste umfassendere Umsetzungsschritte erfolgen in der zweiten Jahreshälfte 2017 und dazu werden alle betroffenen Gesundheitsdiensteanbieter eingebunden Leistungsangebotsentwicklung Die Co-Vorsitzenden der Kärntner Landeszielsteuerungskommission haben im Jahre 2015, ergänzend zum Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) - Kärnten 2020, eine Leistungsangebotsentwicklung (LAE) beauftragt. Zur Umsetzung wurde das LAE-Team eingerichtet, dass sich aus Vertretern der Kärntner Fondskrankenanstalten, der Kärntner Gebietskrankenkasse, der Gesundheit Österreich und des Kärntner Gesundheitsfonds zusammensetzt. Die Arbeit des LAE-Teams ist über eine Geschäftsordnung geregelt und die Ergebnisse der Beratungen haben empfehlenden Charakter. Mit der Leitung des LAE-Teams NEU wurde Med. Dir. Prim. Dr. Manfred Freimüller (Gailtal-Klinik) beauftragt. Durch das LAE-Team wurde zunächst auf Ebene der medizinischen Sonderfächerstruktur über Kriterien betreffend Strukturierungserfordernis und Machbarkeit ein spezifischer Handlungsbedarf für jeden medizinischen Fachbereich abgeleitet. Basierend auf dieser Priorisierung wurden dann die folgenden Arbeitsgruppen (AG) eingerichtet: AG Vernetzte Versorgung TRAUMA - Kärnten AG Telemedizin mit den UAG- Teleradiologie und UAG- Teleradiologie - Finanzen AG Vernetzte Versorgung SCHLAGANFALL - Kärnten UP- DATE AG Onkologisches Versorgungsteam Kärnten Die AG Vernetzte Versorgung TRAUMA - Kärnten konnte schon erfolgreich Ergebnisse in Form eines Ablaufdiagramms für den akuten und nicht akuten Trauma-Fall mit zugehörigen Empfehlungen fertigstellen. Weiters wurden Anregungen für einen unfallchirurgischen Arztbrief aus der Sicht eines Praktikers entwickelt und fand eine vertiefende Beschäftigung zum Thema Klinische Pfade in der Traumatologie statt. Die AG umfasste Experten der Alarmierung, des Notarztsystems, der Krankenanstalten und des Niedergelassenen Bereiches. Die Betrachtung und Ergebnisdarstellung erfolgte netzwerkartig und umfassend und deckte den Bereich des Bagatelltraumas (Niedergelassener Bereich) bis hin zum Polytrauma (spezifischer Krankenanstaltenbereich) ab. Tätigkeit und Ergebnisse der AG wurden durch das LAE-Team bereits abgenommen, in der Gesundheitsplattform vorgestellt und dem KGF zur weiteren Verwendung übermittelt. Die in den Ergebnissen empfohlene Zertifizierung der traumatologischen Akutversorger zu einem Traumanetzwerk-Kärnten wurde bereits auf freiwilliger Basis über die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie - DGU durchgeführt. Die folgenden Abbildungen zeigen als Ergebnisse der AG - Vernetzte Versorgung TRAUMA Kärnten das Ablaufdiagramm und einen Auszug der entsprechenden Empfehlungen (beispielhaft Seite 1 der Empfehlungen zu TRAUMA - Patient AKUT ). 32

38 Notfallpatient ohne Notfalltransport Gesundheitsplanung Ablaufdiagramm - Vernetzte Versorgung TRAUMA TRAUMA-Patient AKUT TRAUMA-Patient NICHT AKUT Rettungsleitstelle Ärztliche (Erst)Versorgung Niedergelassener Bereich Notarzt Telefonarzt/ Hausärztl. Bereitschaftsdienst Notfalltransport Ersteinschätzung Versorgung Abteilung für Traumatologie KA - Terminambulanz Nachbehandlung Hauptversorgungswege TRAUMA-Patient AKUT Hauptversorgungswege TRAUMA-Patient NICHTAKUT Nebenversorgungsweg zu vermeiden KA = Krankenanstalt Empfehlungen zum Ablaufdiagramm (Auszug beispielhaft Seite 1) TRAUMA - Patient AKUT NOTFALL für Patient, Angehörigen, Passant, Hausarzt, Facharzt, Krankenanstalt, Rufen Sie im akuten Notfall die einheitliche Notfallnummer 144. Ist nach Selbsteinschätzung kein akuter Notfalltransport erforderlich, können Krankenanstalten auch ohne 144 zu rufen mit eigenen Mitteln aufgesucht werden = Notfallpatient ohne Notfalltransport Anmerkung: Jeder medizinische Notfallanruf über 144 gelangt an die Rettungsleitstelle Kärnten. Mit der Nummer 141 wird ebenso die Rettungsleitstelle Kärnten alarmiert. Der allgemeine Euro-Notruf 112 sollte derzeit bei medizinischen Notfällen nicht empfohlen werden, da er an die Polizei gelangt. RETTUNGSLEITSTELLE KÄRNTEN Die Rettungsleitstelle Kärnten nimmt den Notfallanruf entgegen und aktiviert entsprechend der Notwendigkeit (standardisierte Protokolle) den Notarzt bzw. Telefonarzt / Hausärztlichen Bereitschaftsdienst sowie den Notfalltransport. Die Rettungsleitstelle hat klare Kompetenzen und Aufgaben. Professionell geschulte Mitarbeiter werden rund um die Uhr eingesetzt um optimale Abläufe in der Notfallversorgung zu gewährleisten (Standardprotokolle, Checklisten, ) NOTARZT und TELEFONARZT / HAUSÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Notarzt bzw. Telefonarzt / Hausärztlicher Bereitschaftsdienst entscheiden über die weitere Versorgung des Notfalls. Bei Aktivierung des Telefonarztes durch die Rettungsleitstelle Kärnten beurteilt dieser die Notwendigkeit des Einschreitens des Hausärztlichen Bereitschaftsdienstes (Sprengelarzt).. 33

39 Gesundheitsplanung Die AG Vernetzte Versorgung SCHLAGANFALL - Kärnten UP- DATE konnte ihre Ergebnisse Ende 2016 akkordieren und wird diese voraussichtlich Anfang 2017 dem LAE-Team zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellen können. Gemeinsam mit den Vorständen der Neurologischen Abteilungen (Klinikum Klagenfurt und Landeskrankenhaus Villach) wurde somit ein Update der bereits vor Jahren erstellten ersten Empfehlungen zur vernetzten Versorgung von Schlaganfällen geleistet. Die Ergebnisse werden aus einem Ablaufdiagramm mit zugehörigen Empfehlungen bestehen und aktuelle Leitlinien zur neuroendovaskulären Intervention berücksichtigen. Die AG Onkologisches Versorgungsteam Kärnten arbeitet und es gibt bereits akkordierte Teilergebnisse. Mit einem Gesamtergebnis ist im 1. Quartal 2017 zu rechnen. Die AG Telemedizin mit den UAG- Teleradiologie und UAG- Teleradiologie-Finanzen ist eingerichtet und arbeitet. Ergebnisse liegen noch nicht vor Tagesklinisches Forcierungsmodell Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde in der Bundes und Landeszielsteuerungsvereinbarung die Forcierung von tagesklinisch erbringbaren Leistungen als Maßnahme verankert. Hierzu wurden durch die Bundeszielsteuerung Bandbreiten für tagesklinische Leistungsbündel vorgegeben sowie seitens der Kärntner Landes Zielsteuerungskommission Zielquoten innerhalb der Bandbreitenvorgaben definiert. Die folgende Übersicht zeigt das Tagesklinische Leistungsbündel lt. B-ZV bzw. L-ZV Kärnten: Tagesklinische Leistungsbündel MEL-Bezeichnung B-ZV Vorgabe Bandbreite Zielquote Kärnten 2016 Karpaltunnel OP AJ070, AJ % 70% Katarakt OP BF010, BF % 80% Varizen OP EK030, EK035, EK040, EK % 30% Adenotomie/Paracentese FA010, CB % 40% Curettage JK % 50% Hernien OP LM080, LM % 15% Metallentfernung NZ010, MZ010, LZ % 50% Knie Arthroskopie NF % 40% In der Krankenhauslandschaft Kärntens wird der tagesklinischen Leistungserbringung seit Jahren verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet und in einigen Spitälern werden schon heute bei spezifischen Operationen wesentliche tagesklinische Anteile erreicht. Dennoch wurden in gewissen Bereichen die Vorgaben noch nicht umgesetzt. Um zukünftig den Anteil der tagesklinisch erbrachten Eingriffe dieser Leistungsbündel zu erhöhen, wird vom Kärntner Gesundheitsfonds ab 2016 ein zusätzliches Forcierungsmodell für die tagesklinische Leistungserbringung eingeführt. Die ermittelten LKF Punkte der tagesklinischen Leistungsbündel nach Zielsteuerung werden abhängig vom tatsächlich erreichten Tagesklinik Anteil (TK Anteil) unterschiedlich gewichtet. Diese Gewichtung soll einerseits die tagesklinische Leistungserbringung stärken und andererseits jene Krankenanstalten unterstützen, denen über den RSG 2020 Kärnten in hohem Ausmaß eine tagesklinische Leistungserbringung zugeordnet wurde. Als Berechnungsmethodik für den Tagesklinikanteil wurde ein über die Zielsteuerung hinausgehender Ansatz gewählt. Während die Zielsteuerung nur eine Medizinische 34

40 Gesundheitsplanung Einzelleistung (MEL) pro Aufenthalt zulässt, schließt der erweiterte Ansatz Aufenthalte mit mehreren tagesklinischen MEL bzw. mit zu tagesklinischen MEL hinzu-kommenden sonstigen MEL (MEL welche in keine MEL Gruppe führen) und KAL Leistungen (Katalog Ambulanter Leistungen) mit ein. Dies entspricht der tatsächlichen, gelebten Krankenhauspraxis; darüber hinaus wird ein möglicher Anreiz für Fallsplitting zum Nachteil der PatientInnen vermieden. Abhängig von den Leistungsbündeln und den erreichten TK Anteilen bezogen auf die Zielquote Kärnten werden sodann die LKF Punkte der gesamten stationären Aufenthalte eines Leistungsbündels (Nulltages und Mehrtagesaufenthalte) im Rahmen der LKF Abrechnung mit unterschiedlichen Korrekturfaktoren gewichtet: Nicht Erreichen der Zielquote: Korrekturfaktor 0,70 Annäherung an die Zielquote: Korrekturfaktor 0,90 Erreichen der Zielquote: Korrekturfaktor 1,10 Aufgrund besonderer Umstände wurden Sonderregelungen für bestimmte Leistungsbündel definiert: Das Leistungsbündel Katarakt OP wird für das Klinikum Klagenfurt (K205) vom Forcierungsmodell ausgenommen, da in diesem Bereich bereits die Zielquote Kärnten erreicht ist. Das Leistungsbündel Hernien OP bleibt für die Startphase vom Forcierungsmodell ausgenommen; hier bestehen noch medizinische Bedenken. Eine Aufnahme in das Forcierungsmodell zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Im Leistungsbündel Adenotomie/Paracentese erfolgt die Erbringung der Leistung Adenotomie sehr häufig kombiniert mit der Leistung Tonsillotomie. Dies wiederum ist nur bedingt tauglich für einen Nulltagesaufenthalt. Daher erscheint der Mindestanteil erbringbarer Nulltagesaufenthalte im Forcierungsmodell als zu hoch. Angedacht wird in diesem Fall ein Absenken des angestrebten Nulltagesanteiles bzw. eine Herausnahme aus dem Forcierungsmodell. Erfreulicherweise zeigt sich ein deutlicher Effekt des Forcierungsmodells. Bei allen Leistungsbündeln hat sich der Tagesklinik-Anteil im Vergleich zum Jahr 2015 deutlich erhöht bei mittlerweile vier Leistungsbündeln ist der Zielwert des Landeszielsteuerungsvertrages überschritten. Die beiden Leistungsbündel Metallentfernung und Knie Arthroskopie zeigen zwar auch eine deutliche Zunahme beim Tagesklinik- Anteil, der Zielwert ist allerdings noch nicht erreicht. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass auch in jenen Leistungsbündeln, wo in Summe der Zielwert LZV nicht erreicht wird, es Krankenanstalten gibt, die teilweise sogar deutlich über dem Zielwert LVZ liegen. Die folgende Übersicht zeigt den Anteil tagesklinisch erbrachter Leistungen nach dem Forcierungsmodell Kärnten MEL-Bündel Zielwert LZV IST-Wert 2016 Karpaltunnel 70% 79% Katarakt 80% 93% Varizen 30% 43% Adenotomie/Paracentese 40% 20% Curettage 50% 57% Hernien 15% 3% Metallentfernung 50% 37% Knie Arthroskopie 40% 33% 35

