Jörn Thießen Mitglied des Deutschen Bundestages. Übersicht Auslandseinsätze der Bundeswehr
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- Jesko Beyer
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1 Übersicht Auslandseinsätze der Bundeswehr Kosovo - United Nations Mission in Kosovo (UNMIK) und Kosovo Force (KFOR) In der Zeit von März bis Juni 1999 kam es zur Beilegung des Kosovo-Krieges zwischen der serbischen Belgrader Regierung und den Kosovo-Albanern zu Luft-Bombardements durch die NATO. Allerdings lag für diesen NATO-Einsatz kein Beschluss durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor, da China und Russland eine militärische Intervention ablehnten. Verhandlungen zwischen der NATO und Jugoslawien führten am 9. Juni 1999 zu einem Einstellen der Kampfhandlungen. Daraufhin beschloss der Sicherheitsrat am 10. Juni die Resolution 1244 (1999) die den Einsatz einer unter NATO-Kommando stehenden multinationalen Truppe im Kosovo (Kosovo Force, KFOR) sowie die Einrichtung einer zivilen Übergangsverwaltung festlegte. KFOR, das eine Stärke von Mann bestehend aus Soldaten von 37 Nationen umfasst, hat zum Ziel, im Kosovo ein multi-ethnisches, friedliches, rechtsstaatliches und demokratisches Umfeld mit autonomer Selbstverwaltung aufzubauen. Die territoriale Integrität Serbiens, zu dem das Kosovo weiterhin völkerrechtlich zählt, ist dabei zu achten. Voraussichtlich Ende 2006/Anfang 2007 werden die zurzeit stattfindenden Statusverhandlungen bezüglich des Kosovos abgeschlossen sein. Die Bundeswehr ist seit dem 12. Juni 1999 mit gegenwärtig rund Soldaten im Kosovo im Einsatz und führt die multinationale Taskforce Süd mit dem Hauptquartier in Prizren. Wichtige Aufgabenfelder der KFOR-Truppe sind die Leistung humanitärer Hilfe, die geordnete Rückführung von Flüchtlingen und Vertriebenen sowie Unterstützungsleistungen für internationale Hilfsorganisationen. KFOR arbeitet überdies eng mit der zivilen Verwaltung UMNIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) zusammen. KFOR und UNMIK kümmern sich unter anderem um die Instandsetzung zerstörter Straßen und Brücken, den Wiederaufbau von Krankenhäusern, Schulen und Wohngebäuden, das Aufspüren und Räumen von Minen sowie die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung. Bosnien und Herzegowina - EUFOR (EU- Mission Althea) Grundlage der Mission ist der Friedensvertrag von Dayton vom Dezember 1995 sowie die Resolution 1088 (1996) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Ebenfalls bereits im Dezember 1995 stimmte der Deutsche Bundestag der Entsendung von bis zu Bundeswehrsoldaten zu. Ende 2004 übernahm die Europäische Union mit EUFOR Althea die bis dato von der NATO geführte Mission Stabilization Force (SFOR) (vormals Implementation Force, IFOR). Bereits vor dieser Kommandoübernahme der Mission durch die EU stimmte der Deutsche Bundestag im November 2004 einer Beteiligung der Bundeswehr an der Mission Althea zu. Derzeit umfasst die Mission Althea Soldaten aus EU- und Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, wovon die Bundesrepublik Deutschland knapp 800 stellt. Am 30. November 2006 stimmte der Deutsche Bundestag der Verlängerung der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Operation Althea für ein weiteres Jahr zu. Dabei wurde die
2 Mandatsobergrenze von auf Soldaten gesenkt, was vor allem auf die erfolgreich verlaufenden Parlamentswahlen am 1. Oktober dieses Jahres zurück zu führen ist. Aufgaben der EU-Mission Althea sind: - Die militärische Absicherung des Friedensvertrages von Dayton sicher zu stellen, - die Bewegungsfreiheit eigener Kräfte, internationaler Organisationen und Nicht- Regierungsorganisationen zu gewährleisten, - die Volksgruppen von Feindseligkeiten untereinander abzuhalten, sowie - die Überwachung der Einhaltung der Rüstungsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina. Demokratische Republik Kongo - European Force République Démocratique Congo (EUFOR RD Congo) Auf der Grundlage der Resolution 1671 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom April 2006, die einen Einsatz der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo vorsieht, beschloss der Deutsche Bundestag am 1. Juni 2006 die Beteiligung von bis zu 780 Soldaten der Bundeswehr an der EU-geführten Mission im Kongo. Zusammen mit 18 anderen Staaten soll die Mission im Kongo, EUFOR RD Congo, die