Eingliederungsbericht des Eigenbetriebs Neue Wege Kreis Bergstraße

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1 Eingliederungsbericht des Eigenbetriebs Neue Wege Kreis Bergstraße 1. Kurzportrait des zugelassenen kommunalen Trägers S.2 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes S.3 Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie S.6 Zielgruppen/ Arbeitsmarktpolitische Strategie 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen S.9 Lohnkostenzuschüsse S.10 Lohnkostenzuschuss für Schwerbehinderte S.11 zusätzliche Ausbildungsplätze S.11 gemeinnützige Arbeit S.13 Förderung einer Existenzgründung 4. Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger S Anlagen S.15 Organigramm S.16 Wesentliche Schulungs- und Strategieunterlagen 1

2 1. Kurzportrait des zugelassenen kommunalen Trägers 1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Der Arbeitsmarkt im Kreis Bergstraße ist von einer strukturellen Inhomogenität geprägt. Der Kreis Bergstraße lässt sich geografisch in vier Regionen unterteilen: Odenwald, Neckartal, Bergstraße und Ried. Innerhalb dieser Regionen gibt es stark ausgeprägte Differierungen bezüglich der Grundvoraussetzungen des Arbeitsmarktes. So ist die Auspendlerquote aus dem Bereich des Odenwaldes in Richtung Bergstraße, Rhein-Main-Neckar-Raum sehr hoch, da die Zahl großer, personalstarker Unternehmen im Bereich des Odenwaldes niedrig ist. Im Umkehrschluss verzeichnen die größeren Städte an der Bergstraße, als wichtigste Industrie und Gewerbestandorte des Landkreises hohe Einpendlerquoten und sehr niedrige Auspendlerquoten, da sie nicht nur für die eigenen Einwohner, sondern auch für die Pendler aus der unmittelbaren Umgebung als Arbeitsorte sehr interessant sind. Der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße hat sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert, um durch die Aufteilung der Job Center auf das Kreisgebiet besser auf die regionsspezifischen Gegebenheiten reagieren zu können. Die Beschäftigungsquote der Beschäftigten am Wohnort stieg im Kreis Bergstraße von 1998 bis 2005 von 49,1% auf 50%, für den gleichen Zeitraum stieg die der Beschäftigten am Arbeitsort von 33,9% auf 35%. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (am Arbeitsort) lag bei , hiervon sind 12,3% der Arbeitnehmer unter 25 Jahren und 21,9% über 50 Jahre alt. 8% der Beschäftigten verfügen über einen Hochschulabschluss. 63,8% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind dem Dienstleistungssektor zu zuordnen, dies bedeutet seit 1999 einen Anstieg um 5,8%. Die Entwicklung der Beschäftigung am Arbeitsort stieg in den Büroberufen um 4% auf an. In diesem Zusammenhang und auf Grund technischer Neuerungen stieg die Zahl der Arbeitskräfte mit DV-Tätigkeit in den Büroberufen seit 1995 um 69,9% auf

3 1.2 Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers Der Eigenbetrieb ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, geführt nach den wirtschaftlichen Gesetzen des Kreises und der zu erstellenden Betriebssatzung. Der Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße ist gegliedert in 4 Job Center: Mörlenbach, Viernheim, Bürstadt und Heppenheim. In Heppenheim befindet sich ebenfalls der Sitz der zentralen Dienste und der Betriebsleitung. Innerhalb der Job Center lässt sich eine Aufteilung in die Bereiche: Servicepoint Leistungsgewährung Fallmanagement Arbeitgeberservice und Außendienst vornehmen. Servicepoint Der Servicepoint ist die 1. Kontaktstelle für die Kunden, hier erfolgt die Antragsausgabe, beigefügt wird eine Checkliste für die Kunden, anhand der diese überprüfen können, ob alle Unterlagen vorhanden sind. Die Antragsabgabe sowie die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgen ebenfalls im Servicepoint. In ihm erfolgen außerdem allgemeine Beratungen, er ist Anlaufstelle bei Problemen und Fragen von Kunden, auch eine telefonische Beratung ist möglich da das Servicetelefon des Eigenbetriebs ebenfalls im Servicepoint aufläuft. Leistungsgewährung Im Rahmen der Leistungsgewährung erfolgt eine Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit. Die Bearbeitung der Anträge, Eingabe in die EDV und Berechnung der Leistungen sowie deren Zahlbarmachung erfolgen im Rahmen der Leistungsgewährung. Weitere Aufgaben sind die Prüfung vorrangiger Leistungen und deren Geltendmachung sowie Rückforderungen. Fallmanagement Zuerst werden mit dem Kunden ein Profiling und ein Gespräch zur Feststellung und Auswahl von geeigneten Maßnahmen zur Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt durchgeführt. Ist dies erfolgt wird eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. 3