41 Fondskrankenanstalten in Kärnten 5. Fondskrankenanstalten in Kärnten Dieses Kapitel gibt einen Überblick mit allgemeinen Informationen und ausgewählten Eckdaten (Fachabteilungen, Großgeräte) der elf Kärntner Fondskrankenanstalten. Die folgende Karte zeigt die geografische Lage der Fondskrankenanstalten in Kärnten. Landeskrankenanstalten Geistliche Krankenanstalten KH Friesach und KH Spittal Die allgemeinen Informationen beinhalten eine Visitenkarte jeder Fondskrankenanstalt mit Kontaktdaten, Rechtsträgerschaft und die kollegiale Führungsdarstllung (Stand 7/2017). Die Abteilungsstruktur der Krankenanstalten und die Organisationsform der einzelnen Fachabteilungen basieren auf Systematisierung des RSG Kärnten 2020 und des Kärntner Landes-Krankenanstaltenplan Die systemisierten Betten laut RSG Kärnten 2020 werden den tatsächlichen Betten laut Krankenanstaltenstatistik 2016 gegenübergestellt. Tatsächlich aufgestellte Betten (t-betten) sind Betten (inkl. Tagesklinikbetten), die im Berichtsjahr im Jahresdurchschnitt oder mindestens sechs Monate aufgestellt waren, unabhängig davon, ob sie belegt waren (Funktionsbetten, wie z.b. Dialysebetten, post-operative Betten im Aufwachraum, Säuglingsbetten der Geburtshilfe u.ä. zählen nicht dazu). Die Auflistung der Großgeräte basiert auf dem RSG Kärnten 2020 und dem Kärntner Landes- Krankenanstaltenplan Vor der Darstellung der einzelnen Fondskrankenanstalten folgt ein Verzeichnis zu den verwendeten Abkürzungen. 36

42 Fondskrankenanstalten in Kärnten Abkürzungsverzeichnis Abteilungen / Fachbereiche AG/R Akutgeriatrie/Remobilisation AU Augenheilkunde CH Allgemeinchirurgie DER Dermatologie EV Erstversorgung GGH Gynäkologie und Geburtshilfe HNO Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde HTGC Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie IM Innere Medizin INT Intensivmedizin KCH Kinderchirurgie KI Kinderheilkunde KJP Kinder- und Jugendpsychiatrie MKG Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie NC Neurochirurgie NEU Neurologie OR Orthopädie PAL Palliativmedizin PCH Plastische Chirurgie PSOE Psychosomatik für Erwachsene PSOK Psychosomatik für Kinder und Jugendliche PSY Psychiatrie PUL Pulmologie (Lungenheilkunde) SRN Strahlentherapie - Radioonkologie/Nuklearmedizin UC Unfallchirurgie URO Urologie Organisationsformen A Akutbetten in bettenführender/-en Abteilung/-en als Primariat B Akutbetten in eigener Abteilung oder in anderer/-en Abteilung/-en integriert D Akutbetten in bettenführender Abteilung als Department dtk dislozierte Tagesklinik dwk dislozierte Wochenklinik IFB Interdisziplinäre und interfunktionelle Betten in Intensiveinheiten SP Schwerpunkt-Psychosomatik für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ZAE Zentrale Aufnahme- und Erstversorgungseinheit Großgeräte COR CT ECT/ ECT-CT MR PET/ PET-CT STR Coronarangiographische Arbeitsplätze (Herzkatheterarbeitsplätze) Computertomographiegeräte Emissions-Computer-Tomographiegeräte Magnetresonanz-Tomographiegeräte Positronen-Emissions-Tomographiegeräte Strahlen- bzw. Hochvolttherapiegeräte (Linearbeschleuniger, Gamma-Knife) 37

43 Fondskrankenanstalten in Kärnten K201 A.ö. Krankenhaus des Deutschen Ordens Friesach GmbH Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website St. Veiter Straße Friesach 04268/ / Rechtsträger A.ö. Krankenhaus des Deutschen Ordens Friesach GmbH Geschäftsführer Dir. Wolfgang Müller, MAS Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: inter. EOA Dr. Stephan Barth Leiter/in des Pflegedienstes: Petra Präsent Verwaltungsleiter/in: Prok. Dir. Ulrike Pirolt Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten CH 1, 2 dwk/dtk IM A OR/UC 2 A AG/R D INT IFB 5 6 Gesamtbetten Die 10 teilstationären Betten der chirurgischen Versorgung teilen sich in 6 dwk- und 4 dtk-betten. Fachliche Zuordnung der dwk/dtk in verpflichtender Anbindung an die fachgleiche Mutterabteilung des Klinikum Klagenfurt. 2 Führung der tagesklinischen Betten für CH und OR/UC im Rahmen einer interdisziplinären Tagesklinik. Großgeräte Bezeichnung Großgeräte RSG 2020 Tatsächliche Großgeräte CT 1 1 Anmerkung: 1 MR-Gerät lt. ÖSG 2017 ( von der Bundes-Zielsteuerungskommission am ) 38

44 Fondskrankenanstalten in Kärnten K204 Gailtal-Klinik Hermagor Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Radnigerstraße Hermagor 04282/ / oder Rechtsträger Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Prim. Dr. Manfred Freimüller Leiter/in des Pflegedienstes: Doris Kazianka-Diensthuber, MAS Verwaltungsleiter/in: Ing. Gebhard Schmied, MAS Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten NEU A Gesamtbetten Keine Großgeräte gemäß RSG Kärnten

45 Fondskrankenanstalten in Kärnten K205 Klinikum Klagenfurt am Wörthersee (LKH Klagenfurt) Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Feschnigstraße Klagenfurt am Wörthersee 0463/ / Rechtsträger Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: DDr. Ferdinand Rudolf Waldenberger Leiter/in des Pflegedienstes: Bernhard Rauter, MBA Verwaltungsleiter/in: Dr. Karl Cernic Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten CH 1 A davon HTGC davon PCH davon KCH NC A IM 2 A davon PUL GGH A NEU A PSY 3 A PSOE D KJP A PSOK 4 SP 6 0 KI A DER A AU A HNO A URO A OR/UC 5 A MKG A SRN A AG/R A PAL B INT IFB davon INT-E IFB davon INT-K IFB EV ZAE Gesamtbetten

46 Fondskrankenanstalten in Kärnten 1 CH inklusive CH, HTGC, PCH und KCH sind innerhalb einer gemeinsamen Organisationseinheit: CH (66 B); HTGC (48 B); PCH (18 B); KCH (25 B). 2 Die Führung der Pulmologie ist innerhalb der inneren Medizin in einer gemeinsamen Organisationseinheit. 3 Inklusive max. 15 Betten für Drogenbehandlung. 4 Der Schwerpunkt PSOK wird im Rahmen der KJP unter Einhaltung der Richtlinien des ÖSG 2012 eingerichtet. 5 Gemeinsame Führung der Fachbereiche OR/UC am Klinikum Klagenfurt unter Berücksichtigung der Kooperation mit dem UKH Klagenfurt. Großgeräte Bezeichnung Großgeräte RSG 2020 Tatsächliche Großgeräte CT MR COR 1 1 STR 4 3 ECT 4 3 PET Inklusive des CT-Gerätes des UKH Klagenfurt vorbehaltlich der geplanten Kooperation mit dem Klinikum Klagenfurt. Zusätzlich zwei Funktionsgeräte (1 Planungs-CT-Gerät am Insitut für Strahlentheraphie /Radioonkologie und 1 Interoperatives-CT-Gerät im Zentral-OP) ohne Versorgungswirksamkeit. 2 Inklusive des MR-Gerätes des UKH Klagenfurt vorbehaltlich der geplanten Kooperation mit dem Klinikum Klagenfurt. 3 1 PET-CT aufgestellt und 1 PET-MR in Planung. Anmerkung: zusätzlich 1 COR-Gerät lt. ÖSG 2017 ( von der Bundes-Zielsteuerungskommission am ) 41

47 Fondskrankenanstalten in Kärnten K206 A.ö. KH der Elisabethinen Klagenfurt GmbH Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Völkermarkter Straße Klagenfurt 0463/ / Rechtsträger A.ö. Krankenhaus der Elisabethinen Klagenfurt GmbH Geschäftsführung Mag. Michael Steiner, MAS Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Prim. Dr. Manfred Kuschnig Leiter/in des Pflegedienstes: DGKS Christine Schaller-Maitz, MSc Verwaltungsleiter/in: Mag. a Dr. in Elke Haber, MBA Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten CH 1 dtk 4 10 IM 2, 3 A OR A AG/R D INT IFB 4 4 Gesamtbetten Betrieb der dtk für CH am Standort KH der Elisabethinen in verpflichtender Anbindung an die fachgleiche Mutterabteilung des KH St. Veit/Glan. 2 Kooperation bezüglich der Übernahme von PatientInnen aus der Notfallaufnahme des Klinikum Klagenfurt. 3 Basisversorung mit Schwerpunktsetzung in den Bereichen Rheumatologie und Diabethologie. 4 Kooperation mit dem Klinikum Klagenfurt hinsichtlich der Abstimmung des Leistungsspektrums. Großgeräte Bezeichnung Großgeräte RSG 2020 Tatsächliche Großgeräte CT

48 Fondskrankenanstalten in Kärnten K213 A.ö. Landeskrankenhaus Laas Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Laas Kötschach-Mauthen 04715/ / Rechtsträger Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Prim. Dr. Johannes Hörmann Leiter/in des Pflegedienstes: Markus Grollitsch, B.A. Verwaltungsleiter/in: Ing. Gebhard Schmied, MAS Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform RSG 2020/ KKAP 2015 t-betten IM 1 A AG/R D INT IFB 3 3 Gesamtbetten Das LKH Laas übernimmt in Abstimmung mit den anderen KABEG-Krankenanstalten die Akut-Nachbehandlung von PatientInnen. Großgeräte Bezeichnung Großgeräte RSG 2020 Tatsächliche Großgeräte CT

