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1 Gesundheit erhalten PFLEGEzusatzversicherung staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Ihre Fragen unsere Antworten Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

2 So behalten Sie den Überblick. Versicherungsfähigkeit/Förderfähigkeit 1. Besteht eine Pflicht, die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abzuschließen? 4 2. Ist eine zusätzliche Absicherung überhaupt erforderlich? 4 3. Ist jede Pflegezusatzversicherung förderfähig? 4 4. Ab wann sind Pflegezusatzversicherungen förderfähig? 4 5. Kann ein Fördertarif unterjährlich abgeschlossen werden? 4 6. Wie hoch ist die Förderung? 4 7. Welche Voraussetzungen werden an eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung gestellt? 4 8. Sind auch private Pflege-Rentenversicherungen förderfähig? 4 9. Wie wird die Förderung bei der Beitragsberechnung berücksichtigt? Wer kann einen förderfähigen Pflegetarif abschließen? Werden zusätzliche Angaben des Kunden für die Beantragung der Zulage benötigt? Wie kann ich für Kinder vorsorgen? Wie wird die Förderung beantragt? Kann ich mehrfach von der staatlichen Förderung profitieren? 5 Tarife 15. Welchen Tarif bietet die SIGNAL Krankenversicherung an, um die stattliche Pflegeförderung zu sichern? Kann das Pflegemonatsgeld in PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS frei gewählt werden? Gibt es Wartezeiten in den Tarifen PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS? Warum gibt es eine Wartezeit von 5 Jahren im Tarif PflegeBAHR? Wie erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit? Werden die Tarife des PflegeSchutz-Programms weiter fortgeführt? Reicht der PflegeBAHR aus, um die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen? Kann PflegeBAHRPLUS auch ohne PflegeBAHR abgesichert werden? Was verkaufe ich zukünftig an Kunden? PflegeBAHR mit PflegeBAHRPLUS oder das normale PflegeSchutz-Programm? Sind PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS mit weiteren Pflegezusatztarifen kombinierbar? Bleiben die Beiträge in den Tarifen PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS absehbar stabil? Wie steht die SIGNAL Krankenversicherung im Wettbewerbsumfeld der geförderten Pflege? Wie können Kunden über den Tarif PflegeBAHRPLUS hinaus weiterentwickelt werden? Wie verhalten sich die Beiträge von PflegeBAHR / PflegeBAHRPLUS im Vergleich zu denen des PflegeTOP? 7 Besondere Regelungen 29. Was passiert, wenn der Versicherte während der Wartezeit ein Pflegefall wird und nur den Tarif PflegeBAHR abgesichert hat? Welche Sonderregelungen gibt es bei einer Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers? Kann der Tarif PflegeBAHR in Anwartschaft geführt werden? Was passiert mit dem Tarif PflegeBAHRPLUS, wenn der Tarif PflegeBAHR ruht oder in Anwartschaft geführt wird? Was gilt bei der Geburt eines Kindes bzw. bei der Adoption eine minderjährigen Kindes? Erhöht sich das Pflegegeld im PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS? 8 Provision 35. Wie hoch ist die Provision für die Tarife PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS? 8 Antragswege 36. Wie können PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS abgeschlossen werden? 8

3 Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Im Juni 2012 hat der Bundestag das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) beschlossen. Mit diesem Gesetz versucht die Bundesregierung auf die stetig steigenden Herausforderungen in der Pflegeversicherung zu reagieren. Das PNG ist am in Kraft getreten. Die wesentlichen Eckpunkte: Höhere Leistungen für Demenzkranke Verbesserung der ambulanten Versorgung Zusätzliche Betreuungsleistung in der teilstationären Pflege Höhere Leistungen in den Pflegestufen für Demenzkranke. Demenzkranke erhalten in Pflegestufe 0 zusätzlich zu dem heute schon gezahlten Betreuungsbetrag von 100 bzw. 200 erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen I und II werden die bisherigen Beträge