Friedensmission der Vereinten Nationen (MONUC) unterstützen und dafür Sorge tragen, dass die ersten demokratischen Wahlen im Kongo seit über 40 Jahren friedlich ablaufen. Der Einsatz von EUFOR RD Congo erfolgt auf der Grundlage von Kapitel 7 der Charta der Vereinten Nationen. Demnach dürfen die Bundeswehrsoldaten zur Durchsetzung ihres Auftrages alle zur Erfüllung ihres Mandats notwendigen Maßnahmen einschließlich der Anwendung von Waffengewalt- ergreifen. Die Soldaten der Bundeswehr sind zum größten Teil im Nachbarstaat Gabun, sowie in der Hauptstadt des Kongos, in Kinshasa, stationiert. Laut Mandat bestehen die Hauptaufgaben von EUFOR darin - die MONUC-Truppe zu unterstützen, - potentielle politische Aggressoren abzuschrecken, - den Schutz von Zivilisten im Einsatzgebiet zu gewährleisten, - den Flughafen in Kinshasa zu sichern, und - eventuell Evakuierungsmaßnahmen begrenzten Umfangs vorzunehmen. Das Mandat, das auf den Raum Kinshasa beschränkt war, endete am 30. November Im Dezember werden die Bundeswehrsoldaten aus dem Kongo abgezogen. Die Europäische Union ist außerdem im Rahmen von zwei zivilen Missionen in der DR Kongo vertreten: Unterstützung der Ausbildung der kongolesischen Polizei (EUPOL Kinshasa) sowie zur Reform der Armee im Kongo (EUSEC RDC). Libanon - United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) Am 11. August 2006 wurde die Resolution 1701 (2006) vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet. Diese beinhaltet unter anderem die Aufstockung von auf Soldaten bis spätestens Ende November 2006 und eine Verlängerung des UNIFIL Mandats bis August Am 6. September bat die libanesische Regierung die Vereinten Nationen in einem Schreiben um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon. Diese geforderte Marinekomponente soll nur in einer Übergangsphase zum Einsatz kommen, bis die libanesische Regierung selbst in der Lage ist, die Küste zu überwachen. Am 13. September beschloss das Bundeskabinett die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UNIFIL Mission. Diesem Beschluss stimmte der Deutsche Bundestag Ende September 2006 zu. Für die Beteiligung an der - 2 -
3 UNIFIL-Mission ist eine Mandatsobergrenze von Soldaten vorgesehen. Die Bundeswehr hat die Führung der maritimen Mission übernommen. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören - die Aufklärung und Überwachung des Seeraumgebietes, - die Kontrolle des Seeverkehrs im Einsatzgebiet inklusive der Kontrolle der Ladung und der Personen an Bord der Schiffe, - die Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall, sowie - Unterstützung der humanitären Hilfe. Entsprechend der Verlängerung des UNIFIL-Mandats ist der Bundeswehreinsatz bis zum 31. August 2007 befristet. Afghanistan - International Security Assistance Force (ISAF) Mehr als 20 Jahre lang herrschten in Afghanistan Krieg und Bürgerkrieg. Bis heute leidet das Land unter den typischen Folgen wie schweren Zerstörungen, Verminung ganzer Landstriche, ethnisch motivierten Spannungen, Armut und organisierter Kriminalität. Mit den so genannten "Petersberger Beschlüssen" in Bonn wurde am 6. Dezember 2001 eine Vereinbarung über provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen" getroffen. Diese Vereinbarung stellt die Grundlage für die International Security Assistance Force (ISAF) dar, deren Aufstellung am 20. Dezember mit der Resolution 1386 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen wurde. Zwei Tage später stimmte der Deutsche Bundestag einer Beteiligung deutscher Streitkräfte bei der ISAF zu. Dem zeitlich befristeten Mandat muss der Deutsche Bundestag jährlich neu zustimmen. Am 28. September 2006 fand die letzte Mandatsverlängerung durch den Bundestag statt. Dabei wurde die Personalobergrenze von auf Soldaten erhöht. Des Weiteren ist es deutschen ISAF-Soldaten nicht nur gestattet, in der Nordregion und in Kabul, sondern zeitlich und im Personalumfang begrenzt auch in anderen Landesteilen eingesetzt zu werden. Gegenwärtig leisten rund Soldaten der Bundeswehr Dienst in Afghanistan. Die Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Teams, PRTs) in Kunduz und Feyzabad stehen unter deutscher Führung. In den PRTs sind neben Angehörigen der Streitkräfte auch Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministerium des Inneren zu finden. Außerdem unterstützt die Bundeswehr das DDR-Programm (Demobilisation, Disarmement