4 Im Zuge des weiteren Fallmanagements erfolgt dann die kontinuierliche Überprüfung der Einhaltung der im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung geschlossenen Zielsetzungen. Arbeitgeberservice Der Arbeitgeberservice wird zurzeit noch von Honorarkräften durchgeführt. Die Datenbasis liefern die in Prosoz/ S Win erfassten Profilingberichte. In Kürze wird eine Neustrukturierung erfolgen, der Arbeitgeberservice wird mit festangestellten Mitarbeitern, die denzentral in den Job-Centern vor Ort tätig sind, neu ausgerichtet. Die Daten werden dann auf der Grundlage von OPEN Prosoz erhoben. Außendienst Der Außendienst erhält Aufträge von Fallmanagern. Aufgrund derer er aktiv wird und stellt fest ob Ansprüche bzw. Leistungen gerechtfertigt sind. Der Außendienstmitarbeiter übermittelt seine Berichte an die Fallmanager bzw. bei Bedarf an den Regionalteamleiter. Weiterhin werden durch den Außendienst Statistiken über Einsparungen etc. geführt. In unserem Eigenbetrieb erfolgen Leistungsgewährung und Fallmanagement aus einer Hand, dies hat den Vorteil, dass die Kunden nur einen Ansprechpartner haben, dadurch kann schneller ein Vertrauensverhältnis zum Fallmanager aufgebaut werden, der dann auch in Gänze für sie zuständig ist. Hierdurch können Synergien besser genutzt und Verwaltungsabläufe vereinfacht und beschleunigt werden. Es wurde ein Team u25 gebildet, welches sich im speziellen um die Belange junger Arbeitsloser kümmert und auf deren Probleme und Bedürfnisse eingeht. Zu den Zentralen Diensten gehören folgende Bereiche: Maßnahmenmanagement Dem Maßnahmenmanagement obliegt die Bedarfsermittlung von Qualifizierungsmaßnahmen, die Kontaktaufnahme zu potentiellen Trägern, die Überprüfung der Träger auf Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sowie die Wahrnehmung von Verhandlungen bezüglich des Aufbaus und Inhalts von 4

5 Maßnahmen. In der Folge dann die Prüfung der Einhaltung der an die Bildungsträger gestellten Anforderungen. Die Mitarbeiter sind für die rechtlich korrekte Durchführung der Vergabe zuständig, ihnen obliegen ebenfalls die Vorstellung der Maßnahmen bei der Betriebskommission und der Betriebsleitung, außerdem deren Abrechnung und Controlling. Personal/Organisation Der Eigenbetrieb hat eine zentrale Stelle für die Personalsachbearbeitung. Hier erfolgt auch die Personalplanung des Eigenbetriebs, in Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung. Die Fortbildungen werden zentral geplant. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfolgen über ekom21, durch die Personalabteilung des Kreises Bergstraße. Des Weiteren obliegen dem Bereich Organisation assistierende Tätigkeiten für die Betriebsleitung und allgemeine organisatorische Aufgaben. Grundsatzreferat/Verwaltungs- und Kontrollsystem Innerhalb des Grundsatzreferats erfolgt die Widersrpuchsbearbeitung. Außerdem sind die rechtliche Beratung der Betriebsleitung, von Regionalteamleitern und Fallmanagern, die Erwiderung von Klagen und die Vertretung des Eigenbetriebs vor Gericht, weitere Aufgaben. Die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen sowie der Ausbau und die Ausführung des Verwaltungs- und Kotrollsystems fallen ebenfalls unter den Aufgabenbereich des Grundsatzreferats. Hilfe zur Arbeit Im Bereich Hilfe zur Arbeit wird die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen durchgeführt und ferner Arbeitsgelegenheiten koordiniert. Des Weiteren werden Förderprogramme zur Wiedereingliederung aufgelegt, wie z.b. Existenzgründungsförderung und überbetriebliche Ausbildungsplätze [ASTA], zusätzlich wird die Förderung zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze betrieben. Finanzen/EDV/Statistik Im Team Finanzen erfolgt die Buchhaltung des Eigenbetriebs über die Buchhaltungssoftware Infoma der Firma New System Kommunal. Es geschehen die Aufstellung des Wirtschaftsplans, die ständige Liquiditätsplanung und die 5