erhöht. Verbesserung für pflegende Angehörige Weiterzahlung des Pflegegeldes bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege Verbesserung der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung für pflegende Angehörige Stärkung von Selbsthilfegruppen Förderung von Pflege-Wohngruppen Anhebung des Beitragssatzes auf 2,05 % (über 23-jährige Kinderlose 2,3 %) Förderung privater Pflegevorsorge Die SIGNAL Krankenversicherung hat ab dem den Tarif PflegeBAHR eingeführt. Dieser Tarif erfüllt die Anforderungen an eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Als exakt passenden Upgradetarif wurde zusätzlich der Tarif PflegeBAHRPLUS eingeführt. Mit dieser Broschüre beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema der staatlich geförderten Pflegeversicherung und zu den Tarifen PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS. Pflegezusatzversicherung 3

4 Versicherungsfähigkeit/Förderfähigkeit 1. Besteht eine Pflicht, die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung abzuschließen? Nein. Die geförderte Pflegezusatzversicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Zusatzversicherung mit einer staatlichen Förderkomponente. Kunden sichern sich durch den Abschluss eines förderfähigen Tarifs einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 5 Euro pro Monat. 2. Ist eine zusätzliche Absicherung überhaupt erforderlich? Ja. Da die Pflegepflichtversicherung nie als Rund-um-Absicherung konzipiert war. Sie ist vergleichbar mit der KFZ-Haftpflichtversicherung. Im Pflegefall verbleiben somit erhebliche Restkosten. Um die finanzielle Belastung für den Einzelnen und seine Familie zu reduzieren, hat der Gesetzgeber gehandelt. (Fast) alle Bürger haben jetzt die Chance, für den Pflegefall privat vorzusorgen und sich hierfür eine staatliche Förderung zu sichern. 3. Ist jede Pflegezusatzversicherung förderfähig? Nein. Nicht jede Pflegezusatzversicherung ist förderfähig. Es müssen bestimmte, gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt werden. 4. Ab wann sind Pflege-Zusatzversicherungen förderfähig? Seit dem ist das Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in Kraft. Damit beginnt die Förderfähigkeit für entsprechende Tarife am Kann ein Fördertarif unterjährlich abgeschlossen werden? Ja. Ein förderfähiger Tarif kann wie jeder normale Tarif auch unterjährlich zum nächsten Monatsersten abgeschlossen werden. Die Förderung wird dann pro Monat anteilig für das Jahr gewährt. 6. Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung beträgt für alle versicherten Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, einheitlich 60 Euro jährlich bzw. 5 Euro pro Monat unabhängig vom Einkommen des Kunden. 7. Welche Voraussetzungen werden an eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung gestellt? Es müssen bestimmte, gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt werden. Das sind: Förderfähig sind ausschließlich spezielle Produkte von PKV-Unternehmen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, es besteht eine Annahmeverpflichtung (=Kontrahierungszwang) ohne Erschwernisse wie Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse Das Tarifangebot muss zusätzlich folgende Mindestanforderungen erfüllen: 100% des Pflegemonatsgelds in Pflegestufe III - mindestens 600 Euro 30% des Pflegemonatsgelds in Pflegestufe II 20% des Pflegemonatsgelds in Pflegestufe I 10% des Pflegemonatsgelds bei eingeschränkter Alltagskompetenz maximal 5 Jahre Wartezeit Übernahme und Anerkennung der gesetzlichen Pflegeeinstufung. keine Zusatzleistung wie Assistance oder Beitragsbefreiung Vom Versicherten ist nur der um den Förderbetrag reduzierte Betrag zu zahlen. Den Beitragsanteil in Höhe der Förderung von 5 Euro macht das Versicherungsunternehmen direkt bei der Förderstelle geltend. Dem Kunden entsteht also kein zusätzlicher Aufwand. Die Beantragung der Förderung erfolgt durch den privaten Krankenversicherer bis zum des Folgejahres. 