and Reintegration) zur Entwaffnung und Reintegration ehemaliger Kämpfer in Afghanistan. Die Bundesrepublik Deutschland stellt darüber hinaus den derzeitigen Regionalkommandeur Nord im Hauptquartier in Mazar-e Sharif. Insgesamt beteiligen sich zurzeit 37 Nationen (NATO Mitglieder und Nicht-Mitglieder) an der ISAF-Mission. Sei August 2003 liegt die Führung von ISAF bei der NATO. ISAF hat den Auftrag, im Rahmen der Vereinten Nationen - die afghanische Regierung bei der Wahrung der Menschenrechte, - bei der Herstellung und Wahrung der inneren Sicherheit, sowie - bei der Auslieferung humanitärer Hilfsgüter und der ordnungsgemäßen Rückkehr von Flüchtlingen zu unterstützen. Die Bekämpfung des Mohnanbaus, eine der Haupteinnahmequellen der afghanischen Bevölkerung, ist hingegen nicht Inhalt des ISAF-Mandats. Die ISAF ist autorisiert zur Erfüllung des Mandats alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung von Gewalt zu ergreifen. Erstreckte sich das Einsatzgebiet von ISAF zunächst nur auf Kabul und Umgebung, so wurde es schrittweise auf weitere Landesteile, wie den Norden (2003), den Westen (2005) und den Süden (Juli 2006) Afghanistans, ausgedehnt. Schließlich beschloss - 3 -
4 der Nordatlantikrat am 28. September 2006 das ISAF-Mandat auch auf den Osten des Landes auszudehnen. Dabei sollen US-Kräfte der Operation Enduring Freedom in die ISAF integriert werden, womit die Mannstärke auf über anwächst. Bis dahin war die ISAF von der Operation Enduring Freedom, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dient, in Auftrag und militärischer Struktur völlig unabhängig. Horn von Afrika - Operation Enduring Freedom (OEF) Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen schon einen Tag später die Resolution die Grundlage für die Durchführung der Operation Enduring Freedom. In der Resolution wurden die Anschläge als feindlicher Übergriff auf die Vereinigten Staaten von Amerika bewertet, und als Bedrohung für den internationalen Weltfrieden und die internationale Sicherheit bezeichnet. Ebenfalls am 12. September 2001 erklärte der NATO-Rat, dass die Anschläge in den Vereinigten Staaten unter Artikel 5 des NATO-Vertrages fallen. Dieser besagt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Bündnispartner in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sämtliche andere Mitgliedsstaaten gesehen wird. Am 16. November 2001 beschloss der Deutsche Bundestag die Beteiligung der Bundeswehr an der OEF. Deutschland will gemeinsam mit anderen Staaten, im Rahmen der von den USA geführten Anti-Terror-Koalition, bei der militärischen Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammenarbeiten. Die Bundesrepublik nimmt an dieser Operation mit Marinestreitkräften (See- und Seeluftstreitkräfte) teil. Die deutsche Marine ist seit Februar 2002 im Einsatz am Horn von Afrika tätig. Als Einsatzstützpunkt dient der Hafen von Djibouti. Der Verantwortungsbereich des Marineverbandes umfasst ein Seegebiet von der achtfachen Größe Deutschlands. Der Auftrag des Einsatzverbandes, der sich in die drei Komponenten Identifikation, Überwachung und Aufklärung gegliedert, umfasst: - die Seeraumüberwachung, - den Schutz der Seeverbindungslinien, - die Unterbindung des Handels und Transports von Gütern, die der Unterstützung des internationalen Terrorismus dienen können wie Drogen, Waffen und Munition, sowie - das so genannte Boarding. Das bedeutet, dass bei begründetem Verdacht auf Unterstützung des Terrorismus die Kontrolle der Ladung und Papiere der Handelsschiffe möglich ist. Bei eindeutiger Beweislage sind auch Zwangsmaßnahmen wie die Umleitung in Häfen zur genaueren Durchsuchung von Schiff und Personal möglich. Zurzeit sind rund 300 Soldaten am Horn von Afrika eingesetzt. Mitte November 2006 stimmte der Deutsche Bundestag einem Antrag der Bundesregierung für eine weitere Mandatsverlängerung zu, wobei allerdings die bisher nicht ausgeschöpfte Obergrenze von Mann auf gesenkt wurde. Eingebunden ist auch die Verlängerung des Einsatzes der Kommando Spezial Kräfte Einheit der Bundeswehr (KSK). UN-Beobachtermissionen Seit Jahrzehnten setzt die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Rahmen Militärbeobachter (UN Military Observer, UNMO) ein. In der Regel erfolgt der Einsatz der unbewaffneten UNMO in Krisengebieten, in denen momentan noch bewaffnete Auseinandersetzungen stattfinden beziehungsweise gerade beendet wurden. Die Überwachung von Waffenstillständen sowie das Verhindern von Vertragsbrüchen beziehungsweise das Melden dieser an das Hauptquartier in New York gehört zu ihren Hauptaufgaben
