Kompetenzprofil und Kompetenznachweis von Begleitpersonen im Berufsschulunterricht
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- Leander Grosse
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1 Fachkundige individuelle Begleitung (FiB) Übergangsversion 1.2 gültig ab 2010 Kompetenzprofil und Kompetenznachweis von Begleitpersonen im Berufsschulunterricht 1. Kompetenzprofil Die fachkundige individuelle Begleitung wird von Personen durchgeführt, die über geeignete Qualifikationen verfügen. Für die schulische Lernbegleitung sind das in der Regel Lehrpersonen, die neben den üblichen Berufskompetenzen zusätzlich über die unter 1.1. bis 1.2 aufgelisteten Kompetenzen verfügen. Kompetenzen werden aus den persönlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt und in konkreten Situationen als Performanz realisiert 1. Gegenstand des Anerkennungsverfahrens sind die nachgewiesenen Kompetenzen. Dazu müssen geeignete Belege eingereicht werden, die zuverlässig über die Art und Menge der vermittelten Kompetenz Auskunft geben. Die für die FiB-Tätigkeit notwendigen Kompetenzen vermittelt der Lehrgang Grundlagen für die fachkundige individuelle Begleitung der Berufsbildung am Zürcher Hochschulinstituts für Schulpädagogik und Fachdidaktik ZHSF 2 oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung. Für die Überprüfung anderweitig erworbener Kompetenzen, etwa im Hinblick auf ein Anerkennungsverfahren, dient dieses Kompetenzprofil. 1.1 Kernkompetenzen Fachkundige (Lern-)Begleiter/-innen sind fähig, Lernende mit Lernhemmungen im Unterricht oder in speziellen Beratungssettings zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten, indem sie Situationsklärungen bzw. Standortbestimmungen zielgruppengerecht vornehmen vorhandene der Lernenden erkennen und darauf aufbauen die Lernenden zu Selbständigkeit und Eigenverantwortung hinführen zusammen mit den Lernenden individuelle Entwicklungspläne / Förderpläne mit klaren Zielen erstellen Lernende bei der Zielerreichung begleiten mit und für Lernende Selbst- und Fremdeinschätzungen durchführen und reflektieren lern-, entwicklungs- und sozialpsychologische Gesetzmässigkeiten kennen und anwenden über ein didaktisches Repertoire für individuelle Lernbedürfnisse verfügen über das Wissen und die Sensibilität verfügen, um komplexe Situationen, pathologische und ethno-kulturelle Faktoren zu erkennen, sich professionell verhalten, nötigenfalls abgrenzen in der Lage sind, schnell und situationsgerecht weiterzuvermitteln. Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Betriebliche Bildung Fachstelle Förderung + Integration Ausstellungsstrasse 80, Postfach 8090 Zürich Telefon Fax georges.kueblerr@mba.zh.ch
2 1.2 Fach-, Methoden und Selbstkompetenz a) Pädagogisch-didaktische Kompetenz Förderdiagnostik und Planung Die Begleitperson kennt die Grundzüge der Lern- und Sozialpsychologie und wendet sie situationsgerecht an. Sie ist in der Lage, im Gespräch mit den Lernenden auf der Grundlage von theoretischen Kenntnissen Lernhemmungen zu erkennen, einzuschätzen und entsprechende Fördermassnahmen zu planen. Sie berücksichtigt dabei ebenfalls das Umfeld der Lernenden. Die Begleitperson erkennt der Lernenden und sie anerkennt die zentrale Bedeutung der förderung. Methodik und Didaktik Die Begleitperson ist fähig, aus der Beratungssituation Lern- und Förderpläne in gegenseitiger Übereinkunft zu erstellen und einzusetzen. Sie ist fähig, die Lernenden in ihrem Lernprozess zu begleiten, zu fördern und zu motivieren. Mindestens ein kognitives Modell als Grundlage von Lernen und Lernhemmungen kennen und anwenden können. Lernfördernde und -hemmende Bedingungen (soziale, kognitive, motivationale) kennen diese Kenntnisse bei der Diagnose und Förderplanung einsetzen. Geeignete Methoden und Instrumente zur Analyse und Planung von Lernen adäquat einsetzen und deren Wahl begründen. Erfassen von (Lernleistungen, überfachliche Kompetenzen). Lern- und Entwicklungsprozesse planen und strukturieren (sequenzieren und kontrollieren) und diese Prozesse begleiten. Wahl der Fördermassnahmen begründen. Förder- und Lernpläne erstellen. Lernprozesse beobachten und differenziert gestalten. Lernziele festhalten und sie in Lernschritte umsetzen. Lernkontrollen durchführen. b) Beratungskompetenz Gesprächsführung Die Begleitperson ist fähig, ein Beratungsgespräch zu initiieren, im Gespräch aktiv zuzuhören, auf die Anliegen der Lernenden einzugehen, den Gesprächsverlauf zu überblicken und das Gespräch zusammenzufassen. Sie kennt mindestens eine Methode der lernerzentrierten Gesprächsführung (GROW, Gordon, TZI, Feedback,...) und setzt diese in der Beratung professionell ein. Lernberatung Die Begleitperson ist fähig, Lernprozesse zu analysieren, einvernehmlich zu planen, zu dokumentieren und zu kommunizieren. Sie kennt das Beratungs- und Unterstützungsangebot und kann bedarfsgerecht wei- Beratungs- und Gesprächsbedarf frühzeitig erkennen. Ein Beratungsgespräch einleiten und in die gewünschte Richtung steuern, Resultate festhalten. Aktiv zuhören, Feedback-Regeln im Gespräch anwenden. Lern- und Entwicklungsprozesse planen und strukturieren (sequenzieren und kontrollieren) und diese Prozesse begleiten. Nicht-schulische Ursachen von Lernhemmungen aufspüren und mögliche Anlaufsund Abklärungsangebote kennen. 2/5
3 ter vermitteln. Umgang mit Kritik und Konflikten Die Begleitperson kann Schwierigkeiten erkennen, professionell damit umgehen, konstruktive Feedbacks erteilen, bei Kritik an der eigenen Arbeit und Person angemessen reagieren. Probleme, Stressmomente, Konflikte und Krisen erkennen, bewusst wahrnehmen und im Beratungsgespräch lösungsorientiert bearbeiten. c) Kontextspezifische Kompetenzen Störungs- und Krankheitsbilder Die Begleitperson kennt mögliche Beeinträchtigungen der Lern- und Leistungsfähigkeit aufgrund von adoleszenztypischen Einflüssen, psychischen und psychopathologischen Störungen. Professionelle Abgrenzung - externe Angebote Die Begleitperson kennt die Grenzen Ihrer Zuständigkeit und geeignete Angebote für Information und Beratung bei spezifischen Problemen. Sie verfügt über Kontakte und kennt das lokale Netzwerk. Krankheitsbilder und einige Indikatoren kennen (Symptome, Frühwarnsignale). Die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Wirksamkeit bei Störungen kennen. Sich aufgrund eigener und/oder geschilderter Beobachtung ein Bild machen vom psychischen und physischen Befinden einer Person und Handlungsoptionen formulieren. Begriffe der Sozialen Arbeit Grundzüge des Leistungssystems kennen. Relevante Anlaufs- und Beratungsstellen kennen sowie deren Verfügbarkeit für die FiB. d) Selbstkompetenz Analyse und Reflexion Die Begleitperson ist fähig, ihre eigene Rolle als Berater/-in sowie ihr professionelles Handeln zu reflektieren und Erkenntnisse für ihr zukünftiges Handeln abzuleiten. Lernbereitschaft, Lernfähigkeit Die Begleitperson ist fähig, ihren eigenen Weiterbildungsbedarf zu erkennen, zu planen und die neu erworbenen Kompetenzen in ihrer Tätigkeit umzusetzen Aufgaben, Anforderungen und Werthaltungen der FiB kennen. Die eigenen Beratungs- und Begleitungspraxis analysieren und reflektieren (z.b. anhand von Fallbeispielen). Neue Handlungsentwürfe prüfen, realisieren und reflektieren. Eigenes Verhalten, Potenzial und, aber auch Schwächen selbstkritisch reflektieren. Probleme, Stressmomente, Konflikte und Krisen bewusst wahrnehmen und mit geeigneten Gegenmassnahmen ausgleichen. Offenheit und Interesse für Neues Bereitschaft für Weiterbildung. 3/5