6 Abrechnung mit dem Bund. Weiterhin die Aufstellung des Jahresabschlusses, der Aufbau des Controllings und Berichtswesens sowie die Mittelbewirtschaftung der im Haushalt des Kreises bewirtschafteten Haushaltstellen, welche für den Eigenbetrieb relevant sind. In der EDV Abteilung wird der gesamte Hard- und Softwaresupport für den Eigenbetrieb durchgeführt. Im Bereich Statistik erfolgen Meldungen an die BA, weiterhin die Erstellung und Auswertung für ein interkommunales Benchmarkingprojekt. Zusätzlich erfolgt die Aufstellung der Statistikmeldungen an das BMAS und statistische Analysen zur internen Steuerung 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Zielgruppen/ Arbeitsmarktpolitische Strategie Zielgruppe der Eingliederungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Neue Wege sind alle erwerbsfähige Hilfebedürftigen mit dem Status der Arbeitslosigkeit. Dem Grunde nach wird die Einteilung nach Heiner Brülle/Wiesbaden auch in unserer Optionskommune vorgenommen, das bedeutet eine typisierte Eingliederungsstrategie in die Kundengruppen A bis E. A= Direkte Arbeitsmarktintegration B= Direkte Arbeitsmarktintegration mit speziellen finanziellen und/oder qualifikatorischen Förderungsangeboten C= Orientierung und Qualifizierung mittelfristig für den ersten Arbeitsmarkt D= Arbeitsmarktintegration längerfristig möglich, zunächst Arbeitserprobung und gewöhnung, soziale Stabilisierung E= Arbeitsgelegenheiten zur sozialen Stabilisierung sinnvoll oder gewünscht, aber Arbeitsmarkintegration auch längerfristig unwahrscheinlich Diese Typisierung war bis dato nicht in unserem EDV- System abbildbar sondern lediglich in die praktische Umsetzung des Fallmanagements implementiert. Unsere Förderinstrumente wurden dieser Typisierung angeglichen, wobei wir auf die Kreation eines 2. Arbeitsmarktes verzichten. Ziel ist es, jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch längerfristig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies soll auch mit einer Verzahnung von verschiedenen Förderinstrumenten geschehen. 6

7 Unsere Förderinstrumente sind: - Arbeitsgelegenheiten - Hilfen zur Existenzgründung - Lohnkostenzuschüsse - Standard- und Entwicklungsmaßnahmen - Zielgruppenorientierte Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten Beschreibung siehe 3. (S.11) Hilfen zur Existenzgründung Beschreibung siehe 4. (S.13) Lohnkostenzuschüsse Beschreibung siehe 1. (S.10) Standard- und Entwicklungsmaßnahmen Dieses Förderinstrument wurde den Bedürfnissen verschiedener Kundengruppen angeglichen und unterteilt sich in vier Hauptbereiche: - Bewerbertreffpunkte und Profiling (für A/B Kunden) - Aktivierung und Integration (für B Kunden) - Qualifizierung und Integration (für B/C Kunden) - Qualifizierung, Integration und Beschäftigung (für D und E Kunden) - Bewerbertreffpunkte und Profiling Ziel in diesem Bereich ist die direkte Arbeitsmarktintegration. In den Bewerbertreffpunkten wird durch Profiling, Beratung, Klärung der Arbeitsmarktchancen, Entwicklung einer Bewerberstrategie, Prüfung und Entwicklung der Bewerbungsunterlagen, Förderung der Eigenbewerbungen, passgenaue Stellenvorschläge, ggf. aktive bewerberorientierte Stellenakquise die Integration gefördert. Bewerbertreffpunkte sind ortsnah im Kreis erreichbar. Die Zuweisungen erfolgen nach dem Erstprofiling durch die Fallmanager. - Aktivierung und Integration Ziel in diesem Bereich ist die direkte Arbeitsmarktintegration mit speziellen aktivierenden Angeboten. Dies sind in der Regel geschlossene Maßnahmen Die durch die Langzeitarbeitslosigkeit geminderte Motivation soll durch gezielte 7