8. Sind auch private Pflege-Rentenversicherungen förderfähig? Nein. Es sind nur spezielle private Pflegezusatzversicherungen förderfähig, die von den privaten Krankenversicherern angeboten werden. 9. Wie wird die Förderung bei der Beitragsberechnung berücksichtigt? Die Prämie gliedert sich 2 Teile: Den vom Kunden zu entrichtende Beitrag und den Förderbetrag. Der Kunde zahlt an den Versicherer die um die Förderung reduzierte Prämie. Den Förderbetrag erhält das Unternehmen direkt von der Förderstelle. Dem Kunden entsteht also kein zusätzlicher Aufwand. 10. Wer kann einen förderfähigen Pflegetarif abschließen? Fast jeder Erwachsene. Förder- und versicherungsfähig sind alle Personen ab 18 Jahren, mit einer deutschen Pflegepflichtversicherung (privat= PPV oder sozial= SPV), die noch keine Leistung aus der Pflegepflichtversicherung beziehen oder bezogen haben. 4 Pflegezusatzversicherung

5 11. Werden zusätzliche Angaben des Kunden für die Beantragung der Zulage benötigt? Für die Beantragung der Zulage werden zusätzliche Informationen von jeder versicherten Person benötigt. Dies sind: Sozialversicherungs- bzw. Zulagennummer Geburtsname, falls abweichend Geburtsort Anschrift, falls abweichend vom VN Sollte der Kunde die Sozialversicherungsnummer nicht zur Hand haben, wird die Förderung mit den im Antrag abgefragten Angaben zur Person beantragt. 12. Wie kann ich für Kinder vorsorgen? Da Personen unter 18 Jahren grundsätzlich keinen PflegeBAHR abschließen können, steht hier das bekannte PflegeSchutz-Programm der SIGNAL Krankenversicherung zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierzu auch die Frage Was gilt bei der Geburt eines Kindes bzw. bei der Adoption eines minderjährigen Kindes? 13. Wie wird die Förderung beantragt? Die Beantragung der Förderung erfolgt durch den privaten Krankenversicherer. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Aufwand für den Kunden. 14. Kann ich mehrfach von der staatlichen Förderung profitieren? Nein. Die staatliche Förderung wird nur für einen Vertrag gewährt. Tarife 15. Welchen Tarif bietet die SIGNAL Krankenversicherung an, um die staatliche Pflegeförderung zu sichern? Die SIGNAL Krankenversicherung hat seit dem zwei neue Tarife im Angebot: PflegeBAHR: Der förderfähige Tarif PflegeBAHR erfüllt alle Voraussetzungen für die staatliche Förderung und geht zudem klar über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Der Tarif PflegeBAHR wird ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen. PflegeBAHRPLUS: Passend zum förderfähigen Tarif PflegeBAHR bietet sich als Upgrade der Tarif PflegeBAHRPLUS an. Er ist selbst zwar nicht förderfähig, aber das ideale Aufbauprodukt, das auch nur zusammen mit dem PflegeBAHR abgeschlossen werden kann. Mit dem Tarif PflegeBAHRPLUS verdoppelt sich die Leistungen des PflegeBAHR. Als besonderes Highlight wird zusätzlich die Wartezeit des PflegeBAHR in den ersten 5 Jahren aufgefangen. Mit beiden Tarifen zusammen hat der Kunde somit den vollen Gesamtversicherungsschutz ab dem ersten Tag in Höhe der doppelten PflegeBAHR Leistung. PflegeBAHRPLUS beinhaltet zusätzlich die aus dem PflegeSchutz-Programm bekannten Assistance-Leistungen. In Pflegestufe III sieht er darüber hinaus die Beitragsbefreiung für den Tarif Pflege- BAHRPLUS und eine Einmalzahlung vor. Versicherte Aufwendungen PflegeBAHR PflegeBAHRPLUS Monatliches Pflegegeld in Pflegestufe I 1) 30 % 30 % Monatliches Pflegegeld in Pflegestufe II 1) 70 % 70 % Monatliches Pflegegeld in Pflegestufe III 1) 100 % 100 % Leistung bei eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) 1) solange keine Pflegestufe 10 % besteht 10 % mit und ohne Pflegestufe Assistance-Leistungen nein ja Beitragsbefreiung nein in Pflegestufe III Einmalleistung nein 3 Pflegegelder in Pflegestufe III Dynamik 5 % alle 3 Jahre (maximal in Höhe der durchschnittlichen Inflationsrate) Wartezeiten 5 Jahre (entfallen bei Unfall) nein (zusätzlich wird eine eventuelle Wartezeitlücke aus PflegeBAHR übernommen 1) Leistungen in % des versicherten Monatsgeldes Pflegezusatzversicherung 5