49 Fondskrankenanstalten in Kärnten K214 A.ö. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St.Veit/Glan Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Spitalgasse St. Veit/Glan 04212/ / Rechtsträger Konvent der Barmherzigen Brüder St. Veit Rechtsträgervertreter Pater Prior Paulus Kohler, OH Gesamtleitung Mag. Michael Steiner, MAS Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Prim. Univ.-Prof. Dr. Jörg Tschmelitsch FACS Leiter/in des Pflegedienstes: DGKS Christine Schaller-Maitz, MSc Verwaltungsleiter/in: Mag. Manfred Kraßnitzer Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten CH A IM A GGH A PAL B 6 6 INT 8 8 Gesamtbetten Großgeräte Bezeichnung Großgeräte RSG 2020 Tatsächliche Großgeräte CT Kooperation mit einem extramuralen Anbieter. Anmerkung: 1 MR-Gerät lt. ÖSG 2017 ( von der Bundes-Zielsteuerungskommission am ) 44

50 Fondskrankenanstalten in Kärnten K215 A.ö. Krankenhaus Spittal/Drau Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Billrothstraße Spittal/Drau 04762/ / office@khspittal.com Rechtsträger Krankenhaus Spittal/Drau GesmbH Mag. a Andrea Samonigg-Mahrer Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Dr. Gerald Bruckmann, MAS Leiter/in des Pflegedienstes: DGKS Michaela Wutti, MBA Verwaltungsleiter/in: Mag. a Andrea Samonigg-Mahrer Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten CH A IM A GGH A OR/UC A AG/R D INT IFB 6 7 Gesamtbetten Großgeräte Bezeichnung Großgeräte RSG 2020 Tatsächliche Großgeräte CT 1 1 MR Kooperation mit einem extramuralen Anbieter. 45

51 Fondskrankenanstalten in Kärnten K216 A.ö. Landeskrankenhaus Villach Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Nikolaigasse Villach 04242/ / Rechtsträger Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Dr. Dietmar Alberer Leiter/in des Pflegedienstes: Brigitte Stingl-Herzog Verwaltungsleiter/in: Dr. Wolfgang Deutz Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten CH A IM A GGH A NEU A PSY A PSOE D 12 3 PSOK 1 SP 6 10 KI A OR/UC A AG/R A PAL B AU² dtk 6 6 HNO 2 dtk 1 0 URO 2 dtk 2 0 INT davon INT-E davon INT-K EV 5 0 Gesamtbetten Der Schwerpunkt für PSOK wird im Rahmen der Abteilung für KI unter Einhaltung der Richtlinien des ÖSG 2012 eingerichtet, erprobt und evaluiert. 2 Die Führung der dtk für AU, HNO und URO erfolgt in verpflichtender Anbindung an die fachgleiche Mutterabteilung des Klinikum Klagenfurt. 46

52 Fondskrankenanstalten in Kärnten Großgeräte Bezeichnung Großgeräte RSG 2020 Tatsächliche Großgeräte CT MR 1 1 COR 1 1 ECT Zusätzlich ein Funktionsgerät als Notfall-CT-Gerät. 2 Betrieb durch das Klinikum Klagenfurt geplant. K218 A.ö. Krankenhaus Waiern Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Martin-Luther-Straße Feldkirchen 04276/ / krankenhaus.waiern@diakonie-delatour.at Rechtsträger Diakonie de La Tour gem. Betriebsgmbh Gesamtleitung Mag. Walter Pansi Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Prim. Dr. Gabriela Andre-Tschinkel Leiter/in des Pflegedienstes: DGKP Marko Buttazoni Verwaltungsleiter/in: Mag. Arnold Maier Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten IM 0 22 PSOE 1 D AG/R A Gesamtbetten PSOE Kooperation mit Klinikum Klagenfurt und LKH Villach (Fachabteilung für PSY). Keine Großgeräte gemäß RSG Kärnten

53 Fondskrankenanstalten in Kärnten K219 A.ö. Landeskrankenhaus Wolfsberg Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website Paul-Hackhofer-Straße Wolfsberg 04352/ / office@lkh-wo.at Rechtsträger Landeskrankenanstalten Betriebsgesellschaft - KABEG Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Prim. a Dr. in Silvia Zenkl Leiter/in des Pflegedienstes: Claudia Obersteiner Verwaltungsleiter/in: Mag. a Margit Schratter Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten CH A IM 1 A GGH A OR/UC A AG/R A INT IFB 8 11 Gesamtbetten Inklusive 10 Betten "Lymphologie". Großgeräte Bezeichnung Großgeräte RSG 2020 Tatsächliche Großgeräte CT 1 1 MR Kooperation mit einem extramuralen Anbieter. 48

54 Fondskrankenanstalten in Kärnten K222 Sonderkrankenanstalt de La Tour Adresse Telefonnummer Fax-Nummer -Adresse Internet-Website De La Tour Straße Treffen 04248/ / Rechtsträger Diakonie de La Tour gem. Betriebsgmbh Geschäftsführung Mag. Walter Pansi Kollegiale Führung Ärztliche/r Leiter/in: Prim. a Dr. in Renate Clemens-Marinschek Leiter/in des Pflegedienstes: DGKS Renate Diwoky Verwaltungsleiter/in: Mag. Arnold Maier Fachabteilungen Fachbereich Organisationsform s-betten RSG 2020 t-betten PSY A Gesamtbetten Keine Großgeräte gemäß RSG Kärnten

55 Leistungsdaten 6. Leistungsdaten Im folgenden Kapitel wird ein Überblick über die Leistungsdaten der Kärntner Fondskrankenanstalten gegeben. Dabei handelt es sich um ausgewählte Basisdaten aus der Krankenanstaltenstatistik sowie Scoringergebnisse der stationären Aufenthalte. Die Daten aus den Jahren 2014 und 2015 basieren auf endgültig erfassten Quelldaten (LKF-Endabrechnung). Für das Jahr 2016 wird auf den vorläufig erhobenen Datenbestand zurückgegriffen (Zwischenabrechnung). Durch die zum Redaktionsschluss noch ausstehende letzte Aktualisierung des Grunddatenbestandes 2016 können sich noch marginale Änderungen ergeben. Die in den Darstellungen veranschaulichten LKF-Punkte sind ungewichteter Art (d.h. vor Erfassung der Gewichtungsfaktoren des LKF- Steuerungsbereiches). Die LDF- Scoringkomponenten beinhalten sämtliche Punkteergebnisse, die im Rahmen des LKF-Modells 2016 zu erreichen sind Kennzahlen der Kärntner Fondskrankenanstalten Der folgende Gesamtüberblick zeigt die Entwicklung der Bettenzahlen, der stationäre Aufenthalte, der Belagstage, der durchschnittliche Verweildauer sowie der LDF-Gesamtpunkte in den Kärntner Fondskrankenanstalten für die Jahre 2014 bis Die Entwicklung des stationären Bereiches zeigt in den letzten Jahren bei den stationären Aufenthalten sowie bei den absoluten Belagstagen und bei der durchschnittlichen Verweildauer eine rückläufige Tendenz. Bei den Gesamtpunkten ist von 2015 auf 2016 ein Anstieg zu verzeichnen. 50

56 Leistungsdaten Entwicklung Kärntner Fondskrankenanstalten Krankenanstalt Jahr s-betten t-betten Aufenthalte Belagstage Ø VWD LDF-Punkte , , KH Friesach , , , Gailtal-Klinik , , , Klinikum Klagenfurt , , , KH Elisabethinen , , , LKH Laas , , , KH St. Veit / Glan , , , KH Spittal / Drau , , , LKH Villach , , , KH Waiern , , , LKH Wolfsberg , , , SKH De La Tour , , , Gesamt ,

57 Leistungsdaten Entwicklung der Altersstruktur der stationären PatientInnen- Die folgende Altersstrukturanalyse systematisiert die relative Anzahl an stationären PatientInnen je definierter Altersklasse und Fondskrankenanstalt für das Jahr Altersstrukturanalyse stationäre PatientInnen 2016 Krankenantalten 0-14 Jahre % Jahre % > 64 Jahre % KH Friesach 41 0, , ,7 Gailtal-Klinik 0, , ,4 Klinikum Klagenfurt , , ,6 KH Elisabethinen 4 0, , ,2 LKH Laas 1 0, , ,7 KH St. Veit / Glan 23 0, , ,2 KH Spittal / Drau 279 2, , ,5 LKH Villach , , ,4 KH Waiern 0, , ,4 LKH Wolfsberg 97 1, , ,8 SKH De La Tour 0, ,5 30 0,0 Gesamt , , ,0 Tagesklinische Aufenthalte Ziel einer Tagesklinik ist es, den stationären Aufenthalt zu verkürzen bzw. erst gar nicht erforderlich zu machen. Bei gegebener Anstaltsbedürftigkeit und medizinischer Sinnhaftigkeit sowie gesicherter pflegerischer und medizinischer Nachsorge sollen bestimmte stationäre Fälle tagesklinisch behandelt werden. Mit dem Angebot an Tageskliniken wird dem gesundheitspolitischen Auftrag, die stationäre Behandlung zweckmäßig und ökonomisch zu gestalten sowie der Forderung nach Strukturveränderungen mit kostensenkendem Potenzial nachgekommen. Ausgewählte operative und nicht-operative stationäre medizinische Einzelleistungen, die innerhalb von 12 Stunden erbracht werden können, wenn für die Patientin/den Patienten ein systemisiertes Bett (s-bett) verwendet wird, die zu erbringende Leistung dem gültigen tagesklinischen Leistungskatalog entstammt, die pflegerische und ambulante oder stationäre medizinische Nachsorge der Patientin/des Patienten gewährleistet ist. Die Abrechnung von tagesklinischen Leistungen ist durch die Landesgesundheitsplattform für jede Krankenanstalt im Rahmen des Versorgungsauftrages zu genehmigen. Abrechenbar sind operative und nicht-operativen Leistungspositionen aus dem gültigen tagesklinischen Leistungskatalog. Die Aufnahme in die Tagesklinik kann nur bei Anstaltsbedürftigkeit erfolgen. Betten der Tagesklinik sind s-betten und sind im Rahmen der Detailplanungen auf der regionalen Ebene einzurichten. Auf einem tagesklinischen Bett können auch mehr als eine PatientIn pro Tag behandelt und abgerechnet werden. Ein tagesklinischer Fall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) mit einer genehmigten Leistungsposition aus dem tagesklinischen Katalog wird entsprechend der LKF- Bepunktungsregel für 1- Tagesfälle in der entsprechenden Fallpauschale abgerechnet. Tagesklinische Fälle mit 52

58 Leistungsdaten Entlassung und nachfolgender abrechenbar. Die folgende Fondskrankenanstalten von Wiederaufnahme am selben Darstellung zeigt die Entwick bis Tag sind nur bei entsprechen- lung der tagesklinisch erbrach- der Begründung im Einzelfall ten MEL in den Kärntner Entwicklung tagesklinisch erbrachte MEL je Fondskrankenanstalt Krankenanstalt 2014 % 2015 % ±13/ % ±15/16 KH Friesach 182 2, ,6 40, ,7 103,9 Klinikum Klagenfurt , ,7 3, ,0 12,4 KH Elisabethinen 54 0, ,3 133, ,3 492,1 LKH Laas 1 KH St. Veit / Glan 119 1, ,5 23, ,3 218,4 KH Spittal/Drau 554 3,9 LKH Villach 629 7, ,3 28, ,5 171,0 LKH Wolfsberg 331 3, ,6 33, ,3 69,6 Gesamt , ,0 8, ,0 45,7 ABC-Analyse Häufigkeit tagesklinische MEL Die ABC-Analyse der im Jahr 2016 von den in obiger Tabelle ersichtlichen acht Kärntner Fondskrankenanstalten im Zuge von 0-Tages- Aufenthalten erbrachten genehmigten tagesklinischen MEL zeigt folgendes Ergebnis: Die sechs am häufigsten erbrachten MEL aus dem Tagesklinischen Leistungskatalog stehen für ca. 71% und die 20 häufigsten für mehr als 90% der gesamten tagesklinischen MEL in den Kärntner Fondskrankenanstalten. 53