8 Aktivierung normalisiert werden. Neben den im Bereich Bewerbertreffpunkte genutzten Instrumenten, spielen hierbei die Klärung von sozialen und beruflichen Kompetenzen, die Förderung der beruflichen Orientierung und der Motivation eine große Rolle. Durch Entwicklung eines komplexen Integrationsplanes und die parallele Bearbeitung eventueller sozialer Problematiken sollen die Beschäftigungschancen im 1. Arbeitsmarkt verbessert werden. In den geschlossenen Maßnahmen sind dafür immer Praktikumszeiten in Betrieben vorgesehen. Der Zeitrahmen der Dauer der Maßnahmen liegt zwischen drei und sechs Monaten - Qualifizierung und Integration Ziel die mittelfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Hier werden verstärkt bereits vorhanden Qualifikationen und Kompetenzen aufgegriffen und vertieft. Parallel hierzu werden soziale Problemlagen bearbeitet, die ein Arbeitshemmnis bedeuten. Die Ausgestaltung dieses Förderinstrumentes erfordert Trainingsmaßnahmen oder die Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Praktikumsanteilen. Die Dauer der Maßnahmen bewegt sich zwischen sechs und zwölf Monaten. - Qualifizierung, Integration und Beschäftigung Ziel ist eine langfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Ausgestaltung hierbei wird durch eine Heranführung an Arbeit unterstützt, meistens in Form einer Maßnahme mit einem hohen Beschäftigungsanteil. Parallel dazu werden Vermittlungshemmnisse und soziale Problematiken aufgearbeitet. Die Dauer der Maßnahme beträgt mindestens ein Jahr. Zielgruppenorientierte Maßnahmen Hier wird in folgende Zielgruppen unterschieden: - U25/27 - Frauen - Migranten Selbstständige - U 25/27 Primäres Ziel ist auch hier die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Im Bereich der U 25 jährigen steht hierbei die Stellenvermittlung 8

9 in betriebliche Ausbildungen im Vordergrund. Die Ausgestaltung findet hierbei ebenfalls in Form von geschlossenen Maßnahmen statt und umfasst die gleiche Typisierung wie oben beschrieben. Eine kleine Anzahl an außerbetrieblichen Ausbildungsstellen rundet hierbei das Angebot ab. Eine weitere Form der Ausgestaltung sind dabei auch Förderprogramme des Bundes und der Länder. - Frauen Hier steht die Wiedereingliederung nach beruflicher Pause und die Unterstützung von alleinerziehenden Frauen bei der Arbeitsplatzsuche im Vordergrund. Die Ausgestaltung findet in Form von geschlossenen Maßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten statt. - Migranten In berufsorientierten Sprachkursen mit Praktikumsanteil, werden hierbei im Anschluss an die Integrationssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Integrationschancen dieser Zielgruppe erhöht S. a. Arbeitsgelegenheiten. Auf dieser Zielgruppe liegt 2007 ein verstärkter Focus. Maßnahmen sind in Planung. - Selbstständige S.a. Hilfen zur Existenzgründung. Für diese Zielgruppe gibt es ebenfalls eine verstärkte Planung für Zusammenfassend ist zu sagen, dass jede der von uns aufgesetzten Maßnahmen einen Vermittlungsschwerpunkt hat. Dies wurde mit den Trägern so vereinbart und wird erfolgreich umgesetzt. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die Förderinstrumente Standart- und Entwicklungsmaßnahmen und Zielgruppenorientierte Maßnahmen ist der 16 Abs.2 S.2. des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). 9

10 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen 1. Lohnkostenzuschüsse 1.1 allgemeine Lohnkostenzuschüsse Zielgruppe: alle ALG II Bezieher mit Vermittlungshemmnissen Kurzbeschreibung: Der Arbeitgeber erhält für einen begrenzten Zeitraum einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Die Höhe liegt zwischen 100,- und 300,-. Die Laufzeit zwischen 4 und 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 9 Monaten Ausgestaltung: Der Arbeitgeber stellt eine schriftliche Anfrage beim Bereich Hilfe zur Arbeit (Vordruck). Prüfung des Falls und Rücksprache mit dem Fallmanager. Absprache mit dem Arbeitgeber und schriftlicher Bescheid. Rechtsgrundalge: SGB II Lohnkostenzuschuss für Schwerbehinderte Zielgruppe: Menschen mit Behinderung gemäß SGB IX, 2 Kurzbeschreibung: Der Arbeitgeber erhält für die Zeit von 18 Monaten einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Die Höhe der Förderung ist dem Grad der Behinderung angepasst. Nach 12 Monaten erfolgt eine Degression von 20 % für die folgenden 6 Monate. 10