6 Für den Tarif PflegeBAHRPLUS gilt eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, die der des Tarifs PflegeSTART entspricht. Es werden ausgewählte, schwere Erkrankungen und der Body-Maß-Index (BMI) abgefragt. Liegen keine der abgefragten Krankheiten vor und der BMI nicht über 35, steht einer Absicherung des PflegeBAHRPLUS nichts mehr im Wege. 16. Kann das Pflegemonatsgeld in PflegeBAHR und Pflege- BAHRPLUS frei gewählt werden? Nein. Die Leistung in den Tarifen PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS ist pauschal und hängt vom Eintrittsalter ab. Ab 41 Jahren beträgt die Monatsleistung in Pflegestufe III immer 600 Euro. Unter 41 Jahren ist die Leistung höher. Das versicherte Monatsgeld sowie der hierfür zu zahlende Beitrag je Eintrittsalter entnehmen Sie bitte den Beitragstabellen in den Verkaufsunterlagen. 17. Gibt es Wartezeiten in den Tarifen PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS? Der Tarif PflegeBAHR sieht eine Wartezeit von 5 Jahren vor. Somit stehen die Leistungen ab dem 6. Versicherungsjahr zur Verfügung. In den ersten 5 Jahren entfällt die Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit. Der Tarif PflegeBAHR- PLUS sieht keine Wartezeiten vor. Als besonderes Highlight verdoppelt der Tarif PflegeBAHRPLUS in den ersten 5 Jahren die Leistungen, wenn aufgrund der Wartezeit kein Leistungsanspruch aus dem Tarif PflegeBAHR besteht. Mit einer Kombination aus PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS sind Kunden ab Beginn bestens abgesichert. 18. Warum gibt es eine Wartezeit von 5 Jahren im Tarif Pflege- BAHR? Die Wartezeit von 5 Jahren ist erforderlich, da im Tarif PflegeBAHR keine Gesundheitsprüfung zulässig ist und ein Kontrahierungszwang besteht. 19. Wie erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit? Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit folgt die SIGNAL Krankenversicherung der Festlegung der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung (je nach dem, wo der Kunde pflegepflichtversichert ist). 20. Werden die Tarife des Pflege- Schutz-Programms weiter fortgeführt? Das bekannte PflegeSchutz-Programm wurde auf Unisex umgestellt und im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Die Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurden modifiziert. Das neue Unisex PflegeSchutz-Programm sieht eine Leistung bei eingeschränkter Alltagskompetenz in Höhe von 10% des versicherten Tagessatzes vor (auch zusätzlich zu einer bestehenden Pflegebedürftigkeit). 21. Reicht der PflegeBAHR aus, um die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen? Aufgrund der pauschalen Leistungen reicht der PflegeBAHR regelmäßig nicht aus, um die Versorgungslücke im Pflegefall komplett zu schließen. Durch die Kombination aus Pflege- BAHR und PflegeBAHRPLUS kann die Versorgungslücke jedoch weitgehend gedeckt werden. 22. Kann PflegeBAHRPLUS auch ohne PflegeBAHR abgesichert werden? Nein. Stattdessen kann alternativ z. B. der Tarif PflegeTOP angeboten werden. 23. Was verkaufe ich zukünftig an Kunden? PflegeBAHR mit PflegeBAHRPLUS oder das normale PflegeSchutz- Programm? Unsere Empfehlung hierzu ist: Möchte der Kunde von der staatlichen Förderung profitieren und hat bislang noch nicht für den Pflegefall vorgesorgt bieten sich die Tarife PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS an. Das PflegeSchutz-Programm sollte immer dann angeboten werden, wenn der Kunde auf eine möglichst umfassende und bedarfsgerechte Absicherung Wert legt. Mit dem PflegeSchutz-Programm haben Sie eine wesentlich höhere Flexibilität bei der Absicherung der individuellen Lücken. 24. Sind PflegeBAHR und Pflege- BAHRPLUS mit weiteren Pflegezusatztarifen kombinierbar? Ja. Geförderte und nicht geförderte Pflegezusatztarife können miteinander kombiniert werden. Bitte beachten Sie: Insgesamt gilt die bekante Höchstgrenze von 110 Euro Tagessatz für Pflegetagegelder (Die Monatsleistung des Tarifs PflegeBAHR- PLUS ist für diese Betrachtung durch 30 zu teilen, um den Tagessatz zu erhalten). Der Tarif Pflege- BAHR kann jedoch zusätzlich abgeschlossen werden. 6 Pflegezusatzversicherung