59 Leistungsdaten Überblick tagesklinisch erbrachte MEL in Kärntner Fondskrankenanstalten 2016 MEL Bezeichnung Anzahl % kum. % BF020 Extrakapsuläre Kataraktoperation mit Linsenimplantation (LE=je Seite) ,46 39,46 BA010 Korrektur des Augenlids (LE=je Seite) ,90 50,36 JK030 Curettage (LE=je Sitzung) ,61 57,97 AJ070 Dekompression des Nervus medianus offen (LE=je Seite) 751 5,32 63,29 NF020 Arthroskopische Operation des Kniegelenks (LE=je Seite) 567 4,02 67,31 EK050 Radikale Varizenoperation (Stripping) (LE=je Seite) 548 3,88 71,20 MJ120 Ringbandspaltung (LE=je Seite) 357 2,53 73,73 JH120 Zirkumzision (LE=je Sitzung) 291 2,06 75,79 JK020 Konisation (LE=je Sitzung) 281 1,99 77,78 EK035 Endovenöse Obliteration der Venae saphenae (LE=je Seite) 231 1,64 79,42 CB010 Paracentese (LE=je Seite) 207 1,47 80,89 NZ010 Entfernung von Osteosynthesematerial an der unteren Extremität (LE=je Seite) 204 1,45 82,34 AP010 Narkose zur Durchführung einer CT oder MR Untersuchung (LE=je Sitzung) 196 1,39 83,72 BC010 Resektion eines Pterygiums (LE=je Seite) 170 1,21 84,93 MZ020 Exstirpation einer Synovialzyste an der oberen Extremität (LE=je Seite) 138 0,98 85,91 FA010 Adenotomie (LE=je Sitzung) 129 0,91 86,82 DE010 Kardioversion mit externem Kardioverter in Narkose (LE=je Sitzung) 128 0,91 87,73 MZ010 Entfernung von Osteosynthesematerial an der oberen Extremität (LE=je Seite) 127 0,90 88,63 JK010 Hysteroskopische Entfernung von Uterusgewebe (LE=je Sitzung) 105 0,74 89,37 DH040 Implantation eines Langzeit-Zentralvenenkatheters mit Port (LE=je Sitzung) 101 0,72 90,09 MJ130 Tenolyse und Tenosynovektomie an der oberen Extremität (LE=je Seite) 76 0,54 90,63 JC010 Extrakorporale Stosswellenlithotripsie Niere, Harnwege (LE=je Sitzung) 75 0,53 91,16 QZ060 Vollhauttransplantation (LE=je Sitzung) 73 0,52 91,68 ND050 Osteotomie des Strahls am Fuß (LE=je Seite) 67 0,47 92,15 AJ090 Dekompression anderer peripherer Nerven an der oberen Extremität offen ( 66 0,47 92,62 JN020 Entbindung (LE=je Sitzung) 57 0,40 93,02 JK040 Ablation des Endometriums (nicht hysteroskopisch) (LE=je Sitzung) 49 0,35 93,37 BJ020 Korrekturoperation an den geraden Augenmuskeln (LE=je Seite) 43 0,30 93,68 QE020 Exzision gutartiger Läsionen der Mamma (LE=je Seite) 40 0,28 93,96 weitere TKL-MEL lt. LKF-Leistungskatalog ,0 100,0 Gesamt

60 Leistungsdaten Ambulante Fälle In den Krankenanstalten werden vermehrt ambulante Leistungen erbracht und die Fondskrankenanstalten haben eine wichtige Rolle im primären Versorgungssektor. Nach einem Rückgang der Fälle im Jahr 2015, wird im Jahr 2016 wieder ein Anstieg verzeichnet. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der ambulanten Fälle von 2007 bis Entwicklung der ambulanten Fälle LKF-Finanzierungskomponenten Die einzelnen Finanzierungskomponenten sind LDF- Pauschalen, LDF-Punkte für untere Belagsdauerausreißer (BDU), LDF-Punkte für obere Belagsdauerausreißer (BDO), Zusatzpunkte für Mehrfachleistungen, Zusatzpunkte für Intensivaufenthalte, LDF- Punkte für spezielle Bereiche. Die Darstellung der Scoringkomponenten erfolgt ungewichtet und umfasst sowohl die sozialversicherten Aufenthalte (gem. Erfahrungswerten ca. 99%) als auch die von Selbstzahlern bzw. die sonstigen nicht LKF-relevanten Aufenthalte. Die LDF-Scoring-komponenten beinhalten alle Punkteergebnisse, die im Rahmen des LKF- Modells zu erreichen sind. Im Jahr 2016 wurden von den Fondskrankenanstalten insgesamt LKF-Punkte erwirtschaftet. Die Entwicklung der Aufteilung der LDF- Gesamtpunkte auf die einzelnen Fondskrankenanstalten zeigt sich in den letzten Jahren relativ konstant. Den größten Anteil an den vergebenen Gesamtpunkten hält mit ca. 46% das Klinikum Klagenfurt, gefolgt vom LKH Villach mit ca. 20%. Die geringsten Anteile an den Totalpunkten halten mit 0,6% die Sonderkrankenanstalt de La Tour und mit 1,2% das KH Waiern. Hinzuweisen ist darauf, dass die Gailtal-Klinik ausschließlich Leistungen der Neurorehabilitation erbringt, die gesamten LKF-Punkte im speziellen Bereich der Neurorehabilitation erwirtschaftet und auch nur 42 Betten über LKF abgerechnet werden. Detaillierte Rückschlüsse aufgrund dieser Darstellung sind insofern nicht ohne weiteres möglich, als das LKF-System Systemänderungen unterworfen ist, die im Ergebnis die unterschiedlichsten Konsequenzen mit sich bringen. In der folgenden Gesamtübersicht ist die Entwicklung der LDF-Scoringkomponenten je Krankenanstalt von 2014 bis 2016 (absolut in 1.000) abgebildet. 55

61 Leistungsdaten Entwicklung LDF-Scoringkomponente je Fondskrankenanstalt Krankenanstalt Jahr LDF- Pauschalen % BDU % BDO % Totalpunkte ,8% ,5% ,6% ,3% ,6% 929 4,1% KH Friesach ,6% ,2% 949 4,2% ,0% 0 0,0% 0 0,0% ,0% 0 0,0% 0 0,0% Gailtal-Klinik ,0% 0 0,0% 0 0,0% ,7% ,8% ,3% ,0% ,7% ,3% Klinikum Klagenfurt ,7% ,9% ,9% ,6% ,1% ,0% ,1% ,7% ,3% KH Elisabethinen ,3% ,2% ,4% ,3% 686 8,4% 539 6,6% ,4% 726 9,3% 506 6,5% LKH Laas ,9% 729 9,7% 462 6,1% ,7% ,4% ,3% ,6% ,8% ,1% KH St. Veit / Glan ,4% ,6% ,1% ,4% ,9% ,6% ,9% ,7% ,4% KH Spittal / Drau ,7% ,7% ,2% ,2% ,0% ,7% ,0% ,6% ,5% LKH Villach ,5% ,5% ,5% ,4% ,8% 230 3,8% ,7% ,7% 361 6,3% KH Waiern ,4% ,8% 433 7,3% ,5% ,1% ,4% ,9% ,6% ,6% LKH Wolfsberg ,7% ,1% ,1% ,6% ,0% 137 4,4% ,2% ,6% 199 6,3% SKH De La Tour ,3% ,8% 182 5,8% ,9% ,4% ,7% ,6% ,7% ,6% Gesamt ,7% ,6% ,1% Darstellung: absolut in %-Anteil: LDF-Scoringkomponente an Totalpunkten je Krankenanstalt 56

62 Leistungsdaten Entwicklung LDF-Scoringkomponente je Fondskrankenanstalt Krankenanstalt Jahr Intensiv % Mehrfachleistungen % spezielle Bereiche % Totalpunkte ,4% 403 1,7% ,1% ,9% 333 1,5% ,7% KH Friesach ,8% 296 1,3% ,9% ,0% 0 0,0% ,0% ,0% 0 0,0% ,0% Gailtal-Klinik ,0% 0 0,0% ,0% ,4% ,0% ,9% ,6% ,2% ,2% Klinikum Klagenfurt ,6% ,8% ,1% ,7% 476 2,3% ,4% ,5% 586 2,7% ,7% KH Elisabethinen ,7% 464 2,1% ,3% ,1% 1 0,0% ,5% ,9% 0 0,0% ,8% LKH Laas ,5% 0 0,0% ,9% ,2% ,0% 751 2,4% ,6% ,3% 792 2,5% KH St. Veit / Glan ,3% ,3% 715 2,3% ,0% ,9% ,1% ,1% ,8% ,0% KH Spittal / Drau ,9% ,3% ,3% ,3% ,1% ,6% ,4% ,5% ,0% LKH Villach ,6% ,0% ,0% ,0% 0 0,0% ,9% ,0% 0 0,0% ,3% KH Waiern ,0% 0 0,0% ,4% ,0% ,4% ,6% ,3% ,8% ,8% LKH Wolfsberg ,8% ,2% ,1% ,0% 0 0,0% 0 0,0% ,0% 0 0,0% 0 0,0% SKH De La Tour ,0% 0 0,0% 0 0,0% ,2% ,1% ,6% ,9% ,3% ,8% Gesamt ,9% ,1% ,5% Darstellung: absolut in %-Anteil: LDF-Scoringkomponente an Totalpunkten je Krankenanstalt 57

63 Leistungsdaten 6.3. LKF-Abrechnung 2016 Folgend wird eine Übersicht über die monetäre Bewertung der Leistungsdaten der Kärntner Fondskrankenanstalten für das Jahr 2016 (vorläufiges Datenergebnis gem. Zwischenabrechnung 2016) gegeben. Bei der Zwischenabrechnung wurde ein Gesamtbetrag von 443,1 Mio. an die Kärntner Fondskrankenanstalten verteilt. Auf Basis des Verhältnisses der Endkosten der stationären Kostenstellen und der Endkosten der ambulanten Kostenstellen des Vorjahres verteilen sich die LKF-Entgelte auf den stationären Bereich mit 365,8 Mio. (83%) und auf den ambulanten Bereich mit 77,3 Mio. (17%). Verteilung LKF-Entgelte je Fondskrankenanstalt 2016 stationärer Bereich ambulanter Bereich Gesamt Krankenanstalt LKF-Punkte % % KH Friesach , , Gailtalklinik , , Klinikum Klagenfurt , , KH Elisabethinen , , LKH Laas , , KH St. Veit/Glan , , KH Spittal/Drau , , LKH Villach , , KH Waiern , , LKH Wolfsberg , , KH de la Tour , , Gesamt Exkurs: Finanzierungsmodell stationärer Bereich Das stationäre Finanzierungsmodell für Kärnten ist bereits seit mehr als 10 Jahren im Einsatz. Im Anlassfall kann es zu Adaptierungen kommen. Diese werden in Arbeitsgruppen zur Evaluation der Auswirkungen des Steuerungsmodells erarbeitet. Im Jahr 2016 gab es kein Erfordernis zu einer Anpassung des geltenden Modellregelwerkes und somit war auch keine Sitzung der Evaluierungsgruppe Finanzierungsmodell stationärer Bereich Kärnten erforderlich. 58