4 2. Kompetenznachweis Der Kompetenznachweis umfasst die unter 1.2. aufgelisteten Kompetenzen. Diese können im Rahmen einer spezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten oder im Laufe einer Grundausbildung erworben werden. Bis auf weiteres anerkennt der Kanton Zürich die formell erworbenen Kompetenzen des modularen Lehrgangs Grundlagen für die fachkundige individuelle Begleitung der Berufsbildung am ZHSF oder erworbene Kompetenzen im Rahmen eines gleichwertigen Angebots. Das Zertifikat FiB-Person wird vom ZHSF ausgestellt nach Erreichen der geforderten ECTS-Punkte aus dem spezifischen FiB-Lehrgang. Im Falle eines Gesuchs um Anrechnung anderweitig erworbener Kompetenzen stützt sich die Berufsbildung am ZHSF auf die Empfehlungen der Fachstelle Förderung und Integration. 2.1 Anerkennungsverfahren Das Anerkennungsverfahren erlaubt Personen, welche die erforderlichen Kompetenzen ganz oder teilweise ausserhalb des ZHSF-Angebotes erworben haben, sich diese anrechnen zu lassen. Beurteilt werden nur Kompetenzen, die in Art und Menge belegt sind (s. o.). Ein Antrag auf Gleichwertigkeit und/oder auf Anerkennung von anderweitig erworbenen Kompetenzen im Hinblick auf ein CAS Fachkundige individuelle Begleitung ist zu richten an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Fachstelle Förderung und Integration, 8090 Zürich. Der Antrag enthält das ausgefüllte Formular -Nachweis ( zusammen mit einem Dossier, welches Zeitpunkt, Inhalt und Menge der erworbenen Qualifikationen belegt einen schriftlichen Antrag. Die Fachstelle Förderung & Integration prüft und beurteilt Anträge auf Anerkennung von FiB- Kompetenzen und sie empfiehlt: a) der Antrag stellenden Person weitere Qualifizierungsmassnahmen, mit denen ihr im Hinblick auf eine spätere gesetzliche Regelung die Gleichwertigkeiten zugesprochen wird. b) dem ZHSF die von der Antrag stellenden Person zu verlangenden Qualifizierungsmassnahmen, für ein CAS Grundlagen für die Fachkundige individuelle Begleitung. 2.2 Beurteilungskriterien Das Mengenkriterium ist der Umfang von mindestens 300 Lernstunden bzw. 10 ECTS-Punkten. In qualitativer Hinsicht werden bei der Beurteilung der eingereichten Gesuche zusätzlich die Kriterien Authentizität, Validität, Aktualität und Konsistenz angewandt. Authentizität meint, dass die Kompetenz in einem Kontext erworben bzw. angewandt wurde, der für die berufliche Grundbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen relevant ist. Validität meint, dass die unter 1.2. genannten Fach-, Methoden und Selbstkompetenzen vorhanden sind, das heisst dass über die entsprechenden verfügt werden kann. Aktualität meint, dass der Erwerb der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, sofern sie nicht durch permanente Anwendung in der Praxis und in der rekurrenten Weiterbildung aktualisiert wurden. Konsistenz meint, dass die ausgewiesenen Kompetenzen über einen gewissen Zeitraum bzw. in einer angemessenen Dichte zur Wirkung kamen, so dass sie als gesicherter Bestandteil des professionellen Handlungsrepertoires gelten können. 4/5
5 2.3 Rechtsweg Bis zum Erlass von Richtlinien für die Fachkundige individuelle Begleitung durch die Bildungsdirektion ist der Rechtsweg gegen die Empfehlungen ausgeschlossen. Zürich, gk 1 Hans Furrer, Kompetenzmanagement für Fachleute der Erwachsenenbildung, Aus der Praxis für die Praxis Nr. 23, aeb, hep Verlag 2000, S /5
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