5 Georgien (United Nations Observer Mission in Georgia, UNOMIG) Seit 1994 stellt die Bundeswehr drei Militärbeobachter für die Mission in Georgien. Daneben kommen Sanitätsfeldwebel und Sanitätsoffiziere zum Einsatz, die die medizinische Versorgung sicherstellen. Auftrag der UNOMIG ist die Entschärfung des ethnischen Konfliktes zwischen Georgiern und Abchasen. Rechtsgrundlage für den Einsatz ist die Resolution 858 (1993) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan, UNAMA) Grundlage für die UNAMA ist die Resolution 1401, die am 28. März 2002 durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die Vereinten Nationen unterstützen mit dieser Mission die afghanische Regierung bei der Herstellung rechtsstaatlicher Strukturen und fördern die nationale Versöhnung. Basis hierfür ist das Bonner Abkommen vom Dezember UNAMA wird geführt durch das United Nations Department of Peacekeeping Operations (UNDPKO). Verantwortlich für sämtliche Aktivitäten der Agenturen der Vereinten Nationen in Afghanistan ist Tom Koenigs (Special Representative of the Secretary-General for Afghanistan) aus Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Unterstützung der Mission zurzeit einen Militärbeobachter nach Afghanistan gesandt. Äthiopien und Eritrea (United Nations Mission Ethiopia Eritrea, UNMEE) Die Vereinten Nationen überwachen mit Hilfe von UNMEE die Einhaltung des Waffenstillstandes und die eingerichtete entmilitarisierte Zone zwischen Äthiopien und Eritrea. Grundlage des Waffenstillstandes ist das "Abkommen von Algier" vom Juni Der Einsatz von UNMEE erfolgt auf der Grundlage der Resolution 1320 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, wobei UNMEE bis zu Soldaten umfassen darf, wovon maximal 220 Militärbeobachter sein dürfen. Die Bundeswehr unterstützt diese Mission mit zwei Offizieren, die als Militärbeobachter entsandt sind. Der Einsatz der beiden Militärbeobachter erfolgt auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 28. Januar Da es sich bei UNMEE um einen unbewaffneten Einsatz der Streitkräfte handelt, war kein Beschluss des Deutschen Bundestages notwendig. Sudan (United Nations Mission in Sudan, UNMIS) Nach mehr als 20 Jahren Bürgerkrieg beschlossen die Vereinten Nationen eine Mission, die den Frieden in der Region des Süd-Sudan absichern soll. Im Süden des Landes kämpften seit Jahren reguläre Truppen und die südsudanesische Freiheitsbewegung gegeneinander. Hintergrund ist die de facto Zweiteilung des Landes: der arabisch-moslemische Norden und der christlich geprägte Süden stehen einander gegenüber. Nach Schätzungen fielen dem Konflikt zweieinhalb Millionen Menschen zum Opfer, weitere vier Millionen wurden zu Flüchtlingen. Nach mehrjährigen Verhandlungen wurde am 9. Januar 2005 zwischen den Parteien ein Friedensvertrag geschlossen. Er sieht vor, dass sich die sudanesischen Streitkräfte binnen zwei Jahren aus dem Südsudan zurückziehen und die südsudanesische Volksbefreiungsbewegung ihrerseits bestimmte Gebiete freigibt. Überdies sind Beteiligungsrechte an der Zentralregierung in Darfur geregelt. Außerdem soll sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrages die süd-sudanesische Bevölkerung in einem Referendum über die Unabhängigkeit vom Nord-Sudan abstimmen. UNMIS, bestehend aus einer militärischen und einer zivilen Komponente, umfasst bis zu Soldaten, wovon maximal 750 Militärbeobachter sind. Der Auftrag von UNMIS umfasst die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kämpfer, die Unterstützung weiterer UN-Projekte in der Region, Hilfestellungen beim Aufbau einer - 5 -
6 Zivilpolizei sowie die Unterstützung der ehemaligen Konfliktparteien bei Projekten des humanitären Minenräumens. Überdies übernimmt UNMIS Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben für die von der Afrikanischen Union geführte Mission AMIS im Westsudan/Darfur wahr. Der Deutsche Bundestag stimmte am 22. April 2005 einer Beteiligung der Bundeswehr bei der UNMIS auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit zu. Die Mandatsobergrenze liegt bei 75 Soldaten, gegenwärtig sind rund 50 Militärbeobachter im Einsatz. Katrin Kubica, Stand: 7. Dezember
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