11 Ausgestaltung: siehe Lohnkosten allgemein Rechtsgrundlage: SGB II zusätzliche Ausbildungsplätze Zielgruppe: Vorrangig ALG II Empfänger unter 25 Jahren ohne Ausbildung Nachrangig auch weitere Jugendliche über 25 Jahre Kurzbeschreibung: Jugendliche ALG II Empfänger, die auf dem regulären Ausbildungsplatzmarkt keine Chancen haben bzw. keinen Ausbildungsplatz gefunden haben können über extra für ALG II Empfänger bereitgestellte zusätzliche Ausbildungsplätze eine Ausbildung aufnehmen. Der Ausbildungsbetrieb erhält für diesen zusätzlich bereitgestellten Ausbildungsplatz eine Förderung. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren beträgt die Förderung im 1. Ausbildungsjahr 300,-, im 2. Ausbildungsjahr 200,- und im 3. Ausbildungsjahr 100,- monatlich. Für Jugendliche, die das 25. Lebensjahr bereits beendet haben, wird eine Förderung von 100,- monatlich über die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Ausgestaltung: Der Ausbildungsbetrieb stellt einen schriftlichen Antrag zur Förderung des zusätzlich bereitgestellten Ausbildungsplatzes. Mit Antragstellung muss der betrieb erklären, dass es sich tatsächlich um einen zusätzlichen Ausbildungsplatz handelt, in dem er aufführt wie die Ausbildungssituation in den letzten Jahren war. Prüfung des Falls, Rücksprache mit dem Fallmanager. Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und schriftliche zusage der Förderung. Rechtsgrundlage: SGB II

12 3. Gemeinnützige Arbeit Zielgruppe: Alle ALG II Bezieher als Vorbereitungsmaßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit bis die Eingliederung erfolgen kann. Kurzbeschreibung: Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten ohne Qualifizierungsanteil in verschiedenen Bereichen, mit unterschiedlichen Anforderungen. Diese Tätigkeit ist ausschließlich gemeinnützig, zusätzlich und dient dem öffentlichen Interesse. Der Träger dieser Arbeitsgelegenheit stellt zur Unterstützung seiner Tätigkeit oder zur Durchführung von Sonderprojekten/Sonderangeboten/Sonderaufgaben Plätze für ALG II Empfänger zur Verfügung. Er betreut und begleitet diese Personen während des max. 6 monatigen Einsatzes. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Der ALG II Empfänger erhält 1,10 / Stunde im Rahmen der Mehraufwandsentschädigung. Ausgestaltung: Potentielle Träger von Arbeitsgelegenheiten (soziale Einrichtungen, Vereine, öffentliche Einrichtungen usw.) beantragen die Installation von Plätzen im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit (Antragsformular). Im Bereich Hilfe zur Arbeit erfolgt die Prüfung ob es sich um eine Tätigkeit im Rahmen der gemeinnützigen Arbeit handelt. Der träger bekommt eine Zusage. Der ALG II Empfänger füllt einen Vermittlungsbogen aus, der alle Angaben für einen passgenauen Einsatz enthält. Der Vermittlungsbogen wird, sofern gemeinnützige Arbeit als nächste Eingliederungsmaßnahme vorgesehen ist, vom Fallmanager an den Bereich Hilfe zur Arbeit weitergeleitet. Dort erfolgt die Auswahl des entsprechenden Einsatzortes für die Person. Es erfolgt eine Terminabsprache zur Vorstellung des ALG II Beziehers beim Träger der Arbeitsgelegenheit. Zeitnah erfolgt dann die Aufnahme der Tätigkeit. Währen des Einsatzes in den nächsten 6 Monaten steht der Träger der Arbeitsgelegenheit mit dem Bereich Hilfe zur Arbeit in Verbindung. Nach Abschluss des Einsatzes erstellt 12