64 Med-Servicestelle 7. Med-Servicestelle Die Med-Servicestelle des KGF für Medizinstudierende sowie Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung wurde gemäß dem Beschluss der Gesundheitsplattform vom 11. April 2014 mit 1. Mai 2014 als Pilotprojekt mit einer Laufzeit von 18 Monaten implementiert. Ziel ist es Kärntner Studierende im Bereich der Humanmedizin zu begleiten und zu betreuen. Nach der Planungs- und Pilotierungsphase startete der Regelbetrieb laut Beschluss der 8. Sitzung der Gesundheitsplattform vom 22. Dezember 2015 mit Anfang Die Kernaufgaben der Med-Servicestelle stellen ein Informationsservice sowie eine Beratungs- und Betreuungsstelle für Medizinstudierende und Jungärztinnen und -ärzte in den Kärntner Krankenanstalten dar. Die Med-Servicestelle verfolgt unterschiedliche Aufgaben: zentraler Ansprechpartner für Studierende, JungmedizinerInnen, den einzelnen Krankenhäusern sowie den Universitäten Organisation des Med- Vorbereitungskurs inkl. Testsimulation Informations- und Beratungsservice Einteilung der KPJ-Plätze nach Kontingentvorgaben Beratungen hinsichtlich Wohnen, Essen und Social Live am jeweiligen Krankenhausstandort Finanzierung der Rotation der FachärztInnenausbildung Organisation von Orientierungs- und Informationsveranstaltungen (krankenhäuser- und universitätsübergreifend) Teilnahme an KPJ- und Ärztemessen Vorbereitungskurs für das Medizinstudium Alle Personen, die ein Diplomstudium Humanmedizin oder Diplomstudium Zahnmedizin in Österreich anstreben, müssen am Aufnahmeverfahren der Universitäten teilnehmen um einen der wenigen Studienplätze zu erhalten. Seit 2006 gibt es an den österreichischen Medizinuniversitäten eine Quotenregelung. Diese sieht 75% der Studienplätze für ÖsterreicherInnen, 20% für EU- BürgerInnen und 5% für Nicht- EU-BürgerInnen vor. Im Jahr 2016 gab es mehr als BewerberInnen für insgesamt Studienplätze an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Linz. Im Jahr 2013 hat der Vorbereitungskurs das erste Mal stattgefunden. Die Vorsitzende der Gesundheitsplattform LHStv. in Dr. in Beate Prettner unterstützt in Kooperation mit dem Landesschulrat für Kärnten und der Pädagogischen Hochschule Kärnten den zweitägigen Vorbereitungskurs mit dem Ziel, die Aufnahmezahlen von Kärntner Studierenden im Bereich der Humanmedizin weiter zu steigern und damit dem zukünftig drohenden Ärztinnen- und Ärztemangel aktiv entgegen zu treten. Nicht zuletzt ist der steigende Bedarf an Ärztinnen und Ärzten im Bundesland Kärnten ein Grund, diesen Gratis- Vorbereitungskurs anzubieten. In den ersten beiden Jahren haben uns LehrerInnen aus dem Burgenland, bei denen solch ein Vorbereitungskurs bereits etabliert war, unterstützt. Seit 2015 leitet ein verlässliches Team aus Kärntner LehrerInnen den Kurs und trainiert mit den SchülerInnen alle Testbereiche wie Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Textverständnis, Merkfähigkeit und soziale Kompetenz. Zusätzlich zu den Kursinhalten wird in einer Testsimulation, die 2 Wochen nach dem Kurs stattfindet das erlernte Wissen überprüft. Im Jahr 2016 haben 197 Personen beim Vorbereitungskurs und 102 bei der Testsimulation teilgenommen. Nach Analyse der vorliegenden Aufnahmezahlen der Kärntner StudienanfängerInnen im Bereich der Humanmedizin an den öffentlichen Medizin-Uni-versitäten in Österreich ist seit Einführung des Vorbereitungskurses eine Steigerung gegenüber den Vorjahren festzustellen. Aufgrund des großen Interesses ist eine Weiterführung des Kurses auch in den kommenden Jahren geplant. 59

65 Med-Servicestelle Klinisch Praktisches Jahr KPJ Ein weiterer Schwerpunkt der Servicestelle ist die zentrale Anmeldung zum Klinisch- Praktischen Jahr (KPJ) und die Einteilung der Studierenden nach Kontingentvorgaben in Abstimmung mit allen Kärntner Fondskrankenanstalten. Im KPJ sind die Studierenden der Humanmedizin des 6. Studienjahres als lernende Teammitglieder an den akkreditierten Lehrkrankenhäusern tätig. Sie werden dabei von MentorInnen bei ihrer klinisch-praktischen Ausbildung begleitet. Im KPJ sollen die Studierenden die in den vorangegangenen fünf Studienjahren erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und ärztlichen Haltungen vertiefen und unter Anleitung die Befähigung zur postgraduellen Ausund Weiterbildung erwerben. Der österreichische Kompetenzlernkatalog für ärztliche Fertigkeiten bildet eine wesentliche Basis für das KPJ. Dieser von allen österreichischen Medizin- Universitäten approbierte Katalog definiert die gemeinsamen Mindestanforderungen für ärztliche Fertigkeiten und Fähigkeiten. Das KPJ ist in drei Tertiale zu je 16 Wochen unterteilt, Innere Medizin, Chirurgie/perioperative Fächer und Wahlfächer. Jedoch weisen die Curricula der österreichischen Universitäten große Unterschiede in der Struktur der einzelnen Tertiale auf. Nachdem sich einige Bundesländer mit ihren öffentlichen Anstaltsträgern auf eine Entschädigungshöhe (Praktikumsentschädigung) geeinigt haben, hat die Gesundheitsplattform am 08. Juli 2015 den Beschluss gefasst, ebenso im Bundesland Kärnten eine finanzielle Unterstützung für KPJ-Studierende einzuführen. Mit einem solchen finanziellen Anreiz soll eine Initiative gesetzt werden, um die Attraktivität der Kärntner Fondskrankenanstalten zu verbessern. Es wurde ein Beitrag in der Höhe von 650,- brutto exkl. Lohnnebenkosten pro KPJ- StudentIn pro Monat festgelegt. Die Kosten werden halbjährlich von Seiten der Med- Servicestelle an die Fondskrankenanstalten refundiert. In Summe werden seitens der Kärntner Fondskrankenanstalten dauerhaft parallel 247 KPJ- Kontingente in den Abteilungen zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung zum klinisch praktischen Jahr erfolgt über ein Onlineformular zentral bei der Med-Servicestelle. Im Jahr 2016 konnten von der Med- Servicestelle 178 KPJ-Plätze in den Kärntner Krankenanstalten vermittelt werden. Es zeigt sich eine gravierende Steigerung zum Vorjahr mit 66 vermittelten KPJ Plätzen. Auch ist mit weiteren Zunahmen der Anmeldezahlen in den kommenden Jahren zu rechnen. Das ist auf die Etablierung und den Bekanntheitsgrad der Med-Servicestelle zurückzuführen, aber auch auf die Tatsache, dass immer mehr Studierende aus dem Ausland in Kärnten ihr KPJ machen möchten. Das liegt zum einen an der guten Ausbildung in den Kärntner Fondskrankenanstalten und zum anderen an der Praktikumsentschädigung. Um einer Doppelfinanzierung vorzubeugen, ist die Med-Servicestelle mit allen Fondskrankenanstaltenträgern übereingekommen, die Entschädigung an Erasmusstudierende nicht mehr auszubezahlen. Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass mittlerweile viele österreichische MaturantInnen auf Grund des Aufnahmeverfahrens und mit Hilfe des Numerus Clausus ihr Medizinstudium an einer ausländischen Universität absolvieren. Somit kann es zu einer Verzerrung der Statistik kommen, da der Wohnort oftmals nicht mit der Staatsbürgerschaft und der Hochschule übereinstimmt. Ein großer Teil der KPJ- Studierenden kommt aus Österreich, jedoch ist ein Anstieg der Studierenden aus den Nachbarländern erkennbar. Diese werden immer zusätzlich zum österreichischen Kontingent, wenn dieses nicht vollends ausgeschöpft ist, eingeteilt. Es ist klar ersichtlich, dass, vermutlich aufgrund der räumlichen Nähe, ein Großteil der österreichischen Studierenden von der Med-Uni Graz kommt. Auch ist weiterhin mit einem Zuwachs der österreichischen Privatuniversität Salzburg zu rechnen. 60

66 Med-Servicestelle Die folgenden Abbildungen zeigen die zugteilten KPJ Plätze zu der jeweiligen Krankenanstalt und die prozentuelle Aufteilung der KPJ-Anmeldungen nach Staatsbürgerschaft und die KPJ- Studierenden nach Universitätszugehörigkeit im Jahr Zugeteilte KPJ-Plätze 2016 Krankenanstalt Plätze KH Friesach 3 Gailtal-Klinik 1 Klinikum Klagenfurt 97 KH Elisabethinen 8 LKH Laas 1 KH St. Veit / Glan 24 KH Spittal / Drau 19 LKH Villach 18 KH Waiern 0 LKH Wolfsberg 7 SKH De La Tour 0 Gesamt 178 KPJ-Anmeldungen nach Staatsbürgerschaft 2016 Deutschland 7,3% Italien 0,6% Mazedonien 4,5% Ungarn 9,6% Österreich 72,5% Slowenien 5,6% 61

67 Med-Servicestelle KPJ-Studierende von österreichischen Universitäten 2016 Med Uni Innsbruck 13,6% Med Uni Graz 58,3% Med Uni Wien 25,8% PMU Salzburg 2,3% Ärztinnen- und Ärzteausbildung Mit 1. Juni 2015 ist die neue Ärztinnen- und Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin / zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin / zum Facharzt - in Kraft getreten. Geregelt werden die Erfordernisse für die allgemeinärztliche und fachärztliche Ausbildung. Die neue ÄAO besteht aus einer 9-monatigen Basisausbildung zum Erwerb der klinischen Basiskompetenz in chirurgischen und konservativen Fächern und gilt für alle Personen die erstmals nach dem 31. Mai 2015 eine Ausbildung zur Ärztin / zum Arzt nach der ÄAO 2015 in Österreich begonnen haben. Die Ausbildung zur Ärztin / zum Arzt für Allgemeinmedizin (Gesamtdauer inkl. Basisausbildung 42 Monate) wird durch eine 27-monatige Spitalspraxis sowie 6-monatige Lehrpraxis bei einer freiberuflich tätigen Ärztin / bei einem freiberuflich tätigen Arzt für Allgemeinmedizin oder in einer für das Fachgebiet Allgemeinmedizin anerkannten Lehrgruppenpraxis oder einem Lehrambulatorium absolviert. Die Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (Gesamtdauer inkl. Basisausbildung 72 Monate) erfolgt durch eine mind. 15- und max. 36-monatige Sonderfach- Grundausbildung und durch eine mind. 27- und max. 48- monatige Sonderfach- Schwerpunktausbildung mit modulartigem Aufbau. Die Ausbildung in einer Lehrpraxis ist ausschließlich im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung möglich. Die folgende Darstellung zeigt die neue Ausbildungsordnung. Monate Allgemeinmedizin Internistische Fächer Chirurgische Fächer Andere Fächer Monate Schwerpunktausbildung Innere 42 6 Monate Lehrpraxis 48 Monate Schwerpunktausbildung Chirurgie 27 Monate Schwerpunktausbildung Sonderfach Monate Spitalsturnus 27 Monate Sondergrundfachausbildung Innere 15 Monate Sonderfachgrundausbildung Chirurgie 36 Monate Sondergrundfachausbildung 9 9 Monate Basisausbildung 62