7 25. Bleiben die Beiträge in den Tarifen PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS absehbar stabil? Wir haben eine solide Kalkulation vorzuweisen. Die fünfjährige Wartezeit, die Attraktivität der Produkte für junge Kunden und das Beitragsniveau von PflegeBAHR und Pflege- BAHRPLUS (abzgl. der staatlichen Förderung unterhalb des Beitrags eines gleichwertigen PflegeTOP) werden dazu beitragen, eine Antiselektion weitestgehend zu verhindern. Zudem gibt es in der privaten Pflegepflichtversicherung seit Einführung vor 18 Jahren nur sehr geringe Beitragsschwankungen. Durch den Pflegebonus der Jahre 2008 bis 2012 wird dies nochmals unterstrichen. 26. Wie steht die SIGNAL Krankenversicherung im Wettbewerbsumfeld der geförderten Pflege? Sehr gut! Wir haben ein überdurchschnittliches Leistungsangebot vorzuweisen. Informationen zu den Wettbewerbern finden Sie im info. net im Bereich Zentrale Beobachtungsstelle. 27. Wie können Kunden über den Tarif PflegeBAHRPLUS hinaus weiterentwickelt werden? Kunden können innerhalb des bekannten PflegeSchutz-Programms weiterentwickelt werden. So ist z.b. der zusätzliche Abschluss eines PflegeTOP oder einer Pflegerente möglich. 28. Wie verhalten sich die Beiträge von PflegeBAHR / Pflege- BAHRPLUS im Vergleich zu denen des PflegeTOP? Die nach Abzug der staatlichen Förderung zu zahlenden Beiträge für den PflegeBAHR sind bei gleicher Leistungshöhe für den jeweiligen Kunden immer günstiger als der PflegeTOP. In den meisten Fällen gilt dies auch für das Gesamtpaket aus PflegeBAHR und PflegeBAHR- PLUS. Besondere Regelungen 29. Was passiert, wenn der Versicherte während der Wartezeit ein Pflegefall wird und nur den Tarif PflegeBAHR abgesichert hat? Hierbei sind zwei Fallvarianten zu unterscheiden: Bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit gibt es keine Wartezeit. Die Leistungen werden sofort erbracht. Bei einer krankheitsbedingten Pflegebedürftigkeit werden die Leistungen erst nach dem Ablauf der Wartezeit erbracht. 30. Welche Sonderregelungen gibt es bei einer Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers? Ist der Versicherungsnehmer hilfebedürftig nach dem SGB II oder SGB XII, kann der Versicherungsvertrag drei Jahre ruhend gestellt werden. Die Hilfebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung des zuständigen Trägers nachzuweisen. Während der Ruhenszeit besteht keine Leistungspflicht und es sind keine Beiträge zu zahlen. Die Ruhenszeit endet mit der Beendigung der Hilfebedürftigkeit, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Das Ende der Hilfebedürftigkeit ist unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen. 31. Kann der Tarif PflegeBAHR in Anwartschaft geführt werden? Ja, der Tarif PflegeBAHR kann in Anwartschaft geführt werden. Zulässige Gründe für eine Anwartschaft sind nach den Bedingungen im Wesentlichen der Wegfall der Versicherungsfähigkeit aufgrund der Beendigung einer gesetzlichen Pflegeversicherung der Verzug ins nichteuropäische Ausland 32. Was passiert mit dem Tarif PflegeBAHRPLUS, wenn der Tarif PflegeBAHR ruht oder in Anwartschaft geführt wird? Ruht die Versicherung im Tarif PflegeBAHR so ruht auch die Versicherung im Tarif PflegeBAHRPLUS. Wird der Tarif PflegeBAHR in Anwartschaft geführt, so wird auch der Tarif Pflege-BAHRPLUS in Anwartschaft geführt. 33. Was gilt bei der Geburt eines Kindes bzw. bei der Adoption eines minderjährigen Kindes? Die Tarife PflegeBAHR und Pflege- BAHRPLUS sind grundsätzlich erst ab 18 Jahren versicherbar. Die Kindernachversicherung bzw. Adoptionsnachversicherung sind eine Ausnahme. Pflegezusatzversicherung 7