13 der Träger eine Beurteilung über die eingesetzte Peron um aufbauend auf diesen Einsatz passende weitere Eingliederungsmaßnahmen anschließen zu lassen. Rechtsgrundlage: SGB II Förderung einer Existenzgründung Zielgruppe: Personen die sich aus dem Leistungsbezug des SGB II heraus selbstständig machen wollen um mit dieser Tätigkeit die Eingliederung ins Arbeitsleben zu schaffen und ihren Leistungsunterhalt selbst zu verdienen. Kurzbeschreibung: Förderung einer Existenzgründung durch Bereitstellung finanzieller Mittel durch ein Darlehen in Höhe von bis zu 2.000,-, mit gestaffelten Rückzahlungsmodalitäten. Weitergewährung von SGB II Leistungen unter Anrechnung des erzielten Einkommens, einschließlich Krankenversicherungsbeiträge. Ausgestaltung: Der ALG II Empfänger legt dem Fallmanager ein Unternehmenskonzept / eine Unternehmensidee vor, sowie einen Finanzplan und eine Idee zur Umsetzung seiner Idee. Diese Unterlagen werden an den Bereich Hilfe zur Arbeit weitergeleitet. Dort erfolgt eine Prüfung und Beurteilung der Idee, ein ausführliches Gespräch mit dem ALG II Empfänger mit der Idee der Existenzgründung. Es wird gemeinsam erarbeitet ob und wie die Idee mit Hilfe des SGB II Leistungsträgers umgesetzt werden kann. Rechtsgrundlage: SGB II

14 4. Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger Die Förderinstrumente (Maßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, ) sind zielgruppenspezifisch ausgewählt. Sie sollen Vermittlungshemmnisse beseitigen und bauen bei der Bedarfsplanung auf individuellen Hilfsplanungen auf. Die zentrale Zielsetzung des erfolgreichen Maßnahmenmanagements ist es, die Prozesse und Strukturen so zu verbessern, damit sie den verschiedenen Ansprüchen der handelnden Gruppen (Geldgeber, Kunden, Politik) gerecht werden. Dies heißt für uns die Aufgabenerfüllung mit angemessenem Ressourceneinsatz, hoher Prozess- und Ergebnisqualität und höchstmöglichen Wirkungsgrad gemessen an den Vermittlungserfolgen (Integrationserfolge) umzusetzen. Der Ressourceneinsatz ist gezielt gesteuert und das Budget ist nur zu etwa der Hälfte ausgenutzt worden. Der Preis der Maßnahmen wird anhand der Preise je Teilnehmer pro Monat und je Stunde in einem internen Vergleich und extern mit den Preisen bei anderen Sozialleistungsträgern verglichen. Prozess- und Ergebnisqualität werden an der Belegungsquote der Maßnahmen (Steigerung von 70% auf 85%) und an Abbruch- und Sanktionsquoten gemessen. Ebenso wird hier die Kundenzufriedenheit (Eingang von schriftlichen Beschwerden hat sich im Jahresverlauf stark verringert) festgestellt. Der Wirkungsgrad wird an der Integrationsquote je Maßnahme gemessen. Alle Maßnahmen werden mit einem Integrationsschwerpunkt ausgerichtet. Je nach Kundengruppe (A-E) wird eine unterschiedliche Integrationsquote angestrebt. Insgesamt zeigt sich, dass mit Einführung eines zentralen Maßnahmemanagements die Aufgabenerfüllung im Jahresverlauf verbessert werden konnte und sich dies im Jahre 2007 weiter verbessert. 14

15 5. Anlagen 5.1 Organigramm 15

16 5.2 wesentliche Schulungs- und Strategieunterlagen Der Eigenbetrieb Neue Wege hat seine Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen geschult. Je nach Aufgabenfeld, z.b. Außendienst, wurden spezielle Schulungen durchgeführt, um die Mitarbeiter mit fundierten Kenntnissen für ihr Aufgabengebiet auszustatten oder allgemeine Schulungen für alle Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen z.b. Fallmanager. Es wurden folgende Schulungen durchgeführt: 1. OPEN Prosoz und Prosoz/ S Win 2. SGB II Schulungen für neue Mitarbeiter 3. Schulung in Verfahrensrecht 4. Umgang mit suchtauffälligen Kunden/-innen 5. Kompetenzmarketing Fallmanagement 6. Maßnahmenmanagement 7. Doppik-Schulungen 8. Einführung TVöD 9. New System Kommunal Infoma (Buchhaltung) 10. Sozialermittler im öffentlichen Bereich 11. Arbeitssicherheit 12. Datenschutz 16

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