Zusammensetzung Mitglieder / Ersatzmitglieder der Gesundheitsplattform

Zusammensetzung Mitglieder / Ersatzmitglieder der Gesundheitsplattform Zusammensetzung er / er der Gesundheitsplattform Stand 14. April 2014 er mit Stimmrecht Krankenanstaltenreferentin (Vorsitzende) /er Finanzreferentin /er der Landesregierung /er der Kärntner Landesregierung

Mehr

Tätigkeitsbericht 2014

Tätigkeitsbericht 2014 Tätigkeitsbericht 2014 Kärntner Gesundheitsfonds Tätigkeitsbericht 2014 Impressum Herausgeber und Medieninhaber Kärntner Gesundheitsfonds (KGF) p.a. der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Bahnhofstrasse

Mehr

PatientInnenstromanalyse 2013

PatientInnenstromanalyse 2013 PatientInnenstromanalyse Impressum Herausgeber und Medieninhaber Kärntner Gesundheitsfonds (KGF) p.a. der Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Bahnhofstrasse 26/2, 9020 Klagenfurt kaerntner.gesundheitsfonds@ktn.gv.at

Mehr

Richtlinie für die Finanzierung von Projekten für den Kooperationsbereich (Reformpool)

Richtlinie für die Finanzierung von Projekten für den Kooperationsbereich (Reformpool) Richtlinie für die Finanzierung von Projekten für den Kooperationsbereich (Reformpool) (gemäß 7 Abs. 1 lit. d des Kärntner Gesundheitsfondsgesetzes, LGBl. Nr. 83/2005, in der geltenden Fassung) 1 Allgemeines

Mehr

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Prostata-Früherkennung Inhaltsverzeichnis PSA-Test im Rahmen der Das allgemeine Programm der kann auf Kosten der Sozialversicherung von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz, Fassung vom 25.03.2015

Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz, Fassung vom 25.03.2015 Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz, Fassung vom 25.03.2015 Langtitel Kärntner Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz - K-PPAG StF: LGBl Nr 53/1990 Änderung

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Kieferregulierungen 80c. (1) Der Bund hat bis zum 31. Jänner

Mehr

NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz

NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz 7300 0 Stammgesetz 106/84 1984-12-06 Blatt 1, 2 7300 1 1. Novelle 124/85 1985-12-09 Blatt 1, 2, 3 7300 2 2. Novelle 102/05 2005-11-30 Blatt 1-3 3. Novelle 27/07

Mehr

Die Patienten- Entschädigungsfonds in Österreich (verschuldensunabhängige Entschädigung)

Die Patienten- Entschädigungsfonds in Österreich (verschuldensunabhängige Entschädigung) Die Patienten- Entschädigungsfonds in Österreich (verschuldensunabhängige Entschädigung) Eine Ergänzung der außergerichtlichen Streitbeilegung gemeinsam mit den Patientenanwaltschaften und Schiedsstellen

Mehr

G e s e t z vom..., mit dem die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 geändert wird

G e s e t z vom..., mit dem die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 geändert wird Februar 2011 Begutachtungsentwurf z. Zl. -2V-LG-1409/5-2011 G e s e t z vom..., mit dem die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Bundesgesetzes

Mehr

Einzigartiges Pilotprojekt Kinder-Gruppenpraxis in Kirchdorf sichert optimale medizinische Versorgung der Region und hebt Einsparungspotenzial

Einzigartiges Pilotprojekt Kinder-Gruppenpraxis in Kirchdorf sichert optimale medizinische Versorgung der Region und hebt Einsparungspotenzial Pressekonferenz Einzigartiges Pilotprojekt Kinder-Gruppenpraxis in Kirchdorf sichert optimale medizinische Versorgung der Region und hebt Einsparungspotenzial Montag, 4. Juli, 10 Uhr OÖ Presseclub, Ursulinenhof,

Mehr

LEISTUNGEN DER KRANKENVERSICHERUNG FÜR VERSICHERTE UND SELBST ZU ZAHLENDE ANGEBOTE

LEISTUNGEN DER KRANKENVERSICHERUNG FÜR VERSICHERTE UND SELBST ZU ZAHLENDE ANGEBOTE LEISTUNGEN DER KRANKENVERSICHERUNG FÜR VERSICHERTE UND SELBST ZU ZAHLENDE ANGEBOTE 54 Sozial Versicherte können, wenn sie krank sind, Leistungen in Anspruch nehmen, deren Kosten die gesetzliche Krankenversicherung

Mehr

Portfolio der TeilnehmerInnen 2012-2014

Portfolio der TeilnehmerInnen 2012-2014 BURGER Veronika, Mag. a Beruf: Beamtin im öffentlichen Gesundheitsdienst Institution: Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 5, UA Sanitätswesen Position: zuständig für pflegefachliche Angelegenheiten

Mehr

Sozialversicherungs-Systeme in Österreich

Sozialversicherungs-Systeme in Österreich Sozialversicherungs-Systeme in Österreich Schwerpunkt: Krankenbehandlung Heilbehelfe Hilfsmittel Andrea Fink Übersicht 1. Sozialversicherungsträger in Österreich 2. Gesetzliche Grundlagen (Krankenversicherung

Mehr

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher

Mehr

Anhang zur VEREINBARUNG gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit

Anhang zur VEREINBARUNG gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit BGBl. II - Ausgegeben am 15. Oktober 2013 - Nr. 200 1 von 11 Anhang zur VEREINBARUNG gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit Zielsteuerungsrelevante (Ausgangswerte) für die erste Periode bis 2016

Mehr

Was ist das, was die Pflege.anwalt.schaf(f)t? Tagung: Pflege.anwalt.schaf(f)t 29. September 2015 Congress Center Villach

Was ist das, was die Pflege.anwalt.schaf(f)t? Tagung: Pflege.anwalt.schaf(f)t 29. September 2015 Congress Center Villach Was ist das, was die Pflege.anwalt.schaf(f)t? Tagung: Pflege.anwalt.schaf(f)t 29. September 2015 Congress Center Villach Inhalte Entstehung der Pflegeanwaltschaft Kärnten Aufgabenstellung der Pflegeanwaltschaft

Mehr

Department für f r Akutgeriatrie / Remobilisation Leitung: OA Dr. Walter MüllerM. Ambulante Geriatrische Remobilisation

Department für f r Akutgeriatrie / Remobilisation Leitung: OA Dr. Walter MüllerM. Ambulante Geriatrische Remobilisation Department für f r Akutgeriatrie / Remobilisation Leitung: OA Dr. Walter MüllerM Ambulante Geriatrische Remobilisation Demographische Entwicklung Seite 2 Seite 3 Prognose der WHO: Zahl der Menschen über

Mehr

G e s e t z vom..., mit dem die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 geändert wird

G e s e t z vom..., mit dem die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 geändert wird Mai 2011 Regierungsvorlage z. Zl. -2V-LG-1409/19-2011 G e s e t z vom..., mit dem die Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Bundesgesetzes über

Mehr

Die Wiener Patientenanwaltschaft. Dr. Walter Dohr

Die Wiener Patientenanwaltschaft. Dr. Walter Dohr Die Wiener Patientenanwaltschaft Dr. Walter Dohr Die Wiener Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung des Landes Wien, welche aufgrund eines Wiener Landesgesetzes geschaffen wurde und seit 1.7.1992 besteht.

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Gemeindeverbandes

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Gemeindeverbandes S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Gemeindeverbandes Der Gemeindeverband führt den Namen Gemeindeverband für Umweltschutz (GVU) im Bezirk Scheibbs und hat seinen Sitz in Purgstall an der Erlauf. 2 Beteiligte

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 14 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Teil 1

Textgegenüberstellung. Artikel 14 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Teil 1 1 von 30 Textgegenüberstellung Ende der Pflichtversicherung Artikel 14 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Teil 1 11. (1) 11. (1) (2) Wird ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich

Mehr

11. Mai 2015 Nachmittag (14:00 17:00 Uhr)

11. Mai 2015 Nachmittag (14:00 17:00 Uhr) 11. Mai 2015 Nachmittag (14:00 17:00 Uhr) 14:00 14:30 Uhr: Begrüßung und Eröffnung Ing. Johann Nestlang (Vorsitzender der ARGE der Krankenhausmanager des Burgenlandes); Nikolaus Koller, MAS, MBA (Präsident

Mehr

Geschäftsordnung. Der Pflegekonferenz der Region Hannover

Geschäftsordnung. Der Pflegekonferenz der Region Hannover Geschäftsordnung Der Pflegekonferenz der Region Hannover Präambel Die Geschäftsordnung regelt die Sitzungen der Pflegekonferenz auf der Grundlage des 4 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) vom

Mehr

2141 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien 1 von 5

2141 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien 1 von 5 2141 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien 1 von 5 Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens,

Mehr

Patientenrechte in Österreich mit dem Schwerpunkt gesetzliche Interessenvertretung für Patienten und neue Entschädigungsformen

Patientenrechte in Österreich mit dem Schwerpunkt gesetzliche Interessenvertretung für Patienten und neue Entschädigungsformen Patientenrechte in Österreich mit dem Schwerpunkt gesetzliche Interessenvertretung für Patienten und neue Entschädigungsformen www.patientenanwalt.com Geschichtliche Trigger traditionell schwache Position

Mehr

10612/J XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage

10612/J XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage 10612/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 13 10612/J XXIV. GP Eingelangt am 16.02.2012 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Gesundheit

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr 308 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Abgeltung stationärer

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Schema 08: Gesetzliche Krankenversicherung

Inhaltsverzeichnis: Schema 08: Gesetzliche Krankenversicherung Inhaltsverzeichnis: Schema 08: Gesetzliche Krankenversicherung 3.8.1. Gesetzliche Krankenversicherung Ausgaben 3.8.2. Gesetzliche Krankenversicherung Finanzierung 3.8.3. Gesetzliche Krankenversicherung

Mehr

Entwurf. Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (74. Novelle zum ASVG)

Entwurf. Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (74. Novelle zum ASVG) 185/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 7 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz

Mehr

Mitteilungen des Bürgermeisters

Mitteilungen des Bürgermeisters Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18. September vergangenen Jahres wurde von Frau Gemeinderätin

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Schema 08: Gesetzliche Krankenversicherung

Inhaltsverzeichnis: Schema 08: Gesetzliche Krankenversicherung Inhaltsverzeichnis: Schema 08: Gesetzliche Krankenversicherung 3.8.1. Gesetzliche Krankenversicherung Ausgaben 3.8.2. Gesetzliche Krankenversicherung Finanzierung 3.8.3. Gesetzliche Krankenversicherung

Mehr

VHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung

VHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung Verband Hochschule und Wissenschaft VHW Niedersachsen im dbb Beamtenbund und Tarifunion Satzung Stand: 15.04.2005 Satzung des Verbandes Hochschule und Wissenschaft Niedersachsen (vhw) im dbb Beamtenbund

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 15. Oktober 2013 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 15. Oktober 2013 Teil I 1 von 13 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 15. Oktober 2013 Teil I 199. Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des

Mehr

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie

Mehr

Long-term Care. Aktiv Altern und Betreuung Widerspruch oder Zukunftsszenario? 10. Nov. 2011 Cityhotel D&C St. Pölten

Long-term Care. Aktiv Altern und Betreuung Widerspruch oder Zukunftsszenario? 10. Nov. 2011 Cityhotel D&C St. Pölten Long-term Care Aktiv Altern und Betreuung Widerspruch oder Zukunftsszenario? 10. Nov. 2011 Cityhotel D&C St. Pölten Eine Veranstaltung der In Kooperation mit Thema und Zielsetzung Langzeitbetreuung wird

Mehr

Vorblatt. Ziele. Inhalt

Vorblatt. Ziele. Inhalt 1 von 1 Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit Einbringende Stelle: Bundesministerium für Gesundheit Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2013 Vorblatt Ziele - Ausrichtung

Mehr

Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMSASatz 2011 Ausfertigungsdatum: 21.02.2011 Vollzitat: "Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S.