8 Die Regelungen zur Kindernachversicherung finden auch beim Pflege- BAHR und PflegeBAHRPLUS Anwendung. Hierbei gilt: Der Versicherungsschutz kann max. in gleicher Höhe wie der des versicherten Elternteils gewährt werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt keine Förderung. Ab 18 Jahren ist eine Förderung möglich, wenn die Fördervoraussetzungen dann erfüllt werden (600 Euro Monatsgeld in Pflegestufe III und Monatsbeitrag von 15 Euro). 34. Erhöht sich das Pflegegeld im PflegeBAHR und PflegeBAHR- PLUS? Die Tarife PflegeBAHR und Pflege- BAHRPLUS sehen alle 3 Jahre eine Dynamik vor. Provision 35. Wie hoch ist die Provision für die Tarife PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS? Die Provision im Tarif PflegeBAHR ist gesetzlich geregelt. Die Abschlussprovision entspricht der Vergütung für die private Pflegepflichtversicherung. Für den Tarif PflegeBAHRPLUS gibt es keine besondere gesetzliche Einschränkung bei der Höhe der Abschlussprovision. Antragswege 36. Wie können PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS abgeschlossen werden? Die Tarife PflegeBAHR und Pflege- BAHRPLUS können über unterschiedliche Wege beantragt werden: 1. BSW Innerhalb der BSW existiert die Versicherungsart PflegeBAHR/- Plus. Auf diesem Weg können alle Interessenten bis 70 Jahre die Tarife PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS abschließen. Die Daten können nach Unterschrift per Pen- Pad wie gewohnt über ELAN übermittelt werden. Auf diesem Wege können beide Tarife für bis zu 5 Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. 2. Papier Wie bereits erwähnt, können die neuen Produkte sehr einfach beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular (11014xx) steht ab sofort als Bestandteil des Spezial-Flyers mit der Formularnummer 17020xx zur Verfügung. Wie gewohnt sind die kompletten VVG-Kundeninformationen enthalten. Über diesen Weg können die Tarife für bis zu 3 Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. 3. ELAN-Online Ein besonderes Highlight wird der völlig neu konzipierte Internet-Auftritt unter Hier kann zukünftig PflegeBAHR / PflegeBAHRPLUS online beantragt werden. Aus Identifikationsund Legitimationsgründen nutzen wir für diesen Prozess das im allgemeinen Wirtschaftsleben übliche TAN-Verfahren. Der Kunde erhält auf sein Handy per SMS eine persönliche TAN (Transaktionsnummer). Nach Eingabe der TAN auf der Internetseite wird der Antrag ohne weitere Unterschrift online übertragen und - wie üblich - innerhalb kürzester Zeit policiert. Probieren Sie es ab Mitte Februar gemeinsam mit Ihren Kunden aus. Natürlich steht der Internet-Auftritt zum bisherigen Pflegeschutzprogramm weiter unter zur Verfügung. Hier finden Sie auch Top-Infos über allgemeine Fragen zur Pflege unter anderem einen Link auf einen Rechner zum Eltern-Unterhalt. 4. Kunden der Bestands-Aktion Ab dem werden selektierte Kunden in mehreren Tranchen angeschrieben. Diese Kunden können auf der Internetseite den Tarif PflegeBAHR für bis zu 4 Personen direkt online abschließen. Hierzu erhalten die Kunden mit dem Anschreiben einen persönlichen Internetcode. Nähere Informationen zu der Bestandsaktion entnehmen Sie bitte der Sparteninformation vom Pflegezusatzversicherung 8

9 In 100 Jahren haben wir viel über Sicherheit gelernt von Ihnen. Schon immer hat sich das Denken und Handeln der SIGNAL IDUNA an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. So können wir Ihnen heute bedarfsgerechte und optimierte Versicherungsund Finanzdienstleistungen anbieten. Denn auf Basis langjähriger Tradition entwickeln wir unser umfangreiches Produktangebot ständig für Sie weiter. Für erstklassigen Service und partnerschaftliche Beratung direkt in Ihrer Nähe. Alles zur individuellen und zukunftsorientierten Absicherung unserer Kunden. Denn eins hat sich in all den Jahren bei der SIGNAL IDUNA nicht geändert: hier arbeiten Menschen für Menschen. SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptverwaltung Dortmund Joseph-Scherer-Straße Dortmund Telefon (0231) Fax (0231) Ganz in Ihrer Nähe Hauptverwaltung Hamburg Neue Rabenstraße Hamburg Telefon (040) Fax (040) info@signal-iduna.de Jan13

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