Mehr

Bericht des Rechnungshofes. Sanitätsgemeindeverband Guntersdorf

Bericht des Rechnungshofes. Sanitätsgemeindeverband Guntersdorf Bericht des Rechnungshofes Sanitätsgemeindeverband Guntersdorf Inhalt Vorbemerkungen Vorlage an die Verbandsversammlung und den Landtag 1 Darstellung des Prüfungsergebnisses 1 Niederösterreich Wirkungsbereich

Mehr

Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) StF: BGBl I 179/2004, idf BGBl I 81/2013. Inhaltsverzeichnis

Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) StF: BGBl I 179/2004, idf BGBl I 81/2013. Inhaltsverzeichnis Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) StF: BGBl I 179/2004, idf BGBl I 81/2013 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung und Grundsätze 2 Begriffsbestimmungen 3 Anwendungsbereich 4 Qualitätsstandards 5 Dimensionen der

Mehr

RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NÖ 2014/2 VORLAGE VOM 19. FEBRUAR 2014 ERRICHTUNG VON MEDAUSTRON; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG

RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NÖ 2014/2 VORLAGE VOM 19. FEBRUAR 2014 ERRICHTUNG VON MEDAUSTRON; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NÖ 2014/2 VORLAGE VOM 19. FEBRUAR 2014 ERRICHTUNG VON MEDAUSTRON; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG Seite 2 / 5 INHALTSVERZEICHNIS Prüfungsziel / Projekt MedAustron Finanzierung / Projektabwicklung

Mehr

VORARLBERGER 189 LANDESGESETZBLATT

VORARLBERGER 189 LANDESGESETZBLATT VORARLBERGER 189 LANDESGESETZBLATT Jahrgang 22 Herausgegeben und versendet am 5. November 22 29. Stück 61. Kundmachung: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens

Mehr

G e s e t z vom..., über die Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Der Landtag von Kärnten hat beschlossen: 1 Patienten- und Pflegeanwaltschaft

G e s e t z vom..., über die Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Der Landtag von Kärnten hat beschlossen: 1 Patienten- und Pflegeanwaltschaft 30. Juni 2008 Zl. 2V-LG-367/26-2008 G e s e t z vom..., über die Patienten- und Pflegeanwaltschaft Der Landtag von Kärnten hat beschlossen: 1 Patienten- und Pflegeanwaltschaft (1) Zur Wahrnehmung und Sicherung

Mehr

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,

Mehr

2764/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

2764/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 2764/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 6 2764/AB XXIV. GP Eingelangt am 09.09.2009 BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010

Mehr

Diabetes im Griff. Therapie Aktiv verbessert die Vorsorge von Diabetikern. Prim. Dr. Reinhold Pongratz, MBA. Ausgangslage

Diabetes im Griff. Therapie Aktiv verbessert die Vorsorge von Diabetikern. Prim. Dr. Reinhold Pongratz, MBA. Ausgangslage Prim. Dr. Reinhold Pongratz, MBA Diabetes im Griff Therapie Aktiv verbessert die Vorsorge von Diabetikern Ausgangslage In Österreich leiden 570.000 Patienten unter Typ-2-Diabetes. Die Zahl der Betroffenen

Mehr

BM für Gesundheit Anfragebeantwortung. Frau Präsidentin des Nationalrates Mag a. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien. Wien, am 17.

BM für Gesundheit Anfragebeantwortung. Frau Präsidentin des Nationalrates Mag a. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien. Wien, am 17. 5014/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 5014/AB XXIV. GP Eingelangt am 18.06.2010 BM für Gesundheit Anfragebeantwortung Alois Stöger diplômé Bundesminister Frau Präsidentin des Nationalrates Mag

Mehr

ÖGHD SYMPOSIUM: Medizinstudium neu und Turnus: Gemeinsamer Ausbildungsauftrag von Lehrkrankenhäusern und Medizinischen Universitäten

ÖGHD SYMPOSIUM: Medizinstudium neu und Turnus: Gemeinsamer Ausbildungsauftrag von Lehrkrankenhäusern und Medizinischen Universitäten VORWORT ÖGHD SYMPOSIUM: Medizinstudium neu und Turnus: Gemeinsamer Ausbildungsauftrag von Lehrkrankenhäusern und Medizinischen Universitäten 10. und 11. Juni 2005 Ärztekammer f. OÖ, Linz Dieses Symposium

Mehr

Vorstand der Einstein Stiftung Berlin

Vorstand der Einstein Stiftung Berlin Einstein Stiftung Berlin Vorstand Geschäftsordnung vom 26. November 2014 Satzungsbestimmungen und Geschäftsordnung für den Vorstand der Einstein Stiftung Berlin Über die Zusammensetzung und die Aufgaben

Mehr

NÖ Patienten- Entschädigungsfonds TÄTIGKEITSBERICHT 2013

NÖ Patienten- Entschädigungsfonds TÄTIGKEITSBERICHT 2013 NÖ Patienten- Entschädigungsfonds TÄTIGKEITSBERICHT 2013 NÖ Patienten-Entschädigungsfonds c/o NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft A-3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus, Glaswürfel Telefon

Mehr

Fondsspitäler in Österreich: Ein Leistungs- und Finanzierungsvergleich

Fondsspitäler in Österreich: Ein Leistungs- und Finanzierungsvergleich Fondsspitäler in Österreich: Ein Leistungs- und Finanzierungsvergleich Univ. Prof. Dr. Bernhard Felderer Institut für Höhere Studien (IHS) Pressekonferenz Wien, am 17. Juni 2008 Motivation Im EU-Vergleich

Mehr

Rückblick 2014 Sanacare blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück. Wir haben alle gesetzten Unternehmensziele

Rückblick 2014 Sanacare blickt auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück. Wir haben alle gesetzten Unternehmensziele Zahlen und Fakten 2014 2014 Wir sind ein Unternehmen im Schweizer Gesundheitswesen, das Patientinnen und Patienten in unseren Gruppenpraxen eine umfassende medizinische Grundversorgung anbietet. Die Mission

Mehr

Monitoringbericht zum Public Corporate Governance Kodex in der AIT (2014)

Monitoringbericht zum Public Corporate Governance Kodex in der AIT (2014) Monitoringbericht zum Public Corporate Governance Kodex in der AIT (2014) 1. Erklärung Der Kodex wurde gemonitort, soweit dieser in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtslage wie GmbHG oder Unternehmensgesetzbuch

Mehr

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz

Mehr

Elektronische Gesundheitsakte (ELGA): Zur Regierungsvorlage des ELGA-Gesetzes. 9. Oktober 2012

Elektronische Gesundheitsakte (ELGA): Zur Regierungsvorlage des ELGA-Gesetzes. 9. Oktober 2012 Elektronische Gesundheitsakte (ELGA): Zur Regierungsvorlage des ELGA-Gesetzes Was ist ELGA? Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie dafür

Mehr

Statuten vom 4. Dezember 2014

Statuten vom 4. Dezember 2014 Statuten vom 4. Dezember 2014 Art. 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Unter dem Namen SQMH (Schweizerische Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen) besteht ein Verein von unbestimmter

Mehr

DCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht

DCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht DCGK Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht Die Unternehmensführung der ALBIS

Mehr

bmsk: SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ BEHANDLUNG WAS PATIENTINNEN WISSEN SOLLTEN

bmsk: SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ BEHANDLUNG WAS PATIENTINNEN WISSEN SOLLTEN bmsk: SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ ZAHN BEHANDLUNG WAS PATIENTINNEN WISSEN SOLLTEN 2 ZAHNBEHANDLUNG Was ZahnarztpatientInnen wissen sollten. Zahnärztliche Leistungen sind meist komplexe medizinische

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 30/10z

IM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 30/10z IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 30/10z 2 10 ObS 30/10z Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte

Mehr

Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim

Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Seite 529 Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur gemeinsamen

Mehr

VERTRAG UMWELTFONDS - GEMEINDE

VERTRAG UMWELTFONDS - GEMEINDE VERTRAG UMWELTFONDS - GEMEINDE abgeschlossen am unten angeführten Tag zwischen Umweltfonds Fonds zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Region rund um dem Flughafen Wien Rathaus, Rathausplatz

Mehr

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Dr. Oliver Wonisch BerichterstatterIn: GZ: Präs-131571/2015/0007 Graz, am 19.11.2015 Betreff: Satzung für den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art Kinderbildung

Mehr

R I C H T L I N I E N. gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005

R I C H T L I N I E N. gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005 R I C H T L I N I E N gemäß 16 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G), LGBl Nr. 90/2005 für die Förderung von krankenhausentlastenden Planungen, Projekten und Maßnahmen 1 Grundsatz der Förderung

Mehr

Patienten helfen. Patientenanwalt bleib bei Deinem Leisten Mai 2005

Patienten helfen. Patientenanwalt bleib bei Deinem Leisten Mai 2005 Der Letter des Dr. Gerald Bachinger Patienten helfen Mai 2005 Dr. Gerald Bachinger NÖ Patienten- und Pflegeanwalt Patientenanwalt: Was ist das? Eine wichtige Frage, die einer verständlichen Antwort bedarf!

Mehr

Budgetbegleitgesetz 2011-2014: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

Budgetbegleitgesetz 2011-2014: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz Bundesministerium Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien Wien, 17. November 2010 GZ 300.556/005-5A4/10 Budgetbegleitgesetz 2011-2014: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz,

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Gemeindereferent Landesrat Max Hiegelsberger und Gemeindebund-Präsident LAbg. Bgm. Hans Hingsamer am 3. Jänner 2014 zum Thema "Oberösterreichs Gemeinden wieder

Mehr

Finanzierung der Krankenversicherung und Strukturreform des Hauptverbandes

Finanzierung der Krankenversicherung und Strukturreform des Hauptverbandes Finanzierung der Krankenversicherung und Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky, Bundesminister Dr. Erwin Buchinger Wien, 14. Mai 2008 2 1. Grundlagen und Leitlinien Die steigende Lebenserwartung und der

Mehr

Psychologen, die eine Zusatzschulung für Psoriasispatienten absolviert haben.

Psychologen, die eine Zusatzschulung für Psoriasispatienten absolviert haben. INFORMATION FÜR SVA-VERSICHERTE zum Psoriasis-Patientencoach (= Schuppenflechte-Patientencoach) Fakten zum Pilotprojekt: Projektstart: April 2015 Projektende: April 2016 Im April 2016 können noch Coachings

Mehr

PRESSEINFO. Die Gesundheitseinrichtungen der gespag. Strategische Allianzpartner: Allgemein öffentliches Krankenhaus Elisabethinen Linz

PRESSEINFO. Die Gesundheitseinrichtungen der gespag. Strategische Allianzpartner: Allgemein öffentliches Krankenhaus Elisabethinen Linz Strategische Allianzpartner: In Fröhlichkeit den Menschen dienen Allgemein öffentliches Krankenhaus Elisabethinen Linz Die Gesundheitseinrichtungen der gespag PRESSEINFO DER VORSTAND DER GESPAG DER VORSTAND

Mehr

Ordnung des Betriebswirtschaftlichen Instituts Gummersbach (BIG) der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Köln

Ordnung des Betriebswirtschaftlichen Instituts Gummersbach (BIG) der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Köln Ordnung des Betriebswirtschaftlichen Instituts Gummersbach (BIG) der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften der Fachhochschule Köln vom 9.3.2004 Auf der Grundlage der 13 bis 15 der Fakultätsordnung

Mehr

Die Organisation (Stand: 12/2011)

Die Organisation (Stand: 12/2011) Die Organisation (Stand: 12/2011) 79 80 Die Organisation Das AMS Österreich ist als Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts in eine Bundes-, neun Landes- und 100 Regionalorganisationen gegliedert:

Mehr

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden 1000/11 0 Stammverordnung 59/01 2001-07-06 Blatt 1 1. Novelle 150/12 2012-12-28 Blatt 1-3 0 Ausgegeben

Mehr

Der Katastrophenfonds in Österreich

Der Katastrophenfonds in Österreich Der Katastrophenfonds in Österreich Geschichte Eine Bundeszuständigkeit für Katastrophen ist in der Verfassung nicht gegeben, daher fällt die Zuständigkeit für die "Förderung der Behebung von Schäden nach

Mehr

Gesetz über die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft (Bgld GPB-A-G) StF: LGBl 51/2000, idf LGBl 11/2009

Gesetz über die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft (Bgld GPB-A-G) StF: LGBl 51/2000, idf LGBl 11/2009 Gesetz über die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft (Bgld GPB-A-G) StF: LGBl 51/2000, idf LGBl 11/2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung einer Burgenländischen

Mehr

Betriebssatzung Stadtwerke

Betriebssatzung Stadtwerke Stand: 13.12.2002 Ah³ 1 Betriebssatzung Stadtwerke Aufgrund von 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 12.12.2002 folgende

Mehr

. PATIENTENSICHERHEITSTAG SALK 19. November 2013. Patientensicherheitstag 19. 11. 2013. Arzneimittelverbrauch in Österreich

. PATIENTENSICHERHEITSTAG SALK 19. November 2013. Patientensicherheitstag 19. 11. 2013. Arzneimittelverbrauch in Österreich Medikamenteneinnahme Patient + Pflege = EIN TEAM Patientensicherheitstag 19. 11. 2013 Gruber BSc, Öllerer (CDK Salzburg) Hahn, MSc (LKH St. Veit) Werkgarner Steiner LLM. oec. (LKH Salzburg) Arzneimittelverbrauch

Mehr

Verwaltungs- und Benutzungsordnung. für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs)

Verwaltungs- und Benutzungsordnung. für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs) Nr. 10/2007 Seite 1 Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs) 1 Rechtsstellung 2 Aufgaben 3 Mitglieder 4 Organe der sfs 5 Vorstand 6 Forschungsrat

Mehr

Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze einzubringen bei dem nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann;

Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze einzubringen bei dem nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann; Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze einzubringen bei dem nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann; Amt der Landesregierung Anschrift siehe Seite 5 Wir beantragen die Aufstockung

Mehr

1: Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen "Verein für Heilende Erziehung Marburg e.v." und hat seinen Sitz in Marburg.

1: Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen Verein für Heilende Erziehung Marburg e.v. und hat seinen Sitz in Marburg. 1: Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen "Verein für Heilende Erziehung Marburg e.v." und hat seinen Sitz in Marburg. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Marburg eingetragen. 2:

Mehr

Kraftfahrzeugtechniker. Moderne Aus- und Weiterbildung durch Modulare Lehre

Kraftfahrzeugtechniker. Moderne Aus- und Weiterbildung durch Modulare Lehre Kraftfahrzeugtechniker Kraftfahrzeugtechniker Moderne Aus- und Weiterbildung durch Modulare Lehre Moderne Aus- und Weiterbildung durch Modulare Lehre Berufe im Kraftfahrzeuggewerbe haben sich in den letzten

Mehr

Interdisziplinäres Adipositas-Zentrum Eschwege. Adipositas-Zentrum des Klinikums Werra-Meißner

Interdisziplinäres Adipositas-Zentrum Eschwege. Adipositas-Zentrum des Klinikums Werra-Meißner Interdisziplinäres Eschwege des Klinikums Werra-Meißner Wir stellen uns vor. Adipositas ist eine chronische Krankheit. Betroffene haben ein hohes Risiko, Begleiterkrankungen zu entwickeln. Ihre Lebensqualität

Mehr

Qualitätssicherung in Österreich sektorenübergreifende Ansätze. Eva-Maria Kernstock, MPH Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen

Qualitätssicherung in Österreich sektorenübergreifende Ansätze. Eva-Maria Kernstock, MPH Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen Qualitätssicherung in Österreich sektorenübergreifende Ansätze Eva-Maria Kernstock, MPH Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen Inhalte» Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Qualitätsarbeit im österreichischen

Mehr

Regierungsvorlage. 332 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP. Nachdruck vom 20. 12. 1991

Regierungsvorlage. 332 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP. Nachdruck vom 20. 12. 1991 332 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 13 332 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Nachdruck vom 20. 12. 1991 Regierungsvorlage

Mehr

Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013

Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013 Corporate Governance Bericht 2013 1 Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013 1. Allgemeine Ausführungen Die Österreichische Industrieholding AG (in weiterer Folge ÖIAG) ist eine Gesellschaft

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Ausbildungseinrichtungen aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds ( 11a)

Richtlinien für die Förderung von Ausbildungseinrichtungen aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds ( 11a) Richtlinien für die Förderung von Ausbildungseinrichtungen aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds ( 11a) des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Richtlinien für die Förderung von Ausbildungseinrichtungen

Mehr

Satzung. Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v.

Satzung. Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v. Satzung Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v. Inhaltsübersicht: 1: Name und Sitz 2: Zweck 3: Erwerb der Mitgliedschaft 4: Ehrenmitglieder 5: Verlust der Mitgliedschaft: 6: Geschäftsjahr

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr. 503 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung betreffend die Übernahme des Krankenhauses Mittersill

Mehr

Antrag auf Zertifizierung als BRUSTSCHMERZ-AMBULANZ - DGK zertifiziert

Antrag auf Zertifizierung als BRUSTSCHMERZ-AMBULANZ - DGK zertifiziert Antrag auf Zertifizierung als BRUSTSCHMERZ-AMBULANZ - DGK zertifiziert Hiermit beantragen wir, Name der Einrichtung: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: - im Folgenden "Antragsteller" genannt

Mehr

(1) Die Studentenwerke im Land Sachsen-Anhalt sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung.

(1) Die Studentenwerke im Land Sachsen-Anhalt sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Gesetz über die Studentenwerke im Land Sachsen-Anhalt (Studentenwerksgesetz StuWG). Vom 16. Februar 2006. 1 Rechtsform (1) Die Studentenwerke im Land Sachsen-Anhalt sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen

Mehr

S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)

S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.) S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.) gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 01.10.2002 der a.o. Mitgliederversammlung vom 17.02.2003 der a.o. Mitgliederversammlung vom 21.07.2003

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 13.02.2015 zu Ltg.-593/W-8-2015 W- u. F-Ausschuss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Zweck, Bezeichnung und Sitz 2 entfällt 3 Fondsmittel 4 Förderarten,

Mehr

An die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Bahnhofstraße 26/2. Stock A 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Antragsformular

An die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Bahnhofstraße 26/2. Stock A 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Antragsformular An die Geschäftsstelle des Kärntner Gesundheitsfonds Bahnhofstraße 26/2. Stock A 9021 Klagenfurt am Wörthersee Antragsformular für die Gewährung eines Förderbeitrages des Kärntner Gesundheitsförderungsfonds

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer am 29. Dezember 2014 zum Thema Mobile Palliativversorgung in OÖ wird weiter ausgebaut Weitere Gesprächsteilnehmer: Dr.

Mehr

Management-Newsletter. Unsere Compliance-Verhaltenskultur. Zentrale. Unternehmensführung. Inhalt in dieser Ausgabe. 2 / 2014 21.

Management-Newsletter. Unsere Compliance-Verhaltenskultur. Zentrale. Unternehmensführung. Inhalt in dieser Ausgabe. 2 / 2014 21. Zentrale Unternehmensführung 2 / 2014 21. Mai 2014 Management-Newsletter Unsere Compliance-Verhaltenskultur Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat der Waldburg-Zeil

Mehr

Geschäftsordnung vom 11. Juni 2012:

Geschäftsordnung vom 11. Juni 2012: NÖ PATIENTEN-ENTSCHÄDIGUNGSFONDS c/o NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29 Gemäß 102 Abs. 6 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440, gibt sich die NÖ Patienten-Entschädigungskommission

Mehr

Kompetenzzentren für Freie Berufe in den Bundesländern

Kompetenzzentren für Freie Berufe in den Bundesländern Bundesland Kompetenzzentrum Kompetenzzentren für Freie Berufe in den Bundesländern Ansprechperson Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse Niederösterreich Amstetten Helmut Kern 3300 Amstetten, Hauptplatz

Mehr

Beilage 1344/2015 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode vorgeschlagen für: Sozialausschuss

Beilage 1344/2015 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode vorgeschlagen für: Sozialausschuss Beilage 1344/2015 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags XXVII. Gesetzgebungsperiode vorgeschlagen für: Sozialausschuss Vorlage der Oberösterreichischen Landesregierung für eine Vereinbarung gemäß Art.

Mehr

2971/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

2971/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 2971/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 6 2971/AB XXIV. GP Eingelangt am 11.11.2009 BM für Gesundheit Anfragebeantwortung Alois Stöger diplômé Bundesminister Frau Präsidentin des Nationalrates Mag

Mehr

Landtagsdirektion Eingelangt am 1 3, JAN, 2015. Schriftliche Anfrage 536/14 betreffend Verdreifachung der Kosten bei der Leitstelle Tirol

Landtagsdirektion Eingelangt am 1 3, JAN, 2015. Schriftliche Anfrage 536/14 betreffend Verdreifachung der Kosten bei der Leitstelle Tirol Landeshauptmann-Stellvertreter Ökonom ierat Josef G eisler Frau Klubobfrau Dr.'n Andrea Haselwanter-Schneider Landtagsklub FRITZ über Herrn Landtagspräsident DDr. Herwig van Staa im Hause Landtagsdirektion

Mehr

Die Inhalte im Überblick:

Die Inhalte im Überblick: Die Inhalte im Überblick: e5-auszeichnungsveranstaltung Die Auszeichnungen der energieeffizientesten Gemeinden 2013 fanden am 19. November im Mozartsaal des Konzerthauses in der Landeshauptstadt Klagenfurt

Mehr